SPÄNGLER IQAM SPARTRUST M

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1 SPÄNGLER IQAM SPARTRUST M Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. 46 ivm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT / AT0000A0XJH8 / AT / AT0000A0NVC5 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016

2 INHALTSVERZEICHNIS Angaben zur Spängler IQAM Invest GmbH... 1 Angaben zur Vergütung (Geschäftsjahr 2015)... 2 Angaben zum Spängler IQAM SparTrust M... 3 Bericht an die Anteilsinhaber des Spängler IQAM SparTrust M... 4 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR... 5 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 6 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)... 7 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 8 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum Aufgliederung des Fondsvermögens zum in EUR Bestätigungsvermerk *) Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XJH8) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT ) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0NVC5) Fondsbestimmungen... 34

3 ANGABEN ZUR SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: Aufsichtsrat: Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T , F office@spaengler-iqam.at, KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Werner G. Zenz Mitglied des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Dr. Hans Georg Mustafa Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Ärztekammer für Salzburg Sylvia Peroutka (ab ) vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger vom Betriebsrat entsandt Geschäftsführung: Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger 1

4 ANGABEN ZUR VERGÜTUNG (GESCHÄFTSJAHR 2015) der Verwaltungsgesellschaft gem. 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG bzw. gem. Anlage I Schema B Ziffer 9 InvFG 2011 Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütungen insgesamt (in EUR): ,36 davon feste Vergütungen (in EUR): ,59 davon variable (leistungsabhängige) Vergütungen (in EUR): ,77 Anzahl der Mitarbeiter/Begünstigten per : 57 (FTE 51) Gesamtsumme gem. InvFG (in EUR) Gesamtsumme gem. AIFMG (in EUR) Vergütungen an Führungskräfte/Geschäftsleiter , ,34 Vergütungen an Risikoträger ,09 - Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen ,51 - Vergütungen an Mitarbeiter die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleiter und Risikoträger, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder der von ihr verwalteten OGAW haben 0,00 - Vergütungen an Mitarbeiter deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt ,60 Carried Interests/Performance Fees 0,00 0,00 Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen wurden. Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, dass die Entlohnung, insbesondere der variable Gehaltsbestandteil, die Übernahme von geschäftsinhärenten Risiken in den einzelnen Teilbereichen der Verwaltungsgesellschaft nur in jenem Maße honoriert, der dem Risikoappetit der Verwaltungsgesellschaft entspricht. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Fondsbestimmungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds vereinbar ist. Die Berechnung der Vergütungen erfolgt nach dem Bruttogesamtbetrag aller Zahlungen und Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), die von der Verwaltungsgesellschaft im Austausch gegen im gegenständlichen Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistungen an Mitarbeiter ausgezahlt bzw. diesen zugesprochen wurden. Unter dem Begriff fixe Vergütung werden alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachleistungen) verstanden, deren Auszahlung unabhängig von einer Leistung des Mitarbeiters oder einem wirtschaftlichen Ergebnis erfolgt. Der Begriff variable Vergütung umfasst alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), deren Auszahlung bzw. Zuspruch von einer besonderen Leistung des Mitarbeiters und/oder einem wirtschaftlichen Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft abhängig sind. Die variable Vergütung bezieht sich - unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt - auf alle Leistungen des Mitarbeiters, die im Geschäftsjahr erbracht wurden, auch wenn die Vergütung vorerst noch nicht ausbezahlt, sondern rückgestellt wurde. Der Bruttogesamtbetrag umfasst Dienstnehmerbeiträge (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, etc.), jedoch nicht Dienstgeberanteile. Die Vergütungspolitik und deren Umsetzung in der Verwaltungsgesellschaft wird jährlich von der Internen Revision geprüft und das Prüfergebnis im Detail dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Der Bericht der Internen Revision dient dem Aufsichtsrat auch als Basis für die Überwachung der von ihm festgelegten Grundsätze der Vergütungspolitik. Im Rahmen der genannten Überprüfungen sind keine wesentlichen Feststellungen getroffen und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Im Jahr 2015 wurden keine wesentlichen Veränderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen. Nähere Information zur Vergütungspolitik sind auf der Homepage abrufbar. 2

