Rechtliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Waldweideprojekte in Baden-Württemberg. M. Schappert, Hutewaldtagung Deggingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Waldweideprojekte in Baden-Württemberg. M. Schappert, Hutewaldtagung Deggingen"

Transkript

1 Rechtliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Waldweideprojekte in Baden-Württemberg M. Schappert, Hutewaldtagung Deggingen

2 Folie 2 Themen Rechtsgrundlagen BWaldG LWaldG Naturschutzfachliche Zielsetzungen Umsetzungsstrategie

3 Folie 3 Rechtsgrundlagen BWaldG 2 Wald (2) kein Wald im Sinne des Gesetzes sind 2) Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung) Begründung zum Gesetzesentwurf und Kommentar zählen zu Agroforst auch Hutewald! Einrichtung eines Hutewaldes entspricht daher einer Nutzungsänderung/Waldumwandlung

4 Folie 4 Rechtsgrundlagen LWaldG Baden-Württemberg 83 Allg. Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig 16) im Wald unbefugt Vieh treibt, Vieh weidet oder weiden lässt (2.500/ ) unbefugt = ohne Befugnis des Waldeigentümers

5 Folie 5 Rechtsgrundlagen LWaldG Baden-Württemberg Geschichtlicher Rückblick Bis 18. Jhd.: Waldweide als Ernährungssicherung; Massive Waldzerstörung durch exzessive Weide Im 18. Jhd.: Umstellung der LAWI (Stallviehhaltung, Fruchtwechsel, Wiesennutzung) Übergang 19. Jhd.: nachhaltige FOWI, Ablösung Weiderechte, Trennung Wald und Weide, Aufforstung; Beschränkung der Waldweide in bad. und württ. Forstrecht, Beweidung der Allmende 20. Jhd.: Rückgang extensiver Weideformen; Aufforstung/Sukzession großer Flächen der Allmende 1976 LWaldG: keine Regelungsnotwendigkeit zur Waldweide

6 Folie 6 Rechtsgrundlagen LWaldG Baden-Württemberg 83 Allg. Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig 16) im Wald unbefugt Vieh treibt, Vieh weidet oder weiden lässt (2.500/ E) unbefugt = ohne Befugnis des Eigentümers Grenzen der Befugnis = Grundpflichten des Waldeigentümers ( 12 ff LWaldG)

7 Folie 7 Rechtsgrundlagen LWaldG Baden-Württemberg 14 Pflegliche Waldbewirtschaftung Erhaltung Boden, Bodenfruchtbarkeit (Trittschäden) Erhaltung biologisch gesundem Waldbestand (Bestandsschäden, Verjüngung) Schonende Nutzung (Bestandsschäden) Nebennutzungen dürfen Waldfunktionen nicht beeinträchtigen 15 Beschränkung von Kahlhieben Absenkung Vorrat < 40 % 17 Wiederaufforstungsgebot Fazit: I.d.R. widerspricht eine Waldweide den Grundpflichten insb. zur Pfleglichkeit

8 Folie 8 Naturschutzfachliche Ziele I Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW Schaffung, Erhalt und Pflege anthropogener lichter Wälder Historische Waldnutzungen Nieder-, Mittel- und Hutewald Pflege als naturschutzfachliches Management Motormanuell Beweidung: Sonderfall bei umfassenden Weidekonzept; möglichst Anbindung an bestehendes Weidekonzept im Offenland

9 Folie 9 Naturschutzfachliche Ziele II Mindestanforderung an ein Pflegekonzept Erhalt der Waldeigenschaft Ausreichenden Überschirmungsgrad (Kahlschlag mit Wiederaufforstungspflicht!) Bestandesverjüngung (mechanischer Schutz) Bodenvegetation, Schutz der Bodenfruchtbarkeit Sicherung der Waldfunktionen Erholungswald (freies Betretensrecht nach 37 LWaldG / Notwendigkeit einer temporären Sperrung oder Umleitung) Bodenschutzwald (Erosion, Rutschung, Steinschlag).

10 Folie 10 Umsetzungsstrategie I Kartiertes Waldbiotop ( 30a LWaldG) Hutewald als historische Waldnutzungsform Beweidung als Pflegemaßnahme unter der Prämisse Pfleglichkeit zulässig Schonwald nach 32 LWaldG (hfb/ufb) Ziel: Schaffung, Erhalt und Pflege lichter Wälder Waldweide als Option zur Pflege lichter Strukturen Aufwändiges Rechtsverfahren, auf Dauer angelegt (Verpflichtung des Waldeigentümers auf Umsetzung der Maßnahmen) Begrenzung auf größere Projekte mit langfristiger Perspektive

11 Folie 11 Umsetzungsstrategie II Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach 54 ff LVwVfG (ufb/hfb) Vertragspartner: Grundeigentümer, Betreiber, Naturschutz, Forst.. Befristung, Verlängerungsoption Feststellender Verwaltungsakt nach 67, 68 i.v.m. 12 ff LWaldG (i.d.r. ufb) Festlegung der Rahmenbedingungen im Wege der Forstaufsicht

