Entwicklung des Kormoranbestandes und Folgen für die Artenvielfalt in heimischen Gewässern

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/694 Entwicklung des Kormoranbestandes und Folgen für die Artenvielfalt in heimischen Gewässern Vorbemerkung der Fragesteller ImvergangenenJahrwurdederKormoranvomNABU Naturschutzbund Deutschlande.V. (NABU)zumVogeldesJahres2010erklärt.DieseWahl wurdeumfangreichdiskutiert,insbesondereangel-undfischereiverbändekritisiertendieernennung.bereitsseitmehrerenjahrenwirdüberdieentwicklung deskormoranbestandesundseineauswirkungenetwaaufdenbestandsrückgang bedrohter Fischarten kontrovers diskutiert. AuchdasEuropäischeParlamentsprachsicham4.Dezember2008mitderAnnahmedesKindermann-BerichtsfüreineneuropäischenKormoranmanagementplanaus.AnderProblematikhatdiesjedochnichtsgeändert.Nachwievor haltenvereineundverbändeeinedebatteübermöglichemaßnahmenzunächst aufnationalerebeneunddruckaufeuropäischerebenezurumsetzungderbeschlüsse für erforderlich. 1.WiegroßistderKormoranbestandinDeutschland (bittenachbundesländernaufschlüsselnindurchziehendesowieresidentebrutpaareundjungvögel), und auf Grundlage welcher Untersuchungen wurde er ermittelt? Die Brutpaare verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt: Mecklenburg-Vorpommern13360Thüringen4 Schleswig-Holstein2448Sachsen126 Niedersachsen1339Hessen300 Hamburg452Rheinland-Pfalz225 Berlin120Baden-Württemberg600 Brandenburg2495Bayern564 Sachsen-Anhalt1096Saarland0 Nordrhein-Westfalen836Bremen0 Gesamt23965 DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 8. März 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/980 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieseZahlenbasierenaufeinerAbfragebeidenBundesländern.Siedeckensich mit aktuellen Fachveröffentlichungen (Kiekbusch in litt. 2010). DieAngabenüberRast-undWinterbeständesindschwererzuermitteln,dadie VögelaußerhalbderBrutzeitwenigerstandorttreusind.DiePräsenzundder UmfangvonKormorannachweisenimWinterhalbjahristfernerstarkwitterungsabhängig:LanganhaltendeKälteperiodenmitzugefrorenenNahrungsgewässernführenzuAbwanderungenderVögel.DerDurchzugs-undRastbestand unterliegt daher erheblichen Schwankungen. DurchzüglerwerdenbundesweitimRahmenderInternationalenWasservogelzählungerhoben,dadurchabernichtvollständigerfasst.Trendberechnungen sindaufgrunddiesererhebungenabermöglich (vgl.antwortzufrage2).frühjahrs-undherbstdurchzüglerwerdenebenfallsimrahmenvonschlafplatzzählungenermittelt.solchezählungenfindenbundesweitjedochnichtalljährlich statt (s.u.zuwinterbeständen),sondernnurineinzelnenbundesländernwie etwasachsen,sachsen-anhalt,thüringen,hessenundschleswig-holstein. EinebundesweiteÜbersichtüberdieZahlendurchziehenderKormoranekann daher nicht erstellt werden. DieWinterbeständedesKormoransinDeutschlandwerdenalljährlichnurin einzelnenbundesländernwieetwasachsen,sachsen-anhalt,thüringen,hessenundschleswig-holsteinerhoben.dieletztebundesweite,vomdachverband DeutscherAvifaunisten (DDA)koordinierte,ErhebungfandimJahr2003statt. AktuelleGesamtzahlenzumWinterbestanddesKormoransinDeutschlandliegendahernichtvor.WitterungsbedingtkameszumZählzeitpunkt2003zueiner KältefluchtausdemvereistenNordostendesLandeszumeinenandieKüste, zumanderenauchinsüdlicheundwestlichelandesteile.eswurdegeschätzt, dassdermittwinterbestandindeutschlandohnelanganhaltende,flächendeckendevereisung ( Normalwinter )etwabei40000individuenoderleichtdarüber liegt (Wahl et al. 2004). Es findet keine getrennte Erfassung von Jung- und Altvögeln statt. 