Ethik & Philosophie Würde
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- Erica Weiner
- vor 7 Jahren
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1 Ethik & Philosophie Würde Sendemanuskript IN Wenn von der Würde des Menschen die Rede ist, fällt uns meist als erstes das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein. Dort heißt es in Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Auf diesem Artikel 1 fußt unser gesamtes Rechtssystem. Dies bedeutet, dass die Würde des Menschen als der höchste zu verteidigende Wert angesehen wird und ihre Achtung und ihr Schutz als die zentrale Aufgabe des Staates. IN Dies gilt nicht nur in Deutschland. Ähnlich lautende Deklarationen finden sich in mehr als 60 anderen nationalen und internationalen Verfassungen und Konventionen. Die bekanntesten sind die Charta der Vereinten Nationen von 1945 und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UNO von Die universale Bedeutung der Menschenwürde ist also zumindest im westlichen Teil der Welt institutionell vielfach verankert. Dennoch wird sie gegenwärtig kontrovers diskutiert, und zwar auf ganz unterschiedlichen Gebieten. Schlagzeilen machen dabei vor allem Überlegungen zur Abwehr terroristischer Anschläge, aber auch die Anwendung neuer Methoden in der medizinischen Forschung. IN Wenn es um die Rettung akut bedrohter Menschenleben geht oder um neue Therapiehoffnungen für bisher unheilbare Krankheiten: Kann es dann in extremen Fällen nicht doch erlaubt oder sogar geboten sein, die Menschenwürde einzuschränken, zugunsten anderer zentraler Werte? Ist also die Würde des Menschen möglicherweise doch nicht so unantastbar, wie die Väter des Grundgesetzes dies festschrieben, in einer Zeit, die solche Herausforderungen noch nicht kannte? Nehmen wir einmal an, Terroristen hätten ein Passagierflugzeug entführt, um es in ein voll besetztes Fußballstadion stürzen zu lassen. Ist es nicht die Pflicht des Staates, die Maschine abschießen zu lassen, um tausende von Menschenleben zu retten? Was aber ist dann mit dem Leben der unbeteiligten Passagiere in dem entführten Flugzeug und ihrer Würde, die doch laut Grundgesetz unantastbar ist?
2 IN Oder ein Top-Terrorist wird gefasst und verhört. Er weigert sich, sein Wissen über künftige Anschläge preiszugeben. Muss es dann nicht erlaubt sein, auch Folter anzuwenden, um doch noch an solche Informationen zu kommen, die viele Menschenleben retten können? Oder verletzt dies die Menschenwürde des Terroristen? Was aber ist mit der Würde der voraussichtlichen Opfer? Wie also soll der Staat in einem solchen Konfliktfall entscheiden? In der medizinischen Forschung ist die Menschenwürde vor allem dann ein Thema, wenn der Beginn oder das Ende eines Menschenlebens angesprochen ist. Meist geht es dabei um die Frage, ob alles, was heute technisch machbar ist, auch erlaubt ist. Oder müssen nicht doch ethische Grenzen dort errichtet werden, wo technische oder natürliche Grenzen gefallen sind? IN Ist es zum Beispiel erlaubt, menschliche Embryonen für die Erforschung neuer Heilmethoden zu verbrauchen, wie es heißt? Oder ist das ein Verstoß gegen die Menschenwürde? Muss oder darf man einen schwerkranken Menschen mit Hilfe von Geräten künstlich am Leben erhalten, auch wenn nach dem Stand der Wissenschaft feststeht, dass dieses Leben nie wieder mehr sein wird als dieses künstliche Aufrechterhalten biologischer Basisfunktionen? Oder ist es nicht angemessener, einen solchen Menschen in Würde sterben zu lassen? Das sind einige der Fragen, welche die Öffentlichkeit zurzeit bewegen. Sie sind deshalb so schwer zu beantworten, weil häufig die Würde des einen Menschen gegen die des anderen steht oder gegen andere Werte, denen ebenfalls ein hoher Rang zukommt: Gesundheit etwa oder Sicherheit. Mit jeder Entscheidung für den Schutz des einen Wertes muss man also einen anderen verletzen. Wie kann man dies guten Gewissens tun? IN In solch fundamentalen Wertkonflikten ist es hilfreich, sich auf die philosophischen Grundlagen unseres Verständnisses von Menschenwürde zu besinnen: Was ist Würde genau? Worin besteht sie? Worin ist sie begründet? Welche konkreten Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Warum eigentlich soll die Würde des Menschen unantastbar sein?
