BMVIT. Wiener Hafen, GmbH & Co KG. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
|
|
- Nicole Tiedeman
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Beim Projekt Hafentoranlage Freudenau der Wiener Hafen, GmbH & Co KG entstanden durch die Bereitstellung sowie Bindung von Fördermitteln der Republik Österreich (BMVIT) und der Bundeshauptstadt Wien rd. zwei Jahre vor dem tatsächlichen Bedarf durch die vermeidbare Zinsaufwendungen von rd EUR. Kurzfassung Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Planung, Abwicklung, Abrechnung und Finanzierung des Projekts Hafentoranlage Freudenau der (WHG) sowie die Überprüfung der strategischen Vorgaben. (TZ 1) Die WHG erhielt für dieses Projekt Förderungen der Republik Österreich und der Bundeshauptstadt Wien von insgesamt rd. 14,50 Mill. EUR. Durch die Bereitstellung und Bindung der Mittel rd. zwei Jahre vor dem tatsächlichen Bedarf durch die WHG entstanden den Förderungsgebern vermeidbare Zinsaufwendungen von insgesamt rd EUR (Bundeshauptstadt Wien EUR, Republik Österreich EUR). (TZ 3) Der Hochwasserschutz für die Bundeshauptstadt Wien gegenüber Hochwasserereignissen der Donau wurde bereits in den 60er Jahren entwickelt, wobei der Wiener Hafen nicht hochwassersicher war. Die Entscheidung der Bundeshauptstadt Wien aus 2003, den Hafen Freudenau aufgrund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der teils enormen Schadenshöhe, die mit Donauhochwässern und einer damit allfällig zusammenhängenden Überflutung der Hafenflächen verbunden war, in ihr Hochwasserschutzsystem zu integrieren, stimmte mit den strategischen Zielsetzungen des Wiener Hafens überein. (TZ 2) Bund 2008/10 177
2 Kenndaten zur Eigentümer Anteile am Stammkapital ( ,36 EUR): (zum 31. Dezember 2007) in EUR in % Kommanditisten Wien Holding GmbH ,00 94,9998 Wirtschaftskammer Wien ,17 5,0000 Wiener Stadtentwicklungsgesellschaft m.b.h. 103,19 0,0002 Komplementär Wiener Hafen Management GmbH Unternehmensgegenstand Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art, insbesondere in den Häfen Albern, Freudenau und Ölhafen Lobau sowie der Erwerb von dem Verkehr auf Wasserwegen und dem Güterumschlag dienenden Anlagen Ausbau des Hafens durch Anschaffung und Herstellung weiterer Anlagen Betrieb des Wiener Hafens und aller sonstigen Anlagen Anmietung, Pachtung und Verwaltung fremden Vermögens, das dem Wiener Hafen, dem Güterumschlag oder dem Verkehr auf Wasserwegen dient Ausübung des Speditionsgewerbes Immobilienverwaltung Handel mit Waren aller Art alle sonstigen betrieblichen Tätigkeiten, die mit dem Schiffsverkehr auf Wasserwegen und der Benutzung des Wiener Hafens sowie der Förderung des Güterumschlags direkt oder indirekt zusammenhängen Gebarung in EUR Betriebsleistung Jahresüberschuss Bilanzsumme operativer Cashflow Anzahl Mitarbeiter in Vollzeitkräften (ohne Karenzierungen) 1) ) Alle anderen auch mit Aufgaben der befassten Mitarbeiter wurden von der Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltung, GmbH & Co KG beschäftigt. 178 Bund 2008/10
3 Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte von Mai bis Juli 2007 die Gebarung der Wiener Hafen, GmbH & Co KG (WHG) hinsichtlich der von ihr in den Jahren 2002 bis Mitte 2007 getätigten Investitionen. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Planung, Abwicklung, Abrechnung und Finanzierung des Projekts Hafentoranlage Freudenau der WHG sowie die Überprüfung der strategischen Vorgaben. Zu dem im November 2007 dem überprüften Unternehmen, dem Wiener Stadtsenat sowie auszugsweise dem BMVIT übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die WHG im Dezember 2007 sowie der Wiener Stadtsenat und das BMVIT jeweils im Jänner 2008 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerungen gegenüber dem überprüften Unternehmen und dem Wiener Stadtsenat im Februar 2008; gegenüber dem BMVIT war eine Gegenäußerung entbehrlich. Die im Bericht angeführten