Begriffsbestimmungen fürs Schweißen, Schneiden und Löten. Deshalb
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- Regina Geier
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1 Tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D 1, 26 Abs. 1 und 30 Abs. 4 und der GUV-Regel GUV-R 500, Kapitel 2.26, Abschnitt 3.1 Schweißen in brandgefährdeten Bereichen Diese Betriebsanweisung gilt auch für Löten und Brennschneiden in brandgefährdeten Bereichen der Fachhochschule. Begriffsbestimmungen fürs Schweißen, Schneiden und Löten Bei den meisten Verfahren der Schweiß-, Schneid-, und Löttechnik - werden die zu verbindenden Teile zum Schmelzen gebracht, d. h. hoher Wärmeeintrag, bzw. wird das Material auf Zündtemperatur erwärmt und verbrennt mittels eines schnell strömenden Sauerstoffstrahls - besteht Brandgefahr bei unsachgemäßer Handhabung, - besteht u. U. auch Explosionsgefahr, wenn in der Umgebung explosionsgefährliche Stoffe vorhanden sind. Brandgefahr droht - selten in der Werkstatt, - häufig bei Montagearbeiten. Für eine Verbrennung sind notwendig: - Brennstoff, - Sauerstoff, - Zündenergie. Entfällt eine dieser Bedingungen, kann keine Verbrennung stattfinden. Deshalb - explosionsfähige Stoffe (z. B. Behälter mit Brennstoffen, Lösemittel, Chemikalien) in jedem Fall aus der Umgebung entfernen, - brennbare Stoffe entfernen, - Sauerstoffzutritt zum brennbaren Stoff verringern, wenn möglich, - Zündquelle vom gefährdeten Stoff fernhalten. 1
2 Wesentliche Gefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten Die meisten Stoffe sind brennbar. Im Zweifelsfall: Vorsicht! Beim Brennschneiden wird Eisen im reinen Sauerstoffstrom verbrannt: - Abtropfende Schlacke platscht, d. h. beim Berühren des Bodens lösen sich heiße Teilchen, - abtropfendes Material rollt bis zu 10 m (Bild). Flugweite von Funken und Schlacketeilchen Je feiner verteilt ein Stoff ist, umso größer ist die Brandgefahr. Aufgewirbelter Staub kann zünd- und explosionsfähig sein. Auch Aluminiumstaub ist zündfähig. Selbst Stahlwolle kann mit einem Funken gezündet werden. Feuererlaubnisschein Alle Bereiche in der Fachhochschule, die nicht direkt zur Arbeit mit Schweiß- und Schneidgeräten gebaut wurden bzw. durch Einbauten dafür geeignet sind, z.b. Schweißlabor, mechanische Werkstatt etc., sind als brandgefährdete Bereiche anzusehen. Schweiß- und andere Feuerarbeiten in brandgefährdeten Bereichen setzen eine schriftliche Erlaubnis, den Feuerarbeitenerlaubnisschein voraus (s. Anlage am Ende dieser Betriebsanweisung). Der Feuerarbeitenerlaubnisschein enthält: - Arbeitsort/-stelle, - Arbeitsauftrag und -art (Schweißen, Löten etc.), - Art der bereitzustellenden Löschmittel, - Alarmierungsmöglichkeiten, - Name und Unterschrift des Schweißers, - Namen der Brandwache, - Name und Unterschrift des Auftraggebers oder einem Beauftragten. Die kann auch eine Sicherheitsfachkraft oder ein Sicherheitsbeauftragter mit speziellen Fachkenntnissen sein. 2
3 Vorbereitungsmaßnahmen Bewegliche brennbare Gegenstände und Stoffe aus dem gefährdeten Bereich (etwa 10 m) entfernen (Bild), Staubablagerungen beseitigen. Schweißperlen und Funken, die durch ungeschützte Deckendurchbrüche fallen, können Brände verursachen (Bild). Deshalb: - Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offene Rohrleitungen abdichten, da Schweißperlen durch diese Öffnungen fallen können. Ebenso müssen nicht bewegliche brennbare Gegenstände mit nicht brennbaren Stoffen abdeckt sein. (Bild). 3
4 Umkleidungen und Isolierungen sind zu entfernen (Bild). Maßnahmen während den Feuerarbeiten Eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät bereitstellen (z. B. gefüllter Wassereimer und Pulverlöscher, Bild). Abdeckungen feucht halten Darauf achten, daß keine brennbaren Gegenstände gezündet werden Arbeitsstelle und Nachbarräume auf mögliche Brandherde überwachen Wärme vom Bauteil möglichst ableiten (z.b. durch feuchte Tücher) Im Brandfall die Arbeit sofort einstellen und Alarm auslösen Löschmaßnahmen unverzüglich einleiten 4
5 Maßnahmen nach den Feuerarbeiten Arbeitsstelle und Nachbarräume auf Brandgeruch, Glimmstellen, Brandnester kontrollieren (Bild). Diese Kontrolle mehrfach durchführen, wenn nötig über mehrere Stunden. Kontrollen erst einstellen, wenn Brandgefahr ausgeschlossen ist. - Nur einwandfreies Gerät verwenden, - keine Manipulationen vornehmen, - für Geräte-Instandhaltung sorgen. Allgemein gilt: 5
6 Feuerarbeitenerlaubnisschein Erlaubnisschein nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D 1, 30 Abs. 2 und der GUV-Information GUV-I 560, Abs zur Durchführung einer Schweißarbeit Schneidarbeit Lötarbeit Trennschleifarbeit Auftauarbeit Flüssiggasarbeit 1. Arbeitsort/- stelle 2. Arbeitsauftrag 3. Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen im Umkreis von m Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände, z.b. Holzbalken, Holzwände und -fußböden, Kunststoffteile usw. Abdichten der Öffnungen, Fugen und Ritzen und sonstige Durchlässe mit nichtbrennbaren Stoffen Entfernen der Umkleidungen und Isolierungen Beseitigung der Explosionsgefahr in Behälter und Rohrleitungen durch Spülen Belüften Atmosphäre/Atemluft prüfen auf explosionsfähige Gase/Stäube Gaswarngerät aufstellen Anlagenteile/Anlagen außer Betrieb nehmen Bewegliche Anlagenteile sichern Elektrische Anlagen sichern Bereitstellen einer Brandwache während der Arbeit nach der Arbeit mit gefüllten Wassereimer angeschlossenem Wasserschlauch Feuerlöscher mit Schaum Wasser Pulver CO 2 l / kg Weitere Maßnahmen: 4. Durchzuführende Maßnahmen während den Feuerarbeiten Belüften des Arbeitsortes Prüfung der Atmosphäre/Atemluft auf explosionsfähige Gase/Stäube wiederholen Atemschutz benutzen Umluftunabhängig Filter/Maske Schutzkleidung/persönlichen Körperschutz tragen Sicherheitsgurt/Rettungsgurt tragen Werkzeuge/Hilfsmittel benutzen Weitere Maßnahmen: 5. Brandwache 6. Alarmierung 7. Erlaubnis Während der Arbeit Name: Nach Beendigung der Arbeit Name: Dauer der Brandwache nach Beendigung der Arbeiten: Stunden Standort des nächsten Brandmelders: Telefons: Feuerwehr-Ruf-Nr.: Unter Berücksichtigung und Einhaltung der angekreuzten Sicherheitsmaßnahmen nach 3. und 4. vor Beginn der Arbeiten nach 2. darf die Feuerarbeit durchgeführt werden. Datum: Unterschrift Auftraggeber/ Beauftragter Unterschrift der/des Ausführenden Unterschrift der Brandwache 6
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