Vortrag: Schuldenfalle Handy (Zielgruppe 17- bis 21-jährige Schüler)

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1 Seite 1 Vortrag: Schuldenfalle Handy (Zielgruppe 17- bis 21-jährige Schüler) Folie 1: Kostenfalle Handy Wenn der Spaß teuer wird... Folie 2: Handybesitzer in Deutschland Laut Forschungsinstitut Marplan hatten im Jahr ,1 Millionen Menschen in Deutschland ein Handy, das sind knapp 90 Prozent. Unter den Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren besaßen im Jahr 2005 ca. 92 Prozent ein Handy (Quelle: Medienpädagogischer Forschungsverbund). Vierzig Prozent besitzen in diesem Alter sogar schon ihr zweites oder drittes Mobiltelefon. Den Studienergebnissen zufolge gehört das Handy praktisch zur Grundausstattung für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Kinder in Deutschland erhalten ihr erstes Handy schon vor dem zehnten Geburtstag. Nach einer Studie des Instituts für Jugendforschung liegt das mittlere Alter beim ersten Handybesitz bei 9,7 Jahren. Nach allen Statistiken geben Jugendliche von ihrem verfügbaren Einkommen im Durchschnitt 1/3 für Mobilfunkgespräche aus. Folie 3: Handy und Verbraucherzentrale Vielleicht fragt sich der eine oder andere, warum sich die Verbraucherzentralen die Mühe machen und so viele Schulen aufsuchen, um dort den Schülern etwas über Handys zu erzählen. Die folgende Fallschilderung soll eine Antwort auf diese Frage geben: Der zwanzigjährige Jürgen K. kommt in die Verbraucherzentrale und schildert der anwesenden Beraterin seine Lage: Bitte helfen Sie mir. Ich weiß mir keinen Rat mehr. Ich hab da so ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen. Darin steht, ich soll eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Was ist das eigentlich? Doch nicht nur das. Ständig bekomm ich Briefe von Leuten, die Geld von mir wollen, das ich aber nicht bezahlen kann, weil ich kein Geld habe. Die Bank hat mir schon seit längerem mein Girokonto gesperrt. Einen Kredit bekomm ich sowieso nicht mehr, weder von der Bank noch von woanders. Alle sagen mir, da gäbe es einen so genannten SCHUFA-Eintrag über mich, weshalb ich bargeldlos nichts mehr bekomme. Zu allem Überfluss hat mir T-Mobile auch noch mein Handy gesperrt. Jetzt bin ich nicht einmal mehr erreichbar. Ich weiß mir keinen Rat mehr. Was soll ich nur tun? Die Schilderungen des Jürgen sind kein Einzelfall. Immer häufiger kommen junge Erwachsene in die Verbraucherzentralen und bitten um Rat, da sie sich ihrer Schuldenlast nicht mehr erwehren können. Die Gründe für die Schulden sind vielfältig, als Hauptgrund hat sich jedoch einer herauskristallisiert: die unkontrollierte Handynutzung. Sehr viele Jugendliche und junge Erwachsene benutzen das Handy in einem Maße, ohne sich darüber bewusst zu sein, welche Kosten das Handy verursachen kann. Schnell mal bei Freunden angerufen, ein paar SMS und MMS verschickt, Klingeltöne und Logos heruntergeladen und die Handyrechnung steigt unaufhaltsam an, bis sie irgendwann nicht mehr gezahlt werden kann. Wir wollen mit diesem Vortrag keinem das Handy vermiesen oder mit erhobenem Zeigefinger dazu ermahnen, nicht mehr zu telefonieren. Wir wollen lediglich Hintergrundinforma

2 Seite 2 tionen über das Handy liefern und auf die Gefahren hinweisen, die aus einer unkontrollierten Handynutzung resultieren können. Folie 4: Die Entwicklung der Handys Der Siegeszug der Handys in Deutschland begann mit dem Start der digitalen Netze im Jahr 1992 und deren Vermarktung. Dabei wurden die Handys immer kleiner und leichter, ihre Leistung aber immer größer. Kurz könnte man sagen: Das Handy erfuhr eine Entwicklung vom Knochen zum edlen Designerstück. Mittlerweile telefoniert man seit über 45 Jahren mobil. Die erste Generation der Mobilfunknetze bildeten die A-, B- und C-Netze. Hierzu kurz folgende Informationen: A-Netz: Dauer: 1958 bis 1977, Grundgebühr: rund 170 Euro pro Monat, Nutzer: etwa , Geräte: nur Autotelefone (16 Kilo!), Preis: bis Euro. B-Netz: Dauer: , Grundgebühr: 140 Euro, später 60 Euro pro Monat, Nutzer: etwa , Geräte: nur Autotelefone (11,5 Kilo!), Preis: Zwischen und Euro. Das C-Netz: Dauer: 1985 bis 2000, Grundgebühr: Anfangs 60 Euro, zuletzt 10 Euro pro Monat, Nutzer: etwa , Gerätepreis: bis Euro. Die zweite Generation der Mobilfunknetze wurde mit dem Start der digitalen D- und E- Netze (GSM Standard- Global System for Mobile Communications)) im Jahr 1992 eingeleitet, die wir auch heute benutzen. In Deutschland gibt es vier Netzbetreiber: T-Mobile, D2-Vodafone (D-Netze), E-Plus und O2 (E-Netze). Die ersten richtigen Mobiltelefone erhielten Spitznamen wie Knochen, da sie mit ihrem sperrigen Gehäuse alles andere als handlich (engl: handy ) waren. Eines der ersten auf dem Markt erhältlichen Handys war das Motorola International Es hatte ein Gewicht von 520 g, seine Abmessungen waren 334 x 43 x 67 mm und es war zum stolzen Preis von über im freien Handel erhältlich. Innerhalb der letzten zwölf Jahre haben Mobiltelefone eine derart rasante Entwicklung durchgemacht, dass ältere Modelle mittlerweile nur noch belächelt werden. Im Jahr 1994 gab es erstmals ein Handy, das unter 200 Gramm wog. Die Handys wurden datenfähig und konnten nun sogar Kurznachrichten (SMS) mit einer Länge von 160 Zeichen versenden. Inzwischen haben sich die Mobiltelefone zu handlichen Multimedia-Geräten entwickelt. Heute dient das Handy u.a. schon als Kamera und mit WAP kann man ähnlich wie im Internet jederzeit und überall auf Informationen und Dienste zurückgreifen. Um das Ganze zu beschleunigen, verfügt beinahe jedes neue Handy schon über GPRS. Seit Ende 2003 kann, zumindest in Ballungsräumen, über UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) telefoniert werden - siehe unten Folie 5), das langfristig zum Standard werden wird und mit dem der Kunde sehr schnell im Internet surfen und andere Multimedia- Angebote empfangen können soll. Da derzeit UMTS auf absehbare Zeit nicht in allen ländlichen Regionen flächendeckend verfügbar sein wird, werden die Mobiltelefone weiterhin den GSM-Standard nutzen. Folie 5: Begriffe - Was ist eigentlich...? WAP steht für Wireless Application Protocol.

