GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY)"

Transkript

1 GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: Januar Einleitung Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen 1 haben die MAINFIRST BANK AG, die MAINFIRST SCHWEIZ AG und allgemein die MAINFIRST- Gruppe (im weiteren MAINFIRST ) aufgrund geltender Vorschriften 2 dafür Sorge zu tragen, dass sie ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln. Wenn Kundenaufträge in Finanzinstrumenten 3 ausgeführt werden, ist MAINFIRST verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zur kundengünstigsten Ausführung derartiger Aufträge zu ergreifen. Insbesondere hat MAINFIRST wirksame Grundsätze zur Auftragsausführung festzulegen und anzuwenden, die es MAINFIRST erlauben, für die Aufträge ihrer Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen (im Weiteren Best Execution Policy oder Policy ). Des Weiteren ist MAINFIRST verpflichtet, Kunden und potenziellen Kunden über ihre Grundsätze der Auftragsausführung in geeigneter Form zu informieren und gegebenenfalls deren vorherige Zustimmung zu ihrer Ausführungspolitik einzuholen. 2 Ziel In dieser Best Execution Policy werden die Prinzipien und der allgemeine Ansatz der MAINFIRST dargestellt, die bei der Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten Anwendung finden, um unter Berücksichtigung der für die jeweilige Order maßgeblichen Aspekte die bestmöglichen Ergebnisse für die Kunden zu erzielen. Daneben wird das generelle Vorgehen der MAINFIRST bei der Auftragsausführung zwischen Vergabe und Entgegennahme einer Order und deren Ausführung oder eventuellen Abwicklung beschrieben. Die Grundsätze enthalten Angaben zu den verschiedenen Handelsplätzen oder Gesellschaften, an denen MAINFIRST Aufträge ihrer Kunden ausführt sowie zur Bedeutung der Ausführungsqualität und anderer Faktoren, die für die Wahl des Ausführungsplatzes ausschlaggebend sind. Des Weiteren erläutern sie die Kriterien, nach denen die relative 1 Gemäß Anhang I, Abschnitte A und B, der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente ('MiFID') 2 MiFID, Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG, des 33a des Wertpapierhandelsgesetzes ( WpHG ), der Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen ( WpDVerOV ), sowie sämtliche anwendbaren Gesetze und Richtlinien. 3 Gemäß Anhang I, Abschnitt C, MiFID

2 Bedeutung der verschiedenen Faktoren bestimmt wird, welche sich auf den Ausführungsansatz der MAINFIRST auswirken und stellen dar, wie anhand der Policy bei der Ausführung von Kundenaufträgen die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Diese Best Execution Policy ist ein Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags zur Erbringung von Wertpapier- und Nebendienstleistungen. 3 Die Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung (Best Execution Obligation) 3.1 Bestmögliche Ausführung Die Policy gilt für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen der MAINFIRST Gruppe, wobei der Begriff Ausführung Folgendes umfasst: (i) die Ausführung eines Kundenauftrags, unabhängig davon, ob die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten bei der Auftragsausführung im eigenen oder im fremden Namen für Rechnung des Kunden erfolgt; (ii) bei der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen ( Reception and Transmission of Client Orders/RTO ), die Weiterleitung von Kundenaufträgen an andere Einrichtungen zur Ausführung, sowie (iii) bei der Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen (z. B. für Investmentfonds und Kunden im Rahmen der Vermögensverwaltung ( managed accounts ), die Beauftragung von anderen Einrichtungen mit der Ausführung von Aufträgen, denen Entscheidungen MAINFIRST zugrunde liegen, für Rechnung des Kunden mit Finanzinstrumenten zu handeln. Die Verpflichtung zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Kundenaufträgen gilt für alle Arten von Finanzinstrumenten. In Anbetracht der unterschiedlichen Strukturen von Märkten und Finanzinstrumenten kann die Feststellung und Anwendung einheitlicher Standards und Verfahren für die bestmögliche Ausführung, die bei allen Gattungen von Instrumenten gültig und wirksam wären, allerdings schwierig sein. Die Verpflichtungen im Hinblick auf die bestmögliche Ausführung werden daher in einer Weise angewandt, die den unterschiedlichen Rahmenbedingungen bei der Ausführung von Aufträgen im Zusammenhang mit den einzelnen Arten von Finanzinstrumenten Rechnung trägt. So sind beispielsweise Geschäfte mit OTC-Finanzinstrumenten im Rahmen einer individuellen, auf die Verhältnisse des Kunden und der Wertpapierfirma zugeschnittenen vertraglichen Beziehung unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Ausführung möglicherweise nicht mit Geschäften vergleichbar, die sich auf Anteile beziehen, die an zentralen Ausführungsplätzen gehandelt werden. MAINFIRST 2

