Thema: Sprache JAHRESTAGUNG 03/13. FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein

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1 G Anwalt der Anwälte 03/13 FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein Thema: Sprache JAHRESTAGUNG FORUM Junge Anwaltschaft Man spricht deutsch!? Die Macht der Bilder Ist die Anwaltsrobe noch zeitgemäß? Fall Mollath eine vertane Chance Pioniere des Rechts IT-Anwälte FORUM Junge Anwaltschaft w w w. d a v f o r u m. d e

2 ANNOTEXT GIBT IHRER GRÜNDUNG EINEN KRÄFTIGEN SCHUB Nutzen Sie AnNoText in der Vollversion zum Vorzugspreis für Gründer. Arbeiten Sie mit der besten vollintegrierten Software für Rechtsanwälte. Von der Mandatsbearbeitung bis zur Honorarabrechnung, von der ZV-Maßnahme bis zur Buchhaltung. AnNoText passt sich Ihren Bedürfnissen an. Und wenn Ihre Kanzlei wächst, sind Sie auch hier für Ihre Zukunft gerüstet. DAS KANZLEIGRÜNDER-PAKET > AnNoText Software als Vollversion > einfach installieren und sofort starten > individuelle Online-Schulung persönlich und bedarfsgerecht > Serviceportal mit 24h-Support > Online Programm-Updates sicher und bequem DIE EXTRAS: > jdesk inkl. JURION Premium 1 Jahr gratis > Top-Eintrag bei anwalt24.de mit 50 % Rabatt Jetzt Testzugang anfordern! Mehr Infos auf:

3 Editorial Zuhören und Verstehen D Liebe AdVoice-Leserinnen und -leser, wenn wir ein besonderes Anliegen haben, dann ist es die Kommunikation. Kommunikation funktio niert über die Sprache, von der wir wissen, dass sie in vie - lerlei Gestalt auftreten kann. Dank des zu rück lie gen - den Bundestagswahlkampfs feiert etwa die Zeichensprache (Raute oder Mittelfinger) neue Urstände. Bilder sagen bekanntlich mehr als Worte, glauben wir den Verheißungen der großen Werbeagenturen. Und die werden sich darin äußerst sicher sein, da sie Aussagen ihrer Kunden überdimensioniert aller - orten positionieren und Reaktionen eigentlich im - mer erwarten können. Ob ein Kopfverdrehen, das bei Wäschewerbung schon zu Unfällen im Straßenverkehr führte, oder gar nur ein Kopfkratzen wegen einer versteckten Botschaft, Kommu nika - tion bleibt. Innerhalb unseres juristischen Systems ist sie gleichsam von erster Bedeutung, zumeist mündlich und schriftlich. Rhetorische Feuerwerke in Verhandlungs situatio - nen, die Mandanten begeistern, und Schriftsätze, die säumige Gegner in die Knie zwingen, bilden hierbei nur einen kleinen Teil dessen ab, was wir im Umgang mit Kommunikation und Sprache meinen. Sprache setzt Sender und Empfänger voraus. Sie müssen einander verstehen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann müssen wir etwas ändern. Jura deutsch muss für Mandanten ver ständlicher gemacht werden. Vorher sind wir allerdings gehalten, die richtigen Fragen zu stellen und abschweifenden Plaudereien Einhalt zu gebieten. Zuhören und Verstehen bilden die Kernvokabeln rund um Telefon, Computer und Besprechungstisch. Ohne Sprache läuft daher nichts. Das gilt für archaische Kulturen wie für hoch tech - nologisierte Gesellschaften in gleicher Weise. Wir von AdVoice haben den Versuch unter nom men, uns dieser Basis zu nähern. Wie beinah tradi tionell haben wir es nicht damit bewenden lassen, nur juristische Expertise einzubeziehen. Wir be frag ten die Sprachwissenschaft, bemühten die Ge schichte, überlegten uns, was guter juristischer Stil ist und ließen Dolmetscher zu Wort kommen, die uns einen Einblick in ihren Beruf gewährten. Wer AdVoice kennt und schätzt, wird auch diesmal Freude an der Lektüre haben das hoffen und wün - schen wir. Und natürlich sind wir auch wieder dankbar für Eure Anmerkungen, Ideen und Hin weise! Schönen Herbst 2013 uns allen. Viel Spaß beim Lesen! Euer Patrick Ruppert AdVoice Redaktionsteam Tobias Sommer, Berlin Rechtsanwalt Chefredakteur Patrick Ruppert, Köln Rechtsanwalt Redakteur und Autor Matthias Dantlgraber Tübingen Richter, Redakteur und Autor Stefanie Salzmann, Eschwege Journalistin Zentralredaktion Jens Jenau Rechtsanwalt Schloß Holte-Stukenbrock Bücherforum Andrea Vollmer, Berlin Fotografin und Bildredakteurin 1

4 Inhalt Thema: Sprache Magazin Man spricht deutsch!? Die rätselhafte Sprache der Juristen Sprache als Bürgerrecht Die Linguistin Karin Eichhoff-Cyrus im Interview Die Macht der Bilder Medien setzen sie bewusst ein Sie Oberförster! Nicht jede Derbheit ist eine Beleidigung Kinderleicht? Wie Kinder Sprache lernen Do you speak... si capisce! Übersetzer im Rechtsalltag Im Brustton der Überzeugung Was Sprache und Stimme trasportieren Der Mann, der Anwalt Abel erfand Fred Breinersdorfer im Interview Das macht mich sprachlos! Dinge im Anwaltsleben, die zum Schweigen einladen Ist die Anwaltsrobe noch zeitgemäß? Dr. Andreas Pagielas Rede zum Rednerwettstreit DAT Sturmgeschütze statt Nebelkanonen Prägnant schreiben in drei Schritten Voll im Bild Verbote und Gebote Klares Deutsch statt Schwulst Verzicht auf Wortakrobatik Fall Mollath Eine Chance wurde vertan Den eigenen Marktwert testen Experten helfen bei der Jobsuche Von Beruf: Winkeladvokat Gerichte billigen Schimpfwort Wo der Wind um die Ecke fegt Als Referendarin in Namibia Wissenszurechnung am OLG Frankfurt Anwaltswissen fällt Mandanten auf Füße Gedicht des Monats Hochmut von Eugenie Marlitt Die Pioniere des Rechts Neue Aufgaben für IT-Anwälte Gericht des Monats Landgericht München I Haftpflichtschutz bei Streitverkündung Versicherung steht bei 47 News 2 Fotos v.l.n.r.: s.ledwig_pixelio.de / lichtkunst.73_pixelio.de

5 Inhalt Euer FORUM Bücherforum Info + Service Frischer Wind im FORUM Neuer GfA gewählt Das FORUM feiert Volljährigkeit Mitgliederversammlung in Berlin 57 Anwaltformulare Rechtsschutzversicherung Der Marketingleitfaden für Rechtsanwälte AktG Aktiengesetz AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Autorenverzeichnis Das letzte Wort Impressum 52 Justitia 2013 Big brother in der Anwaltschaft Paket Verkehrsrecht Handbuch der Beweiswürdigung 55 Termine EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz 56 FORUM regional _ RB für den LG-Bezirk Aurich _ RB für den LG-Bezirk Itzehoe Vertragsenglisch Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht Jahrbuch Entscheidungsanalysen Die wichtigsten Baurechtsurteile 2012 Beck sches Mandatshandbuch/ Unternehmenskauf Kommentar zum BGB b Zivilprozessordnung Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Handbuch Internet Arbeitsrecht Handbuch des Medizinschadensrecht Mietrecht Mietrecht Schmidt-Futterer JAHRESTAGUNG FORUM Junge Anwaltschaft Mehr Informationen ab Seite 48! Helene Souza_pixelio.de / piu700_pixelio.de / Frauke Zylka 3

