vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB).

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB)."

Transkript

1 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB). Die Themen dieser Ausgabe sind: Gesetz zum besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet in Kraft Mehr Kundenfreundlichkeit durch neues Telekommunikationsgesetz Neuregelungen für Lastschriften Video und Studie zur Verschuldung Jugendlicher Studie zur Armutsgefährdung von Familien in Baden-Württemberg Endlich schuldenfrei ein Film von Michael Heuer Banken mauern weiter gegen gesetzliche Girokontopflicht Regierungsentwurf zur Insolvenzrechtsreform: Verschlechterungen für arme Schuldner und Schwächung der außergerichtlichen Einigung Gesetz zum besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet in Kraft Seit 1. August gilt der Kostenpflicht Button verpflichtend für alle Online-Einkäufe. Bei kostenpflichtigen Verträgen im Internet muss auf der Übersichtsseite der Bestellung klar und verständlich über das zu kaufende Produkt, Mindestvertragslaufzeit, Gesamtpreis sowie über Versand- und Zusatzkosten informiert werden. Am Ende dieser Übersichtsseite muss der Kostenpflicht Button aufgeführt sein, mit dem Verbraucher sich ausdrücklich zu einer Zahlung verpflichten. Informationen zu dem Thema sowie Musterbriefe für bereits von Internetabzocke Betroffene bietet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: notfirst=true&docid= Weitere Informationen auf der Seite der Stiftung Warentest: Mehr Kundenfreundlichkeit durch neues Telekommunikationsgesetz Die neue Regelung trat am 10. Mai 2012 in Kraft und verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Telefon- und Mobilfunkbetreibern in folgenden Bereichen: Umzug: Die Änderung der Vertragslaufzeit bei einem Wohnortwechsel ist zukünftig unzulässig. Der Telekommunikationsanbieter ist nun verpflichtet bestehende Verträge am neuen Wohnort fortzuführen. Kann der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten, gibt es nun ein Sonderkündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von drei Monaten. Anbieterwechsel: Bei einem Wechsel des Anbieters dürfen Kunden zukünftig maximal einen Kalendertag ohne Telefon- und Internetanschluss sein.

2 Vertragslaufzeit: Telefon- und Internetanbieter müssen auch Verträge mit einer Höchstlaufzeit von einem Jahr anbieten. Mobilfunkkosten: Mobilfunkkunden können zukünftig ihren Anschluss für kostenintensive Rufnummern (z. B Nummern) und die Forderungen der Leistungen Dritter (z. B. Gewinnspiele oder Abos für Klingeltöne) unentgeltlich sperren lassen. Warteschleifen: Mit einer Übergangsfrist zum 1. Juni 2013 sind Warteschleifen bei Sonderrufnummern zukünftig kostenfrei. Weitere Neuerungen und Infos zum neuen Telekommunikationsgesetz auf den Seiten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: n/telekommunikationsgesetztkg.html Neuregelungen für Lastschriften Zum 9. Juli 2012 haben die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Regelungen für Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren verändert. Die Umstellung auf das neue Verfahren erfolgt automatisch, bestehende Einzugsermächtigungen müssen nicht angepasst werden. Die wichtigsten Änderungen: Bei jeder Erteilung einer Einzugsermächtigung wird gleichzeitig die Bank autorisiert diese Lastschrift auszuführen. Bisher wurde nur der Vertragspartner berechtigt den jeweiligen Betrag vom Konto abzubuchen. Diese Neuerung hat Folgen auf das Widerrufsrecht von Einzugsermächtigungen. Bis zum Tag vor der Einlösung einer Buchung ist es möglich die Einzugsermächtigung gegenüber Bank/Sparkasse oder dem Vertragspartner schriftlich zu widerrufen. Wird das Konto trotzdem belastet haben Kunden für die Dauer von 13 Monaten das Recht das Geld von der Bank zurückzuverlangen. Dieselbe Frist gilt, bei einer Abbuchung, für die niemals eine Ermächtigung zum Einzug erteilt wurde. Auch wenn die Abbuchung auf Grund einer wirksam erteilten Einzugsermächtigung erfolgte, können Kunden sich ihr Geld von der Bank bis zu 8 Wochen nach dem Belastungsdatum erstatten lassen. Eine weitere Neuerung betrifft die Kosten bei Nichtausführung einer Lastschrift mangels Kontodeckung. Banken und Sparkassen müssen in diesen Fällen ihre Kunden benachrichtigen und sind nun berechtigt dafür Gebühren zu erheben. Weitere Infos hierzu auf den Seiten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Video und Studie zur Verschuldung Jugendlicher Ein 6-minütiges Video aus der Sendung Galileo stellt kurz und prägnant in jugendgerechter Aufbereitung die Ergebnisse der Jugendstudie 2012 des Bundesverbands deutscher Banken vor, wonach jeder 5. Jugendliche im Alter zwischen