3 IN Fragen an die Philosophie, denen wir nachgehen wollen. Wir werden zunächst einige Meilensteine des philosophischen Nachdenkens über die Menschenwürde beleuchten, um auf dieser Grundlage dann einige dieser aktuell diskutierten Extremsituationen nochmals theoretisch durchzuspielen. Patentrezepte dürfen davon nicht erwartet werden, aber vielleicht doch mehr Klarheit in der Beurteilung solcher Grenzfälle zwischen Effektivität und Humanität. Erstaunlicherweise ist die Vorstellung einer Würde, die allen Menschen gleichermaßen innewohnt, vergleichsweise jung. Man sollte doch annehmen, dass ein solch fundamentaler Wert der Menschheit von Anbeginn hätte bewusst sein müssen. Aber so war es nicht. Die Antike kannte nur oberflächlichere, äußerliche Arten von Würde: etwa eine würdevolle Art, sich zu bewegen, wie man sie bei manchen Menschen sieht, aber auch zum Beispiel bei einem Löwen. Oder ein würdiges Verhalten in schwerem Leid, wenn jemand Haltung bewahrt und sein Schicksal mit Würde trägt. Oder auch die Amts würde, die ihren Inhaber zum Würden träger macht. IN All diese äußerlichen Erscheinungsformen von Würde sind uns auch heute noch vertraut. Sie haben aber mit der Würde des Menschen, von der das Grundgesetz spricht, noch nichts zu tun. Denn die Menschenwürde ist eine allgemeine Würde, die nicht nur einzelnen Menschen zukommt, aufgrund eines Amtes oder besonderer Fähigkeiten, sondern allen Menschen gleichermaßen, nur aufgrund ihres Menschseins. Dieser Gedanke taucht erstmals in den Schriften des römischen Staatsmannes und Philosophen Cicero auf, also im ersten Jahrhundert v. Chr. Cicero zufolge nimmt der Mensch eine herausragende Stellung innerhalb des Kosmos ein, und zwar aufgrund seiner Natur. Deren prägendes Merkmal ist die Vernunft. Der Mensch existiert nicht bewusstlos, sondern er denkt. Diese Vernunftnatur ist es, die ihn über alle anderen Lebewesen erhebt und ihm eine besondere Würde verleiht. IN Allerdings werden bei Cicero doch noch nicht alle Menschen dieser Würde teilhaftig. Sklaven etwa waren von vornherein ausgeschlossen, denn sie galten im römischen Reich als Sache, nicht als Mensch. Aber auch die sozusagen wirklichen Menschen müssen sich nach Cicero dieser Würde erst würdig erweisen, und zwar durch eine sittliche Lebensführung. Nur derjenige, schreibt Cicero, der die Gebote der Sparsamkeit, Enthaltsamkeit, der Strenge gegen sich selbst und der Nüchternheit einhält, besitzt diese Würde tatsächlich. Wegen dieser erforderlichen Vorleistungen kann sie auch nur älteren Menschen zukommen. Das christliche Mittelalter verknüpfte diese natürliche Begründung der Menschenwürde mit einem religiösen Motiv, nämlich der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, wie sie in der Bibel verkündet wird: Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde.
4 Ausdruck dieser Gottesebenbildlichkeit ist wiederum die Vernunftnatur des Menschen. Gott schenkte dem Menschen die Vernunft und machte ihn dadurch zu seinem Ebenbild, dem eine besondere Würde zukommt. IN Radikal anders war die Auffassung von Renaissance und Aufklärung: Nicht die Vernunftnatur erhebt den Menschen über alle anderen Lebewesen, auch nicht seine Gottesebenbildlichkeit, sondern seine Freiheit. Der Mensch ist nicht vollständig durch Naturgesetze bestimmt, wie alle anderen Lebewesen, sondern er besitzt die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und zu freiem und damit verantwortlichem Handeln. Darin liegt seine besondere Würde begründet. All diese Argumente - die Vernunftnatur des Menschen, seine Gottesebenbildlichkeit und seine Freiheit - werden auch heute noch genannt, wenn es darum geht, die besondere Würde des Menschen zu begründen. Das eigentliche Fundament unseres heutigen Verständnisses von Menschenwürde ist aber die Philosophie Immanuel Kants. IN Aus Kants Werken lässt sich folgende Definition der Menschenwürde entnehmen: Die Würde des Menschen ist ein absoluter innerer Wert, der über allen Preis erhaben ist. Was heißt das genau? Der erste Teil der Definition, Die Würde des Menschen ist ein absoluter Wert, bedeutet, dass diese Würde nicht abhängig ist von etwas anderem, etwa der adligen Herkunft, der Verleihung eines Amtes oder der Fähigkeit, sich gemessenen Schrittes fortzubewegen. Aus dieser Unbedingtheit folgt, dass sie nicht zufällig ist, sondern notwendig. Die Menschenwürde ist kein Merkmal, das den Menschen vielleicht zukommt, vielleicht aber auch nicht, sondern sie ist etwas, das den Menschen notwendigerweise zueigen ist. Es geht gar nicht anders. IN Daraus wiederum folgt, dass sie allen Menschen zugesprochen werden muss, ohne Ausnahme. Ebenso, dass sie unvergänglich ist. Wie man die Menschenwürde nicht eigens erwerben muss oder kann, so kann man sie auch nicht verlieren. Und schließlich: Man findet sie nicht in unterschiedlichen Graden vor, sondern immer gleichermaßen, nämlich vollkommen. Es ist nicht so, dass der eine Mensch weniger Menschenwürde besäße als der andere. Dies alles ist in Kants Begriff der Menschenwürde als eines absoluten Wertes enthalten: Die Menschenwürde ist unbedingt. Sie kommt notwendig allen Menschen zu, und zwar unvergänglich und in immer gleicher Vollkommenheit. Hinzu kommt, dass sie ein absoluter innerer Wert ist, also nicht bloß äußerlich wie etwa eine würdevolle Art der Bewegung oder die Amtswürde.