3 Seite 3 Mittlerweile können so genannte WAP-Dienste schon mit fast allen Handys aufgerufen werden. WAP ist eine offene Plattform, die es mobilen Endgeräten (Handys, Organizer...) erlaubt, jederzeit und überall auf Information und Dienste zuzugreifen. WAP funktioniert ähnlich wie das Internet, nur dass die WAP-Seiten noch nicht so multimedial sind. Das ganze Internet kann man sich also mit dem WAP nicht ansehen, denn das Handydisplay ist zu klein und die Übertragungsrate ist zu langsam für die ganzen Grafiken und Animationen, die viele Internetseiten mittlerweile bieten. Deswegen gibt es auch den WAP-Standard, der sich auf Text und kleine Bildchen beschränkt. Man kommt eben nicht ins WEB, sondern ins WAP. GPRS steht für General Packet Radio Service. GPRS beschleunigt die Datenübertragung in den deutschen GSM-Mobilfunknetzen. Datendienste und mobiles Internet waren eine langsame und somit teure Angelegenheit. Die GSM-Erweiterung GPRS sollte hier Abhilfe schaffen. Bei dieser Übertragungsart werden die Daten nicht als große vollständige Dateien übertragen, sondern in kleine Pakete zerlegt, die getrennt übertragen werden. Besonderer Vorteil ist die paketorientierte Datenübertragung, die erstmals eine Tarifierung nach übermitteltem Datenvolumen ermöglicht. Mit anderen Worten: Gezahlt wird nach Menge und nicht nach Zeit. Anwendungen wie WAP sind damit deutlich preiswerter, da hier nur wenige Daten übermittelt werden. UMTS steht für Universal Mobile Telecommunication System. UMTS ist die dritte Generation des Mobilfunks. Der entscheidende Unterschied zwischen der GSM- und der UMTS-Technologie liegt in der Bandbreite der genutzten Frequenzen. In den D- und E-Netzen beträgt diese etwa 200 khz. Bei UMTS sind es 5 MHz, also das 25fachige. Nur diese großen Frequenzspektren ermöglichen die schnellen Datenübertragungsraten bei UMTS. Die UMTS-Lizenzen haben in Deutschland eine Laufzeit von vorläufig 20 Jahren. Indes schreitet der Aufbau der Netze in Deutschland unaufhaltsam voran. Ende 2003 erreichten alle vier Netzbetreiber eine 25-prozentige Netzabdeckung, doch eine vollständige Abdeckung in der Fläche wird aus Kostengründen unter Umständen nicht erreicht. Deshalb kann man mit allen UTMS-Handys auch über GSM telefonieren. Insbesondere erwartet man sich von UMTS in Zukunft Folgendes: Internet auf DSL-Niveau: Die derzeitigen Netze erreichen eine Datenübertragungsrate von bis zu 384 kbit/s. Das ist sechsfache ISDN-Geschwindigkeit, während über GPRS in den bisherigen GSM-Mobilfunknetzen weitaus geringere Geschwindigkeiten (auf Analogmodemniveau) möglich waren. Alternativ kann man das Handy als Modem nutzen und per Datenkabel, Bluetooth* oder Infrarot-Schnittstelle mit dem PC verbinden. Telefongespräche mit Begleitbild: Über UMTS können neben herkömmlichen Telefongesprächen auch Videotelefonate geführt werden. Dabei wird dem Gesprächspartner das Bild mit der im Handy integrierten Digitalkamera übertragen und man sieht umgekehrt auch denjenigen, mit dem man telefoniert. TV via Handy: Ermöglicht werden auch Live-Übertragungen von Audio- und sogar Videostreams, die direkt am Handy abgerufen werden können. Zum Empfang ist ein streamingfähiger Multimedia-Player erforderlich. Downloads: Musik und mehr: Auch weitaus schnellere Downloads von Logos, Musiktiteln u.a. als in den bestehenden GSM/GPRS-Netzen sind möglich. Folie 6: Vertragsvarianten Wenn man unmittelbar vor dem Kauf eines neuen Handys steht, so stellt sich zwangsläufig die nicht ganz unerhebliche Frage, ob man sich ein Handy zusammen mit einem Laufzeitvertrag anschafft oder ein Handy mit Prepaid-Karte. Eines steht fest: Privatkundenverträge sind die Nummer 1 im mobilen Geschäft. Der Hauptgrund liegt auf der Hand. Beim Kauf eines Handys mit Langzeitvertrag fallen in der Regel keine Anschaffungskosten für das Handy an oder allenfalls der obligatorische Preis von 1.

4 Seite 4 *Bluetooth ist die schnurlose Verbindung verschiedener Kommunikationsgeräte. Durch die Funkübertragung ist eine Sichtverbindung zwischen den Endgeräten nicht mehr notwendig wurde die Bluetooth-Initiative von Ericsson ins Leben gerufen. Weitere Gründungsmitglieder sind IBM, Intel, Nokia und Toshiba. Inzwischen haben sich der Bluetooth Special Interest Group (SIG) rund 1300 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Telekommunikation, Informationstechnik, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte und Fahrzeugbau angeschlossen. Der Name Bluetooth kommt vom Wikingerkönig Harald. Er vereinigte im zehnten Jahrhundert Dänemark und Norwegen und hatte den Spitznamen Blauzahn. Und da über dieses Funksystem mehrere Übertragungsarten miteinander vereinigt werden, bekam das System den Namen Blauzahn - also Bluetooth.

