Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten è Seite 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 14 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Reiseschecks Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16 6 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 17 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 17 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 17 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Sonstiges Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit è Seite 2 Stand:

3 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1 1 2,00 EUR 5,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in 4 Abs VermBG geregelten Fällen) 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,05 % Zinssatz für Spareinlagen mit jährlicher Kündigungsfrist 0,05 % Zinssatz für Spareinlagen mit vierjähriger Kündigungsfrist 0,20 % Zinssatz für Zielsparplan 1 Plus / VL-Variante mit steigendem Zuschlag von 3 % 0,05 % -50,00 % (mit jährlicher Zuschlagskapitalisierung auf eingezahlte Jahresleistung) 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat è Seite 3 Stand:

4 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR KONTO ONLINE monatliche Pauschalbepreisung 1,90 Preis je Geschäftsvorfall * 0,00 manueller beleghafter Geschäftsvorfall, auch telefonisch (Kundenservicecenter)* 1,50 Online-Banking im PIN/TAN Verfahren 0,00 Dauerauftrag (Ausführung) 0,00 Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe und KONTO KOMFORT monatliche Pauschalbepreisung 7,90 Preis je Geschäftsvorfall * 0,00 manueller beleghafter Geschäftsvorfall, auch telefonisch (Kundenservicecenter)* 0,00 Online-Banking im PIN/TAN Verfahren 0,00 Dauerauftrag (Ausführung) 0,00 Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe und KONTO FLEXIBEL monatlicher Grundpreis 3,90 Preis je Geschäftsvorfall * 0,35 manueller beleghafter Geschäftsvorfall,auch telefonisch (Kundenservicecenter)* 0,35 online-banking im PIN/TAN Verfahren 0,10 Dauerauftrag (Ausführung) 0,35 Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe und VR-MEINKONTO (maximal bis zum 28. Geburtstag) monatliche Pauschale 0,00 Online-Banking im PIN/TAN Verfahren 0,00 Dauerauftrag (Ausführung) 0,00 Zusatzleistung: kostenlose VR-BankCard 0,00 Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe und * Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 2 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 3 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 14 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 4 Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 2,00 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) nach Aufwand EUR 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht è Seite 4 Stand:

5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eg Straße: Marktplatz PLZ/Ort: Lichtenfels Telefon: 09571/797-0 Telefax: 09571/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register 8 Coburg, Gen.-Register Nr Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - gesetzliche Feiertage, sowie Mariä Himmelfahrt (außer unsere Geschäftsstellen Michelau, Redwitz, Untersiemau, Ahorn, Eicha, Großheirath). Unsere Geschäftsstellen Mistelfeld, Buch am Forst, Kösten und Marktgraitz haben jeweils nur Montag und Donnerstag ganztags geöffnet. 4.2 Lastschriftverkehr Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug è Seite 5 Stand:

6 Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,60 EUR SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,60 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 5,00 EUR 0,60 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard mit unserer MasterCard mit unserer Visa Card --- % vom Umsatz mind. --- EUR --- % vom Umsatz mind. --- EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR è Seite 6 Stand:

7 Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system entfällt entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt --- % vom Umsatz mind. 3,50 EUR --- % vom Umsatz mind. 3,50 EUR 1 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR 1 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr 5,00 EUR - Ersatzkarte 14 5,00 EUR 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist è Seite 7 Stand:

8 Auslandseinsatz 15 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 16 und der EWR-Staaten 17 1 % vom Umsatz mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr nicht im Bestand --- EUR - Ersatzkarte 18 nicht im Bestand --- EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind - anderen Kreditinstituten 0,51 EUR Kreditkarten Ersatzkarte 19 15,00 / 20,00 (mit PIN) EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden 15,00 EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 / 20,00 (mit Karte) EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland 15,00 EUR - bei Versendung in Europa 15,00 EUR - bei Versendung weltweit 2 - bei Versendung per Kurier 2 15 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 16 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 17 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 18 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 19 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist è Seite 8 Stand:

9 Auslandseinsatz 20 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 21 und der EWR-Staaten 22 1 % vom Umsatz Ausführungsfrist Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden nach Aufwand EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden nach Aufwand EUR - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 23 5,00 (je Kopie) EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 24 2,50 (je Kopie) EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 25 5,00 (je Kopie) EUR Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 26 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 22 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 23 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 24 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 26 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 27 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint è Seite 9 Stand:

10 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 28 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 29 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN 30 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 10,00Euro ,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 0,00Euro 10,00Euro 6,50Euro ,00Euro 20,00Euro 20,00Euro 20,00Euro 20,00Euro 5,00Euro --- * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 28 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 29 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 30 Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich è Seite 10 Stand:

11 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Dänemark unbegrenzt 20,00 38, Großbritannien unbegrenzt 20,00 38, Liechtenstein Gegenwert 20,00 38,00 7,50 7, ,00 CHF Liechtenstein unbegrenzt 20,00 38, Norwegen unbegrenzt 20,00 38, Polen Gegenwert ,00 20,00 38,00 7,50 7,50 PLN Polen unbegrenzt 20,00 38, Schweden unbegrenzt 20,00 38, Schweiz Gegenwert 20,00 38,00 7,50 7, ,00 CHF Schweiz unbegrenzt 20,00 38, Tschechien Gegenwert ,00 20,00 38,00 7,50 7,50 CZK Tschechien unbegrenzt 20,00 38, Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden 0,60 EUR 5,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR Überweisung in Euro innerhalb der Bank unbegrenzt BuPo Überweisung in Euro von einem unbegrenzt BuPo anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet unbegrenzt 20, è Seite 11 Stand:

12 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 31 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 32 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 33 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung Abwicklung im TIPANET bis zu EUR EUR EUR EUR EUR Schweiz/Euro mit unbegrenzt 0,00 0,00 7,50 7,50 IBAN/BIC Drittstaaten ,00 20,50 38,00 7,50 7,50 Drittstaaten unbegrenzt 26,00 43,50 7,50 7,50 USD-Zahlungen ,00 20,50 45,50 7,50 7,50 weltweit (in USA und Drittländer) USD-Zahlungen unbegrenzt 26,00 51,00 7,50 7,50 weltweit (in USA und Drittländer) Übrige Länder Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 5,00 EUR 0,60 EUR 31 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 32 Zum Beispiel US-Dollar. 33 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) è Seite 12 Stand:

13 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung auf Wunsch des Kunden Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung bis zu EUR EUR EWU / EWR-Staaten unbegrenzt 20,00 Drittstaaten ,00 20,50 Drittstaaten unbegrenzt 26,00 Übrige Länder Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam è Seite 13 Stand:

14 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) per Verrechnungsscheck in Euro: 1,50, mindestens 30,50 EUR maximal EUR in Fremdwährung: 1,50, mindestens 30,50 EUR maximal EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,50 EUR maximal EUR è Seite 14 Stand:

15 5.2.2 per Bankscheck in Euro: ---, mindestens EUR maximal 25,00 EUR in Fremdwährung: ---, mindestens 25,00 EUR maximal 25,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,50 EUR maximal EUR 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: ---, mindestens 5,00 EUR maximal 1 in Fremdwährung: ---, mindestens 5,00 EUR maximal 1 zzgl. Courtage: 0,25, mindestens 1,50 EUR maximal EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 34 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung 3 Tage später am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks 1 %, mindestens 5,50 EUR Barauszahlung von Euro-Reiseschecks --- %, mindestens 3,00 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks 0,50 %, mindestens 5,50 EUR auf Fremdwährung lautende Reiseschecks Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks 1 %, mindestens 5,50 EUR Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks 1 %, mindestens 5,50 EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks 1 %, mindestens 5,50 EUR 34 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein è Seite 15 Stand:

16 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Scheck-Sonderanfertigungen (z.b. Kundeneindruck, Endlosformular, etc) Selbstkostenpreis 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan 35 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung Ratenänderung auf Wunsch des Kunden Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto 36 11,00 EUR --- EUR 11,00 EUR Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 36 Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet è Seite 16 Stand:

17 6.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen 4/ Stunde Avale Ausfertigungsgebühr für die Bürgschaftsurkunde 17,00 EUR Provision Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen Bankauskunft im Ausland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 5,00 EUR 2 11,00 EUR 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr je nach Größe von 22,85 EUR bis 38,56 EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr entfällt von --- EUR bis --- EUR è Seite 17 Stand:

18 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum Ausführung im Ausland Provision: % vom Kurswert/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Kurswert/Minimum Aktien 1 % / 25,00 0,50 % / 12,50 1,00 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Optionsscheine 1 % / 25,00 0,50 % / 12,50 1,00 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Verzinsliche Wertpapiere 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 0,50 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 0,50 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Zero Bonds 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 0,50 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Genussscheine/Genussrechte 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 0,50 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Investmentanteile über Börse 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 0,50 % / 50,00 0,50 % / 50,00 Bezugsrechte/Teilrechte 0,50 % / 10,00 0,50 % / 10,00 0,50 % / 10,00 0,50 % / 10,00 Bundesschatzbriefe 0,50 % / 25,00 vom Nennwert 0,50 % / 12,50 vom Nennwert entfällt entfällt Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, 37 -änderung und -streichung (im Auftrag des Kunden) 2,50 EUR pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes entfällt entfällt Sonstige Gesellschaften 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes entfällt entfällt Sonstige Gesellschaften entfällt entfällt Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes entfällt entfällt Sonstige Gesellschaften 0,50 % / 25,00 0,50 % / 12,50 37 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird è Seite 18 Stand:

19 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per des abgelaufenen Jahres. 38 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien vom Kurswert 1,4875 1,4875 1,7850 Optionsscheine vom Kurswert 1,4875 1,4875 1,7850 Verzinsliche Wertpapiere vom Kurswert (mind.100 %) 1,4875 1,4875 1,7850 Inhaberschuldverschreibungen Verbund vom Kurswert (mind.100 %) 1,4875 1,4875 1,7850 fremd vom Kurswert (mind.100 %) 1,4875 1,4875 1,7850 Wandelanleihen vom Kurswert (mind.100 %) 1,4875 1,4875 1,7850 Optionsanleihen vom Kurswert (mind.100 %) 1,4875 1,4875 1,7850 Zero Bonds vom Kurswert 1,4875 1,4875 1,7850 Genussscheine vom Kurswert 1,4875 1,4875 1,7850 Investmentanteile Verbund vom Kurswert 0,7438 0,7438 0,8925 fremd vom Kurswert 1,4875 1,4875 1,7850 Bezugsrechte/Teilrechte vom Kurswert 1,4875 1,4875 1,7850 Sonstige Wertpapiere Bundesschatzbriefe vom 1,4875 1,4875 1,7850 Nennwert Bestände ohne Kurswert Pro Posten 2,98 2,98 2,98 - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 17,85 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 2,98 EUR - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 5,95 EUR Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung 41,65 (zuzügl.fremdkosten) EUR 41,65 (zuzügl.fremdkosten) EUR 41,65 (zuzügl.fremdkosten) EUR Kapitalveränderungen Bezug von Inland Ausland EUR EUR jungen Aktien siehe Punkt siehe Punkt Options-, Wandelanleihen siehe Punkt siehe Punkt Genussscheinen siehe Punkt siehe Punkt Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden Ausübung von Wandelrechten Fremdkosten EUR Fremdkosten EUR Fremdkosten EUR 38 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis è Seite 19 Stand:

20 9.2.5 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 39 pro Auftrag Fremdkosten EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden Fremdkosten EUR Fremdkosten EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) Zweitschriften (inkl. USt) 5,95 EUR 1,79 EUR Entfällt Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) Fremdkosten EUR Fremdkosten EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen zu Punkt Die Entgelte im Online-Depot belaufen sich auf 80 % der Werte aus Ausnahme: Bestände ohne Kurswert werden mit 2,98 Euro pro Posten berechnet. 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons Fremdwährungskupons EUR-Gutschrift Währungsgutschrift 0,595 % / mind. 41,65 EUR 0,595 % / mind. 41,65 EUR 0,2975 % / mind. 59,50 EUR 0,2975 % / mind. 59,50 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) Fremdkosten und Versandkosten EUR Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland Fremdkosten und Versandkosten EUR Fremdkosten und Versandkosten EUR Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) Fremdkosten EUR 39 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang è Seite 20 Stand:

21 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 47,60 EUR - ansonsten 4 Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten 1 Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 3 - ansonsten 3 Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 23,80 EUR - ansonsten 2 Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 0,595 pro Posten (mind. 5,95 ) EUR - ansonsten nach Aufwand/pro Std. 4 Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 11,90 EUR - ansonsten 5,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 17,85 EUR - ansonsten 15,00 EUR Mahnung 40 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 2,98 EUR - ansonsten 2,50 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 47,60 EUR/ Stunde - ansonsten 4/ Stunde Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) / Stunde - ansonsten / Stunde Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Erteilung von Adressauskünften (Elektronisches-Lastschrift-Verfahren im Handel 2 - ELV) -Das Entgelt wird nur dem Händler in Rechnung gestellt. Münzrollenausgabe an Kunden* je Rolle 0,25 EUR *mit Kontoverbindung zur Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eg Münzrollenausgabe an Nichtkunden* je Rolle 0,50 EUR *ohne Kontoverbindung zur Raiffeisen-Volksbank LIchtenfels-Itzgrund eg 40 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde è Seite 21 Stand:

22 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn è Seite 22 Stand:

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