5 ANGABEN ZUM SPÄNGLER IQAM SPARTRUST M Fondsmanager: Depotbank: Abschlussprüfer: Spängler IQAM Invest GmbH, Salzburg State Street Bank International GmbH Filiale Wien KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz ISIN: AT Ausschüttende Retail Tranche (RA) AT0000A0XJH8 Ausschüttende Institutionelle Tranche (IA) AT Thesaurierende Retail Tranche (RT) AT0000A0NVC5 Thesaurierende Institutionelle Tranche (IT) 3

6 BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES SPÄNGLER IQAM SPARTRUST M MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 2. Quartal 2016 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 1,23 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 5,10%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +1,57% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 10,20%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate -0,297% (-27 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate -0,186% (-23 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr -0,049% (-22 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,759% (+45 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 1,112% (+62 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 1,432% (+60 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,5%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,00%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Juli bei -0,177%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei -0,578% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,633%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 107 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 150 Basispunkte gestiegen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Juli den Stand von 408,30 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 2,07 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis stieg im betrachteten Zeitraum um 23,28%. Der Ölpreis notierte per bei 42,44 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 52,79 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 100,12 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet fiel der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 3,65% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 341,89 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von -13,74% gegenüber dem ). In den USA erholte sich der S&P 500 um 69,76 Punkte und notierte am bei 2.173,60 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar verschlechterte sich auf ein Niveau von 1,1183 gegenüber dem Euro. Der Euro gewann gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (+1,78%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,1343 und notierte zuletzt bei 0,8423. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten zwölf Monaten um 16,28% auf einen Kurs von 114,6039. FONDSENTWICKLUNG Im Berichtszeitraum wurde für das Portfolio trotz bereits sehr niedriger Renditeniveaus eine Performance von 6,49% (Thesaurierende Retail-Tranche) erzielt, womit die Benchmarkperformance (+6,48%) erreicht werden konnte. Das Zinsänderungsrisiko wurde meist nahe der Benchmark gehalten, allerdings wurden lange Laufzeiten strategisch übergewichtet und 2-5 jährige Papiere teilweise durch Floater und sehr kurz laufende Papiere ersetzt. Somit profitierte der Fonds von der Abflachung der Zinsstrukturkurve. Außerdem sorgte die Ausweitung der EZB- Kaufprogramme für kräftige Spreadeinengungen bei Pfandbriefen. Per Ende Juni 2016 wurde das Portfolio auf eine Benchmark mit deutlich geringerem Zinsänderungsrisiko (BOFA ML 1-10 Yr Austria Govt) umgestellt. Die Modified Duration der neuen Benchmark liegt nun unter 5%, während die alte Benchmark eine Modified Duration von etwa 8% aufgewiesen hatte. Zum Ende des Berichtszeitraums lag das Zinsänderungsrisiko mit einer Modified Duration von 4,76% etwa auf Benchmarkniveau. 4

7 ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI RECHNUNGSJAHRE IN EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert je Anteil 94,84 90,86 89,53 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 1,7500 1,80 1,96 Ausschüttungsrendite in % 1,96 2,06 2,29 Wertentwicklung in % +6,48 +3,69 +4,50 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XJH8) Rechenwert je Anteil 109,32 104,63 103,10 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 2,1000 2,10 2,35 Ausschüttungsrendite in % 2,05 2,08 2,38 Wertentwicklung in % +6,61 +3,78 +4,61 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert je Anteil 163,75 155,53 150,45 Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 6,0259 8,05 1,34 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 1,4602 1,77 0,45 Wertentwicklung in % +6,49 +3,68 +4,51 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0NVC5) Rechenwert je Anteil 126,94 120,47 116,45 Anzahl der ausgegebenen Anteile , , ,05 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 4,7558 6,33 1,12 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 1,1642 1,39 0,38 Wertentwicklung in % +6,60 +3,78 +4,62 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung erfolgt ab dem 15. November 2016 von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragsteuer einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert des vorangegangenen Rechnungsjahres abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene Rechnungsjahr) Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse mit Ausnahme der Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 15. November 2016 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt. 5