12 Folie 12 Fazit Waldweide mit LWaldG vereinbar, wenn Pflegeoption lichter Wälder Pflegekonzept die Erhaltung der Waldeigenschaft und die Berücksichtigung der Waldfunktionen nachweist Rechtskonforme Umsetzungsstrategien vorhanden

13 Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 13

Regionales Waldschutzgebiet SchwetzingerHardt

Regionales Waldschutzgebiet SchwetzingerHardt Regionales Waldschutzgebiet SchwetzingerHardt Ulrike Riedl Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis Projektskizze ÖKONSULT, 09.07.2014 Kostbarkeit vor der Haustür Die Schwetzinger Hardt gehört zu einem der bundesweit

Mehr

Waldweidelandschaften

Waldweidelandschaften Waldweidelandschaften - ein tragfähiges Konzept des Naturschutzes? Die europäische Dimension des E+E-Projektes Prof. Dr. H. Vogtmann, Präsident des es Wahmbeck, 18.10.2005 Geschichte der Waldweide in D

Mehr

Themen Waldweide in Mecklenburg-Vorpommern forstrechtliche Regelungen. 1. Allgemeines zum Wald in M-V. 2.

Themen Waldweide in Mecklenburg-Vorpommern forstrechtliche Regelungen. 1. Allgemeines zum Wald in M-V. 2. forstrechtliche Regelungen Landesforst MV: V. Paditz, J. Götze, M. Seidel 1 Themen 1. Allgemeines zum Wald in M-V 2. Problemstellung 2 1 1. Allgemeines zum Wald in M-V Waldfläche M-V: 542.699 ha Waldanteil

Mehr

Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald. vom 9.

Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald. vom 9. Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erklärung von Waldflächen im Stadtkreis Freiburg zum Erholungswald 11.22 vom 9. Dezember 2014 Gemäß 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der

Mehr

Schutzwaldbewirtschaftung unter betrieblichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen. Bundesschutzwaldplattform Mariazell Dr.

Schutzwaldbewirtschaftung unter betrieblichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen. Bundesschutzwaldplattform Mariazell Dr. 14 06 2012 Schutzwaldbewirtschaftung unter betrieblichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen Bundesschutzwaldplattform Mariazell Dr. Georg Erlacher SCHUTZWALD BEI DER ÖBf AG Ausgangssituation Wild-

Mehr

Praktische und rechtliche Aspekte zum Thema Wald und Weide Rainer Luick

Praktische und rechtliche Aspekte zum Thema Wald und Weide Rainer Luick Praktische und rechtliche Aspekte zum Thema Wald und Weide Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg Tagung Wildtiere als Pflegefaktoren in der Landschaft, 09 September 2015 / Nettetal / NUA-NRW Positionsbestimmung

Mehr

Ergebnisse der Forsteinrichtung für im Stadtwald Scheer

Ergebnisse der Forsteinrichtung für im Stadtwald Scheer Ergebnisse der Forsteinrichtung für 011-00 im Stadtwald Scheer Örtliche Prüfung am 3. April 01 der Waldbewirtschaftung ( aus Zielsetzung im Stadtwald, UFB Sigmaringen 011 Produktionsfunktion, gleichmäßige

Mehr

Spessartforstrechte und Nationalparkausweisung

Spessartforstrechte und Nationalparkausweisung Spessartforstrechte und Nationalparkausweisung Josef Geislinger Rechtsanwalt - Fachanwalt f. Verwaltungsrecht SEUFERT RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbb München Leipzig 06.02.2017 SEUFERT RECHTSANWÄLTE 1

Mehr

Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen

Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Multifunktionale Waldbewirtschaftung - Ausgleich von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - Naturnahe Waldwirtschaft, PEFC-Zertifizierung Waldbauliche

Mehr

Gesamtkonzeption Waldnaturschutz Über lichte Wälder und Moorwälder

Gesamtkonzeption Waldnaturschutz Über lichte Wälder und Moorwälder Gesamtkonzeption Waldnaturschutz Über lichte Wälder und Moorwälder ForstBW zeigt durch die seit über zwanzig Jahren geübte naturnahe Waldbewirtschaftung auf standörtlicher Grundlage, durch die landesweite

Mehr

3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG)

3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG) 3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG) Erläuterung: Gesetzliche Vorgaben Der Landschaftsplan kann nach Maßgabe der Entwicklungsziele ( 18 LG) eine Zweckbestimmung für Brachflächen in der Weise

Mehr

Naturschutzrelevante Standards ForstBW Naturnahe Waldwirtschaft (FED 2000)

Naturschutzrelevante Standards ForstBW Naturnahe Waldwirtschaft (FED 2000) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über eine Dienstanweisung für die Forsteinrichtung im öffentlichen Wald Baden-Württembergs (FED 2000) vom 1. Januar 2002 Die Forsteinrichtung

Mehr

Kompensation im Wald. Lutz Franke. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW

Kompensation im Wald. Lutz Franke. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW Fachtagung des BFAD am 9./10. September 2010 beim Regionalverband Ruhr in Essen Kompensation im Wald Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW Lutz

Mehr

Deklaration Biologische Vielfalt in Kommunen. Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010