6 Thema Man spricht deutsch!? Die rätselhafte Sprache der Juristen Unter uns soll es einige geben, die noch vor dem Studienbeginn in das große Uni versum der ju - ris tischen Sprache eingeführt wurden dies we gen verwandtschaftlicher Verbindung oder, was seltener vorkommen dürfte, qua Selbst entdeckung. Die Sprache des Gesetzes in Schrift und Wort wird den wenigsten über die Mutter - milch mitgegeben. Manch harte Bauchlandung von Studienanfängern des Faches Rechtswissenschaft zeugt davon, nicht zuletzt begründet durch konfliktreiche Auseinan - der setzung mit dem Gutachtenstil, ausgefeilten Urteilsbegründungen des Reichsgerichts oder des EuGH. Ellenlange Definitionen und Paragraphen - ketten, die es auswendig zu lernen galt, tun ihr Übriges. Der Gewahrsamsbruch, wir erinnern uns, wäre nur eine Vokabel aus dem Erleben der juristischen Anfangsphase. Aber es sind eben nicht nur wir, die wir Jura büffel - ten, um durchzukommen durch Erstes und Zweites. Es sind vor allen Dingen die Bürger, die Ratsuchen - den, die mit Bescheiden im Gepäck die Kanzleien besuchen, um die zigste Bezugnahme auf Satzungen, Richtlinien und Verwaltungsakte (was war das noch gleich?) entschlüsselt zu bekommen. Als sei es nicht schon genug, dass Gesetzgeber und Behör den mit reichlich unverständlichem Kauder welsch um sich schlagen, wetteifern Unternehmen mit monströsen Vertragsbestimmungen und AGBs scheinbar unge - niert um die größte Unverständ lichkeit. Die Rechtssprache soll einem wichtigen Hauptzweck dienen. Sie soll über jeden Zweifel erhaben sein, komplexe Sachverhalte präzise abbilden und letztlich dort Menschen eine Hilfestellung sein, wo ein Regelungs bedarf entsteht. Wer soll das Kleingedruckte denn verstehen (und vorher lesen)? Die Rechtssprache soll einem wich - tigen Hauptzweck dienen. Sie soll über jeden Zwei - fel erhaben sein, komplexe Sachverhalte präzise abbilden und letztlich dort Menschen eine Hilfe - stel lung sein, wo Regelungsbedarf entsteht. Klingt eigentlich einfach und klar, ist es im Ergebnis je - doch selten. Wohl nicht umsonst erfreuen sich in der Lehr- und Lernliteratur Bücher besonderer Beliebtheit, die den Titel BGB für Dummies oder Jura leicht gemacht tragen. Anhand des wohl wichtigs - ten Normenwerks, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, lässt sich ganz plastisch veranschaulichen, warum uns nachgesagt wird, wir Juristen äußerten uns aus Sicht des Normalbürger oftmals unver ständlich. Ein gutes Beispiel liefert der Auffangtatbestand aus 242 BGB: Der Schuldner ist verpflichtet, die Leis - tung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Die - ses Gebot, das lediglich aus einem Satz besteht, zeigt bereits durch die Wahl der Worte, wie wenig es mit der heutigen Alltagssprache zu tun hat. Hinzu kommt, dass die geballte Aneinanderreihung unbe-stimmter Rechtsbegriffe wie Treu, Glauben und Verkehrssitte verstärkt zum Grübeln anregt. Letz teres ist in der Juristerei niemals verkehrt und wird durch stoisches Auswendiglernen selten er - setzt. Es bedarf einer gewissen Zeit, bis Syste ma tik, Fach jargon und Sinndeutung den angehenden Orga nen der Rechtspflege in Fleisch und Blut übergegangen sind. Irgendwann macht es bei den meisten Profis Klick und sorgt für die profunde Basis, die Ausgangs punkt für eine gute Rechtsberatung werden soll. Aber warum muss das so sein, wenn es auf die eingangs erwähnte Hilfestellung ankommt, der Bürger aber nichts begreift? Soll er gar nichts begreifen, damit uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein geschützter Raum verbleibt, in dem wir uns mehr oder weniger frei ohne ständige Kontrolle unserer Mandanten bewegen können? Jura also der Rück - zugsort für Blender, Aufschneider und Wichtigtuer, die im Leben außer Paragraphen nichts so recht zustande bringen? Selbstverständlich ist diese Hy - pothese ketzerisch formuliert und wird es lebe das Klischee nur von bösen Zungen verbreitet. Gott sei Dank wird unser Berufsstand von vielen Menschen getragen, die diesem Zerrbild eben nicht entsprechen und eine großartige Schnittstelle zwi - schen Gesetz und Bürger bilden. Die sprachlichen Irrungen und Wirrungen der Ju - risprudenz bleiben von der Sprachwissenschaft nicht unbeobachtet. An vielen geisteswissen schaft - lichen Fakultäten deutscher Universitäten wurden eigens Lehrstühle für Rechtslinguistik eingerichtet, die sich ganz gezielt ausschließlich der Rechts - sprache widmen. Seit Mitte der 1960er Jahre un - terhält die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) sogar einen Redaktionsstab am Deutschen Bun - des tag mit dem Ziel, Gesetzesvorhaben sprachlich verständlich zu halten wurde die Tätigkeit auf die Bundesministerien ausgeweitet. Es ist eine sehr gefragte Dienstleistung, wie uns Professorin Karin Eichhoff-Cyrus im Interview er - klärt. Eichhoff-Cyrus leitet gemeinsam mit dem Sprachwissenschaftler Professor Gerd Antos das Zentrum für Rechtslinguistik an der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg. Bis 2010 war sie Geschäftsführerin der GfdS. AdVoice gegenüber erläutert die Linguistin, die lange Jahre als ver - antwortliche Redakteurin in Hörfunk und Fernse - hen arbeitete, warum Recht oftmals so kompliziert wahrgenommen wird. Sie tritt ein für eine deutlichere Sprachkontrolle, damit sich Recht nicht völlig von den Menschen entkoppelt, für die es ja gemacht ist. RA Patrick Ruppert, Köln 4

7 Thema Sprache als Bürgerrecht Die Linguistin Karin Eichhoff-Cyrus kämpft für Verständigung A: Warum ist Jura sprachlich so unverständlich? Eichhoff-Cyrus: Vorwegschicken möchte ich, dass die Klagen über die Unverständlichkeit des Rechts so alt sind wie das Recht selber. So soll schon Kon - fuzius da-rüber geklagt haben wie auch die alten Griechen. Friedrich der Große gab den Auftrag, das Allge meine Preußische Landrecht verständlich zu formulie ren. Vorab gesagt, es ist ein großes Pro - blem, das kein neues ist. Weshalb ist das so? Die Geset zessprache muss alle denkbaren Einzelfälle in Rege lungen erfassen. Dadurch entsteht eine hohe Abstraktion. Der zweite Punkt ist die Komplexität des Themas Rechtssprache. Es ist eine Fachsprache, die sehr viele deutsche Bezeichnungen und Begriffe aus der Gemeinsprache verwendet. Das Problem ist aber, die Wörter bedeuten in der Fachsprache des Rechts etwas anderes als in der Gemeinsprache. Denken Sie an die Begriffe Besitz und Eigentum. In der Gemeinsprache verwendet man sie synonym, in der Fachsprache des Rechts haben sie unter schied - liche Bedeutungen. Auch die Satzlänge ist maßgeblich für Verständlichkeit. Man kann allerdings daran arbeiten. A: Nehmen wir aktuell eingefügte Normen im BGB und vergleichen sie mit noch geltenden ursprünglichen. Es könnte der Eindruck entste - hen, dass mit den neuerlichen Bestrebungen, den Einzelfall noch präziser zu berücksichtigen und Regelungen in zig Unterabsätzen zu formu - lieren, das Ziel der Verständlichkeit weiter in die Ferne zu rücken droht. Teilen Sie denn diese Ansicht? EC: Ich würde eigentlich das Gegenteil behaupten. Wichtig ist natürlich, an wen sich ein Gesetz richtet. Die Forderung nach Verständlichkeit ist immer adressatenabhängig. Wir haben eine Fachsprache der Rechtswissenschaft, in der man sich innerhalb einer Fachleuteschaft verständigt. Man versucht dennoch, ein Gesetz verständlicher zu machen, indem man es erläutert. Richterinnen oder Rechts - anwälte, sie alle sind Dolmetscher dieser Sprache. Auch mithilfe von Unterabsätzen wird erläutert. Wenn das misslingt, ist das natürlich schade. Es gibt aber viele Beispiele, die beweisen, dass verständliche Rechtssprache möglich ist. So haben wir das Ver - sorgungsausgleichsgesetz sprachlich überarbeitet. Mit wir meine ich den Redaktionsstab der Gesell - schaft für deutsche Sprache (GfdS) beim Deutschen Bundestag, den es schon seit 1966 gibt. Besonders die Gesetze, die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, müssen sprachlich verständ lich sein. Zudem müssen Gesetze heute geschlechtergerecht formuliert werden. Dass dieses in Zusammenarbeit von Fachleuten der Sprachwissenschaft und der Rechtswissenschaft gelingt, ohne den Gesetzestext unverständlich zu machen, zeigen viele Beispiele. A: Was bemängeln Sie denn ganz konkret an Jurasprech? EC: Sie haben es Jurasprech genannt, aber eigent - lich geht es um die schriftlichen Gesetze und Ver - waltungstexte. Bei der gesprochenen Sprache in Ge - richtssälen bemühen sich Richterinnen und Rich ter eigentlich, die Urteile verständlich abzufassen. Hier sehe ich also nicht so sehr das Problem. Es ist die geschriebene Sprache, es sind die Gesetzestexte, die in den Ministerien entstehen oder im Bundestag. Diese Texte sind oftmals schwer verständlich for - muliert. Die GfdS hat im Jahre 2008 beim Institut für De moskopie Allensbach eine repräsentative Um frage in Auftrag gegeben. U. a. haben wir ge fragt, was die Menschen im Umgang mit der Rechts- und Ver wal - tungssprache stört. 71 Prozent der Be fragten gaben an, dass die Sätze zu umständlich formuliert sind. Es werden zu viele Fachbegriffe bzw. Fremdwörter ver - wendet, wobei ich das Pro blem nicht bei den Fremd - wörtern sondern bei den Fachwörtern sehe. Die Fachbegriffe verstehen die Bürgerrinnen und Bürger nicht, wie das Beispiel Besitz und Eigentum zeigt. BENE IUDICAT, QUI DISTINGUITGut urteilt, wer unterscheidet : Oder nehmen Sie das Fachwort Verwaltungsakt, das bedeutet in der Fachsprache des Rechts etwas ganz anderes als in der Gemeinsprache. Da rüber hinaus sagen viele, die Sprache sei zu abge hoben. Man muss hierbei un terscheiden zwischen Gesetzessprache und Ver wal tungssprache. Häufiger haben Bürgerinnen und Bürger mit der Verwal tungs sprache zu tun. Da sind manche Schreiben oft zu unpersönlich. In einem Pilotprojekt mit der Stadtverwaltung Wiesbaden haben wir gezeigt, dass es anders geht. Wir haben Verwaltungs schreiben umformuliert, Anschreiben durch Anreden per sönlicher gestaltet. Verständlicher wird Verwal tungs sprache auch durch Gliederung und Tabellen, durch nicht so lange Sätze, durch Er klärung von Fach wörtern und so weiter. Die Rechts sprache, so em pfinden es einige, klingt nicht selten auch ver - altet. A: Mit einer besonders abgehobenen Sprache könnte man natürlich auch die ein oder andere Unsicherheit gegenüber seinem Mandanten ka - schieren. Andererseits könnte man so auch etwas Luft von seiner Klientel erhalten, um den Fall zunächst zu ergründen, der dann zu einem spä - teren Zeitpunkt mit Lösungsansätzen präsen - tiert werden soll. 5

