12. Wahlperiode des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Gerd Weimer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Konsequenzen aus der Zulassung zum Studium durch Auswahlgespräche Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Hochschulen in Baden-Württemberg sich bei der Zulassung zum Studium im Wintersemester 2000/2001 in welchen ZVS-Studiengängen dafür entschieden haben, die neu eingeführte 20-%-Quote Auswahl durch die Hochschule durch die ZVS im Auftrag der Hochschule nach dem Grad der Qualifikation auswählen zu lassen; 2. welche Hochschulen in Baden-Württemberg diese 20-%-Quote in welchen Studiengängen selbst auswählen und welche Verfahren dafür gewählt werden (Individual- oder Gruppengespräche, Kriterien, Zeitdauer, Entscheidungsfindung, Kosten etc.); 3. ob und auf welche Weise dafür gesorgt wird, dass diese Auswahlgespräche auf ihren Zielerreichungsgrad hin seriös, d. h. wissenschaftlich fundiert untersucht werden (z. B. Erfolg im Studium, Reduzierung der Abbrecher- Quote, Reduzierung der Studienzeiten); 4. ob es zutrifft, dass die wissenschaftliche Begleitung der über anderthalb Jahrzehnte durchgeführten Tests für die medizinischen Studiengänge im Tenor das Ergebnis hatte, dass der Studienerfolg in diesen Fächern hoch korreliert mit dem Grad der Qualifikation (je höher die Durchschnittsnote im Abitur desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das gewählte Studium Eingegangen: / Ausgegeben:

2 auch schnell und mit gutem Erfolg absolviert werden wird) in Verbindung mit dem Test, dass aber die Wartezeit-Gruppe sowie insbesondere die Gruppe der über das Auswahlgespräch Zugelassenen im Studiengang signifikant weniger erfolgreich waren und dass nicht zuletzt die auf diese Weise nachgewiesene Irrelevanz der Auswahlgespräche bei hohem Aufwand und Kosten letztendlich zur Abschaffung des Besonderen Auswahlverfahrens in den Medizinischen Studiengängen geführt hat; 5. ob es zutrifft, dass durch die Einführung der 20-%-Quote Auswahl durch die Hochschule die Wartezeit-Quote von bisher 40 % auf 25 % sinkt mit der Folge, dass z. B. im Fach Medizin die bisher von Wartezeit-Bewerbern zu gewärtigende Wartezeit von drei bis vier Semester künftig auf sechs bis sieben Semester oder mehr (Ähnliches gilt für Zahnmedizin) ansteigen wird; 6. ob sie es für vertretbar hält, dass die Gruppe aus der Wartezeit-Quote, die sich in den bisherigen Verfahren als gleich leistungsfähig mit den per Auswahlgespräch Zugelassenen erwies und ihre fachspezifische Motivation durch langen Atem und die Inkaufnahme materieller Nachteile belegt, von nun an deutlich schlechter gestellt ist und dass dadurch das Lebensalter der Absolventen, einem allgemein geteilten bildungspolitischen Ziel zuwiderlaufend, künstlich erhöht wird? Weimer, Carla Bregenzer, Reinelt, Nils Schmid, Helga Solinger SPD Begründung Das neue Instrument des hochschuleigenen Zulassungsverfahrens mit dem Instrument der Auswahlgespräche hat in zulassungsbeschränkten Studiengängen vor allem Konsequenzen für die Gruppe der Studienplatz-Suchenden in der Wartezeit-Quote. Nachdem die langjährigen Erfahrungen mit den Auswahlgesprächen in den medizinischen Studiengängen gezeigt haben, dass die Wartezeit-Aspiranten im Studium vergleichbare Leistungen erbringen wie die über das Auswahlgespräch Zugelassenen und die Notenkorrelation von fallendem Grad der Qualifikation zu Studienerfolg sinkt, ist zu fragen, ob diese Neuregelung, die von den meisten Hochschulen an die ZVS abgetreten worden ist und damit zur Erhöhung der Quote Grad der Qualifikation unter den Aspekten der Förderung von Qualität und Leistung überhaupt sinnvoll ist von der unakzeptablen Verlängerung der Wartezeiten und des Lebensalters im Hinblick auf den Studienabschluss einmal ganz abgesehen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. Juli 2000 Nr /516 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Vorbemerkung: Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen hat Wissenschaftsminister von Trotha darauf hingewiesen, dass der neue Staatsvertrag, der Grundlage für die Änderung 2