3 3.2 Kunden MAINFIRST wendet die Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung bei der Ausführung von Aufträgen sämtlicher Kunden unabhängig deren Kundeneinstufung an. Hierbei verfolgt MAINFIRST den Grundsatz, sämtlichen Kunden, inklusiv der Kunden, die als Geeignete Gegenparteien in Betracht kämen aber von der MAINFIRST als Professionelle Kunden 4 klassifiziert werden, ein hohes Schutzniveau zukommen zu lassen. Eine Ausnahme besteht lediglich im besonderen Falle von Kunden, die als Geeignete Gegenparteien qualifizieren und durch MAINFIRST als Geeignete Gegenparteien für die Gesamtgeschäftsbeziehung oder für die zu erbringende Wertpapierdienstleistung oder Nebendienstleistung eingestuft werden (z. B. bei Dienstleistungen im Bereich Fixed Income). Der Umfang ist davon abhängig, ob MAINFIRST die Order direkt ausführt. Wenn MAINFIRST einen Kundenauftrag bzw. Entscheidung, im Namen des Kunden mit dessen Portfolio zu handeln, auch ausführt, dann finden sämtliche Regelungen dieser Policy Anwendung. Die Regelungen bezüglich der Einholung der Zustimmung des Kunden zu diesen Grundsätzen und des Nachweises seitens MAINFIRST auf Anfrage des Kunden, dass der Auftrag im Einklang mit diesen Ausführungsgrundsätzen ausgeführt wurde, sind nicht anwendbar, wenn MAINFIRST Kundenaufträge entgegen nimmt und/oder Entscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung, im Namen des Kunden mit dessen Portfolio zu handeln, an andere Einrichtungen zur Ausführung weitergeleitet werden. 3.3 Vorrang von Kundenweisungen Unbeschadet der übergeordneten Verpflichtung, wenn der Kunde MAINFIRST eine ausdrückliche Weisung in Bezug auf den Auftrag oder einen bestimmten Teil oder Aspekt des Auftrags erteilt, dann wird MAINFIRST den Auftrag entsprechend der ausdrücklichen Weisung des Kunden ausführen und ist insoweit nicht verpflichtet, den Auftrag gemäß den vorliegenden Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung auszuführen. Dessen ungeachtet wird MAINFIRST jedoch die Best Execution Policy für jene nicht von diesen Weisungen betroffenen Teile oder Aspekte des Kundenauftrags anwenden. 3.4 Geschäfte auf Request for Quote Basis Die Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung sind anwendbar, wenn MAINFIRST einen Kundenauftrag gegen eine Eigenhandelsposition ausführt, bei der MAINFIRST die Entscheidungen über die Ausführung der Order trifft, etwa durch die Bearbeitung des Auftrags für Rechnung des Kunden. Teilt MAINFIRST einem Kunden einen Kurs ( Quote ) mit, mit dem MAINFIRST ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die bestmögliche Ausführung nachkäme, wenn der Auftrag zeitgleich mit der Mitteilung zu diesem Kurs ausgeführt würde, dann kommt MAINFIRST diesen Verpflichtungen ebenfalls nach, wenn sie den Auftrag zum mitgeteilten Kurs nach dessen Annahme durch den Kunden ausführt, sofern der Kurs unter Berücksichtigung veränderter Marktbedingungen und der zwischen Angebot und Annahme des Kurses verstrichenen Zeit nicht eindeutig überholt ist. Im Gegensatz dazu gelten die 4 Gemäß Anhang II, MiFID MAINFIRST 3

4 Anforderungen der Best Execution Policy nicht, sofern MAINFIRST in Ausnahmefällen ein Eigengeschäft tätigt, bei dem der Auftrag nicht für Rechnung des Kunden ausgeführt wird, oder falls MAINFIRST den Eigenhandel aufgrund einer Quote betreibt, die auf einer Preisanfrage des Kunden auf Grundlage einer Request for Quote ( RFO ) basiert. Wesentlich ist hierbei, ob der Auftrag für Rechnung des Kunden ausgeführt wird. Insbesondere in Fällen von Geschäften auf Request for Quote Basis, ist zu unterscheiden, ob der Kunde sich darauf verlässt, dass MAINFIRST den besten Preis für den Kunden erzielt, oder ob der Kunde lediglich eine Preisanfrage an MAINFIRST richtet oder den Preis von MAINFIRST verwendet und die Entscheidung darüber, ob es sich um den bestmöglichen Preis handelt, selbst trifft. 3.5 Festpreisgeschäfte Bei Festpreisgeschäften vergibt der Kunde einen Auftrag ausdrücklich zu einem festen Preis. Die Vorgaben der Best Execution Policy sind erfüllt, wenn der Auftrag zu dem vom Kunden festgelegten Preis ausgeführt wird. 3.6 Strukturierte Transaktionen Die Regelungen zur bestmöglichen Ausführung gelten sehr eingeschränkt im Falle von strukturierten oder auf den Kunden zugeschnittenen oder kundenspezifischen, außerbörslichen ( OTC ) Transaktionen bei denen es aufgrund der zwischen dem Kunden und MAINFIRST abgeschlossenen individuellen Vertragsstruktur nicht möglich ist, einen Vergleich mit anderen Transaktionen oder Instrumenten herzustellen. Auch wenn die Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung eigentlich Anwendung findet, so existieren kaum oder keine Anhaltspunkte, die sich für einen Vergleich der Transaktion heranziehen ließen. Dies gilt insofern als (1) es sich um eine OTC-Transaktion handelt, die (2) hoch strukturiert oder auf einen spezifischen Kunden zugeschnitten ist und daher (3) nicht zu der Reihe von vergleichbaren Geschäften gehört, bei denen MAINFIRST als Gegenpartei auftritt. 3.7 Transaktionen an einem einzigen Ausführungsplatz (Single Venue Transactions) Sofern es nur einen Handels-/Ausführungsplatz gibt, an dem die Order ausgeführt werden kann, wird die bestmögliche Ausführung durch die Ausführung an diesem Handels-/Ausführungsplatz erreicht (Single Execution Venue). 3.8 Abweichende Ausführung im Einzelfall Soweit außergewöhnliche Marktverhältnisse oder eine Marktstörung eine von diesen Ausführungsgrundsätzen abweichende Ausführung erforderlich machen, wird MAINFIRST diese unter Wahrung des Kundeninteresses wählen. MAINFIRST 4

5 3.9 Auflösung einer Position für einen Kunden Die Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung sind nicht anwendbar, falls MAINFIRST gezwungen ist, eine Position für den Kunden aufzulösen z. B. wenn der Kunde MAINFIRST gegenüber oder sonst wie gegen eine vertragliche Verpflichtung verstößt Geschäfte mit Marktteilnehmern Die Verpflichtungen der Best Execution Policy gelten nicht für Geschäfte, die mit anderen Marktteilnehmern an organisierten Märkten oder in multilateralen Handelssystemen ( MTF ) geschlossen werden Ausgabe und Rückgabe von Anteilen an Investmentfonds Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Investmentfonds unterliegen nicht den Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen. MAINFIRST wird sämtliche Handelsaufträge, die an einen bestimmten Ausführungsplatz gebunden sind, nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen von den Kunden vorgegebenen Anweisungen ausführen Faktoren zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses Bei der Ausführung von Aufträgen ergreift MAINFIRST alle unter Berücksichtigung des Kurses, der Kosten, der Schnelligkeit der Ausführung, der Wahrscheinlichkeit der Ausführung, der Schnelligkeit der Abwicklung, des Umfangs, der Art und aller sonstigen, für die Ausführung relevante Aspekte angemessenen Maßnahmen, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erreichen. Liegt jedoch eine ausdrückliche Weisung des Kunden vor, so führt MAINFIRST den Auftrag gemäß dieser ausdrücklichen Weisung aus Kriterien für die bestmögliche Ausführung Zur Bestimmung der relativen Bedeutung der vorgenannten Faktoren setzt MAINFIRST die folgenden Kriterien ein: (a) Merkmale des Kunden einschließlich dessen Kategorisierung als professioneller Kunde ; (b) Merkmale des Kundenauftrags (z. B. Stop-Loss, Auftrag zum Marktpreis oder Limitauftrag, Umfang oder wahrscheinliche Auswirkungen des Auftrags); (c) Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des betreffenden Auftrags sind (z. B. Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere, Derivate oder Wandelanleihen, liquide oder illiquide Instrumente, strukturiert oder kundenzugeschnitten); (d) Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann (z. B. Transaktionskosten an diesem Ausführungsplatz, Marktliquidität, Fähigkeit des Handelsplatzes zur Bearbeitung komplexer Aufträge). MAINFIRST ermittelt die relative Bedeutung der Faktoren zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses unter MAINFIRST 5

