Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes
|
|
- Hede Schmitt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Posteingangsvermerk - nur FB Jugend - An: Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend Fachdienst Sozialpädagogische Dienste Eingliederungshilfe 35a Adolf-Dechert-Str Oranienburg Stellungnahme der Schule: behinderungsbedingter Bedarf für den Einsatz einer Einzelfallhilfe (Schulhelfer) nach 35a SGB VIII i.v.m. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes männlich weiblich Geburtsdatum Geburtsort Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort Dieser Aufenthalt ist bei Pflegeeltern Name und Anschrift der Schule Angaben zur Klasse Klasse Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Klasse Anzahl der Schüler in der Klasse Anzahl der Einzelfallhelfer in der Klasse (mit Stundenumfang) Ansprechpartner der Schule für die Klasse (z.b. Klassenleiter, Sonderpädagoge) Telefon Behinderungsbedingte Einzelfallhilfe in der Schule Formblatt schulische Stellungnahme und Merkblatt Landkreis Oberhavel 1
2 Durch den Einzelfallhelfer in der Schule zu leistende Tätigkeiten der ergänzenden (Individual-)Hilfe und Pflege: Besondere Anforderungen (Kenntnisse, Qualifikation) an die Person des Einzelfallhelfers: Vorschlag zum Umfang des Einsatzes der Einzelfallhilfe (in Stunden) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Abzudeckende Schwerpunkte (oder Schwerpunktfächer) in der Unterrichtswoche: Wochenstunden gesamt:. im Schuljahr: Begründung, warum die Tätigkeiten nicht vom Personal der Schule geleistet werden können: Stempel... Ort, Datum Schule Unterschrift Schulleitung Beigefügte Unterlagen: Bescheid des Staatlichen Schulamtes über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes Sonderpädagogische Stellungnahme (in der Regel für das Feststellungsverfahren erstellt) Protokoll und Bildungsempfehlung des Feststellungsverfahrens aktueller Stundenplan, Einsatzplan der Sonderpädagogen und des weiteren schulischen Personals aktueller individueller Förderplan nach 9 Abs. 1 Sonderpädagogik-Verordnung Behinderungsbedingte Einzelfallhilfe in der Schule Formblatt schulische Stellungnahme und Merkblatt Landkreis Oberhavel 2
3 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII i.v.m. 54 SGB XII hier: Einzelfallhilfe in der Schule für Schüler/Schülerinnen mit einem besonderen behinderungsbedingten Hilfebedarf Merkblatt für die Schule Grundsätze 1. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu ( 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII). Als Rechtsgrundlage kommt hierfür der 35a SGB VIII (bei ggf. drohender seelischer Behinderung) in Betracht. Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII bzw. der Sozialhilfe nach dem SGB XII sind grundsätzlich nachrangig gegenüber den Leistungen und Leistungsverpflichtungen der Schule (vgl. 10 SGB VIII und 2 SGB XII). 2. Ziel des Einsatzes von Einzelfallhelfern in der Schule ist es, Kindern und Jugendlichen mit einer (ggf. drohenden) Behinderung durch Maßnahmen der ergänzenden (Individual-)Hilfe den Schulbesuch (d.h. die Teilhabe am schulischen Unterricht) zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung gemäß 3 BbgSchulG zu sichern. 3. Einzelfallhelfer, die zu Lasten des örtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem SGB VIII in der Schule tätig sind, gehören nach 68 Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG weder zum sonstigen pädagogischen noch zum sonstigen schulischen Personal und stehen demnach in keinem organisatorischen oder personellen Aufgabenzusammenhang der Schule. 4. Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Einzelfallhelfers in der Schule vorliegen: die zuständige Schulaufsichtsbehörde (Staatliches Schulamt) hat einen Bescheid über den festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf erlassen; sämtliche schulische Fördermöglichkeiten werden genutzt (vgl. Sonderpädagogik- Verordnung), insbesondere durch den Einsatz von Sonderpädagogen, sonstigem pädagogischen Personal und sonstigem schulischen Personal sowie durch Anpassung der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, sind aber nicht ausreichend, um dem Kind/Jugendlichen die Teilhabe am schulischen Unterricht zu ermöglichen; der örtliche Träger der Jugendhilfe (Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend) hat eine Zuordnung des Kindes/Jugendlichen zum leistungsberechtigten Personenkreis nach 35a SGB VIII in eigener Entscheidungskompetenz vorgenommen und der Einsatz eines Einzelfallhelfers ist notwendig und geeignet, um die Teilhabe am schulischen Unterricht (erst) zu ermöglichen. Behinderungsbedingte Einzelfallhilfe in der Schule Formblatt schulische Stellungnahme und Merkblatt Landkreis Oberhavel 3
4 Tätigkeiten der Einzelfallhelfer in der Schule Die Tätigkeiten der Einzelfallhelfer in der Schule umfassen ausschließlich Maßnahmen der ergänzenden (Individual-)Hilfe und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen. Es ist daher für jede einzelne Tätigkeit zu ermitteln, ob es sich um eine Kernaufgabe der pädagogischen Arbeit einer Lehrkraft oder um eine Individualhilfe zum Ausgleich der Behinderung handelt, um dem Kind/Jugendlichen die Teilnahme am Unterricht (erst) zu ermöglichen. Folgende Tätigkeiten dürfen folglich dem Einzelfallhelfer nicht übertragen werden: Aufgaben der Lehrkräfte einschließlich der Sonderpädagogen; allgemeine Aufsichtstätigkeit, insbesondere Pausen- und Hofaufsichten. Die nachfolgende Auflistung ist keine abschließende Darstellung der möglichen Tätigkeiten. Sie umfasst Kernaufgaben der Einzelfallhelfertätigkeit. Einzelfallhelfer unterstützen gruppenbezogen ein oder mehrere leistungsberechtigte Kinder/Jugendliche mit Behinderung und üben ihre Tätigkeit sowohl im Unterricht als auch in den Zusammenhangszeiten (Pausen usw.) aus: Hilfe bei der Orientierung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, bei Unterrichtsgängen, Klassenfahrten usw.; bei der Unterstützung und Beaufsichtigung schulischer Arbeitsaufträge nach individuell notwendigem Hilfebedarf, Förderung des Zuhörens, der Mitarbeit, der Regelakzeptanz; Kommunikationshilfen (z.b. bei Autismus); Zusammenarbeit mit Lehrern und Eltern (Netzwerkarbeit, Umfeldarbeit). Ablauf des Verwaltungsverfahrens Leistungsberechtigt ist ein Kind/Jugendlicher, das/der die Leistungsvoraussetzungen des 35a SGB VIII erfüllt, gesetzlich vertreten durch die Sorgeberechtigten. Daher sind nur die Sorgeberechtigten als gesetzliche Vertreter antragsberechtigt, nicht aber die Schule. 1.) Die Sorgeberechtigten tragen die benötigten Unterlagen für den Antrag zusammen und senden den Antrag an: Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend Fachdienst Sozialpädagogische Dienste Eingliederungshilfe 35a Adolf-Dechert-Str Oranienburg oder geben den Antrag zu den Sprechzeiten Dienstag Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kreisverwaltung Oberhavel, Fachbereich Jugend, Eingliederungshilfe 35a ab. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. 2.) Die Schule wird im Rahmen der erforderlichen Zusammenarbeit (vgl. 9 BbgSchulG) in der Regel schriftlich um Zuarbeit gebeten, indem u.a. folgende Unterlagen vom Fachbereich Jugend angefordert werden, soweit diese noch nicht vorliegen/eingereicht wurden: Behinderungsbedingte Einzelfallhilfe in der Schule Formblatt schulische Stellungnahme und Merkblatt Landkreis Oberhavel 4
5 schriftliche Stellungnahme der Schule zum behinderungsbedingten Bedarf Bescheid des Staatlichen Schulamtes über die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes; Sonderpädagogische Stellungnahme (in der Regel für das Feststellungsverfahren erstellt); Protokoll und Bildungsempfehlung des Feststellungsverfahrens; aktueller Stundenplan einschl. Einsatzplan der Sonderpädagogen und des weiteren schulischen Personals; aktueller individueller Förderplan nach 9 Abs. 1 Sonderpädagogik- Verordnung. 