3 14-24 Jahren schon einmal Schulden hatte. Dabei werden die Ursachen und Auswirkungen der Verschuldung von Jugendlichen in Deutschland thematisiert, mit Tipps zu Auswegen aus der Schuldenfalle. Der kurze Einspieler ist gut geeignet als Diskussionsgrundlage, um mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, sie zu sensibilisieren und auf Schuldenfallen hinzuweisen. Das Video wurde am in der Sendung Galileo ausgestrahlt: / Jugendstudie 2012 des Bundesverbands deutscher Banken: Studie zur Armutsgefährdung von Familien in Baden-Württemberg Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat in seinem Report 01/2012 die Einkommens- und Armutsverläufe von Familien untersucht. Einige zentrale Ergebnisse sind: Die Armutsgefährdung von Familien in Baden-Württemberg liegt mit 15 % etwas höher als von Personen, die ohne Kinder leben (12 %). Besonders häufig armutsgefährdet sind Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern sowie Familien mit Migrationshintergrund. Im Verlauf des Familienzyklus steigt die Armutsgefährdung erst an, erreicht ihren Höhepunkt in der mittleren Familienphase und sinkt dann wieder ab. Am geringsten ist das Armutsrisiko für Familien mit älteren Kindern. Bei armutsgefährdeten Paaren mit Kindern überwiegen maximal einjährige Armutsphasen. Dagegen sind Alleinerziehende meist dauerhaft armutsgefährdet, das heißt mindestens drei Jahre. Paaren mit Kindern scheint es demnach besser als Alleinerziehenden zu gelingen, wieder dauerhaft in höhere Einkommensklassen zu gelangen. Ereignisse, die zu Armutsgefährdung führen können, sind zum Beispiel eine Trennung bzw. Scheidung oder die Geburt eines Kindes. Ein Rückgang der Anzahl der Erwerbstätigen im Haushalt ist ebenfalls häufig mit dem Beginn einer Armutsgefährdung verbunden. (Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg) Den vollständigen Report finden Sie Internet unter: Endlich schuldenfrei ein Film von Michael Heuer Ein Jahr lang begleitete Michael Heuer die Arbeit eines Schuldnerberaters, führte Gespräche und Interviews mit Betroffenen und Fachleuten und tauchte so tief in die Welt von Schuldnern und Gläubigern ein. In dem 45-minütigen Film Endlich schuldenfrei fasste er seine Recherchen zusammen. Er zeigt, wie seriöse Schuldnerberater helfen können, aber auch, wie unseriöse Geschäftemacher versuchen, aus der Not der Schuldner Kapital zu schlagen.