6 Berücksichtigung der genannten Kriterien. In den meisten Fällen sind dabei der Preis (d. h. der verfügbare Kurs und die Tiefe der verfügbaren Liquidität zu dem jeweiligen Preis, z. B. wenn es sich um Aktien handelt, bei gelisteten OTC, Exchange Traded Funds (ETF), Derivatprodukten, Fixed-Income-Produkten, Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) und Zinsderivaten) und die Kosten (d. h. Gebühren und Provisionen, die dem Kunden für die Ausführung berechnet werden, einschließlich bei Ausführung an einem bestimmten Handelsplatz, Kosten für Clearing und Abwicklung z. B. bei OGAW und AIFM), die Aspekte mit einer hohen relativen Bedeutung für die Erzielung der bestmöglichen Ergebnisse für die Kunden, wenngleich auch in bestimmten Fällen andere Faktoren eine noch größere Bedeutung bekommen können. Die Geschwindigkeit (z. B. bei Aktien, Fixed-Income- Produkten, offenen und geschlossenen Publikumsfonds), die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung (z. B. Marktliquidität für ein bestimmtes Produkt bei börsennotierten Aktien, Fixed-Income- Produkten, Derivaten, Publikumsfonds), der Umfang und die Art des Auftrags, Marktauswirkungen sowie jegliche implizite Transaktionskosten können vorrangig behandelt werden, soweit dies maßgeblich dazu beiträgt, das bestmögliche Resultat zu erzielen. Die jeweiligen Faktoren werden so gegeneinander abgewogen, dass der Kundentypus, einschließlich der Kategorisierung als professioneller Kunde, angemessen berücksichtigt wird Ausführungsplätze Ausführungsplatz ist ein geregelter Markt, ein multilaterales Handelssystem ( MTF ), ein systematischer Internalisierer, ein Market-Maker, ein sonstiger Liquiditätsgeber oder eine Einrichtung zu verstehen, die in einem Drittland eine vergleichbare Funktion ausübt. Die in Anhang A aufgeführten Ausführungsplätze sind nach Auffassung der MAINFIRST angemessen für jene Gattung von Finanzinstrumenten, um gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen zu erzielen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann gemäß dieser Policy geändert werden. Der Fokus liegt auf der Qualität der Ausführung an den verschiedenen Handels- und Ausführungsplätzen. Die Qualität der bestmöglichen Ausführung wird in Übereinstimmung mit denjenigen Faktoren erbracht, die für die Auftragsausführung, auch im Hinblick auf verfügbare Preise, relevant sind. Gebühren und Provisionen, die den Kunden in Rechnung gestellt werden, sind eine relevante Kostenkomponente bei der Auswahl eines Ausführungsplatzes aus den in Anhang A aufgeführten Ausführungsplätzen, die in der Lage sind, den Kundenauftrag auszuführen. Auf Anfrage stellen wir weitere Informationen über die verschiedenen in Anhang A genannten Ausführungsplätze zur Verfügung. Unter bestimmten Umständen kann das bestmögliche Resultat für einige Instrumente und Aufträge auf Dauer nur an einem Ausführungsplatz oder durch eine Einrichtung erzielt werden. Für andere Arten von Instrumenten und Aufträge können eine Reihe möglicher Ausführungsplätze in Frage kommen, wobei jedoch die Kosten für den direkten Zugriff auf mehr als einen (und soweit diese Kosten an die Kunden weitergegeben werden) die MAINFIRST 6

7 Preisverbesserungen aufwiegen können, die ein alternativer Ausführungsplatz zu bieten haben könnte. Daher könnte es unter bestimmten Umständen angemessener sein, sich gegen eine Verbindung zu solchen Ausführungsplätzen zu entscheiden. In solchen Fällen könnte MAINFIRST in Betracht ziehen, die Order an eine andere Einrichtung zur Ausführung weiterzuleiten, anstatt Aufträge selbst auszuführen. MAINFIRST strukturiert ihre Provisionen nicht auf eine Art und Weise oder stellt diese nicht dergestalt in Rechnung, dass eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung bestimmter Ausführungsplätze bewirkt würde. 4 Verpflichtungen im Rahmen der Vermögensverwaltung und der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen an andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Ausführung. Auswahlgrundsätze. Bei der Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen oder bei der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen kann MAINFIRST Aufträge bei anderen RTOs und Wertpapierdienstleistungsunternehmen platzieren oder Aufträge an andere RTOs oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen weiterleiten, welche Kundenaufträge ausführen (hier kollektiv als Finanzintermediäre bezeichnet). Ebenfalls kann MAINFIRST Aufträge an Börsen auf dem Wege einer direkten DMA-Verbindung (Direct Market Access), die von anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Verfügung gestellt wird, übermitteln. MAINFIRST ergreift dabei alle geeigneten Maßnahmen, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden unter Berücksichtigung der oben genannten Best Execution-Faktoren und - Kriterien zu erzielen. Anhang B enthält ein Verzeichnis, welches ohne Anspruch auf Vollständigkeit die wesentlichen Finanzintermediäre für die einzelnen Gattungen von Finanzinstrumenten auflistet, mit denen Aufträge platziert werden oder an die MAINFIRST Aufträge zur Ausführung weiterleitet. Die Auswahl der Intermediäre erfolgt nach Beurteilung von MAINFIRST auf der Grundlage der relevanten Best Execution-Faktoren und -Kriterien. Besondere Faktoren, die bei der Beurteilung Berücksichtigung finden, sind die Wettbewerbsfähigkeit von Provisionsgebühren und Spreads, die Schnelligkeit der Ausführung, die Historie der Auftragsausführung, Clearing und Abwicklungsfähigkeiten, die Qualität von Informations- und Research-Services, der Zugang zu Märkten und die wahrgenommene Kreditwürdigkeit, ihr Ruf sowie ihre finanzielle Stabilität. Als besondere Faktoren im Auswahlprozess bezüglich der Broker sind bei der Portfolioverwaltung zu nennen: die Execution Policy des Brokers, der angegebene Ausübungspreis, die angegebene Liquidität, die Abwicklungsqualität, die Programm- Handelskapazität, die Marktkonformität der Transaktionsprovision, die Marktkenntnisse und - dienstleistungen, die Qualität von Research und Sales sowie die Zugriffsmöglichkeiten auf Analysten und Unternehmen. Diese Faktoren werden auf eine für den jeweiligen Typus von Kunden, Finanzinstrument und Auftrag angemessene und geeignete Art und Weise gewichtet. MAINFIRST 7