5 Seite 5 Aus diesem Grund nennt man diese Handys auch oft subventionierte Handys. Hier wird quasi durch den Vertragsschluss der Kauf eines Handys subventioniert (soll sich jedoch in 2006 ändern). Was die Bezahlung der laufenden Kosten (Grundgebühr, Telefonierkosten, SMS- und MMS- Kosten) betrifft, so werden diese vom Provider oder Netzzugangsanbieter nachträglich, also in der Regel nach Ablauf eines Monats in Rechnung gestellt. Das Handy wird also faktisch über 24 Monate durch Grundgebühr und die weiteren Kosten 24 Monate lang abbezahlt. Deshalb hat man bei den Tarifmodellen zwei Möglichkeiten: eine niedrige Grundgebühr (ca 10 und hohe Minutenpreise für Wenigtelefonierer) oder eine hohe Grundgebühr (20-25 und niedrige Minutenpreise für Vieltelefonierer). Anders stellt sich die Lage bei Handys mit einer Prepaid-Karte dar. Wie der Begriff prepaid schon sagt, werden hier die Kosten fürs Telefonieren, SMS schicken etc. vorab bezahlt, indem man eine Prepaid-Karte kauft und damit sein Handy quasi auflädt. Eine monatliche Grundgebühr fällt hier nicht an. Folie 7: Mobilfunkvertrag 1 Wenn man sich zum Kauf eines subventionierten Vertragshandys entschieden hat, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags häufig auch rechtliche Probleme auftreten können. Dies mag folgender Fall näher veranschaulichen: Der Schüler Fritz ist gerade 18 Jahre alt geworden. Voller Freude über die plötzlich gewonnene Freiheit begibt er sich in das Geschäft Handy-Paradies, um sich dort ein neues Handy zu kaufen. Fritz will einen Vertrag schließen. Der Händler des Geschäftes unterbreitet Fritz sein derzeitiges unglaubliches Supersonderangebot. Danach soll Fritz das Siemens M65 zum Preis von 1 erhalten. Dafür soll er einen Laufzeitvertrag bei E-Plus abschließen, der zwei Jahre lang läuft. Was das Besondere ist: Fritz muss keine Grundgebühr zahlen. Diese, so verspricht der Händler, werde er für Fritz bezahlen. Fritz ist begeistert und unterschreibt den Vertrag. Einige Monate lang wähnt sich Fritz als stolzer Besitzer eines Siemens Handys. Die Vertragsabwicklung läuft einwandfrei, bis eines Tages, etwa fünf Monate nach dem Kauf, das Handy nicht mehr richtig funktioniert. Es stürzt immer öfter ab und der Empfang wird immer schlechter. Fritz ist außer sich. Er will zum Händler und reklamieren. Doch diesen gibt es nicht mehr. Stattdessen befindet sich an der Stelle, wo vorher das Handy-Paradies stand, ein Damenmodengeschäft. Fritz wird total blass. Und weil das alles noch nicht genug ist, liegt, als Fritz nach Hause kommt, die neue Telefonrechnung von E-Plus im Briefkasten. E- Plus fordert von Fritz die Grundgebühr von 10, die ursprünglich vom Händler bezahlt worden ist. Jetzt weiß Fritz überhaupt nicht mehr, was er tun soll. Er hat kein Handy mehr und zahlen muss er auch noch. Ein Freund rät ihm, die Verbraucherzentrale aufzusuchen, um dort um Rat nachzufragen. Grundsätzlich gilt: Nur derjenige, der volljährig, also 18 Jahre alt ist, darf einen Handyvertrag selbstständig abschließen. Sonst ist der Vertrag zunächst einmal unwirksam und von der Genehmigung der Eltern abhängig. Sollte es tatsächlich einmal vorkommen, dass ein Vertrag mit einem Jugendlichen ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wurde, sind die Forderungen, die das Mobilfunkunternehmen an den Jugendlichen stellt, unberechtigt und müssen nicht beglichen werden. In unserem Fall alles kein Problem, denn Fritz ist soeben volljährig geworden und somit voll geschäftsfähig. Er kann Verträge nunmehr selbständig und wirksam abschließen. Wenn bislang immer vom Vertragsschluss gesprochen wurde, so war das an sich zu ungenau, denn tatsächlich werden beim Handykauf zwei Verträge geschlossen: Neben Netzbetreibern (z.b. T-Mobile, E-Plus, o2 Germany) und Providern (Mobilcom, The Phone House etc.), die Handys zusammen mit entsprechenden Mobilfunkverträgen anbieten, gibt es zahlreiche freie Händler, die über das Internet, per Versandhandel oder auch direkt im Laden Handys verkaufen und dabei gegen Provision einen entsprechenden Mobilfunkvertrag vermitteln. Häufig werden Pakete geschnürt, die zahlreiche Zugaben und Kostenvorteile versprechen (z.b. Erstattung von Anschlussgebühr und mehrmonatiger Grundgebühr).

6 Seite 6 Man muss also strengstens zwischen zwei Verträgen unterscheiden, nämlich dem Kaufvertrag über das Handy (mit dem Händler) und dem Mobilfunkvertrag mit dem Netzbetreiber bzw. Provider, den der Händler gegen entsprechende Provision vermittelt. Der Mobilfunkvertrag wird von den Juristen als gemischttypischer Vertrag bezeichnet, weil er mehrere Komponenten verschiedener Vertragsarten (Werk-, Dienstvertrag) beinhaltet. Hintergrund: Was ist ein Provider? Ein sog. Service Provider (oder auch Reseller, TK-Dienstehändler, Rebiller, Retailer genannt) ist ein Anbieter von TK-Diensten, der als Wiederverkäufer die Leistungen von Netzbetreibern in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarktet, ohne selbst ein Mobilfunknetz zu unterhalten. Der Provider verkauft Zugänge zu den Mobilfunknetzen als Wiederverkäufer, wobei der eigentliche Netzzugang über die Netzbetreiber erfolgt. Diese rechtliche Konstruktion mit den zwei Verträgen ist in der Praxis durchaus erheblich, wie oben geschilderter Fall andeutungsweise erkennen lässt. Fritz stellt sich nunmehr also die Fragen: Zu wem gehe ich jetzt, wo mein Handy kaputt ist? Muss ich jetzt die Grundgebühr zahlen, obwohl mir doch der Händler versichert hat, er zahlt sie? Muss ich die Grundgebühr überhaupt zahlen, obwohl ich mein Handy gar nicht mehr benutzen kann? Wenn Vertragsprobleme, oder wie Juristen sagen Leistungshindernisse auftreten, muss sorgfältig geprüft werden, wer der Ansprechpartner ist, der Händler oder der Mobilfunkbetreiber. Um dies herauszufinden, sollte man zunächst schauen, mit wem man einen Vertrag geschlossen hat und dann, wo das Leistungshindernis liegt. In unserem Fall ist das Handy kaputt gegangen. Das Handy hat Fritz vom Händler gekauft. Das Leistungshindernis liegt also im Verhältnis Fritz Händler. Hier entstehen Rechtsansprüche. Problem ist nur, dass der Händler mittlerweile nicht mehr da ist, da er pleite gegangen ist. Pech für Fritz. Er muss das Handy auf eigene Kosten bei einem Fachmann reparieren lassen oder sogar ein neues Handy kaufen. Vom Netzbetreiber E-Plus bekommt er kein neues Handy, denn mit dem hat er ja nur einen Mobilfunkvertrag geschlossen und keinen Kaufvertrag. Da E-Plus aber weiterhin störungsfrei seine Leistung anbietet, nämlich den Zugang zum Netz, berührt das kaputte Handy das Verhältnis Fritz E-Plus überhaupt nicht. Fritz muss also die Grundgebühr weiterzahlen, obwohl er gar nicht telefonieren kann. Daran ändert auch nichts, dass der Händler sich ursprünglich gegenüber Fritz verpflichtet hat, die Grundgebühr zu zahlen. Diese Absprache lässt das Vertragsverhältnis zwischen Fritz und E-Plus völlig unberührt. Zusammengefasst: Fritz muss die Grundgebühr an E-Plus noch bis Vertragsablauf bezahlen und, wenn er mobil telefonieren will, sich ein neues Handy kaufen oder das alte sofern möglich reparieren lassen. Ähnlich problematisch kann es in vielen anderen Fällen werden, wenn z.b. das Handy verloren geht. Auch dann ist man bis Ablauf des Vertrages an diesen gebunden. Oder, was auch vorkommen kann, das Handy wird geliefert, aber die SIM-Card wird nicht freigeschaltet. Natürlich ist es nicht möglich, sämtliche Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss im Rahmen des Vortrags zu erörtern. Aus diesem Grunde wird hier auf die im Anschluss stattfindende Diskussion verwiesen bzw. erfolgt der Hinweis auf die Möglichkeit, die Verbraucherzentrale zu konsultieren. Folie 8: Mobilfunkvertrag 2 (Grafik) Folie 9: Mobilfunkvertrag 3 Verträge sind bindend Beim Handyvertrag sollte man sich eine Sache unbedingt vor Augen führen: Pacta sunt servanda oder: Vertrag ist Vertrag!

