Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
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- Maja Schmidt
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1 Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Landkreis Freudenstadt (Stand ) 1
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Technische Unterlagen 2. Allgemeine Anforderungen 3. Zuständige Stellen 4. Installation / Wartung 5. Vorgaben des Landkreises 6. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) 7. Ansprechpartner, Kontaktdaten 8. Anlage: Antrag / Abnahme - Formular 1. Technische Unterlagen Brandmeldeanlagen sind nach den jeweils gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien zu errichten, erweitern, ändern und zu betreiben (DIN 14675, DIN VDE 0833 Teil 1 & 2). Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Änderung der Brandmeldeanlage gültigen Ausgaben der Vorschriften, Normen und Richtlinien. 2. Allgemeine Anforderungen Baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen sind im Landkreis Freudenstadt ausschließlich auf die Brandmeldeempfangszentrale der Integrierten Leitstelle des Landkreises Freudenstadt aufzuschalten. Für das Objekt muss ein Feuerwehrplan erstellt werden. 3. Zuständige Stellen Landratsamt Freudenstadt Kreisbrandmeister Herrenfelder Straße Freudenstadt Tel: / Konzessionär des Landkreises Freudenstadt Siemens Notruf und Serviceleitstelle Stuttgart Telefon: 0711/ oder Siemens Notruf und Serviceleitstelle Nürnberg Tel: 0911/
3 Integrierte Leitstelle Freudenstadt Karl-von-Hahn-Straße Freudenstadt Tel: 07441/ Installation/ Wartung - Die Brandmeldeanlage muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb installiert werden. - Für die Brandmeldeanlage ist ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb zu schließen. - Wartungsarbeiten/Revision der Brandmeldeanlage ist der Integrierten Leitstelle in Freudenstadt anzuzeigen. - Ein Betriebsbuch ist zu führen. - Feuerwehrpläne und Laufkarten sind spätestens alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. 5. Vorgaben des Landkreises Folgende Punkte sind mit der Kreisbrandmeisterstelle im Vorfeld zu klären. - Standort des Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) bzw. Feuerwehrbedienfeld (FBF) und Feuerwehranzeigetableau (FAT) sowie Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE), rote Blitzleuchte und evtl. weitere Kennzeichnungen. - Landkreisschließung. Die notwendige Anzahl der Schließzylinder (Halbzylinder) für FIZ, FBF und FAT und FSD (Hersteller, Bezugsquellen, Kosten). - Laufkarten und Feuerwehrpläne. - Ausführung des Fernalarmes (Anbindung an die Integrierte Leitstelle). 6. Feuerwehrschlüsseldepot - Das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) muss der Sicherheitsklasse 3 entsprechen und nach VdS-Richtlinien eingebaut werden. - Im Feuerwehrschlüsseldepot ist ein Generalhauptschlüssel (GHS) des zu überwachenden Objektes, in einem vom Betreiber bereitgestellten Halbzylinder der Objektschließanlage zu deponieren. - Wird ein elektronischer Schlüssel im FSD deponiert, so ist der Betreiber verpflichtet, evtl. notwendige Batteriewechsel rechtzeitig vorzunehmen. Der Zugang zum FSD erfolgt über die örtlich zuständige Feuerwehr (hierfür können dem Betreiber Kosten entstehen). - Die Feuerwehr haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen des Objektschlüssels (GHS). 3
4 7. Ansprechpartner, Kontaktdaten - Der Betreiber hat in die Brandmeldeanlage eingewiesene Personen als Ansprechpartner zu benennen, diese müssen im Feuerwehrplan aufgeführt sein. - Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich der örtlichen Feuerwehr und der Integrierten Leitstelle in Freudenstadt anzuzeigen. Anlage 4
5 Landratsamt Freudenstadt Kreisbrandmeister Herrenfelder Straße Freudenstadt Datum: Aufschaltung / Abnahme einer Brandmeldeanlage Objektanschrift: Absender: Nachfolgend aufgeführte Voraussetzungen für eine Aufschaltung der Brandmeldeanlage sind erfüllt: Die Brandmeldeanlage wurde nach den jeweils gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien errichtet. Der Betreiber hat in seinem eigenen Interesse und auf seine Kosten in seinem Betriebsgebäude ein vom VdS anerkanntes Feuerwehr-Schlüsseldepot und Freischaltelement nach den Richtlinien des VdS einbauen lassen, um der Feuerwehr im Alarmfall den schnellen Zugang zu seinen Betriebsräumen zu ermöglichen. Die zuständige Feuerwehr haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen von Depot- oder Objektschlüssel und für daraus unmittelbare und mittelbare Schäden. Der in das Feuerwehrschlüsseldepot einzulegende Generalhauptschlüssel und der passende Halbzylinder des Objektes sind vorhanden und liegen bereit. Feuerwehrlaufkarten liegen in Folie eingeschweißt vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. Ein Feuerwehrplan liegt vor. Eine Einrichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Brandmeldeanlage liegt vor. 5
6 Ein Vertreter der Errichterfirma, wie auch ein verantwortlicher Mitarbeiter des Betreibers ist bei der Aufschaltung/ Abnahme vor Ort. Ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833 ist abgeschlossen. Sämtliche Brandfallsteuerungen sind aufgeschaltet, funktionsfähig und rückwirkungsfrei. Die Firma Siemens ist über den Termin der Aufschaltung informiert und kann die Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle nach Freudenstadt vornehmen. Die Vorgaben des Kreisbrandmeisters bzgl. FSD, FSE, FIZ (FBF, FAT) sind erfüllt. Datum, Unterschrift Antragsteller / Betreiber (Vertreter des Betreibers) 6
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