Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung. WS 2016/17 LVA-Leiter: Kurt Reindl Gastvortrag: Jasmine Senk
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- Catharina Biermann
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1 Auftragsvergaben/Vergaberecht (1) Einführung WS 2016/17 LVA-Leiter: Kurt Reindl Gastvortrag: Jasmine Senk 1
2 Zahlen und Fakten Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen *) EU 28 im Jahr 2013: Mrd Euro EU 27 im Jahr 2010: Mrd Euro (ohne Kroatien) Ö im Jahr 2013: 323 Mrd Euro Ö im Jahr 2010: 294 Mrd Euro Geschätztes Gesamtvolumen (OSB + USB) öffentlicher Aufträge: rd 20 % des BIP **) EU: rd Mrd Euro Ö: rd. 43 Mrd Euro USB (Unterschwellenbereich) OSB (Oberschwellenbereich) Volumen der im Jahr 2010 im Supplement S des Amtsblatts der EU bekanntgemachten Ausschreibungen (nur OSB) EU 27: 447,03 Mrd Euro **), das sind rd. 3,5 % des BIP OSB Ö: 6,59 Mrd Euro **), das sind rd. 2,2 % des BIP *) Eurostat **) EC, Annual Public Procurement Implementation Review 2012, 6 f, zu finden unter 2
3 OSB Zahlen und Fakten USB Geschätztes Gesamtvolumen (OSB + USB) öffentlicher Aufträge: rd 20 % des BIP rd 20% davon (also rd 5% des BIP) im Oberschwellenbereich (OSB) Abgeleitet aus den Bekanntmachungen im Supplement S des Amtsblatts der EU bekanntgemachten Ausschreibungen (nur OSB) 3
4 Ziele Überblick über Grundstrukturen und zentrale Rechtsprobleme des Vergaberechts. Verstehen der rechtlichen Zusammenhänge und Probleme im Bereich des Vergaberechts. Befähigung zur Beurteilung praktischer Fallkonstellationen unter Heranziehung von Unterlagen (Gesetzestexte, Literatur, Judikatur). 4
5 Inhalte Auftraggeber Markt Unternehmer A Ausschreibung/Angebot/Zuschlag Angebote Vertragsschluss Unternehmer A Unternehmer B Unternehmer C Unternehmer D Unternehmer B Unternehmer C Unternehmer B 5
6 Inhalte Optimale Bedarfsdeckung wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Beschaffung öff Auftraggeber value für money Erzeugung bzw Verstärkung von Wettbewerb Beschränkung der Machtposition des Staates als Auftraggeber Unternehmer Hintanhalten der Bevorzugung nationaler, regionaler oder lokaler Auftragnehmer Bestimmbarkeit, Berechenbarkeit, Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns fairer Wettbewerb durch gleiche Zutrittsmöglichkeiten; gleiche Chancen auf Auftragserteilung Transparenz des Verfahrens und der Vergabe als Voraussetzung für Rechtsschutz vergabefremde Ziele öff Auftraggeber zb Sicherung von Beschäftigung, Erreichen von Sozialstandards, Nachhaltigkeit des Wachstums (vgl zb die Nachhaltigkeitsrechtsprechung des EuGH, zb RS C-448/01, Wienstrom, Tenor Pkt 1) (Quelle: Wimmer/Müller, Wirtschaftsrecht 2 [2012] 388 f) 6
7 Inhalte 1. UE Einführung 2. UE Rechtliche Grundlagen 3. UE Persönlicher Geltungsbereich 4. UE Sachlicher Geltungsbereich 5. UE Ausnahmen vom Vergaberecht 6. UE Überblick über die Verfahrensarten 7. UE Ablauf des Vergabeverfahrens I 8. UE Ablauf des Vergabeverfahrens II 9. UE Ablauf des Vergabeverfahrens III (ReWi, ReWiTech) 10. UE Rechtsschutz I 11. UE Rechtsschutz II 12. UE Gastvortrag: Sekundärzwecke im Vergabeverfahren am Beispiel der Frauenförderung (WiRe) UE = Unterrichtseinheit 7