4 Der Film wurde am Montag, den im WDR gezeigt und ist online in der Mediathek des Senders abrufbar: Banken mauern weiter gegen gesetzliche Girokontopflicht europäische Gesamtlösung angestrebt Bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am haben sich die Banken, wie in den Jahren zuvor, gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des Girokontos für jedermann gewehrt. Man habe dafür gesorgt, dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft, der Spitzenorganisation der deutschen Banken- und Sparkassenverbände. Ganz anders wurde dies in einem Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der letztendlich nicht bindenden, sogenannten Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Kreditwirtschaft gesehen. Darin ist von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Die Europäische Kommission geht von Kontolosen in Deutschland aus, eine Zahl die die Regierung dann doch nicht übernehmen wollte und von einer äußerst groben Schätzung spricht. Die Kreditwirtschaft geht von vielleicht Personen aus, die betroffen seien. Die Bundesagentur für Arbeit setzte sich auch wegen der hohen Kosten für Barauszahlungen für eine gesetzliche Regelung ein. Im vergangenen Jahr seien 10,86 Millionen Euro an Entgelten für insgesamt 1,529 Millionen Zahlungsanweisungen zur Verrechnung an Empfänger ohne Bankverbindung angefallen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprach von Umsetzungsdefiziten bei der Empfehlung der Kreditwirtschaft. Zwar lägen keine signifikant hohen Beschwerdezahlen vor, aber man gehe von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Eine gesetzliche Regelung wäre zu begrüßen, so die BaFin. Am hat im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) eine große Mehrheit über alle Fraktionen hinweg für einen Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen gestimmt. Damit ist die Kommission aufgefordert, innerhalb eines Jahres einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der allen Bürgerinnen und Bürgern in Europa ermöglicht, ein Basiskonto einzurichten, das entweder kostenlos oder zu einem vertretbaren Preis angeboten wird. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung einer gesamteuropäischen Einführung der Verpflichtung, Girokonten für jedermann einzurichten, nicht entziehen kann und will. Allerdings ist auch nicht damit zu rechnen, dass es zuvor zu einem nationalen Alleingang kommen wird. (Quellen: Heute im Bundestag, Forum Schuldnerberatung)

5 Regierungsentwurf zur Insolvenzrechtsreform: Verschlechterungen für arme Schuldner und Schwächung der außergerichtlichen Einigung Das Bundeskabinett hat am 18. Juli den Entwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" beschlossen. Auf den ersten Blick ergeben sich nur wenige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom Januar. Bei näherem Hinsehen werden jedoch wesentliche Änderungen deutlich, die für die Praxis der Schuldnerberatung wesentliche Bedeutung haben. Verkürzung der Restschuldbefreiung nur für zahlungskräftige Schuldner Es bleibt bei der geplanten Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre, unter der Bedingung, dass Schuldner innerhalb dieser Zeit eine Mindestbefriedigungsquote von 25% der Forderungen erfüllen und die Kosten des Verfahrens tragen. Nur noch fünf Jahre soll es bis zur Restschuldbefreiung dauern, wenn Schuldner bis dahin zumindest die Verfahrenskosten aufbringen. Der Regierungsentwurf propagiert hier wie zuvor schon der Referentenentwurf ein Anreizmodell : Der Schuldner kann zum Beispiel auf Teile seines unpfändbaren Einkommens oder Vermögens verzichten, durch Annahme eines Nebenjobs sein pfändbares Einkommen erhöhen oder ein Verwandtendarlehen in Anspruch nehmen. Schuldner die dazu nicht in der Lage sind, müssen auf solche Reize verzichten. Ihre Restschuldbefreiung dauert - wie bisher für alle Schuldner - sechs Jahre, obwohl gerade diese Menschen wahrscheinlich am ehesten eine kürzere Laufzeit bis zur Entschuldung gebrauchen könnten. Eine auch von Seiten der Schuldnerberatung geforderte Verkürzung für alle Schuldner, lässt sich mit diesem Anreizmodell nicht vereinbaren. Stärkung der Gläubigerrechte erschweren wirtschaftlichen Neuanfang der Schuldner Einige der im Referentenentwurf enthaltenen Regelungen zur Stärkung der Gläubigerrechte finden sich im Regierungsentwurf nicht mehr. Die Einführung neuer Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung wurde zurückgenommen. Die Erweiterung des Katalogs von Forderungen, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, ist dagegen geblieben und steht dem wirtschaftlichen Neuanfang der Schuldner entgegen. Verzicht auf den Schuldenbereinigungsplan geht in die völlig falsche Richtung Für den Ablauf und die Gestaltung des außergerichtlichen Einigungsversuches gibt es im Regierungsentwurf eine entscheidende Änderung. Sah der Referentenentwurf noch eine Umgestaltung vor, geht der Regierungsentwurf mit der Abschaffung sämtlicher Regelungen zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und dem Verzicht auf die sogenannte Zustimmungsersetzung in die völlig falsche Richtung. Ersatzweise soll auch im eröffneten gerichtlichen Insolvenzverfahren von Verbrauchern ein Insolvenzplan möglich sein. Die Vorschläge aus dem gemeinsamen Papier Eckpunkte zur außergerichtlichen Einigung, auf das sich Gläubiger- und Schuldnerberatungsverbände geeinigt hatten, um aktiv auf eine Vermeidung aufwändiger Insolvenzverfahren hinzuwirken, ignoriert der Regierungsentwurf völlig. Bleibt es bei den Regelungen des Regierungsentwurfs, wird es mehr gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren geben. Dort wo bisher mit dem Verfahren der

