Anzeigepflicht und Meldung von Wildtierkrankheiten. Amtstierärztliche Weiterbildung, Mag. Simon Stockreiter
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- Erica Geiger
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1 Anzeigepflicht und Meldung von Wildtierkrankheiten Amtstierärztliche Weiterbildung, Mag. Simon Stockreiter
2 National Tierseuchengesetz; RGBl 1909/177 1 (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden Anwendung auf Haustiere sowie auf Tiere, die wie Haustiere oder in Tiergärten oder in ähnlicher Weise gehalten werden. (2) Auf Wild in freier Wildbahn findet dieses Bundesgesetz nach Maßgabe der Bestimmungen des Abs. 5 sowie des 41 Z 4 Anwendung. (5) Der Bundesminister für Gesundheit hat ferner, soweit dies nach dem Stande der Wissenschaft zur Verhinderung von Tierseuchen erforderlich ist, durch Verordnung festzusetzen, auf welche Arten von Wild in freier Wildbahn und in welchem Umfang die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind. 41 Z 4 Zur Vertilgung gewisser Gattungen von Tieren (Hunde, Katzen, Füchse, Wölfe udgl.) unter welchen die Wutkrankheit herrscht, sollen von der Bezirksverwaltungsbehörde Jagden und Streifungen angeordnet werden.
3 National Verordnungen zum TSG Fuchs-Tollwutbekämpfungsverordnung 2010; BGBl II 2010/329 - anzuwenden auf die Schutzimpfung und Untersuchung von Füchsen in freier Wildbahn; - verdächtige Füchse (verendet, krank, verhaltensgestört) = meldepflicht ( 5,6) Rahmenbedingungen für orale Immunisierung (Köderauslage) in tollwutgefährdeten und tollwutverseuchten Gebieten (derzeit keine Gebiete AT ist frei von Tollwut); Überwachung MKS-Verordnung; BGBl II 2008/199 - anzuwenden wenn bei Tieren ein MKS Verdacht vorliegt oder ein Ausbruch festgestellt wird - Maßnahmen erstrecken sich auch auf Wildtiere Maßnahmen nach Feststellung bei Wildtieren ( 12, Sperrgebiet) Rotwild-Tbc-Verordnung; BGBl II 2011/181 - anzuwenden auf Rotwild (nicht Gatterwild) in kundgemachten Seuchengebieten Anzeigepflicht gem. TSG, Definition eines Seuchengebietes und Maßnahmen
4 National Verordnungen zum TSG Wildschweine-Schweinepestverordnung 2010; BGBl II 2004/35 - anzuwenden auf Wildschweine und Gebiete in denen Verdacht besteht oder KSP Ausbruch bestätigt ist Anzeigepflicht gem. TSG; Maßnahmen zur Überwachung und Tilgung Afrikanische Schweinepest-Verordnung; BGBl II 2005/193 - anzuwenden bei ASP Verdacht oder Ausbruch bei Hausschweinen; bei bestätigtem Ausbruch von ASP bei Wildschweinen ist Wildschweine-Schweinepestverordnung anzuwenden. Anzeigepflicht gem. TSG erst nach Ausbruch; Geflügelpest-Verordnung BGBl II 2007/309 - anzuwenden auf die Überwachung von Geflügel und Wildvögeln ; - Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- oder Greifvögel Einsendung durch ATA bei fraglichen oder positiven HPAI Untersuchungsergebnissen ist gem. HPAI-Wildvogel- Geflügelpestverordnung vorzugehen
5 National Verordnungen zum TSG HPAI-Wildvogel-Geflügelpestverordnung; BGBl II 2006/404 - anzuwenden bei Verdachtsfällen von HPAI bei Wildvögeln Anzeige- und Meldepflichten; regelt Festlegung von Schutz- und Überwachungsmaßnahmen; Bei jedweden Feststellungen durch den (Amts-) Tierarzt, die das Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierkrankheit vermuten lassen, sollten - unabhängig des Vorliegens krankheitsspezifischer Verordnungen und der Tierart weitergehende Untersuchungen veranlasst werden, um eine allfällig erforderliche Intervention frühzeitig zu ermöglichen! Im Anlassfall die Vorgehensweise mit Referenzlabor und dem Bundesministerium für Gesundheit klären!