8 Methode Cyber-Lehrveranstaltung Fallbeispiel ( Bruckner Festspiele ) als roter Faden Aufzeichnung der einzelnen Unterrichtseinheiten auf Video und Zurverfügungstellung als sog. Cyber-Streams samt Unterlagen im Internet unter Fragen per an kurt.reindl@jku.at Kombination mit Diskussionen, Stoffwiederholungen und schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfungen im Hörsaal Präsenztermine :15 Uhr bis 19:45 Uhr Diskussion und Stoffwiederholung :15 Uhr bis 19:00 Uhr Klausur - LVA-Prüfung :15 Uhr bis 19:00 Uhr Nachklausur 8
9 Methode Fallbeispiel: Bruckner-Festspiele Die Gemeinden Ansfelden, St. Florian und Windhaag bei Freistadt sowie die Landeshauptstadt Linz sind Gesellschafterinnen der Bruckner Festspiele GmbH (BFG). Jede dieser Gesellschafterinnen hält ein Viertel der Geschäftsanteile. Ab Sommer 2016 sollen, vorerst bis zum Jahr 2024, dem 200. Geburtstag des Komponisten Anton Bruckner, Konzerte und sonstige Veranstaltungen mit Bruckner- Bezug in den drei Gemeinden und in der Landeshauptstadt Linz stattfinden. Geschäftsführerin der BFG ist Berta B. Die BFG beabsichtigt, die Programmhefte, Eintrittskarten und sonstigen Druckwerke von der Print-GmbH zu beziehen. Die Print-GmbH hat ihren Sitz in Windhaag bei Freistadt. Alleineigentümerin der Print- GmbH ist die Unternehmerin Ute U. 9
10 Methode Beispiele von Fragen, die im Rahmen der einzelnen Unterrichtseinheiten beantwortet werden: Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber andere Zwecke als die eigentliche Beschaffung zu verfolgen? Gemeinden als öffentliche Auftraggeberinne? Ist BFG eine Einrichtung öffentlichen Rechts isd Vergaberechts? Liefer- oder Dienstleistungsauftrag bzw. gemischter Auftrag? Geschätzter Auftragswert? Oberschwellen- oder Unterschwellenbereich? Variante 1: BFG schließt separate Druckaufträge. Variante 2: BFG schließt mit der Print-GmbH einen unbefristeten Rahmenvertrag. Welche Ausnahmen kämen in Frage? Variante: Alleineigentümerin der Print-GmbH ist die Gemeinde Windhaag bei Freistadt. Welche Verfahrensart kann gewählt werden? Wie läuft das offene Verfahren ab? Worin unterscheiden sich zweistufige Verfahren vom offenen Verfahren? Unter welchen Umständen darf mit nur einem Unternehmer verhandelt werden? Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen vor Vertragsabschluss? 10
11 Lehrveranstaltungsprüfung Beurteilung erfolgt auf der Grundlage einer Klausurarbeit am Ende des Semesters Nachklausur zum Beginn des Folgesemesters Schriftliche Klausur mit kurzen Fällen und Theoriefragen (Multiple Choice) Dauer: 45 Minuten Unkommentierte Normtexte dürfen verwendet werden. 11
12 Drei Studienrichtungen Diplomstudium Rechtswissenschaften (ReWi) Studienschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht: Auftragsvergaben LVA-Nr Bachelorstudium Wirtschaftsrecht (WiRe) Vertiefung Unternehmensjurist/in: Vergaberecht LVA-Nr Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen (ReWiTech) Allgemeines Technikrecht: Vergaberecht LVA-Nr
13 Diplomstudium Rechtswissenschaften Studienschwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht Curriculum 2015 seit in Kraft 8 Studienschwerpunkte: Öffentliches Wirtschaftsrecht nicht mehr vorgesehen 19 Abs 4: Auf Studierende, die bei Inkrafttreten des neuen Curriculums den ersten Studienabschnitt nach den bisher geltenden Vorschriften bereits abgeschlossen haben, kommen die neuen Vorschriften nur insoweit zur Anwendung, als sie sich auf den zweiten Studienabschnitt beziehen. Dies mit der Maßgabe, dass [ ] 8. die Studienschwerpunkte Wirtschaftsprivatrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht bis unter Bedachtnahme auf Z. 6 und 7 nach den bisher geltenden Vorschriften absolviert werden können; 13
