Direktzahlungen/Zahlungsansprüche Milch - Sonderprogramme - Neuregelungen
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- Gerrit Breiner
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1 Direktzahlungen/Zahlungsansprüche Milch - Sonderprogramme Stand: März 2011 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat 56 - Beihilfemaßnahmen im InVeKoS
2 1. Vernässung von Ackerflächen Regelungen zum Agrarantrag Änderungen im Verfahren der Direktzahlungen 3. Änderungen im Bereich der Zahlungsansprüche 4. Milch - Sonderprogramme - Grünlandprämie - Kuhprämie MLU, Referat 56 - InVeKoS 2
3 1. Vernässung von Ackerflächen chen Regelungen zum Agrarantrag 2011 Ziel, den Landwirten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten M vereinfachte Regelungen zur Antragstellung anzubieten. A) Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt (Herbstbestellung), Teile der Fläche sind vernässt: Sofern erkennbar ist, dass die gesamte Fläche vollständig bewirtschaftet wurde und nur unwesentliche, nicht überwiegende Teile eines Schlages betroffen sind und auch keine teilweise Nachbestellung erfolgt, ist die gesamte Fläche für die Betriebsprämie beihilfefähig. Eine gesonderte Schlagbildung und Größenbestimmung für die Vernässungsanteile entfällt. MLU, Referat 56 - InVeKoS 3
4 1. Vernässung von Ackerflächen Regelungen zum Agrarantrag 2011 B) Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt, der überwiegende Teil der Fläche ist vernässt: Sofern sich der Landwirt nicht ohnehin aufgrund agronomischer oder wirtschaftlicher Hintergründe für einen (Teil-) Umbruch und eine Neuansaat entscheidet oder diese Flächen als aus der Erzeugung genommen deklariert, sind in diesen Fällen separate Schläge zu bilden und im Antrag entsprechend zu codieren. MLU, Referat 56 - InVeKoS 4
5 1. Vernässung von Ackerflächen Regelungen zum Agrarantrag 2011 C) Eine Fläche konnte vor Antragstellung nicht oder nur teilweise bestellt werden (überwiegend( Frühjahrsbestellung): In diesen Fällen ist mit Ausnahme von Kleinstflächen (Wasserlöcher) eine Bildung separater Schläge unerlässlich. Sofern eine Bestellung nicht möglich ist, gibt es auch hier die Möglichkeit, diese Flächen als aus der Erzeugung genommen zu deklarieren. MLU, Referat 56 - InVeKoS 5
6 1. Vernässung von Ackerflächen Regelungen zum Agrarantrag 2011 Darüber hinaus gilt für f r alle Fallkonstellationen: Sofern durch Vernässung bedingt separat gebildete Schläge (z. B. andere Kulturart) kleiner als 0,3 ha entstehen und damit die vorgeschriebene Mindestschlaggröße nicht eingehalten wird, kann ein solcher Sachverhalt in Folge schriftlicher Anzeige anerkannt werden. Die Beihilfefähigkeit bleibt erhalten. Können im Falle von Agrarumweltmaßnahmen bestimmte Verpflichtungen nicht eingehalten werden, sind diese durch separate Schlagbildungen in Verbindung mit einer Anzeige zur Reduzierung der Verpflichtungsflächen zu benennen. Darüber hinaus wird generell empfohlen, derartige Problemlagen im Agrarantrag anzuzeigen. MLU, Referat 56 - InVeKoS 6
7 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Anhebung der Basismodulation, Alle einen Betriebsinhaber in einem bestimmten Kalenderjahr zu gewährenden Direktzahlungen (DZ), die 5.000,- überschreiten werden bis 2012 um folgende Prozentsätze gekürzt: 2009: 7 % 2010: 8 % 2011: 9 % 2012: 10 % Die Kürzung für Beträge von über ,-- beträgt wie im Vorjahr zusätzlich 4 Prozentpunkte. MLU, Referat 56 - InVeKoS 7