8 Thema Karin Eichhoff-Cyrus Foto: privat EC: Ich glaube nicht, dass so etwas absichtlich geschieht. Mit Gesetzestexten will man natürlich auch erzielen, dass manches offen und auslegbar bleibt. Ansonsten bräuchten wir keine Gerichte mehr. Allerdings können Fachleute der Sprachwissen - schaft und der Rechtswissenschaft durch Diskus - sionen erreichen, dass Sprache eben nicht ab ge - hoben wirkt und dennoch verständlich und präzise bleibt. Wichtig dabei ist eine interdisziplinäre Zu - sammenarbeit. Das Bundesministerium der Justiz unterstützt seit vielen Jahren die Arbeit der Gesellschaft. Die gemeinsame Diskussion von Sprach - wissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern sowie Juristinnen und Juristen hat bislang gute Früchte getragen. Gemeinsam lassen sich dann Lösungen finden, die zu verständlichen Rechtstex - ten führen und die dennoch präzise sind, wie es die Rechtswissenschaft fordert. A: Auf Länder- oder kommunaler Ebene gibt es diese Unterstützung nicht. Wie ergäbe sich dort eine Möglichkeit, sich sprachlich zu verbessern? EC: Wir haben auf Länderebene leider noch keinen Redaktionsstab. Eine Sprachberatung gibt es im Bundestag, aber auch für den Bundesrat. Wir be - kommen jedoch immer mehr Anfragen aus den Ländern, beispielsweise haben wir das Nachbar - schaftsgesetz für Sachsen-Anhalt sprachlich über - arbeitet oder das Kommunalverfassungsgesetz für Niedersachsen, um es für Bürgerinnen und Bürger verständlicher zu machen. Heute haben wir eine Verrechtlichung der Gesellschaft. Früher hat man vieles hingenommen, heute streitet man um sehr vieles. Das sieht man am Arbeitspensum der Ge - richte. Für wichtig halte ich, dass schon in der Aus - bildung an den Universitäten das Bewusstsein ge - weckt wird, dass Rechtssprache verständlich sein muss, weil sie letztlich alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, die ja die Gesetze befolgen sollen. Deshalb ist aus unserer Sicht Verständlichkeit der Rechts - sprache ein Bürgerrecht. A: Woher kam der Impuls, sich der Sprach ver - ständlichkeit zu widmen? EC: Bei der GfdS gibt es eine Sprachberatung seit ihrer Gründung im Jahre 1947 und hieraus resul - tier te ein erster Impuls. Bei der telefonischen Sprach - beratung gab es u. a. immer wieder Beschwerden über die mangelnde Verständlichkeit der Rechts - texte. Am Telefon konnten wir dann oft helfen. Ein weiterer Impuls kam aus der Politik, genauer gesagt, aus dem Deutschen Bundestag, wo 1966 der Re - daktionsstab eingerichtet wurde. Nach der von uns in Auftrag gegebenen Umfrage haben jetzt immer noch 86 Prozent der Bürgerinnen & Bürger Schwie - rigkeiten, Schreiben von Behörden und Rechts - anwaltskanzleien zu verstehen. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass eine Sprachberatung für Rechts - texte weiterhin dringend erforderlich ist. A: 86 Prozent heißt, es betrifft somit nicht nur Men schen mit schwacher Schulbildung. EC: Das ist richtig. Die Studie hat dies belegt. Die Problematik betrifft alle Bildungsschichten. A: Wenn wir Urteile vom Bundesgerichtshof oder Bundesverfassungsgericht lesen, ist auch nicht jeder Satz so leicht verständlich, dass man sofort auf den Kern stößt. Haben Sie ähnliche Erfah rungen sammeln können? EC: Auch Juristinnen und Juristen haben das manch mal moniert. Von da an hatten wir auch für sie eine offene Tür. Bei der Vielzahl unserer Gesetze kann man allerdings selbst mit mehr Personal nur in einigen Bereichen etwas verändern. Es könnte na - türlich noch mehr getan werden, insbesondere was die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs angeht. A: Kann juristischer Sprachstil überhaupt Spaß machen? Oder kommt der nur dann, wenn die juristische Sprache erst zerlegt und neu zusam - mengesetzt wurde? EC: Die erste Frage beantworte ich mit einem ganz klaren Ja. Und zwar kann die Herausforderung, Rechts texte verständlich zu formulieren, Spaß ma - chen. Allerdings sollte diese Diskussionsarbeit sehr früh beginnen, also eine Überprüfung von Gesetz - entwürfen auf sprachliche Richtigkeit und Verständ - lichkeit, sowie es die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorsieht. Verständliche Gesetze sind ein wichtiger Beitrag zu Bürgernähe und Büro - kratieabbau. A: Müssen wir wegen der Verständlichkeit der Sprache mit dem Schlimmsten rechnen, wenn uns aus Brüssel immer mehr und umfang reiche re Vorschriften erreichen? EC: Nein, wir können damit rechnen, dass man sich auch in Brüssel um verständliche Rechts texte be - müht, und wir sollten hoffen, dass Brüssel mehr - sprachig bleibt. Wir haben jetzt 24 Amts sprachen in der EU. Ich glaube eher, dass es leichter wird mit der Verständlichkeit und den Überset zungen, unterstützt durch moderne Computer technik. Ich fin - de es sehr wichtig, dass in der EU die Mehr sprachigkeit beibehalten wird. Man kann nur nicht jeden Gesetzentwurf in allen 24 Sprachen ver - fassen. Dafür haben wir die Arbeitssprachen, Eng - lisch, Französisch und Deutsch. Hierbei würde ich mir wünschen, dass Deutsch öfter verwendet wird. Immerhin sind wir die größte Sprachge mein schaft in der EU. Das Interview führte RA Patrick Ruppert, Köln : VIA TRITA VIA TUTA Ein oft betretener Weg ist ein sicherer Weg 6

9 Für die eigene Anwaltskanzlei gibt es viele gute Gründe. Und einen guten Weg. Als Kanzleigründer setzen Sie zu Recht auf DATEV. Denn schon ab 24,50 Euro im Monat erhalten Sie das professionelle Kanzleisystem DATEV Anwalt classic pro sowie wertvolle Dienstleistungen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Mehr Infos unter Tel

