Bewilligungsbescheid zur Betriebsprämienregelung Antragsjahr 2011

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1 LWK Niedersachsen Johannssenstr. 10, Hannover Geschäftsbereich Förderung Bewilligungsstelle Hannover Johannssenstr Hannover Herrn/Frau/Firma Max Mustermann Wiesenstraße Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ bwst.hannover@lwk-niedersachsen.de Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Hannover Registriernummer: Bewilligungsbescheid zur Betriebsprämienregelung Antragsjahr 2011 Sehr geehrter Herr Mustermann, auf Ihren am bei der Landwirtschaftskammer eingegangenen Antrag Agrarförderung 2011 bewilligen wir Ihnen für das Jahr 2011 eine Beihilfe in Höhe von ,90 EUR. Der Berechnung wurden die Zahlungsansprüche zu Grunde gelegt, die Ihnen am zur Verfügung standen, eventuell zuzüglich der in der Nachfrist vom an Sie mit Wirksamkeit für das Antragsjahr 2011 übertragenen Zahlungsansprüche. Soweit Flächen mehr als 25 Kalendertage nach dem Abgabetermin für den Sammelantrag gemeldet wurden, werden diese abgelehnt. Die genaue Berechnung der Beihilfe entnehmen Sie bitte den Folgeseiten und Anlagen, die Bestandteil dieses Bescheides sind. Sollten von Seiten Dritter Forderungen gegen Sie aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Abtretung geltend gemacht worden sein bzw. erfolgt eine Verrechnung des Landes Niedersachsen aufgrund von bestandskräftigen Forderungen oder aus Zinsnachberechnungen aufgrund nicht fristgerechter Rückzahlungen aus Fördermaßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) - Abteilung Garantie, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) oder dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert wurden oder werden bzw. die den Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 unterliegen, sind diese in der Anlage "Pfändung, Abtretung und Verrechnung" zu diesem Bescheid dargestellt, die Ihnen aus technischen Gründen gesondert übersandt wird.

2 Betriebsprämie 2011 Registriernummer: In diesem Fall weicht der tatsächliche Überweisungsbetrag vom oben genannten Auszahlungsbetrag entsprechend ab. Der Ihnen danach zustehende Betrag wird in Kürze auf das von Ihnen angegebene Konto bei der Kreissparkasse Muster; BLZ: ; Kontonummer: durch die Bundeskasse Trier überwiesen. Die Landwirtschaftskammer behält sich die Rückforderung eventuell zuviel gezahlter Beträge vor, insbesondere wenn - die diesem Bewilligungsbescheid zu Grunde liegenden Antragsdaten nicht den Tatsachen entsprechen, - anderweitig gegen die Bewilligungsbedingungen verstoßen worden ist oder - zu viele bzw. unrechtmäßig Zahlungsansprüche zugewiesen worden sind. Die Rückforderung eventuell zuviel gezahlter Beträge erfolgt insbesondere auch bei Überzahlungen aufgrund von Abweichungen, die in diesem Bewilligungsbescheid noch nicht berücksichtigt werden konnten. Dieser Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes. Der ausgezahlte Betrag ist zu erstatten, soweit der Bewilligungsbescheid nach den einschlägigen Rechtsvorschriften unwirksam ist oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird. Ein eventueller Rückforderungsbetrag ist zu verzinsen. Auf die von Ihnen im Antrag eingegangenen bzw. abgegebenen Verpflichtungen, Erklärungen und Einwilligungen wird nochmals hingewiesen. Diese sind unbedingt einzuhalten. Zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Förderung der ländlichen Räume sieht die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für den Zeitraum von 2009 bis 2012 eine obligatorische Modulation der Direktzahlungen vor. Nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 beträgt diese obligatorische Modulation für das Antragsjahr 2011 neun Prozent. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 sieht jedoch einen Freibetrag in Höhe von bis zu EUR für die im Kalenderjahr jeweils ersten gewährten Direktzahlungen vor. Dieser Freibetrag unterliegt somit nicht der Kürzung. Darüber hinaus erfolgt nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 für Beträge über EUR ein zusätzlicher Modulationsabzug von 4 %. Somit erfahren die Beträge, die über EUR hinausgehen, eine Modulationskürzung von insgesamt 13 %. Die Berechnung des Modulationsabzuges können Sie der Anlage 4 entnehmen. Seite 2 von 12

