Vorname... Zuname... Geburtsort... Geburtsdatum... wohnhaft in PLZ... Gemeinde Tel... Fax...
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- Annika Kranz
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1 Stempelmarke 16,00 Dem Amt vorbehalten: Wohnbauakt:.... An:... Bei:... Autonome Provinz Bozen Abteilung 25 Wohnungsbau Amt für Wohnbauprogrammierung Kanonikus-M.-Gamper-Straße Bozen 1. Stock Büro 112 Tel.: /18 Fax: corinna.guida@provinz.bz.it gabriella.filippi@provinz.bz.it PEC (zertifiziertes elektronisches Postfach): wohnbauprogramm.programmazioneedilizia@pec.prov.bz.it Antrag auf Umschreibung der Wohnbauförderung auf die Nachfolger aufgrund des Ablebens des Förderungsempfängers Artikel 69 des Landesgesetzes vom Nr. 13 A. Antragsteller/in Vorname... Zuname... Geburtsort... Geburtsdatum... wohnhaft in PLZ... Gemeinde... Fraktion. Straße Nr Tel.... Fax... Steuernummer B. Vorhaben 1. Fall. Einer der Nachfolger ist im Besitz der allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung des Landes: Ansuchen um Umschreibung der an Herrn/Frau... verstorben am... gewährten Wohnbauförderung auf den/die nachstehend angeführten Nachfolger: die geförderte Wohnung wird von... ständig und tatsächlich bewohnt. 2. Fall. Keiner der Nachfolger ist im Besitz der allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wohnbauförderung des Landes und vermietet/verleiht die geförderte Wohnung: Ansuchen um Umschreibung der an Herrn/Frau...; verstorben am... gewährten Wohnbauförderung auf den/die nachstehend angeführten Nachfolger: die geförderte Wohnung wird von... mit registriertem Miet- oder Leihvertrag besetzt. C. Strafrechtlich verfolgbar ist man im Falle unwahrer oder unvollständiger Erklärungen im Sinne von Artikel 76 des Dekretes des Präsidenten der Republik Nr. 445 vom 28. Dezember 2000.
2 D. Anlage Anlagen für den 1. und 2. Fall: Kopie eines gültigen Ausweises und Steuernummer der Nachfolger auf denen die Förderung umgeschrieben wird Kopie des Erbscheines und des Grundbuchsantrages mit Tagebuchzahl oder Kopie des Grundbuchsdekretes Ermächtigung zur Überprüfung der geförderten Wohnung (siehe Anlage) Mitteilung der neuen Bankverbindung (bei Minderjährigen Ermächtigung des Vormundschaftsrichters, dass der Vormund die Beiträge einheben darf) nur wenn noch Auszahlungen von Beiträgen ausständig sind Weitere Anlagen nur für den 1. Fall (wenn der hinterbliebene Ehegatte nicht bereits Förderungsempfänger ist) Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung Erklärung anstelle einer Bescheinigung zur Feststellung der allgemeinen Voraussetzungen; (siehe Anlage) Kopie der Steuererklärungen des Jahres... und... (für das Einkommen... und...) mit der Zustimmung zur Abgabe der Steuererklärungen (siehe Anlage). Die Kopien der Steuererklärungen können mit einer Selbsterklärung ersetzt werden. Das Formular kann von der Website der Abteilung Wohnungsbau, Formular-Service ( heruntergeladen werden oder auf Wunsch verschickt werden im Falle, dass die Wohnung auf gefördertem Bauland errichtet wurde, Erklärung der Gemeinde über das Bestehen der Voraussetzungen für die Zuweisung von gefördertem Bauland Weitere Anlagen nur für den 2. Fall: Erklärung anstelle einer Bescheinigung zur Feststellung der allgemeinen Voraussetzungen (siehe Anlage) Kopie der Steuererklärungen des Jahres... und... (für das Einkommen... und...) falls verheiratet, von beiden Ehepartnern, mit der Zustimmung zur Abgabe der Steuererklärungen (siehe Anlage). Die Kopien der Steuererklärungen können mit einer Selbsterklärung ersetzt werden. Das Formular kann aus der Website der Wohnungsbau, Formular-Service ( herunterladen oder auf Wunsch verschickt werden im Falle, dass die Wohnung auf gefördertem Bauland errichtet wurde, Erklärung der Gemeinde über das Bestehen der Voraussetzungen des Mieters für die Zuweisung von gefördertem Bauland Nach der Überprüfung der allgemeinen Voraussetzungen des Mieters/Entleihers, kann der Miet- oder Leihvertrag abgeschlossen werden. Die Umschreibung der Wohnbauförderung erfolgt nach Einreichung einer Kopie des bei der Agentur der Einnahmen registrierten Mietvertrages/Leihvertrages und nachdem der Mieter/Entleiher den meldeamtlichen Wohnsitz in die geförderte Wohnung verlegt hat. E. Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (Legislativdekret Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes Nr.13/1998 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Direktor der Abteilung 25 Wohnungsbau. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des Legl.D. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. F. Korrespondenz mit dem Landesamt Der/die Antragsteller erklärt/erklären, in Bezug auf dieses Verfahren mit dem zuständigen Landesamt nur über folgendes zertifiziertes elektronisches Postfach (PEC) kommunizieren zu wollen: PEC..... Datum... Unterschrift/en
3 ERKLÄRUNG ANSTELLE EINER BESCHEINIGUNG ZUR FESTSTELLUNG DER ALLGEMEINEN VORAUSSETZUNGEN (ART. 45, DES L.G. 13/98) (Art. 5, Landesgesetzes 22. Oktober 1993, Nr. 17 und nachfolgende Abänderungen und Ergänzungen) (VOLLSTÄNDIG AUSZUFÜLLEN) Der/Die unterfertigte... erklärt Folgendes: 1) in... am... geboren zu sein; 2) in...,...-str. Nr....wohnhaft zu sein; Tel.. 3) entweder den Arbeitsplatz in Südtirol seit... zu haben oder; 4) den meldeamtlichen Wohnsitz in Südtirol seit... zu haben; 5) aktueller Arbeitsplatz:. 6) dass seine/ihre Familie sich wie folgt zusammensetzt: (Vor- und Zuname) (Geburtsort und Datum) (Verwandtschaftsverhältnis) 7) dass er/sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zu den Wohnbauförderungen des Landes laut Art. 45, Absatz 1, Buchstabe a), b), c) und d) des L.G. vom , Nr. 13, besitzt: den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren im Lande zu haben; nicht Eigentümer/in, Fruchtnießer/in, Gebrauchsinhaber/in oder Wohnrechtsinhaber/in einer dem Bedarf seiner/ihrer Familie angemessenen und leicht erreichbaren Wohnung zu sein, und auch in den letzten 5 Jahren nicht das Eigentum, das Fruchtgenuss, das Gebrauchsrecht oder das Wohnungsrecht einer solchen Wohnung veräußert zu haben; dasselbe gilt für den nicht getrennten Ehegatten und für die in eheähnlicher Beziehung lebende Person laut Art. 7 des D.LH. Nr. 42/99 in geltender Fassung; nicht zu einem öffentlichen Beitrag für den Bau/Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden zu sein und nicht Mitglied einer Familie zu sein, die zu einem öffentlichen Beitrag für den Bau/Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden ist. nicht über ein Gesamteinkommen zu verfügen, welches die Einkommenshöchstgrenzen übersteigt, die von Artikel 58 des L.G. Nr. 13/98 vorgesehen sind (notwendige Unterlage: Steuererklärung der letzten 2 Jahre). Der/die Erklärende ist davon in Kenntnis, dass er/sie im Falle unwahrer oder unvollständiger Erklärungen laut Artikel 76 des D.P.R. Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 strafrechtlich verfolgbar ist, und dass die aufgrund der unwahren Angaben eventuell erhaltenen Förderungen verfallen. Das Amt wird stichprobenartige Kontrollen über den Wahrheitsgehalt der abgegebenen Erklärungen durchführen (Art. 5, L.G. Nr. 17/1993). Vorliegende Selbsterklärung wird zur Ergänzung des Gesuches um... abgegeben, das von Herrn/Frau....., geb. am..., der Abteilung 25 vorgelegt wurde. Mitteilung gemäß Datenschutzgesetz (Legl.D.Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes Nr.13/1998 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Abteilungsdirektor der Abteilung 25 Wohnungsbau. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 7-10 des Legl.D. Nr. 196/2003 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen...., am (Unterschrift) Diesem Schreiben muss eine Ablichtung der Identitätskarte des/der Erklärenden beigelegt werden.
