ELStAM Information Hinweise für Arbeitgeber und Softwarehersteller
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- Dorothea Bruhn
- vor 7 Jahren
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1 Seite: 1 Die nachfolgenden Beschreibungen geben Hinweise zur Beantragung und Bereitstellung von Freibeträgen im ELStAM-Verfahren. Inhalt 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG Ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG Die Kombination von einem Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG und einem Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG Sonderfall: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten... 6 Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren Der Arbeitnehmer kann im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens beantragen, - dass ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG auf zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse aufgeteilt wird oder - dass ein Freibetrag bei einem Nebenarbeitsverhältnis berücksichtigt wird, der als Hinzurechnungsbetrag bei dem Hauptarbeitsverhältnis angesetzt wird ( 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG). Zur Beschreibung der Bereitstellung von Frei- und Hinzurechnungsbeträge im Zuge eines Jahreswechsels wird auf das bereits veröffentlichte Dokument unter hingewiesen.
2 Seite: 2 1. Ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG Der Arbeitnehmer beantragt die Berücksichtigung eines Freibetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG (z.b. Werbungskosten, Sonderausgaben, Pauschbetrag für behinderte Menschen) bei seinem Finanzamt. Liegt mehr als ein Arbeitsverhältnis vor, kann der Freibetrag entsprechend des Antrags des Arbeitnehmers auf die Arbeitsverhältnisse verteilt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitnehmer, kann eine Speicherung der vollständigen Freibetragsverteilung durch den Bearbeiter im Finanzamt erst erfolgen, wenn alle betroffenen Arbeitgeber angemeldet haben. Beispiel 1: Der Arbeitnehmer beantragt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag für Werbungskosten in Höhe von Der Arbeitnehmer hat ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis. Im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt der Arbeitnehmer an, dass der Freibetrag verteilt werden soll. Von dem beantragten Freibetrag sollen dem Hauptarbeitsverhältnis und sollen dem Nebenarbeitsverhältnis zugeordnet werden. Die Speicherung des Freibetrags mit der entsprechenden Verteilung führt dazu, dass dem Hauptarbeitgeber mit der nächsten Monatsliste einen Jahresfreibetrag in Höhe von und dem Nebenarbeitgeber einen Jahresfreibetrag in Höhe von zum Abruf bereitgestellt wird. 2. Ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG Durch die Regelung des 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG kann bei einem Nebenarbeitsverhältnis ein Freibetrag bis zur Höhe des Betrages berücksichtigt werden, der dem zu versteuernden Jahresbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 5 EStG) entspricht, bis zu dem für das Hauptarbeitsverhältnis keine Lohnsteuer zu erheben ist. Durch die Berücksichtigung eines entsprechenden (steuerpflichtigen) Hinzurechnungsbetrages für das Hauptarbeitsverhältnis wird eine zutreffende Besteuerung des Arbeitslohns sichergestellt. Der Arbeitnehmer beantragt dazu den Gesamtbetrag des Freibetrages im Sinne des 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG bei seinem Finanzamt und teilt dem Arbeitgeber des weiteren Arbeitsverhältnisses mit, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG von diesem abgerufen werden soll. Der Hauptarbeitgeber erhält nur den Betrag als Hinzurechnungsbetrag, der tatsächlich von einem oder mehreren Nebenarbeitgebern abgerufen wurde.
3 Seite: 3 Beispiel 2: Der Arbeitnehmer beantragt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags in Höhe von Der Arbeitnehmer hat ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis. Das Finanzamt speichert aufgrund des Antrags des Arbeitnehmers nur die Höhe des zur Verfügung stehenden, abrufbaren Freibetragsvolumens. Der Arbeitnehmer teilt seinem Nebenarbeitgeber mit, dass ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrages nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG abgerufen werden soll. In der Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses gibt der Nebenarbeitgeber diesen Betrag an. Im Rahmen der Anmeldebestätigungsliste wird dem Nebenarbeitgeber ein Jahresfreibetrag in Höhe von zum Abruf bereitgestellt. Die folgende dem Hauptarbeitgeber zum Abruf bereitgestellte Monatsliste erhält daraufhin den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag in Höhe von Hinweis: Die Speicherung des zur Verfügung stehenden, abrufbaren Freibetragsvolumens führt nicht dazu, dass in der nächsten Monatsliste ein Freibetrag zum Abruf bereitgestellt wird.