Beträge wurden kaufmännisch gerundet und beinhalten keine Umsatzsteuer. Hafentoranlage Freudenau Hochwasserschutz für den Hafen Freudenau 2.1 Der Hochwasserschutz für die Bundeshauptstadt Wien gegenüber Hochwasserereignissen der Donau wurde bereits in den 60er Jahren entwickelt, wobei der Wiener Hafen nicht hochwassersicher war. Seither wurde insbesondere der Hafen Freudenau zu einem trimodalen Umschlagszentrum 1) für Wien ausgebaut und eine Vielzahl von Betrieben angesiedelt. Gegenüber den 60er Jahren lag somit eine völlig neue Situation vor. 1) Güterumschlag, der über eine optimale Verknüpfung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße) erfolgt; dabei wird eine Optimierung von Transportzeit und kosten sowie der notwendigen Anzahl der Umladevorgänge angestrebt Zuletzt entstanden beim Donauhochwasser im August 2002 für die WHG und die im Hafengelände Freudenau angemieteten Unternehmen Schäden in Höhe von insgesamt rd. 3 Mill. EUR. Berechnungen der WHG zeigten, dass bei Erreichen des im Jahr 1969 festgelegten Projekthochwassers (PHW 1969 ) 2) auf eine Dauer von zwei Wochen Hochwasserschäden von insgesamt rd. 240 Mill. EUR entstehen könnten. 2) im Jahr 1969 mit einer maximalen Wassermenge von m³/s (entspricht einem Wasserspiegel von rd. 1,30 m über dem Hochwasserereignis von 2002) festgelegtes Projekthochwasser der Donau, das den Projekten zum Hochwasserschutz der Gemeinde Wien (beispielsweise Errichtung der Donauinsel samt Entlastungsgerinne Neue Donau) zugrunde gelegt wurde Bund 2008/10 179
4 Hafentoranlage Freudenau Die WHG ließ im Jahr 2002 nach dem Donauhochwasser eine Studie erstellen, um technische und kaufmännische Grundlagen für die Bundeshauptstadt Wien als Entscheidungsgrundlage für die Errichtung eines Hochwasserschutzes (Hafentor in der Hafeneinfahrt Freudenau) zu schaffen. Im Februar 2003 beauftragte die WHG ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung einer Variantenuntersuchung zum Projekt Hafentoranlage Freudenau 1). Mit der Vergabe der Vorplanungsdienstleistung durch die WHG im Jänner 2004 gelangte das Projekt in die Umsetzungsphase. 1) Hafentoranlage Freudenau: Bauwerk, bestehend insbesondere aus den Bauteilen Hafentor, Pumpwerk sowie der Adaptierung bestehender Dämme und Dichtungsmaßnahmen 2.2 Der RH stellte fest, dass die Entscheidung der Bundeshauptstadt Wien aus 2003, den Hafen Freudenau aufgrund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung seit den 60er Jahren und der teils enormen Schadenshöhe, die mit Donauhochwässern sowie einer damit allfällig zusammenhängenden Überflutung der Hafenflächen verbunden war, in ihr Hochwasserschutzsystem zu integrieren, mit den strategischen Zielsetzungen des Wiener Hafens übereinstimmte. Abwicklung der Förderung 3.1 Die geschätzte Investitionssumme für den geplanten Hochwasserschutz im Hafen Freudenau belief sich auf rd. 14,50 Mill. EUR. Im Juli 2005 stellte die WHG Förderanträge an das BMVIT und das Land Wien 2). 2) Der Förderungsgeber war grundsätzlich das Land Wien, die Abwicklung der Förderung erfolgte durch den Magistrat der Bundeshauptstadt Wien. Das BMVIT sagte der WHG mit Fördervertrag vom 25. Juli 2005 eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags für die bauliche Herstellung eines Hochwasserschutztores im Ausmaß von 50 % der Kosten, höchstens jedoch 7,25 Mill. EUR zu. Der Wiener Gemeinderat beschloss am 14. Dezember 2005 eine Förderung in der Höhe von ebenfalls 50 % der Kosten bzw. bis maximal 7,25 Mill. EUR. In nahezu gleich lautenden Förderverträgen mit dem BMVIT und dem Land Wien war zur Auszahlung der Förderung festgehalten, dass diese nicht früher erfolgt, als die Fördermittel zur Leistung fälliger Zahlungen benötigt werden. Der Fördervertrag mit dem Land Wien enthielt weiters die Auflage, dass Zahlungen nur nach dem prognostizierten Baufortschritt erfolgen, die Verpflichtung der WHG zur jährlichen Erbringung einer Finanzierungsvorschau und eine Zinsklausel, wonach Zinserträge auf dem Förderkonto dem Land Wien zukamen. Der Fördervertrag mit dem BMVIT enthielt keine Zinsklausel für Vorauszahlungen. 180 Bund 2008/10