10 Thema Die Macht der Bilder Medien produzieren Bilder und setzen sie bewusst ein Bilder sind mächtig. Wer heute an den Mannes - mann-prozess denkt, hat sofort das Victory- Zeichen von Joseph Ackermann im Kopf. Dieses Foto hat den Prozess nicht nur illustriert, es hat die Sichtweise auf ihn und seine Protagonisten definiert. Medien produzieren und setzen solche Bilder bewusst ein. Die Abgebildeten in Gerichts - prozessen hingegen sind selten Profis im Um - gang mit den Kameras. Dieses Ungleichgewicht kann nur von Anwälten kompensiert werden, die auf dem juristischen und medialen Feld glei cher - maßen sachkundig beraten. Sonst besteht die Gefahr, dass ein einziges Foto den Ruf des Ab - gebildeten zerstört - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dominique Strauß-Kahn ist noch immer sauer. Auch zwei Jahre nach seiner Verhaftung am New Yorker Flughafen. Ich wusste nicht, was mit mir passierte. Ich wusste nur, dass etwas vor sich ging, was ich nicht kontrollieren konnte. Als er filmreif umringt von mehreren Polizisten in Handschellen abgeführte wurde, war seine Karriere als IWF-Chef praktisch beendet, eine mögliche Präsidentschafts - kandidatur gescheitert. Man wird vorgeführt wie ein Krimineller. In einer Phase, in der niemand weiß, ob es stimmt oder nicht, so Strauß-Kahn gegen - über CNN. US-amerikanische Staatsanwälte sind sich der ver - heerenden Wirkung eines solchen Spießruten laufs bewusst. Der sogenannte Perp Walk ist ein Standard instrument, mit dem offen ausgespro chenen Ziel, die Anklage zu erleichtern und Geschworene zu beeindrucken. Und die Unschuldsvermutung? Nach der Verhaftung Strauß-Kahns sagte der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg lakonisch: If you don t want to do the perp walk, don t do the crime. LUXUSPARTYS UND HOSENANZÜGE Eine solche Instrumentalisierung von Bildern gibt es in Deutschland noch nicht. Öffentliche Verhaf - tungen wie die des ehemaligen Postchefs Klaus Zumwinkel sind die Ausnahme. Das bedeutet aller - dings nicht, dass Bilder in Deutschland überhaupt keine Rolle spielen. Im Gegenteil. Und betroffen sind nicht nur Beschuldigte oder Angeklagte. Zwei Beispiele aus dem Münchener NSU-Prozess: Dort ließen sich die Anwälte von Beate Zschäpe auf dem Sommerfest des Hotels Vier Jahreszeiten ablichten. Die fröhlichen Fotos waren am nächsten Tag in vielen Zeitungen zu sehen. Selbst seriöse Zeitungen stellten die Frage: Dürfen die das? Dabei sollte die Frage eigentlich lautet: War es klug, sich lächelnd in diesem Umfeld fotografieren zu lassen? Ohne das Bild, das in deutlichem Kontrast zu ihrem Mandat steht, hätte kaum eine Zeitung jemals von dem Besuch berichtet. Zeitungen, Online und TV sind auf Bilder ange wiesen. Das wird auch in der Berichterstattung über Beate Zschäpe deutlich. Weil sie von Ihrem Recht Gebrauch macht, zu den Vorwürfen zu schweigen, konzentrieren sich Medien auf Gesten und Kleidung. Wieder Show der Nazi-Braut, schrieb die türkische Tageszeitung Hürriyet nach dem zwei - ten Verhandlungstag. Die italienische La Repub - blica findet, Zschäpe habe die Eleganz des kalten Führers und wende den Eltern der Opfer aus Verachtung den Rücken zu. Andere Berichte spre - chen von einer selbstbewussten Frau, die sich arrogant über ihre Mitmenschen erhebt. Wohlgemerkt: Alles nur aufgrund von Äußerlichkeiten. Noch mehr ins Detail geht die B.Z., wenn sie über den schwarzen Hosenanzug Zschäpes berichtet: Sie trug ihn mal mit weißer Bluse, mal mit schwar - zem Langarm-T-Shirt. Oder sie kombi nierte die An - zug-hose mit einem lila Polo-Shirt. Sie trug zum Hosenanzug auch schon eine flieder farbene Bluse oder ein lilafarbenes Top mit Rüschen auf der Vor - derseite. Diese Art sich zu kleiden sei eine Fas sade, um sich vor der Öffentlichkeit zu schützen. Was hinter dieser scheinbaren Norma lität steckt, bleibt der Phantasie des Lesers über lassen. Es scheint fast so, als könnten Medien und Beobachter eine gepflegt auftretende Angeklagte zumal in einem Mordprozess kaum ertragen. Es passt nicht ins erwartete Bild. Ein Besucher sagte am Rande des Prozesses: Die sieht ja gar nicht aus wie eine Verbrecherin. ANWÄLTE UND DIE ERWARTUNGSHALTUNG DER MEDIEN Man kann eine solche Berichterstattung schmierig finden und deplatziert. Aber diese Fixierung auf Bilder ist menschlich. Wer einmal ein Interview mit der Grünen-Politikerin Claudia Roth gesehen hat, wird sich an vieles erinnern. An ihre Haarfarbe, an das irre Muster ihres Sakkos. Aber an den gespro - chenen Inhalt? Der Mensch ist ein optisches Tier. Besonders bei emotionalen Themen spielen die non - verbalen Informationen die ganz wesentliche Rolle. Vielleicht auch ein Grund, warum sich Clau dia Roth meist genau zu den sogenannten Aufregern äußert. Das Bild passt. Aber müssen Anwälte dieses Spiel auch mitspielen? Müs sen sie mediale Erwartungshaltungen kennen und bedienen? Die Antwort ergibt sich aus der Aufgabe der Verteidigung. Die ist zuallererst dem Mandanten verpflichtet. Es gilt, ihm zu seinem Recht zu verhelfen, und dazu muss auch das Recht auf Selbstdarstellung gehören. Doch diese zu schüt zen, ist alles andere als einfach. Das Problem: Wer mit einem Strafprozess in Zu - sammenhang gebracht wird, kann nicht gewinnen. Alle identifizierenden Aufnahmen haben negative, teils katastrophale Auswirkungen auf das Privat - leben und auf das Umfeld der jeweiligen Person. Schuld oder Unschuld sind dabei nebensächlich. Um solche Bilder zu verhindern, gibt es auf der einen Seite die medienrechtlichen Instrumente. Auch ein Gespräch mit dem Journalisten oder das Ange - bot, ihm nachher ein Statement zu geben, kann ihn davon abhalten, Bilder zu machen. Allerdings sind auch eine Zeitung vor dem Gesicht oder eine Ka - puze ein probates Mittel, um nicht abgelichtet zu werden. Der Eindruck, der bei einer solchen Schutzpose ent - steht, ist selbstverständlich kein guter. Im Gegen - teil: Wer entsprechende Fotos in der Zeitung sieht, vermutet zwangsläufig, dass an der Anklage etwas dran sein muss. Da kann der dazugehörige Text hundertmal erklären, dass die Unschulds vermu - tung gilt. Das ist für den Betroffenen aber nur dann problematisch, wenn er identifiziert werden kann. MOMENTAUFNAHMEN WERDEN ZU REALITÄTEN Deswegen stellt sich die Situation ganz anders dar, wenn es um prominente Persönlichkeiten geht oder um Fälle, in denen die Schwere der Tat eine iden - tifizierende Berichterstattung rechtfertigt. Jetzt sein Gesicht zu verbergen, wäre aus den oben genann - ten Gründen falsch. Die rechtlichen Vertreter müssen in einer solchen Situation versuchen, den Betroffenen in der Zeit vor Sitzungsbeginn zu unterstützen. Das ist die Zeit 8

11 Thema der Fotografen. Dazu gehört insbesondere, den An - geklagten niemals alleine sitzen oder stehen zu lassen. Betrachter von Bildern abstrahieren nicht zwischen Momentaufnahme und Realität. Die Mo - mentaufnahme wird verallgemeinert, und es ent - steht der Eindruck, dass selbst die Anwälte mit dem An geklagten nichts mehr zu tun haben wollen. Idealerweise findet das zwischen Verteidiger und Angeklagtem statt, was sowieso ständig passiert: Kommunikation. Das kann ein Gespräch sein, ein gemeinsames Studieren von Akten, ein Schulter - klopfen. Lächeln ist dabei nicht ausgeschlossen. Lachen oder extremes Gestikulieren muss jedoch vermieden werden. Und das nicht, weil es mögli - cher weise unschön aussehen könnte. Wer einmal Pressekonferenzen, beispielsweise von Wirtschaftsführern anschaut, wird bemerken, dass immer dann Kameras klicken, wenn sich die Hände des Hauptakteurs bewegen. Dies macht die Fotos zum einen lebhafter. Die Fotos können aber auch als Illustration für bestimmte Aussagen verwendet wer - den. Gesten werden deshalb nur sehr bewusst ein - gesetzt und der Protagonist einer solchen Konfe renz wird sich davor hüten, beispielsweise mit den Hän - den die Augen zu verdecken. Bei schlechten Zah len wird die Bildunterschrift lauten: XY kann nicht hin - sehen: Schlechte Quartalszahlen bei Z. Dabei spielt es keine Rolle, ob er vielleicht einfach nur müde ge - wesen ist. Diese Mechanismen gelten universal. Bilder sind gefährlich. Ihnen kann mit überschaubarem Aufwand aber viel von ihrer potentiellen Sprengkraft genommen werden. Diese Kenntnisse werden künftig immer wichtiger, auch weil das me - diale Interesse an Strafprozessen weiter steigt. Christopher Hauss, Berlin DOLOSUS VERSATUR Der Arglistige bleibt im AllgemeinenIN GENERALIBUS : 9

12 Thema Sie Oberförster! Nicht jede Derbheit ist eine Beleidigung Jeder Autofahrer kennt das. Da hat man ge - duldig gewartet, bis die Parklücke frei geworden ist, und dann schnappt einem plötzlich so ein protziger Mercedes die begehrten Quadratmeter vor der Nase weg. Zum Ausflippen, oder? Was für ein A loch! Verdammter H sohn! Doch Vorsicht: Behalten Sie lieber einen kühlen Kopf. Sinnloses Durchbeleidigen kann neben kör - per lichen Auseinandersetzungen durchaus auch mal ein Strafverfahren nach sich ziehen. Schließlich stellt 185 des Strafgesetzbuchs die Beleidigung unter eine Strafandrohung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bleiben Sie also sachlich. Angemessen erscheint es, den Benz-Bonzen als durchgeknalltes Parkplatzschwein zu titulieren. Gerne lautstark. Das ver - schafft Genugtuung. Aber auch rechtlich sind Sie damit auf der sicheren Seite. DAS PARKPLATZSCHWEIN Zunächst zum sogenannten Parkplatzschwein: Na türlich meinen Sie damit nicht die negativen Ei - gen schaften eines Schweines, welches gemein - hin als schmutzig und stinkend angesehen wird. Vielmehr verwenden Sie den Begriff Schwein zwingend im Zusammenhang mit Parkplatz schwein, nämlich mit der Wertung rücksichtslos, nur im ei - genen Inte resse handelnd vorliegend parkend. Damit liegen Sie wortwörtlich auf der Linie der Entscheidung des Amtsgerichts Rostock vom 11. Juli Dort hatte der Übeltäter ohne ent spre - chende Berechtigung einen Behindertenparkplatz belegt. Ein wahrhaftes Parkplatzschwein eben. Unser dreister Vordrängler verdient aber noch etwas mehr. Denn so ein Verhalten ist ohne Zweifel durchgeknallt. Und deshalb sagen Sie das auch. Keine Angst, das höchste deutsche Gericht ist voll und ganz auf Ihrer Seite! Zwar hatte sich das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 12. Mai 2009 damit zu be - schäf tigen, ob der Journalist und damalige ZEIT- Heraus geber Michael Naumann einen Staatsanwalt als durchgeknallt bezeichnen durfte. Die dabei von dem Gericht aufgestellten Kriterien dürften aber sicherlich auf unser besprochenes Parkplatzschwein übertragbar sein. IN FICTIONE IURIS : EXISTIT In einer rechtlichen Fiktion kommt immer die Billigkeit zum VorscheinSEMPER AEQUITAS 10