8 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Mindestbetriebgröß öße Zahlungen für DZ werden nur gewährt, wenn die beihilfefähige Fläche des Betriebes für den die Stützungsregelungen beantragt werden oder zu gewähren sind, vor Anwendung der vorgesehenen Kürzungen mindestens einen Hektar umfasst. Ausnahme: Besonderer ZA hier gilt Grenze Schlagdefinition / Mindestparzellengröß öße Mindestparzellengröß öße e = 0,3 ha auf den Schlag bezogen Es gelten folgende Ausnahmen: Beihilfefähig im Sinne der Direktzahlungen können Schläge < 0,3 ha auch dann sein, wenn MLU, Referat 56 - InVeKoS 8
9 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie es sich um benachbarte Schläge eines Antragsteller handelt, die mit gleichem Nutzcode aber abweichenden Bindungen angegeben sind. es sich um die NC 574 (Blühstreifen), 994 u. 996 (unbefestigte, vorübergehend genutzte Lagerplätze) handelt, welche als Teil des bewirtschafteten Schlages angesehen werden können. verschiedene Stärkekartoffel rkekartoffel-nc nebeneinander liegen. durch vorhandene und beantragte Landschaftselemente eine Bruttofläche >= 0,3 ha erreicht wird. durch witterungsbedingte oder besondere Umstände (z.b. Hochwasser, Vernässungen, Auswinterung, späte ZR-Abfuhr o.ä.) auf unwesentlichen Teilflächen eines Schlages eine Ersatzbestellung erforderlich wird, welche jedoch nicht mit dem NC des eigentlichen Schlages übereinstimmt und somit ein neuer Schlag mit einer Größe < 0,3 ha zu bilden ist. MLU, Referat 56 - InVeKoS 9
10 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Berücksichtigung der zu entkoppelnden Direktzahlungen Entkopplung der Maßnahmen (spätestens) im Jahr 2012: Prämie für Eiweißpflanzen, Flächenzahlungen für Schalenfrüchte, Beihilfe für Stärkekartoffeln, letztmalig Möglichkeit der Beantragung im Jahr 2011 entkoppelten Mittelvolumen als Flaterate (flächengebundene Zuweisung) auf alle ZA Ausnahme Stärkekartoffelerh rkekartoffelerhöhungsbetraghungsbetrag für das Jahr 2012 Jeder ZA eines Betriebsinhabers, der für das WJ 2011/2012 einen Anbauvertrag mit einem Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen schließt, wird auf Antrag mit Wirkung nur für das Jahr 2012 um einen Stärkekartoffelerhöhungsbetrag erhöht. MLU, Referat 56 - InVeKoS 10
11 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Kurzumtriebsplantagen Im EU-Recht zählt der Niederwald mit Kurzumtrieb Niederwald mit Kurzumtrieb zu den Dauerkulturen und ist damit Teil der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche. In der VO (EG) Nr. 1120/2009, wird erstmals der Begriff Niederwald mit Kurzumtrieb näher definiert: Flächen, die mit Gehölzarten des KN-Codes bestockt sind, bei denen es sich um mehrjährige Gehölzpflanzen handelt, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibt; diese Gehölze müssen auf einer von den Mitgliedsstaaten ab 2010 (für 2011 erweitert) zu erstellenden Liste der für den Kurzumtrieb geeigneten Arten und deren maximalen Erntezyklen stehen. MLU, Referat 56 - InVeKoS 11
12 2. Direktzahlungen / Betriebsprämie Für das Jahr 2011 ergänzte Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft mit den für den Kurzumtrieb geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen Lfd. Gattung Art Max. Erntezyklus Nr. dt. Bezeichnung bot. Bezeichnung dt. Bezeichnung bot. Bezeichnung (Jahre) 1 Weiden Salix alle Arten 20 2 Pappeln Populus alle Arten 20 3 Robinien Robinia alle Arten 20 4 Birken Betula alle Arten 20 5 Erlen Alnus alle Arten 20 6 Eschen Fraxinus Gemeine Esche F. excelsior 20 7 Eichen Querus Stieleiche Q. robur 20 8 Eichen Querus Traubeneiche Q. petraea 20 9 Eichen Querus Roteiche Q. rubra 20 MLU, Referat 56 - InVeKoS 12