Deklaration Biologische Vielfalt in Kommunen. Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Deklaration Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten

Mehr

Differenzierung und Bewertung von Waldflächen bei der Aufstellung des Regionalplans Ostwürttemberg

Differenzierung und Bewertung von Waldflächen bei der Aufstellung des Regionalplans Ostwürttemberg Differenzierung und Bewertung von Waldflächen bei der Aufstellung des Regionalplans Ostwürttemberg Thomas Puschmann Dipl.-Ing. (FH), Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Regionalverband Ostwürttemberg

Mehr

Agroforstsysteme und Kurzumtriebswälder Chancen und Gefahren aus Sicht des Naturschutzes

Agroforstsysteme und Kurzumtriebswälder Chancen und Gefahren aus Sicht des Naturschutzes Agroforstsysteme und Kurzumtriebswälder Chancen und Gefahren aus Sicht des Naturschutzes Fachtagung an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg am 02.07.2007 Dr. Dietwalt Rohlf Abt. Waldwirtschaft und Naturschutz

Mehr

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung

Baumschutzsatzung. Vorbemerkung Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes

Mehr

Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes

Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen NW-FVA-Symposium Forstwirtschaft im Spannungsfeld vielfältiger Ansprüche Wald und Biodiversität in der Sicht des staatlichen Naturschutzes Dr. Manfred Klein Biodiversität

Mehr

Waldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger

Waldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Waldvision 2030 Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger Michael Duhr, Karin Müller 1 2 Warum eine Waldvision 2030? Vision ist die Kunst,

Mehr

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Ökologische Vernetzung in der Landwirtschaft

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Ökologische Vernetzung in der Landwirtschaft Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Ökologische Vernetzung in der Landwirtschaft Entstehung Neuorientierung der Agrarpolitik 1992 Anreiz für besondere ökologische

Mehr

Neuabgrenzung Erholungswald

Neuabgrenzung Erholungswald Neuabgrenzung Erholungswald FVA vor Ort, Königsbronn, 18.07.2017 Matthias Wurster Bild: M. Wurster 1 Neuabgrenzung Erholungswald (I) Gesetzliche Vorgaben Die Erfassung und bedarfsgerechte Fortschreibung

Mehr

Biodiversitätsziele der NBS für den Wald was haben wir erreicht?

Biodiversitätsziele der NBS für den Wald was haben wir erreicht? Biodiversitätsziele der NBS für den Wald was haben wir erreicht? Dr. Manfred Klein Fachgebiet Agrar- und Waldbereich im Bundesamt für Naturschutz Umsetzung des Art. 6 der Convention on Biological Diversity:

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Klima im Wandel Wie anpassungsfähig ist der Vertragsnaturschutz? Ulrike Thiele FB 23

Klima im Wandel Wie anpassungsfähig ist der Vertragsnaturschutz? Ulrike Thiele FB 23 Klima im Wandel Wie anpassungsfähig ist der Vertragsnaturschutz? 14.09.2017 Ulrike Thiele FB 23 Klima im Wandel Wie anpassungsfähig ist der Vertragsnaturschutz? Vertragsnaturschutz in NRW in Zahlen Beispiele

Mehr

LEITFADEN ZUR KARTIERUNG DER SCHUTZ- UND ERHOLUNGSFUNKTIONEN DES WALDES (WALDFUNKTIONENKARTIERUNG) HERAUSGEBER: DR. H. VOLK UND CHR.

LEITFADEN ZUR KARTIERUNG DER SCHUTZ- UND ERHOLUNGSFUNKTIONEN DES WALDES (WALDFUNKTIONENKARTIERUNG) HERAUSGEBER: DR. H. VOLK UND CHR. LEITFADEN ZUR KARTIERUNG DER SCHUTZ- UND ERHOLUNGSFUNKTIONEN DES WALDES (WALDFUNKTIONENKARTIERUNG) SUB Göttingen 7 216 800 773 K HERAUSGEBER: DR. H. VOLK UND CHR. SCHIRMER PROJEKTGRUPPE FORSTLICHE LANDESPFLEGE

Mehr

Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster

Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Forstgesetz

Mehr

Nora Magg Abteilung Waldnaturschutz

Nora Magg Abteilung Waldnaturschutz Förderung von Lichtwaldarten im Rahmen der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW in Zusammenarbeit mit dem Artenschutzprogramm Baden-Württemberg Nora Magg Abteilung Waldnaturschutz nora.magg@forst.bwl.de

Mehr

Lichter Wald. Ziel 3 und Ziel 4. Multiplikatorenschulungen

Lichter Wald. Ziel 3 und Ziel 4. Multiplikatorenschulungen Lichter Wald 1 Ziel 3 und Ziel 4 Multiplikatorenschulungen Ansprechpartner: Dr. Mattias Rupp FVA, Abteilung Waldnaturschutz -Verantwortlich für den Inhalt: ForstBW MLR, LUBW 2 Naturschutzstrategie für