13 Thema So habe die Bezeichnung als durchgeknallt ehr - verletzenden Gehalt, stelle aber nicht zwingend eine Beleidigung dar. Um dem Grundrecht der freien Mei - nungsäußerung nach Artikel 5 des Grundge setzes gerecht zu werden, müsse nämlich darüber hinaus der jeweilige Kontext beachtet werden: Eine Mei - nungsäußerung wird ( ) nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Hinzukommen muss vielmehr, dass die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hin - tergrund drängt. Die Beurteilung dieser Frage erfor - dert regelmäßig, den Anlass und den Kontext der Äußerung zu beachten. Für Michael Naumann war der Staatsanwalt ein durchgeknallter, weil dieser im Ermittlungsverfahren gegen Michel Friedman die Medien schon frühzeitig über die Vorwürfe informiert hatte. Die Bezeichnung bezog sich also auf dessen Amtsführung und hatte weniger seine Person zum Ziel. So auch in unserem Parklückenfall: Sich derart rücksichtslos und rabiat vorzudrängeln, das ist ohne Ansehen der Person einfach durchgeknallt! Nun ja, als Autofahrer hat man es wirklich nicht leicht. Neben der Parkplatzsuche nerven vor allem die immer zahlreicher werdenden Radarkontrollen, mit denen sich der Staat ein Zubrot verdient. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie geraten in eine solche Kon - trolle und werden von der Polizei aus dem Verkehr gewunken. Natürlich sind Sie zu schnell gefahren. Aber doch nur, um dieses übertrieben langsame Wohnwagengespann zu überholen. Zu spät. Jetzt stehen Sie Auge in Auge mit dem Polizisten. Und der rechnet Ihnen vor, um welchen Betrag sich Ihre Urlaubskasse nun verkleinern wird. Sie könnten explodieren, schauen dem Mann in Grün tief in seine stahlblauen Augen und sagen: Sie Sie Tja, Sie was? Bitte keine Flüchtig keits fehler. SIE OBERFÖRSTER! Sie Oberförster! Zum Wald geht es da lang! Gut ge macht! Eine deutliche Ansage und nach dem Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 26. Mai 2008 nicht strafbar: Die Tätigkeit im Forst - dienst etwa eines Bundeslandes [ist] für sich ge - nommen kaum geeignet, den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person in Frage zu stellen, vielmehr dürfte es sich bei den dienstlichen Verrichtungen eines Försters in aller Regel um nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten handeln. Auch die Qualifikation als Ober -Förster ist völlig unproblematisch: Oberförster war beziehungs weise ist die Dienstbezeichnung für einen im höheren beziehungsweise gehobenen Dienst tätigen staat - lichen Forstbeamten oder auch Angestellten im Forstdienst. Und schließlich bringt Sie auch der Wald-Nachsatz in keine größeren Schwierigkeiten. Das Amtsgericht Tiergarten vermochte völlig zu Recht nicht zu erkennen, worin die Beleidi gungsrelevanz des Waldes liegen könnte. Doch genug damit. Vielleicht fahren Sie ja gar kein Auto. DU GEHÖRST AUF DIE COUCH! Spielen Sie Fußball? Auf dem Fußballplatz kann es ja auch ganz schön hoch hergehen. Sie haben das bestimmt schon erlebt: Gerade laufen Sie allein auf das Tor zu, da grätscht Ihnen jemand so richtig schön von hinten in die Beine. Mit schmerzverzerrtem Ge - sicht beißen Sie in den Rasen. Der Sensenmann und selbsternannte Schiedsrichter ruft dagegen: Alles Ball, weiterspielen! Sie springen auf. Der Schmerz ist plötzlich wie weg - geblasen. Sie laufen zu diesem Möchtegern-Schiri und schreien: Du kannst in die Muppet Show gehen! Du gehörst auf die Couch. Vielleicht wird dir ja da geholfen. Einweisen am besten in die Geschlos - sene! Und als der Gescholtene zu seiner Verteidi - gung anhebt, setzen Sie lautstark nach: Halt die Fotzen! Sie wundern sich vielleicht selbst, was da gerade über Ihre Lippen kam, aber egal, einer geht noch, ein Klassiker: Leck mich am Arsch! Okay, nun also der Reihe nach. Was die Muppet Show angeht, haben Sie einwandfrei den früheren Werder-Winnetou Tim Wiese zitiert. Der musste sich einmal gegen böse Anfeindungen seines ehemaligen Torhüterkollegen und jetzigen TV-Experten Jens Lehmann zur Wehr setzen. Lehmann hatte Wieses Strafraumbeherrschung in der Partie gegen die englische Mannschaft Tottenham Hotspur kritisiert. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzu wei - sen, dass Tim Wieses Replik neben Muppet Show, Couch und Geschlossener auch noch eine sachliche Rechtfertigung enthielt: Was soll ich da bitte machen? Gehe ich ein Stück in die Mitte, geht der Ball in die kurze Ecke rein. Ich weiß nicht, warum über so ein Tor diskutiert wird. Schwachsinn! Der arme Jens Lehmann, der aus Wieses Worten tatsächlich Euro Schmerzengeld saugen wollte, wurde vom Landgericht München II mit Ur - teil vom 25. August 2011 in die Schranken ver wie - sen: [Die Kammer] hält die Auslegung für geboten, dass der Beklagte [Tim Wiese] in drastischer und pointierter Wei se darauf hinweisen wollte, dass er die Einschätzung der konkreten Spielsituation durch den Kläger [Jens Lehmann] in keiner Weise für gerechtfertigt hält. Dies wird auch belegt durch den Abschluss der Stellungnahme ( Schwachsinn ). Zwar handelt es sich hierbei auch um einen medizi ni - schen Fachbegriff, der eine schwere Intelligenz - minderung beschreibt. Der Begriff wird jedoch auch umgangssprachlich als Ausdruck für Unsinn ver - wendet. In der Um gangssprache sind auch zum Beispiel Ausdrücke wie der hat sie doch nicht alle oder der gehört doch in die Klapse bekannt. Mit derartigen Äußerungen wird zum Ausdruck ge bracht, dass ein Verhalten oder eine Meinung des Be trof - fenen für unrichtig gehalten wird. Dem unbe fang - enen Leser wird nach den Umständen klar sein, dass der Beklagte keine sachverständige oder pseudo - sach verständige Bewertung des Geisteszustands des Klägers vornehmen wollte. Der Beklagte wollte vielmehr seinem Unmut über die seiner Meinung nach unzutreffende Kritik des Klägers Ausdruck verleihen. FLUCHEN AUF BAYRISCH So weit, so gut. Aber was hatte es bitteschön mit der Fotze auf sich? Halt die Fotzen? Das hört sich schon ein bisschen derbe an. Und wie genau muss man sich das mit dem Halten der Fotze vorstellen? Ach so, Sie kommen aus Bayern. Na dann ist ja alles klar. Fotzen hat dort gar keine sexuelle Färbung, son - dern betrifft ausschließlich den Mund. Halt den Mund auf bayerisch sozusagen. Dass Nicht-Bayern bei der Fotzen auf ganz andere Gedanken kommen, ist völlig unerheblich. Schließlich, so das Amts ge richt Ingolstadt vom 23. November 2009, muss es einem bayerisch sprechenden Menschen in Bayern erlaubt sein, bayerisch zu sprechen, ohne jemanden zu beleidigen, der des Bayerischen nicht mächtig ist. Die Mundart-Karte sollten Sie schließlich auch mit Blick auf das so genannte Götz-Zitat spielen. Wie das Amtsgericht Ehingen mit Beschluss vom 24. Juni 2009 feststellte, hat der bekannte Ausspruch Leck mich am beziehungsweise im Arsch seinen literarischen Ursprung bei Johann Wolfgang von Goethe im Schauspiel Götz von Berlichingen. Zwar erkennt das Ehinger Gericht an, dass die Aufforde - rung zum Arschlecken anderswo in der Republik als Beleidigung angesehen werden könnte, aber: Im schwäbischen Sprachraum wird Leck mich am Arsch alltäglich verwendet. Dort diene das Götz-Zitat nämlich den folgenden sozialadäquaten Zwecken: ein Gespräch anzu knü - p fen, eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluss zu bringen, einem Gespräch eine andere Wendung zu geben, ein Gespräch endgültig abzu - brechen, eine Überraschung zu vermelden, der Freude über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwa - ben außerhalb des Ländles Ausdruck zu geben so - wie dazu, eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen. In diesem Sinne, liebe Leserinnen und Leser, achten Sie stets darauf, wo Sie sich gerade befinden. Was im Süden erlaubt ist, kann im Norden vor dem Kadi enden. Deshalb beherzigen Sie immer die wichtigste Regel: Bleiben Sie sachlich. Vermeiden Sie unnötige Personalisierungen. Dann erleichtern Ihre derben Worte nämlich ausschließlich Ihr Herz und nicht auch noch Ihren Geldbeutel. Dr. Lasse Schuldt, Berlin 11