8 Die Finanzintermediäre müssen Vorkehrungen für die Auftragsausführung getroffen haben, die es MAINFIRST ermöglichen, bei der Platzierung oder Weiterleitung von Aufträgen an eine solche Einrichtung ihren (MFs) Verpflichtungen nachzukommen. Sie unterliegen der MAINFIRST Counterparty Acceptance Policy sowie Sorgfaltspflichten ( Due Diligence ) zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismus-Finanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. MAINFIRST überwacht die Wirksamkeit dieser Grundsätze regelmäßig, insbesondere die Qualität der Ausführung durch die in diesen Grundsätzen genannten Einrichtungen und behebt bei Bedarf etwaige Mängel. Das Verzeichnis der wesentlichen Finanzintermediäre wird jährlich und im Falle der Portfolioverwaltung quartalsmäßig überprüft. MAINFIRST kommt ihrer festgelegten Pflichten nach, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln und ist darüber hinaus nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen zu ergreifen, sofern MAINFIRST bei der Platzierung oder der Weiterleitung eines Auftrags an eine andere Einrichtung zur Ausführung speziellen Weisungen des Kunden folgt. Wenn MAINFIRST einem Finanzintermediär einen Ausführungsplatz zur Auftragsausführung angibt oder spezifische Instruktionen zur Ausführung des Auftrages erteilt, muss MAINFIRST ihren Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung nachkommen. 5 Überwachung und Überprüfung MAINFIRST überwacht, bewertet und überprüft jährlich oder anlassbezogen (ad hoc) im Fall von wesentlichen Veränderungen z. B. wenn es sich ein bedeutsamer neuer Ausführungsplatz ergibt die Wirksamkeit ihrer Auftragsausführungsvorkehrungen und Best Execution Policy, um etwaige Unzulänglichkeiten auszumachen und diese gegebenenfalls zu korrigieren und die Qualität des Execution Services für Kunden zu verbessern. MAINFIRST bewertet insbesondere regelmäßig, ob die in der Policy enthaltenen Ausführungsplätze das bestmögliche Ergebnis für den Kunden liefern oder ob Änderungen in den getroffenen Vorkehrungen für die Auftragsausführung notwendig sind. Die Kunden werden über wesentliche Änderungen in diesen Vorkehrungen oder in der Best Execution Policy informiert. Informationen über etwaige Änderungen dieser Best Execution Policy und relevante Unterlagen werden Kunden auf der MAINFIRST Internetseite bereitgestellt. 6 Rollen und Verantwortlichkeiten Das Management ist dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Policy zu gewährleisten, und zwar sowohl bei den unterschiedlichen MAINFIRST Gesellschaften als auch auf Ebene der Geschäftsbereiche. Die Bereiche Operations und Risk Management sind bei der Aufsicht einschließlich Überwachungs- und Kontrollverfahren beteiligt. Die Compliance-Funktion berät die Geschäftsbereiche und die Mitarbeiter im Hinblick auf die Einhaltung der Policy und unterstützt sie bei der Formulierung, Implementierung, Sensibilisierung für und Überwachung dieser Policy sowie bei der Umsetzung von Grundsätzen und Verfahren. MAINFIRST 8

9 Anhang A Verzeichnis von Ausführungsplätzen In der vorliegenden Auflistung werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit die Hauptausführungsplätze genannt, die von MAINFIRST genutzt werden, wenn es um die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten, entweder direkt oder über einen ausführenden Broker, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen zur bestmöglichen Ausführung gemäß der vorliegenden Best Execution Policy geht. Dieses Verzeichnis wird regelmäßig überprüft, Änderungen sind vorbehalten, wie in der vorliegenden Best Execution Policy dargelegt. Art des Finanzinstruments Ausführungsplätze Börsennotierte Aktien Deutsche Börse Frankfurt, Xetra (Elektronische Handelsplattform), Börse Berlin, Börse Düsseldorf, Börse Hamburg, Börse Hannover, Börse München, Börse Stuttgart; Schweizer Börse SIX, Börse London (LSE), Athener Wertpapierbörse, Bolsa de Madrid, Borsa Italiana S.p.A., NYSE Euronext (Amsterdam, Brüssel, Lissabon und Paris), Wertpapierbörse Oslo, Wertpapierbörse Wien, Irish Stock Exchange, NASDAQ OMX (Kopenhagen, Stockholm, und Helsinki), Broker Crossing Networks (BCNs) Börsengehandelte Derivate Fixed-Income-Produkte OTC-Instrumente & OTC- Derivate Exchange Traded Funds (ETF) Anteile an Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen (offen/open-ended) Anteile an Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen (geschlossen/closedended) Eurex Deutschland, Eurex Schweiz Deutsche Börse, Frankfurt, Börse Berlin, Börse Düsseldorf, Börse Hamburg, Börse Hannover, Börse München, Börse Stuttgart; MAINFIRST als Gegenpartei; ein Marktteilnehmer in der Rolle des Kontrahenten über Bloomberg Ein Market Maker in dem betreffenden Finanzinstrument einschließlich MAINFIRST als Gegenpartei Xetra (Elektronische Handelsplattform) Der Fondsverwalter oder, sofern zutreffend, der betreffende geregelte Markt Der geregelte Markt mit dem Hauptliquiditätspool, der einzige geregelte Markt oder MAINFIRST als Gegenpartei MAINFIRST 9

