Das Kapitel Abschluss des Masterstudiums schildert das Procedere der Masterprüfung und stellt Prüfungsfächer und Prüfungsliteratur vor.

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1 Liebe Studierende! Dieser Leitfaden soll Sie erfolgreich durch das Masterstudium führen und Ihnen erläutern, wie der Studienplan im Detail umzusetzen ist. Er soll Sie dabei unterstützen, die richtigen Lehrveranstaltungen zur richtigen Zeit zu absolvieren und ohne unnötigen Stress Ihr Studium zum Abschluss zu bringen. Zunächst werden Ihnen die Module inhaltlich vorgestellt und ausgeführt, was im Einzelnen dafür zu tun ist: Aufbau und Inhalt der Module. Vor allem das Modul Projekt wird detailliert dargestellt. Anschließend ist der idealtypische Verlauf des Masterstudiums skizziert. Im Abschnitt Ablauf des Masterstudiums erfahren Sie auch, was zu tun ist, wenn Sie die Masterarbeit in Angriff nehmen. Des Weiteren finden Sie Hinweise auf die Zugangsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen und Informationen über das Procedere für Anrechnung von Prüfungsleistungen. Das Kapitel Abschluss des Masterstudiums schildert das Procedere der Masterprüfung und stellt Prüfungsfächer und Prüfungsliteratur vor. Den Abschluss bildet der Volltext des dzt. gültigen Studienplans, Version Er beinhaltet auch einen Mustersemesterplan, der die empfohlene Verteilung der Module auf vier Semester veranschaulicht. Ebenfalls enthalten ist eine Äquivalenzliste, die auf die Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen aus dem (alten) Studienplan Version 2003/09 verweist. Ein wichtiges Informationsmedium für Studierende ist die Website des Fachbereichs. Wenn Sie sich als Startseite auf Ihrem PC/Notebook einrichten, kommen Sie unter >Service< zu den tagesaktuellen Ankündigungen zum Studienbetrieb. Hier finden Sie auch die Downloads aller wichtigen Formulare. Fragen zum Studium beantworte ich gerne in meiner Sprechstunde Mittwoch, Uhr. Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg im Studium! Ihre Dr. Karin Stockinger (Studienbereichsleitung) Seite 1 von 25

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Das Masterstudium Kommunikationswissenschaft 3 Aufbau und Inhalt der Module 3 Ablauf des Masterstudiums 6 Zugangsvoraussetzung für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen 7 Anrechnung von Prüfungsleistungen 7 Abschluss des Masterstudiums 10 Einreichung der Arbeit 10 Anmeldung zur Prüfung 11 Mustertitelblatt 12 Ablauf der kommissionellen Prüfung 13 Prüfungsfächer 13 Prüfungsliteratur 15 Prüfungspass 16 Studienplan 17 Muster-Semesterplan 24 Äquivalenzliste 25 Stand: März 2014 Impressum: Preis: 1 Euro Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Fachbereich Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg Redaktion: Dr. Karin Stockinger, Julia Fraunberger, Marlene Gsenger Alle A-5020 Salzburg, Rudolfskai 42, Tel.: ,-4151,-4192 bis Fax: sekretariat.kowi@sbg.ac.at Gestaltung: Dr. Karin Stockinger, Julia Fraunberger, Printcenter der Universität Salzburg Druck: Printcenter der Universität Salzburg 2014 Fachbereich Kommunikationswissenschaft, Salzburg, Alle Rechte vorbehalten. Seite 2 von 25

3 Das Masterstudium Kommunikationswissenschaft Das Masterstudium Kommunikationswissenschaft umfasst vier Semester. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS, wobei 96 ECTS aus dem Fach Kommunikationswissenschaft und 24 ECTS aus Freien Wahlfächern zu absolvieren sind. Das Studium gliedert sich in vier Module. Seine Inhalte bezieht das Masterstudium aus vier mit einander vernetzten Lehr- und Forschungsfeldern, die gleichzeitig die Prüfungsfächer repräsentieren: Medien und Öffentlichkeit Kommunikation in Kultur und Gesellschaft, Kommunikation im Kontext von Politik, Ökonomie und Technik Berufsfeldforschung Das Studium beginnt mit einem einführenden Modul, das Studierende mit kommunikationswissenschaftlichen Theorien, Methoden und Fachgebieten vertraut macht. Im Verlauf des Studiums führen die Studierenden ein kommunikationswissenschaftliches Projekt durch und können sich in ausgewählten Inhalten spezialisieren. Den Abschluss des Studiums bilden das Verfassen einer Masterarbeit sowie eine kommissionelle Masterprüfung. Absolventinnen und Absolventen wird der Titel Master of Arts ( MA ) verliehen. Aufbau und Inhalt der Module Modul Einführung Masterstudium Das Modul vertieft die Kenntnisse von Theorien und Methoden des Faches Kommunikationswissenschaft und die Kompetenz im selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Darüber hinaus werden aktuelle Fragestellungen aus den Lehr- und Forschungsfeldern diskutiert. Modul Einführung Masterstudium (15 ECTS) VU/KO Theoriediskurse: Repetitorium (4 ECTS) VU Statistik MA (4 ECTS) VO Forschungsorientierung (3 ECTS) KO Schlüsseltexte (4 ECTS) Als Zugangsvoraussetzung für Seminare gilt die Lehrveranstaltung Theoriediskurse: Repetitorium. Alle anderen LV-Arten (VO, UE, KO, VU) können grundsätzlich ab dem ersten Semester belegt werden. Seite 3 von 25