5 Hafentoranlage Freudenau Das BMVIT beglich am 30. Dezember 2005 auf Basis eines Ersuchens der WHG eine erste Fördertranche in Höhe von 2 Mill. EUR. Die Bundeshauptstadt Wien überwies am 27. Oktober 2006 nach einem Ersuchen der WHG einen ersten Teilbetrag in der Höhe von rd. 4,77 Mill. EUR. Ende Oktober 2006 standen der WHG somit insgesamt Förderungen im Umfang von rd. 6,77 Mill. EUR zur Verfügung. Bis Ende September 2007 forderte die WHG keine weiteren Fördertranchen vom BMVIT bzw. von der Bundeshauptstadt Wien an. Aufgrund von Verzögerungen beim im Oktober 2005 eröffneten Ausschreibungsverfahren für das Hafentor erfolgte die Vergabe der Leistungen im Ausmaß von rd. 19,50 Mill. EUR (Hafentor und Dammertüchtigung) erst am 27. September Da noch keine Bauausführungen stattfanden, lagen gegenüber der Finanzierungsvorschau weitaus geringere Finanzierungserfordernisse für 2005 (erstmalige Zahlungsverpflichtungen im Ausmaß von rd EUR), 2006 (kumulierte Zahlungsverpflichtungen für 2005 und 2006 von EUR) sowie 2007 (kumulierte Zahlungsverpflichtungen für 2005 bis 2007 von EUR) vor. Somit bestand ein längerfristiger Finanzierungsüberhang von zuletzt rd. 6,22 Mill. EUR. 3.2 Der RH bemängelte die Anforderung von Fördermitteln durch die WHG vor der Vergabeentscheidung. Ende 2005 standen der eingeforderten Bundesförderung in der Höhe von 2 Mill. EUR fällige Zahlungsverpflichtungen von erst EUR gegenüber. Dies widersprach dem Fördervertrag, wonach eine Auszahlung nicht früher zu erfolgen hatte, als die Fördermittel zur Leistung fälliger Zahlungen benötigt wurden. Der RH errechnete für das BMVIT einen vermeidbaren Zinsaufwand in Höhe von rd EUR, der aus der fehlenden Zinsklausel für Vorauszahlungen resultiert. Zum Zeitpunkt der Anforderung der Fördermittel von der Bundeshauptstadt Wien durch die WHG im Jahr 2006 bestand kein unmittelbares Finanzierungserfordernis, weil die bisher angefallenen Kosten in der Ende 2005 ausbezahlten Bundesförderung Deckung fanden. Obgleich die Zinsen für das Guthaben am Förderkonto gemäß dem Fördervertrag der Bundeshauptstadt Wien zugerechnet wurden, errechnete der RH für die Bundeshauptstadt Wien einen vermeidbaren Zinsaufwand von rd EUR, der sich aus der Differenz der Guthabenszinsen und der (Re)Finanzierungskosten ergibt. Bund 2008/10 181
6 Hafentoranlage Freudenau Der RH empfahl der WHG, die Höhe der tatsächlich vorliegenden Finanzierungserfordernisse in kürzeren, regelmäßigen Abständen zu überprüfen sowie die Fördermittel zeitnah und zweckmäßig abzurufen. Die Anforderung eines großen jährlichen Einmalbetrags, insbesondere ohne Vorliegen von unmittelbar bevorstehenden Zahlungsverpflichtungen, wäre künftig zu vermeiden. Der Bundeshauptstadt Wien und dem BMVIT empfahl der RH, grundsätzlich vor der Auszahlung (auch von Teilbeträgen) von Förderungen das vertragsgemäße Vorliegen der fälligen Zahlungsverpflichtungen des Förderungsnehmers zu überprüfen. Weiters empfahl er dem BMVIT, eine Änderung des Fördervertrags durch die Aufnahme einer Zinsklausel für Vorauszahlungen von Förderungen anzustreben. 3.3 Die WHG und der Wiener Stadtsenat teilten mit, dass sämtliche dem Wiener Hafen zur Verfügung gestellten Fördermittel, sofern sie nicht sofort aufgewendet worden waren, bestmöglich veranlagt worden seien und der dabei entstandene Zinsgewinn dem Fördergeber angerechnet worden sei. Die WHG ergänzte, dass die Höhe der angeführten Finanzierungskosten nicht nachvollziehbar sei. Laut Stellungnahme des BMVIT sei in den Förderverträgen nunmehr eine Zinsklausel aufgenommen worden, derzufolge der Förderungsnehmer die Fördermittel, die nicht unmittelbar nach ihrer Überweisung für fällige Zahlungen im Rahmen des Förderungszwecks verwendet werden können, bestmöglich zu veranlagen habe und die abreifenden Zinsen auf die Förderung anzurechnen wären. Für den aktuellen Förderfall Hafentor Freudenau sei die Zusage der Förderungserhöhung um den Passus, dass die Zinsen, die sich aus der Überweisung von 2 Mill. EUR im Jänner 2006 und der Belassung auf dem Konto der WHG ergeben, als bereits ausbezahlter Bundesbeitrag anzusehen und in der Abrechnung der Förderung darzustellen ist, ergänzt worden. 182 Bund 2008/10