5 IN Nicht weniger wichtig ist der zweite Teil von Kants Definition: Die Würde des Menschen ist ein absoluter innerer Wert, der über allen Preis erhaben ist. Das bedeutet, dass es für diesen Wert kein Äquivalent gibt. Alles, was einen Preis hat, kann gegen etwas anderes getauscht werden, meistens gegen Geld. Die Menschenwürde aber ist sozusagen unbezahlbar. Sie kann durch nichts anderes aufgewogen oder ersetzt werden. Die Menschenwürde ist also nicht verrechenbar. Diese besondere Würde des Menschen gründet nach Kant in seiner Fähigkeit zur Moral. Denn die moralische Disposition in uns ist das einzige Unbedingte, Absolute, das wir in der Welt antreffen. Alles andere ist bedingt, nach dem Naturgesetz von Ursache und Wirkung. Das heißt, alles ist nur dann da oder geschieht nur dann, wenn die dafür erforderlichen natürlichen Bedingungen und Ursachen vorliegen. So funktioniert die Natur. IN Einzig und allein die Moral in uns gebietet unbedingt oder, wie Kant sagt: kategorisch. Wir sollen immer und überall moralisch handeln, ganz gleich in welcher Situation und unter welchen Voraussetzungen, Bedingungen oder Umständen. Das ist das, was unser Gewissen anmahnt, oder, wie Kant es formuliert, die Stimme der Vernunft in uns. Diese unbedingte moralische Selbstverpflichtung ist es, die den Menschen von allen anderen Lebewesen unterscheidet. Denn diese folgen, soweit wir das beurteilen können, nur ihren natürlichen Trieben. Das heißt, sie bleiben immer in dem Naturzusammenhang von Ursachen und Wirkungen. Nur der Mensch wird durch seine moralische Disposition aus diesem Zusammenhang herausgehoben. Insofern ist er einzigartig, und darin gründet seine besondere Würde. Die moralische Disposition also verleiht ihm diesen absoluten inneren Wert, dem nichts anderes vergleichbar ist und der durch nichts anderes ersetzt werden kann. Denn nichts anderes hätte diese Unbedingtheit. IN Auch bei Kant ist die Menschenwürde also mit einer moralischen Verpflichtung verbunden. Anders aber als etwa bei Cicero kommt uns die Menschenwürde auch dann zu, wenn wir dieser moralischen Forderung nicht gerecht werden. Wir müssen uns die Menschenwürde also nicht erst verdienen, sondern sie ist uns durch unsere Anlage zur Moralität von Natur aus gegeben. Auch einem schlechten Menschen muss Menschenwürde zugestanden werden, und zwar genauso wie einem Heiligen. Unabhängig davon bleibt die unbedingte moralische Forderung aber bestehen. Wir sollen keine schlechten Menschen sein, sondern gute. Aus diesem Begriff der Menschenwürde, wie Kant ihn formulierte, lassen sich konkrete Rechte ableiten, die wir entsprechend als Menschenrechte bezeichnen. Unter Menschenrechten versteht man ganz allgemein die berechtigten Ansprüche eines jeden Menschen auf diejenigen äußeren Bedingungen, die erforderlich sind, um tatsächlich gemäß der Menschenwürde leben zu können.