14 Thema Kinderleicht? Wie Kinder Sprachen lernen Sprachen lernen wie Kinder Neuste Theorien attestieren Kindern enorme Fähigkeiten im statistischen Lernen und der Analogiebildung. Foto: Rolf van Melis_pixelio.de Sprachen lernen scheint ganz einfach zu sein. Babys und Kleinkinder lernen Sprachen jeden - falls mühelos. Bis zu ihrem dritten Lebensjahr können sie in ihrer Muttersprache circa 550 Wör ter sprechen und viele mehr verstehen. Sie formulieren Sätze und fangen an, kleine Ge - schichten zu erzählen. Eine neue Sprache lernen müssen aber nicht nur Kinder, sondern auch viele Berufsgruppen, wie zum Beispiel die Anwälte. Fremdsprachenkenntnisse sind in vielen Sozie - täten eine zwingende Voraussetzung für die Ein stellung. Doch der Weg dahin ist mühevoll: In langwierigen Abendkursen werden Vokabeln und Grammatik gelernt und in Kommuni kations - klassen mit einem Gesprächspartner geübt. Welcher angehende Anwalt für internationales Steuerrecht träumt nicht davon, eine neue Sprache mühelos wie ein Kind zu lernen, ohne Vokabelzettel, Grammatikbox und Tandem part - ner? Dieser Artikel kann nicht erklären, wie dies gelingt. Er kann aber skizzieren, wie Kinder diese enorme Leistung vollbringen und was wir uns von den kleinen Sprachkünstlern abgucken können. KINDLICHER SPRACHERWERB Lange Zeit hat man angenommen, dass Kinder spre - chen lernen, indem sie Erwachsene einfach imitie - ren. Die Idee war: Kinder werden für korrektes Imitieren belohnt, indem sie verstanden werden und für fehlerhaftes Sprechen bestraft, indem sie nicht verstanden werden. Das Zusammenspiel von Belohnung und Strafe gehört zu den Eckpfeilern des Behaviorismus von Skinner (1957). Seit Jahr - zehn ten weiß man jedoch, dass diese Theorie nicht jeden Lernschritt vollständig erklären kann: Kleine Kinder sagen nämlich auch Wörter und Sätze, die sie in der Sprache von Erwachsenen nie gehört haben: Es hat alleine umgefallt und Ich habe gera - de geesst, so Simone im Alter von 2 und 3½ Jahren (CHILDES Corpus, MacWhinney 2003). Aber wie kommt es dann, dass Simone im Alter von vier Jahren korrekt sagt: und dann kam der große Junge wieder und hat ihm das weggenommen.? Die Frage rührt an eine große Debatte unter Sprach - erwerbsforschern. Eine traditionelle und bis heute von vielen Wissenschaftlern vertretene Annahme ist, dass sprachliche Prinzipien dem Kind bereits an - geboren sind. Solche Prinzipien wären unter an de - rem, dass es Wortarten gibt, dass Sätze aus Phrasen bestehen, und dass das Verb an einer be stimmten Position im Hauptsatz steht. Das Kind muss diese Prinzipien lediglich für die Mutter sprache ausbuchstabieren und sprachspezifisches Wissen, wie zum Beispiel Wörter, auswendig lernen. So lernen Kinder auch komplexe Grammatikregeln des Deut - schen schnell, darunter so komplizierte wie Im Nebensatz steht das flektierte Verb hinten (, dass ich dich gesehen habe) und Vor einem flektierten Verb im Hauptsatz darf nur ein Satzglied stehen, das wiederum beliebig lang sein darf (Der kleine Mann mit blonden Haaren und großen Ohren hält eine Katze in der Hand.). Neuere Theorien lehnen so starke Annahmen wie angeborenes sprachliches Wissen ab. Sie lassen sich dabei von aktuellen Untersuchungs ergeb nissen ins - pirieren, die den Jüngsten enorme Fähigkeiten im statistischen Lernen und in der Analogiebildung 12

15 Thema attestieren. So hat die Psychologin Jenny Saffran gezeigt, dass Babys im Alter von acht Monaten die Übergangswahrscheinlichkeit zwischen Silben paa - ren innerhalb kontinuierlicher Silbenketten berech - nen können: Wie häufig kommen zum Beispiel die Silben so und fa im sprachlichen Input hinter - einander? Babys können diese Berechnung nutzen, um potentielle Wortgrenzen zu ermitteln: So und fa kommen oft hintereinander und gehören deshalb wahrscheinlich zu derselben übergeordneten Einheit, dem Wort. Solche Fähigkeiten erlauben dem Kind nach Ansicht von Jenny Saffran und anderen, die muttersprachliche Grammatik eigen ständig aus dem Sprachinput zu konstruieren. SPÄTERER SPRACHERWERB Auch wenn die Forschung um basale Spracher werbsmechanismen heftig streitet, sind sich die meisten Spracherwerbsforscher einig, dass frühkind li che Spracherwerbsmechanismen nicht in gleichblei - ben der Qualität lebenslang zur Verfügung stehen. Dies liegt vor allem an der Abnahme der soge nannten neuronalen Plastizität der Fähigkeit, die neuronalen Datenautobahnen im Gehirn um jede neue Erfahrung herum zu modellieren und damit die Er - fahrung perfekt zu verinnerlichen. Betroffen von der Abnahme der neuronalen Plastizität im sprach - lichen Bereich sind vor allem die Aussprache und die Grammatik, weniger betroffen ist dagegen die Fähigkeit, neue Wörter und ihre Bedeutungen zu lernen. Der eine oder andere fühlt sich an eigene Aus - landserfahrungen erinnert: Die grammatischen Kons - truk tionen sind etwas krumm, was dem kind lichen Mut tersprachler sofort, aber nicht dem er wachsene Fremdsprachler auffällt. Der Sprachlerner tut sich auch schwer, akzentfrei zu sprechen, und wird al lein daher schon oft als nicht-mutter sprach lich er kannt. Wörter und ihre Bedeutungen dage gen lernen wir selbst in unserer Muttersprache fort wäh rend bis ins hohe Alter wenn auch nicht mehr in dem Umfang wie in den ersten Lebens jahren. So haben einige Er - wachsene das Wort Inter net wohl erst als Jugend - liche gelernt. Später lernten sie den Ausdruck Nineeleven oder, im Jahr 2008, Finanzkrise. Werden die neuronalen Verbindungen des Gehirns in fort - ge schrittenem Alter nicht mehr optimal auf eine Sprache ange passt, muss das Gehirn perma nent Um wege gehen. So muss der Fremdsprachler die Rückkopplung zur muttersprachlichen Gram matik suchen, um korrek te Sätze zu bilden. Er muss seine natürliche Aus sprache Laut für Laut dem fremd - sprachlichen Laut muster anpassen. Und wenn er fremdsprachliche Vokabeln abruft, wird immer auch das mutter sprach liche Pendant aktiviert. Das kostet Aufmerksamkeit und Energie. Die neuronale Plastizität ist also ein grundlegender Unterschied zwischen dem kindlichen und dem spä - teren Sprachenlernen. Leider kann der erwach sene Lerner wenig daran ändern. Zeit, Lernmoti vation und Lernumgebung sind jedoch ebenfalls Faktoren, die beim kindlichen Spracherwerb optimal ausge - richtet sind und zum Lernerfolg beitragen. An ihnen sollte sich der erwachsene Sprachlerner ori en tieren. Was sollte man also konkret tun, um einen maxi ma - len späten Sprachlernerfolg zu erzielen? Was können wir uns vom kindlichen Spracherwerb abgucken? FREMDSPRACHERWERB Das Baby und Kleinkind verbringt viele Jahre damit, seine Umgebungssprache zu lernen. Auch als Er - wach sener sollte man eine mehrjährige Lernphase einplanen, um auch komplexere Sachverhalte flüssig schildern und verstehen zu können. Die Sprache hilft dem Kleinkind, seine Gefühle und Bedürfnisse zu äußern und seine Umgebung auf einem neuen Niveau zu verstehen. Die Sprache er - mög licht auch erwachsenen Sprechern einen erwei - terten Aktionsradius. Welche sprachlichen Ziele damit verbunden sind, sollte sich der er wach sene Sprachlerner klarmachen: Grundkenntnisse, flüssig, verhandlungssicher, allgemein oder fach spezifisch? Ein gesetztes Ziel motiviert und über das (manch- mal auch unbewusst) gesetzte Ziel wird der Sprach - lerner im Erwachsenenalter selten hin aus kommen. Dass ' späte Lerner ihr Ziel wahr scheinlich nicht mehr akzentfrei erreichen, ist Teil des natürlichen Entwick - lungsprozesses und sollte nicht demotivieren. Das Baby erfährt größtenteils handlungsbe glei ten - de Sprache. Das heißt, die Tätigkeit des Kindes und der Erwachsenen wird in Sprache abgebildet. Die Eltern kommentieren zum Beispiel, wenn das Kind isst Lecker, das Eis schmeckt gut. Mund ab wi - schen! oder wenn es sich anzieht: Jetzt noch Pull - over und Hose anziehen und dann bist du schon fertig. Dabei kann das Kind Wortbedeutungen über mehrere Sinne aufnehmen und das hinterlässt einen tiefen Eindruck im Gehirn. Ein erwachsener Sprachlerner sollte sich ähnlichen Erfahrungen aussetzen. Zum Beispiel, indem man im türkischen Gemüseladen auf Türkisch bestellt und eine Paprika in der Hand hält, nachdem man Bir biber gesagt hat. Dafür kann man sich mit Tesekkür ederim be - danken. Und wenn Sie die Rechnung On iki euro, lütfen am Ende noch mit zwölf Euro be gleichen, ist das ein toller Erfolg und eine wichtige Erfahrung im Sprachlernprozess. Wer sich tiefer mit dem Thema ausein andersetzen möchte, dem sei auch die Forschung von Prof. Wolf - gang Klein (Max-Planck-Institut für Psycholingu - istik, Nijmegen), Prof. Barbara Höhle (Uni versität Potsdam), Prof. Harald Clahsen (Pots damer Institut für Mehrsprachigkeit), Prof. Elke Monta nari (Univer - sität Hildesheim) und Prof. Rose marie Tracy (Uni - ver sität Mannheim) em pfo hlen. Dipl.-Patholinguistin Elisabeth Fleischhauer, Berlin IN IUDICANDO CRIMINOSA EST CELERITASBeim Urteilen ist Schnelligkeit verbrecherisch : 13

