Die Eltern sind spätestens 10 Wochen vor dem Versetzungstermin zu benachrichtigen.
|
|
- Jan Acker
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Warnungen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) 50 Abs. 4 Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern. APO-S I 27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen 1. in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird, 2. in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder 3. zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen wird. Dazu s. auch die Erläuterungen in der APO-S I unter 27 sowie eine Übersicht über die Notenkonstellationen für die Versetzung / Nichtversetzung (s.u. S. 3f.). APO-S I 7, zu Absatz 4 Die Eltern sind spätestens 10 Wochen vor dem Versetzungstermin zu benachrichtigen. APO-GOSt 9 Versetzung in die Qualifikationsphase Abs. 4 Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache gemäß 8 Abs. 2 Satz 1 müssend durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich. Abs. 7 Die Schule informiert die Eltern gemäß 50 Abs. 4 SchulG in der Regel 10 Wochen vor der Zeugnisausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächen gefährdet ist. Dazu s. auch die Erläuterungen in der APO-GOSt unter 9 sowie eine Übersicht über die Notenkonstellationen für die Versetzung / Nichtversetzung (s.u. S. 5). Stand: 28. April
2 Prozedere am MPG - Die schuljahresaktuellen Termine entnehmen Sie bitte dem Jahresterminkalender. Außerdem wird Herr Baumgärtner Sie konkret in einer Mail auf die Termine hinweisen. - Herr Baumgärtner legt die Mahnungserfassungslisten in die Fächer der Klassenlehrer_innen / Beratungslehrer_innen Sek. II. Auf der Liste sind die Halbjahresnoten aufgeführt. - Die Kolleg_innen notieren auf den Listen in der Zeile unter den Halbjahresnoten, in welchen Fächern die Note 4- oder schlechter ist. - Die Klassenlehrer_innen / Beratungslehrer_innen Sek. II überprüfen auf der Basis von APO-S I 27 bzw. APO-GOSt 9, welche Schüler_innen gewarnt werden müssen und machen bei den zu warnenden Schüler_innen ein Kreuz in das dafür vorgesehene Feld. - Bei Rückfragen und Unklarheiten wenden sie sich an die Koordinatoren (Erprobungsstufen-, Mittelstufen-, Oberstufenkoordinator_in) bzw. die Schulleitung. - Die Klassenlehrer_innen / Beratungslehrer_innen Sek. II geben die bearbeiteten Listen Herrn Baumgärtner zurück. - Herr Baumgärtner druckt anhand dieser Listen die Warnungen aus und legt sie den Klassenlehrer_innen / Beratungslehrer_innen Sek. II zur Unterschrift vor. - Die Warnungen, die bei Nichtversetzung das Verlassen der Schule zur Folge hätten, legt Herr Baumgärtner der Schulleitung zur Unterschrift vor. - Die Klassenlehrer_innen / Beratungslehrer_innen Sek. II geben die unterschriebenen Warnungen zeitnah (s. Einhaltung der Warnungsfrist) und die Warnungslisten an das Sekretariat. Sie behalten eine Kopie der Warnungsliste für ihre eigenen Unterlagen (hilfreich z. B. für den Elternsprechtag zur eigenen Übersicht). - Die Sekretärinnen kopieren die Warnungen, legen eine Warnung in die Schülerakte, verschicken die Warnungen und markieren auf der Liste, dass die Warnung verschickt worden ist. - Die Klassenlehrer_innen / Beratungslehrer_innen EF heften den unterschriebenen Abschnitt der Warnung in den Stammblättern ab. - Ein Nachwarnungstermin ist rechtlich nicht mehr vorgesehen. Stand: 28. April
3 Stand: 28. April
4 Stand: 28. April
5 Versetzung von der EF in die Q1 Stand: 28. April
Versetzung in die Qualifikationsphase 1
Versetzung in die Qualifikationsphase 1 9 APO-GOSt (1) Die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 richtet sich nach 50 SchulG. (2) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen
MehrWie einigen von Ihnen kürzlich versprochen, sind im Folgenden einige wichtige Verordnungen für die Mittelstufe zusammengetragen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Wie einigen von Ihnen kürzlich versprochen, sind im Folgenden einige wichtige Verordnungen für die Mittelstufe zusammengetragen. Einige Paragraphen sind für bestimmte
MehrJahrgangsstufenversammlung EF am