13 Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Landschaftselemente EU-KOM hat im Rahmen ihrer Prüfungen im Jahr 2008 in D drei LE-Typen, die in 8a der InVeKoS-VO geregelt sind, als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bewertet hat. Es handelt sich dabei um die Typen: Tümpel, Sölle, Dolinen und vergleichbare Feuchtgebiete, Fels- und Steinriegel und naturversteinte Flächen und Binnendünen. Tümpel, Sölle, S Dolinen und andere vergleichbare Feuchtbereiche werden ab 2011 in 5 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung integriert, auch alle anderen LE nach 8a bleiben vorbehaltlich weiterer Regelungen Bestandteil der beihilfefähigen Fläche und können wie bisher beantragt werden. MLU, Referat 56 - InVeKoS 13
14 Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Landschaftselemente Landschaftselemente nach 5 der Direktzahlungen - Verpflichtungenverordnung Hecken ab 20 m Länge Baumreihen ab 5 Bäumen und ab 50 m Länge Feldgehölze ab 100 m² bis 2000 m² Feuchtgebiete bis 2000 m² Einzelbäume nach 28 BNatSchG Tümpel u. vergleichbare Feuchtbereiche bis 2000 m² * Landschaftselemente nach 8a der InVeKoS - Durchführungsverordnung Hecken bis 20 m Länge Baumreihen bis 50 m Länge Feldgehölze bis 100 m² Einzelbäume, auch abgestorbene Tümpel u. vergleichbare Feuchtbereiche bis 2000 m² * Feldraine Trocken- und Natursteinmauern Fels- und Steinriegel u.a. bis 2000 m² Binnendünen CC-relevant unterliegen speziellem Beseitigungsverbot MLU, Referat 56 - InVeKoS 14
15 Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Ganzjährige Beihilfefähigkeit Hektarflächen müssen den Beihilfebedingungen jederzeit während des Kalenderjahres entsprechen. Die beantragten Flächen müssen das gesamte Kalenderjahr für die landwirtschaftliche Erzeugung zur Verfügung stehen. Die Verwendung einer Fläche zum eines Antragsjahres als Bauland führt zur Aberkennung der Beihilfefähigkeit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Ausnahmen für vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Nutzung (z.b. Dorffeste, Reitturnier) sind möglich, jedoch anzeigepflichtig (ÄLFF).. MLU, Referat 56 - InVeKoS 15
16 Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit nach 30 Abs.1b InVeKoS-Verordnung Nutzung einer Fläche, für die ein Antrag auf einheitliche Betriebsprämie gestellt ist und die während des Kalenderjahres der Antragstellung auch für eine vorübergehende nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit (z.b. Dorffest) genutzt werden soll, ist die Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen unter Angabe 1. der Art der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit und 2. des Beginns und des Endes der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit. MLU, Referat 56 - InVeKoS 16
17 Hinweise zum Flächennachweis (NN 2011) Verpflichtung zur Angabe aller bewirtschafteten Flächen Die Verpflichtung zur Angabe aller landwirtschaftlichen Flächen gilt auch dann, wenn nur Agrarumweltmaßnahmen und /oder Erstaufforstung und keine Betriebsprämie beantragt wird. In diesem Fall sind sämtliche, in Sachsen-Anhalt gelegenen Flächen des Betriebes, d.h. neben den beantragten auch die nicht beantragten Flächen im NN 2011 anzugeben. Zusätzlich sind auch alle weiteren zum Betrieb gehörenden Flächen außerhalb des Landes anzugeben oder eine Kopie des NN des jeweiligen Betriebssitzlandes beizufügen. MLU, Referat 56 - InVeKoS 17