3 Betriebsprämie 2011 Registriernummer: Rechtsgrundlagen: Für die Bewilligung gelten insbesondere die folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung: - Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom (ABI. L 30 vom , S. 1) sowie der im Rahmen dieser Vorschriften und deren Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union - Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 der Kommission vom (ABI. L 316 vom , S. 1) - Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 der Kommission vom (ABI. L 316 vom , S. 65) - Neufassung des Gesetzes zur Durchführung einer einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsgesetz - BetrPrämDurchfG) vom , S Bundesgesetzblatt Teil I - Neufassung der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) vom , Bundesgesetzblatt Teil I S Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungsund Kontrollsystems vom , Bundesgesetzblatt Teil I S Neufassung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen vom , Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 Hinweis: Sofern Sie wegen eines evtl. Behördenfehlers ernsthafte rechtliche Zweifel an der Richtigkeit dieses Bescheides haben, können Sie sich vor Ablauf der Klagefrist mit Ihrer Bewilligungsstelle in Verbindung setzen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf diese Weise die Möglichkeit, ein Klageverfahren im Vorfeld zu verhindern. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover Eintrachtweg Hannover schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage ist zu richten gegen die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Mars-la-Tour-Str. 1-13, Oldenburg. Mit freundlichen Grüßen Ihre Landwirtschaftskammer Niedersachsen Maschinell erstelltes Schreiben, daher nicht unterschrieben Seite 3 von 12

4 Anlage 1 Flächenübersicht 2011 Region: Niedersachsen/Bremen Registriernummer: Lfd. Nr.lt. GFN FLIK Schlagnummer Gemeldete Fläche (ha) Korrigierte Fläche (ha) Festgestellte Fläche (ha) Kürzungsgründe Legendentextziffer /6/7 1 DENILI ,00 1,00 1,00 1 DENILI (LE) 0,00 0,00 0,00 Summe Flächen: 1,00 1,00 1,00 Seite 4 von 12

5 Anlage 2 Ermittlung der Berechnungs- und Aktivierungsfläche 2011 a Region: Niedersachsen/Bremen Registriernummer: Legenden- Textziffer Sonstige Summe pro Region Summe pro Betrieb Zahlungsansprüche [Anzahl] 8 1,00 1,00 1,00 Gemeldete Fläche [ha] 2 1,00 1,00 1,00 Korrigierte Fläche [ha] 3 1,00 1,00 1,00 Beantragte Fläche [ha] 9 1,00 1,00 1,00 Festgestellte Fläche [ha] 4 1,00 1,00 1,00 Vorläufige Berechnungsfläche [ha] 10 1,00 1,00 1,00 Berechnungsfläche [ha] 11 1,00 1,00 1,00 Vorl. absolute Abweichung [ha] 12 0,00 Vorl. relative Abweichung 13 0,0000 Absolute Abweichung [ha] 14 0,00 Relative Abweichung 15 0,0000 Abzug [ha] 16/17 0,00 Fläche nach Sanktion [ha] 23 1,00 Aktivierungsfläche je Region [ha] 24 1,00 Seite 5 von 12

6 Anlage 3 Nutzung und Aktivierung von Zahlungsansprüchen 2011 Registriernummer: Intervalle Region Art des ZA Anzahl ZA Wert (EUR) Durchschnittswert (EUR) Beantr.Fläche für Durchschnittswert Anzahl ZA genutzt Anzahl ZA aktiviert Legendentextziffer: / HDGL 1-47/11 NI NORM 1, , ,90 1,00 1,00 1,00 Hinweis für Inhaber Besonderer Zahlungsansprüche: Gemäß Art. 44 der VO (EG) Nr. 73/2009 können Sie Zahlungsansprüche, die besonderen Bedingungen unterliegen (Besondere Zahlungsansprüche), aktivieren, indem Sie im Antragsjahr mindestens 50% der im Bezugszeitraum für die Berechnung des Betriebsindividuellen Betrags (in der Regel die Antragsjahre ) gehaltenen prämienberechtigten Tiere - ausgedrückt in Großvieheinheiten (GVE) - weiterhin halten. Seite 6 von 12