10 Anhang B Verzeichnis ausführender Broker In dem vorliegenden Verzeichnis werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit und nach Art des Finanzinstruments die wesentlichen Finanzintermediäre aufgeführt, auf die sich MAINFIRST weitgehend stützt insofern, dass diese MAINFIRST ermöglichen, ihren Verpflichtungen bezüglich der bestmöglichen Ausführung bei der Erbringung von Portfolioverwaltungsdienstleistungen oder bei der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen zur Ausführung an eine andere Einrichtung gemäß dieser Best Execution Policy nachzukommen. Dieses Verzeichnis wird in regelmäßigen Abständen überprüft, Änderungen sind vorbehalten, wie in der vorliegenden Best Execution Policy dargelegt. Art des Finanzinstruments Börsennotierte Aktien Aktien & Fixed Income Produkte Börsengehandelte Derivate Geschäftsfeld Equity Brokerage Asset Management Asset Management Wesentliche Finanzintermediäre Wesentliche Finanzintermediäre, die nach Überprüfung und Genehmigung von, festgelegt werden, sind: BCNs, Alpha Wertpapierhandels GmbH, ICF Kursmakler AG, Steubing AG. Wesentliche Finanzintermediäre, die nach Beurteilung und Genehmigung seitens der Geschäftsleitung Asset Management festgelegt werden, sind: Berenberg, Citi Group, Deutsche Bank, BNP Exane, Goldman Sachs, Isigroup, MainFirst, Merrill Lynch, Morgan Stanley, UBS. Wesentliche Finanzintermediäre, die nach Bewertung und Genehmigung seitens der Geschäftsleitung Asset Management festgelegt werden, sind: DZ Privatbank, LBBW, JP Morgan. Neben diesen allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung hat der Bereich Asset Management eine separate und erweitere Richtlinie eingeführt, welche den generellen Prozess und die Grundätze der Orderaufgabe des Geschäftsfeldes bei verschiedenen genehmigten Brokern, die von MAINFIRST Asset Management ausgewählt wurden, regelt. Zürich, Januar 2017 MAINFIRST HOLDING AG MAINFIRST 10

MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY)

MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015 1. Einleitung Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen

Mehr

MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDEN- AUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015

MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDEN- AUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015 MAINFIRST-GRUPPE GRUNDSÄTZE ZUR BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG VON KUNDEN- AUFTRÄGEN IN FINANZINSTRUMENTEN (BEST EXECUTION POLICY) Stand: April 2015 1. EINLEITUNG Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung Deutsche Asset Management Deutschland Stand: Oktober 2016 1. Einleitung Deutsche Asset Management 1 wird bei der Erfüllung von Aufträgen in Finanzinstrumenten im

Mehr

Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers.

Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers. Best Execution Policy Da der Handel für die Fonds im ausgelagerten Portfoliomanagement erfolgt, finden Sie hier die Best Execution Policy des Asset Managers. Kundeninformation zu den Ausführungsgrundsätzen

Mehr

Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden)

Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) Best Execution Policy (Ausführungsgrundsätze für Professionelle Kunden) 1 Geltungsbereich der Policy Februar 2016 Die in der Best Execution Policy der North Channel Bank festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. Deutsche Asset Management Deutschland Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung Deutsche Asset Management Deutschland Seite 2 1 Einleitung Deutsche Asset Management wird bei der Erfüllung von Aufträgen in Finanzinstrumenten im Namen von Kunden

Mehr

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz

Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz Order Execution Policy gemäß Markets in Financial Instruments Directive ( MiFID ) und 33a Wertpapierhandelsgesetz 1. Vorwort Die ODDO SEYDLER BANK AG ist gem. EU Richtlinie Markets in Financial Instruments

Mehr

Ausführungsgrundsätze

Ausführungsgrundsätze Ausführungsgrundsätze Zielsetzung und Geltungsbereich Die Quoniam Asset Management GmbH (nachfolgend QAM ) agiert als Finanzdienstleistungsinstitut primär im Interesse der Kunden und hat zu diesem Zweck

Mehr

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest 1 Einleitung Diese Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) regeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Portfolio / den

Mehr

Vontobel Best Execution Policy

Vontobel Best Execution Policy Bank Vontobel AG Vontobel Best Execution Policy Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Bank Vontobel (nachfolgend Bank genannt) getroffenen Vorkehrungen zur Erzielung des bestmöglichen

Mehr

Best Execution Policy

Best Execution Policy Best Execution Policy Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Institutional GmbH Union Investment Luxembourg S. A. Union Investment Real Estate GmbH Union Investment Institutional Property GmbH

Mehr

Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz

Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz Informationen über die Grundsätze der Auftragsausführung der UBS AG Schweiz Dies ist eine sinngemässe deutsche Übersetzung der englischen Originalversion Information on the Order Execution Policy of UBS

Mehr

Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart

Ausführungsgrundsätze der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbh Stuttgart Inhaltsverzeichnis 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemein... 3 2 Geltungsbereich und Einschränkungen... 4 3 Grundsätze zur

Mehr

PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014

PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Helaba Best Executive Policy PROFESSIONELLE KUNDEN Juli 2014 Grundsätze für die Auftragsausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Landesbank Hessen-Thüringen (die Bank ) für Professionelle Kunden.

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen 1. Einleitung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir dem besten Interesse der von uns verwalteten Investmentvermögen sowie deren Anleger

Mehr

Gewichtung der Kriterien für die Auswahl des Handelsplatzes

Gewichtung der Kriterien für die Auswahl des Handelsplatzes Handelsplatzliste Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen hat die (Bank) die nachfolgenden Kriterien zur Auswahl der Handelsplätze gemäß den gesetzlichen

Mehr

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG Dezember 2014 Dezember 2014 Citigroup Global Markets Deutschland AG GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 1 Diese Grundsätze, die wir

Mehr

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung (Version 4.5, Stand: 06/2016, gültig ab 01.07.2016) I Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Mehr

Best Execution Policy

Best Execution Policy Best Execution Policy Best Execution Policy Stand: November 2013 Seite 1 von 7 INHALTSVERZEICHNIS: 1 ZIELSETZUNG... 3 2 GEWICHTUNG DER FAKTOREN... 3 2.1 BESTIMMUNG UND DEFINITION DER FAKTOREN... 3 2.2

Mehr

Informationen über die Erste Group Bank AG Ausführungsrichtlinien für Professionelle Kunden

Informationen über die Erste Group Bank AG Ausführungsrichtlinien für Professionelle Kunden Informationen über die Erste Group Bank AG Ausführungsrichtlinien für (Stand November 2016) In diesem Dokument legt die Erste Group Bank AG ( Erste Holding ) ihre Ausführungsrichtlinien dar, die dahingehend

Mehr

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A.