Abiturjahrgang 2019 Jahrgangsstufenversammlung EF am 13.09.2016 Thema: Versetzung am Ende der Einführungsphase, Abschlüsse, Termine, Verschiedenes Gliederung: Folie Nr. 2 Versetzungsbedingungen EF Q1 Nachprüfung
MehrMinisterium Schule und Weiterbildung des. Die Ministerin
Ministerium Schule und Weiterbildung des Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
MehrVersetzungsbestimmungen, Schulabschlüsse und Berechtigungen. 28 Besondere Versetzungsbestimmungen
Auszüge aus der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) vom 15.02.2016. Den kompletten Text finden Sie
MehrABI 2018 Herzlich willkommen! Goethe-Gymnasium NRW-Sportschule
ABI 2018 Herzlich willkommen! Goethe-Gymnasium NRW-Sportschule Goethe-Gymnasium NRW-Sportschule Die Versetzungsbedingungen finden sich in Abs. 4. Wie in der Sekundarstufe I wird versetzt, wer in allen
MehrAbschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:
Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt
MehrSIEBENGEBIRGSSCHULE Verbundschule LES
Handreichung und Vereinbarungen für Prüfungen, Versetzungen und Abschlüsse an der Siebengebirgsschule Bonn (Angelehnt an die verbindliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe 1 APO-SI
MehrOrdnung für die Versetzung
Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen
MehrAuszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009 66 Versetzung im Gymnasium
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund. Schuljahr 2017/18
Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Die Gymnasiale Oberstufe am Phoenix-Gymnasium Dortmund Schuljahr 2017/18 Änderungsverordnung der APO-GOSt Anpassung der APO-GOSt an die KMK-Vereinbarungen
Mehrvom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440; SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Mai 2010 (Nds. GVBl. S. 227)
Lesefassung ab 1.8.2010 Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995
MehrDie Gymnasiale OberSTufe am. Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium. Pritzwalk
Die Gymnasiale OberSTufe am Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium Pritzwalk Stundentafel Jahrgangsstufe 10 Fach Wst 1.AF Deutsch 4 Englisch 4 2.Fremdsprache (Fr, La, Ru seit JS7) 4 Ku, Mu, DS 2 Ku, Mu 1
MehrVom 10. April Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
Verordnung über die Versetzung, Kurseinstufung und den Wechsel des Bildungsganges an den allgemein bildenden Schulen (Versetzungs-, Kurseinstufungs- und Durchlässigkeitsverordnung VKDVO M-V) Vom 10. April
MehrErste Pflegschaftssitzung Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) Montag, :30 Uhr, Pädagogisches Zentrum
Erste Pflegschaftssitzung Jahrgangsstufe 10 (Einführungsphase) Montag, 2.08.2015 19:30 Uhr, Pädagogisches Zentrum 1 Tagesordnung 1. Allgemeine Informationen: Ausblick auf das kommende Schuljahr 2. Informationen
MehrVerordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO)
Verordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO) vom Aufgrund der 42 und 45 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl.
MehrDie Qualifikationsphase
Die Qualifikationsphase Versetzung in die Qualifikationsphase und der Mittlere Schulabschluss Aufbau der gymnasialen Oberstufe Allgemeine Hochschulreife (Gesamtnote) 2/3 der Gesamtnote (Block I) 1/3 der
MehrWillkommen! Heiber. THG - GO: Übergang zur Einführungsphase 1
Willkommen! Einführungsphase 1 THG Die Theo Einführungsphase 2 Gymnasiale Oberstufe Klasse 5, 7,10 Gymnasium In zwei Jahren zum Abitur Allgemeine Hochschulreife ISS (Klasse 7 10/13) oder ISS in der Form
MehrKlassenpflegschaftssitzung Jg. 9 - Allgemeiner Teil. Gymnasium Dionysianum seit 1659
Klassenpflegschaftssitzung Jg. 9 - Allgemeiner Teil Gymnasium Dionysianum seit 1659 Aktuelles Homepage: www.dionysianum.de Terminkalender Aktuelle Infos zur Jahrgangsstufe 2 Spezifika der Jahrgangsstufe
MehrDie gymnasiale Oberstufe am Heinrich-Böll-Gymnasium. Informationsveranstaltung
Die gymnasiale Oberstufe am Heinrich-Böll-Gymnasium Informationsveranstaltung Inhalt 1. Überblick über die Schullaufbahn a) Wochenstunden b) Fächerwahlen c) Leistungsbewertung 2. Der Weg zum Abitur a)
MehrFachleistungsdifferenzierung Was ist das? Wann setzt sie ein? Wie wird sie umgesetzt?