6 IN Solche Menschenrechte sind etwa das Recht auf Leben und die Unverletzlichkeit der Person, also körperliche und geistige Unversehrtheit und damit auch auf Schutz vor Folter - aber auch zum Beispiel das Recht auf Bildung und auf kulturelle Teilhabe. All dies wird als unverzichtbar angesehen für ein menschenwürdiges Leben. Deshalb gelten die Ansprüche darauf als Menschenrechte. Für Kant ist die Freiheit das wichtigste Menschenrecht. Darunter versteht er, wie es in seiner Metaphysik der Sitten heißt, die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann. Ich brauche mir also von niemandem vorschreiben zu lassen, was ich zu tun oder zu lassen habe, allerdings nur, solange ich durch mein Handeln nicht die Freiheit eines anderen verletze. Wann dies der Fall ist, bestimme nicht ich, auch sonst keine Privatperson, sondern ein allgemeines, also für alle gleichermaßen geltendes Gesetz. IN Aus diesem Grundrecht auf Freiheit folgen weitere konkrete Freiheitsrechte, die ebenfalls als Menschenrechte angesehen werden, etwa die Religionsfreiheit, die Rechte auf Selbstbestimmung und freie Meinungsäußerung und auch das Recht auf freie Berufswahl und Chancengleichheit. Alle diese Rechte und noch eine ganze Reihe mehr gelten heute als Menschenrechte, auf die jeder Mensch einen unantastbaren Anspruch hat, und zwar aufgrund seiner Menschenwürde und zu ihrer Wahrung und Realisierung. Aufgabe des Staates ist es, entsprechende Bedingungen zu schaffen und zu gewährleisten. IN Das ist auch das, was Artikel 1 des Grundgesetzes eigentlich meint. Dort ist zwar vom Schutz der Menschenwürde die Rede. Aber die Menschenwürde selbst muss gar nicht geschützt werden, da sie jedem Menschen notwendig und unverlierbar zukommt, also gar nicht angetastet werden kann. Geschützt werden müssen die Realisierungsbedingungen der Menschenwürde, also die Menschenrechte. Denn sie können durchaus angetastet und verletzt werden, dürfen es aber nicht. Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass dies nicht geschieht. Die Gerechtigkeit verlangt, dass aus der Würde des Menschen nicht nur Menschenrechte, sondern auch Menschenpflichten erwachsen. Im Grunde handelt es sich dabei um die Pflicht zur Respektierung der Menschenrechte und damit der Würde des anderen. Ich darf also andere Menschen nicht töten oder verletzen, und ich darf sie nicht ungebührlich in ihrer Freiheit einschränken. Kant hat dies in einer der drei Versionen seines Kategorischen Imperativs so formuliert: Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.
7 Wir dürfen einen anderen Menschen also zwar durchaus als Mittel für unsere Zwecke brauchen, etwa den Handwerker als Mittel zur Reparatur des Öltanks oder den Kellner als Mittel zur Herbeischaffung von Speisen und Getränken. Aber wir dürfen ihn nicht nur als Mittel ansehen, sondern sollen ihn immer zugleich als Zweck an sich achten, also als Menschen, der eine unbedingte, absolute Würde besitzt. Und wir sollen entsprechend mit ihm umgehen, nicht nur durch Einhaltung der Gesetze, sondern mit dem Respekt, der ihm als Mensch gebührt. IN Betrachten wir nun die eingangs erwähnten Konfliktfälle noch einmal im Lichte dieser philosophischen Grundlagen. Wir beginnen mit dem Passagierflugzeug, das von Terroristen gekapert haben, um es in ein voll besetztes Fußballstadion zu steuern. Darf der Staat den Abschuss anordnen und damit das Leben der Passagiere opfern oder zumindest aufs Spiel setzen, um dadurch voraussichtlich tausende von Menschenleben im Stadion zu retten? Rechtfertigt die Rettung vieler die Opferung weniger? Erinnern wir uns an Kants Definition der Menschenwürde als eines Wertes, der über jeden Preis erhaben ist. Das heißt, sie ist gegen nichts verrechenbar - auch nicht gegen die Würde anderer und seien es noch so viele. Kant zufolge dürfte das Flugzeug also nicht abgeschossen werden, wenn auch nur ein einziger unschuldiger Mensch an Bord ist, sei es ein Passagier oder auch der Pilot. IN Wie verhält sich dies, wenn ausschließlich Terroristen an Bord sind, niemand sonst? Terroristen besitzen natürlich dieselbe Menschenwürde wie alle andern Menschen auch. Dennoch könnten hier andere Gesichtspunkte ins Spiel kommen, die eine Einschränkung rechtfertigen. Wir haben gehört, dass die Freiheit des einzelnen nur so weit reicht, wie sie mit