3.) Im Rahmen der Hilfebedarfsermittlung und Hilfeplanung ( 36 SGB VIII) legt der Fachbereich Jugend im Zusammenwirken mit den Sorgeberechtigten und den Kooperationspartnern (Schule, Leistungserbringer, i.d.r. sind das Freie Träger der Jugendhilfe) den anerkannten Bedarf fest und entscheidet in eigener Kompetenz über die jeweils zeitlich befristete Gewährung einer Einzelfallhilfe im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme. 4.) In regelmäßigen Abständen wird im Rahmen der Fortschreibung des Hilfeplanes ( 36 SGB VIII) in der Regel in gemeinsamen Hilfeplangesprächen mit Beteiligung der Eltern/Sorgeberechtigten und der Schule überprüft, ob die bislang gewährte Eingliederungsmaßnahme weiterhin notwendig und geeignet ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung! Behinderungsbedingte Einzelfallhilfe in der Schule Formblatt schulische Stellungnahme und Merkblatt Landkreis Oberhavel 5
Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
MehrIntegrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung
Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:
MehrFachdienst - Eingliederungshilfe. Schulbegleitung
Fachdienst - Eingliederungshilfe Schulbegleitung 1 Rechtliche Grundlage: 53 SGB XII Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder
MehrRahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen
Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrFörderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers:
Erich Kästner-Schule Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Beratungs- und Förderzentrum, Ganztagsangebot Schule des Rheingau-Taunus-Kreises Auf der Au 36, 65510 Idstein, Tel.: 06126-3250, Fax: 92 467, email:
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
MehrInklusion und inklusive Unterstützungssysteme
Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung
1 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung Name Persönliche Daten der Antragstellerin / des Antragstellers Vorname Persönliche Daten zum Kind / zum Jugendlichen
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrVEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen
VEREINBARUNG auf der Grundlage von 53 ff SGB X zwischen Träger des Kindergartens (Leistungserbringer) xxx und dem Landkreis Tuttlingen vertreten durch den Herrn Landrat dieser vertreten durch das Sozialamt
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen folgende Leistungen bzw. habe/n diese beantragt: Wohngeld
MehrStellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung
Behinderung/en: Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung I. ALLGEMEINE ANGABEN: Name der Schülerin / des Schülers: Geburtsdatum:
MehrSozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst René de la Chaux Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Sozialmedizin Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Teil des Gesundheitsamtes Er hat als Aufgabe Bürger zu beraten,
MehrZur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.
(Stempel der Schule) (Datum) Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) - Rd.Erl. des Kultusministeriums vom 19.07.1991; hier:
MehrSchülerunterlagen zum Feststellungsverfahren
Anlage 1 Stempel der Schule Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren hier: Schuljahr 200 / Name und Vorname des Kindes Anschrift: Straße PLZ und Ort Vorschulische Förderung: (Einrichtung, Ansprechpartner)
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstr. 6-8 10117 Berlin-Mitte Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstr. 6-8 D-10117 Berlin u2 Spittelmarkt b 148 Bezirksämter von Berlin
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrBildungskonferenz Emsland - Workshop Schulbegleitung
Bildungskonferenz Emsland - Workshop Schulbegleitung- - 29.04.2015 1 Alois Ripperda Fachbereich Soziales Abteilungsleitung: Steuerung u. Hilfeplanung Landkreis Emsland Rita Rottau Fachbereichsleitung Pädagogik
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der
MehrLeistungstypen T-KJ-K-HPT; T-KJ-G-HPT. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen teilstationäre Angebote für körperlich oder geistig behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Heilpädagogischen Tagesstätten
MehrEingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.
Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v. Die gerichtl. Durchsetzung von Ansprüchen Beispiel: Gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe
MehrAntrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach 53 ff. SGB XII
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach 53 ff. SGB XII Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Besondere Sozialhilfe Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau Tina Zimmerlin Telefon: 0761
MehrPersönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe
Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
MehrVorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII
Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Ingrid Berndt, Uwe Becker, 23.02.2016 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Gesetzliche Grundlage des 35a SGB
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrHerzlich Willkommen zum. Fachtag Autismus. Karlsruhe,
Herzlich Willkommen zum Fachtag Autismus Karlsruhe, 05.07.2013 1 Ablauf Zeit Inhalt Zuständig 9.30 Uhr Begrüßung, Grußworte, Zielsetzung, Organisatorisches 10.00 Uhr Impulsreferat Frau Dr. Dagmar Höhne
MehrAntrag Schulbegleitung / Tagesstättenbegleitung / sonstige Begleitung
Bitte zurücksenden an: Bezirk Oberfranken Sozialverwaltung Postfach 10 11 52 95411 Bayreuth Antrag Schulbegleitung / Tagesstättenbegleitung / sonstige Begleitung Antrag Schulbegleitung Tagesstättenbegleitung
MehrEingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
MehrName und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum)
Name und Anschrift des Kindergartens/ der Kindertagesstätte (ggf. Stempel) (Ort, Datum) Kreisausschuss des Wetteraukreises Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugend, Bildung, Betreuung
Mehreines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gemäß AO-SF)
Formular 1 Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (gemäß 11-14 AO-SF) (Stand November 2014) (Schulstempel und LDS-Schulnummer) der Eltern/Sorgeberechtigten
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter
MehrLeistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich): folgende Leistungstypen:
Individuelles Leistungsangebot / -vereinbarung für die Leistungstypen Wohnen für Erwachsene mit körperlicher oder geistiger Behinderung mit / ohne Tagesbetreuung Leistungstypen WT-E-K; WT-E-G; W-E-K; W-E-G
MehrLandkreis. Telefon. Fax. . Rechtsform. Zusätzliche Leistungstypen in der oben genannten Einrichtung (nachrichtlich):
Individuelles Leistungsangebot/-vereinbarung nach dem Bayer. Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII für die Leistungstypen Wohnen für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung mit/ohne Tagesbetreuung
MehrErklärung zur Behandlung meiner persönlichen Daten in der Teilhabekonferenz / im Hilfeplangespräch des Landkreises Mainz-Bingen
Erklärung zur Behandlung meiner persönlichen Daten in der Teilhabekonferenz / im Hilfeplangespräch des Landkreises Mainz-Bingen Angaben zum Kind / Jugendlichen: Name, Vorname Angaben Betreuer / rechtliche
MehrAngelika Schaub
Mail-Adresse Empfänger/in An alle Schwerpunktschulen und alle Förderschulen DIE STAATSSEKRETÄRIN Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4195 vera.reiss@mbwjk.rlp.de www.mbwjk.rlp.de
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
Mehrberichtende Schule regionales BFZ SSA (Stempel) (Stempel) (Eingangsstempel zur Kenntnis) Geb.: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden entsprechend dem Hessischen Schulgesetz in der Neufassung vom Juni 2011 und der ab 01.07.2012 gültigen Verordnung berichtende Schule regionales
MehrErklärung zur Behandlung meiner persönlichen Daten in der Teilhabekonferenz / im Hilfeplangespräch des Landkreises Mainz-Bingen
Erklärung zur Behandlung meiner persönlichen Daten in der Teilhabekonferenz / im Hilfeplangespräch des Landkreises Mainz-Bingen Angaben zum Kind / Jugendlichen: Name, Vorname Angaben Betreuer / rechtliche
MehrAnmeldung zum Quereinstieg in die Grünauer Schule Seite 1
Anmeldung zum Quereinstieg in die Grünauer Schule Seite 1 Sehr geehrte Eltern, ein Quereinstieg ist nur zum Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr möglich. Bevor Sie den Wechsel Ihres Kindes in eine der
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrLeistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,
MehrDie Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes
P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über
MehrPersonal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege
Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -
MehrFrau Enkelmann 02. Dezember B e r i c h t Nr. G 561/19. für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am unter Verschiedenes
Frau Enkelmann 02. Dezember 2016 361 10156 B e r i c h t Nr. G 561/19 für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am 16.12.2016 unter Verschiedenes Bericht: Schulassistenzen im Bremer Schuldienst
MehrHerzlich willkommen!