4 Modul Projekt In diesem Modul sollen die Studierenden eigenständig an einem kommunikationswissenschaftlichen Projekt arbeiten und dazu die erforderlichen inhaltlichen und methodischen Kompetenzen erwerben. Es kann auch als erfolgreiche Absolvierung dieses Moduls gewertet werden, wenn in Lehrveranstaltungen an einer nicht-deutschsprachigen Universität mindestens zwei schriftliche wissenschaftliche Arbeiten verfasst werden. Diese Arbeiten müssen jeweils in Art (Einhaltung der wissenschaftlichen Standards) und Umfang (25-35 Seiten, bis Zeichen) Seminararbeiten nach diesem Curriculum entsprechen. Über die Anerkennung entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ. Modul Projekt (17 ECTS) UE Projekt I (4 ECTS) UE Projekt II (4 ECTS) PJ Projekt III: Projektdurchführung (9 ECTS) Ein Projekt besteht aus drei gleichlautenden, zusammen gehörenden Lehrveranstaltungen, nämlich zwei Übungen (Projekt I und Projekt II) und einem Projektseminar (PJ, Projekt III). Ein Projekt erstreckt sich über zwei oder drei aufeinander folgende Semester. Die LV sind auf 20 Teilnehmer/innen beschränkt. Die Zusammensetzung der Studierenden bleibt während der zwei bis drei Semester des Projektes gleich. Teil 1 des Projektes (UE 1) kann bereits im ersten Semester des Masterstudiums besucht werden. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Projektseminar ist der positive Abschluss von Projekt I bzw. Projekt I und II. Eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Projekte und ihrer unterschiedlichen Teile wird in der Studierendeninformation und im Kommentar in PlusOnline veröffentlicht. Es ist ein ausdrückliches Ziel des Fachbereichs, Projekte abteilungsübergreifend zu konzipieren. Es werden im Lehrprogramm sowohl kontinuierliche Projekte als auch einmalig durchgeführte Projekte angeboten. Kontinuierliche Projekte haben den Vorteil, dass Studierende im Falle eines Auslandssemesters den versäumten Teil nachholen können. Wenn beispielsweise vor dem Auslandsaufenthalt die Übung Projekt I absolviert wurde, kann nach der Rückkehr mit Projekt II und III des kontinuierlichen Projektes (z.b. Onlinejournal) fortgesetzt werden. Projekte dienen der Heranführung an wissenschaftliches Arbeiten und der Anwendung von wissenschaftlichen Theorien und Methoden bzw. dem Kennenlernen der internationalen Scientific Community im Bereich der Kommunikationswissenschaft. Über die intensive Beschäftigung mit einem wissenschaftlichen Thema hinaus fördern Projekte die Team- und Kooperationsfähigkeit von Studierenden und dienen der wissenschaftlichen Vorbereitung auf die Masterarbeit. Endprodukte von Projekten können u.a. sein: Projektanträge, wissenschaftliche Veranstaltungen (Organisation, Begleitung und Auswertung) Forschungsberichte oder publikationsfähige Manuskripte für eine wissenschaftliche Zeitschrift o.ä. Seite 4 von 25

5 Modul Spezialisierung Das Modul Spezialisierung beinhaltet eine breite Auswahl an Lehrveranstaltungen unterschiedlichen Typs zu den einzelnen Lehr- und Forschungsfeldern auf gehobenem Anspruchsniveau. Modul Spezialisierung (22 ECTS) Ausgewählte Problemstellungen (Mixed Learning*) (16 ECTS) SE Spezialisierungsseminar (6 ECTS) Mixed Learning ermöglicht es den Studierenden, ihr wissenschaftliches Profil nach eigenen Interessen zu formen. Je nach Lehrveranstaltungs-Typ können insgesamt 16 ECTS erworben werden. Es gibt zahlreiche Angebote mit theoretischen bzw. praxisrelevanten Fragestellungen, dazu zählen auch Praxisprojekte (z.b. Uniradio oder PlugIn) oder die Mitwirkung an der Betreuung von Bachelor-Studierenden (Mentoring). Anrechenbar sind nur Lehrveranstaltungen, die unter Mixed Learning angekündigt sind! Das verpflichtende Spezialisierungsseminar kann den Studierenden möglicherweise inhaltlich/thematisch als Orientierung für die spätere Masterarbeit dienen. Modul Master In diesem Modul wird von den Studierenden ihre Masterarbeit verfasst. Im begleitenden Master-Konversatorium setzen sie sich mit unterschiedlichen inhaltlichen, theoretischen und methodischen Herangehensweisen auseinander und stellen ihre Arbeit zur Diskussion. Modul Master (42 ECTS) KO Master-Konversatorium (4 ECTS) Masterarbeit (30 ECTS) Masterprüfung (8 ECTS) Masterarbeit Das Thema der Masterarbeit ist einem der Lehr- und Forschungsfelder des Masterstudiums Kommunikationswissenschaft (Medien und Öffentlichkeit, Kommunikation in Kultur und Gesellschaft, Kommunikation im Kontext von Politik, Ökonomie und Technik, Berufsfeldforschung) zugeordnet. Studierende sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus Vorschlägen der Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die Masterarbeit hat einen Normtextumfang von zumindest 120 Seiten ( Zeichen, inkl. Leerzeichen). Sie dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch auf hohem Niveau zu bearbeiten. Das Master-Konversatorium (MK) wird begleitend zum Verfassen der Masterarbeit besucht. Es werden ein- und zweistündige MK angeboten. Wer seine Masterarbeit im Laufe nur eines Semesters abschließt, muss um den Studienplan zu erfüllen ein Seite 5 von 25

6 zweistündiges MK (4ECTS) oder zwei einstündige MK (zweimal 2ECTS) absolvieren. Es ist möglich, MK bei verschiedenen LV-Leiter/innen zu wählen. Wer seine Masterarbeit im Zeitraum von zwei (oder mehr) Semestern verfasst, kann die erforderlichen 4ECTS auf die Semester verteilen. Ablauf des Masterstudiums Die Darstellung eines idealtypischen Verlaufs des Masterstudiums wird den Studierenden in Form eines Muster-Semesterplans vom Fachbereich Kommunikationswissenschaft vorgeschlagen. Sie finden ihn als Download unter Lehre auf der Fachbereichs-Website und am Ende des Studienplans in diesem Leitfaden. Das Studium gliedert sich in vier Semester und der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS-Credits. Das erste Semester beginnt mit dem einführenden Modul, das vier Lehrveranstaltungen besteht: Theoriediskurse: Repetitorium, Schlüsseltexte, Statistik MA und Forschungsorientierung. Manche der vier Lehrveranstaltungen werden sowohl im WS als auch im SS angeboten, manche nur im WS. Bitte beachten Sie die LV-Ankündigungen für das gesamte Studienjahr in Plusonline! Der erfolgreiche Abschluss der LV Theoriediskurse: Repetitorium wird für die Teilnahme an Seminaren (Spezialisierungsseminaren) vorausgesetzt. Im zweiten Semester wird den Studierenden vorgeschlagen, die UE Projekt I im Modul Projekt und das Spezialisierungsseminar aus dem Modul Spezialisierung zu belegen. Im dritten Semester soll das Modul Projekt mit den beiden Lehrveranstaltungen Projekt II und Projektdurchführung (Projekt III) abgeschlossen werden und aus dem Modul Master das Master-Konversatorium belegt werden. Projekte, die sich über drei Semester erstrecken, werden im vierten Semester abgeschlossen. Parallel zu den ersten drei Semestern sollten die Studierenden Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Ausgewählten Problemstellungen (Mixed Learning) absolvieren. Im vierten Semester wird vorgeschlagen, die Masterarbeit zu verfassen und die Masterprüfung zu absolvieren. Mögliche Betreuer/innen für die Masterarbeit sind in der Liste der Prüferinnen (FB-Website >Service > Downloads) mit deren Prüfungsfächern angeführt. Sobald die Frage der Betreuung entschieden ist, melden Studierende ihre geplante Masterarbeit online an und füllen eine Betreuungsvereinbarung aus; das ausgedruckte Formular ist im Sekretariat (Frau Hacker) abzugeben. Link zur Anmeldung der Masterarbeit: Die fertige Masterarbeit ist in dreifacher Ausführung im Prüfungsreferat der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät, Erzabt-Klotz-Straße 1, einzureichen. Freie Wahlfächer Neben den Lehrveranstaltungen der Module des Masterstudiums Kommunikationswissenschaft im Ausmaß von 96 ECTS müssen die Studierenden Freie Wahlfächer im Ausmaß von 24 ECTS absolvieren. Empfohlen wird, diese aus einem fachnahen Bereich Seite 6 von 25

