12. Gesundheitswirtschaftskongress
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- Minna Kramer
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1 12. Gesundheitswirtschaftskongress Antikorruption Strategie durch Verfahren und steuerliche Risiken Zu Risiken und Nebenwirkungen von Korruption in der Krankenversorgung nach den neuen 299 ff StGB Inez Jürgens M.A Rechtsanwältin/Wirtschaftsmediatorin/Fachanwältin für Medizinrecht (WIRTSCHAFTSRAT Recht ) Wirtschaftliche Beschaffung und Korruptionsvermeidung im Gesundheitswesen Dr. Henrik Bremer Maximilian Jürgens Rechtsanwalt/FAStR/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Rechtsanwalt (WIRTSCHAFTSRAT Recht ) Betriebsausgabenabzugsverbot - steuerrechtliche Risiken bei Wirtschaftskorruption Dr. Henrik Bremer Rechtsanwalt/FAStR/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (WIRTSCHAFTSRAT Recht ) Gelungene Pressearbeit bei Korruptionsvorwürfen Béla Anda Staatssekretär a.d./geschäftsführender Gesellschafter (Anda Bremer Communication GmbH) WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 59
2 Antikorruption Strategie durch Verfahren und steuerliche Risiken Betriebsausgabenabzugsverbot steuerrechtliche Risiken bei Wirtschaftskorruption Referent: Dr. Henrik Bremer Rechtsanwalt/FAStR Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (WIRTSCHAFTSRAT Recht ) WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 60
3 Betriebsausgabenabzugsverbot steuerrechtliche Risiken bei Wirtschaftskorruption Gliederung 1. Problemstellung 2. Zivilrechtliche Folgen für Leistungserbringer 3. Steuerrechtliche Folgen für Leistungserbringer 4. Steuerrechtliche Folgen für Unternehmen 5. Bislang ungeklärte Fragen WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 61
4 1. Problemstellung Teilnehmer des Gesundheitswesens (Ärzte, MVZ, Krankenhäuser etc.) Unternehmen der Gesundheitsbranche Finanzamt WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 62
5 2. Zivilrechtliche Folgen für Leistungserbringer Vorteile: Rechtsprechung zu 299 StGB Vorteil: Arbeitgeber hat Anspruch auf Zahlung aus GoA 687 Abs. 2, 681 S.1, 667 BGB zudem Abschöpfung des erlangten Vorteils durch das Strafverfahren (Brutto- Rechtsprechung) WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 63
6 3. Steuerrechtliche Folgen für Leistungserbringer Vorteile: Steuerrecht Arbeitgeber fordert Gelder zurück / Verzicht auf Boni + Abfindung Zufluss ist sonstige Leistung i.s.d. 22 Nr.3 EStG aber Rückzahlung? Verzicht? BFH: Vertragskosten bzgl. Rückzahlung, Verzicht aber nicht! (Begründung: Kein Zusammenhang mit Bestechung, sowie mit Wiedergutmachung + noch nicht zugeflossen) WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 64
7 3. Steuerrechtliche Folgen für Leistungserbringer Rückzahlung als negative Einkünfte? aber: ohne Wissen und gegen den Willen des Arbeitgebers gezahlt daher 22 Nr. 3 EStG und mehr 9 I 1, 19 EStG Anders nur, wenn Einnahme durch das der Auszahlung zugrunde liegende Geschäft veranlasst ist WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 65
8 3. Steuerrechtliche Folgen für Leistungserbringer Folge: Verlustausgleichsverbot des 22 Nr. 3 S. 3 EStG greift vertikaler Verlustausgleich wird versagt 22 Nr. 3 S. 4 EStG ivm 10d EStG: Verluste aus diesen Geschäften mindern die Einkünfte des Steuerpflichtigen in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Geschäften is des 22 Nr. 3 S. EStG WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 66
9 4. Steuerrechtliche Folgen für Unternehmen Es gilt 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt, darf den Gewinn nicht mindern. WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 67
10 4. Steuerrechtliche Folgen für Unternehmen Bislang galt dies für: 333, 334 StGB Bestechung, Vorteilsgewährung an Amtsträger und 299 Abs. 2 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr -> z.b. angestellte Ärzte in Krankenhäusern jetzt: 299b StGB h.m.: 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG erfasst die 299a, b StGB WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 68
11 4. Steuerrechtliche Folgen für Unternehmen Erfasst: Ausrichtung von Kongressen, Fortbildungen, Zahlungen, die z.b. Zuweisungen oder andere Aufträge vergüten Problem: Wenn solche Zahlungen erfolgt sind, schließt sich die Steuerhinterziehung gleich an WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 69
12 4. Steuerrechtliche Folgen für Unternehmen Richtige Steuererklärung führt zur steuerrechtlichen Strafanzeige Konsequenz : Verhalten ist doppelt strafbar 371, 153 AO: Selbstanzeige, Korrektur WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 70
13 5. Bislang ungeklärte Fragen 160 AO Kassenärztliche Vereinigung als Geschäftsherr? WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 71
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Henrik Bremer Rechtsanwalt/FAStR Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Bleichenbrücke Hamburg Tel.: 040 / medizinrecht@wr-recht.de Hinweise Der gesamte Inhalt dieser Präsentation ist ausschließliches Eigentum der BHVSM Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Ohne Einwilligung der Rechtsinhaberin ist jegliche Übernahme zur Vervielfältigung und zur Nutzung für werbliche Zwecke oder die Änderung des Inhalts bei Beibehaltung der wesentlichen strategischen Aussagen auch einzelner Vorschläge unzulässig, wenn nicht dafür die schriftliche Genehmigung der Rechtsinhaberin eingeholt wurde. WIRTSCHAFTSRAT Recht - BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbb 72
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