Fachleistungsdifferenzierung Was ist das? Wann setzt sie ein? Wie wird sie umgesetzt? Nachfolgend werden die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst: Fachleistungsdifferenzierung Sekundarschule
MehrFachhochschulreife, Rücktritt / Wiederholung und Abiturzulassung nach APO-GOSt B. am Tannenbusch-Gymnasium Bonn. Abiturjahrgang 2017
Fachhochschulreife, Rücktritt / Wiederholung und Abiturzulassung nach APO-GOSt B am Tannenbusch-Gymnasium Bonn Abiturjahrgang 2017 1 Die gymnasiale Oberstufe 2. Jahr (Q 2) 1. Jahr (Q 1) Abiturprüfungen
MehrStädt. Archigymnasium
Städt. Archigymnasium Informationsveranstaltung Die gymnasiale Oberstufe Die Einführungsphase Herzlich Willkommen Die gymnasiale Oberstufe ( II Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block ( II Abiturprüfungen
Mehrvom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440; SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 470; SVBl. S.
Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440;
MehrE r s t e r A b s c h n i t t Gemeinsame Vorschriften. 1 Begriffsbestimmungen
Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) Vom 19.Juni 1995 (Nds. GVBl S.184), geändert
MehrHaranni-Gymnasium Herne
Haranni-Gymnasium Herne Informationen über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe II im achtjährigen Gymnasium (G8) Stand: 7.5.214 Schwerpunkte des Vortrages - Aufbau der gymnasialen
MehrHaupt- und Realschulordnung der Deutschen Schule Mailand
DEUTSCHE SCHULE MAILAND Haupt- und Realschulordnung der Deutschen Schule Mailand Auf Empfehlung der Gesamtlehrerkonferenz vom Schulleitungskomitee der Deutschen Schule Mailand verabschiedete Fassung vom
MehrAusbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (Stand: )
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I Seit 1. August 2005 ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) für sämtliche n aller Schulformen der Sekundarstufe
MehrDIE SEKUNDARSTUFE II AN DER GESAMTSCHULE NIPPES EINE EINFÜHRUNG FÜR ELTERN UND SCHÜLER/INNEN
DIE SEKUNDARSTUFE II AN DER GESAMTSCHULE NIPPES EINE EINFÜHRUNG FÜR ELTERN UND SCHÜLER/INNEN BERATUNG UND INFORMATION IN DER GYMNASIALEN OBERSTUFE Einzelberatung Allgemeine Beratung Verbindliche Informationen
MehrDie gymnasiale Oberstufe. am Tannenbusch-Gymnasium Bonn. Abiturjahrgang 2019
Die gymnasiale Oberstufe am Tannenbusch-Gymnasium Bonn Abiturjahrgang 2019 1 Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen
MehrZeugnis- und Versetzungsordnung für die Deutschen Schulen in Spanien. Deutsche Schule Teneriffa Stand: A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN S.
