VERTRAG ÜBER DIE ABLEISTUNG DER PRAKTISCHEN STUDIENPHASE (PRAKTIKUMSVERTRAG)

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1 FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN VERTRAG ÜBER DIE ABLEISTUNG DER PRAKTISCHEN STUDIENPHASE (PRAKTIKUMSVERTRAG) zwischen Matrikelnummer: Name: Vrname: geb. am: Anschrift: Tel.: in: Studierende/Studierender der Hchschule Kblenz, im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften nachflgend als Studierende/Studierender bezeichnet und Praxisstelle: Namenszusatz: Geschäftsfeld: Anschrift: Betreuer/Betreuerin: Abteilung: Tel.: nachflgend als Ausbildungsstelle bezeichnet - 1 -

2 wird der flgende Vertrag geschlssen: PRÄAMBEL: In der praktischen Studienphase sllen die während des Studiums erwrbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Bearbeitung qualifizierter betriebswirtschaftlicher Aufgaben angewandt und vertieft werden. Die Aufgaben sllen unter den Bedingungen der Praxis durchgeführt werden. Inhalte und Ziele der Praxisphase sllen der Hchschule mitgeteilt werden. 1 Allgemeines Grundlage dieses Vertrages sind die Prüfungsrdnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und der Teilstudienplan für die praktische Studienphase im Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Hchschule Kblenz. 2 Dauer des Ausbildungsverhältnisses Der/die Studierende leistet in der Zeit vm bis (mindestens 12 Wchen nett) in der Ausbildungsstelle ein betriebliches Praktikum ab. Für die Wchenarbeitszeit gilt die betriebliche Arbeitszeitregelung. 3 Pflichten der Ausbildungsstelle (1) Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich, den/die Studierende(n) in der Zeit der praktischen Studienphase zu betreuen und ihm/ihr zu ermöglichen, etwaige Fehlzeiten nachzuhlen. (2) Die Ausbildungsstelle benennt als Beauftragte/ Beauftragten für die Ausbildung des/der Studierenden und bittet sie/ihn, der Betreuerin/dem Betreuer als Gesprächspartner für alle Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren, zur Verfügung zu stehen. (3) Sie zeichnet durch die Beauftragte/den Beauftragten nach Abs. 2 den vn dem/der Studierenden zu erstellenden Praxisbericht ab und bestätigt damit, dass der/die Studierende nach ihrem Urteil das Praxissemester mit Erflg abslviert hat. Hat der/die Studierende nach Meinung der Ausbildungsstelle das Praxissemester nicht erflgreich abgelegt, infrmiert sie den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. (4) Sie ermöglicht der Hchschule, den/die Studierende(n) in Absprache mit der/dem Beauftragten nach Abs. 2 am Ausbildungsplatz zu betreuen. 4 Pflichten der/des Studierenden (1) Der/die Studierende verpflichtet sich, sich dem Ausbildungszweck entsprechend zu verhalten, die ihm/ihr im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben srgfältig auszuführen, den Anrdnungen der vn der Ausbildungsstelle beauftragten Persnen nachzukmmen und die geltenden Ordnungen, insbesndere die Arbeitsrdnungen und Unfallverhütungsvrschriften swie die Vrschriften über die Schweigepflicht zu beachten

3 (2) Auf Verlangen der Ausbildungsstelle hat der/die Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Ausbildungsvertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen, sweit nicht das Haftpflichtrisik bereits durch eine vn der Ausbildungsstelle abgeschlssene Gruppenversicherung abgedeckt ist. (3) Der/die Studierende wird bei Fernbleiben die Ausbildungsstelle unverzüglich benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit inflge Krankheit spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vrlegen. (4) Der/dem Studierenden überlassene Arbeitsunterlagen und snstige Gegenstände dürfen vn dieser/diesem vrbehaltlich einer abweichenden Genehmigung der Ausbildungsstelle nur im Rahmen und für die Zwecke der praktischen Studienphase genutzt werden und sind nach deren Beendigung unverzüglich und unaufgefrdert vllständig zurückzugeben. (5) Er/sie legt den Praxissemesterbericht zunächst der Praktikumstelle vr, die dem/der Studierenden die Vrlage des Praxissemesterberichts auf dem Original und jeder weiteren Kpie mit Unterschrift bestätigt. Beide Vertragsparteien erklären ihr Einverständnis, dass andere Studierende zu Ausbildungszwecken Einsicht in den Praxisbericht nehmen können. 5 Kstenerstattungs- und Vergütungsansprüche (1) Dieser Vertrag begründet für die Ausbildungsstelle keinen Anspruch auf Erstattung der Ksten. Dieses gilt nicht für Schadensfälle, die in die Haftpflicht des/der Studierenden fallen. (2) Die Ausbildungsstelle zahlt dem/der Studierenden eine Vergütung vn mnatlich. (3) Die Ausbildungsstelle behandelt mögliche Ansprüche des/der Studierenden aus Patenten, die während der Ausbildungszeit entstehen, gemäß dem Arbeitnehmererfindungsgesetz swie den innerbetrieblichen Vereinbarungen. 6 Unfallversicherungsgesetz (1) Der/die Studierende ist während der Ableistung des Praxissemesters in der Ausbildungsstelle gesetzlich unfallversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenssenschaft, bei der die Ausbildungsstelle Mitglied ist. (2) Während der Teilnahme an praxisbegleitenden Veranstaltungen, die im rganisatrischen Verantwrtungsbereich der Hchschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. (3) Die abschließende Entscheidung über das Vrliegen eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen bliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger. (4) Während der Ableistung eines Praxissemesters im Ausland ist für den/die Studierende(n) kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben

