Was ist Weiterbildung und worin besteht der Unterschied zur Fortbildung? Welche Tätigkeiten können als Weiterbildung anerkannt werden?
|
|
- Tomas Falk
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FAQs Was ist Weiterbildung und worin besteht der Unterschied zur Fortbildung? Weiterbildung ist der geregelte Erwerb in der Weiterbildungsordnung (WBO) festgelegter eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Fortbildung dient anschließend dem berufsbegleitenden Erhalt der Kompetenz. Welche Tätigkeiten können als Weiterbildung anerkannt werden? Die Facharztweiterbildung muss hauptberuflich unter verantwortlicher Leitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Arztes an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte durchgeführt werden. Die Tätigkeit muss der Weiterbildung dienen. Was heißt "hauptberuflich"? Diese Tätigkeit muss angemessen vergütet sein und muss die ärztliche bzw. einzige Tätigkeit sein. Als Leitender Arzt oder niedergelassener Arzt und/oder als Weiterbildungsermächtigter kann keine (evtl. weitere) eigene Facharztweiterbildung erfolgen, auch nicht in Teilzeit. Sind Teilzeitweiterbildungen zum Facharzt zulässig? Teilzeitweiterbildungen sind möglich. Die Teilzeitweiterbildung muss dann die einzige Tätigkeit sein. Der Arzt soll sich auf seine Weiterbildung konzentrieren. Die Teilzeittätigkeit soll mindestens die Hälfte der wöchentlichen Vollzeitweiterbildung betragen. Die Weiterbildungszeit verlängert sich dementsprechend. Im Einzelfall kann die Teilzeitweiterbildung auch mit weniger als der Hälfte der wöchentlichen Vollzeitweiterbildung durchgeführt werden. Hierzu sollte im Vorfeld Kontakt mit uns aufgenommen werden (-> Ansprechpartner)Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt die tägliche Höchstarbeitszeit und legt die Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten nach Arbeitsende fest. Das Arbeitszeitgesetz gilt für volljährige Auszubildende.
2 Nach 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nach 9 ArbZG gilt ein Beschäftigungsverbot für Sonn- und Feiertage mit Ausnahme des ärztlichen Notdienstes. Müssen alle Weiterbildungen hauptberuflich durchgeführt werden? Hauptberuflich müssen die Weiterbildungen in den Gebieten und Schwerpunkten stattfinden. Die Weiterbildungen in Zusatzbezeichnungen und Zusätzlichen Weiterbildungen sowie Nachqualifikationen können nebenberuflich durchgeführt werden, also grundsätzlich auch von Leitenden Ärzten und niedergelassenen Ärzten erworben werden. Muss die Weiterbildung immer bei einem zur Weiterbildung ermächtigten Arzt durchgeführt werden? Ja. Der Arzt muss vor Beginn der Weiterbildung zur Weiterbildung von Ärzten von seiner zuständigen Ärztekammer ermächtigt worden sein. Können Tätigkeiten im Ausland anerkannt werden? Ja. Dabei muss unterschieden werden zwischen Tätigkeiten außerhalb und in einem Vertragsstaat der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Die Tätigkeiten müssen entsprechend der Richtlinie durchgeführt werden. Bestätigt ein Vertragsstaat die Durchführung einer Weiterbildung oder Teilzeitweiterbildung entsprechend der Richtlinie, wird diese Weiterbildung in allen Vertragsstaaten anerkannt. Findet die Tätigkeit in einem Nicht-EU- Vertragsstaat statt, muss eine Einzelprüfung der Tätigkeit und deren Gleichwertigkeit anhand von Unterlagen erfolgen. Dazu müssen ausführliche Zeugnisse, OP-Kataloge, Beschreibungen der Weiterbildungsstätte, Arbeitsverträge und Ähnliches eingereicht werden. Wo finde ich einen Arzt, der in Deutschland zur Weiterbildung ermächtigt ist? Eine Datenbank der in Niedersachsen zur Weiterbildung ermächtigten Ärzte finden Sie hier... Jede Ärztekammer führt ein entsprechendes Verzeichnis auf ihrer jeweils eigenen Homepage. Wo ist geregelt, wie lange die Weiterbildung dauert und welche Inhalte/Leistungen erfüllt werden müssen?
