STADA Annual General Meeting
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- Karoline Schreiber
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1 Home English Website Investor relations STADA AGM Voting results 2005 STADA Annual General Meeting Voting results of the Annual General Meeting of June 14, 2005 (available in German only) Die Präsenz vor Beginn der Abstimmung war Aktien, dies entspricht 17,97 % des Grundkapitals. Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2004, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr ohne Abstimmung Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2004 in Höhe von EUR ,35 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,39 je Aktie EUR ,59 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR ,76 Bilanzgewinn EUR ,35 Die Dividende wird am 15. Juni 2005 ausgezahlt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt für die Aktionäre, die ihre Aktien in Eigenverwahrung haben, gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 12. Ja-Stimmen: 99,82% Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen. Ja-Stimmen: 99,81% Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004
2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen. Ja-Stimmen: 99,76% Tagesordnungspunkt 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TREUROG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen. Ja-Stimmen: 99,76% Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Da die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien aus der letzten Hauptversammlung im Laufe des Geschäftsjahres abläuft, soll der Vorstand erneut zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Gesellschaft wird gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung wird am 15. Juni 2005 wirksam und gilt bis zum 14. Dezember Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2004 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien endet mit Wirksamkeit dieser neuen Ermächtigung. b) Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag während der Intraday-Auktion gegen Uhr festgestellten Kurs im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der während der Intraday-Auktion gegen Uhr festgestellten Kurse im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse in den drei Börsenhandelstagen vor Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursabweichungen, kann das Angebot
3 angepasst werden. In diesem Fall wird auf den entsprechenden Kurs am letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern das Angebot überzeichnet ist, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden: Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den während der Intraday- Auktion gegen Uhr festgestellten Kurs im elektronischen Handelssystem XETRA (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse am dritten Börsenhandelstag vor der Veräußerung der Aktien um nicht mehr als 10% (ohne Erwerbsnebenkosten) unterschreitet. Die Aktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen. Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum Erwerb angeboten werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Ja-Stimmen: 98,57% Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juni 2004 beschlossene genehmigte Kapital enthält keine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Sachkapitalerhöhungen, um die neuen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten zu können. Künftig soll ein solcher Bezugsrechtsausschluss bis zu einem Betrag in Höhe von 10% des Grundkapitals möglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen: Das bestehende genehmigte Kapital wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Eintragung des nachfolgend bestimmten
4 neuen genehmigten Kapitals aufgehoben. Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. 6 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Juni 2009 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR ,00 durch Ausgabe von bis zu Stück vinkulierten Namensaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) für Spitzenbeträge; b) bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der 203 Abs. 1 Satz 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des Grundkapitals nicht übersteigt, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen anbieten zu können. Ja-Stimmen: 98,57% Tagesordnungspunkt 8 Satzungsänderung Der in der Satzung geregelte Gegenstand des Unternehmens soll an die im Laufe der Jahre erweiterte und geänderte Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen: 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: " 2 (Gegenstand) 1. Gegenstand des Unternehmens ist: (a) (b) (c) die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Produkten aller Art für den weltweiten Gesundheitsmarkt, insbesondere im Bereich der pharmazeutischen, biotechnischen, chemischen und kosmetischen Industrie, der Medizin- und Labortechnik, des Klinikbedarfs sowie der diätetischen Nährmittel- und Süßwarenindustrie; die Einrichtung, der Betrieb, der Erwerb und die Veräußerung von sowie die Beteiligungen an Unternehmungen mit Aktivitäten im weltweiten Gesundheitsmarkt, insbesondere im Bereich der pharmazeutischen, biotechnischen, chemischen und kosmetischen Industrie, der Medizin- und Labortechnik sowie der diätetischen Nährmittel- und Süßwarenindustrie; die Entwicklung und Ausführung von Dienstleistungen aller Art für den weltweiten Gesundheitsmarkt, gegen Entgelt; auch unentgeltliche Dienstleistungen können von der Gesellschaft - insbesondere für Patienten und Konsumenten sowie medizinisch-pharmazeutische Fachkreise - entwickelt und ausgeführt werden, sofern diese geeignet sind, andere Unternehmungen der Gesellschaft zu ergänzen, zu fördern
5 oder zu unterstützen; (d) (e) das Erwirken, der Erwerb, die Lizenznahme oder Lizenzvergabe von sowie der Handel mit immateriellen Wirtschaftsgütern mit Bezug zum weltweiten Gesundheitsmarkt, insbesondere von Software und Internetapplikationen sowie von Arzneimittelzulassungen, Warenzeichen, gewerblichen Schutzrechten und Mitvertriebsrechten für Produkte insbesondere im Bereich der pharmazeutischen, biotechnischen, chemischen und kosmetischen Industrie, der Medizin- und Labortechnik, des Klinikbedarfs sowie der diätetischen Nährmittel- und Süßwarenindustrie; die Gesellschaft kann auch direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften Lizenzen an Apotheken vergeben, nach denen diese für ausgewählte Produkte einzelne Herstellungsschritte selbst übernehmen können; die Vornahme aller Geschäfte, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland in jeder Form zu beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen errichten. Ja-Stimmen: 99,75% (c) 2010 STADA Arzneimittel AG, Stadastraße 2-18, Bad Vilbel, Telefon , Fax ,
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