2.WelcheEntwicklungnimmtdieKormoranpopulationinDeutschland,und welche Bestandsentwicklung ist zu erwarten? Von794BrutpaarenimJahr1980stiegdieZahlauf15072imJahr1995an,um dannfüreinigejahrekonstantzubleiben.ab1999erfolgteeinerneuteranstieg auf20264paareimjahr2001;indenfolgejahrenwurden20023paare (2002), 20915Paare (2003),23124Paare (2004)und23528Paare (2005)registriert. SeitherhatsichderBrutbestandbeiWertenunter25000Brutpaareneingependelt (vgl. Frage 1; alle Angaben Stand: Februar 2010). DienunnichtmehrkontinuierlichanwachsendenBrutpaarzahlensowiedieBeobachtungensinkenderReproduktionsraten,diewährendderletztenJahrean stichprobenhaftuntersuchtenkoloniengewonnenwurden,deutendaraufhin, dassderkormoranindeutschlanddiekapazitätsgrenzenseineslebensraumes inzwischenerreichthat,dieinnerartlichekonkurrenzzunimmtunddahernicht mehrmitrelevantenwachstumsratenzurechnenist.allerdingswerdendiese Prozessederzeitweiterhindurchdiezumindestregionalz.T.massivenEingriffe indiepopulation (ÄnderungderAltersstruktur,VerlagerungvonBrutplätzen etc.)beeinflusst.vordemhintergrundderverschärftendiskussionüberweitere EingriffeindiePopulationderArtisteinePrognosederlangfristigenweiteren Entwicklung mit Unsicherheiten behaftet. Dakeineregelmäßigen,synchronenundflächendeckendenKormoran-SchlafplatzzählungeninDeutschlanderfolgen,mussdieEntwicklungderBeständeder DurchzüglerundWintergästeübereineindexbasierteTrendberechnungder RastbeständemitDatenderWasservogelzählung (Zählungenanfestgelegten

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/980 3.WelchenEinflusshatdieBejagungdurchKormoraneaufdenBestandvon gefährdeten Fischarten? GibtesErkenntnisseüberdenjährlichenFischverlustbeigefährdetenArten (bitte nach Art, Menge und Region aufschlüsseln)? monatlichenterminenvonseptemberbisapril)ermitteltwerden;diedaten sindbisherbiseinschließlich2005zusammengestelltundausgewertetworden. AnhandderJanuardatenausüber1000ZählgebietenbestätigtsichdasBildeinerZunahmederBeständeindenvergangenendreiJahrzehnten.DerAnstieg begannimwesentlicheninden1980er-jahrenundwarinsbesondereineinem ZeitraumvonfünfbissechsJahrenimAnschlussaneineReihevonKältewinternbisMitte/Endeder1980er-Jahrebesondersdeutlich.DanachwurdeimWinter1993einvorläufigerHöhepunkterreicht,aufdeninSüddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg,Hessen,Reinland-Pfalz,Saarland)einEinpendelnauf demerreichtenniveaufolgte.innorddeutschlandsetztesichderpositivetrend nacheinigenjahrenmitstarkenschwankungenab1999fort.dieswirdaufdie derzeitnochzunehmendenbeständeinskandinavienzurückgeführt.seitmitte der1990er-jahrefindetinsgesamt unterdemvorbehaltschwierigervergleichbarkeitaufgrunddeseinflusseswinterlicherwitterungaufdiegroßräumigeverteilungdertiere beistärkerenschwankungenallenfallsnocheinleichteranstiegderbeständestatt,wobeidieherbstzahlen (ZählungenderSeptember-und Oktober-Termine)seitAnfangder1990er-JahreumkonstanteWerteschwanken (nach Daten von Wahl in litt. 2010). AuchdieweitereEntwicklungderRast-undWinterbeständeistschwierigvorherzusagenundhängtauchvonderIntensitätderVerfolgungdesKormoransab. GesicherteUntersuchungenzurerstenFrageliegennachKenntnisderBundesregierungnichtvor.GrundsätzlichistesnurmiterheblichemAufwandmöglich, populationsökologischewechselwirkungenzwischenprädatorenundihrer