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie 2009/65/EG und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU, des Gesetzes

Mehr

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank

Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Tradegate AG Wertpapierhandelsbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Bereich Vollbank Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die TGAG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Mehr

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand Oktober 2014 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) 1. Einleitung Eine wesentliche Zielsetzung von UCITS IV ist das Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses bei der Verwaltung

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014)

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung Dezember 2014) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach

Mehr

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung (Version 4.6, Stand: 12/2016, gültig ab 09.01.2017) I Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsentscheidungen 1. Einleitung Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir dem besten Interesse der von uns verwalteten Investmentvermögen sowie deren Anleger

Mehr

2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER BZW. AUSFÜHRUNGSPLÄTZE

2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER BZW. AUSFÜHRUNGSPLÄTZE BEST EXECUTION POLICY DER WALLBERG INVEST S.A. INHALTSVERZEICHNIS: 1 ZIELSETZUNG 2 GEWICHTUNG DER FAKTOREN 2.1 Bestimmung und Definition der Faktoren 2.2 Gewichtung der Faktoren 3 BEWERTUNG DER BROKER

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG

Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Best-Execution-Policy der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG Dieses Dokument beinhaltet eine Zusammenfassung der von der Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG (nachfolgend die Bank genannt)

Mehr

Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik)

Richtlinie. Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Richtlinie Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) Gültig ab: 01.12.2013 Seite 1 von 8 Inhaltsverzeichnis: A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien... 3 1. Präambel... 3 2. Weisung

Mehr

Ausführungsgrundsätze (Order Execution Policy)

Ausführungsgrundsätze (Order Execution Policy) Ausführungsgrundsätze (Order Execution Policy) State Street Bank GmbH und Zweigniederlassungen Gültig ab dem 11. November 2013 v 5.0 GENERAL Seite 1 von 8 State Street Bank GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung

Mehr

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008

WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle. Seminar für Bankrecht 10.3.2008 WAG 2007 - Best Execution Policy Dr. Klaus Strehle Seminar für Bankrecht 10.3.2008 Projekt MiFID in der Sparkasse Oberösterreich Start Sektorprojekt im November 2006 Gliederung in mehrere Arbeitsgruppen

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. (Best Execution Policy)

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung. (Best Execution Policy) Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung (Best Execution Policy) im Zusammenhang mit der Verwaltung der Investmentvermögen der RREEF Investment GmbH RREEF Spezial Invest GmbH Einleitung Die Best Execution

Mehr

Vontobel Handelsplätze

Vontobel Handelsplätze Bank Vontobel AG Vontobel Handelsplätze Die vorliegende Liste umfasst die wichtigsten Handelsplätze, welche zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen berücksichtigt werden. Sie ist nicht vollständig.

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung. Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung und Best Execution Policy der equinet Bank AG gültig ab 30. Juni 2014 Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Der deutsche Gesetzgeber stellt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Reihe

Mehr

Ausführungsgrundsätze. *

Ausführungsgrundsätze. * Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden Grundsätze genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007)

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung (Fassung 2007) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhaltsverzeichnis 1.0 Geltungsbereich S.1 2.0 Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung S.2 3.0 Fixpreisgeschäfte S.3 4.0 Kommissionsgeschäfte

Mehr

Ausführungsgrundsätze. *

Ausführungsgrundsätze. * Ausführungsgrundsätze. * Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze (im Folgenden»Grundsätze«genannt) legen fest, wie die Bank die Ausführung eines Kundenauftrages gleichbleibend im bestmöglichen Interesse

Mehr

MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft

MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft WM Compliance Tagung 16./17. November 2006 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf AG 1 / 11.12.2006

Mehr

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: Dezember 2015 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der

Mehr

Informationen zu Limitarten, Orderzusätzen und Ordergültigkeiten

Informationen zu Limitarten, Orderzusätzen und Ordergültigkeiten Informationen zu Limitarten, Orderzusätzen und Ordergültigkeiten Börse XETRA Wien / XETRA Frankfurt Xetra-Wien: 09:00 17:45 Uhr Xetra-Frankfurt: 09:00 17:30 Uhr (Ab dem 03. November 2003; bisher 20:00

Mehr

Vontobel Private Banking

Vontobel Private Banking Ausführungsgrundsätze - Execution Policy Die Bank Vontobel Europe AG (nachfolgend Bank ) hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten

Mehr

ETF-Best da stimmt der Preis

ETF-Best da stimmt der Preis ETF-Best da stimmt der Preis Die Handelsinitiative für Exchange Traded Funds Michael Görgens, Leiter Fondshandel, EUWAX AG Stuttgart, den 08.06.2009 ETF Best da stimmt der Preis 1. Über die Börse Stuttgart

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5

Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung 1 von 5 Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Aufträge ihrer Kunden über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach einem schriftlich fixierten

Mehr

2) Ausführungsgrundsätze der Frankfurter Volksbank bei Privatkunden

2) Ausführungsgrundsätze der Frankfurter Volksbank bei Privatkunden (Stand: 07.11.2016) 2) Ausführungsgrundsätze der Frankfurter Volksbank bei Privatkunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden

Mehr

Handelsplatzliste. Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2009

Handelsplatzliste. Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2009 Handelsplatzliste Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2009 Handelsplatzliste Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen

Mehr

DAI Deutsches Aktieninstitut e.v.