7 Anlage 4 Modulationsübersicht 2011 Registriernummer: Förderart Bewill. Datum Betrag vor Modulation Summe Beträge vor Modulation Modulationsbeträge (EUR) Zahlbeträge nach Modulation (EUR) (EUR) (EUR) 0 % 9 % 13 % Summe 0 % 9 % 13 % Summe , ,90 0,00 0,00 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0,00 Erläuterungen zu den Förderarten:90 (Betriebsprämie), 93 (Eiweißpflanzenprämie), 94 (Flächenzahlung für Schalenfrüchte), 96 (Stärkekartoffelbeihilfe), 78 (Grünlandprämie) Seite 7 von 12

8 Anlage 5 Berechnung Beihilfebetrag Betriebsprämie 2011 Registriernummer: Kürzungsgrund des vorläufigen Beihilfebetrages Legenden- Textziffer Kürzungsbetrag (EUR) verbleibender Betrag (EUR) Vorläufiger Beihilfebetrag 28 0,00 Verspätete Antragstellung Auszahlung Betriebsprämie 29 0,00 0,00 Verspätete Meldung von Parzellen 30 0,00 0,00 Unterbeantragung (fehlende Parzellen) 31 0,00 0,00 Modulation s. Anlage 4 0,00 0,00 Verstoß Cross Compliance ggf. Anlage 7 0,00 0,00 Kürzung aufgrund Vorjahressanktion 32 0,00 0,00 Beihilfebetrag 0,00 Bereits gezahlt 0,00 0,00 Zahlbetrag 0,00 Seite 8 von 12

9 Legen- Begriff den- Textziffer 1 Schlagnummer/ Landschaftselemente (LE) Bedeutung Landschaftselemente (LE) werden in der Flächenübersicht (Anlage 1) gesondert ausgewiesen. Sie werden bei der Aktivierung der Zahlungsansprüche wie der im Sammelantrag zugeordnete Schlag bewertet. 2 Gemeldete Fläche Flächengröße laut Antrag. 3 Korrigierte Fläche Flächengröße laut Antrag (Textziffer 2) abzüglich sanktionsfreier Antragskorrekturen (z.b. Schläge < 0,1 ha). 4 Festgestellte Fläche Flächengröße, die im Ergebnis von Verwaltungs- und ggf. Vor- Ort-Kontrollen festgestellt wurde. 5 Verwaltungskontrolle (VWK) Durch Verwaltungskontrolle hat sich eine von der gemeldeten Fläche abweichende korrigierte oder festgestellte Fläche ergeben. Die Verwaltungskontrolle beinhaltet diverse Flächenabgleiche sowie Erkenntnisse aus der Antragskontrolle. 6 Vor- Ort- Kontrolle (VOK) Durch Vor- Ort- Kontrolle hat sich eine von der gemeldeten Fläche abweichende korrigierte oder festgestellte Fläche ergeben. 7 Verwaltungskontrolle (VWK) Gemischte Flächenabweichung aus Legendentextziffer 5 und 6. und Vor-Ort-Kontrolle (VOK) 8 ZA [Anzahl] Anzahl der zur Verfügung stehenden normalen Zahlungsansprüche. 9 Beantragte Fläche Minimum aus zur Verfügung stehenden normalen Zahlungsansprüchen und der korrigierten Fläche. 10 vorläufige Minimum aus beantragter Fläche und festgestellter Fläche. Berechnungsfläche 11 Berechnungsfläche Minimum aus beantragter Fläche und festgestellter Fläche unter Berücksichtigung eines Vertrauensschutzes bei Flächenabweichung kleiner/gleich 0,1 ha und einer relativen Abweichung kleiner/gleich 20 %. Ausschlaggebend für die "Nutzung" von Zahlungsansprüchen. 12 vorläufige absolute Abweichung 13 vorläufige relative Abweichung Differenz zwischen beantragter Fläche und Berechnungsfläche, bezogen auf sämtliche Direktzahlungen aus dem Antragsjahr 2011; unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes analog Legendentextziffer 11 in ha Ist das Verhältnis der vorläufigen absoluten Abweichung zu der Berechnungsfläche in %; unter Berücksichtigung der Textziffer 11. Die Ausgabe des Wertes erfolgt als Koeffizient. 14 Absolute Abweichung Differenz zwischen beantragter Fläche und Berechnungsfläche in ha 15 Relative Abweichung Ist das Verhältnis der absoluten Abweichung zu der Berechnungsfläche in %. Die Ausgabe des Wertes erfolgt als Koeffizient. 16 Abzug In Abhängigkeit von absoluter und relativer Abweichung vorgenommene Flächenkürzung in ha. 17 Kürzung Berücksichtigung der Berechnungsfläche (die Abweichung Seite 9 von 12