4 Seite: 4 3. Die Kombination von einem Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG und einem Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG Für den Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG und einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zu kombinieren. Beispiel 3: Der Arbeitnehmer hat ein Hauptarbeitsverhältnis und zwei Nebenarbeitsverhältnisse. Bei dem Hauptarbeitsverhältnis verdient der Arbeitnehmer bei den Nebenarbeitsverhältnissen wird der Arbeitnehmer mit (Nebenarbeitgeber 1 = NAG 1) und (Nebenarbeitgeber 2 = NAG 2) entlohnt. Damit bei den Nebenarbeitsverhältnissen, die beide mit Steuerklasse VI abgerechnet werden, keine Lohnsteuer einbehalten wird, beantragt der Arbeitnehmer einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG in Höhe von und verteilt diesen auf die beiden Nebenarbeitsverhältnisse (3.600 bei NAG 1 und bei NAG 2). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen) in Höhe von 720. Der Arbeitnehmer teilt dem NAG 1 und dem NAG 2 jeweils mit, in welcher Höhe der Freibetrag abgerufen werden soll. Die Beschäftigung bei NAG 1 beginnt am , die Beschäftigung bei NAG 2 beginnt am Die Beschäftigung bei dem HAG besteht bereits. Der Arbeitnehmer hat bei dem Finanzamt einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG in Höhe von und einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 EStG in Höhe von 720 beantragt. In den bisherigen Änderungslisten für den Hauptarbeitgeber war der Freibetrag in Höhe von 720 enthalten.
5 Seite: 5 Am meldet NAG 1 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung mit, dass ein Freibetrag in Höhe von gewünscht ist. - Anmeldebestätigung für NAG 1: Stkl VI mit Freibetrag ab dem Änderungsliste für den HAG (Anfang April zum Abruf bereitgestellt): ab dem Hinzurechnungsbetrag Freibetrag 720 Am meldet NAG 2 den Arbeitnehmer an und gibt in der Anmeldung an, dass ein Freibetrag in Höhe von abgerufen werden soll. - Anmeldebestätigung für NAG 2: Stkl VI mit Freibetrag ab dem Änderungsliste für den HAG (Anfang Juni zum Abruf bereitgestellt): ab dem Hinzurechnungsbetrag Freibetrag 720 Aktuell erhält der Hauptarbeitgeber sowohl den Freibetrag als auch den Hinzurechnungsbetrag. Die Saldierung der Beträge erfolgt vorerst nur durch die Software des Arbeitgebers. Beispiel 4: Der Arbeitnehmer hat ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer beantragt im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG in Höhe von und beantragt zusätzlich, dass der Freibetrag nur dem Nebenarbeitsverhältnis zugeordnet werden soll. Weiterhin beantragt der Arbeitnehmer einen Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrags in Höhe von Das Finanzamt speichert aufgrund des Antrags des Arbeitnehmers die Höhe des zur Verfügung stehenden, abrufbaren Freibetragsvolumens. Der Arbeitnehmer teilt seinem Nebenarbeitgeber mit, dass ein Freibetrag aufgrund eines Hinzurechnungsbetrages nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zur Verfügung steht. In der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses gibt der Nebenarbeitgeber den gewünschten Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG in Höhe von an. Im Rahmen der Anmeldebestätigungsliste wird dem Nebenarbeitgeber ein Freibetrag in Höhe von zum Abruf bereitgestellt. Die folgende dem Hauptarbeitgeber zum Abruf bereitgestellte Monatsliste erhält daraufhin den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag in Höhe von
6 Seite: 6 4. Sonderfall: ELStAM bei verschiedenen Lohnarten Zahlt der Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge, sind diese wegen des Grundsatzes eines einheitlichen Dienstverhältnisses zu einem Arbeitgeber zusammenzurechnen. Der Abruf von ELStAM für ein zweites Dienstverhältnis des Arbeitnehmers durch denselben Arbeitgeber ist nicht möglich. Behandelt der Arbeitgeber solche Bezüge bei der Durchführung des Lohnsteuerabzugs wie Bezüge aus unterschiedlichen Dienstverhältnissen, sind für Lohnabrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2015 enden, bzw. für sonstige Bezüge, die vor dem 1. Januar 2015 zufließen, die vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM für einen der gezahlten Bezüge anzuwenden. Für den jeweils anderen Bezug ist die Steuerklasse VI ohne weiteren Abruf von ELStAM für ein zweites Dienstverhältnis zu Grunde zu legen (vgl. BMF- Startschreiben vom 25. Juli 2013, III Arbeitgeber unter Punkt 5). Bei Anwendung dieser Sonderregelung besteht weder die Möglichkeit einen Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG zu gewähren, noch die Möglichkeit, dass ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 EStG auf zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse aufgeteilt wird.
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