Merkblatt für DoktoratswerberInnen

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1 Fakultät für Architektur und Raumplanung Merkblatt für DoktoratswerberInnen Stand Jänner 2011 Allgemeine Informationen Zulassung/Inskription Sie beginnen das Doktorratsstudium damit, dass Sie sich eine Betreuerin/einen Betreuer suchen. Als BetreuerInnen kommen nur ProfessorInnen oder DozentInnen in Frage. (Wenn Sie Ihr Diplomstudium im Ausland abgeschlossen haben, ist zur Zulassung das Formular "Ansuchen um Zulassung zum Doktorratsstudium" auszufüllen. Sie erhalten dieses Formular in der Studien- u. Prüfungsabteilung.) Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium der techn. Wissenschaften ist: - die Ablegung der zweiten Diplomprüfung einer im Tech-StG 1990 geregelten Studienrichtung oder - die Ablegung der abschließenden Diplomprüfung einer gleichwertigen ( 21 Abs.5 AHStG) an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule absolvierten Studien-richtung oder - die Ablegung der Lehramtsprüfung aus einem an einer Technischen Universität vertretenen Fach.

2 Inskription des Doktoratsstudiums der techn. Wissenschaften TU-Wien, Studien- u. Prüfungsabteilung 1040 Wien, Karlsplatz 13, Hauptgebäude, I. Stock (Tel.: +43 (0) /41060 bis 41068) Mehr Informationen bezüglich Inskriptionsfristen etc. erhalten Sie unter: BetreuerIn/Lehrveranstaltungen/Studiendauer 1. BetreuerIn Die/der Studierende wird durch eine/einen fachlich zuständige/n UniversitätslehrerIn ihrer/seiner Wahl, mit einer Lehrbefugnis gemäß 19 Abs. 2 Z 1 lit. a bis e UOG 1993 *) bzw. einer von der Studiendekanin/dem Studiendekan gemäß 62 Abs. 5 **) herangezogenen Person individuell betreut. *) UniversitätslehrerIn mit venia docendi (wie z.b. UniversitätsprofessorInnen, GastprofessorInnen, HonorarprofessorInnen, UniversitätsdozentInnen) **) Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anerkannten ausländischen Universität oder Hochschule 2. BetreuerIn Vor der Anmeldung zum Rigorosum ist -zeitgerecht- der Kontakt mit einer/einem ZweitbegutachterIn, ebenfalls UniversitätslehrerIn mit venia docendi, herzustellen. (Für die Zulassung einer/eines fakultätsfremden Betreuerin/Betreuers ist ein Ansuchen mit Begründung an die Studiendekanin/den Studiendekan der jeweiligen Studienrichtung zu stellen. Einreichung des Ansuchens am Dekanat.) STUDIENPLAN Seit Beginn des Wintersemesters 2007/08 ist der neue Doktoratsstudienplan in Kraft getreten. Das neue Doktoratsstudium ist mit einem Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten auf eine Regelstudiendauer von drei Jahren ausgerichtet und umfasst: - die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS-Punkten - eine Dissertation im Umfang von 162 ECTS-Punkten. 2

3 LEHRVERANSTALTUNGEN Die Lehrveranstaltungen sind von der Studierenden/vom Studierenden im Einvernehmen mit der/dem BetreuerIn der Dissertation auszuwählen und gleich zu Beginn des Studiums durch eine Bestätigung der/des BetreuerIn der Studiendekanin/dem Studiendekan bekannt zu geben. (Abgabe des Formblattes Ansuchen um Genehmigung der wissenschaftlichen Vertiefung am Dekanat) DISSERTATION Die Studierende/der Studierende hat das Thema der Dissertation und ihre/seine BetreuerInnen der Studiendekanin/dem Studiendekan vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. (Abgabe des Formblattes Meldung einer Dissertation am Dekanat)!! Einreichen beider Formulare zu Beginn des Doktoratsstudiums am Dekanat!! Anrechnungen: Prüfungen an anerkannten auswärtigen postsekundären Bildungseinrichtungen sowie wissenschaftliche Tätigkeiten in Betrieben oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ( 59 UniStG) können von der Studiendekanin/vom Studiendekan der jeweiligen Studienrichtung in Form von ECTS-Punkten angerechnet werden. en/ansuchen_um_anerkennung.pdf Studiendekan der Studienrichtung Architektur: Ao.Univ.Prof. DI Dr. Christian KÜHN (Tel.: /25220) (Anrechnungen Doktoratsstudium Studienrichtung Architektur) Vizestudiendekane der Studienrichtung Architektur: Ao.Univ.Prof. DI Dr. Helmut SCHRAMM (Tel.: /25502) Ass.Prof. DI Dr. Michael SURBÖCK (Tel.: /26016) Studiendekan der Studienrichtung Raumplanung und Raumordnung: Ass.Prof. DI Dr. Arthur KANONIER (Terminvereinbarung über das Sekretariat E 280/1: /26501) (Anrechnungen Doktoratsstudium Studienrichtung Raumplanung) 3

