- 4 - NIEDERSCHRIFT. über die. 10. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses

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1 - 4 - Lfd. Nr. 118 TOP 1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, informiert, dass heute keine Beschlüsse bekanntzugeben sind. ohne

2 - 5 - Lfd. Nr. 119 TOP 2 Amt für Jugend und Familie; Erziehungsberatungsstelle: Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Schweinfurt Alfred Rösch, Leiter des Amtes für Jugend und Familie, trägt den vor. Allgemein: Erziehungsberatung ist Pflichtaufgabe nach 28 SGB VIII Unterstützung bei o Klärung und Bewältigung von individuellen und familienbezogenen Problemen bei Kindern, Jugendlichen und Eltern o Lösung von Erziehungsfragen o Trennung und Scheidung multiprofessionelles Team mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen Situation in Schweinfurt: Jahrzehntelange, vertrauensvolle Kooperation mit der Stadt SW; zunächst (1975) Pauschalzuschuss von ,00 DM; später Beteiligung nach Fallzahlen; seit 1999 Vertragslösung mit einer Kostenverteilung nach den Einwohnerzahlen Fachkräfte: 3,0 Psychologen + 4,0 Sozialpädagogen + 1,25 Verwaltungskräfte methodische Ansätze: z. B. Verhaltenstherapie, Familientherapie, Triple-P-Trainer, Motopädagogik Beratungsstelle betreibt Hauptstelle in SW, Zeughaus (Haus der Familie); früher: Kornmarkt zwei Außenstellen in Geo (Mi + Do), bzw. Werneck (Mo) im Jahre 2013 hatte die Erziehungsberatungsstelle 821, davon 538 aus dem Landkreis SW zu bearbeiten im Jahre 2013 erstattete der Landkreis SW der Stadt SW - nach Abzug der staatlichen Förderung einen Betrag von ,00

3 - 6 - Neue Vereinbarung: äußerer Anlass für die neue Vereinbarung: Umzug in das Zeughaus vereinbarte Sachkostenpauschale von 16 % deckt anfallende Kosten für Büros, Ausstattung, EDV nicht mehr ab; nach einer Prognose der Stadt Schweinfurt für 2015 würde der Landkreis Schweinfurt nur noch 62,7 % der Sachkosten tragen bei den Personalkosten sind es auf der Basis der Einwohnerzahl 68,5 % in zwei Verhandlungsrunden (Beteiligung Herren Birkenbach und Schraut) haben wir uns für die Abgeltung der Sach- und Gemeinkosten auf eine Pauschale von 20 % aus den Personalkosten geeinigt Stadt SW wollte ursprünglich die konkret anfallenden Sachkosten nach dem Einwohner- Schlüssel verteilen; zur Vermeidung unseliger Streitigkeiten über Einzelposten haben wir letztlich auf die jetzige Pauschallösung geeinigt Haupt- und Finanzausschuss der Stadt hat Vereinbarung bereits gebilligt Finanzielle Auswirkungen: Stadt SW geht für 2015 von Personalkosten in Höhe von ,00 aus; die pauschalierten Sachkosten erhöhen sich um 4 %; die Mehrkosten für den Landkreis würden sich demzufolge auf ,00 belaufen. Der Vereinbarungsentwurf, der in der Anlage des Protokolls zu finden ist wurde bereits zusammen mit der Sitzungseinladung an die Mitglieder des Kreisausschusses versandt. Der Kreisausschuss stimmt der Vereinbarung zwischen der Stadt Schweinfurt und dem Landkreis Schweinfurt zum Betrieb der Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt zu. Der wird einstimmig angenommen.