Mehr

1 SChutzgegenstand. (1) Der auf jeweils Teilflächen der Flurstücke 128 und 174, Flur 1 der Gemarkung Stubbendorf,

1 SChutzgegenstand. (1) Der auf jeweils Teilflächen der Flurstücke 128 und 174, Flur 1 der Gemarkung Stubbendorf, Verordnung über die Festsetzung des Stubbendorfer Apfelbaumes und seiner Umgebung als geschützter Landschaftsbestandteil des Landkreises Bad Doberan und des Landkreises Nordvorpommern vom 19. Januar 2009

Mehr

1 Erklärung zum Erholungswald

1 Erklärung zum Erholungswald Satzung der Gemeinde Kirchzarten über die Erklärung von Waldflächen im Bereich Giersberg und Hexenwäldle auf der Gemarkung Kirchzarten zum Erholungswald (Erholungswaldsatzung Giersberg/Hexenwäldle) vom

Mehr

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen naturschutzfachliche Anforderungen und Maßnahmenbeispiele Dr. Markus Röhl Institut für Landschaft und Umwelt, HfWU 11.11.2015 Gliederung: 1. smaßnahmen a.

Mehr

Wald und Weide im Gebirge

Wald und Weide im Gebirge Wald und Weide im Gebirge VS Alpine Raumordnung Walter Seher 1 Einforstungsrechte Die mit dem Besitz einer Liegenschaft verbundenen Rechte zum Bezug von Holz und sonstigen Forstprodukten in oder aus fremden

Mehr

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Erhebungsmethodik BWI Großrauminventur auf Stichprobenbasis. Ziel Erfassung der aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP)

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP) Rechtliche Rahmenbedingungen für Kurzumtriebsplantagen (KUP) Dr. Henning Kurth Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe Forst Workshop Bioenergie aus KurzUmtriebsPlantagen 23. März 2010 Göttingen EU-Rahmenbedingungen

Mehr

Ziel 3 Lichte Waldbiotope auf Sonderstandorten erhalten

Ziel 3 Lichte Waldbiotope auf Sonderstandorten erhalten Ziel 3 Lichte Waldbiotope auf Sonderstandorten erhalten Ziel 3 Lichte, seltene, naturnahe Waldgesellschaften ( lichte Waldbiotope ) auf schwachwüchsigen (sauer, trocken, flachgründig) Sonderstandorten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. vom zuletzt geändert am in Kraft getreten am Seite

Inhaltsverzeichnis. vom zuletzt geändert am in Kraft getreten am Seite vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 02.04.2014 in Kraft getreten am 15.04.2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung... 2 2 Grundstück, Anschlussnehmer, Wasserabnehmer...

Mehr

vom Schiessplatz Wahn zum Nationalen Naturerbe Wahnerheide // Bundesforst // Florian Zieseniß // 2013 // Seite 3 Die Wahner Heide im Ballungsgebiet Kö

vom Schiessplatz Wahn zum Nationalen Naturerbe Wahnerheide // Bundesforst // Florian Zieseniß // 2013 // Seite 3 Die Wahner Heide im Ballungsgebiet Kö Hintergrundinformationen zur Wahner Heide Wahnerheide // Bundesforst // Florian Zieseniß // 2013 // Seite 1 Naturraum Wahner Heide Größen: Landschaftsraum Flughafengelände Standortübungsplatz Bundeswehr

Mehr

Waldfunktionenplanung in Rheinland-Pfalz

Waldfunktionenplanung in Rheinland-Pfalz Waldfunktionenplanung in Rheinland-Pfalz Waldfunktionenplanung in Rheinland-Pfalz Forstliche Abwägung und planerische Konsequenzen Waldfunktionenplanung in Rheinland-Pfalz Gliederung: Waldfunktionen Waldwirkungenplanung

Mehr

Waldweide und forstrechtliche Aspekte

Waldweide und forstrechtliche Aspekte Ber. Inst. Landschafts- Pflanzenökologie Univ. Hohenheim Heft 17, 2007, S. 149-164, Stuttgart 2008 Waldweide und forstrechtliche Aspekte Rainer Luick & Hans-Karl Schuler Zusammenfassung Waldweide hat heute

Mehr

Vorbereitungsseminar Staatsprüfung Waldbau Gmunden

Vorbereitungsseminar Staatsprüfung Waldbau Gmunden 04 05 2012 Vorbereitungsseminar Staatsprüfung Waldbau Gmunden Inhalt > Waldentwicklungsplan > Waldbauliche Planung mit unterschiedlichen Zielsetzungen > Waldbau - Klimaänderung Waldentwicklungsplan Der

Mehr

Forstbetrieb der Marktgemeinde Windischgarsten. Modell der Nachhaltigkeit. Ziele: Wirtschaftsplan und Nachhaltigkeitskonzept

Forstbetrieb der Marktgemeinde Windischgarsten. Modell der Nachhaltigkeit. Ziele: Wirtschaftsplan und Nachhaltigkeitskonzept Forstbetrieb der Marktgemeinde Windischgarsten Modell der Wirtschaftsplan und skonzept 1-1 Mengennachhaltigkeit 6 3 1 Flächen in Hektar; 1 - Jahre, 1 - Jahre usw. AKL 1 AKL AKL 3 AKL AKL Hektar Leistungen