DAI Deutsches Aktieninstitut e.v. Börsennotierte Aktien in Deutschland nach Marktsegmenten bis 2006* Zum Jahresende Inländische Aktien DAI Deutsches Aktieninstitut e.v. 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

Mehr

Handelsplatzliste. Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte

Handelsplatzliste. Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Handelsplatzliste Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Handelsplatzliste Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen hat die Bank die nachfolgenden

Mehr

Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy

Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy Grundsätze für die Auftragsausführung bei Deka Investment GmbH Deka International S.A. International Fund Management S.A. Deka Immobilien Investment GmbH WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbh

Mehr

Handelsplatzliste Anlage 1 zu den sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2010

Handelsplatzliste Anlage 1 zu den sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2010 Anlage 1 zu den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Gültig ab 1. Januar 2010 Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen hat die Bank die nachfolgenden

Mehr

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: September 2011 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des

Mehr

Grundsätze der Durchführung von Aufträgen

Grundsätze der Durchführung von Aufträgen Grundsätze der Durchführung von Aufträgen Stand: Jänner 2015 1. Feststellung des Kundeninteresses und Anwendungsbereich Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) normiert in den 52 ff die Verpflichtung

Mehr

Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy

Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten Best Execution Policy Grundsätze für die Auftragsausführung bei Finanzinstrumenten 1 Die nachstehend aufgeführten Grundsätze beschreiben die jeweils bestmögliche Ausführung von Transaktionen bei Anlageentscheidungen in Publikumsfonds,

Mehr

ORDER EXECUTION POLICY BEST EXECUTION POLICY. MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. / Stand Mai 2015. Allgemeines

ORDER EXECUTION POLICY BEST EXECUTION POLICY. MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. / Stand Mai 2015. Allgemeines ORDER EXECUTION POLICY BEST EXECUTION POLICY MAINFIRST AFFILIATED FUND MANAGERS S.A. / Stand Mai 2015 Allgemeines Jeder Mitarbeiter 1 ist aufgefordert und verpflichtet, die Richtlinie im Rahmen des Geschäftsbetriebes

Mehr

GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG IM FOLGENDEN: DURCHFÜHRUNGSPOLITIK

GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG IM FOLGENDEN: DURCHFÜHRUNGSPOLITIK GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG IM FOLGENDEN: DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Version: 1.0 Erstellungsdatum: April 2014 Erstellt durch: Ingrid Gerner, CEFA, CIIA Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22,

Mehr

Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM

Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM Commerzbank Zrt. Anweisung des Vorstands Nr. 3/2013/01/IG/COM über die Regelung der Interessenkonflikte 10. Juni 2013 Seite 2 10. 06. 2013 Inhaltverzeichnis 1 Allgemeines... 3 1.1 Ziel der Regelung...

Mehr

Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß

Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen. ORR Martin Neusüß Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz (FRUG) Überblick über die Änderungen ORR Martin Neusüß Unterschiede ISD MiFID ISD (Mai 1993) Bedingungen für die Tätigkeit der Wertpapierfirmen MiFID (April 2004)

Mehr

Ausführungsgrundsätze der Frankfurter Volksbank bei professionellen Kunden

Ausführungsgrundsätze der Frankfurter Volksbank bei professionellen Kunden (Stand: 07.11.2016) Ausführungsgrundsätze der Volksbank bei professionellen Kunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen:

Mehr

Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft

Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft Januar 2011 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden

Mehr

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: Dezember 2014 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der

Mehr

Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank

Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank Richtlinien für die Orderausführung der KBC Bank 1. Einordnung der Richtlinien für die Orderausführung... 2 2. Vorgehensweise zur bestmöglichen Ausführung... 2 2.1. Ausführungsfaktoren... 2 2.2. Ausführungsorte...

Mehr

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: September 2011 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des

Mehr

MiFID R W G V / 2 0 0 6 1

MiFID R W G V / 2 0 0 6 1 Markets in Financial Instruments Directive (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) Referent: Ass. jur., Dipl.-BW (FH) Hermann-Josef Krämer Rheinisch- Westfälischer Genossenschaftsverband (RWGV)

Mehr

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 Kapitel II Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Abschnitt 2 Clearing von Futures-Kontrakten 2.7 Teilabschnitt Clearing von Futures-Kontrakten auf Aktien 2.7.2

Mehr

Information über die Ausführungsgrundsätze der Bank Stand:

Information über die Ausführungsgrundsätze der Bank Stand: Information über die Ausführungsgrundsätze der Bank Stand: 01.2015 Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang

Mehr

Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern

Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern Information über die Durchführungspolitik für Kunden von Wertpapierdienstleistern 1. Einleitung... 2 2. Geltungsbereich... 2 2.1. Persönlicher Geltungsbereich... 2 2.2. Sachlicher Geltungsbereich... 2

Mehr

Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: 01.10.2010

Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: 01.10.2010 Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Stand: 01.10.2010 A. Generelle Informationen 1. Anwendungsbereich Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die ein Kunde der

Mehr

Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4)

Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4) Grundsätze zur Auftragsausführung (Anlage 4) A. Allgemeines 1. Anwendungsbereich Diese Ausführungsgrundsätze gelten für die Ausführung von Kundenaufträgen sowie Anlageentscheidungen (nachfolgend Kundenaufträge

Mehr

Ausführungsgrundsätze Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten

Ausführungsgrundsätze Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Ausführungsgrundsätze Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der Deutsche Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG für die Bereiche Private & Business Clients

Mehr

1 Spitzzeile Titel. Transparentere Märkte durch MiFID II. Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany

1 Spitzzeile Titel. Transparentere Märkte durch MiFID II. Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany 1 Spitzzeile Titel Transparentere Märkte durch MiFID II Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany 2 MiFID hat die Marktstruktur verändert MiFID beabsichtigte eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften

Mehr

Trade und Orderausführungsgrundsätze für Privatanleger und Professionelle Kunden.

Trade und Orderausführungsgrundsätze für Privatanleger und Professionelle Kunden. Trade und Orderausführungsgrundsätze für Privatanleger und Professionelle Kunden. CFDs (Contracts for Difference) sind Finanzinstrumente, die mit einem hohen Risiko für Ihr Kapital behaftet sind. Sie sind

Mehr

Ausführungsgrundsätze(Best Execution Policy)

Ausführungsgrundsätze(Best Execution Policy) Ausführungsgrundsätze(Best Execution Policy) - Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der biw AG - Stand: April 2015 (gültig ab 01.04.2015) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 1.1 Präambel...