Beutezuuntersuchen,davieleweitereFaktorenebenfallseinbezogenundhinsichtlichihrerWirkungbetrachtetundvoneinanderabgegrenztwerdenmüssen. AlsbundesweitgefährdeteFischart,derenBeständedurchKormoranprädation zusätzlichgefährdetwerdenkönnten,kommtnachallgemeinemverständnisdie Äsche (Thymallus thymallus) in Betracht. ZurzweitenFragelässtsichfesthalten,dasseskeinegesichertenBelegedafür gibt,dassderkormoraneinefischartinihremgesamtenbestandbedroht.auch ingrößerenräumlichenmaßstabliegenkeineentsprechendenuntersuchungen vor.lediglichaufregionalerebenekannnichtausgeschlossenwerden,dasses in Einzelfällen zu Bestandsreduzierungen bei Äschen kommt. InformationenzunachArt,MengeundRegionaufgeschlüsseltenFischverlusten liegen der Bundesregierung nicht vor. 4.WelcheMaßnahmenerachtetdieBundesregierungzumSchutzgefährdeter Fischarten als sinnvoll? ZuMaßnahmenzumSchutzgefährdeterFischartengehöreninsbesonderedie StrukturverbesserungderGewässer,dieWiederherstellungderDurchgängigkeit imgewässerlaufunddiewiederanbindungundrenaturierungvonauenhabitaten (Quervernetzung).ZudemwerdenMaßnahmenzurVerbesserungdesSchutzesderFischeanWasserkraftwerkensowiebeiderKühlwassernutzungan Kraftwerken als notwendig erachtet. SchutzprogrammeundBesatzmaßnahmenzurWiederansiedlungstarkgefährdeterWanderfischartenz.B.zumAal,zurMeerforelle,zumLachs,zumStör

4 Drucksache 17/980 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undzumostseeschnäpelwerdenvondenländernundfischereiverbänden durchgeführt.diesemaßnahmensindfürdenaufbaustabilerpopulationenund dieetablierungvonfischartenvongroßerbedeutung.zumerhaltstabiler FischbeständesindjedochMaßnahmenzurVerbesserungderLebensraumqualität zwingend notwendig. DieEuropäischeWasserrahmenrichtlinie (RL2000/60/EG)schafftdenRahmen zurverbesserungdeszustandesderfließgewässer.alsqualitätskomponente zurbewertungdeszustandesdergewässerkörperkommtderfischfaunahierbeieinbesondererstellenwertzu.dieinderrichtliniegenanntenziele,dieerreichungdesgutenökologischenzustandsbzw. beierheblichveränderten Wasserkörpern desgutenökologischenpotentialssollendurchdieumsetzung derbewirtschaftungspläneundmaßnahmenprogrammeindenflussgebietseinheitenerreichtwerden.dieverbesserungdeslebensraumes (Morphologie, Durchgängigkeit,Wasserqualität)bildeteinenwesentlichenSchwerpunktder Maßnahmen.DieUmsetzungderMaßnahmenplanungenderWasserrahmenrichtlinie (ersterbewirtschaftungszeitraumbis2015,unterinanspruchnahme dermöglichenfristverlängerungenbis2027)istdaherfürdenschutzgefährdeter Fischarten von hoher Bedeutung. SchädlicheEinflüssegebietsfremderArtenaufnatürlichvorkommendeFische sind zu vermeiden. InBetrachtkommtauchdieAbwehrvondurchdenKormoraninderFischereiwirtschaftverursachtenSchädensowievonBeeinträchtigungendernatürlich vorkommenden Fauna, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen. 5.WiebewertetdieBundesregierungdieErfahrungenmitBejagungen,VergrämungenundTeichüberspannungenindeneinzelnenBundesländernbzw.in Europa? DieErfahrungenindenBundesländernmitVergrämungendurchAbschuss scheinenähnlich.wirksamevertreibungseffektegibtesoffenbarnurbeilängererdauerbzw.intensitätdermaßnahmen.diesdeutetdaraufhin,dassdie SchüssealssolchekeinelängeranhaltendeWirkungerzielen,sondernzudiesem Zweckständigwiederholtwerdenmüssen.MaßnahmenzurVergrämungwirken zumindestlokal,stellenalsoeinepraktikablemöglichkeitzumschutzbesonderssensiblergewässeroder (fischereiwirtschaftlich)besonderswertvoller Fischbeständedar.DerNahrungserwerbderKormoranefindetdannananderen