4 Achtung: Bereits inskribierte Doktoratsstudierende haben die Möglichkeit ihr Studium im Rahmen der Übergangsbestimmungen bis abzuschließen. Hierfür ist jedoch die durchgehende Inskription erforderlich! Das Umsteigen vom alten in den neuen Studienplan ist möglich STUDIENDAUER Studierende von Doktoratsstudien sind berechtigt, sich zu den Rigorosen anzumelden, wenn sie die im Studienplan festgelegten Voraussetzungen erfüllen. INFOS bezüglich der Formvorschriften von Dissertationen Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. (Sie darf in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn beide BegutachterInnen bzw. BetreuerInnen dem zugestimmt haben.) Sie muss in einem lichtechten Verfahren z.b. Maschinschrift mit entsprechenden Durchschlägen Vervielfältigungs- oder Pausverfahren - im Format A4 angefertigt werden, buchmäßig gebunden und mit einem steifen Einband versehen sein. Beschriftung des Buchrückens mit: Vor- und Nachname Dissertation Die Schrift darf nur einseitig mit dem normalen Zeilenabstand erfolgen. Nach der Titelseite ist eine deutsche Kurzfassung der Dissertation (bitte unbedingt als solche bezeichnen) von ca. 1 bis 2 Maschinschreibseiten einzubinden. Die benützte Literatur ist gewissenhaft anzugeben. Als letztes Blatt der Dissertation ist in jedes Exemplar ein Lebenslauf einzubinden. 4

5 ANMELDUNG ZUM RIGOROSUM Die Anmeldung für das Rigorosum erfolgt am Dekanat Andrea Wölfer innerhalb der Sprechstunden: Mo. - Fr. von 10 bis 11 Uhr (außerhalb dieser Zeiten NUR gegen telefonische Terminvereinbarung: +43-(0) DW 25003) Folgende Unterlagen sind gesammelt in einer Flügelmappe mitzubringen: Ansuchen um Approbation der Dissertation ausführlicher Lebenslauf (eigenhändige Unterschrift) Geburtsurkunde (Kopie) Diplomprüfungszeugnis (Kopie) (Bei AbsolventInnen mit ausländischen Vorstudien: Bescheid über die Zulassung zum Doktorratsstudium) Erfassungsblatt österreichischer Dissertationen (Online-Datenerfassung) Merkblatt für den Verfasser der Dissertation 2 gebundene Dissertationen sowie 1 CD der Dissertation PDF-Format Einverständniserklärung (Universitätsbibliothek Dokumentenserver) Kopie der 1. Seite der Dissertation Studienbuchblatt des laufenden Semesters Lehrveranstaltungszeugnisse zum Nachweis der erforderlichen ECTS-Punkte wenn noch nicht am Dekanat vorhanden: Ansuchen um Genehmigung d. wissenschaftlichen Vertiefung + Meldung einer Dissertation Bekanntgabe der englischen Übersetzung des Dissertationstitels!!! Vor der Abgabe der Dissertation am Dekanat bzw. der Anmeldung zum Rigorosum ist unbedingt das Einverständnis der/des Erst- und ZweitbetreuerIn erforderlich. Von beiden BetreuerInnen ist jeweils ein Gutachten abzufassen, das eine Beurteilung der Dissertation enthält. Bitte klären Sie allfällige Wunschtermine für Ihr Rigorosum im Vorfeld mit Ihren BetreuerInnen ab. 5

6 RIGOROSUM Das Rigorosum ist als kommissionelle Prüfung aus zwei Prüfungsfächern abzulegen, bestehend aus: - dem Teilgebiet jenes Faches, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist und (= Prüfungsfach 1. BetreuerIn) - einem Teilgebiet eines Faches, das von der Studiendekanin/vom Studiendekan nach Anhörung der/des KandidatIn aufgrund des thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation zu bestimmen ist (= Prüfungsfach 2. BetreuerIn). Vorsitzende(r) bei der kommissionellen Prüfung ist die/der StudiendekanIn der jeweiligen Studienrichtung. AKADEMISCHER GRAD Den AbsolventInnen des Doktoratsstudiums wird der akademische Grad Doktor der technischen Wissenschaften bzw. Doktorin der technischen Wissenschaften Doctor technicae Dr. techn. durch einen schriftlichen Bescheid (Deutsch/Englisch) verliehen. Der Bescheid wird vom Dekanat innerhalb von zwei Wochen ausgestellt und ist persönlich zu übernehmen. Promotionsfeier Die Anmeldung zur Promotionsfeier erfolgt in der Direktion der TU-Wien, Tel.Nr. +43 (0) /DW bzw Die aktuellen Promotionstermine bitte dort erfragen. 6

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