6 Zustimmungsersetzung erfolgreiche Schuldenbereinigungspläne erreicht wurden, wird jetzt in jedem Fall das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet, wenn auch nur ein Gläubiger seine Zustimmung verweigert oder sich einfach nicht äußert, was sehr häufig vorkommt. Allein bei der ZSB wird es deshalb pro Jahr mindestens 100 zusätzliche Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geben. Der entscheidende Nachteil des als Alternative gepriesenen Insolvenzplans ist, dass auf jeden Fall die nicht unerheblichen Kosten des gerichtlichen Insolvenzverfahrens anfallen. Der Insolvenzpan ist somit keine Alternative zum Schuldenbereinigungsplan, sondern allenfalls eine zusätzliche Option. Kein Einigungsversuch bei aussichtsloser Schuldenbereinigung Auf den bisher verpflichten vorgeschriebenen Einigungsversuch kann verzichtet werden, wenn nach eingehender persönlicher Beratung und Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners den Gläubigern weniger als 5% der Forderungshöhe angeboten werden kann bzw. wenn mehr als 20 Gläubiger vorhanden sind. Die Schuldnerberatung hat diese Änderung grundsätzlich begrüßt, denn damit entfallen viele unnötige Schreiben an die Gläubiger. Allerdings werden die starren Kriterien als wenig praxistauglich kritisiert, und für eine flexiblere Handhabung durch die geeigneten Personen und Stellen plädiert. Hoffnung auf das weitere Gesetzgebungsverfahren Der Regierungsentwurf soll im September 2012 in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Ob, wann und wie sich die Parlamentarier mit den Reformvorschlägen der Regierungskoalition befassen, bleibt abzuwarten. Zu hoffen ist, dass der Rechtsausschuss die Verschlimmbesserungen des Entwurfs im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Sinne der überschuldeten Menschen und der Schuldnerberatung korrigiert. Mitarbeiter dieser Ausgabe: Sonja Sambeth-Weber, Wolfgang Schrankenmüller, Uwe Hopf Wenn Sie den Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart nicht mehr erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine Antwort- mit dem Betreff "Abbestellung". ********************************************* Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart Eberhardstraße Stuttgart Telefon: 0711/ Fax: 0711/ V.i.S.d.P.: Uwe Hopf

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Die Änderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh Zweite Insolvenzrechtsreform Insolvenzverfahren 1. Bereits gültige Änderungen seit 19.07.2013 2. Neuregelungen für

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7

Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Schnellübersicht Seite Ausweg aus dem Schuldenkreislauf 7 Wichtiges vorab 9 Außergerichtlicher Einigungsversuch 45 Gerichtliches Einigungsverfahren 79 Insolvenzverfahren 103 Wohlverhaltensphase 117 Am

Mehr

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden

Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung wann macht es Sinn und was muss beachtet werden Praktikerforum März 2009 Frank Porrmann Das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es erst seit 1999/2001 dauert

Mehr

Vorwort... Inhaltsverzeichnis...

Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... V IX 1. Kapitel Einführung... 1 2. Kapitel Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz... 3 3. Kapitel Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz... 27 4. Kapitel

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Verbraucherschutz. Mehr Rechte beim Einkaufen

Verbraucherschutz. Mehr Rechte beim Einkaufen Verbraucherschutz Mehr Rechte beim Einkaufen Mehr Rechte beim Kauf Wann ist meine Bestellung im Internet verbindlich? Wie hoch ist der Gesamtpreis? Wie sind die Zahlungs- und Lieferbedingungen? Wie kann

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 42 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Kapitel 3: Beschreibung des Verfahrens Barzahlungen an Kunden Gesetzestext 42 42 Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach

Mehr

Informationsblatt Entschuldungsverfahren

Informationsblatt Entschuldungsverfahren 1. Die ersten Schritte auf dem Weg zur Entschuldung 1.1 Das Ordnen der Unterlagen Der erste Schritt für einen dauerhaften Schuldenabbau ist, dass Sie als betroffener Schuldner zunächst Ihre gesamten Unterlagen

Mehr

Das Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren Das Regelinsolvenzverfahren für (auch ehemals) selbständige Personen Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Das Regelinsolvenzverfahren für natürliche Personen ist

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache:

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache: Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite über Ganztags-Schulen. Hier finden Sie folgende Informationen in Leichter Sprache: Allgemeine Hinweise Was finden Sie in den Dienst-Bereichen dieser Internet-Seite?

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht

Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht Arm trotz Arbeit? Wie man in die Schuldenfalle rutscht 10.06.15 Kreiszeitung + Schuldnerberater haben viel zu tun. In Deutschland sind 6 bis 7 Millionen Menschen verschuldet. Foto: Jochen Lübke Jochen

Mehr

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.

SEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

ratgeber SEPA, IBAN und BIC? Was bedeuten

ratgeber SEPA, IBAN und BIC? Was bedeuten Der Countdown läuft: In wenigen Monaten ist die gute, alte Kontonummer Geschichte. Ersetzt wird sie durch eine internationale Kontonummer mit bis zu 34 Stellen. Ab dem 1. Februar 2014 ist diese neue Zahlenkombination

Mehr

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu. Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de FAQ Freunde-werben auf osnatel.de Wie funktioniert Freunde-werben auf osnatel.de? Wen kann ich als Kunden für Osnatel-Produkte werben? Für welche Osnatel-Produkte kann ich einen Neukunden werben? Wann

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar 2010. in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 257/09 BESCHLUSS vom 14. Januar 2010 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 290 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nach Ablauf

Mehr

Fax einrichten auf Windows XP-PC

Fax einrichten auf Windows XP-PC Um ein PC Fax fähig zu machen braucht man einen sogenannten Telefon Anschluss A/B das heißt, Fax funktioniert im Normalfall nur mit Modem nicht mit DSL. Die meisten neueren PCs haben ein Modem integriert.

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version)

Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Impulse Inklusion 2014 Beteiligungskulturen - Netzwerke - Kooperationen (Leichte Sprache Version) Das heißt: Beteiligungskultur: Wie können Menschen mit Behinderungen überall mitmachen und mitsprechen.

Mehr

Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014

Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung. Prof. Isaak Meier FS 2014 Alternativen zur Einzelzwangsvollstreckung Prof. Isaak Meier FS 2014 Dauernde Verschuldung von Privathaushaltes als akutes Problem Zahlreiche Privathaushalte sind dauernd überschuldet. 1283 Privatkonkurse

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN

MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN MEIN ONLINEBANKING BEI DER EHNINGER BANK EG ERSTE SCHRITTE: PIN/TAN MIT MOBILE TAN 1 Die Voraussetzungen Um unser Onlinebanking mit mobiletan durchführen zu können, benötigen Sie generell: einen Rechner

Mehr

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003 Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden.

Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. ME Finanz-Coaching Matthias Eilers Peter-Strasser-Weg 37 12101 Berlin Dieser PDF-Report kann und darf unverändert weitergegeben werden. http://www.matthiaseilers.de/ Vorwort: In diesem PDF-Report erfährst

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

Schnellstart - Checkliste

Schnellstart - Checkliste Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

optivo listexpress Die schlagkräftige Dienstleistung für absatzfördernde E-Mail-Kampagnen

optivo listexpress Die schlagkräftige Dienstleistung für absatzfördernde E-Mail-Kampagnen Die schlagkräftige Dienstleistung für absatzfördernde E-Mail-Kampagnen Einführung In Kontakt mit Millionen Interessenten Sie haben keinen eigenen Newsletter, möchten aber dennoch die Vorteile von E-Mail-Marketing

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

P-Konto-Information für Betroffene

P-Konto-Information für Betroffene Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de

Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Erklärung zu den Internet-Seiten von www.bmas.de Herzlich willkommen! Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Die Abkürzung ist: BMAS. Darum heißt die Seite auch

Mehr

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können.