Mehr

Gehölzpflege an. Hinweise für den Betriebsdienst

Gehölzpflege an. Hinweise für den Betriebsdienst Gehölzpflege an Straßen Hinweise für den Betriebsdienst Gliederung Gesetzliche Grundlagen Schutz/Störung/Zerstörung Arbeitsweise Maßnahmen und Ausführungsempfehlungen gesetzliche Grundlagen 7 Gemeindeordnung

Mehr

Segetalartenschutz in der produktionsintegrierten Kompensation (PiK)

Segetalartenschutz in der produktionsintegrierten Kompensation (PiK) Segetalartenschutz in der produktionsintegrierten Kompensation (PiK) Tagung: Ackerwildkrautschutz Integration von Naturschutz und Landwirtschaft 12. Oktober 2017; Bayerische KulturLandStiftung; GF Dominik

Mehr

Forst- und Holzwirtschaft in NRW vom Prozessschutz bis zur naturnahen Waldwirtschaft

Forst- und Holzwirtschaft in NRW vom Prozessschutz bis zur naturnahen Waldwirtschaft Forst- und Holzwirtschaft in NRW vom Prozessschutz bis zur naturnahen Waldwirtschaft Veranstaltung Der naturnahe Wald Ein Spagat zwischen Entwicklung und Nutzung, 08.05.2015, Landtag NRW LMR Hubert Kaiser,

Mehr

Verordnung. 1 zum geschützten Landschaftsbestandteil

Verordnung. 1 zum geschützten Landschaftsbestandteil Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Trocken- und Magerrasen am Waschenberg südlich von Ribnitz-Damgarten" im Landkreis Vorpommern-Rügen Auf der Grundlage von 14 Abs. 3 und 15 Abs. 6

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

MERKBLATT Waldweide Stand Februar 2017

MERKBLATT Waldweide Stand Februar 2017 MERKBLATT Waldweide Stand Februar 2017 Vorbemerkung Die Beweidung mit domestizierten Tieren war in Mitteleuropa seit der Frühbronzezeit (um 2200 v. Chr.) im Wald weit verbreitet. Sie diente ausschließlich

Mehr

1.1.7 BNB_BK. Relevanz und Zielsetzungen

1.1.7 BNB_BK. Relevanz und Zielsetzungen Relevanz und Zielsetzungen Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Unverzichtbare

Mehr

Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte. Gesetzestexte zum Begrenzen des freien Betretungsrechts

Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte. Gesetzestexte zum Begrenzen des freien Betretungsrechts Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte Jeder Mensch darf den Wald und die freie Landschaft betreten und sich dort erholen. Mehrfach ist dieses Recht von Bundestag

Mehr

Kurzbeschreibung. Planung. Größe. 61,855 Sümpflesberg ES-022. Regionaler Grünzug (VBG) (0) Landschaftspflege (VBG) (94,7) (in %)

Kurzbeschreibung. Planung. Größe. 61,855 Sümpflesberg ES-022. Regionaler Grünzug (VBG) (0) Landschaftspflege (VBG) (94,7) (in %) Umweltberichtt zum Verfahren der Teilfortschreibung des Regionalplans Region Stuttgart (vom 22. Juli J 2009) zur Festsetzung von v Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie (Stand: 23.08.2013) Standort:

Mehr

Bewirtschaftungs- und Nutzungsreglement der Ortsgemeinde Vättis

Bewirtschaftungs- und Nutzungsreglement der Ortsgemeinde Vättis Bewirtschaftungs- und Nutzungsreglement der Ortsgemeinde Vättis Der Ortsverwaltungsrat der Ortsgemeinde Vättis erlässt gestützt auf Art. 13 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 1 sowie Art. 27 der Gemeindeordnung

Mehr

Kompensation im Wald Ein Bericht aus Rheinland-Pfalz

Kompensation im Wald Ein Bericht aus Rheinland-Pfalz Kompensation im Wald Ein Bericht aus Rheinland-Pfalz Dipl.-Ing. Matthias Schneider Referat Eingriffe in Natur und Landschaft; Ökologisches Flächenmanagement Grundlagen: Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung

Mehr

Verordnung. des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV)

Verordnung. des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV) Verordnung des Landkreises Barnim zum Schutz von Bäumen (BarBaumSchV) Auf Grund des 24 Abs. 3 Satz 1 letzter Halbsatz und des 19 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24. V e r o r d n u n g

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24. V e r o r d n u n g Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 4 vom 15. Februar 1997,Seite 24 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet Frankenmoor" in den Gemeinden Bargstedt und Fredenbeck,

Mehr

S A T Z U N G. über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen als geschützte Grünbestände

S A T Z U N G. über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen als geschützte Grünbestände S A T Z U N G über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen als geschützte Grünbestände - Baumschutzsatzung Aufgrund des 25 sowie 58 Abs. 6 des Gesetzes zum Schutz der Natur, zur Pflege

Mehr

Beweidete lichte Wälder

Beweidete lichte Wälder Beweidete lichte Wälder Genese, Bedeutung als Biotope, Stellenwert in der Landschaft und im Naturschutz in Baden-Württemberg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Institut für Landespflege, Freiburg Stiftung

