A L L G E M E I N E - G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

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1 A L L G E M E I N E - G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N Industrievertretung und Spezial-Baustoffhandel Josef Marga Am Tollstock 8 D Bottrop-Kirchhellen 1 Geltung der Bedingungen 1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Dienstleistungen. Diese gelten somit auch für alle laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 2 Angebote, Vertragsschluss, Preise und Lieferfristen 1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten 2) Lieferungen erfolgen innerhalb der von uns abgegebenen Lieferfrist. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und sonstige Fälle höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen, Energien und Arbeitskräften, die die Herstellung oder den Versand verringern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien uns für die Lieferung. Werden Lieferungen infolge fortdauernder Störung unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen. 3) Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns schriftlich zugesagt worden sind. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab jeweiligem Auslieferungslager einschl. normaler Verpackung. 4) Zeichnungen, Abbildungen, Masse und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 5) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. 6) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. 3 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

2 1) Lieferung frei Haus, frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen, Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. 2) Alle Waren reisen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Gefahr des Käufers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn wir den Transport selbst durchführen. Im Falle der Abholung der Ware durch den Käufer geht die Gefahr mit der vereinbarten Bereitstellung der Ware auf ihn über. Der Versandweg und die Versandart, werden von uns bestimmt. Diesbezügliche Kundenwünsche können soweit möglich, berücksichtigt werden; hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu lasten des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers gegen Transportschäden versichert. 4 Zahlung 1) Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. 2) Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. 3) Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt. 4) Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. 5) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer. 6) Wir sind berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten. 7) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden -auch gestundeten- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 8) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

3 9) Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Das Recht auf Zurückbehaltung stehen dem Käufer nicht zu. 5 Warenrückgabe 1) Warenrückgabe kann nur erfolgen, wenn mit uns ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Die Rückgabe ist beschränkt auf Ware in unbeschädigten Emballagen und Verpackungen. Sie muss binnen 30 Tagen nach Lieferung erfolgt sein. Sonderprodukte, wie z.b. Produkte in Sonderfarben sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Wir gewähren bei Rückgabe eine Gutschrift in Höhe von 70 % des Warenwertes. Die Rückgabe hat frachtfrei zu erfolgen. 6 Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung 1) Die Obliegenheiten der 377 und 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. 2) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von 459 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. 3) Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder Erfüllungsgehilfen. Für bei Vertragsabschluß nicht voraussehbare oder vertragsuntypische Schäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden trifft. Weist der Käufer einen Schaden nach, so sind die Ansprüche auf den Rechnungswert der betreffenden Leistung begrenzt. Werden unsere Produkte zusammen mit anderen Produkten verwendet, so haften wir nicht für die Eigenschaften unserer Produkte oder für das Erreichen bestimmter Verarbeitungsergebnisse. 7 Beratung, Produktschriften 1) Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich, insbesondere auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Sie begründet kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbindet den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu prüfen. Voraussetzung für eine Haftung aus einer von uns vorgenommenen anwendungstechnischen Beratung ist, daß die Beratung aufgabenspezifisch und schriftlich erfolgt. 8 Serviceleistungen

4 1) Kostenlose Einweisungen in unsere Produkt ohne oder mit Gerät durch unser anwendungstechnisches Personal schaffen kein Auftragsverhältnis, aus dem Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Bei Einsatz unseres anwendungstechnischen Personals gegen Bezahlung ist es Aufgabe unseres Personals, den Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen handwerklich in die Verarbeitung unserer Produkte einzuweisen. Darüber hinaus tragen sie keinerlei Verantwortung z.b. bezüglich der Berücksichtigung und Einhaltung von Richtlinien und Normen. Bezahlte Serviceleistungen sind nach jeweils vereinbarten Sätzen zu vergüten. Gefahren für überlassenes Gerät trägt der Kunde. 9 Verlegung, Einbau oder Montage 1) Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die technischen Vorschriften der VOB/C an. 10 Eigentumsvorbehalt 1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Sachen. Die durch Verarbeitung entstandene neue Sache dient zur Sicherung unserer Forderung in Höhe des Wertes der verarbeiteten, dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Käufers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Käufer uns seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Käufer die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist oder eine Abtretung dieser Forderung aus anderen Gründen nicht möglich ist. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen u.s.w. an Dritte sind nicht zulässig. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er uns schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf und allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Auf unser Verlangen hat der Verkäufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Von einer Pfändung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Forderung um insgesamt mehr als 30% so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Übertragung des Eigentums, bzw. der Freigabe der Abtretung verpflichtet. 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch stattdessen berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es unter Kaufleuten mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Für Käufer, die nicht Kaufleute sind, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenen Einschränkungen. Wir weisen darauf hin, dass wir aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.

5 2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. AGB 01/2007

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