18 Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Bejagungsschneisen in Maisschlägen Vollständige Bestellung der Fläche und späteres Anlegen einer Bejagungsschneise durch vorzeitige Mahd des Grünmaises, Beantragung wie bisher (Maisfläche insgesamt ein Schlag) Anlegen von Bejagungsschneisen durch Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung muss unter Einhaltung der Schlagdefinition (Mindestgröße: 0,3 ha) als eigenständiger Schlag beantragt werden Hinweis auf CC-Kontrollpflicht im Falle aus der Erzeugung genommener Flächen! MLU, Referat 56 - InVeKoS 18
19 Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie Schläge nach Artikel 34 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 73/2009 beihilfefähige hige Hektarflächen chen sind auch Flächen, die im Jahr 2008 Anspruch auf Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung hatten und infolge von Maßnahmen der Vogelschutz-Richtlinie FFH-Richtlinie und Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr der Begriffsbestimmung beihilfefähig entsprechen. Beantragung mit NC 583 Antragsvoraussetzung: hoheitliche oder sonstige schriftlich vereinbarte Umweltauflagen, die die Flächensukkzession zum Inhalt haben. MLU, Referat 56 - InVeKoS 19
20 Allgemeine Hinweise Nachweis- und Meldepflichten Prinzipiell ist jede Veränderung nderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen dem ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sofern in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes geregelt ist. ( 30 Abs. 2 InVeKoS Verordnung) Nutzung einer aus der Erzeugung genommenen Fläche (NC 591 und 592) ist mindestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen, sofern die Aufnahme der Nutzung innerhalb des in 4 Abs. 3 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung festgelegten Zeitraums erfolgt ( des Jahres) 30 Abs. 1a InVeKoS-Verordnung MLU, Referat 56 - InVeKoS 20
21 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Nicht genutzte Zahlungsansprüche Alle Zahlungsansprüche, die während eines Zeitraums von zwei Jahren nicht aktiviert wurden, werden der nationalen Reserve zugeschlagen (bisherige Regelung Einzug nach 3 Jahren). Ausnahme: höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände, Hinweis auf Festlegung einer Reihung der ZA - Standardverfahren (wertoptimiert) - eigene Reihung auf der ZID festlegen - Endtermin für Antragsteller auf der ZID: MLU, Referat 56 - InVeKoS 21
22 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Der Antrag auf Festsetzung des gesonderten Betrages und Zuweisung der entsprechenden Zahlungsansprüche ist bis zum 16. Mai 2011 bei den zuständigen Stellen der Länder zu stellen. Betriebsinhaber in besondere Lage: Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge: Betriebsinhaber die einen Betrieb nach dem 15. Mai 2010 durch Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge erhalten, Verkauf oder Verpachtung eines Betriebes oder Betriebsteils. MLU, Referat 56 - InVeKoS 22
23 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Kürzungsmechanismus Für ZA - Anträge, die im Jahr 2011 gestellt werden, wird ein Kürzungsmechanismus sowohl hinsichtlich des Referenzbetrages als auch der Zahl der zu gewährenden ZA angewandt. Die zuzuweisenden Beträge bzw. Zahlungsansprüche werden mit folgenden Koeffizienten multipliziert: im Jahr 2008 = 0, = 0,3 ab dem Jahr 2010 = 0,2 MLU, Referat 56 - InVeKoS 23
