Rückkehrmanagement NRW
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- Nikolas Fried
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1 Rückkehrmanagement NRW Freiwillige Rückkehr Rückführung Reintegration (Stand ) 1
2 Ausgangslage in NRW (1): Ausreisepflichtige Geduldete ( ) Geduldete aus sicheren HKL des Westbalkans BAMF kündigt drastische Erhöhung der Bearbeitungszahlen in 2016 an: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereitet sich darauf vor, in diesem Jahr deutlich mehr als eine Million Asylanträge zu entscheiden. ( ) Weise sagte, die Summe ergebe sich aus unerledigten, aufgestauten Altanträgen, etwa Anträgen von Flüchtlingen, die schon länger in Deutschland leben und die motiviert werden sollen, Asyl zu beantragen sowie einer halben Million neuer Anträge. (sueddeutsche.de v ) 2
3 Ausgangslage in NRW (2): Lt. BAMF-NRW-Statistik 02/2016: anhängige Asylverfahren, davon anhängige Asylverfahren aus sicheren HKL Westbalkan (ohne ehem. Staaten) 3
4 Ausgangslage in NRW (3): Abschiebungen aus NRW 2014: Abschiebungen aus NRW 2015: (+ 50 %) Freiwillige Ausreisen aus NRW 2014: Freiwillige Ausreisen aus NRW 2015: (+ 102%) Gesamtausreisen aus NRW 2015: ( Gesamtausreisen aus NRW 2016: bisl ) 4
5 Aktionsplan zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren (1): Kurze Entscheidungszeiten des BAMF für Asylsuchende aus Staaten mit besonders geringer Schutzquote plus Ausreise noch aus den Landesaufnahmeeinrichtungen Zuweisung an die NRW-Kommunen nur in begründeten Ausnahmefällen Zunächst 1.200, seit Plätze in vier Landesaufnahmeeinrichtungen mit auch sonstiger Belegung dort gezielte Beratung freiwillige Rückkehr 5
6 - Aktionsplan - 6
7 Aktionsplan zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren (2): Seit : Albanien seit : plus Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina seit : plus Georgien und Folgeantragsteller aus sicheren HKL des Westbalkans 7
8 Aktionsplan zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren (3): Asylsuchende dem BAMF zur Aktenanlage und Antragsstellung zugeführt Asylsuchende (88%) für das beschleunigte Verfahren geeignet ablehnende Entscheidungen in durchschnittlich 2,1 Arbeitstagen freiwillige Ausreisen Abschiebungen = Rückkehrfälle insgesamt (Stand ) 8
9 Aktionsplan zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren (4): Ausweitungsprüfungen laufen, aber Voraussetzung ist neben kurzfristigen Entscheidungsmöglichkeiten auf Seiten des BAMF im Asylverfahren auch eine effektive Rückführungsmöglichkeit in das Herkunftsland Insbesondere auch Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern müssen den Kommunen zugewiesen werden, wenn nach Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eine Abschiebung kurzfristig nicht möglich ist (vgl. 49 Abs.1 AsylG) 9
10 Durchsetzung der Ausreisepflichten in NRW nicht nur konsequent, sondern auch mit Menschlichkeit (1): Vorrang der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland Besonders für Familien mit Kindern weniger belastend, zudem effektiver und ressourcenschonender Erfolgreiche Umsetzung zuletzt in den Aktionsplanverfahren mit bislang rd REAG/GARP-geförderten freiwilligen Ausreisen in den Westbalkan aus Landeseinrichtungen 10
11 Durchsetzung der Ausreisepflichten in NRW nicht nur konsequent, sondern auch mit Menschlichkeit (2): MIK-Erlass v : Bei Vorliegen von besonderen humanitären Gesichtspunkten (bspw. bei Familien mit Kindern) sind die Betroffenen durch die ABH mit einem Vorlauf von mindestens 1 Woche nochmals unmissverständlich darüber zu informieren, dass ihre Abschiebung zeitnah bevorsteht. Der konkrete Abschiebungstermin darf dabei nicht angekündigt werden. 11
12 Durchsetzung der Ausreisepflichten in NRW nicht nur konsequent, sondern auch mit Menschlichkeit (3): MIK-Erlass v : Bitte an die ABH, Abschiebungsmaßnahmen bei Familien mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich unter Ausschöpfung entsprechender Handlungsspielräume (z.b. flexible Check- In-Möglichkeiten, Unterstützung durch die zentralen Ausländerbehörden) nicht in der Zeit zwischen Uhr zu beginnen erste praktische Optimierungsmaßnahmen haben bereits unmittelbaren Erfolg gezeigt. 12
13 Weitere Maßnahmen des Landes NRW im Rückkehrbereich (1): Verstärkung der Zentralen Ausländerbehörden Bielefeld, Köln und Dortmund zur weiteren Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden insb. durch - Zentralstelle für Flugabschiebung (ZFA) Bielefeld - Landtransportkoordination (LTrako) Köln - Zentralisierte PEP-Beschaffung 13
14 Weitere Maßnahmen des Landes NRW im Rückkehrbereich (2): Zentrale Rückkehrkoordination NRW (ZRK NRW) bei ZAB Bielefeld: - Bündelung und Koordinierung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei Abschiebungen - Zentraler Ansprechpartner der Kommunen für verschiedene Rückkehrfragen, auch solche der freiwilligen Rückkehr - Unterstützung der ABH bei der Gewährung von Vollzugshilfe durch Polizei (siehe Vollzugshilfeerlass ) 14
15 Weitere Maßnahmen des Landes NRW im Rückkehrbereich (3): AG Rückkehrmanagement unter Leitung von Staatsrat a. D. Schiek im MIK NRW Monitoring der hohen Zahl von Ausreisepflichtfällen, insb. aus den sicheren HKL des Westbalkans Ausbau der Abschiebungshaftkapazitäten in der UfA Büren Unterstützung der neuen Organisationeinheit Passersatzpapierbeschaffung bei der Bundespolizei 15
16 Weitere Maßnahmen des Landes NRW im Rückkehrbereich (4): verstärke Förderung der freiwilligen Rückkehr / Reintegration: - Individualhilfen - REAG-/GARP-Programm - Projekt URA2 Die Brücke - Projekt Integrierte Rückkehrberatung und Vernetzung/IntegPlan - Ausbau der landesgeförderten Rückkehrberatungsstellen von 16 auf 45 Standorte 16
17 - Ausbau der landesgeförderten Rückkehrberatungsstellen - 17
18 Handlungsbereiche anderer Akteure: Bund: - Rückführung in unkooperative Staaten - Gesetzgebung Kommunen als Vollzugsbehörden: - Ggf. Ressourcenanpassung in Ausländerbehörden - Beratung zur freiwilligen Rückkehr - Ausreisepflicht- und Duldungsfälle gem. AZR 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Peter Schmidt 19
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