7 Hafentoranlage Freudenau 3.4 Der RH entgegnete der WHG und dem Wiener Stadtsenat, dass er eine Anrechnung der Zinsgewinne gegenüber den Fördergebern nur bei der Förderung des Hochwasserschutzes durch das Land Wien festgestellt hat. Diesen Umstand berücksichtigte der RH durch die Anwendung eines entsprechend niedrigeren Kalkulationszinssatzes von 2,375 %. Für die Förderung durch das BMVIT wurde zur Berechnung der Finanzierungskosten eine Durchschnittsverzinsung mit einem Kalkulationszinssatz von 4,5 % auf die unverbrauchten Fördermittel angewandt. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 4 Zusammenfassend hob der RH die folgenden Empfehlungen hervor: BMVIT und Bundeshauptstadt Wien (1) Grundsätzlich wäre vor der Auszahlung (auch von Teilbeträgen) von Förderungen das vertragsgemäße Vorliegen der fälligen Zahlungsverpflichtungen des Förderungsnehmers zu überprüfen. (TZ 3) BMVIT (2) Eine Änderung des Fördervertrags für die Hafentoranlage Freudenau wäre durch die Aufnahme einer Zinsklausel für Vorauszahlungen von Förderungen anzustreben. (TZ 3) Wiener Hafen, GmbH & Co KG (3) Die Höhe der tatsächlich vorliegenden Finanzierungserfordernisse sollte in kürzeren, regelmäßigen Abständen überprüft werden. Weiters wären die Fördermittel zeitnah und zweckmäßig abzurufen. Die Anforderung eines großen jährlichen Einmalbetrags, insbesondere ohne Vorliegen von unmittelbar bevorstehenden Zahlungsverpflichtungen, wäre künftig zu vermeiden. (TZ 3) Bund 2008/10 183
Genehmigungs und Aufsichtspflichten bei Bauobjekten; Follow up Überprüfung
Wien Wirkungsbereich der Bundeshauptstadt Wien Genehmigungs und Aufsichtspflichten bei Bauobjekten; Follow up Überprüfung Die Stadt Wien setzte beide Empfehlungen des RH zu Genehmigungs und Aufsichtspflichten
MehrTätigkeitsbericht des Rechnungshofes
Reihe VORARLBERG 2002/1 Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Dornbirn Verwaltungsjahr 2001 Rechnungshof Zl 001.508/072-E1/02 Bisher erschienen: Auskünfte Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon
MehrLAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung
Steyr Wirkungsbereich der Stadt Steyr LAWOG, Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Follow up Überprüfung Die LAWOG, Gemeinnützige
MehrStiftung Bürgerspitalfonds Krems an der Donau; Follow up Überprüfung
Krems Wirkungsbereich der Stadt Krems Stiftung Bürgerspitalfonds Krems an der Donau; Follow up Überprüfung Die Stiftung Bürgerspitalfonds Krems an der Donau setzte die maßgeblichen Empfehlungen des RH
MehrKostenersätze an die Wirtschaftsuniversität Wien; Follow up Überprüfung
Seite 1 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes Kostenersätze an die Wirtschaftsuniversität Wien; Follow up Überprüfung Österreichische Bundesfinanzierungsagentur: Rechtsträgerfinanzierung Wirksamkeit des
MehrStadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH; Follow up Überprüfung
Tirol Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH; Follow up Überprüfung Die Stadtwärme Lienz Produktions und Vertriebs GmbH setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 nur teilweise um. Verbesserungsbedarf
MehrBMF BMVIT. GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung
BMF BMVIT Wirkungsbereich der Bundesministerien für Finanzen Verkehr, Innovation und Technologie GIS Gebühren Info Service GmbH; Follow up Überprüfung Die GIS Gebühren Info Service GmbH setzte von den
MehrHypo Banken Holding Gesellschaft m.b.h.