14 Diplomstudium Rechtswissenschaften Curriculum Abs 1 Folgende Studienschwerpunkte stehen im zweiten Studienabschnitt zur Wahl: Code Bezeichnung ECTS [ ] [ ] [ ] 101OEWR12 Öffentliches Wirtschaftsrecht 27 [ ] [ ] [ ] 14
15 Diplomstudium Rechtswissenschaften Lehrinhalte: Österreichische und europäische Wirtschaftsordnung a) VL Strukturen der Wirtschaftsordnung (öko-soziale Marktwirtschaft) (3 ECTS/2 SSt) b) VL Geld und Währung (1,5 ECTS/1 SSt) c) VL Wirtschaftsförderung (Beihilfen) (1,5 ECTS/1 SSt) d) VL Auftragsvergaben (1,5 ECTS/1 SSt) e) VL Gebietskörperschaften als Unternehmer (1,5 ECTS/1 SSt) 15
16 Bachelorstudium Wirtschaftsrecht Unternehmensjuristische Lehrveranstaltungen Curriculum Abs 3: Studierende, die vor dem Wintersemester 2015/2016 zum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht zugelassen waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens nach den Vorschriften des Curriculums für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht in der Fassung des Mitteilungsblattes der Johannes Kepler Universität Linz vom , 26. Stk., Pkt. 214 fortzusetzen. Curriculum Wahlfächer/-module (1) Eines der folgenden Wahlfächer ist zu absolvieren: Studienfachkennung Bezeichnung ECTS 500VUNJ13 Vertiefung Unternehmensjurist/in 38 Untergeordnete Lehrveranstaltungen: VL Subventionsrecht (1,5 ECTS), VL Vergaberecht (1,5 ECTS) 16
17 Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen Allgemeines Technikrecht Curriculum für das Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen 4 Abs 1 Pflichtfächer Studienfachkennung Bezeichnung ECTS 901WWSF13 Wirtschaftswissenschaftliche Fächer ALTR13 Allgemeines Technikrecht 40,5 4 Abs 3 Studienfach Allgemeines Technikrecht Das Studienfach Allgemeines Technikrecht gliedert sich in folgende Studienfächer: Studienfachkennung Bezeichnung ECTS [ ] 901VGSR13 Vergabe- und Subventionsrecht 4 [ ] Studienhandbuch: VL Vergaberecht 2 ECTS Voraussetzung ist die positive Absolvierung folgender Lehrveranstaltungsprüfungen: VO Öffentliches Recht, VU Privatrecht und VL Grundzüge des Gesellschafts- und Vereinsrechts ( 17
18 Normtexte Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) BGBl 1930/1 idgf: zumindest Art 7, 13, 14b Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) BGBl I 2006/17 idgf: zumindest 1-173, , Anhang III, Anhang IV und Anhang V Publikationsmedienverordnung 2006 BGBl II 2006/300 idgf: gesamte Rechtsvorschrift Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006 (Oö. VergRSG 2006) LGBl 2006/130 idgf : gesamte Rechtsvorschrift Oö. Publikationsmedienverordnung 2012 LGBl 2012/114 idgf: gesamte Rechtsvorschrift Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EAUV), in der konsolidierte Fassung ABl C 2012/326, 47: zumindest Artikel 18, 34, 45, 49, 56 AEUV Verordnung 2015/2341/EU der Kommission im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren: gesamte Rechtsvorschrift, ABl L 2015/330, 16: gesamte Rechtsvorschrift Verordnung 2015/2342/EU der Kommission im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren: gesamte Rechtsvorschrift, ABl L 2015/330, 18: gesamte Rechtsvorschrift 18
19 Literatur Werschitz/Ragoßnig, Österreichisches Vergaberecht 3 (2013) Wimmer/Müller, Wirtschaftsrecht International - europäisch National 2 (2012) Kapitel Recht der öffentlichen Auftragsvergabe Zur Vertiefung: Senk, Gendersensibles Vergabeverfahren (2011) 19
20 Links WTO: EU: Ö:
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