SPÄNGLERPRIVAT: ERTRAG

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1 SPÄNGLERPRIVAT: ERTRAG Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. 46 ivm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT0000A0PCY4 / AT0000A0PCZ1 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. August 2013 bis 31. Juli 2014

2 INHALTSVERZEICHNIS Organe der Spängler IQAM Invest GmbH... 1 Organe des SpänglerPrivat: Ertrag... 2 Bericht an die Anteilsinhaber des SpänglerPrivat: Ertrag... 3 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR... 4 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 5 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)... 6 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 7 Verwendungs(Herkunfts-)rechnung in EUR... 7 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum Aufgliederung des Fondsvermögens zum in EUR Bestätigungsvermerk *) Steuerliche Behandlung Steuerliche Behandlung für Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0PCY4) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A0PCZ1) Fondsbestimmungen... 21

3 ORGANE DER SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: Aufsichtsrat: Geschäftsführung: Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T , F office@spaengler-iqam.at, KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Helmut Gerlich Sprecher des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG OMR Dr. Hans Richter Verwaltungsratsausschussvorsitzender, Ärztekammer für Salzburg DI (FH) Helmut Hintsteiner (bis ) vom Betriebsrat entsandt Robert Ensinger, CIIA, CEFA, CPM (bis ) vom Betriebsrat entsandt Mag. Herwig Wolf, CIIA, CEFA (von bis ) vom Betriebsrat entsandt Mag. Gernot Reisenbichler vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS (ab ) vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger (ab ) vom Betriebsrat entsandt Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger Staatskommissäre: Mag. Daniela Sommer, Staatskommissärin Mag. Elisabeth Scheibelhofer, Staatskommissärin-Stellvertreterin 1

4 ORGANE DES SPÄNGLERPRIVAT: ERTRAG Fondsmanager: Depotbank: Zahlstellen: Abschlussprüfer: Steuerliche Vertretung in Österreich isd 186 Abs 2 Z 2 InvFG: Steuerliche Vertretung in Deutschland isd 5 InvStG: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg Raiffeisen Bank International AG, Wien In Österreich: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg, und deren Filialen Raiffeisen Bank International AG, Wien Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien Ernst & Young, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien Steuerberater A. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner, Biberbach ISIN / Deutsche WKN: AT0000A0PCY4 / A1H9N4 Ausschüttende Tranche (A) AT0000A0PCZ1 / A1H9N3 Thesaurierende Tranche (T) 2

5 BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES SPÄNGLERPRIVAT: ERTRAG MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 2. Quartal 2014 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 2,43 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 6,50%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +0,82% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 11,50%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate 0,209% (-2 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate 0,306% (-4 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr 0,489% (-5 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,239% (-3 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 0,335% (-6 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 0,580% (-9 Basispunkte). Der Leitzinssatz der FED liegt aktuell bei 0,25%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,15%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Juli bei 1,166%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei 0,312% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei 0,035%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 112 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 102 Basispunkte gefallen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Juli den Stand von 488,47 Punkten (dies entspricht einem Gewinn von 20,52 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis fiel im betrachteten Zeitraum um 1,80%. Der Ölpreis notierte per bei 104,63 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 108,03 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 117,43 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet stieg der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 12,83% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 335,99 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von +12,15% gegenüber dem ). In den USA erholte sich der S&P 500 um 244,94 Punkte und notierte am bei 1.930,67 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar verschlechterte sich auf ein Niveau von 1,3380 gegenüber dem Euro. Der Euro verlor gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (-1,39%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0833 und notierte bei 0,7926. Der japanische Yen verlor weiterhin an Boden und fiel in den letzten zwölf Monaten um 5,35% auf einen Kurs von 137,5933. FONDSENTWICKLUNG Im September wurden nach den Renditeanstiegen der vorangehenden Monate sowie den teilweise kräftigen Korrekturen bei den Währungen Anleihen der Schwellenländer ins Portfolio aufgenommen. Gekauft wurde der UBAM Emerging Markets Corporate Fonds, welcher in Unternehmensanleihen investiert und währungsgesichert ist. Zudem erfolgte der Kauf des ishares Emerging Markets Local Government Bond ETF, welcher in Staatsanleihen investiert, die in der jeweiligen Landeswährung denominiert sind. Bei Unternehmensanleihen wurde eine vorsichtigere Positionierung eingegangen und der Spängler IQAM Bond Corporate und der M&G Optimal Income um die Hälfte reduziert. Neu aufgenommen wurde der BGF Euro Short Duration Bond Fund, welcher den Fokus besonders auf kurzlaufende Anleihen richtet. Die Erwartung von steigenden Zinsen gab zu diesem Schritt Anlass. Zudem wurden Anleihen der Raiffeisenbank International, OMV sowie der ASFINAG neu aufgenommen. Verkauft wurden Papiere von KELAG, Nordea und ING Bank. In norwegischen (NOK) und dänischen Kronen (DKK) denominierte Anleihen wurden wegen der anhaltend festen Notierung des Euro verkauft. Wegen Unsicherheiten in den Schwellenländern, welche sich insbesondere in erhöhter Volatilität der einzelnen Währungen zeigten, wurde der ishares Emerging Market Local Government Bond ETF zu Jahresbeginn verkauft. Währungsgesicherte Emerging- Markets-Unternehmensanleihen blieben weiterhin beigemischt. Wegen unattraktiver Renditeaufschläge sowie zur Verkürzung der Duration wurden Ende April die Unternehmensanleihefonds M&G Optimal Income sowie Spängler IQAM Bond Corporate zur Gänze verkauft. Die freien Mittel wurden in variabel verzinsten Anleihen geparkt. 3