Tirol Wirkungsbereich des Landes Tirol Hypo Banken Holding Gesellschaft m.b.h. Kurzfassung Die Bilanzsumme der Hypo Banken Holding Gesellschaft m.b.h. (Hypo Banken Holding) stieg in den Jahren 2001 bis
MehrMuthgasse Immobilienbeteiligung Zwei GmbH
Wien Wirkungsbereich der Bundeshauptstadt Wien Muthgasse Immobilienbeteiligung Zwei Die Muthgasse Immobilienbeteiligung Zwei eine Finanzbeteiligungsholding investierte 1,9 Mill. EUR und haftete für weitere
MehrWiener Kommunal Umweltschutzprojektgesellschaft
Wien Wirkungsbereich der Bundeshauptstadt Wien Wiener Kommunal Umweltschutzprojektgesellschaft mbh Das mit der Gründung der Wiener Kommunal Umweltschutzprojektgesellschaft mbh verfolgte Ziel der Vermeidung
MehrSpanische Hofreitschule Bundesgestüt Piber
Niederösterreich Wirkungsbereich des Landes Niederösterreich Spanische Hofreitschule Bundesgestüt Piber Die Kosten für den Betrieb des Sommerquartiers in Kleinwetzdorf waren rund viermal so hoch wie die
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität bei den Landespolizeikommanden; Follow up Überprüfung Bund 2011/6 143 144 Bund 2011/6 Inhalt Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrBMVIT. Post und Fernmeldebehörden; Follow up Überprüfung. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Die Post und Fernmeldebehörden setzten von den acht Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006 drei vollständig bzw. vier teilweise
MehrGWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung
Linz Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Linz GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH; Follow up Überprüfung Die GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH setzte von
MehrÖsterreichische Präsidentschaftskanzlei
Wirkungsbereich der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei Sozialfonds des Herrn Bundespräsidenten Der aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanzierte Verein ermöglicht dem Bundespräsidenten ohne Zuhilfenahme
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 43 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 261-2/13
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2090-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf
MehrWIENSTROM GmbH, Nachprüfung der Abbrucharbeiten. von Schornsteinen im Kraftwerk Simmering
TO 10 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 210-1/08 WIENSTROM
MehrBMVIT. GIG Grundstücks und Infrastruktur Besitz AG. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie GIG Grundstücks und Infrastruktur Besitz AG Insgesamt überschritten die aus Grundstückstransaktionen erzielten Verkaufserlöse
MehrWirkungsbereich des Bundeskanzleramtes der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Gesundheit Inneres
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes der Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Gesundheit Inneres Die vier überprüften Ressorts setzten die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2006
MehrBMWF. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik; Follow up Überprüfung. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung
BMWF Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik; Follow up Überprüfung Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)
MehrPrüfungsergebnis. Immobilienbewirtschaftung
Oberösterreich Prüfungsergebnis Immobilienbewirtschaftung Das Land Oberösterreich hat seine der Landes Immobilien GmbH übertragenen Liegenschaften optimistisch bewertet. Vor der Errichtung des Landesdienstleistungszentrums
MehrWirkungsbereich der Bundesministerien für Inneres Unterricht, Kunst und Kultur Verkehr, Innovation und Technologie
BMI BMUKK BMVIT Wirkungsbereich der Bundesministerien für Inneres Unterricht, Kunst und Kultur Verkehr, Innovation und Technologie Einrichtungen der Internen Revision; Follow up Überprüfung Die drei überprüften
MehrBMASK. Arbeitsmarktservice Wien; Follow up Überprüfung. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Arbeitsmarktservice Wien; Follow up Überprüfung Das Arbeitsmarktservice Wien kam dem überwiegenden Teil der Empfehlungen
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 33 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 205-7/13
MehrBMGFJ. Tierkennzeichnung und Tierdatenbanken; Follow up Überprüfung. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend Tierkennzeichnung und Tierdatenbanken; Follow up Überprüfung Das BMGFJ setzte die Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2005 weitgehend
MehrEntwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Franz-Josefs-Kai 51 1010 Wien Wien, 17. Oktober 2010 GZ 300.320/009-5A4/10 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz
MehrVereinbarung 101/ Blatt 1-3, Anlage 1, Anlage 2
2. Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau Vereinbarung 101/13
MehrKatastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen
Katastrophenfondsgesetz 1996 Neunter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Gemäß 1 Absatz 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr.
