Ehrungsordnung. - gültig ab 01. April

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1 Ehrungsordnung - gültig ab 01. April Die Ehrungsordnung soll die Möglichkeit geben, die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder, Verbandsfunktionsträger und Persönlichkeiten sowie die vorbildliche Förderung der Blasmusik durch die Mitgliedsvereine zu würdigen. Im Kapitel Ehrungen und Urkunden werden die Ehrungen aufgeführt. Sie sind nach Tätigkeitsdauer und Nadelart gelistet. Weiterhin sind in dieser Ehrungsordnung im Anschluss der Listung der jeweiligen Ehrungen Hinweise zur Antragsstellung zu finden. Inhalt Ehrungen und Urkunden...2 1) Ehrungen für aktive Musiker/innen...2 2) Ehrungen für Dirigenten/innen und Stabführer/innen...4 3) Ehrungen für Vereinsfunktionäre mit besonderen Verdiensten...5 4) Ehrungen für Frauen und Männer mit besonderen Verdiensten:...8 5) Ehrungen von Mitgliedsvereinen für eine langjährige Mitgliedschaft im NBMB...9 6) Ehrungen von Mitgliedsvereinen für langjähriges Vereinsbestehen ) Sonstige Ehrungen von Mitgliedsvereinen: Pro Musica-Plakette für mindestens 100jähriges Vereinsbestehen ) Ehrungen für Kreis- / Bezirks- / Verbandsfunktionsträger des NBMB und der Nordbayerischen Bläserjugend e.v ) Ehrungen für besondere Verdienste um den NBMB und dessen Mitgliedsvereine ) Ehrungen durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände...15 Antragsstellung und sonstige Regelungen...16 NBMB EO 02/13 - Stand

2 Ehrungen und Urkunden 1) Ehrungen für aktive Musiker/innen Ehrungen für aktive Musikertätigkeit beginnt mit dem Erlernen eines Instrumentes für ein Blasorchester (keine Anrechnung von z.b. Musikalischer Früherziehung, Blockflöte und dgl.) Aktive/r Musiker/in Mitgliedsnadel Nadel Hinweis: Diese Ehrung kann für jede/n aktive/n Musiker/-in beantragt werden unabhängig von der Dauer der jeweiligen Musikertätigkeit. Aktive/r Musiker/in seit 5 Jahren (wird nur an Kinder und Jugendliche verliehen) Nadel NBMB EO 02/13 - Stand

3 Aktive/r Musiker/in seit 10 Jahren Bronzenadel Aktive/r Musiker/in seit 20 Jahren Silbernadel mit Urkunde Aktive/r Musiker/in seit 25 Jahren Silbernadel mit Urkunde Aktive/r Musiker/in seit 30 Jahren Goldnadel mit Urkunde Aktive Musiker/innen mit einer Tätigkeit von 40, 50, 60, 65, 70 und 75 Jahren erhalten ebenfalls eine Goldnadel mit jeweiliger Jahreszahl. NBMB EO 02/13 - Stand

4 2) Ehrungen für Dirigenten/innen und Stabführer/innen Aktive/r Dirigent/in und Stabführer/in seit 10 Jahren Bronzenadel mit Urkunde Aktive/r Dirigent/in und Stabführer/in seit 15 Jahren Silbernadel mit Urkunde Aktive/r Dirigent/in und Stabführer/in seit 20 Jahren Goldnadel mit Urkunde Aktive Dirigenten/innen und Stabführer/innen mit einer Tätigkeit von 25,30,35,40,45 und 50 Jahren erhalten ebenfalls eine Goldnadel mit jeweiliger Jahreszahl. (Erläuterungen zur Antragstellung siehe Seite 7) NBMB EO 02/13 - Stand

5 3) Ehrungen für Vereinsfunktionsträger/innen mit besonderen Verdiensten Tätigkeit im Musikverein seit 10 Jahren Bronzenadel mit Urkunde Tätigkeit im Musikverein seit 15 Jahren Silbernadel mit Urkunde Tätigkeit im Musikverein seit 20 Jahren Goldnadel mit Urkunde Funktionsträger/innen mit einer Tätigkeit von 25, 30 und 35 Jahren erhalten ebenfalls eine Goldnadel mit jeweiliger Jahreszahl. Kosten Kostenträger der beantragten Ehrungen bei Vereinsfunktionsträgern/innen, verdienten Mitgliedern aus dem Musikverein und bei aktiven Musikern/innen, Dirigenten/innen und Stabführern/innen ist der jeweilige Mitgliedsvereinigung des NBMB. Die Kosten pro Ehrung betragen 5 für Ehrungen ohne Urkunde, Ehrungen mit Urkunden kosten 6. Die Kosten werden dem Verein in Rechnung gestellt. NBMB EO 02/13 - Stand