24 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug Überführung vom Kombinationsmodell zum Regionalmodell, Die zwischen den Betrieben unterschiedlichen Werte der ZA werden in einer Angleichungsphase zwischen den Jahren 2010 und 2013 zu regional einheitlichen ZA angeglichen. Ermittlung des regionalen Zielwertes in 2009 aus Summe der Werte aller ZA 2010 geteilt durch die Anzahl der ZA 2009 RZW ST ~ 355. In 2009 wurde für jeden ZA die Differenz zum RZW errechnet. In wird diese Differenz schrittweise abgebaut. In der ZID können Betriebsinhaber die Anpassung der regionalen Zielwerte verfolgen. MLU, Referat 56 - InVeKoS 24
25 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Bekanntmachung der regionalen Zielwerte im eba Land Sachsen-Anhalt Bekanntmachung des regionalen Zielwerts der Zahlungsansprüche für die einheitliche Betriebsprämie für die Region Sachsen-Anhalt Vom 8. Januar 2010 Auf Grund des 6 Absatz 1 Satz 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) macht das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bekannt: Der regionale Zielwert eines Zahlungsanspruchs für die einheitliche Betriebsprämie für die Region Sachsen- Anhalt beträgt 354,97 Euro. Magdeburg, den 8. Januar Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Im Auftrag Jürgen S t a d e l m a n n MLU, Referat 56 - InVeKoS 25
26 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Zielwerte im Vergleich der Bundesländer SH 358,83 2. NI 352,38 NRW 359,44 1. HE 299,58 RP 294,54 BW 308,05 BY 354,55 SL 258,96 BB 300,30 MV 329,44 SN 357,26 3. Sachsen-Anhalt 354,97 4. TH 346,3 MLU, Referat 56 - InVeKoS 26
27 3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug Differenz zum RZW: Beispiel: ZA ,8 328,4 339,8 355 ZA ,5 176, ZA ,5 421, MLU, Referat 56 - InVeKoS 27
28 4. Milch - Sonderprogramme Sofortprogramm des Bundes / Grünlandpr nlandprämie für r Milchkuhhalter - Laufzeit des Programms zwei Jahre 2010 u. 2011, Mio. davon 2 Mio. EU-Mittel, (Grund- u. Ergänzungsbetr.) / Jahr - Zahlungstermin zusammen mit der Betriebsprämie, = 39,14 / ha (GB = 0,69 /ha u. EB = 38,45 /ha) Sofortprogramm des Bundes / Kuhprämie für r Milchkuhhalter ca. 85 Mio. und 2011 ca. 75 Mio. als De-Minimis-Beihilfe - max in 3 Jahren, -21 / Kuh, - früher Auszahlungstermin angestrebt. MLU, Referat 56 - InVeKoS 28
29 4. Milch - Sonderprogramme Milcherzeuger im Sinne dieses Gesetzes ist wer: am letzten Tag für die Einreichung des Sammelantrags im jeweiligen Jahr Betriebsinhaber der VO (EG) Nr. 73/2009 ist, im April des jeweiligen Jahres Milch erzeugt und vermarktet, bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Jahres den Nachweis der Lieferung von Milch im Monat April (Milchgeldabrechung) oder im Falle eines ausschließlichen Direktverkaufs eine Kopie der zeitlich letzten vorliegenden Neuberechnung im Sinne des 35 der Milchquotenverordnung vorlegt. Falls aufgrund eines Härtefalls im April keine Milch erzeugt wird, ist die Milchgeldabrechnung des Monats vor dem Härtefall vorzulegen. MLU, Referat 56 - InVeKoS 29
30 4. Milch - Sonderprogramme Grünland im Sinne des Gesetzes ist DGL u. Grünland* im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009. *Grünland auch Ackerland, auf dem Gras erzeugt wird inklusive Kleegras und Ackergras (ohne Luzerne). Kuh jedes weibliche Rind, das ausweislich der Angaben in der HIT Datenbank, die auf Grund von Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung gelten, mindestens einmal abgekalbt hat. Gilt nicht für eine Kuh einer Rinderrasse, die einer Fleischrasse angehören. Durchschnittlicher Kuhbestand Durchschnittlicher Kuhbestand ist die Zahl der Kühe, die im April des jeweiligen Jahres ausweislich der Angaben in der HIT, in einem Betrieb im Durchschnitt vorhanden sind. Nicht berücksichtigt werden Kühe, für die am 31. Mai des jeweiligen Jahres nicht alle Angaben vorliegen. Ist der Bestand auf Grund höherer Gewalt beeinträchtigt, kann auf Antrag der Monat vor dem Eintritt der höheren Gewalt anerkannt werden. MLU, Referat 56 - InVeKoS 30