Mehr

- Aktien - Gewichtungsfaktor Preis 40% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Geschwindigkeit der Ausführung 10%

- Aktien - Gewichtungsfaktor Preis 40% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Geschwindigkeit der Ausführung 10% Dezember 2013 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der

Mehr

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung

MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung MiFID Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund sätzen der Auftrags ausführung (Version 4.4, Stand: 12/2015, gültig ab 01.01.2016) I Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen

Mehr

Ausführungsgrundsätze der Bank

Ausführungsgrundsätze der Bank Dezember 2011 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der

Mehr

Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden

Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden Dortmunder Volksbank Januar 2014 Kundeninformationen über die Ausführungsgrundsätze für professionelle Kunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von

Mehr

OPERATIVE REGELUNG. MiFID Grundsätze der Auftragsausführung

OPERATIVE REGELUNG. MiFID Grundsätze der Auftragsausführung OPERATIVE REGELUNG MiFID Grundsätze der Auftragsausführung Themenbereich: Finanzgeschäft Kompetenzträger: Geschäftsbereichsleiter Finanzen Zuständiges Komitee: Compliance- und Gesamtbankrisiko-Komitee

Mehr

Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft

Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft September 2011 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des

Mehr

CITIGROUP GLOBAL MARKETS DEUTSCHLAND AG MARKETS & BANKING EXECUTION POLICY

CITIGROUP GLOBAL MARKETS DEUTSCHLAND AG MARKETS & BANKING EXECUTION POLICY CITIGROUP GLOBAL MARKETS DEUTSCHLAND AG MARKETS & BANKING EXECUTION POLICY DEZEMBER 2015 TABLE OF CONTENTS 1 ÜBERSICHT 3 1.1 Ziel 3 1.2 Geltungsbereich 3 1.3 Zielgruppe 4 1.4 Verantwortliche / Kontakte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 4

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 4 Grundsätze der Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG Für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Ausführungsgrundsätze) für Professionelle Kunden Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung...

Mehr

Ausführungsgrundsätze der Bank

Ausführungsgrundsätze der Bank Ausführungsgrundsätze der Bank Stand: Juni 2009 Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des

Mehr

Grundsätze der. Auftragsausführung. (Durchführungspolitik)

Grundsätze der. Auftragsausführung. (Durchführungspolitik) Beilage Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien I. Präambel Unter Wahrung der Kunden- und Anlegerinteressen hat die Apothekerbank folgende

Mehr

Legende zur Marktübersicht Haftungsdächer

Legende zur Marktübersicht Haftungsdächer Legende zur Marktübersicht Haftungsdächer Depotbanken Hinter den Abkürzungen im Feld Depotbanken verbergen sich folgende Institute: AAB Augsburger Aktienbank CC Cortal Consors CD comdirekt DAB Direkt Anlage

Mehr

Grundsätze der. Auftragsausführung. (Durchführungspolitik)

Grundsätze der. Auftragsausführung. (Durchführungspolitik) Beilage Grundsätze der Auftragsausführung (Durchführungspolitik) A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien I. Präambel Die Ausführungsrichtlinien erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung

Mehr

Auftragstypen der Jyske Bank

Auftragstypen der Jyske Bank Auftragstypen der Jyske Bank 1. Einführung Unten beschreiben wir die Auftragstypen, die Ihnen die Jyske Bank anbietet. Wenn Sie Ihren Auftrag erteilen, müssen Sie den Auftragstyp entweder persönlich oder

Mehr

Ausführungsgrundsätze der Bank

Ausführungsgrundsätze der Bank Juli 2016 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden

Mehr

KONDITIONENÜBERSICHT FÜR WERTPAPIERE

KONDITIONENÜBERSICHT FÜR WERTPAPIERE KONDITIONENÜBERSICHT FÜR WERTPAPIERE Kauf und Verkauf von Wertpapieren Aktien, Optionsscheine, Zertifikate, Börse gehandelte Fonds, Bezugsrechte* Land Eigene Spesen Dev.Prov.** OWLS*** Fremde Spesen Sonstiges

Mehr

Grundsätze der Auftragsausführung. A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien

Grundsätze der Auftragsausführung. A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien Grundsätze der Auftragsausführung A. Allgemeines zu den Ausführungsrichtlinien 1. Präambel Unter Wahrung der Kunden- und Anlegerinteressen hat die VOLKSBANK GRAZ-BRUCK e.gen. ab dem 01. Juli 2009 folgende

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet:

unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet: November 2016 Ausführungsgrundsätze der Bank Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den oder von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des

Mehr

PC801D - 023GI9801D 20141013 DVR: 0041556. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 1/8

PC801D - 023GI9801D 20141013 DVR: 0041556. Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 1/8 Leitlinie zur Durchführungspolitik bei Wertpapieraufträgen 1/8 Inhalt 4 5 5 5 6 Execution Policy der Schoellerbank Grundlagen Execution Policy Die Feststellung des Kundeninteresses Beschreibung der Execution

Mehr

Kriterium Relative Gewichtung 1. Preis des Finanzinstrumentes 50 % Kosten der Auftragsausführung 20 % Geschwindigkeit der Ausführung 15 %

Kriterium Relative Gewichtung 1. Preis des Finanzinstrumentes 50 % Kosten der Auftragsausführung 20 % Geschwindigkeit der Ausführung 15 % HANDELSPLATZLISTE ANLAGE 1 ZU DEN SONDERBEDINGUNGEN FÜR WERTPAPIERGESCHÄFTE Gültig ab 1. Oktober 2013 Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen hat die Bank

Mehr

12.11.2015 Berliner Börsenkreis Börsenführerschein IV

12.11.2015 Berliner Börsenkreis Börsenführerschein IV Berliner Börsenkreis Börsenführerschein IV Über LYNX Direkt Broker 2006: Gründung in Amsterdam 2008: Gründung von Zweigniederlassungen in Berlin u. Gent 2012: Gründung der Zweigniederlassung in Prag 2014:

Mehr

GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSSFÜHRUNG VON BPOST BANK

GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSSFÜHRUNG VON BPOST BANK GRUNDSÄTZE DER AUFTRAGSAUSSFÜHRUNG VON BPOST BANK bpost bank A.G. ist ein Kreditinstitut, das gewisse Wertpapierdienstleistungen, einschließlich der Auftragsausführung bzw. der Auftragsübermittlung an

Mehr