8 WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 90,86 Ausschüttung am (Rechenwert: 89,38) von 1,80 entspricht 0,0201 Anteilen 1,80 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 94,84 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0201 * 94,84) 96,75 Nettoertrag pro Anteil (96,75-90,86) 5,89 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +6,48 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XJH8) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 104,63 Ausschüttung am (Rechenwert: 102,94) von 2,10 entspricht 0,0204 Anteilen 2,10 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 109,32 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0204 * 109,32) 111,55 Nettoertrag pro Anteil (111,55-104,63) 6,92 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +6,61 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT ) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 155,53 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 154,32) von 1,77 entspricht 0,0115 Anteilen 1,77 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 163,75 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0115 * 163,75) 165,63 Nettoertrag pro Anteil (165,63-155,53) 10,10 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +6,49 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0NVC5) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 120,47 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 119,55) von 1,39 entspricht 0,0116 Anteilen 1,39 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 126,94 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0116 * 126,94) 128,42 Nettoertrag pro Anteil (128,42-120,47) 7,95 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +6,60 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 6

9 FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,30 Dividendenerträge 0,00 Erträge aus Subfonds 0,00 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (inkl. negativer Habenzinsen) , ,50 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,96 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,00 Publizitätskosten ,40 Kosten für die Depotbank ,04 Kosten für Dienste externer Berater 0,00 Sonstige Kosten , ,77 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,73 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,93 Gewinne aus derivativen Instrumenten ,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,23 Verluste aus derivativen Instrumenten , ,70 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,43 2) 3) NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,34 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,77 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres , ,96 FONDSERGEBNIS GESAMT ,81 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): ,04 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 600,00. 7

10 ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES ,42 Ausschüttende Retail Tranche (ISIN AT ) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,80 Ausschüttende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A0XJH8) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Thesaurierende Retail Tranche (AT ) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,29 Thesaurierende Institutionelle Tranche (AT0000A0NVC5) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,74 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,78 Rücknahme von Anteilen ,16 Anteiliger Ertragsausgleich , ,42 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) ,81 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES ,98 8

