Workshop Call-In Gewinnspiele

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1 Workshop Call-In Gewinnspiele Call-In-/Gewinnspiel-Formate als Finanzierungsquelle Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, den 19. März 2009 Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.v. (VPRT)

2 Gliederung TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 Allgemeines Formate und Formatdefinitionen Bedeutung für die Sender Balance zwischen Individualschutz und Rundfunkfreiheit Fazit Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 2

3 Allgemeines Gewinnspiele sind Realität in Presse / Plakat Werbung / Wurfsendungen TV / Radio (auch ÖRR) Internet Teilnahme über Mehrwertdienste ist üblich Private TV- und Hörfunksender im Fokus der Regulierung, andere Bereich z. T. unreguliert (u. a. Presse, ÖRR) Gewinnspiele und Votings mit Gewinnspielen werden seit 15 Jahren unverändert angeboten Ausgangspunkt der Diskussion: Call-In-Formate Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 3

4 Formate und Formatdefinitionen Oberbegriffe nach der Gewinnspielsatzung Gewinnspielsendung GewinnspielG i i l Gemeinsamkeit: Bestandteil eines Rundfunkprogramms Abgrenzung: redaktionelle Einbindung Gewinnspiel Inhaltlicher Zusammenhang und Dauer > 3 Minuten Gewinnspielsendung Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 4

5 Formate und Formatdefinitionen Vielfalt der Formate in TV und Hörfunk: Call-In-Sender Call-In-Strecken Einzelgewinnspiele Votings mit Gewinnmöglichkeit (Major) Promotions Notwendigkeit der Differenzierung bei Anwendung der Gewinnspielsatzung Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 5

6 Bedeutung für die Sender Quelle: ALM-Jahrbuch 2007 Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 6

7 Bedeutung für die Sender Gesamtwirtschaftliche Situation: Werbeeinnahmen in den letzten Jahren stagnierend Prognosen schwierig Werbebeschränkungen: z. B. Tabak, Arzneimittel, Sportwetten (bestehend); z. B. Alkohol, Lebensmittel, Finanz-DL (drohend) Diversifikation zur Verbreiterung der Refinanzierungsbasis Steigender Anteil an den Gesamterlösen (10-20 %) Anteil von Nichtwerbeerlösen z. T. bis zu 40 % Aufbau neuer Wertschöpfungsketten Refinanzierung i über zusätzliche Erlösquellen: ll Anteil an Einnahmen aus Mehrwertdiensten Cross-mediale Vermarktung über alle Plattformen (TV, Online und begleitende Gewinnspiele) sowie Sponsoreneinnahmen Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 7

8 Bedeutung für die Sender Mehrwert auf Sender- und Publikumsseite: Erhalt attraktiver Showformate und Sportevents Mittelbare Finanzierung von Premium-Inhalten Inhalten, z. B. durch Call-In-Strecken Steigerung der Affinität der Nutzer mit Sender und Medium Zuhörer- und Zuschauerbindung Bekanntheitssteigerung Erhöhung der Reichweite Interaktive Teilnahmemöglichkeiten Schaffung von Arbeitsplätzen bei Sendern und Dienstleistern i t Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 8

9 Balance zwischen Individualschutz und Rundfunkfreiheit Rundfunkfreiheit: Programm Programm-/redaktionelle Freiheit Finanzierungsfreiheit Andere Grundrechte: Berufsfreiheit Eigentumsfreiheit Verbraucher-/Individualschutz: Sorgfältiger Umgang/Formatzufriedenheit Minderjährigenschutz Irreführungs-, Manipulationsverbot Transparenzgebot/Hinweispflichten Verhältnismäßiger Ausgleich der Rechte erforderlich Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 9

10 Fazit Interesse der Sender an einer rechtssicheren und tragfähigen Grundlage für Veranstaltung von Gewinnspielsendungen/Gewinnspielen Gewinnspielsatzung bildet hierfür die Basis aber: zu viele offene Punkte bei der Auslegung Praktikabilität vieler Regelungen zu diskutieren Plädoyer für Verhältnismäßigkeit bei Anwendung und Aufsicht durch LMAen Workshop Call-In-Gewinnspiele Dr. Tobias Schmid Düsseldorf, 19. März Seite 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.v. (VPRT) Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung von Teilen oder Ausschnitten bedarf der Zustimmung des VPRT. Eine Zuwiderhandlung verletzt das Urheberrecht und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Kontakt:

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