Zeugnis- und Versetzungsordnung für die Deutschen Schulen in Spanien INHALTSVERZEICHNIS Deutsche Schule Teneriffa Stand: 21.01.2015 A ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN S. 1 1. Grundsätzliches S. 1 2. Zuständigkeit
MehrAggertal-Gymnasium Oberstufenberatung
Aggertal-Gymnasium Oberstufenberatung Übergang in die gymnasiale Oberstufe (8-jähriger Bildungsgang) Gliederung der gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung Abiturzulassung Qualifikationsphase Q1 und Q2 Versetzung
MehrAnne-Frank-Realschule Ettlingen
Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Realschulen (Realschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 (GBI. S. 147; K.u.U. 1984, S. 61) zuletzt geändert durch: Verordnung vom 5. Februar
MehrDie Oberstufe am Gymnasium Lindlar
Die Oberstufe am Gymnasium Lindlar Inhalt: 1. Allgemeines zur Oberstufe 4. Leistungsbewertung in der Oberstufe 5. Ausblick auf die Qualifikationsphase (Q1, Q2) und das Abitur Grundlage für die Oberstufe
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrGymnasium Dionysianum
Klassenpflegschaftssitzung Jg. 8 - Allgemeiner Teil 05.09.2016 Gymnasium Dionysianum seit 1659 Aktuelles Homepage: www.dionysianum.de Terminkalender Aktuelle Infos zur Jahrgangsstufe 2 Spezifika der Jahrgangsstufe
MehrTheodor- Heuss- Gymnasium 2014/15. Herzlich willkommen
Gymnasium 2014/15 Herzlich willkommen Versetzung Theodor- 10.1 10.2 Einführungsphase Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage
MehrStand: E r s t e r A b s c h n i t t. Gemeinsame Vorschriften
Stand: 15.06.015 Formatiert: Schriftart: 14 Pt., Fett Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung)
MehrDer Weg zum Abitur Die gymnasiale Oberstufe
Der Weg zum Abitur Die gymnasiale Oberstufe Erich Kästner-Gesamtschule Abiturjahrgang 2021 Berechtigung und Aufbau Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Abschluss der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe
MehrInformationen zum neuen Schulgesetz. Veränderte schulische Rahmenbedingungen aufgrund der Änderung des Schulgesetzes
Informationen zum neuen Schulgesetz Veränderte schulische Rahmenbedingungen aufgrund der Änderung des Schulgesetzes Die Schulgesetz-Novelle des Jahres 2014 Modifizierung der Schulgesetz-Novellen von 2007
MehrDer Weg zum Abitur Die gymnasiale Oberstufe
Der Weg zum Abitur Die gymnasiale Oberstufe Erich Kästner-Gesamtschule Abiturjahrgang 2020 Berechtigung und Aufbau Voraussetzung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Abschluss der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe
MehrZeugnis- und Versetzungsordnung
1. Anwendungsbereich Zeugnis- und Versetzungsordnung 1.1. Im 13-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 10. Dies gilt auch für das 12-jährige Schulsystem, allerdings kommt
MehrOrdnung zur Bewertung und Zensierung
Ordnung zur Bewertung und Zensierung Der Deutschen Internationalen Schule Dubai vom 16.10.2016 gültig für die Jahrgänge 3 und 4 der Grundschule und die Sekundarstufe I und II. Diese Ordnung ersetzt die
MehrAnlage 1. Lesehilfe für die ÜSCHO
Anlage 1 Lesehilfe für die ÜSCHO Ein kursorischer Überblick über die Änderungen soll ermöglichen, die bestimmte Schularten betreffenden Änderungen leichter zu identifizieren. Diese Änderungen können sodann
MehrOberstufe am CFG. Kurswahlen für die Qualifikationsphase 2. April 2014
Oberstufe am CFG Kurswahlen für die Qualifikationsphase 2. April 2014 Überblick Erst mal versetzt werden... Was ist neu in der Qualifikationsphase Fächer und Belegungspflicht Pflichtfächer und Mindestbelegung
MehrGymnasiale Oberstufe 2017
Wahlen zur Jahrgangsstufe EF Albrecht-Dürer-Gymnasium 58097 Hagen Heinitzstr. 73 2. Mai 2017 Gliederung Aufbau der gymnasialen Oberstufe 1 grundsätzliche Übersicht zur S II 2 Fächer in der S II 3 Abiturfächer
MehrGeltende Regelungen Änderungsentwurf ( )
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) Vom 17. Februar 2005 (Nds. GVBl. S. 51; SVBl. S. 171 - VORIS 22410), zuletzt geändert durch Verordnung
MehrErgänzende Bestimmungen
Fassung ab 1.9.2014 Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995 (Nds.