Gewässernstatt,sodassschwerwiegendeBeeinträchtigungengefährdeterArten odererheblichefischereiwirtschaftlicheschädennurlokalvermiedenwerden können. IndenStaatenEuropaswerdenKormoraneunterschiedlichintensivverfolgt. DänemarkundFrankreichzählenzudenStaatenmitdenhöchstenAbschusszahlen.InFrankreichwirdjedesJahreinebestimmteAnzahlvonzumAbschuss freigegebenenkormoranenfestgelegt,umdenwinterbestandkonstantzuhalten.indänemarkistmanindenletztenjahrenverstärktdazuübergegangen,die EierinamBodenbefindlichenBrutkolonienmitÖl/Paraffinzubestreichen. DiesgeschiehtinerheblichemUmfang,wodurcheineAusdehnungvonKolonienverhindert,teilweiseaucheineEingrenzungerreichtwurde.ManagementmaßnahmensindausÖsterreichundderSchweizbekannt.Beispielsweisewird inderschweizmithohempersonellemaufwandeinesogenanntekormoranwachtamdeutsch-schweizerischenhochrheinbetrieben.durchzuhohewassertemperaturenimhitzesommer2003warderäschenbestandzusammengebrochen;begleitendzufischereilichenbesatzmaßnahmenwurdeeineprädation durchdenkormorandurchganzjährigekontrollfahrten,vergrämungsabschüsse unddieverhinderungvonbrutenverhindert.inösterreichwirdineinebrut-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/980 kolonieambodenseeeingegriffenunddurchabschuss,fällenvonbrutbäumen undanderemaßnahmeneinefestgelegtehöchstquoteanbrutvögelneingestellt. ZurKoordinationimBodenseegebietwurdevondenAnrainerstaateneineinternationaleArbeitsgruppegegründet,dieVorschlägefürgemeinsameMaßnahmen zum Management des Kormorans erarbeitet. DieTeichüberspannungstellteinegeeigneteMethodeinTeichwirtschaftenmit kleinenteichenundbegrenzterwasserflächedar.teichüberspannungenhaben alseinevonmehrerennichtletalenmaßnahmengrundsätzlichvorrangvorder TötungvonTieren;ÜberspannungenvonTeichenundTeichanlagenhabensich invielenfällenalswirksamerwiesen.allerdingsnehmenteilweiseauchandere VogelartenandenTeichüberspannungenSchaden.DieseMethodeistinAnlagen mitgroßenteichenoderanfreiengewässernnichtanwendbar.einepauschale BewertungeinzelnerMaßnahmenistgleichwohlinÜbereinstimmungmitden ErgebnissendesREDCAFE-ProjektesnichtohneWeiteresmöglich,dadie WirksamkeitdieserMaßnahmennichtzuletztvondenörtlichenGegebenheiten abhängt und in Einzelfällen stark schwanken kann. 6.WelcheGefährdunggehtvonManagementmaßnahmenwieBejagungoder Vergrämung für andere Vogelarten aus? WennsichandereVogelarteninGebietenaufhalten,indenenKormoranebejagt und/odervergrämtwerden,solassensichdieauswirkungendieseraktivitäten nichtaufdiekormoranebegrenzen.beeinträchtigungen,derengradsichnach IntensitätderStörungenundderStörungsempfindlichkeitrichtet,beginnenbei denbetroffenenanderentierartenmitdemenergieverlustdurchaufscheuchen. DiesistinsbesonderebeiohnehingefährdetenArtensehrkritischzusehen. SchwerwiegendsindsolcheStörungeninoderinderNähevonRast-undÜberwinterungsgebietensowieinBrutrevierenandererwassergebundenerVogelarten.VorallemWinterziehersindextremempfindlichgegenStörungen,weil diefluchtreaktiondanachstarkandenfettreservenfürdenweiterzugdieser Tierezehrt.VieleGebiete,indenensichKormoraneaufhaltenunddieZielvon Vergrämungsmaßnahmensind,besitzennationaleoderinternationaleBedeutungalsBrut-,Rast-oderÜberwinterungsgebieteunddamitfürdenSchutzanderer Vogelarten und -populationen. DieStörungsverbotezumSchutzallerbesondersgeschützterTiereundGebietsschutzregelungensindbeiderZulassungvonAbwehrmaßnahmengegenvon KormoranenverursachtenSchädenzubeachten.SoweitFischeWertbestimmendeArtenvonSchutzgebietensindundderenBestanddurchKormorane beeinträchtigtwird,könnenabwehrmaßnahmenzumanagementmaßnahmen für diese Gebiete gehören. 