VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik

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1 VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik Vertragsgruppe PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 26, 28, 32, 33, 50 Vertrag Versorgung der Versicherten in der Rehatechnik Gesetzliche Grundlage Vertragspartner 127 Abs. 2 SGB V nach öffentlicher Bekanntgabe bzw. durch Vertragsbeitritt Sanitätsfachgeschäfte, Unternehmensgruppen, Betriebe der OT und OST, weitere sonstige Leistungserbringer, Rehabilitationsfachhändler Vertragsbeginn und (je nach Vertragspartner) Vertragsende Unbefristet Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, frühestens nach 12 Monaten Vertragsbereiche Teil I Rahmenvertrag Teil II Präqualifizierungsbereiche: Rehatechnik Vertragspreise Teil III Preistabellen Die Vertragspreise sind als Versorgungspauschale, Neupreis oder Rabatt verhandelt: Versorgungspauschale Versorgungspauschalen gelten im Bereich der Rehatechnik, wenn die Krankenkasse sich bei der Versorgung mit Rehahilfsmitteln dafür entschieden hat. Leistungsinhalte der Versorgungspauschalen sind für die Hilfsmittel definiert. Die Versorgungszeiten betragen hier mindestens 12 Monate. Kaufpreis Gilt für sogenannte weiße Ware (Toilettensitze z.b.). Gilt für Krankenkassen, die sich für den Neukauf/Wiedereinsatz ent-

2 schieden haben. Die Hilfsmittel sind Eigentum der Krankenkasse. Rabatte Rabatte sind auf den Herstellerabgabepreis vereinbart, wenn keine Pauschale bzw. ein Neupreis verhandelt wurde (z.b. bei Exoten oder schwer kalkulierbaren Hilfsmitteln). Entscheidung der Krankenkasse Entscheidung, festgelegt in der Beitrittserklärung, im Rahmen des Beitritts für ein Versorgungsmodell (Versorgungspauschalen oder Neukauf). Entscheidung ist mindestens 12 Monate verbindlich. Wesentliche Änderungen im Vergleich zu den Altverträgen Erstvertrag Altverträge wurden ggf. durch Krankenkassen geschlossen Mögliche Risiken Klärung erforderlich, was mit dem Vermögen (eingelagerte Geräte) beim Wechsel von Kauf-Wiedereinsatz zu Pauschalen in der Rehatechnik geschieht Mengenausweitung durch steigende Indikationsbereiche möglich In den Verhandlungen lagen die Vertragspreise der bestehenden Altverträge nur von ausgewählten Krankenkassen vor Ein bundesweit einheitlicher Preis sichert nicht für jede Krankenkasse den Bestpreis In der Verhandlung wurde ein bundesweites Versorgungsmodell beschlossen, welches jedoch nicht die Versorgungswünsche jeder Kasse berücksichtigt. Den Vertragspartnern ist es somit nicht möglich, innerhalb eines Vertrages diverse Versorgungspauschalen mit unterschiedlichen Versorgungszeiträumen bei gleichen Produkten zu leben (Verträge müssen für beide Seiten umsetzbar sein) Der Vertrag trennt den Neukauf vom Wiedereinsatz, was zum vertragslosen Zustand bei Kündigung der individuellen Kassenverträge führt Mehrwerte des Vertrages Mehrwerte zur Senkung des administrativen Aufwandes der Krankenkasse und zur Steigerung der Transparenz Beitrittsverfahren über die GWQ. Voraussetzung ist, dass der Leistungserbringer den Vertrag erfüllt. Transparenz im Vertrag durch Leistungsbeschreibungen auf Basis der Hilfsmittelpositionsnummern. Vertragssteckbrief Rehatechnik Seite 2 von 5