MehrKonrad-Adenauer-Gymnasium der Stadt Bonn für Jungen und Mädchen die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Konrad-Adenauer-Gymnasium der Stadt Bonn für Jungen und Mädchen die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang Die Folien wurden dem Informationsmaterial des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
MehrZeugnis- und Versetzungsordnung für die Deutschen Schulen in Spanien. - Deutsche Schule Valencia - (gültig ab Schuljahr 2005/06)
Zeugnis- und Versetzungsordnung für die Deutschen Schulen in Spanien INHALTSVERZEICHNIS - Deutsche Schule Valencia - (gültig ab Schuljahr 2005/06) A Allgemeine Bestimmungen S. 1 1. Grundsätzliches S. 1
MehrPräsentation für die Informationsveranstaltung zur Wahl der Leistungskurse in der Jgst. EP(10)
Phasen der Ausbildung Zulassung Qualifikationsphase (Q1, Q2) Versetzung Einführungsphase (EP) Q2.II Q2.I Q1.II Q1.I EP.II EP.I 4. Fach 3. Fach 2. LK 1. LK 2 LK und 8 GK 11 Grundkurse Kontinuitätsprinzip
MehrHansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund
Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und Abschlüsse am Gymnasium SL/20.09.2016
MehrInformationen zur Gymnasialen Oberstufe: Abitur 2019 Oberstufenkoordinatorin: Frau Scheerer
Informationen zur Gymnasialen Oberstufe: Abitur 2019 Oberstufenkoordinatorin: Frau Scheerer Gliederung der gymnasialen Oberstufe Jahrgang 11/ EF (Einführungsphase) Abiturbereich: Qualifikationsphase Jahrgang
MehrDie Qualifikationsphase
Die Qualifikationsphase Die Wahl der 2 Leistungskursfächer Die Wahl der 8 9 Grundkurse Die Wahl der Abiturfächer Die Berechnung der Gesamtqualifikation Die Wahl der Leistungskurse Deutsch Englisch Mathematik
MehrEinführungsphase (Klasse 10)
Einführungsphase (Klasse 10) Zuständiger Koordinator: Herr Bestian Tel.: 0551/400-5777, email: t.bestian@goettingen.de Funktion der Einführungsphase : Vorbereitung auf Kursstufe, berufsorientierender Unterricht,
MehrRechtsgrundlagen Abschlüsse/Übergänge an der Integrierten Gesamtschule :
Rechtsgrundlagen Abschlüsse/Übergänge an der Integrierten Gesamtschule : I Erwerb der Berufsreife Abschluss nach Klasse 9 II Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 III Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses
MehrElternabend der Qualifikationsphase. John-Lennon-Gymnasium Frau Steffen/ Herr Kühn 13. September 2016
Elternabend der Qualifikationsphase John-Lennon-Gymnasium Frau Steffen/ Herr Kühn 13. September 2016 Inhalt Wahl der Elternvertreter Erläuterungen zur Oberstufe Grundsätze der Organisation Fehlzeiten Einholen
MehrGymnasium Gerresheim. Informationsveranstaltung zur. gymnasialen Oberstufe ab
Gymnasium Gerresheim Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe ab 2010 01.03.2010 Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe Abitur FHR nach dem 1.Jahr der Qualifikationsphase + Praktikum Fachoberschulreife
MehrLise- Meitner- Gymnasium
Lise- Meitner- Gymnasium Dauer der 2 Jahre (bei Überspringen der Stufe EF (10) 3 Jahre (bei normalem Durchlaufen der Stufen EF-Q2) 4 Jahre (bei Wiederholung einer Stufe) 5 Jahre (bei Wiederholung einer
MehrHaftungsausschluss. I. Übergang in das Gymnasium der Normalform. 1 Übergang ohne Prüfung für Schüler der Realschule und der Hauptschule
Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in
MehrVorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11
Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) vom 2. November 2012 (GV.
MehrTendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS. Vorrücken und Abschlussqualifikationen
Tendenzhinweise - Abschlussbestimmungen in der IGS Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen
MehrGymnasium Gerresheim. Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase. der gymnasialen Oberstufe ab 2011(G8)
Gymnasium Gerresheim Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ab 2011(G8) 14.03.2011 Kurse Leistungs- und Grundkurse Abiturprüfung 2 LK 2GK Zulassung bes. Lernleistung
MehrKURSHEFT. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Eintritt in die Einführungsphase:
Name und Ort der Schule: KURSHEFT Schüler-Nr. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Telefon: Eintritt in die Einführungsphase: Eintritt in die Qualifikationsphase:
MehrAuszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)
Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) Vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. Nr. 5/2016 S. 82), geändert durch Art. 2 der VO vom
MehrDie gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang 1 Willkommen in der Oberstufe Kontakt: Beratungslehrer Abitur 2019: Herr Husel husel.tim@googlemail.com Oberstufenkoordinatorin: Frau Hülsken oberstufe@gymnasium-essen-ueberruhr.de
MehrWahlbedingungen zur Qualifikationsphase. Abitur 2020
Wahlbedingungen zur Qualifikationsphase Abitur 2020 Info-Broschüre Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen Informationen für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr
MehrEntwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang
Entwurf (Stand 26.05.2008) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 2008 Gült. Verz. Nr. Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe
MehrFachhochschulreife Rücktritt/Wiederholung und Abiturzulassung. Saturday 23 January 16
Fachhochschulreife Rücktritt/Wiederholung und Abiturzulassung Saturday 23 January 16 Die gymnasiale Oberstufe 2. Jahr (Q 2) 1. Jahr (Q 1) Abiturprüfungen Qualifikationsphase Einführungsphase (Eph) 2 Die
MehrAufgabenfelder und Fächerangebot
Aufgabenfelder und Fächerangebot Sprachlichkünstlerischliterarisch Gesellschaftswissenschaftlich Mathematisch- Naturwissenschaftlich Deutsch Geschichte Mathematik Englisch Geographie Biologie Französisch
MehrGesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 440 2014 Verkündet am 3. November 2014 Nr. 108 Auf Grund Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen und weiterer schulrechtlicher
MehrEF: Abitur Liebe Schülerinnen und Schüler der EF, liebe Eltern, Wir wünschen euch und Ihnen einen guten Start in die Oberstufe!
EF: Abitur 2018 Liebe Schülerinnen und Schüler der EF, liebe Eltern, Wir wünschen euch und Ihnen einen guten Start in die Oberstufe! Ablauf des Schuljahres Quartalsende: 23. Oktober 2015 Zeugnisausgabe:
MehrEntwurf. RdErl. d. MK v VORIS Zur Durchführung der Bezugsverordnung wird Folgendes bestimmt:
Änderungen Stand: 11.06.2015 Fassung ab 1.9.2014 zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung RdErl. d. MK v. 10.5.2012 (SVBl. S. 357, ber. S. 463), geändert durch RdErl. d. MK v. 11.8.2014 (SVBl. S.
MehrInformationsveranstaltung für Eltern und Schülerinnen der Stufe 9. Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Informationsveranstaltung für Eltern und Schülerinnen der Stufe 9 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang 1 Was ist die gymnasiale Oberstufe? Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse
MehrUnterricht ab Klasse 10. -Informationen 2016-
Unterricht ab Klasse 10 -Informationen 2016- Gesetzliche Grundlagen Brandenburgische Bildungsgesetz Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sek I-V) vom 02.08.07 (GVBl II S.200) Verwaltungsvorschrift
MehrInformationen zum Abitur in Hessen und zur Organisation der gymnasialen Oberstufe an der Max-Planck-Schule
Informationen zum Abitur in Hessen und zur Organisation der gymnasialen Oberstufe an der Max-Planck-Schule Organisation der Oberstufe Die Oberstufe ist in zwei Phasen aufgeteilt: Einführungsphase: E1 und
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe. SESB Französisch
Informationen zur gymnasialen Oberstufe SESB Französisch 13jähriger Bildungsgang mit ergänzenden Hinweisen zum 12jährigen Bildungsgang 22.02.2016 (Neumann-Voss) 1 Stundentafel der Einführungsphase Fächer
MehrSchulabschlüsse in der Sekundarstufe I
Baltic-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule der Hansestadt Lübeck mit Oberstufe Karavellenstraße 2-4 23558 Lübeck Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I (Stand: September 2017) Eine Bemerkung zu den Begriffen
MehrDie gymnasiale Oberstufe