7 (z.b. Soziologie, Politikwissenschaft, Recht und Wirtschaft) zu studieren oder einen Studienschwerpunkt (24 ECTS) bzw. Studienergänzungen (jeweils 12 ECTS) an der Universität Salzburg zu wählen. Insbesondere eignen sich interdisziplinäre Angebote der Universitätsschwerpunkte wie z.b. European Union Studies, Gender Studies, Global Studies ICTS&S und Medienpass. Zugangsvoraussetzungen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen Für folgende Lehrveranstaltungen des Masterstudiums gelten Zugangsvoraussetzungen: Seminare (SE): Positiver Abschluss der Lehrveranstaltung Theoriediskurse: Repetitorium Projektseminare (PJ): Positiver Abschluss der Lehrveranstaltungen Projekt I bzw. Projekt I und Projekt II Anrechnung von Prüfungsleistungen Wer rechnet an? Dr. Karin Stockinger, Sprechstunde: Mi 10-12, Karin.Stockinger@sbg.ac.at Tel. 0662/ Was muss man anrechnen lassen? Prüfungsleistungen für Pflichtfächer bzw. Module im Studium Kommunikationswissenschaft, die in anderen Studienrichtungen der Universität Salzburg bzw. an anderen Universitäten erbracht worden sind. Prüfungsleistungen für die freien Wahlfächer, die an inländischen und ausländischen Universitäten erworben worden sind. KEIN Anerkennungsverfahren ist erforderlich für Prüfungsleistungen für freie Wahlfächer, die an der Universität Salzburg erworben wurden. Prüfungsleistungen aus dem Curriculum des Bachelor- und Magisterstudium ( alt ) Version 2003/2009 für das Bachelor- und Masterstudium ( neu ) in der Version Hier gibt jeweils die Äquivalenzliste (s. Anhang Studienplan) Auskunft darüber, welche LV für welche Module/LV anrechenbar sind! Was ist zu tun, wenn eine Anrechnung gewünscht ist? Bitte füllen Sie in PLUSonline das entsprechende Formular aus. Sie finden das Formular in PLUSonline in Ihrem persönlichen Konto unter Studium. Einen Leitfaden zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf der Fachbereichs-Website >Service für Studierende >Formulare & Downloads. Seite 7 von 25

8 Wenn Sie mehrere Lehrveranstaltungen/Kurse einer Universität anrechnen lassen möchten, so schreiben Sie bitte alle Anrechnungswünsche in EINEN Antrag! Verwenden Sie für jede LV, die Sie angerechnet haben möchten, eine neue Position und geben Sie unmittelbar darunter in der Option anrechenbar für das Fach/die LV ein, für die der eingereichte Kurs angerechnet werden soll. Wenn Sie Kurse verschiedener Universitäten einreichen, so verwenden Sie bitte pro Universität jeweils einen eigenen Antrag! Zusammen mit den Bestätigungen für die Prüfungsleistungen (Zeugnis, Official Transcript und dgl. Kopien genügen) geben Sie alle Unterlagen bei Marlene Gsenger (Studienberatung) ab: persönlich während ihrer Sprechstunde am Dienstag, Uhr im Raum 0015 oder im Sekretariat oder schicken Sie alles als Scan per an Wichtig: Bitte füllen Sie das Formular vollständig und richtig aus und geben Sie auf dem Antrag Ihre aktuelle Handy-Nummer bzw. Ihre adresse an. Sie werden von der Rechtsabteilung (Kapitelgasse) verständigt, sobald Ihr Bescheid dort zum Abholen bereit liegt: Büros des Rektorats - Rechtsangelegenheiten: Kapitelgasse 6, Stiege 9/1.St., 5010 Salzburg Bettina Kalhamer, Tel. +43(0)662/ Öffnungszeiten: Montag - Freitag: Uhr Beispiele für Anrechnungen für Freie Wahlfächer bzw. Pflichtfächer: Plus ECTS Fremdbeurteilung Beurteilung Position 1 IULM Mailand Laboratorio di English for Management; Wochenstunden 2009/10 wird anerkannt für Freie Wahlfächer; LV, 6 Wochenstunden / Position 1 Universität Salzburg Einführung in die Statistik; VO 2SSt 2 4 W 2010/11 wird anerkannt für Statistik für das Masterstudium VU, 2SSt S 2010/ Seite 8 von 25

9 ACHTUNG: LV/Kurse, die Sie für Freie Wahlfächer angerechnet haben möchten, tragen Sie bitte auch entsprechend ein: Sie wählen unter anrechenbar für die Option frei definierbare Leistungen und tragen dort Freie Wahlfächer ein! Die meisten Studienpläne kennen nur den Begriff des Freien Wahlfaches! Wenn Ihr Wunsch die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen für Freie Wahlfächer ist, bitte aktivieren sie NICHT in der ersten Zeile die Option als Freifach anerkennen. Bitte schreiben Sie in das erste gelb umrandete Feld Freie Wahlfächer (+ ggf. die Bezeichnung einer Ergänzung oder eines Schwerpunktes, den Sie in den Freien Wahlfächern anstreben) Nicht aktivieren! Seite 9 von 25