7.InwelchenBundesländernexistierenProgrammezurVerbesserungdes LebensraumesgefährdeterFischarten,undwosiehtdieBundesregierung auch auf Bundesebene Handlungsbedarf? BesondersdieWiedervernetzungvonFließgewässern,welcheinDurchgängigkeitsprogrammenderLänderformuliertist,kanndieEtablierung,Erhaltungund VerbreitungvongefährdetenpotamodromenunddiadromenWanderfischenverbessern.DazugehörenMaßnahmenzurverbessertenDurchgängigkeitderGewässersysteme (EntfernungvonSperrwerken,Fischtreppen,Sohlgleiten).Die UmsetzungderWasserrahmenrichtlinie,welcheeinenbesondershohenStellenwertfürdenSchutzgefährdeterFischartenunddieVerbesserungderLebensraumqualitätfürdieaquatischeFaunabesitzt,findetimgesamtenBundesgebiet aufderebenevonflussgebietseinheitenstatt.siebeinhaltetauchmaßnahmen zurverbesserungdeslebensraumsgefährdeterfischarten (Förderungder

6 Drucksache 17/980 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Auenentwicklung,vonLaichbetten,RöhrrichtbeständenundetwaauchPhosphateliminierung).AlleBundesländersindanderVerbesserungdesLebensraumes gefährdeter Fischarten beteiligt. ZumbesonderenSchutzvondiadromenWanderfischenwerdenindenBundesländernspezielleWanderfischprogrammedurchgeführt.DieseProgramme werdenaufebenederflussgebietseinheitenkoordiniert.zumschutzvonwanderfischarten (Maifisch,Lachs,Stör)werdenweiterhinWiederansiedlungsprogrammedurchgeführt,welchez.T.bereitszueinerVerbesserungderBestände geführthaben.wiederansiedlungsprojektefürdenlachs (Salmosalar)werden u.a.vondenbundesländernsachsen,sachsen-anhalt,brandenburg,baden- Württemberg,Rheinland-Pfalz,Nordrhein-Westfalen,Hessen,Schleswig-Holstein,SaarlandundNiedersachsendurchgeführt.DieWiederansiedlungdes Maifisches (Alosaalosa)wirddurcheinEU-LIFE-ProjektunterderTrägerschaftdesLANUV (LandesamtfürNatur,UmweltundVerbraucherschutz Nordrhein-Westfalen)unterstützt.Rheinland-PfalzführtlokalSchutzprogrammefürBachforelleundFlusskrebsdurch;BesatzmaßnahmenmitÄsche undrotfederfindenstatt.schleswig-holsteinführtartenhilfsprogrammefür Aal,MeerforelleundOstseeschnäpeldurch.BremenführteinökologischesGrabenräumprogrammzurVerbesserungdesLebensraumesvonSteinbeißer, SchlammpeitzgerundBitterlingdurch.BrandenburgführtfernerdirekteProgrammezurWiederansiedlunggeschützterGroßsalmonidenundzurWiederansiedlung des Störes durch. 8.WelcheBundesländerevaluierendieBestandsentwicklungsowiediefischereiwirtschaftlichenSchädendurchKormorane,undwelcheMaßnahmensind aufgrund der Untersuchungen ergriffen worden? DieBundesländererfassendenBrut-,Rast-,undWinterbestandderKormorane, vgl. Antwort zu Frage 1. FischereiwirtschaftlicheSchädensindfürdieFischteichanlageninderRegelgut dokumentiert. EineEvaluierungderBestandsentwicklungvonFischartenundvonfischereiwirtschaftlichenSchädeninBezugaufdenKormoraninFließgewässernfindet nachinformationenderbundesregierungnurinbaden-württembergstatt.zur ProblematikderBewertungvondurchKormoraneverursachtenSchädenwird auf die Antwort zu Frage 3 Bezug genommen. 