31 4.1 Grünlandprämie Artikel 68-Maßnahme muss EG-rechtlich Teil des Sammelantrags sein, damit Antragsfrist 15. Mai (bzw Mai) Beantragung und Gewährung der Grünlandprämie als Grundund Ergänzungsbetrag. Bemessungsgrundlage: festgestellte Grünlandfl nlandfläche aus dem Sammelantrag des jeweiligen Antragsjahres, Nachweis der Milcherzeugereigenschaft für April des jeweiligen Antragsjahres, keine Sonderregelungen für Betriebsübergabe etc. vorgesehen, weil Milchgeldmonat und Antragsfrist nahezu zusammenfallen, Berücksichtigungsfähig sind die Gründlandflächen, die sich daraus ergeben, dass je Kuh des maßgeblichen Kuhbestands des Betriebs drei Hektar Grünland zu Grunde gelegt werden, MLU, Referat 56 - InVeKoS 31
32 4.2 Kuhprämie für Milcherzeuger Teil des Sammelantrags, damit Antragsfrist 15. Mai ( Mai) Bemessungsgrundlage: Durchschnittlicher Kuhbestand im April in der HIT-Datenbank mit Ausnahme der Kühe von Fleischrassen Nachweis der Milcherzeugereigenschaft für April des jeweiligen Antragsjahres, keine Sonderregelungen keine Sonderregelungen für Betriebsübergabe etc. vorgesehen, weil Milchgeldmonat und Antragsfrist nahezu zusammenfallen, Gewährung als De-minimis-Beihilfe Obergrenze für diese Beihilfen = innerhalb von drei Kalenderjahren, MLU, Referat 56 - InVeKoS 32
33 4.2. Kuhprämie für Milcherzeuger Das Ausschöpfen des Maximalbetrages ist nur möglich, wenn in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (dem Antragsjahr 2011 und den beiden vorausgegangenen Jahren) keine anderen De-minimis- Beihilfen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1535/2006 in Anspruch genommen oder beantragt wurden. Solche sind: Kuhprämie 2010 Informationskampagne über landwirtschaftliche Qualitätsprodukte von Primärproduzenten zur Absatzunterstützung, Erkennen und Vermeiden von Qualitätsschwankungen der Milchqualität in der Rinderhaltung, Erstellung von Handlungsempfehlungen zur Qualitätsverbesserung der Rohmilch in milcherzeugenden Unternehmen in Sachsen-Anhalt, Teilnahme von Landwirten an zertifizierungsfähigen gesamtbetrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen, Liquiditätshilfeprogramme (Rentenbankkredite). MLU, Referat 56 - InVeKoS 33
34 4.2. Kuhprämie für Milcherzeuger Um sicherzustellen, dass De-minimis -Beihilfen den maximal zulässigen Subventionswert von Euro nicht überschreiten, werden bei der Antragstellung anhand der Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nachfolgende Angaben erfragt. erhaltene De-minimis-Beihilfen, beantragte De-minimis-Beihilfen, Überschreitet der Antragsteller mit seinem Antrag die zulässigen Höchstgrenzen, entfällt der Anspruch auf Gewährung der De-minimis- Beihilfe. (Dies kann auch nicht von Amts wegen oder durch Rücknahme und Stellen eines neuen Antrags korrigiert werden!) MLU, Referat 56 - InVeKoS 34
35 Direktzahlungen/Zahlungsansprüche Milch - Sonderprogramme Stand: März 2011 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit
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