11 WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend IT AUSTRIA FLR 0, , ,00 2,15 AT0000A0N9A0 AUSTRIA 11/22 MTN 144A 3, , ,00 3,69 AT0000A001X2 AUSTRIA 2021 MTN 144A 3, , ,50 2,70 XS BAWAG P.S.K. 12/19 MTN 1, , ,00 1,59 XS BAWAG P.S.K. 15/20 MTN 0, , ,00 1,53 XS ERSTE GP BNK 16/23 MTN 0, , ,00 2,50 AT0000A04NZ7 HYPO NOE GRUPP.BK , , ,00 1,38 AT0000A04GV0 HYPO NOE GRUPP.BK , , ,00 0,59 XS HYPO NOE GRUPPE BK 12/32 4, , ,00 2,26 XS HYPO NOE GRUPPE BK 15/20 0, , ,00 0,98 XS KA FINANZ AG 13/18 MTN 1, , ,00 0,62 XS KA FINANZ AG 14/21 MTN 1, , ,00 1,29 AT0000A0GMG9 KRANKENANST.IMMOBIL , , ,00 2,59 AT0000A17ZM1 NIEDEROEST FLR 0, , ,00 1,23 XS OBEROEST.L.H.07/17 MTN 4, , ,00 1,83 XS OEBB INFRAST 11/21 MTN 3, , ,00 1,78 XS OEBB INFRAST 12/32 MTN 3, , ,00 3,52 XS OEBB INFRAST 13/33 MTN 3, , ,00 1,53 AT0000A0U3T4 OESTERR. 12/22 3, , ,00 5,93 AT0000A105W3 OESTERR. 13/23 1, , ,00 9,98 AT0000A185T1 OESTERR. 14/24 1, , ,00 9,45 AT OESTERR STRIP 0, , ,00 1,21 AT0000A1FAP5 OESTERR. 15/25 1, , ,00 14,33 AT0000A1K9C8 OESTERR. 16/26 0, , ,00 8,30 AT0000A1K9F1 OESTERR. 16/47 1, , ,00 1,10 XS RAIF.LABA NO 15/21 MTN 0, , ,00 3,17 AT000B RLB STEIERMARK 16-23MTN 9 0, , ,00 3,10 AT000B STEIERMARK L.H.06-16FLR 0, , ,00 1,79 AT000B UNICR.BK AUS MTN 1, , ,50 0,34 AT000B UNICR.BK AUS MTN 1, , ,00 2,79 Summe ,00 95,25 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,00 95,25 NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend AT0000A04PB3 HYPO NOE GRUPP.BK , , ,00 1,50 Summe ,00 1,50 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,00 1,50 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,00 96,75 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen Bezeichnung / Fälligkeit Whg. Anzahl / Kontrakt- unrealisiertes %-Anteil Underlying Betrag kurs Ergebnis am in EUR Fondsvermögen FINANZTERMINKONTRAKTE ZINSTERMINKONTRAKTE EURO-BOBL FUTURE SEP EUR , ,00 0,00 EURO-BUND FUTURE SEP EUR , ,00-0,04 Summe ,00-0,04 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE ,00-0,04 9

12 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN BETRAG WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,98 FESTGELDER EUR ,00 INITIAL MARGIN / VARIATION MARGIN EUR ,52 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,50 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Lots / Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE DE OESTERREICH 86/2016 0,000 DEM XS ASFINAG 13/20 MTN 1,750 EUR XS ASFINAG 14/21 MTN 1,375 EUR XS ASFINAG 15/22 MTN 0,625 EUR XS AUSTRIA 05/35 FLR MTN 0,379 EUR AT0000A0DXC2 AUSTRIA 09/26 MTN 144A 4,850 EUR AT0000A0VRQ6 AUSTRIA 12/44 MTN 3,150 EUR AT AUSTRIA 2020 MTN 144A 3,900 EUR XS BAWAG P.S.K. 10/15 MTN 2,625 EUR XS HETA ASS.RES. 12/22 2,375 EUR AT0000A19Y02 HYPO TIROL MTN 0,500 EUR XS KA FINANZ AG 15/20 MTN 0,375 EUR XS OEBB INFRAST 14/24 MTN 1,000 EUR AT0000A10683 OESTERR. 13/34 2,400 EUR AT0000A19XC3 OESTERR. 14/19 0,250 EUR AT000B UNICR.BK AUS MTN 1,875 EUR AT000B UNICR.BK AUS MTN 0,750 EUR DE000A0LPYW7 VORARLBG L.H. 07/17 MTN 4,125 EUR XS VORARLBG L.H. 13/20 MTN 1,250 EUR FINANZTERMINKONTRAKTE --- EURO BOBL 5 YR FUTUR MAR 2016 EUR EURO BUXL 30Y BND DECEMBER 2015 EUR EURO BUXL 30Y BND JUN16 EUR EURO BUXL 30Y BND MAR 16 EUR EURO BUXL 30Y BND SEP 16 EUR EURO BUXL 30Y BND SEP EUR EURO SCHATZ 2 YR FUTURE EUR EURO-BOBL FUTURE JUN 16 EUR EURO-BUND FUTURE EUR EURO-BUND FUTURE EUR EURO-BUND FUTURE EUR EURO-BUND FUTURE EUR Die Verwaltungsvergütung des Spängler IQAM SparTrust M betrug im Rechnungsjahr 2015/2016 für die Ausschüttende und Thesaurierende Retail Tranche 0,35% und für die Ausschüttende und die Thesaurierende Institutionelle Tanche 0,25%. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 10