10 Abschluss des Masterstudiums Die letzten Tätigkeiten zum Abschluss Ihres Studiums sind in den folgenden vier Schritten aufgelistet. Diese detaillierten Informationen hat das Fakultätsbüro der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät zusammengestellt. Bitte beachten Sie: Um Wartezeiten und Frustrationen zu vermeiden, erledigen Sie die Schritte unbedingt in der hier beschriebenen Reihenfolge. Bitte kontrollieren Sie jeweils, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, sonst kann keine Bearbeitung erfolgen! Quelle: [ ] 1. Einreichung der Masterarbeit Voraussetzungen: Diplom-/Masterarbeit in plusonline hat Status bewilligt Führen Sie dort nun folgende Eintragungen durch: o Abstract der Arbeit in Deutsch bzw. Originalsprache o Abstract in Englisch (jeweils max Zeichen) o mindestens 3 Keywords o OESTAT-Kategorien (am Online-Formular vorgegeben und auswählbar) Einreichung der Arbeit: Reichen Sie die Diplom-/Masterarbeit im Prüfungsreferat der KGW-Fakultät ein (Uni-Park Nonntal, Raum E.026; Erzabt-Klotz-Straße 1; Gertraud Dander oder Mag. Angelika Ganser). Sie benötigen: 3 gebundene Exemplare der Diplom-/Masterarbeit; Ringbindung ist nicht erlaubt! (Anm.: Einen Vorschlag für die Gestaltung des Titelblattes finden Sie weiter unten.) 2 Exemplare auf CD-ROM in PDF-Format in stabilen CD-Hüllen. Auf der CD-ROM müssen Name der Verfasserin/des Verfassers und Semester der Einreichung angegeben sein, auf der Hülle zusätzlich auch der Titel der Arbeit. Die CD-ROM darf keinen Kopier- und Leseschutz beinhalten. Dokumentation über die Betreuung (unterschrieben von Betreuer/Betreuerin) bei LehramtskandidatInnen zusätzlich: Zeugnis über die pädagogische Ausbildung (ausgestellt von der Abt. Institut für Lehrerinnen- und Lehrerbildung, Uni-Park Nonntal) Anm.: Sie können Ihre Arbeit im Printcenter der Universität drucken und binden sowie auf CD-ROM brennen lassen. Nähere Informationen auf der Homepage Bitte beachten Sie: Nur wenn die oben genannten Einreichungsvoraussetzungen erfüllt und die Unterlagen vollständig sind, kann die Einreichung der Arbeit akzeptiert werden! Seite 10 von 25

11 Die Arbeit wird anschließend durch das Prüfungsreferat an den Gutachter/die Gutachterin übermittelt. Die Frist für die Beurteilung beträgt 2 Monate. Sie erhalten das Gutachten per Post zugesandt. 2. Anmeldung zur kommissionellen Diplom-/Masterprüfung Voraussetzungen: Vorliegen des Gutachtens der Diplom-/Masterarbeit Kontrollierter Prüfungspass (2.Studienabschnittes bzw. Masterstudium): Einreichung im Prüfungsreferat. Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen! Anmeldung zur Prüfung: Sobald diese Unterlagen im Prüfungsreferat aufliegen, erhalten Sie per das Formular für die Anmeldung zur kommissionellen Diplom-/Masterprüfung. Vereinbaren Sie den Prüfungstermin und senden Sie das ausgefüllte Formular entsprechend der Angaben im zurück. Bitte beachten Sie: Die Prüfung muss 2 Wochen vor dem Termin im Prüfungsreferat angemeldet sein. Es sind keine Ausnahmen möglich! 3. Abschlussdokumente Nach bestandener Prüfung bemühen wir uns, Ihre Abschlussdokumente (Diplom- bzw. Masterzeugnis und Verleihungsbescheid) so schnell wie möglich fertig zu stellen. Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass dies unter Umständen etwas dauern kann (max. 4 Wochen). Sie erhalten ein automatisiertes über plusonline, in dem Sie darüber informiert werden, dass Ihr Abschluss eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt können die Unterlagen im Prüfungsreferat abgeholt werden. Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an der feierlichen Sponsion ist nicht verpflichtend und erfordert eine Anmeldung in der Serviceeinrichtung Studium (Kapitelgasse 4, studium@sbg.ac.at). Die Anmeldung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Sponsionstermin erfolgen. Seite 11 von 25

12 4. Vorschlag für die Gestaltung des Titelblattes der Diplom-/Masterarbeit: TITEL DER MASTERARBEIT [DIPLOMARBEIT] MASTERARBEIT [DIPLOMARBEIT] zur Erlangung des Mastergrades [Magistergrades] an der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg Fachbereich Kommunikationswissenschaft Gutachter/in: Prof.Dr.... eingereicht von VOR- und ZUNAME Salzburg 20.. Seite 12 von 25

13 Der Abschluss des Masterstudiums erfolgt also durch eine Masterprüfung in zwei Teilen sowie eine positiv begutachtete Masterarbeit. Der erste Teil besteht aus der erfolgreichen Absolvierung aller Lehrveranstaltungen(Module 1 bis 3, Master-Konversatorium), die im Prüfungspass eingetragen werden. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Masterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Teils sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. Das heißt, dass die Anmeldung für die kommissionelle Masterprüfung (Sekretariat, Frau Hacker) erst erfolgen kann, nachdem die Masterarbeit positiv begutachtet worden ist! Der zweite Teil der Masterprüfung findet in kommissioneller Form statt und umfasst folgende Teilbereiche: Erstprüfung: Eine Prüfung aus dem Fach (= Lehr- und Forschungsfeld / LFF), dem das Thema der Masterarbeit zugeordnet ist. Das konkrete Thema und die Literatur für die Prüfung sind mit dem/der jeweiligen Prüfer/in zu vereinbaren! Zweitprüfung: Eine Prüfung in einem weiteren Lehr- und Forschungsfeld (LFF), das frei gewählt werden kann. Das konkrete Thema und die Literatur für die Prüfung sind mit dem/der jeweiligen Prüfer/in zu vereinbaren! Achtung: Diese beiden Prüfungen können NICHT im selben LFF erfolgen! Eine Prüfung über grundlegende und aktuelle Literatur des Faches (aus den beiden Fächern, die nicht in der Erst- und Zweitprüfung geprüft werden!) Die Literaturliste für diesen Teil der Prüfung finden Sie auf S. 11 bzw. als Download auf der FB-Website. Beispiel: Die Masterarbeit mit dem Titel Theorien des Boulevardjournalismus ist im Lehrund Forschungsfeld 1 (LFF 1) angesiedelt, also erfolgt die Erstprüfung ebenfalls aus LFF 1. Die konkrete Prüfungsliteratur wird mit dem/der Erstprüfer/in vereinbart. Für die Zweitprüfung wurde vom Kandidaten/der Kandidatin ein Prüfungsthema aus LFF 4 gewählt. Die konkrete Prüfungsliteratur wird mit dem/der Zweitprüfer/in vereinbart. Die Prüfung über grundlegende und aktuelle Literatur des Faches (Literaturprüfung) erfolgt daher aus LFF 2 und 3 der/die Vorsitzende prüft diesen Teil. Die folgenden vier Lehr- und Forschungsfelder (LFF) sind zugleich Prüfungsfächer im Masterstudium Kommunikationswissenschaft (vgl. 8 Abs. 5): LFF 1: Medien und Öffentlichkeit Beschäftigt sich mit Medienstrukturen und der Herstellung von Öffentlichkeit durch Massenmedien und andere Formen kommunikativer Vermittlung. Themen wie Öffentlichkeitstheorien, Kommunikations- und Medientheorien, Journalismustheorien, Kommunikations- und Mediengeschichte, Medien in Österreich oder Medienwirkungsund Rezeptionsforschung, Empirische Methoden oder Probleme von gesellschaftlicher Integration und von Inklusions-/Exklusionsprozessen sind hier beispielsweise vertreten. LFF 2: Kommunikation in Kultur und Gesellschaft Beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen von Kommunikation, Gesellschaft und Kultur, einschließlich der interkulturellen und interpersonellen Kommunikation. Seite 13 von 25