Mehr

Waldfunktionenkartierung

Waldfunktionenkartierung 1 Waldfunktionenkartierung Stand der Fortschreibung am Beispiel des Bodenschutzwaldes 2 Teil 1 1. Einführung 2. Grundlagen für die Feststellung von Bodenschutzwald 3. Überblick Bodenschutzwaldausweisung

Mehr

Anforderungen und Lösungsansätze zum Boden- und Gewässerschutz

Anforderungen und Lösungsansätze zum Boden- und Gewässerschutz Lösungsansätze zum Konzept Erosionsschutz für den ländlichen Raum Sachsen-Anhalts Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt August 2012 Ziel: Möglichst weitgehender Rückhalt der

Mehr

Lesefassung. Baumschutzsatzung der Gemeinde Waldsieversdorf

Lesefassung. Baumschutzsatzung der Gemeinde Waldsieversdorf Die Lesefassung berücksichtigt: Lesefassung Baumschutzsatzung der Gemeinde Waldsieversdorf 1. die Baumschutzsatzung der Gemeinde Waldsieversdorf vom 01.02.2005, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt

Mehr

Bundesverband BioEnergie. Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE)

Bundesverband BioEnergie. Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE) Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE) zur Ausgestaltung der Option Niederwald mit Kurzumtrieb für Ökologische Vorrangflächen im Entwurf der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

Mehr

Unternehmensbeteiligte

Unternehmensbeteiligte Idee Tegut ist eine innovative Kette kleiner Verbrauchermärkte mit einem Schwerpunkt auf ökologische und qualitativ hochwertige Produkte. Im Zentrum der Verbrauchermärkte liegt das Biosphärenreservat Rhön.

Mehr

Anlage und Bewirtschaftung von KUF auf Wald- und Nicht-Waldflächen unter dem Gesichtspunkt des Wald(ordnungs)rechts und des Naturschutzrechts

Anlage und Bewirtschaftung von KUF auf Wald- und Nicht-Waldflächen unter dem Gesichtspunkt des Wald(ordnungs)rechts und des Naturschutzrechts Dendrom Diskussionspapier Nr. 3 Oktober 2007 Anlage und Bewirtschaftung von KUF auf Wald- und Nicht-Waldflächen unter dem Gesichtspunkt des Wald(ordnungs)rechts und des Naturschutzrechts Klaus Günther-Dieng

Mehr

Möglichkeiten der Flächensicherung zur Umsetzung der WRRL in Thüringen Synergien, Strategien, Handlungsempfehlungen

Möglichkeiten der Flächensicherung zur Umsetzung der WRRL in Thüringen Synergien, Strategien, Handlungsempfehlungen Möglichkeiten der zur Umsetzung der WRRL in Thüringen Synergien, Strategien, Handlungsempfehlungen WRRL- Qualifizierungsoffensive für Landschaftspflegeverbände in Thüringen Teil 2: an Gewässern Seminar

Mehr

Agrarumweltprogramm für polnische Landwirtschaft und ländliche Gebiete - mit Berücksichtigung der neuen Perspektive

Agrarumweltprogramm für polnische Landwirtschaft und ländliche Gebiete - mit Berücksichtigung der neuen Perspektive Agrarumweltprogramm für polnische Landwirtschaft und ländliche Gebiete - mit Berücksichtigung der neuen Perspektive 2014-2020 Anna Klisowska Ministerium für Landwirtschaft und Landentwicklung, Abteilung

Mehr

Bodenbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Bodenbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Bodenbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Rechtlicher Hintergrund Beeinträchtigungen von Böden Vermeidungsmaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Fazit Literaturhinweise Hindenburgplatz 1 51429 Bergisch

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Ehe und Familie,Art. 6 GG subjektiv-rechtliche

Mehr

LIFE + Projekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk - Workshop Lichte Wälder

LIFE + Projekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk - Workshop Lichte Wälder LIFE + Projekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk - Workshop Lichte Wälder am Freitag, 29. September 2017 in Leinach Zum Thema Das LIFE+ Naturprojekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk (kurz:

Mehr

S a t z u n g. zum Schutze des Baumbestandes innerhalb der Stadt Kaiserslautern. vom

S a t z u n g. zum Schutze des Baumbestandes innerhalb der Stadt Kaiserslautern. vom 9/3 9 Verschiedenes S a t z u n g zum Schutze des Baumbestandes innerhalb der Stadt Kaiserslautern vom 20.03.1991 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419),

Mehr

Typ ökologische Ausgleichsfläche Wald Aufforstung (Wa-A)

Typ ökologische Ausgleichsfläche Wald Aufforstung (Wa-A) Wald Aufforstung (Wa-A) Flächige Aufforstung mit: o mindestens 75% Überschirmung mit Forstgehölzen o einer Fläche von mindestens 1.000m² bzw. o einer Breite von mindestens 10m aufweisen und o Gehölzen

Mehr

Wildnis und nachhaltige Nutzungskonzepte Ein Blick über den Tellerrand

Wildnis und nachhaltige Nutzungskonzepte Ein Blick über den Tellerrand Wildnis und nachhaltige Nutzungskonzepte DI Felix Montecuccoli 21. April 2016 NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. 1 2 Österreichisches Forstgesetz 1 Nachhaltigkeit (1) Der Wald