7 Seite 7 Da es sich bei Mobilfunkverträgen in der Regel um befristete Verträge handelt, ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgeschlossen. Aber auch außerordentliche Kündigungen sind so gut wie ausgeschlossen. Der Vertragskunde kann das Vertragsverhältnis in der Regel nur dann fristlos kündigen, wenn der Grund aus der Sphäre des Anbieters stammt und entweder sehr folgenschwer ist oder mehrfach aufgetreten ist. Das kann der Fall sein bei mehrfacher falscher Abrechnung durch den Anbieter, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen o.ä. Keine Kündigungsgründe sind dagegen: Verlust des Handys, Umzug des Kunden ins Ausland oder in eine empfangsschwache Gegend oder Belästigung durch Dritte, z.b. durch aufgedrängte Anrufe. Oft wird gefragt, ob denn fehlender Netzempfang zur Kündigung berechtigt. Im Ergebnis wird man das nur dann bejahen können, wenn der Kunde über die konkrete Beschaffenheit des Netzes vollkommen im Unklaren gelassen wird. Andersrum bedeutet das: Bietet der Anbieter seinem Kunden vor Vertragsschluss die Möglichkeit, sich über die Netzabdeckung zu informieren, so besteht wohl kein Kündigungsrecht. Hinweis: Wer sich bei Vertragsschluss unsicher ist, ob er in dem Bereich, wo er das Mobiltelefon wahrscheinlich am häufigsten nutzt, ein Netz hat, der sollte sich bei Vertragsschluss ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht einräumen lassen für den Fall, dass er keinen Netzempfang hat. Vertragsdauer, Kündigungsfrist, stillschweigende Verlängerung In der Regel ist man an einen Mobilfunkvertrag zwei Jahre lang gebunden. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kommt man aus einem solchen Vertrag wieder raus, wie oben erläutert. Man sollte aufpassen, dass der Vertrag rechtzeitig wieder gekündigt wird. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Hintergrund: Was ist denn eine Kündigungsfrist? Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigungserklärung und der in Aussicht stehenden Beendigung des Vertragsverhältnisses mindestens liegen muss. Längere Kündigungsfristen sind unzulässig und somit unwirksam. Hinweis: Man sollte sobald wie möglich schon nach Vertragsschluss kündigen, damit man es am Schluss nicht vergisst und sich zusätzlich die Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsvertragsverhältnis bei den meisten Verträgen automatisch um ein weiteres Jahr. Eine über ein Jahr hinausgehende Verlängerung wäre unwirksam. Folie 10: Das Handy mit Prepaid-Karte Eine Alternative zu den Mobilfunkverträgen sind die Prepaid-Karten. Aus dem Begriff prepaid (eng.: vorab bezahlt ) lässt sich gleich der wesentliche Unterschied zum Laufzeitvertrag ableiten: Die anfallenden Kosten werden bereits beim Kauf vorab bezahlt. Zudem wird keine monatliche Grundgebühr berechnet. Was den Vertragsschluss durch Minderjährige betrifft, so gelten die Ausführungen zum Handyvertragsschluss (s.o.) entsprechend. Mobilfunkbetreiber bzw. Händler schließen ihre Verträge beinahe ausschließlich mit Volljährigen ab. Die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen hängt von der Zustimmung der Eltern ab. Eine Ausnahme dürfte beim Kauf der Prepaid-Karten selbst bestehen. Denn nach dem so genannten Taschengeldparagraphen 110 des BGB gilt ein von einem Minderjährigen geschlossener Vertrag als wirksam, wenn der die vertragsgemäße Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von seinen Eltern überlassen worden sind. Danach ist der Kauf der Prepaid-Karte selbst durch den Jugendlichen wirksam. Eine häufig gestellte Frage bezieht sich auf die von den Mobilfunkbetreibern vollzogene Gültigkeitsbefristung von Prepaid-Karten. Die meisten Mobilfunkanbieter versehen Prepaid-Karten mit einem so genannten Guthaben- Zeitfenster, d.h. ein geladenes Guthaben muss in einem bestimmten Zeitraum von z.b. 6 bis