der Freiheit anderer nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann. Die Terroristen nun haben die eindeutige Absicht, das Leben und die Freiheit und damit die Menschenrechte und die Würde vieler tausend Menschen massiv zu verletzen. Sie überziehen und missbrauchen ihre Freiheit also maßlos. Hier hat der Staat die Pflicht, die unschuldigen Menschen zu schützen und den Angriff abzuwehren, mit den Mitteln, die der Bedrohung angemessen sind. Dies kann in einem solch extremen Fall auch den Abschuss dieser Maschine beinhalten, so wie etwa bei einem Bankraub mit Geiselnahme auch der so genannte finale Rettungsschuss als letztes Mittel erlaubt ist. IN Anders verhält es sich im Fall des Folterverbots, da der schon gefangene Terrorist keine unmittelbare Bedrohung anderer Menschen mehr darstellt. Es liegt also keine Notwehr-Situation vor, die eine Einschränkung seiner Menschenrechte rechtfertigen würde. In der Frage der künstlichen Lebensverlängerung ist inzwischen der Wille des Patienten als wichtigstes Kriterium weitgehend anerkannt. Wenn deutlich zu erkennen ist, dass der Patient eine solche Verlängerung nicht wünscht, dann soll
8 und wird man diesem Wunsch folgen und den Menschen in Würde sterben lassen. Dabei kann die Willensbekundung auch durch eine vorher hinterlegte Patientenverfügung oder das Zeugnis von Verwandten erfolgen. Das heißt, hier genießt das Menschenrecht des Patienten auf Selbstbestimmung und damit seine Menschenwürde eindeutig Vorrang. Das Aufrechterhalten der bloß biologischen Lebensfunktionen durch Ausschöpfen aller medizinisch-technischen Möglichkeiten muss demgegenüber zurücktreten. IN Man könnte meinen, dass hier das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und das Menschenrecht auf Leben doch gegeneinander aufgerechnet würden. Das ist aber nicht so. Denn es gibt zwar ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zu leben. Musik Umstrittener ist die Frage, ob menschliche Embryonen zu Forschungszwecken verbraucht werden dürfen, wenn dadurch zum Beispiel neue Therapiechancen für bisher unheilbare Krankheiten eröffnet werden. Die Kernfrage ist hier, ab welchem Stadium der embryonalen Entwicklung von einem Menschen gesprochen werden kann, dem dann auch Menschenwürde zuzusprechen wäre. IN Zur Zeit Kants war die Antwort klar: Menschliches Leben begann mit der Geburt. Heute eröffnen die technischen Möglichkeiten Einblicke in ein viel früheres Stadium menschliches Lebens. Damit stellt sich die Frage neu: Beginnt die Menschenwürde tatsächlich erst mit der Geburt oder doch schon vorher: mit der Zeugung, mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter, mit der Entwicklung des Schmerzempfindens oder dem Beginn der Hirntätigkeit? Unabhängig von biologischen Forschungsergebnissen könnte auch hier ein Gedanke Kants weiterhelfen, den wir schon kennen, dass nämlich die Würde des Menschen nicht verrechenbar ist, auch nicht gegen das Leben eines anderen Menschen. Dies ist aber bei einem ungeborenen Kind nicht von Anfang an der Fall. IN Bei einer schweren medizinischen Indikation nämlich wird man sich im Konfliktfall immer für das Leben der Mutter und gegen das des Embryos entscheiden, also doch das eine gegen das andere verrechnen. Das bedeutet, dass wir einem Embryo faktisch noch keine Menschenwürde zuerkennen und damit auch moralisch nicht zuerkennen können. Dies gilt zumindest, solange er noch nicht fähig ist, außerhalb der Mutter zu überleben. Für die Embryonenforschung bedeutet das, dass die Würde des Menschen ihr nicht entgegensteht ohne dass man solche Experimente deshalb automatisch bejahen muss. Dies waren einige der Fragen, welche die gegenwärtige Diskussion über die Menschenwürde prägen. Zu Recht, weil in all diesen Fällen besonders viel auf dem Spiel steht. Wir sollten aber nicht übersehen, dass die Würde des Menschen nicht nur in solchen extremen Situationen von Bedeutung ist, sondern auch in unserem ganz normalen Alltag. Es wäre viel geholfen für unser Zusammenleben,
9 wenn wir andere Menschen nicht nur nach ihrer jeweiligen Funktion oder ihrem Nutzen für uns beurteilten, sondern tatsächlich immer auch als Menschen, wie Kant es forderte. Auch der Schwächere, Ärmere oder uns Untergebene hat Anspruch auf unseren Respekt.
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