6 ÜBERSICHT ÜBER DIE LETZTEN DREI RECHNUNGSJAHRE IN EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0PCY4) Rechenwert je Anteil 108,19 106,18 105,13 Anzahl der ausgegebenen Anteile , , ,32 Ausschüttung je Anteil 2,16 1,85 3,00 Ausschüttungsrendite in % 2,07 1,81 3,00 Wertentwicklung in % +3,68 +3,89 +5,13 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A0PCZ1) Rechenwert je Anteil 112,31 108,79 105,13 Anzahl der ausgegebenen Anteile , , ,68 zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 1,55 2,24 1,63 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 0,56 0,47 0,43 Wertentwicklung in % +3,68 +3,90 +5,13 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung erfolgt ab dem 17. November 2014 von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragsteuer (siehe steuerliche Behandlung Teil B Punkt 17) einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert je Anteil des vorangegangenen Rechnungsjahres abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene Rechnungsjahr) Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse mit Ausnahme der Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 17. November 2014 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt. 4

7 WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0PCY4) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 106,18 Ausschüttung am (Rechenwert: 105,20) von 1,85 entspricht 0,0176 Anteilen 1,85 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 108,19 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0176 * 108,19) 110,09 Nettoertrag pro Anteil (110,09 106,18) 3,91 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +3,68 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A0PCZ1) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 108,79 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 109,21) von 0,47 entspricht 0,0043 Anteilen 0,47 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 112,31 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0043 * 112,31) 112,79 Nettoertrag pro Anteil (112,79 108,79) 4,00 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +3,68 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 5

8 FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,72 Erträge aus Subfonds ,87 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) -44, ,50 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,41 Abzügl. Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 8.689,88 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,00 Publizitätskosten ,55 Kosten für die Depotbank ,31 Kosten für Dienste externer Berater 0, ,39 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,11 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,66 Realisierte Verluste aus Wertpapieren , ,27 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,38 2) 3) NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,77 Nachgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge , ,68 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,06 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres ,00 Ertragsausgleich auf den Gewinnvortrag aus Vorjahren , ,30 FONDSERGEBNIS GESAMT ,76 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): ,95 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 9.514,46. 6

9 ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES ,45 Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0PCY4) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,54 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A0PCZ1) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,53 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,59 Rücknahme von Anteilen ,70 Anteiliger Ertragsausgleich 7.717, ,81 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) ,76 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES ,33 VERWENDUNGS(HERKUNFTS-)RECHNUNG IN EUR REALISIERTES FONDSERGEBNIS (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) ,08 Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0PCY4) Ausschüttung am für ,78 Ausschüttungsanteile zu je 2, ,92 Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A0PCZ1) Auszahlung (KESt) am für ,32 Thesaurierungsanteile zu je 0, ,42 WIEDERVERANLAGUNG ,74 7