8 Seite 8 12 Monaten abtelefoniert werden. Ansonsten verfällt das Guthaben. Wird dann kein neues Gesprächsguthaben geladen, wird die Karte deaktiviert. Solange solche Fristen angemessen sind, bestehen nach geltender Rechtslage keine Bedenken, dass eine solche Regelung zulässig ist. Der Mobilfunkanbieter stellt schließlich seine Dienste rund um die Uhr zur Verfügung. Diese Zur-Verfügung-Stellung des Mobilfunkanschlusses ist Bestandteil der Vergütung des Anbieters. Aus diesem Grund erscheint es auch gerechtfertigt, dass ein Restguthaben nach einem angemessenen Zeitraum verfällt, wenn der Kunde das Guthaben nicht auflädt. Anders ist es bei noch nicht aktivierten Guthabenkarten. Dort stellt ein Verfall eine unangemessene Benachteiligung für den Kunden dar, da in diesem Fall vom Netzbetreiber noch keine Leistung durch Zur-Verfügung-Stellung des Netzes erbracht wird. Folie 11: Gegenüberstellung der Varianten Vorteile des Prepaid-Handys Wie erwähnt werden beim Prepaid-Handy die Kosten vorab bezahlt. Es fällt keine monatliche Grundgebühr an und der wohl größte Vorteil liegt darin, dass man ständig seine Kosten kontrollieren kann. Beim Vertrag kann man munter drauf los telefonieren und wird dann von der hohen Mobilfunkrechnung nach einem Monat überrascht. Bei Prepaid passiert das nicht, da man lediglich für den Geldbetrag telefonieren bzw. sonstige Dienste nutzen kann, für die man zuvor bezahlt hat. Von Vorteil ist schließlich noch die Tatsache, dass man beim Prepaid-Handy keine vertragliche Verpflichtung eingeht, was, wie oben bei der Vertragsgestaltung gesehen, durchaus Nachteile haben kann. Nachteile des Prepaid-Handys Der größte Nachteil gegenüber den Laufzeitverträgen besteht darin, dass die Gesprächskosten und auch die Anschaffungskosten für das Handy deutlich höher liegen als beim Vertrag. Ausnahme: SMS-Kosten und Wochenendgespräche. (Die Kostenstrukturen ändern sich seit geraumer Zeit allerdings dahingehend, dass die Gesprächskosten bei Prepaid- Handys immer günstiger werden.) Darüber hinaus kann man als Prepaid-Kunde teilweise einige Zusatzdienste oder Serviceleistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Sofern man beim Abschluss eines Prepaid-Vertrages auch das Handy erwirbt, ist dieses oft mit einem so genannten SIM-Lock versehen, das heißt, in diesem Gerät kann 24 Monate keine andere SIM-Card verwendet werden. Das Handy ist quasi gesperrt. Wer das Handy (z. B. im Ausland) für eine SIM-Karte braucht, kann es sich vorher freischalten lassen. Als weiteren Nachteil könnte man schließlich noch die oben beschriebene Guthabensperre erwähnen. Im Ergebnis eignet sich das Prepaid-Handy insbesondere dann, wenn man seine Telefonkosten auf einen bestimmten Betrag beschränken möchte oder muss. Auch dann, wenn man nur selten mobil telefonieren will oder/und hauptsächlich erreichbar sein will, ist ein Prepaid-Handy dem Vertragsschluss wohl vorzuziehen (nicht mehr als 20 Minuten monatlich telefoniert) Folie 12: Kostenfalle Handy Überblick (Weitere Infos siehe nachfolgende Folien.) Folie 13: MMS Mittlerweile sendet man jedoch nicht mehr nur noch SMS, sondern neuerdings gibt auch schon die Möglichkeit, so genannte MMS zu versenden.

9 Seite 9 MMS steht für Multi Media Messaging Service. Der Ersteller einer MMS kann Texte bis zu Zeichen Länge verschicken. Doch ist nicht nur das Senden und Empfangen von längeren Texten möglich. Sie können bis zu zehn Bildern und 30 Sekunden Sprache übermitteln. Urlaubsfotos können blitzschnell an das andere Ende der Welt gelangen, kleine Videosequenzen und gesprochene Grüße lassen sich mit Texten und Bildern ohne viel Aufwand zu einer Nachricht verbinden. Wie teuer ist das MMS-Verschicken? Bislang war das Senden von MMS sehr teuer. Bis zu 1,29 kostete eine Message. Deshalb nutzten bisher nur wenige diesen Dienst. Jetzt reagierten alle Netzbetreiber außer E-Plus! darauf und senkten die Kosten für eine MMS auf 0,39. Egal, welche Größe und in welches deutsche Netz. T-Mobile und Vodafone unterstützen jetzt sogar MMS bis zu einer Größe von 300 KB (früher maximal 100 KB). Im Übrigen ist davon auszugehen, dass bald auch E-Plus seine MMS-Preise anpassen wird. Aber Vorsicht: Bei den meisten Netzbetreibern aus dem Ausland kosten die MMS mehr, weil der ausländische Netzbetreiber die Datenmenge in Rechnung stellt, was sehr teuer werden kann. Im Urlaub empfiehlt es sich daher, eine Postkarte anstelle einer MMS zu verschicken. Im Gegensatz zu SMS kostet auch der Empfang von MMS im Ausland! Folie 14: Abzocke per Premium-SMS In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend eine besondere Sparte in der Branche medialer Angebote entwickelt, nämlich die Möglichkeit, Sonderfunktionen (Programmeinheiten) für das eigene Handy zu erwerben. Die Idee, die dahintersteckt, ist einfach und genial: Die Dienstleistung wird direkt über das Telefon über ein erhöhtes Verbindungsentgelt bezahlt. Verschiedene Unternehmen bieten dem Kunden die Möglichkeit an, sich mittels einer SMS auf schnellem Wege unterschiedliche Programmeinheiten für das Handy in Form von Bildern, Hintergrundgestaltungen (Logos), besonderen Klingeltönen und Spielen zu bestellen. Die SMS wird an fünfstellige Kurzwahl-Nummern gesandt, die in allen Netzen funktionieren. Sodann schickt der Anbieter die bestellte Programmeinheit auf das Handy wieder zurück. Auch die Möglichkeit, durch so genannte Chats mit anderen Handynutzern in Kontakt zu treten und mit diesen Kurznachrichten auszutauschen, wird den Nutzern eingeräumt. Bei Chats sind häufig sog. Profichater im Hintergrund, die die Aufgabe haben, speziell auf den Handynutzer zugeschnittene Antworten zu schicken. Viele Anbieter haben die Zeichen der Zeit erkannt. Aus diesem Grund werden immer mehr Programmeinheiten in der Werbung angeboten. Besonders Jugendliche lassen sich durch diese Angebote locken. Neben seriösen Anbietern nutzen aber leider verstärkt auch viele unseriöse Anbieter diese neuen Möglichkeiten. Diese erkennt man unter anderem daran, dass ein Handybesitzer unverlangt eine SMS erhält mit der Aufforderung, eine SMS an eine fünfstellige Nummer zu versenden. Beispiel: Die erste Werbe-SMS beginnt: Hallo, habe lange nichts mehr von dir gehört, melde dich! Viele Nutzer übersehen, dass am Ende der SMS die Kosten, z.b. 1,99 pro SMS, stehen. Wer dann antwortet, wird in ein SMS- Gespräch - speziell auf sein Alter und sein Geschlecht zugeschnitten - verwickelt, mit dem Ziel, dass der Handybesitzer möglichst oft antwortet. Die Preise für diese so genannten Premium-SMS sind frei tarifierbar, mit anderen Worten: Die Anbieter dürfen hierfür verlangen, was sie wollen. Die Anbieter von Premium-SMS verlangen derzeit teilweise bis zu 6 (!) pro SMS. Die Kosten werden direkt über die Mobilfunkrechnung abgerechnet bzw. von der Prepaid-Karte abgezogen. Was als einzelne Bestellung nicht weiter ins Gewicht fällt, summiert sich zu teilweise horrenden Summen, wenn man an den genannten Chats teilnimmt oder sich immer wieder neue Spiele etc. bestellt.