16 Thema Do you speak... si capisce! Sprachmittler und Übersetzer im Rechtsalltag Wer die Anleitung eines technischen Geräts ein - mal intensiv studiert hat, wird es möglicher weise kennen das ärgerliche Gefühl, nichts verstanden zu haben und deshalb mächtig frustriert zu sein. Sprache, damit sie uns nützt, muss der Adressat verstehen. Weil Sprache weit mehr umfasst als nur Orthografie und Interpunktion, müssen Fach leute ran, wenn es um die ganz großen Text - aufgaben geht, die uns erklärt, ja übersetzt wer - den müssen. Sogenannte Sprachmittler, Dol metscher, bilden hierbei das Bindeglied. In Gerichtsverhandlungen, in dem Beteiligte die deut - sche Sprache nicht beherrschen, ist ein Dol metscher hinzuziehen. So verlangt es 185 GVG. Um die Qua lität der Übersetzung zu gewährleisten, darf bei Gerichten, aber auch in anderen öffent li chen Ver - fahren allerdings nicht jedes Sprach talent ran. Die Eignung und Befähigung muss amtlich festgestellt werden. Außerdem legen Dol metscher einen Eid ab, dass sie nur das wieder geben, was sie gehört haben. Zudem dürfen sie nichts auslassen, denn jedes noch so kleine Sprach detail könnte re levant sein. Wer diese Hürden genommen hat, kommt auf eine Liste, der im Gerichtsbezirk erreich baren Dolmetscher, je - weils aufgeführt mit der spe zifischen Sprachkenntnis. Von dem Zeitpunkt an führen Dolmetscher den Zusatz öffentlich bestellt und beeidigt. Das Aufgabenspektrum eines bei Gericht tätigen Dol metschers ist ziemlich breit gefächert und be - schränkt sich nicht etwa auf mündliche Überset - zungen in Verhandlungssituationen. Die Überset zung von Schriftstücken, und das oftmals unter enormen Zeitdruck, gehört ebenfalls ganz selbstverständlich dazu. Es ist ein sehr anspruchsvoller Beruf, der üb - licherweise ein Sprachstudium voraussetzt und pro - funde Kenntnis der Kulturen zwingend erfordert. Die gebürtige Rumänien Mara Ansari-Rammel ist in Köln eine solche bestellte und vereidigte Dolmet - sche rin. Sie studierte zunächst Jura, wechselte dann aber zu einem Sprachstudium. Es war die Lie be zu zu Land und Leuten, die sie zum Bleiben bewog. Sie grün dete ein Familie und baute ihre Überset zungs - tätigkeit aus. Gerade nach dem Wegfall des Eisernen Vorhangs stiegen die Anfragen an Kenner des Rumä - nischen sprunghaft. Neben Rumänisch und Deutsch über setzt sie heute auch ins Französische und Engli - sche. Italienisch, so sagt sie, spreche sie eben falls und seit neustem auch Spa nisch. Damals habe ich für jeden, der mich beauf tragt hat, gearbeitet, für's Ge - richt, für die Polizei, für Unternehmen, für Ministe rien und auch Rechtsan wälte, erinnert sich Ansari-Rammel. Wenn man die elegant gekleidete Rheinländerin sprechen hört, erkennt man ihre Begeisterung für ihren Beruf. Sie lebt ihre Arbeit. Ich versuche im mer alles unter einen Hut zu bringen, und Gott sei Dank, es ist immer gelungen. Manchmal, räumt sie jedoch ein, war ich schon ziemlich müde, denn mein Tag bestand oft aus 22 Stunden. Wenn die Ar beit ein em aber Spaß macht, dann schafft man das auch. Mara : Ansari-Rammel Recht entsteht aus Tatsachen IUS EX FACTO ORITUR Foto: Patrick Ruppert Ansari-Rammel ist wie viele Übersetzer selbständig tätig. Da könne man sich einfach nicht leisten, Auf träge nicht anzunehmen. Sie arbeitet als Ein - Mann-Unternehmen. Ein bestimmtes Auftrags- und Umsatzvolumen kann also nicht überschritten wer - den. Mit dem Delegieren auf an dere, erklärt sie, sei das so eine Sache. Be sonders wenn wir für die Staats anwaltschaft oder ein Ge richt tätig sind, kön - nen wir nicht einfach irgend jemand über den Inhalt berichten. Wir haben ja einen Eid geleistet und sind zur Verschwiegenheit ver pflich tet. Andernfalls machten wir uns strafbar. Innerhalb eines Gerichtssprengels genießen viele Sprachmittler besondere Bekanntheit. Das liege klar daran, weil sie regelmäßig in Verhandlungen auf - treten müssten. Als Prominente sehe ich mich per - sönlich aber nicht, auch wenn mich viele Richter und Rechtsanwälte sicher kennen, sagt Ansari-Rammel. Allerdings, räumt sie ein, sei es schon ein mächtiges Gefühl, dass an der ordnungsgemäßen Überset - zung viel hängt. Dies sei am Anfang des Berufs - lebens eine Bürde gewesen, als sie die rechtlichen Begriffe noch nicht so verinnerlicht hatte. Mit der Zeit bekommt man jedoch eine gewisse Routine. Inzwischen kann ich sagen, dass ich besonders stolz bin, wenn das Verfahren sehr kompliziert war und mit meiner Hilfe zu einer Lösung gelangte. Beeindruckend sind für Außenstehende meist Si - mul tanübersetzungen, die Ansari-Rammel in münd - lichen Verhandlungen üblicherweise vornimmt. Auch das ist für mich inzwischen Routine. Denn alle Be - teiligten profitieren letztlich davon, weil ich zum einen das Verfahren verkürze, zum anderen geht so nichts verloren. Der Arbeitstag einer gefragten Dolmetscherin ist prall gefüllt und lässt kaum für geregelte Arbeits - unterbrechungen Zeit. Weil Ansari-Rammel inzwi - schen in Köln bekannt und ihre Erreichbarkeit dank Dolmetscherliste gewährleistet ist, kommt es nicht selten vor, dass Richter und Staatsanwälte au ßer - halb der normalen Arbeitszeit bei ihr anrufen, um kurz fristig Übersetzungsleistungen zu erhalten. In dringenden Ermittlungsfragen, auch wenn es um vorläufige Haft geht, passiere das oft. Im sehr kurzweiligen Gespräch stellen wir klar fest, dass die Dienstleistung der Dolmetscher hoch komplex ist, enorm viel Zeit in Anspruch nimmt und kaum ne - benher erledigt werden kann. RA Patrick Ruppert, Köln 14

17 AUF DER EINEN SEITE ATTRAKTIV. AUF DER ANDEREN EXKLUSIV. DIE PRIVATE GRUPPENVERSICHE RSICHERUNGRUNG FÜR RECHTSANWÄLTE. TE. 6,60 Krankentagege Krankentagegeldversicherung 26, ld 26,60 ab,6 ldversich herung ab 26,60 EUR ine(n) EUR -jährige(n) mtl. Beitrag für eine(n) 35-jährige(n) Rechtsanwalt/anwältin nach Tarif KGT2R für EUR Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag mtl. Beitrag für e 35 ) Rechtsanwalt/analt/an wältin nachtarifkgt2r für EUR K r ankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag Gestalten Sie als Rechtsanwalt Ihre Gesundheitsvorsorge und die Ihrer Familie jetzt noch effektiver. Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die attraktiven Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: ATTRAKTIVE BEITRÄGE, KEINE WARTEZEITEN, KONTRAHIERUNGSZWANG* n Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Rechtsanwälte. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. n Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontaktaufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21/ Oder per Post an: DKV AG, KVGUK, Köln, rechtsanwalt@dkv.com Name Straße, PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich *) Gemäß 4 Abs. 2 AVB-G: Im Gegensatz zur Einzelversicherung kann der Versicherer aufgrund des bestehen den Gruppenversicherungsvertrages pen einzelne Personen gesetzlich nicht von der Versicherbarkeit ausschließen. Bei risi- koerheblichen Vorerkrankungen kann der Versicherer den Versicherungsumfang umfang einschränken oder ggf. einen nen- nenswerten, medizinisch bedingten Beitragszuschlag erheben. Unterschrift l angestellt l selbstständig AV-3/13 Ich vertrau der DKV

