5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

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1 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2017, S. 30 Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17.Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch 4 Flüchtlingsunterkünfte-Erleichterungsgesetz vom 12.November 2015 (Nds. GVBl. S. 311) und 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), in der Fassung vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des NSchG vom 03. Juni 2015 (Nds. GVBl., S. 90) hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung vom folgende Satzung beschlossen: 1 Begriffsbestimmung Schulbezirke sind gem. 63 Abs. 2 NSchG für alle Schulen im Primarbereich festzulegen, für den Sekundarbereich I können die Schulträger für Schulen, erforderlichenfalls für einzelne Bildungsgänge, Schulzweige oder einzelne Schuljahrgänge gesondert, Schulbezirke festlegen. Gemäß 63 Abs. 3 NSchG kann eine Schülerin / ein Schüler nach Einführung verbindlicher Schulbezirke grundsätzlich nur die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie/er ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus dem Niedersächsischen Schulgesetz oder durch Verfügung der zuständigen Schulbehörde wird der Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Schule gestattet. 2 Grundschulen (GS) (1) Die Schulbezirke aller Grundschulen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1. (2) Für die Bonifatiusschule, die Eichendorffschule, die Kardinal-Bertram-Schule, die Kardinal-Galen-Schule (katholische Grundschulen) und für den Primarbereich der IGS Roderbruch ist das gesamte Stadtgebiet Hannovers gemeinsamer Schulbezirk.

2 2 3 Hauptschulen (HS) (1) Für die (auslaufende) Hauptschule Ada-Lessing-Schule und die Hauptschulzweige der (auslaufenden) Bertha-von-Suttner-Schule und der Südstadtschule ist das gesamte Stadtgebiet Hannovers gemeinsamer Schulbezirk. (2) (a) Schülerinnen und Schüler aus dem hannoverschen Teil des Schulbezirkes der GS Saturnring (Garbsen) können alternativ die Hauptschule Nikolaus Kopernikus Garbsen besuchen. (b) Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder können alternativ die Hauptschule Nikolaus Kopernikus Garbsen besuchen. 4 Realschulen (RS) (1) Für alle Realschulen und die Realschulzweige der (auslaufenden) Bertha-von-Suttner- Schule und der Südstadtschule ist das gesamte Stadtgebiet Hannovers gemeinsamer Schulbezirk. (2) (a) Schülerinnen und Schüler aus dem hannoverschen Teil des Schulbezirkes der GS Saturnring (Garbsen) können wahlweise die Caroline-Herschel-Realschule Garbsen oder eine Realschule im Stadtgebiet Hannovers besuchen. (b) Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder können wahlweise die Caroline-Herschel-Realschule Garbsen oder eine Realschule im Stadtgebiet Hannovers besuchen. 5 Oberschulen (OBS) Der Schulbezirk der Oberschulen umfasst jeweils das gesamte Stadtgebiet. 6 Gymnasien (GY) (1) Für alle Gymnasien ist das gesamte Stadtgebiet Hannovers gemeinsamer Schulbezirk. (2) (a) Schülerinnen und Schüler aus dem hannoverschen Teil des Schulbezirkes der GS Saturnring (Garbsen) können wahlweise das Johannes-Kepler-Gymnasium der Stadt Garbsen oder ein Gymnasium im Stadtgebiet Hannovers besuchen.