14 Mediensozialisationsforschung ist hier als Thema ebenso zu nennen wie Empirische Methoden, Fragen der Internetkommunikation in der Netzwerkgesellschaft, Gender- Studies oder beispielsweise Problemstellungen der Transkulturellen Kommunikation oder der Interpersonellen Kommunikation. LFF 3: Kommunikation im Kontext von Politik, Ökonomie und Technik Beschäftigt sich mit den Interdependenzen von Kommunikation, Politik und Ökonomie sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Beispiele für Themen sind hier Medienökonomie, nationale bzw. internationale Kommunikationspolitik, Mediensysteme, Medienstruktur, International Media Regulations, Empirische Methoden, Neue Kommunikations- und Informationstechnologien etc. LFF 4: Berufsfeldforschung Beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Analyse von Kommunikationsprozessen und -berufen (insbesondere Journalismus, Public Relations, Unternehmens- und Organisationskommunikation, audiovisuelle und Online-Kommunikation). Ausgewählte Problemstellungen der Journalismusforschung sind hier als Thema ebenso zu nennen wie Empirische Methoden, Onlinekommunikation oder Aspekte von Public Relations und Unternehmens-/Organisationskommunikation. Detaillierte Informationen zu Prüfungsthemen stellen die Prüfer/innen jeweils auf ihren Websites zur Verfügung. Die Prüfungsliteratur für die vier Lehr- und Forschungsfelder (LFF 1-4, s. oben) liegt im Printcenter der Universität, Kapitelgasse 5-7 auf: Tel. +43 (0) ; Öffnungszeiten Montag - Donnerstag: 08:00-12:00 / 13:00-16:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr Für den Ablauf der kommissionellen Masterprüfung hat die Curricularkommission im Mai 2011 folgende Durchführungsrichtlinie beschlossen: Die Durchführung der Masterprüfung gemäß 8 Abs. 4 MA-Curriculum am Fachbereich Kommunikationswissenschaft dauert in der Regel 60 Minuten. Davon sind je 20 Minuten vorgesehen für die Erstprüfung und die Zweitprüfung, 10 Minuten für die Literaturprüfung und 10 Minuten für die Vorstellung der Master-Arbeit und die Kommissionsberatungen. Für die Notengebung orientiert sich die Kommission an folgendem Schema: Die beiden Noten kommen durch die Gewichtung von je zwei Dritteln aus der Fachprüfung (also Erst- und Zweitprüfung) und zu je einem Drittel aus der Literaturprüfung zustande. Die kommissionelle Masterprüfung wird mit zwei Noten abgeschlossen, je eine für Erst- und Zweitprüfung. Inhaltlich sind aber drei Elemente zu berücksichtigen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, stellt die Curricularkommission den Mitglieder der Prüfungskommission und den Studierenden diese Durchführungsrichtlinie zur Verfügung. Für das Zustandekommen der Noten sollen sich die Kommissionmitglieder an folgendem Schlüssel orientieren: Die Fachprüfungen werden mit zwei Dritteln gewichtet, die Literaturnote mit einem Drittel. Zur Illustration ein Lesebeispiel: Kandidatin A erhält auf die Erstprüfung die Beurteilung 2 (gut); auf die Zweitprüfung die Beurteilung 4 (genügend) und auf die Literaturprüfung die Beurteilung 1 (sehr gut). Sie erhält folgende Noten: Erstprüfung: Note gut ( = 5 dividiert durch 3 = 1,66 > Note 2) Zweitprüfung: Note genügend ( = 9 dividiert durch 3 > Note 3) Diese Richtlinie hat Empfehlungscharakter aber keine rechtliche Bindungswirkung. Seite 14 von 25

15 Prüfungsliteratur nach Lehr- und Forschungsfeldern (2013) Gültig für alle Prüfungsanmeldungen ab dem 1. Januar 2012 LFF 1 (Medien und Öffentlichkeit) Habermas, Jürgen (2008): Ach, Europa (= Kleine Politische Schriften; XI). Frankfurt a. M.: Suhrkamp Verlag, S Hepp, Andreas/ Wessler, Hartmut (2009): Politische Diskurskulturen. Überlegungen zur empirischen Erklärung segmentierter europäischer Öffentlichkeit. In: Medien & Kommunikationswissenschaft 2/2009, S Kiefer, Marie Luise (2007): Öffentlichkeit aus institutionenökonomischer Perspektive. In: Medienjournal, Nr. 1, S Klaus, Elisabeth / Lünenborg, Margreth (2004): Cultural Citizenship. Ein kommunikationswissenschaftliches Konzept zur Bestimmung kultureller Teilhabe in der Mediengesellschaft. In: Medien & Kommunikationswissenschaft 52 Jg. 2/2004, S Paus-Hasebrink, Ingrid (2010): Lebens-Herausforderungen: Medienumgang und Lebensaufgaben. Was muss kommunikationswissenschaftliche Forschung leisten? In: Hartmann, Maren/ Hepp, Andreas (Hg.) Die Mediatisierung der Alltagswelt. Wiesbaden: VS, Verlag für Sozialwissenschaften, S LFF2 (Kommunikation in Kultur und Gesellschaft) Weiß, Ralph (2009): Politisch-kommunikative Milieus. Notwendigkeit und Nutzen einer milieutheoretischen Analyse politischer Kommunikation. In: Medien & Kommunikationswissenschaft, Nr. 1, S Hargie, Owen / Dickson, David (2011): Skilled interpersonal communication. Research, theory and practice. Fifth edition. London, New York: Routledge. Kapitel 2. S Hepp, Andreas (2005): Medienkultur. In: Andreas Hepp, Friedrich Krotz, Carsten Winter (Hg.): Globalisierung der Medienkommunikation. Wiesbaden. S Krotz, Friedrich (2007): Mediatisierung: Fallstudien zum Wandel von Kommunikation. Wiesbaden: VS-Verlag, S Luger, Kurt (2011): Tradition, Ritual, Inszenierung. Kulturelles Erbe im Spannungsfeld von bewahrender Pflege und touristischer Vereinnahmung. In: Luger, Kurt/ Wöhler, Karlheinz (Hg.): Kulturelles Erbe und Tourismus. Innsbruck, Wien. S LFF 3 (Kommunikation im Kontext von Politik, Ökonomie und Technik) Castells, Manuel (2010): The Information Technology Revolution. Oxford: Wiley-Blackwell. Chapter: The Rise of the Network Society). S Jakubowicz, Karol (2010): Introduction. Media System Research: An Overview. In: Dobek-Ostrowska, Boguslawa / Glowacki, Michal / Jakubowicz, Karol / Sükösd, Miklós (Hg.): Comparative Media Systems. European and Global Perspectives. Budapest: Central European University Press, S Strömbäck, Jesper (2005): In Search of a Standard: four models of democracy and their normative implications for journalism. In: Journalism Studies, Vol. 6/Nr. 3, S Trappel, Josef (2011): Why Democracy Needs Media Monitoring. In: Trappel, Josef / Niemienen, Hannu / Nord, Lars W. (Hg.): The Media for Democracy Monitor. A Cross National Study of Leading News Media. Gothenburg: Nordicom, S Van Dijk, Jan (2009): One Europe, digitally divided. In: Chadwick, Andrew/Howard, Philip N. (Hg.): Routledge Handbook of Internet Politics. London, New York: Routledge, S LFF 4 (Berufsfeldforschung) Hummel, Roman (2009): Zur Analyse der journalistischen Persönlichkeit. Eine strukturalistische Herangehensweise. In: Duchkowitsch, Wolfgang et al. (Hg.): Journalistische Persönlichkeit. Fall und Aufstieg eines Phänomens. Köln: Herbert von Halem S Klaus, Elisabeth / Kirchhoff, Susanne (2012): In: Journalismustheorien und Gender Studies. In: Löffelholz, M. / Rothenberger, L. (Hg.): Handbuch Journalismustheorien. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. McQuail, Denis (2008): Journalism as a public obligation. Alternative images. In: Carpentier, Nico et al. (Hg.): Democracy, Journalism and Technology: New Developments in an Enlarged Europe. The intellectual work of ECREA's 2008 European media and communication doctoral summer school. Tartu: Tartu University Press, S Windahl, Sven / Signitzer, Benno (2009): Using Communication Theory. Los Angeles, New York: Sage. Kapitel 1, 4 und 5. Zerfaß, Ansgar (2008): Corporate Communication Revisited: Integrating Business Strategy and Strategic Communication. In: Zerfaß, Ansgar/van Ruler, Betteke/Sriramesh, Krishnamurthy (Hg.): Public Relations Research. European and International Perspectives and Innovations. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S Seite 15 von 25