3 Die Regelungen finden sich in der Weiterbildungsordnung (WBO) und den zugehörigen Richtlinien. Es handelt sich um Mindestweiterbildungszeiten. Auf der Homepage sind mehrere Weiterbildungsordnungen (WBO) und Richtlinien hinterlegt. Welche muss ich beachten? Die aktuelle Weiterbildungsordnung kann immer herangezogen werden. Ältere Weiterbildungsordnungen gelten nur im Rahmen der Übergangsbestimmungen, die in 20 Abs. 3 und 4 WBO geregelt sind. Demnach kommt es darauf an, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Änderung der Weiterbildungsordnung bereits in der jeweiligen Weiterbildung befunden haben. Sie können dann die ältere Regelung heranziehen. Für die Beantragung gelten jedoch Fristen. Die Antragsfrist nach Änderung beträgt für Facharztweiterbildungen der WBO 10 Jahre, auch für die Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse. Maßgeblich ist der Antragseingang. Für andere Bezeichnungen beträgt die Frist grundsätzlich 3 Jahre. Gelten derzeit weitere Übergangsfristen, die ich beachten muss? Eine weitere Übergangsregelung findet sich in 20 Abs. 5 WBO für neu eingeführte Bezeichnungen. Kann die Weiterbildung in verschiedenen Abschnitten erfolgen und wenn ja, wie lange muss ein Weiterbildungsabschnitt dauern? Ein anrechnungsfähiger Weiterbildungsabschnitt an einer Weiterbildungsstätte muss mindestens 6 Monate betragen. Abschnitte unter 6 Monate können nur auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn dies ausdrücklich in der Weiterbildungsordnung so vorgesehen ist (z.b. im Rahmen der Allgemeinmedizin). Wie lang muss ein Weiterbildungsabschnitt bei einer Teilzeitbeschäftigung, z.b. Halbtagstätigkeit, sein? Der Abschnitt muss ebenfalls mindestens 6 Monate betragen. Ein 6-monatiger halbtägiger Weiterbildungsabschnitt entspricht dann 3 Monaten ganztags. Gilt dies auch für Weiterbildungsabschnitte, die nur 3 Monate betragen müssen, z.b. im Rahmen der Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin? Nein, dies würde einer ganztägigen Weiterbildung von 1,5 Monaten entsprechen. In diesem Fall müssen mindestens 6 Monate halbtags absolviert werden.
4 Was muss ich bei Beginn der Weiterbildung beachten? Die Weiterbildung setzt die Absprache mit dem zur Weiterbildung ermächtigten Arzt voraus, dass die Tätigkeit der Weiterbildung dient (Weiterbildungsverhältnis). Der Arzt, der Sie weiterbilden möchte, muss über eine entsprechende Ermächtigung zur Weiterbildung verfügen. Zu Beginn der Weiterbildung soll der Weiterbilder dem Weiterzubildenden ein Weiterbildungsprogramm aushändigen. Die Weiterbildung muss angemessen vergütet stattfinden. Bei der Angemessenheit orientieren wir uns an den üblichen Tarifen. Was muss ich während der Weiterbildung beachten? Jeder Arzt in Weiterbildung muss seine Weiterbildung selbst kontinuierlich dokumentieren. Mindestens einmal jährlich muss ein Gespräch, in welchem der jeweilige Stand der Weiterbildung beurteilt wird, mit dem zur Weiterbildung ermächtigten Arzt geführt und dokumentiert werden. Dieses Protokoll über das Weiterbildungsgespräch sollte jeweils aktuell erstellt und zeitnah ausgehändigt werden. Es muss dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beigefügt werden. Sammelbescheinigungen oder bloße Erwähnungen im Zeugnis genügen nicht. Benötige ich für jedes einzelne Jahr das Protokoll eines Weiterbildungsgespräches? Wenn der Stand der Weiterbildung in einem Jahr durch ein Zwischenzeugnis oder Abschlusszeugnis belegt wird, muss für dieses Jahr kein Weiterbildungsgespräch protokolliert werden. Die Protokollierungspflicht gilt in Niedersachsen seit Für Tätigkeiten davor wird von uns bei Antragstellung kein Protokoll des Weiterbildungsgesprächs verlangt. Ich habe die Weiterbildung im Ausland oder in einem anderen Bundesland durchgeführt. Benötige ich dann auch die Protokolle über die Weiterbildungsgespräche? Wir setzen in Bezug auf die Gesprächsprotokolle die Maßstäbe, die auch die jeweilige andere Ärztekammer stellt. Wurden Weiterbildungsgespräche in einer anderen Ärztekammer (noch) nicht verlangt, wird für diesen entsprechenden Zeitraum auch kein Gesprächsprotokoll für uns benötigt. Muss ich die in Tabellenform gestalteten Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung ausfüllen und unterzeichnen lassen oder ein Logbuch führen, um diese Dokumente später beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen? Nein, die Tabelle ist ein Hilfsmittel zur eigenen Dokumentation der Weiterbildung. Es ist möglich, unabhängig davon, individuelle Auflistungen vorzunehmen. Letztlich muss beim