3 3 (b) Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der GS Marienwerder können wahlweise das Johannes-Kepler-Gymnasium der Stadt Garbsen oder ein Gymnasium im Stadtgebiet Hannovers besuchen. 7 Integrierte Gesamtschulen (IGS) Der Schulbezirk der Integrierten Gesamtschulen umfasst jeweils das gesamte Stadtgebiet Hannovers. 8 Förderschulen (FöS) Die Schulbezirke der Förderschulen -Schwerpunkt Lernen- ergeben sich aus der beigefügten Anlage 2. 9 Schulen mit besonderem pädagogischem Profil Der Schulbezirk der Glockseeschule umfasst das gesamte Stadtgebiet Hannovers. 10 Übergangsregelung (1) Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung eine andere als die darin bestimmte Schule besuchen, können diese auch weiterhin bis zum Abschluss bzw. bis zum Ablauf einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung besuchen. (2) Von Schulbezirksänderungen betroffene Grundschülerinnen und Grundschüler, deren Geschwister zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung eine andere als die darin bestimmte Grundschule besuchen, können die von dem Geschwisterkind besuchte Schule ebenfalls bis zum Ende der Schulform besuchen. Dies gilt nicht, soweit der Schulbesuch des Geschwisterkindes auf einer Ausnahmegenehmigung gemäß 63 Abs. 3 NSchG beruht. In diesem Falle wäre ein Ausnahmeantrag zu stellen, der im Einzelfall geprüft wird. 11 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am in Kraft und gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2017/2018 einschließlich des dazugehörigen Aufnahmeverfahrens sowie für alle Zuzüge im laufenden Schuljahr 2016/2017.

4 4 (2) Gleichzeitig wird die 4. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover vom , zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom , aufgehoben.

5 5 Anlage 1 (Grundschulen) zur 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Den Grundschulen sind folgende Flächen zugeordnet, die in der Regel durch ihre Außengrenzen beschrieben werden. Soweit Straßen genannt sind, ist der Grenzverlauf jeweils auf der Straßenmitte: Seite Stadtbezirk Mitte (01) 1-2 GS Goetheplatz 1 GS Johanna-Friesen-Schule 2 Stadtbezirk Vahrenwald-List (02) 3-9 GS Alemannstraße 3 GS Brüder-Grimm-Schule 4 GS Comeniuschule 5 GS Glücksburger Weg 6 GS Mengendamm 7 Rosa-Parks-Grundschule 8 GS Am Welfenplatz 9 Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (03) GS Fridtjof-Nansen-Schule 10 GS Gartenheimstraße 11 GS Grimsehlweg 12 GS Hägewiesen 13 GS Hoffmann-von-Fallersleben-Schule 14 GS Tegelweg 15 Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (04) GS Buchholz-Kleefeld II 16 GS Buchholz-Kleefeld II - Übergangsregelung 17 GS Groß-Buchholzer-Kirchweg 18 Grundschule im Kleefelde 19 GS Lüneburger Damm 20 Stadtbezirk Misburg-Anderten (05) GS Kurt-Schumacher-Schule 21 GS Mühlenweg 22 Pestalozzi-Grundschule 23 Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) GS Am Sandberge 24 Grundschule an der Feldbuschwende 25 GS Kronsberg 26 GS Kronsberg - Übergangsreglung 27 GS Wasserkampstraße 28 Stadtbezirk Südstadt-Bult (07) GS Kestnerstraße 29 GS Otfried-Preußler-Schule 30 Südstadtschule (Primarbereich) 31

6 GS Tiefenriede. 32 Stadtbezirk Döhren-Wülfel (08) GS Beuthener Straße 33 Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule 34 GS Loccumer Straße 35 GS Suthwiesenstraße 36 Stadtbezirk Ricklingen (09) Henning-von-Tresckow-Grundschule 37 GS Mühlenberg 38 GS Stammestraße 39 GS Wettbergen. 40 GS Wilhelm-Busch-Schule 41 Stadtbezirk Linden-Limmer (10) GS Albert-Schweitzer-Schule 42 GS Am Lindener Markt 43 GS Egestorffschule 44 GS Kastanienhof 45 GS Salzmannstraße 46 Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (11) GS Ahlem 47 GS Friedrich-Ebert-Schule 48 GS Gebrüder-Körting-Schule 49 GS In der Steinbreite 50 Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken (12) GS Am Stöckener Bach 51 GS Fuhsestraße 52 GS Entenfang 53 GS Marienwerder 54 GS Wendlandstraße 55 Stadtbezirk Nord (13) GS An der Uhlandstraße 56 GS Auf dem Loh 57 GS Fichteschule 58 GS Vinnhorst 59 6