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können. Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie

Mehr

YouTube: Video-Untertitel übersetzen

YouTube: Video-Untertitel übersetzen Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge

Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de Anbieterwechsel für DWS-Riesterverträge Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare

Mehr

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto

Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Kontopfändung Pfändungsschutzkonto P- Konto Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises informiert Zum 01.07.2010 traten umfangreiche Änderungen im Bereich des Kontopfändungs-schutzes

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag

2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag 1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen

Mehr

~~ Swing Trading Strategie ~~

~~ Swing Trading Strategie ~~ ~~ Swing Trading Strategie ~~ Ebook Copyright by Thomas Kedziora www.forextrade.de Die Rechte des Buches Swing Trading Strategie liegen beim Autor und Herausgeber! -- Seite 1 -- Haftungsausschluss Der

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis VORWORT 3 1.Schulden, Verschuldung, Überschuldung - wo sind die Grenzen?... 5 2. Was ist die Privatinsolvenz? 7 3. Kann jeder die private Insolvenz beantragen? 8

Mehr

Erst Lesen dann Kaufen

Erst Lesen dann Kaufen Erst Lesen dann Kaufen ebook Das Geheimnis des Geld verdienens Wenn am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist - so geht s den meisten Leuten. Sind Sie in Ihrem Job zufrieden - oder würden Sie lieber

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung

Deine Meinung ist wichtig. Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Deine Meinung ist wichtig Informationen für Kinder und Jugendliche zur Anhörung Text und Gestaltung Dr. phil. Ruth Donati, Psychologin FSP Lic. phil. Camille Büsser, Psychologe FSP unter Mitwirkung von:

Mehr

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress.

Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Anmeldung http://www.ihredomain.de/wp-admin Dashboard Diese Ansicht erhalten Sie nach der erfolgreichen Anmeldung bei Wordpress. Das Dashboard gibt Ihnen eine kurze Übersicht, z.b. Anzahl der Beiträge,

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Button-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung...

Button-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung... Button-Lösung So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig Inhalt 1. Einführung...2 2. Musterbestellseite...3 3. Erläuterung...4 4. Programmierhinweise...5 1. Einführung Die Button-Lösung ist derzeit in

Mehr

Einführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen

Einführung. SEPA Verfahren. Information der Stadt Kitzingen Einführung SEPA Verfahren Information der Stadt Kitzingen Inhaltsübersicht Fragestellungen SEPA was ist das überhaupt? Was bedeuten IBAN und BIC? Wo finde ich meine persönliche IBAN und BIC? Was geschieht

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland?

Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland? Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland? Vortrag von Andreas Bethke Er ist der Vorsitzende vom Bundes-Kompetenz-Zentrum Barriere-Freiheit. Er

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Moni KielNET-Mailbox

Moni KielNET-Mailbox Bedienungsanleitung Moni -Mailbox Die geht für Sie ran! Wann Sie wollen, wo immer Sie sind! im Festnetz Herzlichen Glückwunsch zu Moni Ihrer persönlichen -Mailbox! Wir haben Ihre persönliche -Mailbox eingerichtet.

Mehr

1. Was ihr in dieser Anleitung

1. Was ihr in dieser Anleitung Leseprobe 1. Was ihr in dieser Anleitung erfahren könnt 2 Liebe Musiker, in diesem PDF erhaltet ihr eine Anleitung, wie ihr eure Musik online kostenlos per Werbevideo bewerben könnt, ohne dabei Geld für

Mehr

P-Konto. Guten Tag liebe Schuldnerberater, ich habe gleich ein paar Fragen zum P-Konto, die sich in meiner Arbeit ergeben haben:

P-Konto. Guten Tag liebe Schuldnerberater, ich habe gleich ein paar Fragen zum P-Konto, die sich in meiner Arbeit ergeben haben: Guten Tag liebe Schuldnerberater, ich habe gleich ein paar Fragen zum, die sich in meiner Arbeit ergeben haben: Die erste Frage betrifft den Übertrag von Guthaben in den Folgemonat. Ich verstehe nicht,

Mehr