9.InwelchenBundesländernwirdvonMusterverordnungendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitGebrauchgemacht,undhatdieBundesregierungdenNutzensowiedieAuswirkungen dieser Verordnungen evaluiert? AndengenanntenMusterverordnungenausdemJahr1996hatsichimletzten JahrzehntdieMehrzahlderBundesländerorientiert.DieindenBundesländern bestehendenregelungenweisen beiunterschiedenindetail durchweg zwangsläufigparallelenzudenelementendermusterverordnungenauf,weil diesediebestehendengesetzlichenausnahmevorschriftenzurabwehrvon durchkormoraneverursachtenschädenkonkretisieren.diemusterverordnungengebeninderzentralenfrage,obfischereiwirtschaftlicheschädenvorliegen, keine Hilfestellung. DerNutzenderMusterverordnungenlag1996darin,dieLänderdarinzuunterstützen,einemitBundes-undEuroparechtvereinbareRegelungzurAbwehrvon durchkormoraneverursachtenschädenzuerlassen,soweitsiebedarffüreine solche Maßnahme gesehen haben. Dieser Zweck hat sich erfüllt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ InwelchenBundesländernwerdennachKenntnisderBundesregierung TeichwirtenundBinnenfischernAusgleichszahlungenfürdiedurchKormorane entstandenen wirtschaftlichen Verluste gewährt? WiehochwurdendieVerlusteeingeschätzt,undwiehochwarendieZahlungenindenvergangenenJahren (bittenachbundesländernundjahren aufschlüsseln)? InNiedersachsenkönnenvonKarpfenteichwirtschaftenAusgleichszahlungen fürschädendurchfischfressendetiereimrahmenderförderungdurchden EuropäischenFischereifondsbeantragtwerden.IndenJahren2008und2009 wurdeninsgesamtneunanträgezumausgleichvonfraßschäden,diedurch nacheu-recht (Vogel-undFFH-Richtlinie)geschützteWildtiereentstanden sind,gestellt.inderregelsindindiesenanträgenkormoranealsverursacher derschädenbenannt.größenordnungsmäßigwerdendieverursachtenschäden vondenverschiedenenbetriebenmit300bis1000europrohektarbeziffert. DieAusgleichszahlungenbelaufensichaufmaximal150EuroproHektarund Jahr. InSachsenkönnenwieinderVergangenheitdiebetroffenenFischwirtschaftsbetriebeaufGrundlagevon 38Absatz6desSächsischenNaturschutzgesetzes (SächsNatSchG)einenentsprechendenSchadensausgleichbeantragen,derdann nacheinzelfallprüfungimrahmenderzurverfügungstehendenhaushaltsmittel und unter Beachtung der Deminimis-Grenzen reguliert wird. InMecklenburg-VorpommernwerdenErtragsausfälledurchKormoraneim RahmenderzurVerfügungstehendenHaushaltsmittelindenFällenausgeglichen, in denen die Vergrämung der Kormorane nicht gestattet wurde. IndenanderenBundesländernwerdendagegenaktuellkeineAusgleichsleistungen gewährt. 11.WelcheInformationenhatdieBundesregierungüberSchädendurchangestiegeneKormoranpopulationen,diezurAufgabefischereiwirtschaftlicher Betriebe geführt haben? NachAngabenausBayernistesdortzurAufgabeeinesdergrößtenbayerischen Haupterwerbsbetriebe der Karpfenteichwirtschaft gekommen. Aus anderen Bundesländern sind keine solchen Betriebsaufgaben bekannt. 12.WiebeurteiltdieBundesregierungdieKormoranmanagementpläneder NachbarstaatenderBundesrepublikDeutschland,undwirdindiesem Bereich mit den Nachbarländern zusammengearbeitet? DänemarkhateinennationalenManagementplanimWesentlichenzurStabilisierungderBrutbestände.FrankreichstrebtmitseinemManagementplanvorallem einenkonstantenüberwinterungsbestanddeskormoransan.dieschweizhateinenmaßnahmeplanerlassen.derbundesregierungliegenkeinehinreichendspezifischenangabenvor,umbeurteilenzukönnen,obdieaktivitätenindänemark, Frankreich und der Schweiz erforderlich, angemessen und effektiv sind. Österreich,Luxemburg,Belgien,dieNiederlande,TschechienundPolenverfügen nicht über nationale Managementpläne. EsgibtkeinespezifischeZusammenarbeitderNachbarstaatenDeutschlandsin BezugaufeinKormoranmanagement.DieserWunschistvonbenachbartenLändern nicht an die Bundesregierung herangetragen worden.