3 des zentralen Vergabeverfahrens ist, eine Stärkung des Leistungsprinzips und der Hochschulautonomie bei der Auswahl der Studienbewerber bewirke. Gleichzeitig hat der Wissenschaftsminister betont, dass der Staatsvertrag aus der Sicht des Landes Baden-Württemberg Wünsche offen lasse und dass das zentrale Vergabeverfahren noch leistungsorientierter und hochschulfreundlicher gestaltet werden müsse. Eine der offenen Forderungen Baden-Württembergs ist die Erweiterung des Auswahlmodalitäten um einen Test sowie um gewichtete Einzelnoten im Abiturzeugnis, wie dies im Rohentwurf zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes ursprünglich noch vorgesehen war. Die jetzt geltende Beschränkung auf die Auswahlkriterien Abiturdurchschnittsnote, berufliche Tätigkeiten und Auswahlgespräch bedeutet einen erheblichen Mangel des neuen Hochschulauswahlverfahrens, weil dadurch auf wichtige Instrumente zur Prognose über den Studienerfolg verzichtet werden muss. Dieses Problem ist umso gravierender, als das besondere Auswahlverfahren in den medizinischen Studiengängen, in dem Tests und Auswahlgespräche durchgeführt wurden, inzwischen abgeschafft worden ist. Es handelt sich hierbei um Fehlentwicklungen, die ganz maßgeblich auf die Hochschulpolitik der SPD-geführten Bundesländer zurückgehen. Diese haben sowohl die Abschaffung des Medizinertests durchgesetzt als auch die Aufnahme der Kriterien Notengewichtung und Test in das Hochschulrahmengesetz verhindert. Stellungnahme: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Hochschulen in Baden-Württemberg sich bei der Zulassung zum Studium im Wintersemester 2000/2001 in welchen ZVS-Studiengängen dafür entschieden haben, die neu eingefügte 20-%-Quote Auswahl durch die Hochschule durch die ZVS im Auftrag der Hochschule nach dem Grad der Qualifikation auswählen zu lassen; Die Studiengänge und die Hochschulen ergeben sich aus der folgenden Übersicht: Studiengänge: Architektur Betriebswirtschaft Biologie Lebensmittelchemie Medizin Pharmazie Universitäten: Stuttgart Mannheim Hohenheim Karlsruhe Konstanz Tübingen Ulm Karlsruhe /Mannheim 3

4 Psychologie Rechtswissenschaft Zahnmedizin Mannheim Tübingen Konstanz Mannheim Tübingen 2. Welche Hochschulen in Baden-Württemberg diese 20-%-Quote in welchen Studiengängen selbst auswählen und welche Verfahren dafür gewählt werden (Individual- oder Gruppengespräche, Kriterien, Zeitdauer, Entscheidungsfindung, Kosten etc.); Aus der nachstehenden Aufstellung sind die Studiengänge, Universitäten und Auswahlkriterien zu entnehmen: Studiengänge: Universitäten: Auswahlkriterien: Architektur Karlsruhe Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote) und Ergebnis eines Auswahlgesprächs Betriebswirtschaft Tübingen Grad der Qualifikation Lebensmittelchemie Stuttgart Ergebnis eines Auswahlgesprächs Medizin Tübingen Ergebnis eines Auswahlgesprächs Ulm Ergebnis eines Auswahlgesprächs Pharmazie Tübingen Grad der Qualifikation und der Art einer Berufsausbildung oder -tätigkeit Rechtswissenschaft Tübingen Grad der Qualifikation und der Art einer Berufsausbildung oder -tätigkeit Zahnmedizin Ulm Ergebnis eines Auswahlgesprächs In den Auswahlgesprächen werden Eignung und Motivation für das angestrebte Studium und den angestrebten Beruf geprüft. Nach den hier vorliegenden Unterlagen dauern die Auswahlgespräche in den Studiengängen Architektur (Universität Karlsruhe) und Lebensmittelchemie (Universität Stuttgart) 20 Minuten pro Bewerber. Gruppengespräche mit bis zu drei Bewerbern sind möglich. In den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin an der Universität Ulm dauern die Einzelgespräche pro Bewerber 30 Minuten. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. Die Verfahren werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten durchgeführt. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber gehört zu den Dienstaufgaben der Professoren gem. 64 des Universitätsgesetzes. Von den Hochschulen werden Auswahlkom- 4

5 missionen gebildet (jeder Auswahlkommission gehören mindestens zwei Professoren als Mitglieder an). 3. ob und auf welche Weise dafür gesorgt wird, dass diese Auswahlgespräche auf ihren Zielerreichungsgrad hin seriös, d. h. wissenschaftlich fundiert untersucht werden (z. B. Erfolg im Studium, Reduzierung der Abbrecher- Quote, Reduzierung der Studienzeiten); Wissenschaftliche Untersuchungen über die Auswirkungen der Auswahlgespräche auf den Studienerfolg werden derzeit (noch) nicht durchgeführt. Es liegen jedoch positive Erfahrungen über die Auswahlgespräche im früheren besonderen Auswahlverfahren für die medizinischen Studiengänge vor, auf die zurückgegriffen werden kann. Diese medizinischen Auswahlgespräche wurden sowohl von den Bundesländern als auch von den Hochschulen und Studienbewerbern positiv bewertet. Sie nehmen eine Mittlerfunktion zwischen den anderen Auswahlkriterien Abitur-Durchschnittsnote und Wartezeit ein und mildern die harte Zäsur, die eintritt, wenn der nicht über die Leistungsquote zugelassene Bewerber sonst auf die Wartezeit verwiesen werden müsste. Das Wissenschaftsministerium ist sich darüber im Klaren, dass die prognostische Gültigkeit von Auswahlgesprächen bzgl. des Studienerfolgs hinter der Gültigkeit von Tests, die im zentralen Vergabeverfahren nicht eingesetzt werden dürfen, zurückbleibt. Dennoch ermöglicht das Interview eine Studienerfolgsprognose, die verbessert werden kann, wenn es strukturiert wird, wenn Auswertungsregeln festgelegt werden und wenn objektive Kriterien (schulische Leistungen, außerschulische Aktivitäten wie z. B. ehrenamtliche Tätigkeiten) in die Bewertung des Gesprächs einbezogen werden. 4. ob es zutrifft, dass die wissenschaftliche Begleitung der über anderthalb Jahrzehnte durchgeführten Tests für die medizinischen Studiengänge im Tenor das Ergebnis hatte, dass der Studienerfolg in diesen Fächern hoch korreliert mit dem Grad der Qualifikation (je höher die Durchschnittsnote im Abitur desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das gewählte Studium auch schnell und mit gutem Erfolg absolviert werden wird) in Verbindung mit dem Test, dass aber die Wartezeit-Gruppe sowie insbesondere die Gruppe der über das Auswahlgespräch Zugelassenen im Studiengang signifikant weniger erfolgreich waren und dass nicht zuletzt die auf diese Weise nachgewiesene Irrelevanz der Auswahlgespräche bei hohem Aufwand und Kosten letztendlich zur Abschaffung des Besonderen Auswahlverfahrens in den Medizinischen Studiengängen geführt hat; Es trifft zu, dass die wissenschaftliche Begleitung des besonderen Auswahlverfahrens in den medizinischen Studiengängen ergeben hat, dass die Kombination des Abiturs mit dem Testergebnis eine hohe Korrelation zum Studienerfolg hatte und dass die über die