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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldori LANDTAG V()g::{LAGE OS Seite 1 von 1 16/2533 A7 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen 65. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags Nordrhein-Westfalen am TOP 6: Widerspruch der Verbraucherzentrale NRW zu zahlreichen Vertragskündigungen im Bereich des öffentlichen Bausparanbieters LBS West Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich Abdrucke meiner Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Anlagen: 60 Abdrucke Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße Düsseldorf Telefon Telefax Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Nach anderen Bausparkassen wird nunmehr auch die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse (im Folgenden: LBS West) einzelne Bausparverträge kündigen. Dabei handelt es sich um solche Verträge, die nach erstmaliger Zuteilung mindestens 10 Jahre fortgesetzt wurden, sofern in diesem Zeitraum keine Änderung im Hinblick auf den Guthabenzins oder die Rückzahat Seite 1 von 2 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen 65. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags Nordrhein-Westfalen am TOP 6: Widerspruch der Verbraucherzentrale NRW zu zahlreichen Vertragskündigungen im Bereich des öffentlichen Bausparanbieters LBS West Dem Finanzministerium liegen keine detaillierten Zahlen oder sonstige vertiefte Erkenntnisse zum Umfang der Kündigungen im gesamten Bausparbereich vor. Presseberichten zufolge werden seit geraumer Zeit bundesweit von privaten, genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Bausparkassen auf Grund der anhaltenden Niedrigzinsphase bestimmte Bausparverträge gekündigt. Dabei soll es sich im Wesentlichen um solche Verträge handeln, die entweder bereits voll bespart wurden oder bei denen trotz erreichter Zuteilung ein Darlehen seit vielen Jahren vom Bausparer nicht abgerufen wurde. Von den Kündigungen soll nur ein geringer Anteil der Verträge betroffen sein. In diesen Fällen kann das Vertragsziel nach 1 BSpkG, die Aufnahme von zinssicheren Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, entweder nicht mehr erreicht werden oder die Erfüllung wird als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Wegen der Vielzahl der vorhandenen Tarife und Vertragsgestaltungen kann im Rahmen dieser Vorlage nicht auf jede denkbare Konstellation eingegangen werden. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße Düsseldorf Telefon Telefax wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel' U74 bis U79 Haltestelle. Heinrich-Heine-Allee

4 lungsmodalitäten vereinbart wurde. Die LBS West beruft sich bei den Kün- Seite 2 von 2 digungen auf die gesetzliche Regelung des 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Vor der eigentlichen Kündigung hat die LBS West die Kunden nicht nur auf die geplante Kündigung hingewiesen, sondern den von der Kündigung betroffenen Bausparern, die jetzt einen Finanzierungswunsch haben, Baudarlehen zu aktuell günstigeren Kreditkonditionen angeboten. Auch bei der LBS West ist nur ein geringer Teil der insgesamt ca. 2,5 Millionen Verträge betroffen. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich in der dieser Vorlage beigefügten Pressemitteilung vom zu den Kündigungen geäußert. Sie führt aus, dass zu den hier relevanten Fallgestaltungen, in denen Verbraucher noch einen Darlehensanspruch haben, bislang keine höchstrichterlichen Urteile vorliegen. Sie weist die Bausparer auf die Möglichkeit hin, die Schlichtungs-, Ombuds- bzw. Kundenbeschwerdestellen der jeweiligen Bank oder Bausparkasse anzurufen und empfiehlt, im Zweifel juristische Unterstützung hinzuzuziehen. Das Finanzministerium übt nach 9 LBSG die Aufsicht über die LBS West aus. Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass die Tätigkeit der LBS West im Einklang mit Recht und Gesetz steht. Sie ist also nicht als Fachaufsicht, sondern als Rechtsaufsicht ausgestaltet. Die Rechtsaufsicht wird im öffentlichen Interesse ausgeübt. Es zählt nicht zu den Aufgaben der Aufsicht, in einer aktuellen kontrovers diskutierten Rechtsfrage die höchstrichterliche Rechtsprechung zu antizipieren. Für die Rechtsaufsicht ergibt sich aus dem dargelegten Sachverhalt kein Anlass einzuschreiten. Auch auf einen Zusammenhang zwischen der Fusion der LBS West mit der LBS Bremen und den Kündigungen von Bausparverträgen gibt es keinerlei Hinweis. :wan: 1CxM.,