16 Prüfungspass Download auf der Fachbereichsseite unter Service > Formulare & Downloads Seite 16 von 25

17 Studienplan Curriculum für das Masterstudium Kommunikationswissenschaft Curriculum 2013 Dieses Curriculum wurde von der Curricularkommission Kommunikationswissenschaft der Universität Salzburg in der Sitzung vom beschlossen. Der Senat der Universität Salzburg erlässt auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (UG 2002), BGBl. I Nr. 120/2002 idgf das vorliegende Curriculum für das Masterstudium Kommunikationswissenschaft. 1 Allgemeines (1) Das Masterstudium Kommunikationswissenschaft umfasst vier Semester. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS-Punkte. Absolventinnen und Absolventen wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen. (2) Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines Bachelor- Studiums der Kommunikationswissenschaft oder eines gleichwertigen, fachlich in Frage kommenden Studiums. Über die Gleichwertigkeit entscheidet das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ. 2 Ziele des Studiums (1) Das Masterstudium der Kommunikationswissenschaft baut auf den im Bachelorstudium erworbenen Grundkenntnissen auf, vertieft und ergänzt die wissenschaftliche Berufsvorbildung, fokussiert aber stärker auf wissenschaftliche Forschung. Die Studierenden sollen die Befähigung zur eigenständigen Konzeption, Organisation und Durchführung kommunikationswissenschaftlicher Untersuchungen, zur Reflexion kommunikationswissenschaftlicher Theorien sowie angewandter Problemstellungen erlangen. Das Studium der Kommunikationswissenschaft orientiert sich an folgenden Bildungszielen: Kenntnis kommunikationswissenschaftlicher Denk- und Arbeitsweisen, von Konzepten und Theorien mit der Fähigkeit, diese zur Interpretation und Analyse komplexer Sachverhalte einzusetzen Beherrschung der Methoden der empirischen Sozialforschung vertiefendes Wissen über die Prozesse gesellschaftlicher und kultureller Kommunikation Kompetenz in den zentralen Forschungsfeldern der Kommunikationswissenschaft Fähigkeit zur wissenschaftlichen Textproduktion (academic literacy) Seite 17 von 25

18 (2) Für Absolventinnen und Absolventen der Kommunikationswissenschaft ergeben sich qualifizierte Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem in folgenden Tätigkeitsbereichen: Forschung (Projektkonzeption, -management und -durchführung) im universitären und außeruniversitären Bereich Lehre im universitären und außeruniversitären Bereich Wissenschaftliche Grundlagenforschung Audiovisuelle Kommunikation ICT-bezogene Anwendungen Interkulturelle und interpersonelle Kommunikation Journalismus Kommunikationsberatung Mediaforschung Medienmanagement Medienproduktion Öffentliche Verwaltung und Medienpolitik Online-Kommunikation Organisationskommunikation Public Relations Unternehmens- und Marktkommunikation Werbung und Marketing 3 Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums (1) Das Masterstudium gliedert sich in folgende miteinander vernetzte Lehr- und Forschungsfelder: 1. Medien und Öffentlichkeit Beschäftigt sich mit Medienstrukturen und der Herstellung von Öffentlichkeit durch Massenmedien und andere Formen kommunikativer Vermittlung 2. Kommunikation in Kultur und Gesellschaft Beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen von Kommunikation, Gesellschaft und Kultur, einschließlich der interkulturellen und interpersonellen Kommunikation 3. Kommunikation im Kontext von Politik, Ökonomie und Technik Beschäftigt sich mit den Interdependenzen von Kommunikation, Politik und Ökonomie sowie Informations- und Kommunikationstechnologien 4. Berufsfeldforschung Beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Analyse von Kommunikationsprozessen und -berufen (insbesondere Journalismus, Public Relations, Unternehmens- und Organisationskommunikation, audiovisuelle und Online-Kommunikation). (2) Das Masterstudium beginnt mit einem einführenden Modul, das Studierende mit kommunikationswissenschaftlichen Theorien, Methoden und Fachgebieten weiterführend vertraut macht. (3) Im Verlauf des Masterstudiums führen die Studierenden ein kommunikationswissenschaftliches Forschungsprojekt durch. (4) Abgeschlossen wird das Masterstudium mit einer Masterarbeit und einer kommissionellen Masterprüfung. Seite 18 von 25