6 National Meldepflicht gemäß Erlass BMG-74600/310-II/2010; Tiergesundheitsberichte auf Basis der bestätigten Veterinärfälle im VIS Affenpocken Afrikanische Pferdepest Afrikanische Schweinepest Amerikan. Faulbrut Ansteckende Schweinelähmung Aujeszky sche Krankheit * Aviäres Influenzavirus ** Beschälseuche Bläschenausschlag der Pferde Blauzungenkrankheit Brucella abortus Brucella melitensis Brucella ovis Brucella suis BSE BVD Ebola EHN Equine Encephalomyelitis EUS Geflügelcholera IBR/IPV Equine Infektiöse Anämie Infektiöse Anämie d. Salmoniden Infektiöse Hämatopoetische Nekrose Klassische Schweinepest Kleiner Bienenstockkäfer Koiseuche Lumpy Skin Disease Lungenseuche der Rinder Maul- und Klauenseuche Milzbrand Newcastle-Krankheit Paratuberkulose Pest der kleinen Wiederkäuer Pockenseuche der Schafe und Ziegen Psittacose Rauschbrand Rifttalfieber Rinderleukose Rinderpest Rotz Stomatitis Vesicularis Tollwut Tropilaelapsmilbe TSE (Scrapie) TSE-CWD Tuberkulose Varroatose Vesikuläre Virusseuche der Schweine Virale Hämorrhagische Septikämie White spot disease Wild- und Rinderseuche Räude der Einhufer und kleiner Wdk * nur bei Hausschweinen ** HPAI & LPAI bei Haus- und Wildvögeln
7 EU Richtlinie des Rates über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft (82/894/EWG) Primärausbrüche folgender Krankheiten sind mittels Animal Disease Notification System (ADNS) innerhalb von 24 h mitzuteilen, danach wöchentliche follow ups über Sekundärausbrüche: Pferdepest ASP * Milzbrand Aviäre Influenza* Blauzungenkrankheit BSE KSP * IBP Beschälseuche EEE, JEE,VEE, WEE West-Nil-Fieber (Pferd) EIA Maul- und Klauenseuche Rotz Lumpy-Skin-Disease Newcastle-Krankheit Pest der kleinen Wiederkäuer Tollwut Rifttalfieber Rinderpest Schaf- und Ziegenpocken Kleiner Bienenstockkäfer Vesikuläre Schweinekrankheit Tropilaelapsose Vesikuläre Stomatitis Rinderbrucellose Rindertuberkulose Enzootische Rinderleukose * separate Krankheitskategorie in ADNS Meldepflicht betrifft Betriebe und Standorte, wo Tiere gehalten werden also nicht Wildtiere! Ausnahme: Krankheiten für die in EU Richtlinien Meldepflicht bei Wildtieren explizit vorgesehen ist (MKS, ASP, KSP und HPAI).
8 EU Animal Disease Notification System
9 EU Animal Disease Notification System
10 OIE Das OIE Mandat beinhaltet die Gewährleistung der Tiergesundheit und der Biodiversität, sowohl bei Haustieren als auch bei Wildtieren. - seit 1994: OIE AG wildlife internationale Expertengruppe zu Beratung der OIE - seit 2011: OIE national Focal Points for wildlife - fungieren als nationale Ansprechpartner und Kompetenzzentrum Etablierung eines internationalen Informationsnetzwerkes 2012: update des OIE World Animal Health Information Systems (WAHIS) - Inkludierung von Wildlife in der Datenbank OIE Definitionen Wildlife : - feral animal = domestizierte Spezies ohne direkte menschliche Aufsicht wildlebend (z.b. Pata Negra) - captive wild animal = nicht domestizierte Spezies, aber unter menschlicher Aufsicht gehalten (Gatterwild, Zoos,..) - wild animal = nicht domestizierte, wildlebende Tiere
11 OIE World Animal Health Information System Frühwarnsystem für gelistete Krankheiten 1 : 1 gem. OIE Terrestrial Code Kapitel 1.2. emerging diseases - erstes Auftreten - Wiederauftreten - neuer Erregerstamm - unerwarteter Anstieg einer im Land bereits vorhandenen Krankheit (plötzliche Ausbreitung, erhöhte Mortalität oder Morbidität, etc.) - geänderte Epidemiologie einer im Land bereits vorhandenen Krankheit (neue Tierart befallen, zoonot. Potential, etc.) = neue Krankheiten mit signifikanten Auswirkungen auf tierische oder menschliche Gesundheit immediate Notifications innerhalb von 24h mittels WAHID Monitoring System Halbjahresberichte/ Jahresberichte: Berichtspflicht über Vorkommen aller gelisteten Krankheiten gilt prinzipiell auch für Wildtiere im Jahresbericht auf freiwilliger Basis auch Bericht über andere Wildtierkrankheiten
12 OIE World Animal Health Information System seit 2011 sind Wildtierkrankheiten im WAHID getrennt von Haustieren abfrag- und darstellbar:
13 Danke für die Aufmerksamkeit und Mahlzeit allerseits!
Tierkörper erwünscht Organe Blutproben Sonstiges Methoden Kommentare *Vollblut, EDTA.- A110 Afrikanische Pferdepest Milz, Lunge, Lymphknoten Blut
Material- bzw. Organliste für den Nachweis von VIS-relevanten en *Vollblut, EDTA.- A110 Afrikanische Pferdepest Milz, Lunge, Lymphknoten Blut, Ak-ELISA A120 Afrikanische Schweinepest Milz, Tonsillen, Niere,
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