5 Niedrigzinsen: LBS macht Druck auf Bausparer Die LBS kündigt alte Bauspan'erträge allein in NRW. Der Grund: Sie bringen den Besitzern zu hohe Zinsen. Auch andere Bausparkassen wollen raus aus den alten Verträgen. t.. "L... ki. r; Foto bluedesignlfotolia.com Viele Anleger, die etwa in den 90er-Jahren einen Bausparvertrag abschlossen, sitzen im aktuellen Dauerzinstief auf einem kleinen Schatz. Zins deutlich über dem aktuellen Niveau erreicht. Damals boten viele Bausparkassen einen besonderen Vorteil. Bausparer erhielten nicht nur den traditionell eher geringen jährlichen Sparzins. Zusätzlich versprachen die Bausparkassen einen Bonuszins, beispielsweise weitere 2 Prozent für jedes Jahr der Laufzeit in der das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird. Ebenso boten einige Banken Sparpläne mit regelmäßig steigenden Zinssätzen bei sehr langen Laufzeiten. Über die Jahre haben auch diese Verträge ein So erscheint es nicht verwunderlich, dass Banken und Bausparkassen - teils mit unsauberen Tricks - versuchen, ihre Kunden aus den lukrativen Altverträgen zu drängen. Doch Kunden müssen nicht in jedem Fall klein beigeben. Kündigung durch Bausparkasse In zahlreichen Fällen haben Bausparkassen den unliebsamen Altkunden einfach die Kündigung ausgesprochen. Hier sind jedoch zwei Fälle zu unterscheiden. Solange bei einem Bausparvertrag noch nicht die volle Bausparsumme erreicht ist, sollten Bausparer jeder Kündigungen widersprechen. Anders gestaltet sich die Lage, wenn die Bausparkasse nach Erreichen der Bausparsumme kündigt. Hier gibt es plausible Argumente, die eine Kündigung auf der Grundlage des Darlehensrechts im BGB ableiten. In einigen Tarifen haben die Kunden sogar dann, wenn die Bausparsumme erreicht ist, noch einen festen Darlehensanspruch, beispielsweise in Prozent der Bausparsumme. Solange Verbraucher noch einen Darlehensanspruch haben, sollten sie sich also wehren. Urteile durch den Bundesgerichtshof liegen zu diesen Fragen bislang nicht vor. Im Zweifel sollten Anleger juristische Unterstützung hinzuziehen. Lohnenswert kann es auch sein, die Schlichtungsstelle oder den Ombudsmann der jeweiligen Bank oder Bausparkasse anzurufen. Dieses Verfahren ist für die Kunden kostenlos. Eine Übersicht der wichtigsten Schlichtungs-, Ombuds- bzw. Kundenbeschwerdestellen in der deutschen Finanzbranche können Sie hier herunterladen. Wenn Sie unsicher sind welche SchlichtuOßSstelle zuständi.% ist, schauen Sie in den Vertragsunterlagen oder auf der Homepage Ihrer Bausparkasse nach. Einige Schlichtungsstellen der Bausparkassen schlagen sich vorschnell auf die Seite der Bausparkassen, obwohl viele Rechtsfragen höchstrichterlich nicht geklärt sind. Negativer Schlichtungssprüche könnten sich also in einigen Jahren aufgrund neuer Gerichtsurteile als falsch herausstellen. Auf die sanftere Tour Ein weniger sanfter mutet da der Weg einiger anderer Banken und Bausparkassen an. Sie versuchen die Kunden mit Prämien, Sonderzahlungen oder Altemativangeboten aus den lukrativen Altverträgen zu locken. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn warum sollte die Bank die ohnehin hervorragend verzinsten Altverträge gegen noch lukrativere Angebote eintauschen. Auch die Prämien oder Sonderzahlungen fallen vermutlich geringer aus, als die Zinsvorteile bei Behalten des Altvertrages. Freche Drohungen

6 Manche Bausparkassen treiben es dagegen beson ers bunt. So wird damit gedroht, der hohe Zins bonus gehe verloren, wenn der Altvertrag nicht gekündigt werde. Lassen Sie sich von solchen Aussagen nicht unter Druck setzen! Bitten Sie darwn, dass man Ihnen diese Information schriftlich zukommen lässt. Informieren Sie sich zudem bei unabhängigen Stellen über die Rechtslage! Vor allem folgende Punkte sind zu beachten: Seien Sie kritisch, wenn Ihnen die Bank angeblich lukrative Altemativverträge anbietet! Prüfen Sie Kündigungen kritisch und widersprechen Sie gegebenenfalls!

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