MehrBMF. Oesterreichische Banknoten und Sicherheitsdruck GmbH; Follow up Überprüfung. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen
BMF Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen Oesterreichische Banknoten und Sicherheitsdruck GmbH; Follow up Überprüfung Die Oesterreichische Banknoten und Sicherheitsdruck GmbH setzte die Empfehlungen
MehrLINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste Geschäftsbereich Hafen; Follow up Überprüfung
Linz LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste Geschäftsbereich Hafen; Follow up Überprüfung Die LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste bzw. deren Geschäftsbereich Hafen
MehrKatastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen
Katastrophenfondsgesetz 1996 Achter Bericht des Bundesministeriums für Finanzen Gemäß 1 Absatz 2 des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr.
MehrInstitut für Pathologie; Follow up Überprüfung
Wien Wirkungsbereich der Bundeshauptstadt Wien Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien Universitätskliniken mit dem Schwerpunkt Klinisches Institut für Pathologie; Follow up Überprüfung Die Stadt Wien kam
MehrKrankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 15, Prüfung durchgeführter Krankenbegutachtungen
KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA I - 15-1/12 Krankenfürsorgeanstalt
MehrPrinz Eugen Studienstiftung der Stadt Wien
Wien Prinz Eugen Studienstiftung der Stadt Wien Die von der Prinz Eugen Studienstiftung der Stadt Wien vergebenen Stipendien entsprachen teilweise nicht den Bestimmungen der Stiftungssatzung. Die zur Verfügung
MehrAnlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus
Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Erlassen durch den Gemeinderat Klosters-Serneus am 28. Mai 2015 0. Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Klosters-Serneus ihre Flüssigen
MehrVorbelastungsgesetz ÖBB-Rahmenplan
Analyse des Budgetdienstes Vorbelastungsgesetz ÖBB-Rahmenplan 2017 2022 Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes Spanische Hofreitschule Bundesgestüt Piber; Follow up Überprüfung Bund 2010/10 153 154 Bund 2010/10 Inhalt Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 157 BMLFUW Wirkungsbereich
MehrInvestitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung (IWR)
Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung (IWR) Kapitalbedarf Start 1. Jahr Ultimo Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Bezeichnung ND ND ND ND ND ND ND Schutzrechte Immaterielle Wirtschaftsgüter
MehrMesse Center Graz; Follow up Überprüfung
Graz Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Graz Messe Center Graz; Follow up Überprüfung Das Messe Center Graz kam den Empfehlungen des RH weitgehend nach; einige Maßnahmen befanden sich noch in Umsetzung.
MehrWirtschaftsplan des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn (GWW) für das Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke Weyarn, Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Weyarn (GWW) für das Wirtschaftsjahr 2007 Wirtschaftsplan des Kommunalunternehmens KU Gemeindewerke
MehrBundesimmobiliengesellschaft mbh. Kenndaten der Bundesimmobiliengesellschaft mbh
BMWA Bundesimmobiliengesellschaft mbh Kurzfassung Der Bund übertrug mit dem Bundesimmobiliengesetz 2000 rd 3 500 seiner Liegenschaften zu einem Kaufpreis von 2,4 Mrd EUR an die Bundesimmobiliengesellschaft
Mehr12768/J. vom (XXV.GP) ANFRAGE
12768/J vom 20.04.2017 (XXV.GP) 1 von 4 ANFRAGE des Abgeordneten Erwin Angerer und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Einsatz von Mitteln aus dem U-Bahn-Budget" Der Rechnungshof
MehrErhebung der Umsatzsteuer; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes. Kenndaten zur Umsatzsteuer
Erhebung der Umsatzsteuer; Teilnahme an der Prüfung des Europäischen Rechnungshofes Kurzfassung Den Führungskräften der Finanzämter standen im Allgemeinen keine Daten über die finanziellen Auswirkungen
MehrBMeiA. Bau und Liegenschaftsverwaltung; Follow up Überprüfung
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Bau und Liegenschaftsverwaltung; Follow up Überprüfung Das BMaA kam den Empfehlungen des RH nur teilweise nach.