Mehr

Wer haftet bei Unfällen im Wald? Rechtsgrundlagen und Fälle aus der Praxis

Wer haftet bei Unfällen im Wald? Rechtsgrundlagen und Fälle aus der Praxis Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Recht Wer haftet bei Unfällen im Wald? Rechtsgrundlagen und Fälle aus der Praxis Runder

Mehr

Praxisbeispiele und Visionen zur nachhaltigen Entwicklung unserer Kulturlandschaft durch Bodenordnungsmaßnahmen

Praxisbeispiele und Visionen zur nachhaltigen Entwicklung unserer Kulturlandschaft durch Bodenordnungsmaßnahmen Praxisbeispiele und Visionen zur nachhaltigen Entwicklung unserer Kulturlandschaft durch Bodenordnungsmaßnahmen Dipl. Ing. agr Gerd Ostermann Agrarreferent NABU Rheinland- Pfalz Ausgangssituation Etwa

Mehr

SATZUNG ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES DER LUTHERSTADT WITTENBERG (BAUMSCHUTZSATZUNG)

SATZUNG ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES DER LUTHERSTADT WITTENBERG (BAUMSCHUTZSATZUNG) Baumschutzsatzung III/2.4. SATZUNG ZUM SCHUTZ DES BAUMBESTANDES DER LUTHERSTADT WITTENBERG (BAUMSCHUTZSATZUNG) Auf Grund der 6, 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993

Mehr

Bis ins 16. JH: Bäuerliche Nieder- und Mittelwaldwirtschaft Man lebte vom Wald Die Nothdurft kam mit dem Angebot aus. LÖWE

Bis ins 16. JH: Bäuerliche Nieder- und Mittelwaldwirtschaft Man lebte vom Wald Die Nothdurft kam mit dem Angebot aus. LÖWE Bis ins 16. JH: LÖWE und NATURA 2000 im Landeswald Bäuerliche Nieder- und Mittelwaldwirtschaft Man lebte vom Wald Die Nothdurft kam mit dem Angebot aus. Christian Boele Keimer NNA 27.09.2012 Gliederung

Mehr

Gesetz. zur Erhaltung des Waldes (Landeswaldgesetz LWaldG) Vom 30. Januar 1979* Inhaltsübersicht

Gesetz. zur Erhaltung des Waldes (Landeswaldgesetz LWaldG) Vom 30. Januar 1979* Inhaltsübersicht Gesetz zur Erhaltung des Waldes (Landeswaldgesetz LWaldG) Vom 30. Januar 1979* Inhaltsübersicht Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Gesetzeszweck 2 Waldbegriff 3 Waldbesitzer 4 Aufgaben der Behörde

Mehr

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung)

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Lande Bremen (Baumschutzverordnung) vom 30.09.2004 (BremGBl.S.477) in der seit dem 07.10.2004 geltenden Fassung 1 Schutzgegenstand (1) Bäume im Lande Bremen

Mehr

S a t z u n g. zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Korschenbroich (Baumschutzsatzung) vom

S a t z u n g. zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Korschenbroich (Baumschutzsatzung) vom S a t z u n g zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Korschenbroich (Baumschutzsatzung) vom 3.3.1989 Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 936 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2180

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 936 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2180 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2401 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 936 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2180 Zunahme

Mehr

Neue Hirtenwege im Pfälzerwald

Neue Hirtenwege im Pfälzerwald Neue Hirtenwege im Pfälzerwald Geplantes BfN/BMUB Naturschutzgroßprojekt Chance Natur Biosphärenreservat Pfälzerwald Nordvogesen (deutscher Teil) Helmut Schuler Biosphärenreservat Pfälzerwald Franz Hartmannstr.

Mehr

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung

Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Kurzbericht zur Gewässerraumfestlegung Gewässername, öffentliches Gewässer Nr. XY, Gemeinde XY Hochwassersicherer Ausbau, Revitalisierung, Offenlegung etc. Bauprojekt 201X Gewässerraumfestlegung nach Art.

Mehr

WALD IN STUTTGART PFLEGE UND BEWIRTSCHAFTUNG

WALD IN STUTTGART PFLEGE UND BEWIRTSCHAFTUNG NACHHALTIGE WALDWIRTSCHAFT IN BADEN-WÜRTTEMBERG HAT EINEN NAMEN: Stadt Stuttgart Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft Design: agentur krauss, Herrenberg WALD IN STUTTGART

Mehr

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald

Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000) Warum ist Bayern wichtig? 70.547 km

Mehr

Kurzumtriebsplantagen Verfahren, Potenziale, Wirtschaftlichkeit

Kurzumtriebsplantagen Verfahren, Potenziale, Wirtschaftlichkeit Kurzumtriebsplantagen Verfahren, Potenziale, Wirtschaftlichkeit Frank Burger, LWF 19. Januar 2011, Landwirtschaftliche Lehranstalten des Bezirks Oberfranken Inhalt 1. Hintergrund 2. Anbau von Kurzumtriebsplantagen