1 Gymnasium Baesweiler Tagesordnung Dr. Jansen Die gymnasiale Oberstufe Aufbau und Organisation Fächer Planung der Schullaufbahn 2 Auflösung des Klassenverbandes Kurssystem Beratungslehrer = BT-Lehrer
MehrOberschule der Gemeinde Geeste
Oberschule der Gemeinde Geeste Herzlich willkommen zum Informationsabend über die Arbeit im HS-Zweig und im RS-Zweig in Klasse 8-10 Ziele des Hauptschulzweigs (Kl. 8-9/10) Vermittlung einer grundlegenden
MehrDie Gymnasiale Oberstufe. Englisch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung. Geschichte + Gemeinschaftskunde 3-stündig Präsentationsprüfung
Die Gymnasiale Oberstufe Klasse III IV (Jahrgangsstufe 1 2) Pflichtkernfächer Deutsch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung Englisch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung Mathematik 5-stündig schriftliche
MehrLEISTUNGSKURSE ABITURFÄCHER GESAMTQUALIFIKATION. Abiturjahrgang 2017 am Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst
LEISTUNGSKURSE ABITURFÄCHER GESAMTQUALIFIKATION Abiturjahrgang 2017 am Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst 1 PFLICHT- UND WAHLPFLICHTBELEGUNGEN 2 ANZAHL KURSE ANZAHL STUNDEN Qualifikationsphase (Q1 / Q2): 2
MehrJanusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M. Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik
Janusz-Korczak-Realschule Morsbach IFÖ D-E-M Förderkonzept Individuelle Förderung in Deutsch, Englisch und Mathematik Janusz-Korczak-Realschule Hahner Straße 33 51597 Morsbach Tel. 02294/9272 Fax 02294/90778
MehrLandesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom
Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom 06.12.2006 Aufgrund der 16 Abs. 1 Satz 2, 18 Abs. 3 Satz 3, 19 Abs. 3 Satz 4, 128 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes (SchulG) in der
MehrMusterordnung für die Versetzung in der Sekundarstufe I an deutschen Auslandsschulen
C:\Daten\WINWORD\IIC\VersetzungsordnungSI.doc Musterordnung für die Versetzung in der Sekundarstufe I an deutschen Auslandsschulen (vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland verabschiedet
MehrAbschlüsse in der Sekundarstufe I an der EGG
Abschlüsse an der EGG Die EGG ermöglicht ihren Schülern alle Abschlüsse, die es an allgemeinbildenden Schulen in NRW sowohl in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5-10) als auch in der Sekundarstufe II
MehrHerkunftssprachlicher Unterricht an Schulen im Hochsauerlandkreis
Herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen im Hochsauerlandkreis Herausgeber: Hochsauerlandkreis Schulamt für den Hochsauerlandkreis als untere Schulaufsichtsbehörde Eichholzstraße 9 59821 Arnsberg Telefon:
MehrIndividueller Schüleraustausch
Individueller Schüleraustausch in der Sekundarstufe 1 Grundsätzlich gilt: Auslandsaufenthalte finden in der Oberstufe statt und nicht in der Sekundarstufe 1. In den fünf Jahren der Unter- und Mittelstufe
MehrGymnasiale Oberstufe. Informationen zur APO-GOSt-b (G8)
Gymnasiale Oberstufe Informationen zur APO-GOSt-b (G8) Ansprechpartner: Oberstufenkoordination: Frau Hilker-Suckrau Herr Eikler Jahrgangsleitung Abi-Jahrgang 2019: Frau Huckestein Herr Koerdt Berufsorientierung
MehrInformationen zur gymnasialen Oberstufe. SESB Französisch
Informationen zur gymnasialen Oberstufe SESB Französisch 13-jähriger Bildungsgang mit ergänzenden Hinweisen zum 12-jährigen Bildungsgang Januar 2017 (Neumann-Voß/Ulrich) 1 Stundentafel der Einführungsphase
MehrLandesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes
Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 16. Juli 2004 (GVBl. S. 394) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. August 2008 (GVBl. S. 217) Auf Grund
MehrHaftungsausschluss. 1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und
Haftungsausschluss Die Texte der einzelnen Gesetze / Verordnungen wurden eingescannt und Änderungen - soweit bekannt - eingearbeitet. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetzblatt und in
MehrLesefassung ab Schuljahr 2014/2015
Lesefassung ab Schuljahr 2014/2015 der Verordnung über die Sekundarstufe I des Gymnasiums vom 20. Juni 2013 ( 20 Absatz 3, 21 Absatz 2, 45 in Verbindung mit 42 sowie jeweils in Verbindung mit 67 des Bremischen
MehrDie Gymnasiale Oberstufe
Die Gymnasiale Oberstufe 1 Merkmale der Gymnasialen Oberstufe Ziel: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife (schulischer Teil) Studierfähigkeit Basis für qualifizierte Berufsausbildung KMK-Vorgabe:
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung
MehrAusbildungs- und Prüfungsordnung. für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums APO-GrundStGy Die Verordnung ersetzt: die APO-AS die APO-iGS die APO-kGS die
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Mehr