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23 23 GS Buchholz-Kleefeld II, Nackenberger Str. 4, Übergangsregelung Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Schulbezirk der Grundschule Buchholz- Kleefeld II, die eine Jahrgangsstufe besuchen müssen, die diese Schule noch nicht vorhält, gelten die folgenden Schulbezirksfestlegungen für die Jahrgangsstufe 4 (Schuljahr 2017/18): Beginnend Anschlussstelle Hannover-Misburg; Messeschnellweg bis Mittellandkanal; Mittellandkanal bis östliche Grenze von Baublock ; im Verlauf südliche Grenze von Baublock /östliche, südliche und westliche Grenze von Baublock (Sperlingsfeld); südliche Grenze von Baublock (Grünfläche); südliche Grenze von Baublock (Forssmannweg/Verlängerung bis Karl-Wiechert-Allee); Karl-Wiechert-Allee bis Weidetorkreisel; Messeschnellweg (B 3) bis westliche Stadtbezirksgrenze; im Verlauf der westlichen und nördlichen Stadtbezirksgrenze bis Anschlussstelle Hannover-Misburg # GS Groß-Buchholzer-Kirchweg, Groß-Buchholzer Kirchweg 53, Beginnend Karl-Wiechert-Allee/Baumschulenallee; Karl-Wiechert-Allee bis südliche Grenze von Baublock ; im Verlauf südliche Grenze von Baublock (südlich der Grünfläche/Forssmannweg); südliche Grenze von Baublock (Grünfläche); im Verlauf westliche, südliche und östliche Grenze von Baublock (Sperlingsfeld)/ südliche Grenze von Baublock ; östliche Stadtbezirksgrenze bis Baumschulenallee; sowie der Stadtteil Heideviertel GS Lüneburger Damm, Bevenser Weg 2, Beginnend Weidetorkreisel; Karl-Wiechert-Alle bis Berckhusenstraße; im Verlauf der südlichen und westlichen Stadtteilgrenze Groß-Buchholz bis Messeschnellweg (B 3); im Verlauf des Messeschnellweges bis zum Weidetorkreisel; sowie der Stadtteil Kleefeld Grundschule im Kleefelde, Schweriner Platz 1, 30625

