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1 >> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH BILDER: QUELLE INTERNET/ SVA FFM/ INFRASERV LOGISTICS

2 Hintergrund Die Fahrzeugführer von Kleintransportern besitzen oft nur den Führerschein für PKW, fahren häufig mit Geschwindigkeiten, die nicht angepasst ist und haben von Ladungssicherung selten etwas gehört. Bei den Kleintransportern kann man in Berichten immer wieder lesen, das solche Fahrzeuge mit mangelhafter Ladungssicherung unterwegs sind. Gründe für fehlende oder falsche Ladungssicherung sind nicht selten Zeitmangel, nicht vorhandene Befestigungspunkte oder unzureichende Ausstattung der Fahrzeuge. Die Pflicht zur Ladungssicherung besteht grundsätzlich und gilt nicht nur für den Transport von gefährlichen Gütern. Alle Personen, die direkt oder indirekt mit der Verladung zu tun haben, sind genauso in der Pflicht und in der Verantwortung. Infraserv Logistics klsk.de STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 2

3 Beispiele aus der Praxis Täglich werden Tausende von Transportern falsch beladen. Auch weniger wertvolle Güter müssen gesichert werden, da auch sie eine Gefährdung des Fahrers bzw. anderer Verkehrsteilnehmerdarstellen können. LS-Baustoffe.de Infraserv Logistics STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 3

4 Beispiele aus der Praxis SVA FFM SVA FFM SVA FFM Berufskraftfahrer-Zeitung STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 4

5 Beispiele aus der Praxis Im Gegensatz zum schweren Lkw sind die meisten derzeit im Gebrauch befindlichen Transporter mit keinem Rückhaltesystem zur Ladungssicherung ausgerüstet. Dabei gibt es genug Anbieter, die Sicherungssysteme für derartige Fahrzeuge anbieten. Nicht alle Fahrer wissen wie eine Ladung richtig zu sichern ist!!! Infraserv Logistics Infraserv Logistics STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 5

6 Kräfte, die auf die Ladung einwirken (Auszug) Ladungssicherung ist schwierig, beim Verstauen und Verankern müssen alle während der Fahrt auf die Ladung wirkenden Kräfte berücksichtigt werden. Die Skala der möglichen Belastungen reicht von Brems- und Beschleunigungskräften, über Neigungs- und Fliehkräfte bis hin zu Stoßkräften. Diese unterschiedlichen Kräfte, die die Ladung zum Rutschen Rollen, Kippen oder Abheben bringen können, werden immer wieder unterschätzt. Infraserv Logistics STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 6

7 Kräfte, die auf die Ladung einwirken (Auszug) Wie verhält sich die Ladung bei: Anfahren? scwler.de Aufgrund des Beharrungsvermögens (Trägheitsgesetz) hat die Ladung das Bestreben, dem Beschleunigungsvorgang nicht zu folgen. Auf die Ladung wirkt also eine der Anfahrrichtung entgegengesetzte Kraft. STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 7

8 Kräfte, die auf die Ladung einwirken (Auszug) Wie verhält sich die Ladung bei: Bremsen? scwler.de Hat das Fahrzeug mit seiner Ladung eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit erreicht, wollen Fahrzeug und Ladung auch hier aufgrund ihres Beharrungsvermögens diese beibehalten. STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 8

9 Kräfte, die auf die Ladung einwirken (Auszug) Wie verhält sich die Ladung bei: Kurvenfahrten? scwler.de Hier bewirkt die so genannte Fliehkraft, dass die Ladung seitlich verrutschen kann. STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 9

10 Folgen aufgrund unzureichender Ladungssicherung Mögliche Folgen sind beispielsweise, dass das Fahrzeug außer Kontrolle gerät, dass das Führerhaus beschädigt wird oder das Fahrzeug umkippt. Bild: KLSK e.v. Merkur.de/ Kleintransporter Unfälle STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 10

11 Verantwortlichkeiten (Auszug Gefahrgutrecht) Wer ist Verlader nach ADR/ GGVSEB und RSEB? Verlader nach GGVSEB ist das Unternehmen, das verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug verlädt. Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert. Infraserv Logistics Infraserv Logistics STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 11

12 Weitere rechtliche Grundlagen (Auszug) Vorschriften Verlader / Absender Fahrzeugführer (bei der Beladung dabei) Fahrzeugführer (Fahrzeugübernahme) Frachtführer / Fahrzeughalter 22 StVO X X 23 StVO X 31 StVZO X 412 HGB X X 823 BGB X X X X GGVSEB X X X X ADR X X X CTU-Code X X X STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 12

13 Weitere rechtliche Grundlagen (Auszug) StVO 22 Ladung: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsungen und plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. StVO 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung nicht leidet. STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 13

14 Weitere rechtliche Grundlagen (Auszug) Vorschriften nach Unterabschnitt ADR Die Fahrzeuge müssen gegebenenfalls mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet sein. Versandstücke müssen durch geeignete Mittel gesichert werden, so dass eine Bewegung während der Beförderung nicht stattfinden kann. Wenn gefährliche Güter zusammen mit anderen Gütern befördert werden, müssen alle Güter so gesichert sein, dass ein Austreten gefährlicher Güter verhindert wird. Lasiportal.de nh24.de STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 14

15 Lösungsansätze (Auszug) Die Ladung so dicht und so niedrig wie möglich verstauen, keinen Freiraum zwischen Ladung, Stirnwand oder Seitenwänden lassen. Lasiportal.de Ladungssicherung.eu Lasiportal.de STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 15

16 Lösungsansätze (Auszug) Infraserv Logistics Infraserv Logistics Infraserv Logistics Infraserv Logistics STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 16

17 Lösungsansätze zum schmunzeln (Auszug) Die Ladung ist durch Abstützung oder Verzurrung zu sichern. bernhardhopf.de Infraserv Logistics STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 17

18 Lösungsansätze zum schmunzeln (Auszug) Zunehmen kann jeder, auch in der Kompaktklasse SVA FFM SVA FFM STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 18

19 Lösungsansätze zum schmunzeln (Auszug) Platz ist in der kleinsten Hütte! Warum Kleinwagen? Es passt doch soviel da rein! SVA FFM STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 19

20 Lösungsansätze zum schmunzeln (Auszug) Ordnung ist das halbe Leben! SVA FFM SVA FFM SVA FFM STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 20

21 Lösungsansätze zum schmunzeln (Auszug) Freitag Nachmittag und ab in den Feierabend! SVA FFM STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 21

22 Lösungsansätze zum Schmunzeln (Auszug) Alles sicher?!? SVA FFM STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 22

23 Da wird die Mücke zum Elefanten. Aufprallgewicht bei einem Frontalzusammenstoß* Gegenstand Eigengewicht (kg) Aufprallgewicht (kg) Handy 0,3 16,5 Regenschirm 0,7 38,5 Autoatlas 1,5 82,5 Laptop 1,5 82,5 Bierkasten 20,0 1000,00 * Bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern Quelle: ADAC STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 23

24 ..und der Bierkasten zur Brauerei Die fliegenden Kisten! Gott sei Dank kein Beifahrer. Motor talk.de STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 24

25 für Ihre Aufmerksamkeit. STAND: 08/2016 Sicherheit und Gefahrgut 25

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