6 Antragstellung Anträge für langjährige Musiker/innen, Dirigenten/innen und Vereinsfunktionsträger/innen sind vom Mitgliedsverein ausschließlich über die Online-Verbandsverwaltung des NBMB zu beantragen. Um sich in der Verbandsverwaltung anzumelden, ist über einen Internetbrowser folgende Adresse aufzurufen: Es erscheint eine Eingabemaske, in der Benutzername und Passwort einzutragen sind. Diese Daten wurden den Mitgliedsvereinigungen bereits übersandt. Der Benutzername entspricht der Mitgliedsnummer, das Passwort kann von dem bzw. der 1. Vorsitzenden über das System angefordert werden (Passwort vergessen). Im Begrüßungstext sind zwei Links Daten Ihres Vereins und Liste Ihrer Vereinsmitglieder zu finden. Wählen Sie die Liste Ihrer Vereinsmitglieder aus. Klicken Sie auf das gelbe Bleistift-Motiv des zu ehrenden Vereinsmitglieds, um in dessen persönliche Daten zu gelangen. Indem Sie das Bleistift-Motiv neben Ehrungen vormerken klicken, können Sie ein Mitglied für eine Ehrung vorschlagen. Der Abschnitt Ehrungen vormerken stellt sich dann wie folgt dar: Fügen Sie eine Ehrung durch Anklicken des Plus-Motivs hinzu. Sie erhalten anschließend eine Auswahlliste: NBMB EO 02/13 - Stand

7 Die Definition der verfügbaren Ehrungen erfolgt durch den NBMB. Bestehende Einträge löschen Sie durch Anklicken des Papierkorb-Motivs. Beachten Sie, dass Sie am Ende das Disketten-Motiv anklicken, um die Änderungen zu speichern. Sie sehen anschließend, für welche Ehrungen das Mitglied vorgemerkt wurde und können diese Angaben nachträglich noch ändern, indem Sie erneut das Bleistift-Motiv anklicken: Hinweis: Um die Ehrungen schließlich zu beantragen, müssen Sie in den Vereinsdaten die Funktion Vorgemerkte Ehrungen beantragen / einreichen auslösen. Diese erscheint nur, wenn auch Vormerkungen für eine Ehrung vorliegen! Um die Ehrungen zu beantragen, klicken Sie auf das Bearbeiten-Motiv : Füllen Sie die Angaben aus und klicken Sie anschließend auf senden. NBMB EO 02/13 - Stand

8 4) Ehrungen für Frauen und Männer mit besonderen Verdiensten um die Vereinsarbeit: Frauen, die sich verdient gemacht haben - verdienstvolle Tätigkeit seit 10 Jahren - Ehrenbrosche in Silber mit Urkunde Kostenträger: Antragssteller (100 ) Frauen, die sich verdient gemacht haben: - verdienstvolle Tätigkeit seit 20 Jahren - Ehrenbrosche in Gold mit Urkunde Kostenträger: Antragssteller (125 ) Männer, die sich verdient gemacht haben - verdienstvolle Tätigkeit seit 10 Jahren - Krawattennadel in Silber mit Urkunde Kosten auf Anfrage Kostenträger: Antragssteller Bild auf Anfrage Männer, die sich verdient gemacht haben - verdienstvolle Tätigkeit seit 20 Jahren - Krawattennadel in Gold mit Urkunde Kosten auf Anfrage Kostenträger: Antragssteller Bild auf Anfrage Antragstellung Ehrungsanträge für verdiente Frauen und Männer sind formlos an den/die jeweilige/n Ehrungsbeauftragte/n des Bezirks zu richten. Kosten Kostenträger der beantragten Ehrungen ist die jeweilige Mitgliedsvereinigung des NBMB. Die Kosten werden dem Verein in Rechnung gestellt. NBMB EO 02/13 - Stand

9 5) Ehrungen von Mitgliedsvereinen für eine langjährige Mitgliedschaft im NBMB Bei langjähriger Mitgliedschaft im NBMB können Mitgliedsvereine folgende Ehrungen beantragen: Mitglied im NBMB seit 10 Jahren Urkunde Mitgliedsvereine, die eine Mitgliedschaft von 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70 und 75 Jahre nachweisen können, erhalten ebenfalls eine Urkunde mit jeweiliger Jahreszahl. Antragstellung Ehrungsanträge von Mitgliedsvereinen für langjährige Verbandsmitgliedschaft im NBMB sind formlos an den/die jeweilige/n Ehrungsbeauftragte/n des Bezirks zu richten. Kosten Vereinsehrungen durch den NBMB sind kostenfrei. NBMB EO 02/13 - Stand

10 6) Ehrungen von Mitgliedsvereinen für langjähriges Vereinsbestehen Bei langjährigem Vereinsbestehen können Mitgliedsvereine folgende Ehrungen beantragen: Vereinsbestehen seit 10 Jahren Urkunde Mitgliedsvereine, die seit 20, 25, 50, 75, 100, 125, 150 und 200 Jahren bestehen, erhalten ebenfalls eine Urkunde mit jeweiliger Jahreszahl. Antragstellung Ehrungsanträge von Mitgliedsvereinen für langjähriges Vereinsbestehen sind formlos an den/die jeweilige/n Ehrungsbeauftragte/n des Bezirks zu richten. Kosten Vereinsehrungen durch den NBMB sind kostenfrei. NBMB EO 02/13 - Stand