10 Legenden- Textziffer Begriff Bedeutung zwischen beantragter Fläche und Berechnungsfläche liegt bis 3 % oder bis zu 2 Hektar). 18 Kürzung/Sanktion Kürzung der Berechnungsfläche um das Doppelte der Abweichung zwischen beantragter Fläche und Berechnungsfläche (die Abweichung liegt über 3 % oder 2 Hektar und bis 20 %). 19 Kürzung/ Sanktion Wegfall der gesamten Fläche je Kulturgruppe (die Abweichung liegt über 20 %). 20 Kürzung/ Sanktion Wegfall aller beantragten Flächen sowie zusätzlicher Abzug in Höhe eines Betrages, der der Differenz zwischen der angegebenen und der ermittelten Fläche entspricht. Der Abzug erfolgt in den nächsten drei Kalenderjahren (die Abweichung liegt insgesamt über 50 %). 21 Kürzung/ Sanktion Wegfall aller beantragten Flächen einer Fördermaßnahme (die Abweichung beruht auf Vorsatz). 22 Kürzung/ Sanktion Wegfall aller beantragten Flächen sowie zusätzlicher Abzug in Höhe eines Betrages, der der Differenz zwischen der angegebenen und der ermittelten Fläche entspricht. Der Abzug erfolgt in den nächsten drei Kalenderjahren (die Abweichung beruht auf Vorsatz und liegt in einer Kulturgruppe über 20%). 23 Fläche nach Sanktion Die um den Sanktionsabzug gemäß Textziffer 16 gekürzte Berechnungsfläche. 24 Aktivierungsfläche je Region Der Regionsanteil an der Fläche nach Sanktion. 25 Nutzung von ZA Ein Zahlungsanspruch gilt als genutzt, wenn diesem eine adäquate Fläche aus der Berechnungsfläche zugeordnet werden kann (Ausnahme: Besondere Zahlungsansprüche). 26 Nichtnutzung von ZA Ein Zahlungsanspruch gilt als nicht genutzt, wenn diesem keine adäquate Fläche aus der Berechnungsfläche zugeordnet werden kann (Ausnahme: Besondere Zahlungsansprüche). Am Ende des 2. Jahres der Nichtnutzung wird der ZA eingezogen. 27 Aktivierung von ZA Ein Zahlungsanspruch gilt als aktiviert, wenn ihm eine adäquate Fläche aus der Aktivierungsfläche zugeordnet werden kann. 28 Vorläufiger Beihilfebetrag Produkt aus Durchschnittswert der beantragten Zahlungsansprüche und Anzahl der aktivierten Zahlungsansprüche. 29 Verspätete Antragstellung Betriebsprämie 30 Verspätete Meldung von Parzellen Die Antragsfrist auf Auszahlung der Betriebsprämie endete am Nach Art. 23 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1122/2009 verringert sich der Auszahlungsbetrag um 1 % je Arbeitstag Verspätung. Die Frist für Änderungen des Gesamtflächen- und Nutzungsnachweises endete nach Art. 14 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1122/2009 am Nach Art. 23 Abs. 2 derselben VO werden die Beihilfebeträge, die den landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen, um 1 % je Arbeitstag Verspätung gekürzt. Seite 10 von 12