4 7 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund hne Einhaltung einer Frist, bei Aufgabe der Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist vn vier Wchen aufgelöst werden. 8 Vertragsausfertigungen (1) Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Beide Vertragspartner und der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften erhalten eine Ausfertigung. (2) Der Vertrag tritt in Kraft, sbald er vn den Vertragspartnern unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag enthält eine weitere Anlage. 9 Weitere Vereinbarungen Der/die Studierende hat die Anlage zur Kenntnis genmmen und erklärt sich damit einverstanden. Für die Ausbildungsstelle: Studierende/Studierender: Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Die Hchschule Kblenz, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, stimmt hiermit dem vrstehenden Ausbildungsvertrag zu. Die Zustimmung des Prüfungsausschusses bedeutet nicht, dass die/der Studierende die Zulassungsvraussetzungen für die Ableistung eines Praxissemesters bereits erfüllt hat. Der/die Studierende wird während des Praxissemesters betreut durch Unterschrift Kblenz, - 4 -

5 Anlage für den Studiengang Business Administratin (B.A.) und Mittelstandsmanagement (M.M.) Prüfungsrdnung Zulassungsvraussetzung 2014 B.A, M.M. Anlage III, 5 Zulassung Zur praktischen Studienphase kann nur zugelassen werden, wer alle Prüfungsleistungen der ersten vier Lehrplansemester gemäß Anlage II der Prüfungsrdnung für den Bachelr-Studiengang Business Administratin mit mindestens ausreichend bestanden hat 2012 B.A. Anlage III, 5 Zulassung Zur praktischen Studienphase kann nur zugelassen werden, wer alle Prüfungsleistungen der ersten drei Fachsemester gemäß Anlage II der Prüfungsrdnung für den Bachelr- Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit mindestens ausreichend bestanden hat. Achtung! Bei Antritt der praktischen Studienphase müssen grundsätzlich die Zulassungsvraussetzungen erfüllt sein. Sllte der/die Studierende die Praxisphase antreten, hne dass die Zulassungsvraussetzungen erfüllt sind der sllte sich nachträglich herausstellen, dass die Zulassungsvraussetzungen nicht erfüllt waren, wird die Praxisphase nicht anerkannt werden. Die Abslvierung erflgt insweit auf eigenes Risik. BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDE VORGEHENSWEISE! Vr dem Praktikum Frist: Abgabe der Verträge bis 2 Wchen vr Beginn der Praxisphase Praxisvertrag der/dem zuständigen Studiengangsbetreuer/in abzugeben. Der Vertrag muss in 3-facher Ausfertigung swhl vn der/dem Studierenden als auch vm Unternehmen unterzeichnet sein. Zwei Exemplare des geprüften Vertrages können Absprache mit dem Sekretariat drt abgehlt werden. Nach dem Praktikum Prüfungsrdnung Abgabefrist der Unterlagen zur Anerkennung 2014 B.A, M.M. Abgabe der Dkumente bis zum ersten Tag der ersten Vrlesungswche des flgenden Semesters 2012 B.A. Abgabe der Dkumente bis 2 Wchen nach Praktikumsende Unterlagen zur Anerkennung: Praktikumszeugnis der eine Praktikumsbestätigung Praxisbericht Die Unterlagen sind bei der/dem zuständigen Studiengangsbetreuer/in abzugeben und müssen swhl vn der/dem Studierenden als auch vm Unternehmen unterzeichnet sein

6 Anfrderungen an Praxisbericht Umfang des Praxisberichts: mind. 10 Seiten (hne Abbildungen und Verzeichnisse) (unterzeichnet vn Studierendem/r und Betreuer/in mit Firmenstempel) Inhalt: kurze Vrstellung des Unternehmens, Tätigkeiten während des Praktikums, Erfahrungsgewinn für Studium und berufliche Zukunft Orientieren Sie sich an den Frmalien für wissenschaftliche Arbeiten (Hmepage des FB Prüfungsamt Abschlussarbeiten Richtlinien zur Verfassung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten - 6 -

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