10 WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend XS ABN AMRO BANK 12/19 MTN 1, , ,00 1,11 XS ASFINAG MTN , , ,00 1,66 FR AXA BK EUROPE 12/17 MTN 2, , ,00 1,65 IT B.T.P , , ,00 1,63 XS BAWAG PSK MTN , , ,10 1,10 BE BELFIUS BK 12/17 MTN 1, , ,94 1,08 FR CIE F.FONCIER 12/15 MTN 2, , ,50 1,07 FR CIE F.FONCIER 14/19 MTN 1, , ,50 1,61 XS DEXIA CL 13/16 MTN 1, , ,50 1,33 DE000DB7XHM0 DT.BANK MTN 14/19 0, , ,00 1,58 DE000A1K0RS7 DT.PFBR.BANK PF.R , , ,00 1,08 EU000A1G0AR0 EFSF 12/19 MTN 2, , ,50 1,21 EU000A1G0A81 EFSF 13/20 MTN 1, , ,00 1,37 XS EG PFBR S , , ,62 1,15 XS EIKA BOLIGKRED. 12/17 MTN 1, , ,80 1,07 FR HSBC SFH (FR) 13/23 MTN 2, , ,00 1,65 XS HYPO NOE GRUPPE BK 12/19 1, , ,16 1,09 XS JPMORGAN CHASE 14/19 FLR 0, , ,00 1,05 BE KBC BANK 12/17 MTN 1, , ,92 1,07 XS KOMMUNALKREDIT 13/18 MTN 1, , ,50 1,09 XS OMV AG 13/19 MTN 1, , ,02 1,63 XS RBI ANL 13-18/S.47 1, , ,26 1,07 SI SLOWENIEN , , ,50 1,33 ES P9 SPANIEN , , ,00 1,64 AT0000A0W6B3 SPAR , , ,00 1,09 XS SPAREBK 1 BOLIG.11/16 MTN 2, , ,26 1,10 XS UBS AG LDN 12/17 MTN 2, , ,00 1,10 AT000B UCBA MTN OEFF PF12/19S427 2, , ,50 1,14 XS WELLS FARGO 14/19 FLR MTN 0, , ,00 1,05 Summe ,58 36,82 ANLEIHEN auf YUAN RENMINBI lautend XS HSBC BANK 12/15 MTN 2, , ,86 1,59 Summe ,86 1,59 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,44 38,41 NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend AT0000A0KJJ1 SPAENGLER FRN , , ,00 2,14 Summe ,00 2,14 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,00 2,14 INVESTMENTZERTIFIKATE INVESTMENTZERTIFIKATE auf EURO lautend LU BGF-EO SHT DUR.BD D2 EO , ,40 5,04 DE DWS COVERED BOND FUND LD , ,00 11,03 LU DWS INVEST-EO H.YLD C. FC , ,00 4,80 AT EURO BONDPORTFOLIO (T) , ,00 18,44 LU G.SACHS-GL.HGH YL.ACC.EOH , ,00 4,73 GB00B78PJD16 M+G GLOBAL MAC.BD CH.A.EO , ,90 4,24 LU UBAM-EME.MKT.CORP.BD ICEO , ,00 5,17 Summe ,30 53,47 SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE ,30 53,47 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,74 94,01 8

11 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG BETRAG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,98 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,98 DEVISENKURSE WÄHRUNG EINHEITEN KURS YUAN RENMINBI 1 EUR = 8,25680 CNY WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE XS KRED.F.WIED.12/14 MTN YC 2,000 CNY DK DANSKE STAT ,000 DKK XS EG NTS DIP S ,375 EUR XS EIB EUR.INV.BK 10/16 FLR 0,253 EUR XS ING BK NV 12/15 MTN 2,125 EUR DE000A1KRJD4 ING-DIBA AG HPF 12/19 2,000 EUR AT0000A0X913 KELAG ,250 EUR XS NORDEA BK FINL. 12/17 MTN 2,375 EUR XS OP-ASUNTOLUOTTOP.12/17MTN 1,625 EUR FR SOC.GEN.SFH 12/17 MTN 1,000 EUR XS KRED.F.WIED.11/16 MTN NK 2,875 NOK DE000A1JB4Q0 ISHSIII-EM L.G.BD.UC.DLDZ EUR GB00B1VMD022 M+G OPTIMAL INCOME EOC-HA EUR AT SPÄNGLER IQAM BOND CORPORATE (T) R EUR Die Verwaltungsvergütung des SpänglerPrivat: Ertrag betrug im Rechnungsjahr 2013/2014 0,83 %. Den enthaltenen Unterfonds wurden von deren jeweils verwaltenden Verwaltungsgesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,16 % und 1,10 % per anno verrechnet; davon wurden dem SpänglerPrivat: Ertrag EUR 8.689,88 rückerstattet (vgl. Position Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds im Punkt Fondsergebnis ). Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 9

12 AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM IN EUR EUR % Anleihen ,44 40,54 Anleihenfonds ,30 53,47 Wertpapiervermögen ,74 94,01 Zinsenansprüche ,61 0,41 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,98 5,60 Gebührenverbindlichkeiten ,00-0,02 FONDSVERMÖGEN ,33 100,00 Salzburg, am 14. November 2014 Spängler IQAM Invest GmbH e. h. Mag. Werner Eder e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA e. h. Dr. Thomas Steinberger 10

13 BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2014 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "SpänglerPrivat: Ertrag", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. August 2013 bis 31. Juli 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2014 über den "SpänglerPrivat: Ertrag", Miteigentumsfonds, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. 11

14 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 14. November 2014 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. e. h. Dr. Robert Wauschek e. h. ppa. MMag. Roland Unterweger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 12