5 Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachgewiesen werden, dass die festgelegten Inhalte erworben wurden. Dies erfolgt regelmäßig mittels Weiterbildungszeugnis oder unterzeichnete Anlagen. Logbücher werden von uns ebenfalls nicht verlangt, jedoch in einigen anderen Landesärztekammern. Sie stehen als Muster auf der Homepage der Bundesärztekammer ( zur Verfügung. Wie ist das Zeugnis zu unterzeichnen? Zeugnisse sind immer von allen der zur Weiterbildung ermächtigten Ärzte des entsprechenden Abschnittes zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung auf der letzten Seite genügt, wenn das Zeugnis als eine Einheit gefertigt ist. Anlagen sind immer auf jeder Seite von allen Weiterbildern zu unterzeichnen. Was muss bei der Zeugnisausstellung beachtet werden? Das Zeugnis muss beinhalten, in welchem Zeitraum Sie unter Anleitung des Weiterbilders tätig waren, mit welchem Zeitumfang (z.b. halbtags) und wann Unterbrechungen stattfanden. Rotationen müssen ebenfalls zeitlich beschrieben werden. Im Zeugnis müssen die in der Weiterbildungsordnung und in der Richtlinie geforderten Weiterbildungsinhalte, insbesondere die geforderten (Richt-)Zahlen bestätigt werden. Hierbei sollten sämtliche erbrachten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren bzw. Operationen zahlenmäßig bestätigt werden. Es empfiehlt sich vom Weiterbilder angeben zu lassen, in welchem Umfang er zur Weiterbildung ermächtigt ist. Soweit erfolgt muss die regelmäßige Teilnahme am Nacht- und Bereitschaftsdienst bestätigt werden. Eine eventuelle Drittmittelfinanzierung muss ebenfalls erwähnt werden. Werden Urlaubszeiten auf die Weiterbildungszeit angerechnet? Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Übernahme wissenschaftlicher Aufträge - soweit eine Weiterbildung nicht erfolgt - oder Krankheit wird nicht als Weiterbildungszeit angerechnet. Tarifrechtlicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar. Wie wird ein Antrag zur Prüfungszulassung / Anerkennung einer Bezeichnung gestellt? Es muss ein schriftlicher Antrag mit folgenden Unterlagen bei der Ärztekammer eingereicht werden: 1. Antragsbogen (-> Download) 2. Lebenslauf 3. Zeugnisse über die anrechnungsfähigen Zeiten 4. Arbeitsverträge über die anrechnungsfähigen Zeiten (mit Angabe von Weiterbildungszeiträumen, wöchentlicher Stundenzahl und Vergütung)
6 5. Einzelprotokolle über durchgeführte Weiterbildungsgespräche 6. Kursnachweise (sofern die WBO Kurse verlangt) Die Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Fotokopie einzureichen. Die Unterlagen werden einbehalten, sodass angeraten wird, beglaubigte Fotokopien beizufügen. Eine öffentliche Beglaubigung bei z.b. einem Notar muss nicht erfolgen. Die Kopien können auch von der Verwaltung eines Krankenhauses oder einer Bezirksstelle der Ärztekammer bestätigt werden. Wie erfolgt die Bearbeitung und wann erhalte ich Nachricht über das Ergebnis? Sobald feststeht, dass die Unterlagen vollständig sind und der Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung den Antrag befürwortet, erhalten Sie einen Bescheid über die Prüfungszulassung. Die Akte geht parallel an das Prüfungssekretariat, um den Prüfungstermins zu organisieren. Von dort erhalten Sie dann weitere Nachricht und Informationen. Bei Einreichung eines vollständigen Antrages kann mit einer Prüfung nach ca Wochen vom Eingang der Unterlagen bei uns gerechnet werden. Weitere Informationen: Merkblatt zu den Prüfungen...
Die Weiterbildung zum Facharzt
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Die Weiterbildung zum Facharzt Abteilung 1 Weiterbildung/Ärztliche Berufsausübung Überblick Allgemeine Informationen zur Weiterbildung Fachspezifische Informationen Antragsverfahren
MehrDie Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die
Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen
Mehr29.2 Schwerpunkt Kinderradiologie (Kinderradiologe / Kinderradiologin)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Kinderradiologe / Kinderradiologin) Weiterbildungsziel:
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrAntrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie
Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie im Rahmen der Weiterbildungsordnung der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz Ich beantrage hiermit die Anerkennung der Zusatzbezeichnung
MehrRichtlinie zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung
Richtlinie zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein auf Grundlage der Vereinbarung
MehrSicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband
MehrBescheinigung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Voraussetzung für die Erteilung der Zusatzbezeichnung sind 2 Jahre klinische Tätigkeit in einem A- kutkrankenhaus und mindestens 6 Monate Weiterbildung auf einer Intensivstation. Dabei müssen eingehende
MehrRegelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V
Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf
MehrZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV- INTERVENTIONELL)
ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV- INTERVENTIONELL) Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum
MehrFacharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Eric Gevaert Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Dr. med. Patrick D. Boldt Voraussetzungen gemäß WBO für Kinder- und Jugendmedizin o 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte
MehrFörderung zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bzw. Innere Medizin und Allgemeinmedizin
Förderung zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bzw. Innere Medizin und Allgemeinmedizin Änderung gemäß der 10. Sitzung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz vom
MehrAntrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars)
Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars) Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 2 des Antragsformulars)
MehrZUSATZ-WEITERBILDUNG KINDER- PN EUMOLOGIE
ZUSATZ-WEITERBILDUNG KINDER- PN EUMOLOGIE Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom 25. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname Geb.-Datum Geburtsort/ggf. -land Weiterbildungsgang:
Mehr29. Gebiet Radiologie
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 29. Gebiet Radiologie Definition: Das Gebiet Radiologie
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrAllgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)
sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,
MehrZUSATZ-WEITERBILDUNG PLASTISCHE OPERAT ION EN (MUN D-KIEFER- GES ICHTS CHIRU RGIE)
ZUSATZ-WEITERBILDUNG PLASTISCHE OPERAT ION EN (MUN D-KIEFER- GES ICHTS CHIRU RGIE) Logbuch zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung vom. Mai 2011 Angaben zur Person: Name, Vorname
Mehr21. Gebiet Nuklearmedizin
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 21. Gebiet Nuklearmedizin Definition: Das Gebiet Nuklearmedizin
MehrL o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung. Ärztliches Qualitätsmanagement
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement Angaben zur Person / Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)
MehrDie Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz
Die Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz Mainz, 14.08.2012 Referentin: Dr. Doris Naumann Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier Psychologischer Fachdienst
Mehr(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Zusatz-Weiterbildung Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.-Datum
MehrWeiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte in der Gefäßchirurgischen Klinik des RKK
Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte in der Gefäßchirurgischen Klinik des RKK Als angestellter Arzt (Ärztin) in der Klinik für Gefäßchirurgie im Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen (RKK) können Sie folgende
MehrAuszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin,
MehrRICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS
Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
Mehr11. Gebiet Humangenetik
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 11. Gebiet Humangenetik Definition: Das Gebiet Humangenetik