8 Drucksache 17/980 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.WelchenBeitragleistetdieBundesregierungfürdieDurchsetzungund RealisierungeineseuropäischenKormoranmanagementplans,undbis wann hält sie ihn für durchsetzbar? DieBundesregierunginformiertsichbeiandereneuropäischenMitgliedstaaten überdieentwicklungdeskormoranbestandes,dieeinflüsseaufdiefischereiwirtschaftunddiesportfischereisowieüberdiefortentwicklungvonschadensabwehrmethoden. 14.WannrechnetdieBundesregierungmitderVerabschiedungeineseuropäischen Kormoranmanagementplans? DieEuropäischeKommissionhatunterdenMitgliedstaatenEndedesJahres 2008eineUmfragedurchgeführt.DieüberwiegendeZahlderMitgliedstaaten hält danach einen europäischen Managementplan für nicht erforderlich. EsgibtkeineEG-rechtlicheVerpflichtung,einensolchenPlanzuerarbeiten. AuchwärendieMitgliedstaateneuroparechtlichnichtverpflichtet,denFestsetzungen eines solchen Plans Folge zu leisten. DieEuropäischeKommissionhatdieErarbeitungeinesgesamteuropäischen KormoranmanagementplansausverschiedenenGründenabgelehnt.Siehältim HinblickaufdieunterschiedlichenHaltungenderMitgliedstaateneinendiegesamte Gemeinschaft abdeckenden Plan nicht für verhältnismäßig. Siebezweifeltnicht,dassdieAnzahlderKormoraneineinigenMitgliedstaaten zukonfliktenführt.diesekönnennachihreransichtallerdingsregionalgelöst werden. DieBundesregierungrechnetwegenderHaltungderEuropäischenKommission unddermehrheitdermitgliedstaatennichtdamit,dassinabsehbarerzeitein europäischer Kormoran-Managementplan verabschiedet wird. DieEuropäischeKommissionhatfestgestellt,dassdieAusnahmevorschriften desartikel9dereg-vogelschutzrichtlinieunterschiedlichangewendetwerden undmöchtedeswegendazueinrichtlinienpapiererarbeiten.siesiehtdienotwendigkeit,diekormoranpopulationenzubeobachtenundaktuellewieobjektiveinformationenüberdiebiologiederkormoraneundderenauswirkungauf diefischereidenbetroffenenzugänglichzumachen.dazumöchtediekommission eine Expertengruppe berufen. DieBundesregierungunterstütztdievonderKommissionvorgestelltenundteilweisebereitsinVorbereitungbefindlichenMaßnahmen.DieBundesregierung wirdauchdenfachlichendialogmitandereneuropäischenmitgliedstaatenüber dieentwicklungdeskormoranbestandes,dieeinflüsseaufdiefischereiwirtschaftunddiesportfischereisowieüberdiefortentwicklungvonschadensabwehrmethoden fortsetzen. DieBundesregierungwirdsichaufeuropäischerEbenedarüberhinausfüreinen Kormoran-Managementplaneinsetzen.DiesersollzueinerReduzierungderBeschwerdenderFischereiwirtschaftführen,undzugleichdenKormoranineiner günstigenerhaltungssituationerhalten.dasmanagementdarfkeinegefährdungandererartenodervonschutzgebietenmitsichbringen.eventuellmit demmanagementverbundenekostenfürabwehrmaßnahmeninclusivemkormoranmonitoringdürfennichtausmittelnfürdennaturschutzfinanziertwerden.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WirddieBundesregierungsichindemFall,dasseingemeinsameseuropäischesKormoranmanagementinabsehbarerZeitnichtdurchzusetzen seinsollte,füreinbundesweitesmanagementderpopulationinsbesondere im Hinblick auf Fischartenschutz und Fischereiinteressen einsetzen? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungsetztsichfürdieVerbesserungderErhaltungssituationallergefährdetenTier-undPflanzenarteneinschließlichderFischeein.Auchfür besondersgeschütztetier-undpflanzenartenbleibenausnahmenvonden SchutzvorschriftenbeihöherrangigenöffentlichenInteressen (einschließlichder Fischereiwirtschaft) möglich. DieBundesregierungerwartetnachdenErfahrungenderVergangenheitnicht, dassdiefürdiebinnenfischereiundfürdenvollzugdesartenschutzrechtszuständigenländerdiebundesregierungbitten,einbundesweiteskormoranmanagementfürdenfallzuorganisieren,dasseineuropäischeskormoranmanagement sich auf absehbare Zeit nicht durchsetzen sollte.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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