DIN 19700: Betrieb und Überwachung von Talsperren
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- Rosa Meissner
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1 Erfahrungsaustausch Talsperren, ZW Kleine Kinzig, DIN 19700: Betrieb und Überwachung von Talsperren Dr.-Ing. Karl Kast Ingenieurgemeinschaft für Umwelt- und Geotechnik, Ettlingen
2 Teil 10: Betrieb von Talsperren: Betriebsvorschrift Betriebsplan für f r die Bewirtschaftung Bedienungs- und Wartungsanleitung für f r Verschlüsse, sse, Betriebs- und Messeinrichtungen Anweisung für f r das Verhalten im Gefahrenfall... Betriebstagebuch > Für r den Betrieb von Stauanlagen sind vom Betreiber der Stauanlage Verantwortliche einzusetzen, die ausreichende technische Kenntnisse besitzen müssen. m
3 Teil 11: Betrieb: Wassermengenbewirtschaftung Bsp.: Ereignisbezogener Betrieb Berücksichtigung besonderer aktueller Anforderungen Z.B. Regelungen in kurzfristigem Betrieb über Stunden oder Tage bei Hochwasser >> Hochwassersteuerplan (Stichworte: Vor- und Parallelentlastung)
4 Teil 11: Betrieb: Aufgaben und Ziele Durch Bedienung, Betriebsüberwachung berwachung und Instandhaltung: Ziel:...ist HöchstmaH chstmaß an Betriebssicherheit sicherzustellen! Nachweis über Betriebstagebuch: Anforderung: Lückenlose L Dokumentation Aller relevanten Ereignisse Steuerungen Messungen Überwachungen Kontrollen Auf Basis eines Betriebsvorschrift.
5 Teil 11: Anlagenbetrieb Abschnitt 9.2.3: Betriebspersonal: Aufgrund der Bedeutung der Talsperren und des mit ihrem Bestand verbundenen Gefährdungspotenzials ist ihr Betrieb ausschließlich lich qualifiziertem Personal anzuvertrauen. Qualifikation und Personalstruktur sind auf die Größ öße e und Bedeutung der Anlage abzustimmen. Das verantwortliche Betriebspersonal ist zu benennen. Seine Qualifikation ist durch regelmäß äßige Schulungen sicherzustellen.
6 Teil 10: Grundsätze für f r die Sicherheitsüberwachung Zur Beurteilung der konstruktiven und betrieblichen Sicherheit einer Stauanlage ist ein an die Stauanlage individuell angepasstes Überwachungssystem, bestehend aus» Messeinrichtungen und» Visuellen Kontrollen erforderlich... Alle Mess- und Ergebniswerte bzw. Feststellungen sind zu dokumentieren, umgehend auf Plausibilität zu prüfen und auszuwerten
7 Teil 10: Grundsätze für f r die Sicherheitsüberwachung Den Ursachen und möglichen m Folgen ungewöhnlicher Veränderungen ist unverzüglich nachzugehen... Dokumentierung und Archivierung müssen m dauerhaft und sicher sein... Messungen und Messergebnisse müssen m auch zu einem späteren Zeitpunkt plausibel nachvollzogen werden können. >> Die Messungen ermöglichen auch einen Vergleich des Verhaltens von Bauwerken und Untergrund mit den Entwurfs- und Berechnungsannahmen und tragen zur Erweiterung der Kenntnisse über das Verhalten der Bauwerke, der Baustoffe und des Untergrundes bei.
8 Teil 10: Messungen und Kontrollen Anforderungen an Mess- und Kontrolleinrichtungen: Zuverlässigkeit Redundanz bei wichtigen Messgröß ößen Richtige Wahl der Messgenauigkeit regelmäß äßige Kalibrierung und Justierung Manuelle Überprüfbarkeit automatisierter Messstellen Keine Kopplung von Mess- und Betriebseinrichtungen u.a.m
9 Teil 10: Messungen und Kontrollen Anforderungen an die Durchführung hrung der Messungen: Prinzip der Gleichzeitigkeit und Gleichartigkeit der Messungen Vermeidung systematischer Fehler Einsatz von kompetentem Messpersonal Sofortige Plausibilitätspr tsprüfung der Messergebnisse Reproduzierbarkeit der Messergebnisse Selbstkontrolle durch Mehrfachmessung Erfassung von Extrem- und besondere Messergebnissen sowie deren sofortige Meldung Trendverhalten der Messgeräte
10 Teil 10 (Abschnitt 11: Zuverl Bauwerksüberwachung (Abschnitt 11: Zuverlässigkeitsanforderungen): Die Überwachung der Stauanlagen unter Sicherheitsaspekten ist während w der gesamten Nutzungsdauer erforderlich. Sie erfasst im Wesentlichen: Messungen, Beobachtungen und deren Auswertung in engen zeitlichen Abständen regelmäß äßige, zumeist jährliche j Sicherheitsberichte Vertiefte Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen sowie ggf. in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials und ggf. nach außergew ergewöhnlichen Ereignissen Dadurch: Sicherstellung einer abgestuften Überwachung, insbesondere derjenigen Bauwerksteile, die in besonderem, Maße e einer Alterung ausgesetzt sind oder sein können... k
11 Teil 11: Bauwerksüberwachung Ziel: Praktischer Nachweis der Zuverlässigkeit der Talsperre in allen Bau- und Betriebsphasen Die Überwachung erfolgt durch Messungen der installierten Messeinrichtungen Kontrollen durch visuelle Beobachtungen Funktionsprüfungen Ergebnisse der Messungen sollten beurteilt und abgezeichnet werden: zunächst vom ausführenden Personal anschließend end vom zuständigen Verantwortlichen Letztendlich vom den Sicherheitsbericht erstellenden Ingenieur
12 Teil 11 (Abschnitt 10.4): Sicherheitsbericht >> Um zu jeder Zeit ein genaues Bild über die Zuverlässigkeit der Anlage zu erhalten, sind die Ergebnisse aus der Bauwerks- und Betriebsüberwachung berwachung fortlaufend auszuwerten, in einem Sicherheitsbericht (Teil B) zusammenzuführen und zu beurteilen. Hieraus können k sich Sanierungs und Umbaumaßnahmen ergeben.
13 Teil 11 (Abschnitt 10.4): Vertiefte Überprüfung >> Im Rahmen einer vertieften Überprüfung sind die statischen, hydrologischen und hydraulischen Bemessungsgrundlagen sowie die betrieblichen Vorgaben und das Überwachungskonzept zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in Berichtsform zu dokumentieren.
14 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die neue DIN 19700: zwingt den Talsperrenbetreiber noch intensiver zu einem sorgsamen Betrieb bestmöglichster Überwachung und regelmäß äßiger Überprüfung seiner Anlage. Ein Team von Betriebs-, Überwachungs- und Ingenieurpersonal kann diese substanziell wichtige Aufgabe erfüllen. Das Erfordernis eines Gedanken- und Erfahrungsaustausches liegt auf der Hand, um die im Regelwerk neu definierten Anforderungen an die Sicherheitsüberwachung einer Talsperre noch besser sicherstellen zu können. k
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