10 Seite 10 Nicht wenige zwielichtige Anbieter werben mit so genannten Paketen. Dies sind Klingeltöne, Hintergrund- oder SMS-Bilder im Abonnement, die das Konto täglich um 1,99 erleichtern. Wer es versäumt, ein solches Abo korrekt zu kündigen, kann in einem Monat schon mal 60 ausgegeben. Oft haben Kunden hier das Problem, dass sie nicht mehr wissen, wie sie das Abo kündigen können. Dies insbesondere dann, wenn im Fernsehen für Programmeinheiten geworben wird, und die Kündigungsmöglichkeit nur kurz eingeblendet wird. Dann ist es äußerst problematisch, dieses Abo wieder loszuwerden, zumal man häufig nicht mal weiß, wem gegenüber man das Abo kündigen kann. Die Kosten werden jedoch gnadenlos von der Prepaid- Karte abgezogen, wenn das Handy aufgeladen wird. Im Grunde genommen ist das Runterladen von Klingeltönen aus finanzieller Sicht ein Irrsinn. Dies wird einem deutlich, wenn man die Kosten mit den Kosten vergleicht, die beim Kauf von z.b. CDs im Handel entstehen: Für eine Maxi-CD zahlt man im Handel rund 6, eine normale CD kostet etwa 16. Wer trotzdem nicht auf Programmeinheiten verzichten will, kann andere und billigere Möglichkeiten wählen, um an diese zu kommen. Niemand muss 3,98 für zwei SMS ausgeben oder gar eine 0190-Nummer wählen, um zu einem neuen Klingelton zu kommen: Im Internet gibt es eine Fülle von bestimmten Angeboten, die gratis Logos und Klingeltöne bereithalten. Danach können z.b. unter den Internetadressen oder kostenlos Pogrammeinheiten runtergeladen werden. Hinweis: Bitte diese Adressen nur im Falle einer entsprechenden Frage nennen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Verbraucherzentrale diese Adressen nicht näher überprüft hat, sondern aus der Computerfachzeitschrift CHIP entnommen hat. Wissenswert ist auch, dass Klingeltöne und Logos vom eigenen Handy-Provider meistens günstiger sind. Informationen bekommt man über das Internet. Besonders kreative SchülerInnen können sich mit entsprechender Software, die man sich kostenlos im Internet runterladen kann, und Handyschnittstelle zum Computer Klingeltöne auch selber basteln. Folien Beispiele für Premium-SMS Folie 18: Abzocke mit 0137-Nummern Allgemeine Hinweise: 0137-Nummern (T-Vote-Calls) werden häufig in der Regel für telefonische Abstimmungen oder Gewinnspiele verwendet. Der Grundgedanke dieser Nummern war ursprünglich, sie ausschließlich für TED-Umfragen zu verwenden. Man bezeichnet sie auch als MABEZ, was soviel bedeutet wie Rufnummern für Massenverkehr zu bestimmten Zielen. Dabei können personenbezogene Daten der Anrufer gespeichert und ausgewertet werden und auf Wunsch Gespräche direkt zum Moderator einer Sendung durchgestellt werden (Beispiele: Antenne Bayern Das geheime Geräusch ; ARD-Sportschau Das Tor der Woche usw.). Die Abrechnung erfolgt vom Festnetz aus zeitunabhängig pro Verbindung. Bei den Nummern gibt es für die Bereiche bis feste Tarife, z.b oder 9 für 0,49 pro Minute, maximal kosten diese Nummern bis 0,99 pro Anruf/Minute Problematik für Handybesitzer: Teilweise treiben auch im Bereich der 0137-Nummern unseriöse Leute ihr Unwesen, was sich für den Handybesitzer wie folgt zeigt:

11 Seite 11 Häufig werden Handybesitzer durch fingierte Anrufe irregeführt. Es handelt sich um einen kurzen Anruf auf dem Handy, der nur dem Zweck dient, den Angerufenen zu einem Rückruf zu bewegen. Der Angerufene hat eigentlich keine Chance, den Anruf entgegenzunehmen und sieht in seinem Display lediglich einen Hinweis wie: Anruf in Abwesenheit. Betroffen sind Kunden aller Mobilfunknetzbetreiber. Im Display erscheint eine Nummer, die mit beginnt. Die Kosten für den Rückruf dieser Nummer vom Handy sind von Netz zu Netz verschieden (Stand Mai 2004): O2: Gespräch: 39 Cent/min, zusätzlich pro Verbindung 46 Cent Vodafone D2: Minutenpreis des jeweiligen Mobilfunktarifs, zusätzlich pro Verbindung 1,12 T-Mobile: 1,39 /min E-Plus: 50 Cent/min, zusätzlich pro Verbindung 25 Cent Es ist dringend davon abzuraten, zu unbekannten Telefonnummern Rückrufe zu tätigen. Wer sich von solchen Kurzanrufen belästigt fühlt, sollte umgehend die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ( einschalten und um Sperrung der Nummer bitten. Folie 19: Abzocke mit 0900-Nummern Mittlerweile kennt jeder schon die 0900-Mehrwertdiensterufnummern. Wenn man sich zum Beispiel Klingeltöne oder Logos herunterladen will, kann man dies häufig auch über 0900-Nummern machen. Hinweis: Was sind Mehrwertdienste? Mehrwertdienste sind alle Zusatz-Leistungen eines Netzbetreibers, die nicht zum Basisdienst gehören (Informationsdienste ; Unterhaltungsdienste ; übrige Dienste ; Dialer ) Nummern gibt es seit nicht mehr. Wie bei der Premium-SMS werden Mehrwertdienste direkt über das Telefon über ein erhöhtes Verbindungsentgelt bezahlt. Ob Teilnahme an Gewinnspielen, erotische Gespräche, Flirt-Hotlines etc., überall begegnen einem Telefonmehrwertdienste. Natürlich, so möchte man beinahe sagen, gibt es auch hier schwarze Schafe, die mit diesen Nummern nur schnelles Geld machen wollen. Aus diesem Grunde ist Vorsicht geboten: Alle 0900-Nummern sind bis zu einem Entgelt von 2 pro Minute frei tarifierbar. Nach einer Verbindungsdauer von 60 Minuten erfolgt automatisch die Trennung vom Netz. Bei einer zeitunabhängigen Abrechnung pro Einwahl (sog. Blocktarif) dürfen sogar die Kosten für die Einwahl bis zu 30 betragen. Dass Verbraucher teilweise vor diesen 0900-Nummern geschützt werden müssen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und bestimmt, dass alle Anbieter solcher Dienste stets den Preis anzugeben haben, der für einen Anruf, je Minute oder je Inanspruchnahme zu zahlen ist. Bei der Preisangabepflicht unterscheidet man zwischen der Preisangabe in der Werbung und der Preisangabe bei der Inanspruchnahme des Dienstes. Anbieter von 0900-Nummern müssen in der Werbung sowohl die Rufnummer als auch den Preis angeben. Dies gilt seit nicht nur für die Verbindung aus dem Festnetz, sondern auch für Mobilfunkpreise. Bei der Inanspruchnahme muss ebenfalls eine Preisinformation erfolgen. Die Preisangabe muss für den Anrufer kostenlos sein und hat spätestens drei Sekunden vor dem Beginn der Entgeltlichkeit zu erfolgen. Dies soll dem Anrufenden ermöglichen, die Verbindung noch rechtzeitig vor dem Beginn der Entgeltlichkeit zu unterbrechen. Informiert der Anbieter nicht vor Beginn der Entgeltlichkeit über die Preise, so hat er keinen Anspruch auf ein Entgelt.