4 - 7 - Lfd. Nr. 120 TOP 3 Geomed Klinik; Neufassung der Bürgschaft zur Absicherung der Ansprüche des Freistaates Bayern aus der Gewährung von Fördermitteln Wolfgang Schraut, Leiter der Stabstelle Finanzverwaltung, trägt den vor. Eine Unterlage mit der sdarstellung und dem vorschlag wurde den Kreisausschussmitgliedern zusammen mit der Sitzungseinladung übersandt. Der Freistaat Bayern fördert Investitionen im Bereich Krankenhauswesen. Auch für das Krankenhaus Gerolzhofen/Geomed Klinik wurden vom Freistaat Zuschüsse in Höhe von zirka 19 Mio. gewährt. Gemäß Art. 18 Abs. 1 BayKrG dürfen solche Fördermittel nur zweckentsprechend verwendet werden. Eine Nichtbeachtung dieser Zweckbindung würde einen Widerruf der entsprechenden Förderbescheide und damit verbunden eine Rückforderung von Fördermitteln nach sich ziehen. Für diese Fälle besteht für den Krankenhausträger in der Regel eine Pflicht zur Absicherung von Förderleistungen. Grundsätzlich sind Gebietskörperschaften von dieser Pflicht freigestellt. Durch die Übertragung des Krankenhausbetriebes auf die privatrechtliche Betriebsform (Geomed Klinik Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH), ist die Freistellung von der Absicherungspflicht nach Art. 18 Abs. 3 BayKrG bereits mit Wirkung zum entfallen. Deshalb hat der Landkreis Schweinfurt gemäß dem Kreistagsbeschluss vom für den Fall des Widerrufs von Förderbescheiden nach Art. 19 BayKrG die Bürgschaft für alle Rückerstattungen gem. Art. 20 BayKrG übernommen. Diese Bürgschaft ist jedoch auf die Höhe der zum (Zeitpunkt des Trägerwechsels) vorhandenen Restbuchwerte der nach Art. 11 BayKrG geförderten Anlagegüter beschränkt. Diese Anlagegüter und entsprechend auch die Fördermittel sind inzwischen abgeschrieben. Aus Anlass der Neufassung der Absicherungsrichtlinie erfolgte seitens der Regierung von Unterfranken eine Überprüfung. Diese hat ergeben, dass die vorhandenen Restbuchwerte für gewährte Fördermittel bei der Geomed Klinik Gerolzhofen zum Stand ,00 betragen.

5 - 8 - Das Landesamt für Finanzen Staatsschuldenverwaltung möchte nun eine Bürgschaftserklärung des Landkreises Schweinfurt für die nach dem an den Krankenhausträger gewährten Fördermittel nach Art. 11 BayKrG in Höhe der vorhandenen Restbuchwerte (Stand ) von ,00. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden zu fassen: Der Landkreis Schweinfurt übernimmt für alle Ansprüche, die dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Finanzen Staatsschuldenverwaltung in München, gegen die Geomed Klinik Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH aus den für die Geomed Klinik Gerolzhofen nach dem gewährten Fördermitteln nach Art. 11 BayKrG (evtl. auch Art. 17 BayKrG) zustehen, die Bürgschaft bis zu einem Betrag von ,00 nebst Zinsen und Kosten. Die Bürgschaft bleibt bis zur Befriedigung des Gläubigers bestehen. Der wird einstimmig angenommen.

6 - 9 - Lfd. Nr. 121 TOP 4 Geomed Klinik; Gründung einer neuen Gesellschaft für den Betrieb Wolfgang Schraut, Leiter der Stabstelle Finanzverwaltung, zeigt die im Anhang abgedruckte Präsentation. Zudem geht er bei seinen Ausführungen auf den Entwurf des Gesellschaftsvertrages ein, der den Mitgliedern des Kreisausschusses im Vorfeld zur Kreisausschusssitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde und im Anhang zu diesem Protokoll zu finden ist. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Zur Beendigung der Tätigkeit der Geomed Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service GmbH (insbesondere der Arbeitnehmerüberlassung) sollen die Geomed Klinik Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH und die Geomed Klinik Krankenhaus Gerolzhofen Service-GmbH entsprechend dem Vorgehen beim Kreisalten- und Pflegeheim Werneck zu einer neuen GmbH verschmolzen werden. 2. Der Landkreis Schweinfurt errichtet gemäß dem vorliegenden Gesellschaftsvertrag die Geomed-Kreisklinik GmbH. Zur Klarstellung wird in 9 Abs. 1 Buchst. b vor den Worten stellvertretende Landrat/Landrätin noch das Wort gewählte eingefügt. Der wird einstimmig angenommen.