11 7) Sonstige Ehrungen von Mitgliedsvereinen: Pro Musica-Plakette für mindestens 100jähriges Vereinsbestehen Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Ehrungsvoraussetzung: Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich. Entsprechend den erbrachten Nachweisen zum Alter der Musikvereinigung ist eine von fünf Möglichkeiten des Eintrags in der Ehrenurkunde vorgesehen: Antragstellung: o gegründet am (Tag der Gründung) o gegründet (Jahr der Gründung) o gegründet vor (Jahr der Gründung) o mit Tradition seit (Jahr der Gründung) o mit Tradition von mehr als 100 Jahren Den Antrag auf Verleihung der PRO MUSICA-Plakette stellt die Musikvereinigung. (Die entsprechenden Formulare finden sich unter unter der Rubrik Pro Musica-Plakette ). Die zu ehrende Musikvereinigung schickt die Unterlagen an ihren zuständigen Fachverband (Geschäftsstelle des NBMB, An der Spielleite 12, Unterpleichfeld). Dieser bestätigt unter Nr. 12 des Antragsformulars die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags. Der Fachverband übersendet die gesamten Unterlagen (Antragsformular in zweifacher Ausfertigung, Belege in einfacher Ausfertigung) an die BDO (Bund Deutscher Orchesterverbänd). NBMB EO 02/13 - Stand

12 Die BDO bereitet die Anträge zur Vorlage im Empfehlungsausschuss vor. Die Sitzung des Empfehlungsausschusses findet einmal jährlich im Spätherbst statt. Der Ausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern: Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Beauftragten für Kultur und Medien vorgelegt. Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette unterzeichnet der Bundespräsident. Letzter Vorlagetermin für den Antrag bei der BDO ist der 1. Juli im Jahr vor der Verleihung. Kosten: Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland. NBMB EO 02/13 - Stand

13 8) Ehrungen für Kreis- / Bezirks- / Verbandsfunktionsträger des Nordbayerischen Musikbundes e.v. und der Nordbayerischen Bläserjugend e.v. Funktionsträger/in seit 10 Jahren Verdienstnadel Bronze mit Urkunde Funktionsträger/in seit 15 Jahren Verdienstnadel Silber mit Urkunde Funktionsträger/in seit 20 Jahren Verdienstnadel Gold mit Urkunde Funktionsträger/innen mit einer Tätigkeit von 25, 30, 35 und 40 Jahren erhalten ebenfalls eine Verdienstnadel Gold mit jeweiliger Jahreszahl. Antragstellung Ehrungsanträge für langjährige Funktionsträger/innen sind von der jeweiligen NBMB-Ebene (Kreis/Bezirk) formlos an den/die Ehrungsbeauftragte/n des Bezirks bzw. auf Bundesebene an den/die Bundesehrungsbeauftragte/n bzw. die Geschäftsstelle zu richten. NBMB EO 02/13 - Stand

14 9) Ehrungen für besondere Verdienste um den NBMB und dessen Mitgliedsvereine Verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und des Nordbayerischen Musikbundes: Silberner Verbandsorden mit Urkunde Goldener Verbandsorden mit Urkunde Kostenträger: NBMB Verdiente Persönlichkeiten des öffentliches Lebens und des Nordbayerischen Musikbundes: Ehrenmitgliedschaft im NBMB Urkunde Kostenträger: NBMB Antragstellung Ehrungsanträge für besondere Verdienste um den NBMB sind formlos an die Geschäftsstelle des NBMB (An der Spielleite 12, Unterpleichfeld) zu senden. NBMB EO 02/13 - Stand

15 10) Ehrungen durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände Auch über die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) können Ehrungen beantragt werden. Die Details zu den jeweiligen Ehrungen finden Sie im Internet unter im Service-Center. Zur Übersicht der möglichen Ehrungen ist nachfolgend die Preisliste aufgeführt (Stand 2012, der NBMB übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben): NBMB EO 02/13 - Stand

16 Antragsstellung und sonstige Regelungen Die Ehrungsbeauftragten der Bezirke werden inklusive ihrer Kontaktdaten auf nbmb-online.de unter Bezirksleitung aufgeführt: o o o o NBMB-Ehrungen sind 8 Wochen vor dem Ehrungstermin zu beantragen und werden von den zuständigen Ehrungsbeauftragten bearbeitet. Die Entscheidung über die Annahme der jeweiligen Ehrungen obliegt ausschließlich dem NBMB. Für BDMV-Ehrungen (BDMV = Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände) sind die BDMV-Formulare zu verwenden (die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Voraussetzung). Die Formulare sind zu finden auf unter Service- Center / Download / Ehrungen. Die Ehrungen werden nach Möglichkeit von einem Beauftragten des NBMB durchgeführt. Ein Anrecht auf die Anwesenheit eines NBMB-Beauftragten gibt es jedoch nicht. NBMB EO 02/13 - Stand

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------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ PRO MUSICA-Plakette Informationen ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ STIFTUNG Die PRO MUSICA-Plakette hat Bundespräsident

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