MehrErgebnisbericht der Evaluation der Weiterbildung 2014
Ergebnisbericht der Evaluation der Weiterbildung 2014 für die Weiterbildungsstätte LWL-Klinik Paderborn (Psychiatrie und Psychotherapie) Anzahl der Rückmeldungen: 8 Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Mehrgemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie vom 10. Februar 1993 in der Fassung vom 01. Januar 2015
Antrag Posteingangsnummer BGST von KVS auszufüllen! auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
MehrFacharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie - bezogen auf den speziellen Abschnitt der Weiterbildung -
ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99 264 / 265 P R A X I S Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis zum Facharzt für Plastische und
MehrWEITERBILDUNGSVERTRAG im Rahmen der Weiterbildung Allgemeinpharmazie. VERTRAGSPARTNER Der Vertrag wird zwischen. Apotheker: Apotheke:: Anschrift:
Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt WEITERBILDUNGSVERTRAG im Rahmen der Weiterbildung VERTRAGSPARTNER Der Vertrag wird zwischen Apotheker: Apotheke:: Anschrift: im Folgenden Weiterbildungsleiter
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) Über die Schwerpunktweiterbildung Kinderradiologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade: Dr.
MehrDer Weiterbildungsgang zum Internisten - Gute Vorbereitung und Durchführung -
Der Weiterbildungsgang zum Internisten - Gute Vorbereitung und Durchführung - Professor Dr. med. Malte Ludwig 2. Vizepräsident und Schatzmeister im BDI e.v. Achtung! häufigster Fehler: Der Weiterzubildende
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
MehrName des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
MehrAntrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg
- wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg
Mehr43. Röntgendiagnostik fachgebunden
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 43. Röntgendiagnostik fachgebunden (Zusätzliche Weiterbildung
Mehr(M u s t e r-) L o g b u c h
(M u s t e r-) L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) über die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie Angaben zur Person Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen)
MehrMerkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)
Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union) Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechtage (persönliche
MehrMerkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis
Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist
MehrMerkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
Mehr4. Gebiet Arbeitsmedizin
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 4. Gebiet Arbeitsmedizin Definition: Das Gebiet Arbeitsmedizin
MehrL o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung 2004 der Ärztekammer Berlin
L o g b u c h Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung 2004 der Ärztekammer Berlin über die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname
Mehr15. Handchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 15. Handchirurgie (Zusätzliche Weiterbildung in dem
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
MehrMuster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen
Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer Zahnarzt für öffentliches Gesundheitswesen Beschluss des Vorstandes vom 30.05.1996 geändert mit Beschluss vom 27.03.1998 und 23.05.03 l. Abschnitt
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
MehrDeutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Kriterien zur Ernennung als Dozent, Leiter eines Weiterbildungszentrums und Supervisor PRÄAMBEL Die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
MehrWeiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie. Informationen zur Durchführung der Apothekerkammer Berlin
Weiterbildung zum Fachapotheker für Allgemeinpharmazie der Apothekerkammer Berlin allgemeine Anforderungen an die Weiterbildungsstätte bearbeitet von der Fachkommission Allgemeinpharmazie der Bundesapothekerkammer/
MehrKassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg
Faxnummer: 040 22802-420 - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - WB-Befugnis vorhanden lt. akt. Liste ÄKH Ja Nein WBA erfüllt Voraussetzung Ja Nein MA Kürzel Praxisstempel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Mehr6. Gebiet Biochemie. Facharzt / Fachärztin für Biochemie (Biochemiker / Biochemikerin)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 6. Gebiet Biochemie Definition: Das Gebiet Biochemie
MehrMerkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung)
Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung) Seit dem 1.1.2004 ist die Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b HwO (Handwerksordnung) zur Eintragung
Mehr1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Stand 14.03.2016 Richtlinie zur Förderung der ambulanten Aus-, Fort- und Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für psychosomatische Medizin
MehrSpezielle Schmerztherapie
ÄRZTEKAMMER HAMBURG Weidestraße 122 B (Alstercity) 22083 Hamburg Tel.: 20 22 99-264 / - 265 KRANKENHAUS Erhebungsbogen zum Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis im Bereich Spezielle Schmerztherapie
MehrMerkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrZulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie
Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom
MehrArbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bereitschaftsdienste Christof Diefenbach Juristischer Dezernent Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Der Regelungsbereich für Bereitschaftsdienste in ihren Ausgestaltungen
MehrArbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
MehrVoraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
MehrAntrag auf Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister als. Psychologische/r Psychotherapeut/in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/in
Antrag auf Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister als Psychologische/r Psychotherapeut/in Kinder- Jugendlichen-Psychotherapeut/in Fragen, die für Sie nicht zutreffen, bitten wir mit dem Vermerk
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (Pension, Zucht, Handel sowie Einfuhr bzw.
DER LANDRAT An den Kreis Recklinghausen Fachdienst 39 Ressort 39.3: Verwaltung Kurt-Schumacher-Allee 1 45655 Recklinghausen Telefon 02361/532125 Telefax 02361/532227 E-Mail: fd39@kreis-re.de Antrag auf
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der MR-Angiographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-221, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen
MehrArbeitskreis FMH-Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie in der Basler Region. Testatheft. Ausbildungskandidat/in
i Arbeitskreis FMH-Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie in der Basler Region Testatheft Ausbildungskandidat/in Testatheft Das Testatheft bezieht sich auf das Weiterbildungsprogramm der Schweizerischen
MehrMerkblatt über die Ableistung einer Famulatur nach 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) in der jeweils geltenden Fassung
Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und der Pharmazie Rheinland-Pfalz Schießgartenstraße 6 55116 Mainz Ansprechpartnerin Heidi Bauer Telefon 06131 16-4381 Telefax 06131 16-2015 bauer.heidi@lsjv.rlp.de
Mehrauf Genehmigung zur Durchführung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
und Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nach 135 Abs. 2 SGB V Antragsteller/-in: (Vertragsarzt, ermächtigter Arzt, MVZ und Name
MehrEmpfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife
Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife A. Deltaprüfung Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz LHG) wird die
MehrA N T R A G. auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
Posteingangsstempel A N T R A G auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen -für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten- Diesem Antrag
MehrDiesem Antrag füge ich folgende Unterlagen (Original oder ausnahmsweise amtlich beglaubigte Abschrift / Fotokopie) bei:
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts A N T R A G Ne: Vorne: auf Eintragung in das Arztregister (Psychotherapeuten) des Zulassungsbezirks Psychologische/r Psychotherapeut/in
MehrStipendien. Vergabe-Richtlinie von Stipendien des Landkreises Leer für Studierende der Humanmedizin. Mehr Informationen unter www.aerzte-fuer-leer.