12 Seite 12 Folie 20: Abzocke über R-Gespräche Das R in R-Gespräch steht für reversed charge, also für rückwärts berechnete Gespräche, bei denen nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten trägt. Kostenlos telefonieren mit diesem Slogan werben die Firmen in Deutschland teilweise für so genannte Rückrufgespräche. Wenn man einen solchen Anruf bekommt, wird man von einer Automaten-Stimme darüber informiert, dass man gerade per R-Gespräch angerufen wird, wie viel es kostet und dass man mit einer bestimmten Nummerntaste annehmen kann. Will man das nicht, sollte man einfach auflegen. Die Kosten werden in der Regel pro Sekunde angegeben z.b. 1,9 Cent pro Sekunde. Nach einer Minute sind das schon 1,14. Kommt der Anruf von einem Handy, sind es mit 2,9 Cent pro Sekunde schon 1,74 pro Minute. Die hohen Minuten- bzw. Sekundenpreise für R-TALK lassen die R-Gespräche schnell zur Kostenfalle werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche können die entstehenden Kosten meist nicht abschätzen. Anrufende Kinder und Jugendliche machen sich aufgrund der Werbeaussage Kostenlos telefonieren oder Gratis telefonieren häufig keine Gedanken über die anfallenden Kosten. Die eine Seite telefoniert tatsächlich kostenlos, wie es die Werbung verspricht. Die andere Seite, die das Telefonat entgegennimmt, kann die Bandansage mit dem Kostenhinweis in Sekundenpreisen nicht einschätzen, und zahlt entsprechend nach Annahme. Teilweise waren schon Rechnungen in Höhe von ca. 500 bis Gegenstand von Anfragen bei der Verbraucherzentrale. Diese Rechnungen gingen auf die Annahme von R- Gesprächen zurück. Folie 21: Kostenfallen in Branding-Handys Neuerdings muss man nicht unbedingt einen Handyvertrag abschließen, um an ein günstiges Handy zu kommen. Zahlreiche Marken-Handys der Spitzenklasse sind gegenwärtig auch mit Kartenvertrag bei den Mobilfunk-Netzbetreibern für einen sehr niedrigen Preis zu haben. Vor allem Vodafone und T-Mobile bringen derzeit verstärkt Branding-Handys auf den Markt. Doch hierbei ist es ratsam, Vorsicht walten zu lassen, denn wenn auf dem Handy das Logo des Netzbetreibers steht, muss man damit rechnen, dass die Funktionsweise des Handys nicht mehr der des Original-Handys des Herstellers entspricht. Die so genannten Branding-Handys ( branding = mit einer Marke versehen, hier: mit der des Netzbetreibers) sind auf bestimmte Dienste des Netzbetreibers fest voreingestellt, was die Bedienung erleichtert, wenn man die Datendienste des Netzbetreibers in Anspruch nehmen will. Dies gilt insbesondere beim Herunterladen von Logos, Klingeltönen und Spielen vom WAP-Portal des Netzbetreibers. Problematisch ist jedoch, dass viele Anbieter von Branding-Handys durch eine veränderte Menüführung und Tastenbelegung dem Handybesitzer diese Dienste regelrecht aufdrängen. Durch die möglichst häufige Anwahl ihrer kostenpflichtigen Datendienste möchten sich die Netzbetreiber offensichtlich die Kosten für das stark verbilligte Handy wieder holen. So werden z.b. so genannte Soft-Keys eingesetzt, die ins Internet führen. Im Normalzustand des Handys erscheint das Logo des Internetportals vom Netzbetreiber. Wer dann auf die benachbarte Taste drückt, baut eine Verbindung ins Netz auf. Oft handelt es sich dabei um eine zentrale Steuerungstaste. Mit dieser können sich manche gebrandeten Handys auch bei versehentlichem Drücken, etwa in der Jackentasche, direkt in das WAP-Portal des Netzbetreibers einwählen. Auch im Handymenü finden sich Links, die ohne Nachfrage oder Hinweis auf die Folgekosten direkt auf das WAP-Portal führen.

13 Seite 13 Die Branding-Handys können dadurch sehr schnell zur Kostenfalle werden. Auch erfahrene Handynutzer ärgern sich über die Art, wie die Netzbetreiber ihre Branding-Handys an ihr Geschäftsmodell anpassen. Und es ist schwierig, dieses Branding wieder loszuwerden. Teilweise besteht die Möglichkeit, sich statt der Software des Netzbetreibers die Originalsoftware des Handybauers wieder aufspielen zu lassen. Das geht aber nur, wenn das Gerät nicht exklusiv für einen Netzbetreiber angeboten wird, sondern es eine freie Variante gibt. Von Internet-Angeboten für das De-Branding wird abgeraten, denn wenn bei der Betriebssoftware Defekte auftreten, kann das Handy vielleicht nicht mehr zu retten sein. Folie 22: Beispiel für gebrandetes Handy Deshalb rät die Verbraucherzentrale dringend dazu, alle Angaben, die man zur Sperre des Mobiltelefons braucht, immer bei sich zu haben (siehe Folie 24: Handynotfallkarte). Folie 23: Beispiel für Handypayment Folie 24: Handynotfallkarte der Verbraucherzentrale Wenn ein Vertragshandy gestohlen wird, ist es wichtig, so schnell wie möglich das Mobiltelefon sperren zu lassen. Der Kunde benötigt bei Verträgen zur Sperre oft sein Geheimwort. Dieses sollte man natürlich nicht aufschreiben. Nötig ist die Mobilfunkrufnummer, für eine Sperre oder Diebstahlsanzeige auch die IMEI Nummer (spezielle Identifikationsnummer) des Mobiltelefons (wenn man *#06# ins Handy eingibt, erscheint sie im Handy-Display) und die SIM-Karten-Nummer (steht auf der SIM-Karte im Handy). Am besten neben der Telefon-Sperrnummer des Anbieters auch die Fax-Nummer notieren, weil es bei einem Diebstahl darauf ankommt, möglichst schnell und beweisbar zu sperren. Folien : Kostenfalle Handy im Ausland Wenn man sich entscheidet, sein Handy in den Urlaub im Ausland mitzunehmen, sollte man auf Folgendes achten: Telefonieren aus dem Ausland verursacht hohe Telefonkosten. Denn man zahlt nicht nur die Kosten für die Verbindung, sondern zusätzlich das so genannte Roaming. Was ist Roaming? Unter Roaming versteht man das Weiterreichen des Signals, wenn man außerhalb der netzeigenen Funkstation ist. National Roaming ist die Nutzung eines anderen nationalen Netzes als das eigene. Da die Unternehmen konkurrieren, ist dies meist nicht möglich. Bei O2-Nutzern ist es jedoch vertraglich geregelt, dass sie das D1 Netz nutzen dürfen, weil O2 in der Fläche sein Netz noch nicht vollständig ausgebaut hat. International Roaming ist die Bezeichnung für das Nutzen eines Handys in einem anderem Netz als dem Heimnetz also dem Netz, bei dem man den Kartenvertrag abgeschlossen hat. Ein Beispiel wäre die Nutzung des Mobiltelefons während einer Auslandsreise (z.b.: Urlaubs- oder Geschäftsreise). Hierzu hat der eigene Netzbetreiber Roamingabkommen mit den Betreibern anderer Netze geschlossen. Nur mit solchen Roamingpartnernetzen ist International Roaming möglich. Hinweis: Es entstehen beim Telefonieren im Ausland auch Kosten, wenn man angerufen wird. Denn als Angerufener zahlt man alles, was über den Inlandspreis hinausgeht, d.h. Auslandsverbindung und zusätzlich das Roaming. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Anrufer kann nicht ahnen, dass der, den er anruft, im Ausland ist. Er wird so vor den möglichen hohen Kosten des Auslandsgesprächs geschützt.