Auswahlgespräche und über die Wartezeit zugelassenen Studierenden weniger erfolgreich waren als die zuvor genannte Gruppe. Nicht richtig ist, dass die im Auswahlgespräch erfolgreichen Bewerber vergleichbare Studienleistungen erbrachten wie die über die Wartezeit zum Zuge gekommenen Bewerber und dass deshalb die Auswahlgespräche irrelevant seien. Die Erfolgsquote der über das Auswahlgespräch zugelassenen Bewerber lag bedeutsam vor der Gruppe der Studierenden, welche über die Wartezeitquote zugelassen wurden. Die Auswahlgespräche standen in keinem Zusammenhang mit der Abschaffung des besonderen Auswahlverfahrens. Wie dargelegt, wurde dieses Verfahren mit der Mehrheit der SPD-geführten Bundesländer abgeschafft. Die 5

6 wesentlichen Argumente dieser Länder waren die in den medizinischen Studiengängen zurückgegangenen Bewerberzahlen und deren Verhältnis zu dem Aufwand für das Testverfahren. Dass die genannten Bundesländer die Qualität der Auswahlgespräche bezweifelt hatten, wird schon dadurch widerlegt, dass diese der Einführung von Auswahlgesprächen im allgemeinen Auswahlverfahren zugestimmt haben. 5. ob es zutrifft, dass durch die Einführung der 20-%-Quote Auswahl durch die Hochschule die Wartezeit-Quote von bisher 40 % auf 25 % sinkt mit der Folge, dass z. B. im Fach Medizin die bisher von Wartezeit-Bewerbern zu gewärtigende Wartezeit von drei bis vier Semester künftig auf sechs bis sieben Semester oder mehr (Ähnliches gilt für Zahnmedizin) ansteigen wird; Es trifft zu, dass durch die Einführung einer Quote für eine Hochschulauswahl die Wartezeitquote von bisher 40 % auf 25 % reduziert wurde. Wie sich diese Absenkung auf die Wartezeit auswirkt, kann derzeit noch nicht gesagt werden. 6. ob sie es für vertretbar hält, dass die Gruppe aus der Wartezeit-Quote, die sich in den bisherigen Verfahren als gleich leistungsfähig mit den per Auswahlgespräch Zugelassenen erwies und ihre fachspezifische Motivation durch langen Atem und die Inkaufnahme materieller Nachteile belegt, von nun an deutlich schlechter gestellt ist und dass dadurch das Lebensalter der Absolventen einem allgemein geteilten bildungspolitischen Ziel zuwiderlaufend, künstlich erhöht wird. Die Landesregierung teilt nicht die Auffassung, dass die Wartezeit-Studierenden ihre fachspezifische Motivation ohne weiteres durch langen Atem belegen. Ein derartiger Motivationsnachweis war im früheren besonderen Auswahlverfahren dadurch möglich, dass sich die Bewerber während der Wartezeit zu jedem Semester erneut bewerben mussten; alleiniges Warten hat die Wartezeit nicht erhöht. Im jetzt geltenden allgemeinen Auswahlverfahren wird die Wartezeit z. B. auch dann erhöht, wenn diese motivationslos (z. B. Bewerbung für ein Medizinstudium nach Abschluss einer Banklehre) verbracht worden ist. Es ist richtig, dass solche Bewerber künftig mit einer längeren Wartezeit rechnen müssen. Demgegenüber wird durch die Einführung der Hochschulquote allen Bewerbern, die keine Zulassung durch die Abiturnote erhalten haben, eine neue Zulassungschance eröffnet, durch die sie unmittelbar nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durch Leistung und Motivation eine sofortige Zulassung erhalten können. Für die erfolgreichen Bewerber entfällt die Wartezeit, so dass das Durchschnittsalter der Absolventen insgesamt nicht erhöht wird. Vielmehr kann erwartet werden, dass die über die Auswahlquote zugelassenen Bewerber zügiger und erfolgreicher studieren, als die über die Wartezeit zugelassenen Bewerber. von Trotha Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6

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