Stipendien Vergabe-Richtlinie von Stipendien des Landkreises Leer für Studierende der Humanmedizin 1. DAS STIPENDIENPROGRAMM 2. ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR EINE STUDIENBEIHILFE 3. DAUER UND HÖHE DER STUDIENBEIHILFE
MehrZu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer
Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:
MehrAntrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopädin/Kieferorthopäde
Zahnärztekammer Berlin Stallstraße 1 10585 Berlin Antrag auf Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopädin/Kieferorthopäde Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:
MehrEignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)
Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden
MehrGedächtnisprotokoll von Professor Dr. Mathias Freund
Informationsveranstaltung der ÄRZTEKAMMER MECKLENBURG VORPOMMERN zur Ärztlichen Weiterbildung am 16. Januar 2012 um 17.00 Uhr im Hörsaal Süd im Neubau des Universitätsklinikums Greifswald Gedächtnisprotokoll
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO) Handwerkskammer zu Leipzig Postfach 10 04 65 04004 Leipzig Telefon 0341 2188-0 Telefax 0341 2188-299 Dresdner Straße 11/13
MehrErhebungsbogen (Krankenhaustätigkeit)
Erhebungsbogen (Krankenhaustätigkeit) für die Befugnis zur Weiterbildung in der Zusatzbezeichnung SPEZIELLE UNFALLCHIRURGIE Anlage 1 Neuantrag Antrag auf Fortschreibung A. Dienststellung und beruflicher
Mehr(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Antragsbogen Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
Mehr... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)
Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten
Mehr1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...1 2. Geräte...2 3. Fachliche Befähigung...3 4. Dokumentation...4 5. Sonographie der Säuglingshüfte...5 1. Allgemeines Behält ein Arzt seine Genehmigung nach der bisher
MehrAntrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie
MehrAuszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Anästhesiologie,
MehrHinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt
Landesamt für Umwelt, Gesheit Verbraucherschutz Abt. Gesheit Referat akademische Heilberufe Gesheitsfachberufe Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin Arzt Nachfolgend werden Sie über die aktuelle
Mehr30. Medizinische Informatik (Zusatzbezeichnung)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) Definition: Die Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
Mehr32. Gebiet Transfusionsmedizin
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 32. Gebiet Transfusionsmedizin Definition: Das Gebiet
MehrRichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006) über die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement Angaben zur Person: Name/Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Geb.- Akademische Grade:
MehrL o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.
L o g b u c h Zusatzweiterbildung Physikalische Therapie und Balneologie Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei
MehrAuszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten)
Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Allgemeinmedizin,
MehrAntrag auf Genehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen gemäß den Psychotherapie- Vereinbarungen
Ansprechpartner/innen: Bezirksstelle Düsseldorf, Abteilung Qualitätssicherung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Carmen Ramirez 0211 / 5970 8561 Carmen.Ramirez@kvno.de 0211 / 5970-8574 Bezirksstelle Köln,
MehrAntrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 5 Abs. 1 IngKaG
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis nach 5 Abs. 1 IngKaG Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in aufgrund sonstiger ausländischer Studienabschlüsse Sehr geehrter Antragsteller, mit dem Landesgesetz
MehrDie Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR:
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der MR-Angiographie gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung
Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (Hochschuleignungsprüfungsverordnung
MehrAllgemeinmedizin. Strukturierte Weiterbildung auf dem Gebiet. Pflicht: 6 Monate Kardiologie. Pflicht: 6 Monate Gastroenterologie.
Strukturierte Weiterbildung auf dem Gebiet Allgemeinmedizin Pflicht: 6 Monate Kardiologie Pflicht: 6 Monate Gastroenterologie Pflicht: 6 Monate Psychosomatik Erstellt von Dr. Erik Weidman 1. Grundlage
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-423, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung
Mehr1 Rechtsgrundlagen. 2 Umfang der Förderung, Höhe und Bereitstellung der Fördermittel
Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in den anderen Fachgebieten, in Kraft getreten zum 01.01.07 Durchführungsbestimmungen der
MehrS ä c h s i s c h e L a n d e s t i e r ä r z t e k a m m e r
S ä c h s i s c h e L a n d e s t i e r ä r z t e k a m m e r Körperschaft des öffentlichen Rechts Fragen und Antworten zur Weiterbildung in Sachsen Am 02.06.2013 ist die neue Weiterbildungsordnung für
Mehr