4 AUTORIZZAZIONE ALL ISPEZIONE DELL ALLOGGIO AGEVOLATO Al solo fine di verificare l esatto adempimento degli obblighi connessi alla concessione dell agevolazione edilizia. Il richiedente/i richiedenti nato/a a il e nato/a a il autorizza/no la Provincia Autonoma di Bolzano a far ispezionare gli immobili soggetti al vincolo sociale, da persona di fiducia dell ente, alla quale il/i beneficiario/i dovrà/nno a propria cura e a spese della Provincia Autonoma di Bolzano, apprestare i mezzi necessari per l adempimento del relativo incarico. Consenso all utilizzo dei dati personali ai sensi della legge sulla tutela (Decreto legislativo n. 196/2003) Titolare dei dati è la Provincia Autonoma di Bolzano. I dati forniti verranno trattati dall Amministrazione provinciale anche in forma elettronica, per l applicazione della legge provinciale n. 13/1998. Responsabile del trattamento è il direttore della ripartizione 25 - Edilizia abitativa. Il conferimento dei dati è obbligatorio per lo svolgimento dei compiti amministrativi richiesti. In caso di rifiuto di conferimento dei dati richiesti non si potrà dare seguito alle richieste avanzate ed alle istanze inoltrate. In base agli articoli 7-10 del D.Lgs. 196/2003 il/la richiedente ottiene con richiesta l accesso ai propri dati, l estrapolazione ed informazioni su di essi e potrà, ricorrendone gli estremi di legge, richiederne l aggiornamento, la cancellazione, la trasformazione in forma anonima o il blocco. Data e Firma ERMÄCHTIGUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG DER GEFÖRDERTEN WOHNUNG Um die genaue Einhaltung der Verpflichtungen, die mit der Gewährung der Wohnbauförderung verbunden sind, kontrollieren zu können ermächtigt/ermächtigen der Gesuchsteller/die Gesuchsteller geboren in am und geboren in am die Autonome Provinz Bozen, die mit der Sozialbindung zu belastenden Liegenschaften von Personen ihres Vertrauens überprüfen zu lassen. Der Förderungsempfänger muss auf Anfrage die dazu notwendigen Mittel bereitstellen, wobei allfällige Kosten von der Autonomen Provinz Bozen übernommen werden. Zustimmung zur Verwendung der Daten gemäß Datenschutzgesetz (Legislativdekret Nr. 196/2003) Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse des Landesgesetzes Nr.13/1998 verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Abteilungsdirektor der Abteilung 25 - Wohnungsbau. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der Antragsteller/die Antragsteller/in erhält auf Anfrage gemäß den Artikeln 7-10 des Legl.D. Nr. 196/2003 Zugang zu den eigenen Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Datum und Unterschrift
5 La sottoscritta / il sottoscritto / i sottoscritti Consapevole/i di poter fornire i dati reddituali con una dichiarazione sostitutiva di certificazione, dichiara/no di consegnare di sua/loro spontanea volontà agli uffici della ripartizione edilizia abitativa copia delle dichiarazioni dei redditi necessarie per l elaborazione della domanda presentata il / /. Si assume/assumono la piena responsabilità riguardo la correttezza e completezza della documentazione consegnata. Si impegna/no a comunicare tempestivamente ogni variazione delle dichiarazioni dei redditi consegnate, intercorsa successivamente alla presentazione della domanda. Data / / Firma Firma Die unterfertigte / der unterfertigte / die unterfertigten Ist/sind in Kenntnis, dass die Daten bezüglich der Einkommen mittels einer Ersatzerklärung vorgelegt werden können. Sie / er erklärt/erklären aus freiem Willen den Ämtern der Abteilung Wohnungsbau eine Kopie der Steuererklärung/en, welche für die Bearbeitung des am.. vorgelegten Antrages notwendig ist bzw. sind, zu übergeben. Sie / er übernimmt/übernehmen die volle Verantwortung für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vorgelegten Abschriften. Sie / er verpflichtet/verpflichten sich unverzüglich jede Änderung der vorgelegten Steuererklärungen mitzuteilen, die nach der Vorlage des Gesuches eingetreten ist. Datum.. Unterschrift Unterschrift
Übernahme der Wohnbauförderung seitens des Zuschlagsempfängers im Falle einer Zwangsversteigerung
Stempelmarke 16,00 Dem Amt vorbehalten: Wohnbauakt:...... An:... Bei:... Autonome Provinz Bozen Abteilung 25 Wohnungsbau Amt für Wohnbauprogrammierung Kanonikus-M.-Gamper-Str. 1 39100 Bozen 1. Stock Zimmer
MehrAntrag um Ermächtigung zur Abtretung des Fruchtgenussrechtes zulasten der geförderten Wohnung im 2. Jahrzehnt.
Stempelmarke 16,00 Dem Amt vorbehalten: Wohnbauakt:...... An:... Bei:... Autonome Provinz Bozen Abteilung 25 Wohnungsbau Amt für Wohnbauprogrammierung Kanonikus-M.-Gamper-Str. 1 39100 Bozen 1. Stock Zimmer
MehrAntrag um Ermächtigung zum Verkauf der geförderten Wohnung und zur Übertragung der Wohnbauförderung und der Sozialbindung auf eine andere Wohnung
Stempelmarke 16,00 Dem Amt vorbehalten: Wohnbauakt:...... An:... Bei:... Autonome Provinz Bozen Abteilung 25 Wohnungsbau Amt für Wohnbauprogrammierung Kanonikus-M.-Gamper-Str. 1 39100 Bozen 1. Stock Zimmer
MehrAntrag um Ermächtigung zur Abtretung des Fruchtgenussrechtes zulasten der geförderten Wohnung im 2. Jahrzehnt.
Stempelmarke zu 16,00 HIER anbringen ACHTUNG: Falls der Antrag mittels PEC oder E-Mail übermittelt wird, muss die Stempelmarke nicht angebracht werden, sondern die untenstehenden Felder ausgefüllt werden:
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