Die Schiffahrtszeichen

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1 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Im Schilderwald unserer Straßen bewegen wir uns dank täglicher Praxis mit traumwandlerischer Sicherheit. Auf dem Wasser ist das anders: Trotz einer irgendwann mit Glanz und Gloria bestandenen Prüfung für den Sportbootführerschein gerät die Bedeutung von Schiffahrtszeichen schnell in Vergessenheit. Dann heißt es: Ich weiß nicht, was soll es bedeuten. Hier finden Sie die schnelle Antwort. Verbotszeichen Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Hinweis Zeichen Zusätzliche Schilder [ Home Page ] [ zurück ] [ :09:42]

2 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Verbotszeichen Startseite Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Hinweis Zeichen Zusätzliche Schilder Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schiffahrt Allgemeines Verbotszeichen entweder Tafeln oder rote Lichter oder rote Flaggen Werden zwei Lichter oder zwei Flaggen übereinander gezeigt, bedeutet dies ein langdauerndes Verbot. (1 von 4) [ :09:54]

3 Gesperrte Wasserflächen; für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb befahrbar. Allgemeines Überholverbot Überholverbot für Verbände untereinander und gekup-pelte Fahrzeuge. Gilt nicht, wenn einer der Verbände ein Schubverband von weniger als 110 m Länge und 12 m Breite ist. Verbot des Begegnens und Überholens. Stilliegeverbot auf der mit diesem Zeichen bezeichneten Seite der Wasserstraße. Stilliegeverbot auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf der Tafel in Metern angegeben ist. Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der mit diesem Zeichen bezeichneten Uferseite. (2 von 4) [ :09:54]

4 Wendeverbot. Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen. Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren. Verbot der Einfahrt; Vorbereitungen zur Fortsetzung der Fahrt sind jedoch zu treffen. Das linke rote Licht ist erloschen Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. Fahrverbot für Sportboote. Verbot des Wasserskilaufens. Fahrverbot für Segelboote. Fahrverbot für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren. (3 von 4) [ :09:54]

5 Verbot des Segelsurfens. [ Home Page ] [ zurück ] (4 von 4) [ :09:54]

6 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Gebotszeichen Startseite Verbotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Hinweis Zeichen Zusätzliche Schilder Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt. Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt. (1 von 3) [ :10:28]

7 Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt. Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt. Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren. Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren. Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten (beispielsweise vor dem Zoll). Gebot, die angegebene Geschwindigkeit gegen- über dem Ufer (in km/h) nicht zu überschreiten. Gebot, Schallzeichen zu geben. Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen. (2 von 3) [ :10:28]

8 Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch die Fahrzeuge auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen werden, ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit zu ändern. Gebot, bei diesem vom Land gegebenen "Bleib-Weg-Signal" alle Maßnahmen zur Abwendung der drohenden Gefahr zu ergreifen. Insbesondere müssen Fahrzeuge: wenn sie in Richtung auf die Gefahrenzone fahren, sich in möglichst weiter Entfernung von dieser halten und erforderlichenfalls wenden, wenn sie an der Gefahrenzone bereits vorbeigefahren sind, so schnell wie möglich weiterfahren. Folgende Maßnahmen sind zu treffen: Fenster und nach außen führende Öffnungen schließen, alle nicht geschützten Feuer und Lichter löschen, Rauchen einstellen, für den Betrieb nicht erforderliche Hilfsmaschinen abstellen, jede Funkenbildung vermeiden. Schallzeichen Lichtzeichen Gebot, Sprechfunk zu benutzen. Gebot, Sprechfunk auf dem angegebeben Sprechweg (Kanal 11) zu benutzen. [ Home Page ] [ zurück ] (3 von 3) [ :10:28]

9 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Zeichen für Einschränkungen Startseite Verbotszeichen Gebotszeichen Empfehlende Zeichen Hinweis Zeichen Zusätzliche Schilder Die Fahrwassertiefe ist begrenzt. Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt. Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt. Es bestehen Schiffahrtsbeschränkungen; sie werden durch eine zusätzliche Tafel angegeben. Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt. Die Zahl gibt den Abstand in Metern an, in dem sich Fahrzeuge vom Zeichen entfernt halten sollen. (1 von 2) [ :10:40]

10 [ Home Page ] [ zurück ] (2 von 2) [ :10:40]

11 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Empfehlende Zeichen Startseite Verbotszeichen Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Hinweis Zeichen Zusätzliche Schilder Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr in beiden Richtungen Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr nur in der Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt). Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten. Empfehlung, in Richtung des Pfeils zu fahren. (1 von 2) [ :10:48]