19 4 Lehrveranstaltungstypen (1) Folgende Arten von Lehrveranstaltungen sind für das Masterstudium vorgesehen: Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Vermittlung von Fachwissen weiterführend stattfindet. Eine durchgehende Anwesenheit ist ratsam, aber nicht verpflichtend. Die Überprüfung der Lehrinhalte erfolgt mündlich oder schriftlich. Vorlesungen mit Übung (VU) sind Lehrveranstaltungen, in denen einerseits Fachwissen vermittelt und andererseits dessen praktische Umsetzung durch aktive Mitarbeit der Studierenden erprobt wird. VU sind prüfungsimmanent mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 40. VU können auch als Vorlesungen mit begleitenden Tutorien abgehalten werden. Die Überprüfung der Lehrinhalte erfolgt mündlich oder schriftlich bzw. auf Basis schriftlicher und/oder mündlicher Beiträge der TeilnehmerInnen. Übungen (UE) dienen dem Erwerb von Forschungskompetenz und sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Sofern die technischen Bedingungen es erfordern, kann die Höchstteilnehmerzahl auf 15 herabgesetzt werden. Die Beurteilung erfolgt aufgrund regelmäßiger schriftlicher und/oder mündlicher Beiträge der TeilnehmerInnen. Projektseminare (PJ) dienen der Durchführung und dem Abschluss eines wissenschaftlichen Projektes oder der Verfassung einer publikationsreifen wissenschaftlichen Arbeit. Von den Studierenden werden eine kontinuierliche Mitarbeit, mündliche Präsentationen sowie eine Abschlussarbeit verlangt. Projektseminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Arbeit und Diskussion und bieten die Möglichkeit der intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung über Themen bzw. den Stand der Wissenschaft im jeweiligen Lehr- und Forschungsfeld. Sie sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Von den Studierenden werden eine kontinuierliche Mitarbeit, mündliche Präsentationen sowie eine Abschlussarbeit verlangt. Konversatorien (KO) dienen der wissenschaftlichen Diskussion und dem wissenschaftlichen Argumentieren. Sie sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit einer Höchstteilnehmerzahl von in der Regel 20. Die Beurteilung erfolgt aufgrund regelmäßiger schriftlicher und/oder mündlicher Beiträge der TeilnehmerInnen. Exkursionen (EX) können begleitend zu einer VU, UE, SE oder auch selbständig durchgeführt werden. Sie dienen der Veranschaulichung von Lehrinhalten und bieten die Möglichkeit, sich ein konkretes und authentisches Bild von Kommunikations- und Medienorganisationen an ihren Standorten zu machen. Exkursionen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. (2) Einzelne Lehrveranstaltungen können zur Gänze oder in Teilen in Form von Fernlehre- Veranstaltungen (gem. 53, Abs. 1 UG) stattfinden. Leistung und Teilnahme können in diesen Fällen internetgestützt überprüft werden. (3) Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Jeweils 2 Stunden der genannten Lehrveranstaltungstypen entsprechen: Seite 19 von 25

20 VO VU, KO, UE, EX SE, PJ 3 ECTS 4 ECTS 6 ECTS (4) Zulassungsbedingungen gelten für folgende Lehrveranstaltungen: Seminare (SE): Voraussetzung für die Teilnahme an einem Seminar ist der positive Abschluss der Lehrveranstaltung Theoriediskurse: Repetitorium. Projektseminare (PJ): Voraussetzung für die Teilnahme an einem Projektseminar ist der positive Abschluss von Projekt I bzw. Projekt I und II. 5 Studieninhalt (1) Modul Einführung Masterstudium Das Modul vertieft Kenntnisse der Theorien und Methoden des Faches Kommunikationswissenschaft und vermittelt Kompetenz für das selbständige wissenschaftliche Arbeiten. In dem Modul werden aktuelle Fragestellungen aus den Lehr- und Forschungsfeldern diskutiert. LV-Form Lehrangebote ECTS SWS VU / KO Theoriediskurse: Repetitorium 4 2 KO Schlüsseltexte 4 2 VO Forschungsorientierung 3 2 VU Statistik MA (2) Modul Projekt In dem Modul Projekt bearbeiten die Studierenden eigenständig ein kommunikationswissenschaftliches Thema in verschiedenen Formen und erwerben die dazu erforderlichen inhaltlichen und methodischen Kompetenzen. Ein Projekt besteht aus drei gleichlautenden, zusammen gehörenden Lehrveranstaltungen: zwei Übungen und einem Projektseminar (PJ). Als erfolgreiche Absolvierung dieses Moduls kann auch gewertet werden, wenn an einer nicht-deutschsprachigen Universität in Lehrveranstaltungen mindestens zwei schriftliche wissenschaftliche Arbeiten verfasst werden. Diese Arbeiten müssen jeweils in Art (Einhaltung der wissenschaftlichen Standards) und Umfang (25-35 Seiten, bis Zeichen) einer Seminararbeit nach diesem Curriculum entsprechen. Über die Anerkennung entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ. UE Projekt I 4 2 UE Projekt II 4 2 PJ Projekt III: Projektdurchführung (3) Modul Spezialisierung Das Spezialisierungsmodul bietet eine breite Auswahl an Lehrveranstaltungen unterschiedlichen Typs zu den einzelnen Lehr- und Forschungsfeldern auf gehobenem Anspruchsniveau (Mixed Learning, gemäß 6). Seite 20 von 25

21 Ausgewählte Problemstellungen (Mixed Learning) 16 SE Spezialisierungsseminar (4) Modul Master In diesem Modul verfassen die Studierenden ihre Masterarbeit. Im begleitenden Master- Konversatorium setzen sich die Studierenden mit unterschiedlichen inhaltlichen, theoretischen und methodischen Herangehensweisen auseinander und stellen ihre Arbeit zur Diskussion. KO Master-Konversatorium 4 2 Masterarbeit 30 Masterprüfung 8 42 Modul 1 4: 96 ECTS Freie Wahlfächer: 24 ECTS Gesamt: 120 ECTS (5) Empfohlen wird, Freie Wahlfächer aus einem fachnahen Bereich (z.b. Soziologie, Politikwissenschaft, Recht und Wirtschaft) zu studieren oder einen Studienschwerpunkt (24 ECTS) bzw. eine Studienergänzung (12 ECTS) an der Universität Salzburg zu absolvieren. Insbesondere eignen sich Gender Studies, Global Studies, ICT&S und Medienpass. 6 Mixed Learning Mixed Learning ermöglicht den Studierenden im Masterstudium, ihr wissenschaftliches Profil nach eigenen Interessen zu schärfen. Dafür steht ihnen eine Anzahl an Lehrveranstaltungen unterschiedlichen Typs zur Verfügung, die im Lehrangebot entsprechend ausgewiesen sind. Diese behandeln u.a. theoretische oder praxisrelevante Fragestellungen. Angeboten werden auch Praxisprojekte wie z.b. Uniradio, Uni-TV-Magazin, ejournal-redaktion, etc. 7 Masterarbeit Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards zu bearbeiten. Das Thema ist einem der Prüfungsfächer gemäß 8 Abs. 5 zugeordnet. Studierende sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus Vorschlägen der Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die Masterarbeit hat einen Normtextumfang von zumindest 120 Seiten ( Zeichen, inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Das Thema der Masterarbeit muss deutlich vom Thema jener Arbeit abweichen, die im Spezialisierungsseminar (Modul 3) abgefasst wurde. Seite 21 von 25