7 Lfd. Nr. 122 TOP 5 Geomed Klinik; Bestellung von drei Verwaltungsräten für die Geomed-Kreisklinik GmbH Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, geht auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Geomed-Kreisklinik GmbH ein. Gemäß dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Geomed-Kreisklinik GmbH sind Mitglieder im Verwaltungsrat der Geomed-Kreisklinik GmbH : - die/der jeweilige/r Vorsitzende/r des Betriebsrates der Gesellschaft - ein Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Schweinfurt - die/der ärztliche/r Direktor/in der Geomed-Kreisklinik - der Landrat - drei vom Kreistag bestellte Kreisrätinnen/Kreisräte, darunter die gewählte Stellvertreterin des Landrats Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, erinnert daran, dass in der Konstituierenden Sitzung des Kreistages am folgende Personen in den Verwaltungsrat der Geomed Klinik Krankenhaus Gerolzhofen gemeinnützige Betriebs-GmbH bestellt wurden: - Stellvertretende Landrätin Christine Bender - Kreisrat Thorsten Wozniak - Kreisrat Erich Servatius Er bittet anschließend die Fraktionen bis zur Kreistagssitzung am um interne Beratungen dahingehend, ob die Kreisräte Thorsten Wozniak und Erich Servatius auch dem Verwaltungsrat der Geomed-Klinik angehören sollen. ohne

8 Lfd. Nrn TOP 6 Verschiedenes; a) EU-Leader-Förderperiode 2014 bis 2020: Lokale Aktionsgruppe (LAG) Schweinfurter Land e. V. ausgewählt (123) Der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, informiert das Gremium, dass die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Schweinfurter Land e. V. eine von bayernweit 50 LAGs ist, die für die neue EU-Leader-Förderperiode 2014 bis 2020 ausgewählt wurden. Er dankt insbesondere den beiden stellvertretenden Landräten Christine Bender und Peter Seifert, die die Bewerbungsphase aktiv und intensiv begleitet haben sowie dem Leiter des Sachgebietes Kreisentwicklung, Regionalmanagement Ulfert Frey und seinen Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit. ohne b) Tourismuszweckverband Schweinfurt 360 : Stellenausschreibung Tourismusfachkraft (m/w) unter anderem mit den Aufgaben Geschäftsführung des Zweckverbandes sowie Leitung der Geschäftsstelle und der Touristinformation Schweinfurt 360 (124) Auf Nachfrage von Kreisrätin Edeltraud Baumgartl erläutert der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, dass die Aufgaben Geschäftsführung des Zweckverbandes sowie Leitung der Geschäftsstelle und der Touristinformation Schweinfurt 360 in der aktuellen Stellenausschreibung Tourismusfachkraft für den Tourismuszweckverbandes Schweinfurt 360 deshalb

9 aufgeführt sind, da die Tatsache, dass die bisherige Geschäftsstellenleiterin Elisabeth Volkmann aus persönlichen Gründen in Bälde für einen geraumen Zeitraum nicht dem Tourismuszweckverband Schweinfurt 360 zur Verfügung stehen wird zum Anlass genommen wurde, um die Führungsstruktur beim Tourismuszweckverband Schweinfurt 360 zu überdenken. Die Zwischenebene Geschäftsstellenleiter/in sowie der bisherige Wechsel der Geschäftsleitung zwischen den Verbandsmitgliedern Stadt und Landkreis Schweinfurt werden abgeschafft. Hierdurch werden Ressourcen eingespart, so der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, weiter. ohne

10 Da keine Bekanntgabe über dringliche Anordnungen oder die Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte durch den Landrat anstelle des Kreisausschusses vorzunehmen sind, schließt der Vorsitzende, Landrat Florian Töpper, die öffentliche Sitzung.

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