Seminar Kommunalökonomie in der Praxis bei H. Schröer Fachbereich IV Universität Trier. Max Justus Klöppinger, B.A.

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1 Seminar Kommunalökonomie in der Praxis bei H. Schröer Fachbereich IV Universität Trier Max Justus Klöppinger, B.A.

2 Einstieg aus dem kommunalen Finanzausgleich Zweckzuweisungen Kritische Auseinandersetzung Diskussion

3 Was sind? Mittelverteilung von übergeordneter auf untergeordnete Gebietskörperschaft Hier: Vom Land auf die Kommune Wer bekommt? Kreisfreie Städte, Landkreise, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, Ortsgemeinden Woher kommen die? Aus dem Topf des kommunalen Finanzausgleichs

4 Was ist der kommunale Finanzausgleich? Verbundmasse (2008: Mio. Euro) Anteil an Landeseinnahmen der Gemeinschaftssteuern Anteil an anderen Einnahmen des Landes Umlagen (2008: Mio. Euro) Zweckzuweisungen Sonstige (z.b. Bedarfszuweisungen)

5 Quelle:

6 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

7 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

8 Abschnitt 2 LFAG ( 7 bis 17a) Fließen in den kommunalen Haushalt ein Können von Kommune frei verwendet werden 2008: Mio. Euro in Rheinland-Pfalz -> ca. 60 % aller

9 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

10 A ( 8 LFAG) Erhalten Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte Ziel: Ausgleich unterschiedlicher Steuerkraft Bemessungsgrundlage: Steuerkraftmesszahl Reale Steuerkraft der Kommune mit Nivellierungssätzen umgerechnet Bedingung: Steuerkraftmesszahl unter 76,24 % des Landesdurchschnitts Zuweisung gleicht Differenz bis zu diesem Sockelbetrag aus

11 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

12 B1 ( 9 LFAG) Erhalten Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise Ziel: Fester Sockelbetrag für jede Gebietskörperschaft Fixer Betrag pro Einwohner: Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte: Kreisfreie Städte: Landkreise: 10 Euro/Einwohner 46 Euro/Einwohner 27 Euro/Einwohner

13 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

14 B2 ( 9 LFAG) Erhalten Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte und Landkreise Ziel: Ausgleich von Finanzkraftunterschieden Bemessung: (Bedarfsmesszahl Finanzkraftmesszahl) / 2

15 Bedarfsmesszahl: (Hauptansatz + Leistungsansatz) * Grundbetrag Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte: Einwohnerzahl * 0,36 Landkreise: Einwohnerzahl * 0,64 Kreisfreie Städte: Einwohnerzahl Bei besonderer Mehrbelastung einer Gebietskörperschaft, angegeben als Einwohnergleichwerte 2008: 894 Euro

16 Finanzkraftmesszahl: Steuerkraftmesszahl + A Normierte Steuereinnahmen

17 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

18 Investitionsschlüsselzuweisung ( 10 LFAG) Ziel: r Zuschuss für Investitionstätigkeit Bemessung: Erhöhung des Grundbetrages von B2 (2008: von 894 auf 910 Euro)

19 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

20 Straßenzuweisung ( 14 LFAG) Erhalten die Gebietskörperschaften, die Träger der Straßenbaulast sind Bemessung: Straßenmesszahl * Grundbetrag Landkreise: Erster Meter Kreisstraße pro Einwohner + zweiter Meter Kreisstraße pro Einwohner * 1,5 + weitere Meter Kreisstraße pro Einwohner * 2 + jeder Meter Bundes- oder Landesstraße * 2,5 Kreisfreie Städte: Jeder Meter Kreisstraße * 2 + jeder Meter Bundes- oder Landesstraße * 2,5 2009: 4,17 Euro

21 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

22 zum Ausgleich von Beförderungskosten( 15 LFAG) zur Erstattung der Kosten für die Ausgleichsämter ( 16 LFAG) aus dem Ausgleichsstock ( 17 LFAG) zur Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Optimierung kommunaler Strukturen ( 17a LFAG)

23 Kommunaler Finanzausgleich (1.740 Mio. ) (1.041 Mio. ) Zweckzuweisungen (699 Mio. ) Straßenzuweisungen en (860 Mio. ) Sonstige allgemeine A (193 Mio. ) B1 (142 Mio. ) B2 (525 Mio. ) Investitionsschlüsselzuweisung

24 Abschnitt 3 ( 18 LFAG) für bestimmte Zwecke Bedingungen: Keine sonstige Förderung des Vorhabens aus Landesmitteln Investitionskosten des Vorhabens lassen sich nicht durch Entgelte decken Kommune kann Eigenanteil aufbringen Ziele der Raumordnung werden berücksichtigt

25 Mögliche Zwecke nach 18 LFAG: Kommunale Sport-, Spiel-, Freizeit- und Fremdenverkehrsanlagen sowie Vorhaben von Gemeinden, die als Heilbad, Kneipp-Heilbad, Felke-Heilbad, Kneipp-Kurort, Felke-Kurort, heilklimatischer Kurort oder Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb anerkannt sind, Bau, Umbau, Ausbau und grundlegende Sanierung kommunaler Straßen, insbesondere von Ortsdurchfahrten und Zubringerstraßen, kommunaler Brücken, kommunaler Parkhäuser und Tiefgaragen, die der Entlastung der Stadtkerne dienen, von Kreuzungsanlagen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Kommunale verkehrswirtschaftliche Investitionen und Förderungsmaßnahmen im Bereich öffentlicher Verkehre, Kommunale Vorhaben der Wasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, der Stoffstromwirtschaft, der Energieeffizienz, der Energieversorgung und des Bodenschutzes, Kommunales Krankenhauswesen, Sonstige kommunale Vorhaben oder kommunale Beteiligungen an Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert (Investitionsstock), Vorhaben oder Beteiligungen der Stadt Mainz im Sinne der Nummer 6 im Hinblick auf ihre besonderen Aufgaben als Landeshauptstadt, Kommunale Theater, Orchester, Kulturprojekte, Musikschulen, Büchereien, Museen und Kulturdenkmäler sowie das Staatstheater Mainz, die Träger der Jugendämter für Personalkosten der Kindertagesstätten, Dorferneuerung, Stadterneuerung, Kommunale Vorhaben zur Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen einschließlich Gründer- und Gewerbezentren sowie zur Umwandlung militärischer Liegenschaften, Einstieg Kommunale Schulbauten einschließlich Zweckzuweisungen deren Erstausstattung. Kritik Diskussion

26 Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung Verhältnis zwischen allgemeinen und Zweckzuweisungen kompliziert und kaum nachvollziehbar Zweckzuweisungen meist nur als anteilige Kostenübernahme > Kommune benötigt Eigenanteil

27 Wie lassen sich gerechter gestalten? Wie lassen sich vereinfachen? Sollten sämtliche Mittel allgemeinen zufließen?

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