15 STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Aus- Thesau- Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. schüttungs- rierungsanteile anteile AT0000A0PCY4 AT0000A0PCZ1 EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: - - c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 2,1510 2,2298 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 2,1510 2, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,5400 0,5600 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,5400 0,5600 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): - - Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: - - f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,7623 0,7759 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,7623 0,7759 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 2,6911 2, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,5400 0,5600 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,5400 0,5600 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): - - Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: - - f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11.im Abschnitt B. 13

16 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 2, ordentliches Fondsergebnis - 2, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,3090 0, Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne 0,4443 0, steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge - - b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): bereits in Vorjahren versteuerte Erträge ausgeschüttete Substanzgewinne 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) Verlustverrechnung - - c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,5400 0,5600 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge - - d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) - - (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: - - e) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 2,1510 2,2298 steuerpflichtige Auslandsdividenden: - - b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: - - c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) - - (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt - - d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14

17 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR AUSSCHÜTTENDE TRANCHE (ISIN AT0000A0PCY4) TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0PCY4 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 2,1600 2,1600 2,1600 2, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - 0,3090 0, d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 0,2222 0,4443 0,4443 0,2222 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge Ertrag 2,3822 2,9133 2,9133 2, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,2312 0,2222 0,2222 0,2312 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) Verbleibender Ertrag 2,1510 2,6911 2,6911 2, Hievon endbesteuert 2,1510 1, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 17) 0,0000 0,7623 2,6911 2,1510 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 108,19 108,19 108,19 108, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

18 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0PCY4 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 1,9288 1,9288 1,9288 1,9288 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds i) Substanzgewinne 14) 15) 0,2222 0,2222 0,2222 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,4822 0,4822 0,4822 0,4822 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,48 0,48 0,48 0, Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne 0,0556 0,0556 0,0556 0,0556 Österreichische KESt III (gesamt) 0,06 0,06 0,06 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,54 0,54 0,54 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0, Von den betrieblichen Anlegern im Rahmen der Veranlagung zu berücksichtigende Verlustvorträge 17) - 0,0000 0,

19 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten 17) Gem 198 Abs2 Z1 InvFG 2011 sind im Fonds für die Berechnung der KESt nur 25% der für Privatanleger ermittelten Verlustvorträge weiter zu führen. Die darüber hinaus für betriebliche Anleger zur Verfügung stehenden Verlustvorträge können von diesen in den Folgejahren im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. 17

20 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A0PCZ1) TEIL B Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0PCZ1 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 2,0022 2,0022 2,0022 2, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds - 0,3208 0, d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 0,2276 0,4551 0,4551 0,2276 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Ertrag 2,2298 2,7781 2,7781 2, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) Immobilienfondserträge c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs 2 KStG 3) (Auslandsdividenden) g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) Verbleibender Ertrag 2,2298 2,7781 2,7781 2, Hievon endbesteuert 2,2298 2, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,7759 2,7781 2,2298 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 112,31 112,31 112,31 112, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen gesamt

21 Rechnungsjahr: Zuflussdatum: ISIN: AT0000A0PCZ1 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Juristische im Rahmen Personen Personen der Einkünfte mit mit aus Kapital- Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR 11. von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) aus Anleihen (Zinsen) aus ausländischen Fonds gesamt c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs 1 KStG / 12) 13 Abs 2 KStG: a) inländische Dividenden b) ausländische Dividenden gesamt Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 2,0022 2,0022 2,0022 2,0022 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden 14) d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) Subfonds i) Substanzgewinne 14) 15) 0,2276 0,2276 0,2276 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,5006 0,5006 0,5006 0,5006 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) Österreichische KESt II (gesamt) 0,50 0,50 0,50 0, Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne): 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne 0,0569 0,0569 0,0569 0,0569 Österreichische KESt III (gesamt) 0,06 0,06 0,06 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,56 0,56 0,56 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EU-Quellensteuer 0, Von den betrieblichen Anlegern im Rahmen der Veranlagung zu berücksichtigende Verlustvorträge 16) - 0,0000 0,

22 Die Darstellung der Werte in der steuerlichen Behandlung erfolgt zum Großteil mit vier Nachkommastellen. Gerechnet wird im Tabellenkalkulationsprogramm jedoch mit weiteren Nachkommastellen. Dadurch kann es zu Rundungsdifferenzen bei Summen bzw. Zwischensummen kommen. 1) - 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KöSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Gem 198 Abs2 Z1 InvFG 2011 sind im Fonds für die Berechnung der KESt nur 25% der für Privatanleger ermittelten Verlustvorträge weiter zu führen. Die darüber hinaus für betriebliche Anleger zur Verfügung stehenden Verlustvorträge können von diesen in den Folgejahren im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. 20

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