MehrS T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F =====================
S T A D T G E M E I N D E G Ä N S E R N D O R F ===================== Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gänserndorf hat in seiner Sitzung am 7. September 2011 folgende W A S S E R A B G A B E N O R D N
MehrReiteralm Bergbahnen; Verkauf der Landesbeteiligung an Gesellschaften
Steiermark Reiteralm Bergbahnen; Verkauf der Landesbeteiligung an Gesellschaften Das Land Steiermark verzichtete beim Verkauf seiner Beteiligung an der Reiteralm Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. & Co. KG
MehrBericht des Rechnungshofes
Reihe NIEDERÖSTERREICH 2008/1 Bericht des Rechnungshofes Niederösterreich Tätigkeit im Jahr 2007 Rechnungshof GZ 001.503/182-S3-1/08 Auskünfte Rechnungshof 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon (00 43
MehrAnhang Abrechnung und Rechnungslegung
Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO Version 1.0 AB-BKO (Version 1.0) Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund 0.1 Einreichung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 32 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - 69-2/13
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung für das Bundesland Steiermark 1.) Zielsetzungen Ziel der Förderung von Maßnahmen
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERUNGEN DURCH DAS BUNDESKANZLERAMT. STAND: Oktober 2014
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERUNGEN DURCH DAS BUNDESKANZLERAMT STAND: Oktober 2014 Bei den in diesen Bedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form
MehrTiroler Soziale Dienste GmbH Beteiligungsbericht Tiroler Soziale Dienste GmbH
Firma Sitz Webadresse Firmenbuchnummer Unternehmensgegenstand und Zweck Standorte Tätigkeiten Strategische Überlegungen Besondere Ereignisse Ausblick Tiroler Soziale Dienste GmbH Innsbruck www.tsd.gv.at
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrMITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 05.04.2013 20. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. S O N S T I G E I N F O R M A T I O N E N 133. Ergänzung
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes ART FOR ART Kreativ Werkstätten GmbH Bund 2013/4 269 270 Bund 2013/4 Inhalt Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 272 BMUKK Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht,
Mehr230 Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelländische Eisenbahn AG
230 Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2012 Havelländische Eisenbahn AG Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2012 231 Havelländische Eisenbahn
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. MA 21, Maßnahmenbekanntgabe zu. Geschäftsgruppe "Stadtentwicklung, Verkehr,
TO 18 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - 18-1/14
MehrMA 63, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 22, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur. Verringerung der Lichtverschmutzung
TO 28 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13 MA 63, Maßnahmenbekanntgabe
MehrSwiss GAAP FER 18 - Sachanlagen
18 - Sachanlagen Prof. Dr. Reto Eberle Agenda 1 Einleitung 2 Aktivierung erstmalige Bewertung 3 Betriebliche Sachanlagen - Folgebewertung 4 Renditeliegenschaften - Folgebewertung 5 Offenlegung 6 Zusammenfassung
MehrBericht des Rechnungshofes
Bericht des Rechnungshofes EKZ Tulln Errichtungs GmbH Bund 2016/9 173 174 Bund 2016/9 Inhalt Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis 176 Abkürzungsverzeichnis 177 BMF Wirkungsbereich des Bundesministeriums
MehrHochwasserhilfe 2013
Hochwasserhilfe 2013 LRH-130000-4/16-2017-MÜ Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 Fax: (+43 732) 7720-214089 E-Mail: post@lrh-ooe.at www.lrh-ooe.at
MehrLandeshauptstadt Düsseldorf ,92 EUR 100 %
HOLDING DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF GMBH Burgplatz 1 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 89-93201 Telefax: (0211) 89-29017 E-Mail: holding@duesseldorf.de BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS Stammkapital 138.048.807,92
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 39 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA VI - KAV-2/13
MehrNEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige WohnungsGmbH
NEUE HEIMAT TIROL Firma Sitz Firmenbuchnummer Unternehmensgegenstand und Zweck NEUE HEIMAT TIROL Innsbruck FN 554x 1) Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Errichtung und Verwaltung von Wohnungen
MehrLandeshauptstadt Düsseldorf ,92 EUR 100 %
HOLDING DER LANDESHAUPTSTADT DÜSSELDORF GMBH Marktplatz 6 40213 Düsseldorf Telefon: (0211) 89-93201 Telefax: (0211) 89-29017 E-Mail: holding@duesseldorf.de BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS Stammkapital 138.048.807,92
MehrBundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
1 von 5 R e g i e r u n g s v o r l a g e Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 33 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13
MehrPrüfungsbestätigung 1. Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 23. November bis 31.
Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23. November bis zum 31. Dezember 2006 der Sechsundvierzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Berlin (künftig: Axel Springer Medien Accounting Service
MehrBMASK. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz IT Betriebssicherheit im Arbeitsmarktservice; Das Arbeitsmarktservice kam den Empfehlungen des RH, die er im Jahr
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 27 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 13-5/15
MehrKUNDMACHUNG. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wiener Neudorf hat in seiner Sitzung am folgende
Marktgemeinde Wiener Neudorf Europaplatz 2 2351 Wiener Neudorf Verwaltungsbezirk Mödling KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wiener Neudorf hat in seiner Sitzung am 29.11.2010 folgende WASSERABGABENORDNUNG
MehrRichtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern
Richtlinie Tagesbetreuung für Tageseltern Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 06.06.2017 1 Zielsetzung Gemäß 44 Abs. 4 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz hat das Land Tirol die Tagesbetreuung
MehrW E R K V E R T R A G
GZ: BMWFW-360.053/0003-WF/V/5/2016 Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien,
MehrSchulerhalterverband Hauptschule Sulz Röthis
Vorarlberg Wirkungsbereich des Schulerhalterverbandes Schulerhalterverband Der Schulerhalterverband verzichtete auf mögliche Einnahmen; so überließ er Sportvereinen die Turnhalle unentgeltlich. Seine Aufgabe
MehrKOSTEN & FINANZIERUNG. Christian Barnet
KOSTEN & FINANZIERUNG Christian Barnet INHALT Förderbare Kosten Förderungsansuchen / Kostenplan Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Sensengasse 1 1090 Wien www.ffg.at 1 FÖRDERBARE KOSTEN I
MehrFollow up Überprüfung
Wiener Neustadt Prüfungsergebnis und Technik Gesellschaft m.b.h.; Follow up Überprüfung Die Fachhochschule Wiener Neustadt kam den Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2003 weitgehend nach. Die Neustrukturierung
MehrFÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12.
FÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12. 2005) 1. Förderungsziele: 1.1 Im Rahmen dieser Richtlinien soll die
MehrFirma Congress und Messe Innsbruck GmbH Sitz Webadresse Firmenbuchnummer Unternehmens- gegenstand und Zweck Standorte Tätigkeiten Strategische
Firma Sitz Webadresse Firmenbuchnummer Unternehmensgegenstand und Zweck Standorte Tätigkeiten Strategische Überlegungen Besondere Ereignisse Ausblick Finanzierung Prüfung von Innsbruck www.cmi.at FN 36779
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 35 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 200-8/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 54 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 7-9/15
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 63 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 7-2/15
MehrMANAGEMENTSERVICE LINZ GmbH
Linz MANAGEMENTSERVICE LINZ GmbH Die Leistungserbringung der MANAGEMENTSERVICE LINZ GmbH für die LINZ SERVICE GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste, Geschäftsbereich Hafen und für die Österreichische
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 26 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH II - WJE-1/14
MehrBerufungsentscheidung
Senat Graz 5 GZ. RV/0089-G/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2010 betreffend
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 Dieses Übereinkommen gilt zwischen der Technischen
MehrBMLFUW. Prozess der Umsetzung von EU Recht. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Die Vorbereitungen bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht im BMLFUW in den Bereichen Land, Forst und Wasserwirtschaft
Mehr135 Nr. 2 Anrechnung von Zahlungen
Anrechnung von Zahlungen 1. Rechtliche Grundlagen Die Anrechnung von Zahlungen, Rückerstattungs- oder Verrechnungssteuergutschriften hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Verzugs- oder Vergütungszinsen.
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 31 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 13-2/15
Mehr1406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
1 von 5 1406 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
MehrBMWF. Universitäten für Musik und darstellende Kunst Graz und Wien, Universität Mozarteum Salzburg: Vorbereitungslehrgänge; Follow up Überprüfung
BMWF Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung Universitäten für Musik und darstellende Kunst Graz und Wien, Universität Mozarteum Salzburg: Vorbereitungslehrgänge; Follow up
MehrJahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.
MehrDarstellung der Komponenten des Konzerneigenkapitals und ihrer Entwicklung
Stellungnahme des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Darstellung der Komponenten des Konzerneigenkapitals und ihrer Entwicklung (beschlossen in der Sitzung des Fachsenats
Mehr4.23 Gas- und Wasserwirtschaftszentrum GmbH & Co. KG. Telefon: (0228) Telefax: (0228)
4.23 Gas- und Wasserwirtschaftszentrum GmbH & Co. KG 4.23.1 Allgemeine Unternehmensdaten GWZ Gas- und Wasserwirtschaftszentrum GmbH & Co. KG Josef-Wirmer-Straße 1 53123 Bonn Telefon: (0228) 25 98-0 Telefax:
MehrMosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.
Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013
MehrWASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG
Marktgemeinde Nußdorf-Debant WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG Der Gemeinderat der Marktgemeinde Nußdorf-Debant hat in seiner Sitzung vom 22. April 2002 beschlossen, aufgrund des 16 Abs. 3 Ziff. 4 Finanzausgleichsgesetz
MehrStrategieprogramm Intelligente Verkehrssysteme und Services plus
Strategieprogramm Intelligente Verkehrssysteme und Services plus Leitfaden zur Berichtslegung und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit Für Projekte im Rahmen des österreichischen Strategieprogramms IV2Splus-
Mehr