13 AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM IN EUR EUR % Anleihen ,00 96,75 Wertpapiervermögen ,00 96,75 Finanzterminkontrakte ,00-0,04 Zinsenansprüche (inkl. negativer Habenzinsen) ,48 0,97 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,50 2,32 FONDSVERMÖGEN ,98 100,00 Salzburg, am 11. November 2016 Spängler IQAM Invest GmbH e. h. Mag. Werner Eder e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA e. h. Dr. Thomas Steinberger 11

14 BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "Spängler IQAM SparTrust M", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Bankprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing - ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Bankprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 über den "Spängler IQAM SparTrust M", Miteigentumsfonds, den gesetzlichen Vorschriften. 12

15 Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Linz, am 11. November 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft e. h. Mag. Ulrich Pawlowski Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 13

16 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE RETAIL TRANCHE (ISIN AT ) für das Fondsgeschäftsjahr bis (in EUR pro Anteil) / Extag: Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 1. Fondsergebnis der Meldeperiode 4,3434 4,3434 4,3434 4, Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste 2.6 aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 3.2 Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3 (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0000 0, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 0,0000 0, Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 1,2617 1, Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 14

17 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 3,0817 4,3434 4,3434 3, Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 3,0817 1, Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 3,1543 4,3434 3, Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 3, In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 1,8926 3,1543 3,1543 1,8926 1,7500 1,7500 1,7500 1,7500 0,4713 0,4713 0,4713 0, Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis 3,0647 3,0647 3,0647 3, Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) 1,7500 1,7500 1,7500 1, Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) 3,0817 4,3434 4,3434 3,0817 Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF 6.2 Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 1,7500 1,7500 1,7500 1,

18 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden Zinsen Ausschüttungen von Subfonds Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen- /Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 16

19 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 8.3 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) 8) Steuerfrei gemäß DBA Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Ausländische Dividenden Ausschüttungen ausländischer Subfonds Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,1892 1,1892 1,1892 1, Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 10) 11) 1,8926 1,8926 1,8926 1,

20 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Österreichische KESt, die bei Zufluss von 11. Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,8475 0,8475 0,8475 0, KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,3270 0,3270 0,3270 0, KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG ) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG ,3270 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 16. Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0,4200 0,5205 0,5205 0,5205 0,5205 Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt-pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen im einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 18

21 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE INSTITUTIONELLE TRANCHE (ISIN AT0000A0XJH8) für das Fondsgeschäftsjahr bis (in EUR pro Anteil) / Extag: Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 1. Fondsergebnis der Meldeperiode 5,1317 5,1317 5,1317 5, Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste 2.6 aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 3.2 Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3 (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0000 0, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 0,0000 0, Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 1,4539 1, Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 19

22 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 3,6778 5,1317 5,1317 3, Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 3,6778 1, Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 3,6348 5,1317 3, Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 3, In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 2,1809 3,6348 3,6348 2,1809 2,1000 2,1000 2,1000 2, Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis 3,0317 3,0317 3,0317 3, Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) 2,1000 2,1000 2,1000 2, Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) 3,6778 5,1317 5,1317 3,6778 Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF 6.2 Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 2,1000 2,1000 2,1000 2,

23 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden Zinsen Ausschüttungen von Subfonds Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen- /Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 21

24 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 8.3 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) 8) Steuerfrei gemäß DBA Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Ausländische Dividenden Ausschüttungen ausländischer Subfonds Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,4969 1,4969 1,4969 1, Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 10) 11) 2,1809 2,1809 2,1809 2,

25 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Österreichische KESt, die bei Zufluss von 11. Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 1,0114 1,0114 1,0114 1, KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,4116 0,4116 0,4116 0, KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG ) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG ,4116 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 16. Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0,5200 0,5997 0,5997 0,5997 0,5997 Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt-pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen im einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 23

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