14 Seite 14 Teuer kann es auch werden, wenn der Anrufer auf die Mail-Box des Empfängers spricht: Der Anrufer redet der Empfänger zahlt, ohne es zu wissen. Deshalb ist es ratsam, alle Anrufe direkt auf die Mailbox umleiten zu lassen, denn die liegt nicht im Ausland ( Unbedingte Rufumleitung ). So kostet es nur, wenn man selbst anruft. Wichtig ist dabei, dass man die Rufumleitung schon in Deutschland macht und kurz testet. Als zweite Alternative bietet sich an, die Mailbox in Deutschland noch zu deaktivieren. Wer länger im Ausland bleibt, sollte sich möglichst dort eine neue SIM-Karte besorgen. So können Roamingkosten gespart werden und man zahlt nichts für ankommende Anrufe. Probleme können sich hier allenfalls ergeben, wenn man ein Handy mit SIM-Lock hat. Folie 27: Achtung vor dem Kleingedruckten Bevor man einen Handyvertrag abschließt, sollte man sich das Kleingedruckten immer ganz genau durchlesen. Folgende Beispiele sollen auf die Problematik aufmerksam machen: Manche Mobilfunkprovider, die vorgeben, nur an Werktagen voll abzurechnen, rechnen vielleicht auch am Samstag zumindest tagsüber als Werktag ab. Während man in einem anderen Tarif am Wochenende für 9 Cent/Min. telefoniert, müssten sie den Hauptzeitpreis von z.b. 49 Cent bezahlen (Wochenend-Abzocke). Sie wollen den Tarif wechseln, weil sie ihr Telefonierverhalten falsch eingeschätzt haben. Manche Mobilfunkbetreiber nehmen eine Vertragswechselgebühr oder/und lassen die Mindestvertragslaufzeit meist 24 Monate von vorne beginnen (Vertragswechsel-Abzocke). Die Mobilfunkanbieter stellen eine falsche Rechnung und berechnen eine Rücklastschriftgebühr von bis zu 40, wenn man der Lastschrift bei der Bank widerspricht. Eine solche Gebühr ist jedoch nach der Rechtsprechung unzulässig und muss nicht bezahlt werden. Problematisch ist nur, dass das viele Kunden nicht wissen und auf die Aufforderung hin bezahlen. Es ist ratsam, die kritischen Punkte in den Verträgen beim Händler oder Provider direkt anzusprechen. Viele Anbieter sind großzügig und kommen ihren Kunden entgegen. Schon wegen der steigenden Konkurrenz empfiehlt es sich für den Kunden, ein bisschen zu verhandeln. Folie 28: Schulden Bereits 12 Prozent der Jugendlichen in Deutschland zwischen 13 und 24 Jahren haben Schulden. Im Durchschnitt liegt die Verschuldung bei Jugendlichen bei * Schon 13- bis 17-Jährige sind mit durchschnittlich 370 verschuldet.** Die Gründe sind vielfältig der sorglose Umgang mit dem Handy aber ist nach Erfahrung vieler Schuldnerberatungsstellen oft dafür verantwortlich, dass junge Menschen Schulden anhäufen. Viele Handybesitzern, die ein Vertragshandy haben, verlieren schnell den Überblick über die Kosten. Weil das Geld zumindest beim Vertragshandy automatisch jeden Monat vom Konto abgebucht wird, bekommt man oft gar nicht mit, wie teuer das Handy wirklich ist. Folie 29: Folgen der Überschuldung Wer nicht regelmäßig seine Kontoauszüge kontrolliert, merkt vielleicht gar nicht, dass das Konto schleichend immer leerer und leerer wird. Irgendwann ist es auf Null, dann darunter bis sogar der Dispokredit, sofern man einen solchen hat, vollkommen aufgebraucht ist. Als Folge überweist die Bank nichts mehr an den Vertragspartner. *Quelle: BDIU Bundesverband der Inkassounternehmen **Quelle: IJF Institut für Jugendforschung

15 Seite 15 Wenn der Netzbetreiber kein Geld mehr bekommt, dann nimmt er dies nicht gelassen hin, sondern hat die Möglichkeit, den Telefonanschluss zu sperren, was er in der Regel bei entsprechenden rückständigen Forderungen auch tut. Wenn es ganz hart kommt, sperrt er das Handy komplett, dann ist man nicht einmal mehr erreichbar. Doch dabei bleibt es nicht. Wenn der geschuldete Betrag nicht gezahlt wird, dann veranlasst der Netzbetreiber in der Regel auch einen so genannten SCHUFA-Eintrag. Was ist die SCHUFA? SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Aufgabe der SCHU FA ist es, Unternehmen, die Geld- oder Warenkredite vergeben, Informationen zur Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu liefern. Hat man einmal einen SCHUFA-Eintrag, kann man, solange dieser nicht gelöscht wird, nie mehr einen neuen Handyvertrag abschließen. Und man wird komplett vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen. Man bekommt keine EC-, Bank- oder Kreditkarte mehr, kann also nur noch bar bezahlen. Zudem muss man damit rechnen, dass jeden Augenblick der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und schaut, was er im Wege der Zwangsvollstreckung pfänden kann. Auch zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) beim Amtsgericht kann man gezwungen werden. Aus diesem Grund leiht man sich von einem Dritten (Eltern, Geschwister, Freunde) Geld, um seine Gläubiger zu befriedigen. Das ist dann der Anfang der Schuldenspirale, aus der man oft alleine nicht mehr heraus kommt. Tipp: Eine kostenlose Schuldnerberatung beim Landratsamt ist dann der erste Schritt in die richtige Richtung. Folie 30: Beispiel für die Schuldenspirale

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