3 Schneller und einfacher Zugriff der Kundenbetreuer auf den Vertragspreis in den Preistabellen. Der Vertrag orientiert sich an der Versorgungsrealität und vermeidet Mehraufwand durch gesonderte Teilgenehmigungen. Als GWQ-Vertrag laufen die Beitrittsverfahren inkl. Eignungsprüfung über die GWQ, die Krankenkassen sind damit von hohem administrativem Aufwand befreit. Durch die Vereinbarung von Versorgungspauschalen entfallen mögliche Mehrkosten, da Zubehör in wesentlichen Positionen eingepreist ist. Zusätzlich verpflichtet sich der Vertragspartner bei den Produkten im Rahmen der vorgegebenen Pauschale zu bewegen, ohne dass der Versicherte über Aufzahlungen beteiligt wird. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Kostenvoranschläge elektronisch einzureichen (ekv). Wirtschaftliche Mehrwerte Die Verträge sind bundesweit oder regional, aber mit bundeseinheitlichen Preisen und Versorgungsstandards. Der Vertrag sichert eine aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten. Der Vertrag ist für Krankenkassen bezahlbar. Die Vertragspreise sind weitgehend konstant, unabhängig von Marktentwicklungen (Benzinpreise, Lederpreise etc.). Der Vertrag sichert die Versorgung über Versorgungspauschalen und im Neukauf/Wiedereinsatz. Jede beitretende Krankenkasse kann sich für ihr individuelles Versorgungsmodell entscheiden. Der Vertrag wird durch ein Vertragscontrolling begleitet. Qualitative Mehrwerte Der Versorgungsprozess ist von der Krankenhausentlassung bis zur Dauerversorgung im Wohnumfeld gesplittet. Jede Phase ist mit Qualitätsstandards belegt. Vertragssteckbrief Rehatechnik Seite 3 von 5

4 Anlage 1 Präqualifizierungsbereiche Rehatechnik Präqualifizierungsbereich 04A Präqualifizierungsbereich 04B Präqualifizierungsbereich 10A Präqualifizierungsbereich 10B Präqualifizierungsbereich 11A Präqualifizierungsbereich 11B Präqualifizierungsbereich 18A Präqualifizierungsbereich 18B Präqualifizierungsbereich 19A Präqualifizierungsbereich 22A Präqualifizierungsbereich 22B Präqualifizierungsbereich 26A Präqualifizierungsbereich 26B Präqualifizierungsbereich 28A Präqualifizierungsbereich 32A Präqualifizierungsbereich 33A Badewannenlifter Badewannensitze, Duschhilfen, Badewanneneinsätze, Sicherheitsgriffe, Aufrichthilfen Gehgestelle, fahrbare Gehhilfen, Hand- und Gehstöcke, UA-Stützen, Achselstützen Gehwagen, Gehübungsgeräte, sonstige Gehhilfen Hilfsmittel gegen Dekubitus (Statische Positionierungshilfen, Produkte zur Leib-Rumpfversorgung, Ganzkörperversorgung) Hilfsmittel gegen Dekubitus (Sitzunterstützung, Rückenversorgung) Kranken- und Behindertenfahrzeuge, Rollstühle mit Sitzkantelung, Pflegerollstühle Toilettenrollstühle, Duschrollstühle Krankenpflegeartikel (Behindertengerechte Betten, Zurichtungen, Pflegebetten, Zurichtungen, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung) Umsetz- und Hebehilfen, Aufstehhilfen, Aufstehvorrichtungen für Sessel und Stühle Lifter und Zubehör zu Liftern, Rampensysteme, Zweiund Dreifahrräder für Kinder Sitzschalen, Kindersitzsysteme, Therapiestühle, Therapiesitzsysteme für Kinder Autokindersitze für Behinderte, Arthrodesensitzkissen, Arthrodesenstühle Stehhilfen Therapeutische Bewegungsgeräte Toilettenhilfen Vertragssteckbrief Rehatechnik Seite 4 von 5

5 Anlage 2 Genehmigungspflichtige/-freie Hilfsmittel und Arzneimittel Genehmigungspflichtige Hilfsmittel Adaptionshilfen und Gehhilfen (Krücken) in der Folgeversorgung Rehatechnische Hilfsmittel Produkte, die nicht im HMV gelistet sind Lebenslange Dauerversorgung Genehmigungsfreie Hilfsmittel/ Arzneimittel entfällt Vertraglich vereinbarte Adaptionshilfen und Gehhilfen (Krücken) in der Erstversorgung zum Vertragspreis Produkte der weißen Ware in der Rehatechnik bis 100 Reparaturen in der Rehatechnik bis 150, bei fremdkraftbetriebenen Hilfsmitteln bis 250 Vertragssteckbrief Rehatechnik Seite 5 von 5

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