Jahrestagung 2016 am 5. November 2016 in Wuppertal Personelle Ausstattung der integrierten Schulen in NRW: Bestandsaufnahme, Erwartungen an die Schulträger und an das Land Herzlich willkommen! Personelle
Mehr4. Hilfeplanformular (Celle)
Materialanhang Kapitel 3.1 : Qualif,rzierung und Veränderung der Hilfeplanung 227 4. Hilfeplanformular (Celle) STADTCELLE FB 4 - Bildung, Jugend u. Soziales Fachdienst 51 Sozialarbeiterln: Hilfeplan Dienstgebäude:
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrWelche Rolle spielt die Schulbegleitung bei der Umsetzung der Inklusion an baden-württembergischen Schulen?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2279 28. 06. 2017 Antrag der Abg. Gerhard Kleinböck u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Welche Rolle
MehrWichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen
Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen Alban Westenberger Bahnhofstrasse 40 94032 Passau - www.anwaelte-passau.com Einordnung von Autismus-Spektrum-Störungen
MehrMöglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters
-PRO Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters Einleitung 1. Begriffsbestimmungen 2. Der Schulbegleiter 3. Rechtliche Grundlagen
MehrA L L G E M E I N E S C H U L E : P Ä D A G O G I S C H E R B E R I C H T zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Anschrift der allgemeinen Schule Pädagogischer Bericht Formular, Sept. 2015 A L L G E M E I N E S C H U L E : P Ä D A G O G I S C H E R B E R I C H T zur Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches
MehrAntrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogikverordnung SopädVO)
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 112 Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26018 Fax: (030) 9018 26001 E-Mail: f.kuehn@ba-mitte.berlin.de
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/8.07.03 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete
MehrAntrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Frühförderung von Kindern (gemäß 54 Abs.1 SGB XII i.v.m. 55 Abs.2 Nr.2 SGB IX)
Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Frühförderung von Kindern (gemäß 54 Abs.1 SGB XII i.v.m. 55 Abs.2 Nr.2 SGB IX) Bitte zurücksenden an: Landkreis Oder-Spree Sozialamt Eingliederungshilfen/Frühförderung
MehrRahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen
nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung
MehrFörderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am
Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Fachanhörung Inklusion Wie können multiprofessionelle Teams erfolgreich unterstützen? Veranstalter: BLLV München 27. Oktober 2016 Dr. Heide Hollmer Inklusion IST Schuljahr
MehrStrukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig
Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit
MehrDie Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung 1 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen in
MehrAntrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII
Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII i. V. m. der Satzung und Richtlinie des Kreises Nordfriesland zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Ich/wir beantrage(n)
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.
MehrANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt)
ANTRAG auf Gewährung einer Zuwendung zum behinderungsbedingten Mehraufwand nach den Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 in der
MehrFörder- u. Behandlungsplan (IFF) Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Strasse: PLZ: Ort: Krankenkasse: Versicherten Nr.:
Anlage 3 Förder- u. Behandlungsplan (IFF) Name und Anschrift der interdisziplinären Frühförderstelle (Leistungserbringer): 1a. Personenbezogene Daten des Kindes Name: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort:
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrMerkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016
Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert
MehrArbeitshilfe Bildungs- und Teilhabepaket
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite, insbesondere zum Datenschutz! Tag der Antragstellung Dienststelle Eingangsstempel Name, Vorname der / des
MehrGesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben
Landratsamt Tuttlingen Amt für Familie Kinder und Jugend Eingliederungshilfe Tuttlingen, xxx Gesamtplan nach 58 SGB XII/Hilfeplan nach 1 SGB XII (Kindergarten und allgemeine Schule) 1. Persönliche Angaben
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja
MehrSchulbegleitung aus juristischer Sicht
Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul-und Sozialrecht 12. Oktober 2012 Fachtagung Schulbegleitung (Ludwig-Maximilians-Universität München) Dr. Minou Banafsche Gliederung I. Problemaufriss
MehrWeiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I
1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,
MehrDie Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.
An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes
MehrMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister
Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des
MehrSCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII
KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort
MehrWORKSHOP. Berlin Sept.2015
WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrSchulanmeldung Montessori Sekundarschule Sendenhorst. zur 5. Klasse / Schuljahr 2014/15 Anmeldeschluss: Sorgeberechtigte/r
Schulanmeldung Montessori Sekundarschule Sendenhorst zur 5. Klasse / Schuljahr 2014/15 Anmeldeschluss: 24.01.2014 Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz und dienen ausschließlich schulinterner Verwendung
MehrAnmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz
Anmeldung für den Kinderhort der Stadt Preetz Name, Vorname des Kindes: Straße: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: Name, Vorname der Eltern: Telefon (tagsüber): Geschlecht: männlich weiblich Mein/Unser Kind besucht
MehrSchwerbehinderung: Neufeststellung beantragen
VERWALTUNGSINFORMATION SEITE 1 / 5 STADT CHEMNITZ Schwerbehinderung: Neufeststellung beantragen Eine Überprüfung der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht macht sich erforderlich, wenn bereits ein
MehrAnmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Eingangsvermerk der zuständigen Stelle Eingegangen am: über die Dienststelle: Anmeldung zur Abschlussprüfung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin gemäß 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz Personalien:
MehrRechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung
Rechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung Expertise des DIJuF im Auftrag der Uniklinik Ulm im Projekt Schulbegleiter der BW-Stiftung BW-Stiftung/KJPPP Ulm Fachtagung: Schulbegleitung Motor oder Bremse
MehrSchulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite?
Schulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite? - Aktuelle rechtliche Kontroversen - Fachtagung: Inklusives Schulsystem zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Deutscher Verein für
MehrAnmeldung zur Gemeinschaftsschule
Anmeldung zur Gemeinschaftsschule Anmeldung für Klasse: von welcher Schule: Name: (Schülerin/Schüler) PLZ/Wohnort: Straße/Hausnummer: Telefon: Mobiltelefon: Nottelefon: E-Mail: Geburtsdatum: Geburtsort:
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrHeilpädagogische Hilfen für Kinder
Einleitung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach 53 ff. SGB XII i.v.m. 26, 30 SGB IX Heilpädagogische Hilfen für Kinder Lii Erstantrag El Weiterbewilligungsantrag Kreis Plön Amt für Soziales Eingliederungshilfe
MehrQualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : bis in Eisenach
Qualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : 6.11. bis 7.11.2009 in Eisenach Grundlagen rechtlicher und administrativer Rahmenbedingungen der Schulbegleitung 1 Wann
MehrANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES RECHTSANSPRUCHS AUF KINDERTAGESBETREUUNG
ANTRAG AUF FESTSTELLUNG DES RECHTSANSPRUCHS AUF KINDERTAGESBETREUUNG Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Eingangsstempel Fax: 03346-850 6409 Erstantrag Folgeantrag E-Mail:
Mehrdes Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung 1 Richtlinie 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2.
Mehr