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33 33 GS Kronsberg, Friedrich-Wulfert-Platz 1, Übergangsregelung Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Schulbezirk der Grundschule Kronsberg, die eine Jahrgangsstufe besuchen müssen, die diese Schule noch nicht vorhält, gelten die folgenden Schulbezirksfestlegungen für die Jahrgangsstufe 4 (Schuljahr 2017/18): a.) Beginnend In der Bebie; In der Bebie bis Südschnellweg/B65; entlang der Stadtbezirksgrenze Kirchrode-Bemerode-Wülferode bis östliche Grenze Baublock Nr.:471009; entlang der östlichen Grenzen der Baublöcke und bis Wülferoder Straße; Wülferoder Straße bis Kattenbrookstrift; Kattenbrookstrift bis Haverkamp; Haverkamp bis südliche und östliche Baublockgrenze ; im weiteren Verlauf entlang der Stadtteilgrenze Wülferode; Richtung Norden im Verlauf der Stadtteilgrenze von Wülferode bis BAB A37; weiter im Verlauf der südlichen und westlichen Stadtbezirksgrenze Kirchrode- Bemerode-Wülferode bis Dreibirkenweg; Dreibirkenweg bis Bemeroder Straße; Bemeroder Straße; westliche und nördliche Baublockgrenze ; im weiteren Verlauf Stadtteilgrenze Bemerode bis Namedorfstraße; Namedorfstraße bis Angerstraße; Angerstraße bis In der Bebie. b.) Gemeinsamer Schulbezirk mit der GS An der Feldbuschwende: Beginnend Anecampstraße; Anecampstraße bis Von-Escherte-Straße; Von-Escherte- Straße bis Barbara-Boehme-Weg; im weiteren Verlauf südliche Baublockgrenzen und bis Brabeckstraße; Brabeckstraße bis Anecampstraße. GS Am Sandberge, Am Sandberge 3, a.) westliche und nördliche Grenze von Baublock ; im weiteren Verlauf der Stadtteilgrenze Bemerode bis südliche Baublockgrenze ; Haverkamp; Haverkamp bis Kattenbrookstrift; Kattenbrookstrift bis Wülferoder Straße; Wülferoder Straße bis westliche Baublockgrenze ; westliche Baublockgrenze bis Eschertestraße; b.) gemeinsamer Schulbezirk mit der GS Am Sandberge: siehe dort unter b. GS Grundschule an der Feldbuschwende, Oheriedentrift 11, Beginnend Messeschnellweg (B6/B3)/Güterumgehungsbahn; Bahnlinie bis Bemeroder Straße; Richtung Osten im Verlauf der Stadtbezirksgrenze bis Südschnellweg (B65); In der Bebie; Angerstraße bis Anecampstraße; Anecampstraße bis Namedorfstraße; Namedorfstraße; im Verlauf der südlichen Stadtteilgrenze Kirchrode; nördliche und westliche Baublockgrenze bis Bemeroder Straße; Bemeroder Straße bis Dreibirkenweg; Dreibirkenweg; im weiteren Verlauf Stadtbezirksgrenze Kirchrode- Bemerode-Wülferode bis Messeschnellweg (B6/B3) GS Wasserkampstraße, Wasserkampstr. 1, 30559

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66 65 Anlage 2 (Förderschulen) zur 5. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover Den Förderschulen sind folgende Grundschulbezirke zugeordnet: FöS Albrecht-Dürer-Schule, Ebelingstr. 3, GS Alemannstraße; GS An der Uhlandstraße; GS Comeniusschule; GS Fridtjof-Nansen-Schule; GS Johanna-Friesen-Schule; GS Mengendamm; GS Brüder-Grimm-Schule; GS Gartenheimstraße; GS Grimsehlweg; GS Groß-Buchholzer-Kirchweg; GS Hägewiesen; GS Hoffmann-von- Fallersleben-Schule; GS Tegelweg; GS Am Welfenplatz; GS Rosa-Parks-Grundschule FöS Martin-Luther-King-Schule, Pyrmonter Str. 2, GS Mühlenberg; GS Stammestraße; GS Henning-von-Tresckow-Grundschule; GS Wettbergen; GS Wilhelm-Busch-Schule; GS Ahlem; GS Friedrich-Ebert-Schule; GS Gebrüder-Körting- Schule; GS In der Steinbreite; GS Kastanienhof; GS Albert-Schweitzer-Schule; GS Am Lindener Markt; GS Egestorffschule; GS Goetheplatz; GS Salzmannstraße FöS Maximilian-Kolbe-Schule, Nackenberger Str. 4, Grundschule im Kleefelde; GS Kestnerstraße; GS Kurt-Schumacher-Schule; GS Lüneburger Damm; GS Mühlenweg; GS Pestalozzi-Grundschule; GS Wasserkampstraße; GS Am Sandberge; Grundschule an der Feldbuschwende; GS Beuthener Straße; GS Loccumer Straße; GS Otfried-Preußler-Schule; GS Heinrich-Wilhelm-Olbers-Grundschule; Südstadt-schule; GS Suthwiesenstraße; GS Tiefenriede; GS Kronsberg; GS Buchholz- Kleefeld II Die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden im Rahmen des Regionalen Integrationskonzept Nordwest an den zugehörigen Grundschulen selbst beschult: GS Am Stöckener Bach; GS Auf dem Loh; GS Fichteschule; GS Fuhsestraße; GS Glücksburger Weg; GS Entenfang; GS Marienwerder; GS Vinnhorst; GS Wendlandstraße

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