Mehr

Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare Bleibtreustraße 33, Berlin. AXEL DYROFF Rechtsanwalt. Tel: Fax:

Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare Bleibtreustraße 33, Berlin. AXEL DYROFF Rechtsanwalt. Tel: Fax: Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare Bleibtreustraße 33, 10707 Berlin AXEL DYROFF Rechtsanwalt Tel: 030-885 60 6 13 Fax: 030-885 60 6 40 mailto:dyroff@schultzundseldeneck.de Erhaltungssatzung

Mehr

Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext

Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext Tagung INSOS Schweiz vom 16. Mai 2017 Teilhabe an der vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen digitaler Medien im institutionellen Kontext Einführung rechtliche Grundlagen 1 Ausgangslage Nutzung

Mehr

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Die Hege 1 BJagdG: Inhalt des Jagdrechts Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die

Mehr

Wie wirtschaftlich sind Anbau und Verwertung von Energieholz aus Agroforstwirtschaft in einem südbrandenburgischen Landwirtschaftsbetrieb?

Wie wirtschaftlich sind Anbau und Verwertung von Energieholz aus Agroforstwirtschaft in einem südbrandenburgischen Landwirtschaftsbetrieb? Wie wirtschaftlich sind Anbau und Verwertung von Energieholz aus Agroforstwirtschaft in einem südbrandenburgischen Landwirtschaftsbetrieb? Roman Schneider, Hochschule Zittau/Görlitz Dr. Christian Böhm,

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 3.16 Satzung der Stadt über die Erklärung von Waldflächen im Bereich des Hardtwaldes und im Bereich Waldpark - Reißinsel auf Gemarkung zum Erholungswald (Erholungswaldsatzung) vom 27. November 2007 Gemäß

Mehr

Landnutzungswandel in ländlichen Räumen

Landnutzungswandel in ländlichen Räumen Landnutzungswandel in ländlichen Räumen Prof. Dr. Peter Thünen-Institut für Ländliche Räume Erfolgreich Wirtschaften durch Nachhaltiges Landmanagement, Begleitveranstaltung des Verbands der Landwirtschaftskammern

Mehr

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet

VERORDNUNG. vom Erklärung zum Schutzgebiet VERORDNUNG des Landratsamts Schwäbisch Hall als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet Oberes Biberstal einschließlich Randgebieten vom 11.07.1983 Aufgrund von den 22, 58 Abs. 3 und

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Klimaschutzpolitik. Welche Rolle spielen Wald und Forstwirtschaft im Kyoto-Prozess?

Klimaschutzpolitik. Welche Rolle spielen Wald und Forstwirtschaft im Kyoto-Prozess? Klimaschutzpolitik Welche Rolle spielen Wald und Forstwirtschaft im Kyoto-Prozess? Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bernd Winkler Der lange Weg bis zum Kompromiss Nationale

Mehr

Datenschutz in der ambulanten Pflege

Datenschutz in der ambulanten Pflege Datenschutz in der ambulanten Pflege Lutz Grammann Der Diözesandatenschutzbeauftragte Der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in

Mehr

Energieholz und FSC-Zertifizierung

Energieholz und FSC-Zertifizierung Energieholz und FSC-Zertifizierung Informationen zur FSC-Zertifizierung im Staatswald Baden-Württemberg eine Veranstaltung der Bodenseestiftung, St. Georgen, 18. Juli 2014 Statement Naturschutz Kai-Steffen

Mehr

Erhaltung von Grünland in Rheinland-Pfalz

Erhaltung von Grünland in Rheinland-Pfalz Erhaltung von Grünland in Rheinland-Pfalz Bedeutung des Grünlandes CO 2 -Senke, hoher Humusgehalt Schutz des Grund- und Oberflächenwassers Filterwirkung bei Düngemitteln und Schadstoffen Erosionsschutz

Mehr

"Wie geht der Aargau mit den Freizeitaktivitäten im Wald um?"

Wie geht der Aargau mit den Freizeitaktivitäten im Wald um? DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT "Wie geht der Aargau mit den Freizeitaktivitäten im Wald um?" FoWaLa (17. September 2015) Marcel Murri, Sektionsleiter Walderhaltung Wald vor unserer Haustüre in max.

Mehr

nähere Regelungen zur Kompensation von Eingriffen i.s. des 14 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere

nähere Regelungen zur Kompensation von Eingriffen i.s. des 14 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere Deutscher Landschaftspflegetag Schwäbisch Hall 10. Juli 2014 Fachforum Kompensation - Echter Ausgleich in der Kulturlandschaft Die Kompensationsverordnung des Bundes Stand, Verfahren, Eckpunkte Dr. Stefan

Mehr

ROTWILD - GIBT ES NOCH WINTERLEBENSRÄUME?

ROTWILD - GIBT ES NOCH WINTERLEBENSRÄUME? 15 02 2006, Aigen ROTWILD - GIBT ES NOCH WINTERLEBENSRÄUME? Friedrich Völk Wer befindet über den Winterlebensraum? Vom König des Waldes zum König ohne Königreich?!! Es gibt mehr als genug Winterlebensraum

Mehr