12 Empfehlung, in der Richtung vom festen Signallicht zum Gleichtaktsignallicht zu fahren. [ Home Page ] [ zurück ] (2 von 2) [ :10:48]

13 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Hinweis Zeichen Startseite Verbotszeichen Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Zusätzliche Schilder Allgemeines Zeichen Erlaubnis zur Durchfahrt. Kreuzung einer Hochspannungsleitung. Hinweis auf ein Wehr. (1 von 6) [ :11:33]

14 Nicht frei-fahrende Fähre. Erlaubnis zum Stilliegen auf der mit diesem Zeichen bezeichneten Seite der Wasserstraße. Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Zei-chen in Metern angegben ist. Erlaubnis zum Stilliegen auf der Wasserfläche zwischen den zwei angegebenen Entfernungen, die, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Zeichen in Metern angegeben sind. Höchstzahl der Fahrzeuge, die auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht, nebeneinander stilliegen dürfen. Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschiffahrt, die keine gefährlichen Güter befördern. Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschiffahrt, die feuergefährliche Stoffe befördern. Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschiffahrt, die Ammoniak oder andere gleichgestellte Gefahrgüter befördern. (2 von 6) [ :11:33]

15 Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschiffahrt, die explosionsgefährliche Güter befördern. Liegestelle für Fahrzeuge (außer Schubschiffahrt), die keine gefährlichen Güter befördern. Liegestelle für Fahrzeuge (außer Schubschiffahrt), die feuergefähr-liche Stoffe befördern. Liegestelle für Fahrzeuge (außer Schubschiffahrt), die Ammoniak oder andere gleichgestellte Gefahrgüter befördern. Liegestelle für Fahrzeuge (außer Schubschiffahrt), die explosionsgefährliche Güter befördern. Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine gefährlichen Güter befördern. Liegestelle für alle Fahrzeuge, die feuergefährliche Güter befördern. Liegestelle für alle Fahrzeuge, die Ammoniak oder andere gleichgestellte Gefahrgüter befördern. Liegestelle für alle Fahrzeuge, die explosionsgefährliche Güter befördern. (3 von 6) [ :11:33]

16 Erlaubnis zum Ankern auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht. Erlaubnis zum Festmachen an dem mit diesem Zeichen bezeichneten Ufer. Einmündende Wasserstraßen gelten als Nebenwasserstraßen. Die benutzte Wasserstraße gilt als Nebenwasserstraße. Hinweis auf eine Wendestelle. Ende eines Ver- oder Gebots, das nur in einer Richtung gilt, oder Ende einer Einschränkung. Hinweis auf ausfahrende Fahrzeuge. Trinkwasser-Zapfstelle. (4 von 6) [ :11:33]

17 Fernsprechstelle. Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. Fahrerlaubnis für Sportboote. Wasserskistrecke. Fahrerlaubnis für Segelboote. Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahren. Erlaubnis zum Segelsurfen. Nautischer Informationsfunkdienst. Beispiel: Kanal 18 (5 von 6) [ :11:33]

18 Hochwassermarken: Marke I Bezugswasserstand. Marke II Bezugswasserstand. Nach Überschreiten der Marke I: Es dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einem Rundfunk- oder Sprechfunkgerät ausgerüstet sind. Die Geräte müssen auf Empfang geschaltet sein. Nach Überschreiten der Marke II: Schiffahrt auf dem Streckenabschnitt ist verboten. [ Home Page ] [ zurück ] (6 von 6) [ :11:33]

19 Törnplanung Die Schiffahrtszeichen Zusätzliche Schilder Startseite Verbotszeichen Gebotszeichen Zeichen für Einschränkungen Empfehlende Zeichen Hinweis Zeichen Hauptzeichen können durch zusätzliche Schilder, Pfeile oder Aufschriften ergänzt werden. Entfernungen: Gebot, nach 1000 m 12 km/h nicht zu überschreiten. Nicht freifahrende Fähre in 1500 m. (1 von 2) [ :11:59]

20 Pfeile, die angeben, in welcher Richtung das Zeichen gilt: Erlaubnis zum Stilliegen. Liegeverbot (auf 1000 m). Verbot der Einfahrt in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße, die in der angezeigten Richtung liegen (rotes Licht und leuchtender Pfeil). Schilder, die ergänzende Erklärungen oder Hinweise geben: Anhalten: Zoll. Zwei lange Töne geben. [ Home Page ] [ zurück ] (2 von 2) [ :11:59]

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