11 Legenden- Textziffer Begriff 31 Unterbeantragung (fehlende Parzellen) Bedeutung Gibt ein Betriebsinhaber für ein bestimmtes Jahr nicht alle von ihm bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen an und beträgt die Differenz zwischen der im Antrag angegebenen Gesamtfläche einerseits und der angegebenen Fläche zuzüglich der Gesamtfläche der nicht gemeldeten Parzellen andererseits mehr als 3% der angegebenen Fläche, so wird der Gesamtbetrag der dem Betriebsinhaber für dasselbe Jahr zu zahlenden Direktzahlungen je nach Schwere des Versäumnisses um bis zu 3 % gekürzt (Art. 55 Abs. 1 und 2 der VO (EG) Nr. 1122/2009). 32 Kürzung aufgrund Vorjahressanktion Kürzung des Beihilfebetrages um einen Ausschlussbetrag, der in Vorjahren errechnet wurde. 33 Intervalle Fasst Zahlungsansprüche mit gleichen Attributen zusammen. 34 Region Bundesland, in dem ein Zahlungsanspruch genutzt und aktiviert werden kann. 35 Art des ZA- Intervalls Einstufung eines ZA- Intervalls in die Gruppen "Normale Zahlungsansprüche (NORM)" und "Besondere Zahlungsansprüche (Bes)". 36 Anzahl ZA Anzahl der Zahlungsansprüche, die im jeweiligen Intervall gebunden sind. 37 Wert (EUR) Wert eines ganzen Zahlungsanspruchs aus dem jeweiligen Intervall. 38 Durchschnittswert (EUR) Für die Berechnung des Beihilfebetrages wird der Durchschnittswert der normalen Zahlungsansprüche auf Grundlage der beantragten Fläche verwendet. Seite 11 von 12

12 Anlage 7: Kürzungen aufgrund von Verstößen gegen anderweitige Verpflichtungen: Cross Compliance 2011 Registriernummer: Aufgrund von festgestellten Verstößen gegen die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) gemäß Art. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ergibt sich aus Art. 71 f. der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 folgende Kürzung: Bei der/den unten aufgeführten Kontrolle/n im Rahmen von Cross Compliance ergeben sich folgende Bewertungen und Kürzungen: Rechtsakt / Standard Bereich Kürzung Einzel-Standards Fahrlässigkeit / Vorsatz Anhang III Anhang III 0,00 % 0,00 % Erhaltung von Dauergrünland 0,00 % 0,00 % Vogelschutzrichtlinie Umwelt 0,00 % 0,00 % FFH-Richtlinie 0,00 % 0,00 % Grundwasserrichtlinie 0,00 % 0,00 % Nitratrichtlinie 0,00 % 0,00 % Klärschlammrichtlinie 0,00 % 0,00 % Tierkennzeichnung Rind Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen 0,00 % 0,00 % Tierkennzeichnung Schwein 0,00 % 0,00 % Tierkennzeichnung Schaf / Ziege 0,00 % 0,00 % Tierseuchen 0,00 % 0,00 % Lebensmittelsicherheit 0,00 % 0,00 % Futtermittelsicherheit 0,00 % 0,00 % TSE 0,00 % 0,00 % Hormonverbots-Richtlinie 0,00 % 0,00 % Pflanzenschutz-Richtlinie 0,00 % 0,00 % Tierschutz Haltung Kälber Tierschutz 0,00 % 0,00 % Tierschutz Haltung Schweine 0,00 % 0,00 % Tierschutz Haltung landw. Nutztiere 9,00 % 0,00 % Gesamtbewertung 9,00 % Datum der ersten Vor-Ort-Kontrolle bezüglich Cross Compliance im Kalenderjahr 2011: Seite 12 von 12

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