22 8 Prüfungsordnung (1) Module werden in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen. (2) Der Abschluss des Masterstudiums erfolgt durch eine Masterprüfung in zwei Teilen sowie eine positiv begutachtete Masterarbeit. (3) Prüfungsfächer sind die vier Lehr- und Forschungsfelder gemäß 3 Abs. 1. (4) Der erste Teil der Masterprüfung erfolgt durch die erfolgreiche Absolvierung der Module 1 bis 3 sowie des Masterkonversatoriums. (5) Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der Masterprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des ersten Teils sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. (6) Der zweite Teil der Masterprüfung findet in kommissioneller Form statt und umfasst: eine Prüfung aus dem Lehr- und Forschungsfeld, dem das Thema der Masterarbeit zugeordnet ist, eine Prüfung in einem weiteren Lehr- und Forschungsfeld, das frei gewählt werden kann sowie eine Prüfung über grundlegende und aktuelle Literatur des Faches. 9 Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit Höchstteilnehmerzahl Sofern bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung die im Curriculum festgelegte Höchstzahl überschritten wird, werden nach Möglichkeit Parallellehrveranstaltungen angeboten. Sofern dies nicht möglich ist oder diese nicht ausreichen, erfolgt die Vergabe der Plätze nach folgenden Kriterien in der angeführten Reihenfolge: 1. Studierende des Masterstudiums Kommunikationswissenschaft, die diese Lehrveranstaltung als Pflichtlehrveranstaltung besuchen, sind generell vorzuziehen. 2. Studierende, die bereits einmal in einer Lehrveranstaltung zurückgestellt wurden, sind bei der nächsten Abhaltung derselben Lehrveranstaltung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern sie erneut nur einen Platz auf der Warteliste erlangen und ihr Studienfortschritt dadurch behindert wird. 3. Studierende, welche unentschuldigt bei einem der ersten beiden Termine der Lehrveranstaltung fehlen, werden aus der Anmeldeliste gestrichen. 4. Freiwerdende Plätze werden unter Berücksichtigung von Z 1 und 2 gemäß der Position auf der Warteliste vergeben. 5. Die Anzahl der Lehrveranstaltungen, für die sich Studierende gleichzeitig anmelden können, kann von dem für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ begrenzt werden. 10 Übergangsbestimmungen Vergleichbare Prüfungsleistungen aus Lehrveranstaltungen, die gemäß Curriculum 2002/03 (in der Fassung von 2009) absolviert wurden, werden anerkannt und dafür ECTS-Punkte im adäquaten Ausmaß vergeben. Eine Äquivalenzliste ist diesem Curriculum angeschlossen. Für die Anerkennung von diesen Prüfungsleistungen gemäß dieser Liste ist kein Bescheid notwendig. Die Anerkennung aller anderen Prüfungsleistungen bedarf der Zustimmung des für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organs. Seite 22 von 25

23 11 Inkrafttreten Das Curriculum tritt mit dem 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das Curriculum Studierende aus dem Curriculum 2011 müssen die Lehrveranstaltung Theoriediskurse: Repetitorium ergänzend absolvieren. Die damit zusätzlich erworbenen 4 ECTS verringern im gleichen Umfang die zu leistenden ECTS in den freien Wahlfächern. Seite 23 von 25

24 Ausgewählte Problemstellungen 16 ECTS (Mixed Learning) Muster-Semesterplan Master of Arts Kommunikationswissenschaft 1. Semester (WS) VU/ KO Theoriediskurse: Repetitorium 4 ECTS KO Schlüsseltexte 4 ECTS VU Statistik MA 4 ECTS VO Forschungsorientierung 3 ECTS 15 ECTS UE Projekt I 4 ECTS SE Spezialisierungsseminar 6 ECTS 2. Semester (SS) 3. Semester (WS) 10 ECTS PJ Projekt III: Projektdurchführung 9 ECTS UE Projekt II 4 ECTS KO Master- Konversatorium 2 ECTS Masterarbeit 15 ECTS 30 ECTS 4. Semester (SS) Masterprüfung 8 ECTS KO Master- Konversatorium 2 ECTS Masterarbeit 15 ECTS 25 ECTS 80 ECTS + 16 ECTS = 96 ECTS plus Freie Wahlfächer 24 ECTS Modul Einführung Masterstudium Modul Projekt Modul Spezialisierung Modul Master Seite 24 von 25

25 Äquivalenzliste Äquivalenzliste für Anrechnung von Studienleistungen aus dem Magisterstudium Kommunikationswissenschaft, Version 09 [03] für das Masterstudium Kommunikationswissenschaft (Version 2013) 5 Master-Curriculum 2013 / Module (ECTS) Lehrveranstaltungen Bakkalaureats- und Magisterstudienplan Version 09 [03] (1) Modul Einführung Masterstudium (13) Theoriediskurse: Repetitorium VU/KO 4 RE 11 (1) 1 Schlüsseltexte, KO/4 RE 11 (1) 1 Statistik MA, VU/ Forschungsorientierung, VO/ (2) Modul Projekt (17) (3) Modul Spezialisierung (22) (4) Modul Master (42) Projekt I, UE/4 Projekt II, UE/4 Projekt III: Projektdurchführung PJ /9 Ausgewählte Problemstellungen (Mixed Learning)/ 16 Spezialisierungs-Seminar, SE/6 LV aus 11 (2) 1 bis 6 (Pflichtfächer) oder 12 (Schwerpunktfächer) LV aus 11 (2) 1 bis 6 (Pflichtfächer) oder 12 (Schwerpunktfächer) SE aus 11 (2) 1 bis 6 (Pflichtfächer) oder 12 (Schwerpunktfächer) LV aus 11 (2) 1 bis 6 (Pflichtfächer) oder 12 (Schwerpunktfächer) SE aus 11 (2) 1 bis 6 (Pflichtfächer) oder 12 (Schwerpunktfächer) Master-Konversatorium, KO/4 MK, 11 (1) 3 Masterarbeit (30) + Masterprüfung (8) Prinzip der Anrechnung: Ausschlaggebend ist die Erfüllung der erforderlichen ECTS-Punkte. Seite 25 von 25

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