18 Thema Im Brustton der Überzeugung Was Sprache und Stimme transportieren Grafik: Andrea Vollmer Rechtsanwälte müssen Menschen für sich ge - winnen vor Gericht genauso wie bei der Akqui sition, in der Beratung oder in Bewer bungs - gesprächen. Vertrauenswürdig, kompetent und sympathisch kommt an, wer verständlich spricht und seine Stimme und Körpersprache richtig einsetzt. Der Beruf der Rechtsanwälte lebt von treffsicherer und guter Kommunikation. Gute Juristen beherr - schen es, komplexe Sachverhalte zu durchdringen, die Rechtslage zu beschreiben und die Position ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Bei Richtern, Staatsanwälten oder Berufskollegen punkten An - wälte, wenn sie Fachtermini benutzen und überdies persönlich eine gute Figur abgeben. Bei Laien hingegen, etwa bei Mandanten oder Medienver tretern, ruft Juristendeutsch Stirnrunzeln hervor. Dann errichten Fremdwörter Mauern und Wortungetüme schüren Berührungsängste. Die Erkenntnis: Nur wenn Juristen die Sprache ihres Gegenübers sprechen, sind gute Beziehungen mög - lich. Wer fachliche Brillanz und Persönlichkeit mit - einander verbindet, kann also Türen öffnen. Eine positive Ausstrahlung entfalten Advokaten auch, weil sie ihre Stimme angemessen einsetzen und ihre Kör - perhaltung dialogbereit und einladend anmutet. So präsentieren sie sich nahbar und geben ihren Zuhö - rern ein gutes Gefühl. Ambitionierte Jungan wälte sind also gut beraten, sich mit den Regeln der klaren Sprache, den Kriterien einer klangvollen Stimme und der Wirkung ihrer Gestik und Mimik vertraut zu ma - chen. Über Erfolg und Charisma entscheiden eine gute Rhetorik und ein angenehmer Stimmklang ge - nauso wie ein offener Blick und eine aufrechte Pose. Dann begeistern Gesprächspartner und Redner, weil sie optimistisch rüberkommen und nicht nur fachliche, sondern auch soziale Kompetenz aus strah len. : ANSPRECHEND SPRECHEN Spezialisten gehen häufig davon aus, dass Fach - sprache ein Indiz für Wissen und Status ist. Doch Laien gegenüber erreichen Experten mit Fachchi - nesisch das Gegenteil. Denn Botschaften sind nur dann wirklich wertvoll, wenn sie auch ankommen. Dabei gilt: Klarheit schafft Vertrauen. Kryptisches läuft ins Leere und provoziert Missverständnisse. Beliebte Berater oder Redner verzichten auf Fachausdrücke und umständliche Begriffe. Oder sie erklären mit einfachen Worten und leicht verdaulich, was sich dahinter verbirgt. CONTRARIA ALLEGANS NON AUDIETURWer Widersprüchliches vorbringt, wird nicht gehört werden 16

19 Thema Dialogstarke Rechtsanwälte holen ihre Gesprächs - partner deshalb dort ab, wo sie stehen. Sie wissen: Gute Kommunikation ist im Kern ein vorwegge nommenes Zwiegespräch. Das bedeutet: Wer Menschen richtig einschätzen, sich in den Anderen hineinversetzen und dessen Fra - gen antizipieren kann, antwortet treffsicher und kommuniziert mit dem Herzen am rechten Fleck. Ganz wichtig: Erfolgreiche Berater stellen zu Beginn eines Gespräches eine Wellenlänge her, ohne abrupt in medias res vorzupreschen. Wer erst aufmerk sam zu - hört und das Gehörte in eigenen Worten wieder gibt, signalisiert Verständnis und ehrliches Interesse. So fühlt sich der Andere wahrgenommen und respektiert. WENIGER IST MEHR Wer bewusst einfache Worte wählt, kann an dieser guten zwischenmenschlichen Verständnisebene an - knüpfen, gerade dann, wenn es um kompliziertere Sachverhalte geht. Klare Sprache folgt klaren Regeln: Ein Gedanke, ein Satz. Schach tel sätze mit vielen Nebensätzen sind tabu. Über flüs siges, Be langloses und Binsenweisheiten sind kontraproduk tiv. Lebendig wirken Texte dann, wenn Sprecher oder Texter Ross und Reiter nennen und aktiv statt passiv formulieren. Ganz wichtig: Nominalstil, also substantivierte Ver - ben, kommen sperrig rüber. Verben, also: Tätigkeits - wörter, hauchen dem Gesagten Leben ein. Je kon kre ter, desto besser. Allgemeinplätze nehmen Inhal ten die Kraft. Positive Sätze erzeugen gute Resonanz. Wer Ge schichten erzählen kann, macht Zusam menhänge begreifbar. Formulierungen in der Gegenwart stei - gern die Aussagen-Stringenz. Auch Konjunktivge - bilde schwächen Botschaften. Bild hafte Ver gleiche und farbige Ausdrücke aktivieren das Kopfkino. AUFRICHTIG AUFTRETEN Menschen hinterlassen Eindruck, wenn sie selbst - bewusst, authentisch, souverän und kompetent auf - treten. Der dankbare Effekt: Sie erzeugen Solidarität und Wohlwollen. Dann sind die Adressaten auch in schwierigen Zeiten bereit, dem Sprecher Vertrauen entgegenzubringen und als Fürsprecher Partei zu ergreifen, wenn es einmal klemmt. Bemerkenswert ist: Laut Studien sollen Körper spra - che und Stimme stärker im Gedächtnis haften als der Inhalt des Gesagten. Bewusste Bewegung, Gestik und Mimik helfen, leicht und locker aufzutreten und verleihen der Stimme Kraft und Fülle. Und: Starke Persönlichkeiten achten auf ihre Körperhaltung. Sie stehen oder sitzen aufrecht und halten mit beiden Füßen Kontakt zum Boden. Sie entspannen die Knie, den Po und die Schultern und verlagern ihr Gewicht leicht nach vorne auf die Fußballen. Der Brustkorb ist aufgerichtet. Auf diese Weise fühlen sich souveräne Akteure sicher: Ihr Atem kann frei und ruhig fließen, die Stimme klingt sonor und kann sich entfalten. Ganz wichtig: Der Blickkontakt zum Gegenüber erzeugt kraftvolle Spannung. Auch die innere Haltung beeinflusst die Macht des Auftritts. Erfolgreiche Red - ner zweifeln nicht an sich selbst. Sie machen es den Sportlern gleich, fokussieren ihre Stärken und akzep - tieren Ängste, ohne ihnen zu viel Raum zu geben und sie stehen wie Gewinner auf dem Platz. Dadurch signalisieren sie: Ich stehe für das, was ich sage. GUTE STIMMUNG ERZEUGEN Stimme kann man trainieren. Ein hoher Sopran lässt sich zwar nicht in einen tiefen Bass verwandeln. Doch Deutlichkeit, Lautstärke, Betonung, Sprech - tempo und der Klang lassen sich hörbar beeinflus - sen. Stimme und Stimmung sind unmittelbar miteinander verbunden. Deshalb tönt eine Stimme nicht immer gleich. Die körperlichen, geistigen und seeli - schen Kräfte beeinflussen, was das Stimmorgan zu leisten imstande ist. Zum anderen ist es entscheidend, den Sprechap - parat und die Atmung klangfördernd zu nutzen. Ängstliche oder aufgeregte Menschen atmen kurz und flach. Nervosität schnürt ihre Kehle zu. Sie klingen schnell schrill, dünn und brüchig. Und das merkt das Auditorium sofort. Beklemmung macht sich breit, der Inhalt verliert und der Sprecher verblasst. Charismatische Personen öffnen den Kiefer ausreichend und finden das richtige Maß. So wer - den die Stimmen tragfähig und ausdrucksstark. Wer zu fest, druckvoll oder verbissen spricht, schwä - cht seine Ausstrahlung genauso wie derjenige, der zu nach lässig oder eng artikuliert. Für eine gesunde Atmung ist es wichtig, Pausen zu setzen. Redner, die ohne Punkt und Komma spre - chen, sagen zwar viel, doch Strahl- und Stimmkraft bleiben auf der Strecke. Und sie nehmen ihrem Publi - kum die Chance, das Gehörte vollkommen zu durch - dringen. Wer nach sinnvollen Sprecheinheiten ab setzt, atmet natürlich und kann sich ruhig im Brustton der Überzeugung mitteilen. Starke Sprecher bewegen sich in ihrer natürlichen Atemphrase, an statt durch die Unterhaltung oder einen Vortrag zu hecheln und entsprechend eng und verbissen zu klingen. Immer mehr Menschen in sprechenden Berufen ar - beiten in einem Stimm-, Sprech- und Kommuni ka - tionstraining an ihrer Sprache und ihrem Auftreten. Und sie lernen, ihr Potenzial auszuschöpfen und ihre Instrumente Sprache, Stimme und Körper flexibel einzusetzen. Denn die richtige Art, zu reden und aufzutreten, ist immer abhängig von der Situ ation und den Anforderungen an die Kommunikatoren. Logopädin Claudia Kind, Mörfelden-Walldorf PR-Beraterin Susanne Kleiner, München Klare Sprache erreicht das Unterbe wusst - sein und aktiviert das Kopfkino. Verwende kurze Sätze und starke Wörter. Mach aus einem Satz lieber zwei. Verzichte auf dass -Sätze. Vermeide Schachtelsätze und Nebensätze. Verzichte auf Hauptwortkonstruktionen, Fachsprache und Überflüssiges. Vergiss die Pausen nicht. Formuliere positiv. Statt: Unsere Zielsetzung ist die Nutzung von Optimierungsmöglichkeiten und da wir die Stärkung unserer Wettbewerbsposition an - streben leiten wir die Konsequenz daraus ab, dass die Verkleinerung unseres Kunden stamms zu verhindern ist. Besser: Unser Ziel ist es, mehr Kunden zu ge - winnen. Wir optimieren unsere Abläufe, um unsere Position im Wettbewerb zu stärken. Formuliere aktiv statt passiv und arbeite mit starken Verben. Bedenke: Vergangenheit, Futur, Konditional und Konjunktiv schwächen Bot schaften. Statt: Unsere Mandanten werden ange schrie - ben, weil eine Veranstaltung in unseren neuen Kanzleiräumlichkeiten stattfinden wird. Wir würden gerne versuchen, Verbraucherfragen künftig stärker zu thematisieren. Besser: Wir laden unsere Mandanten in un - sere neuen Räume ein. Wir beantworten Fragen, die Verbrauchern unter den Nägeln brennen. Tipps für eine starke Stimme Wärme deine Stimme auf. Gähne. So wei - test du Mund- & Rachenraum. Summe sanft auf mmmm und spüre, wie die Lippen vi - brieren. Variiere dabei in der Tonhöhe. Frosch im Hals? Räuspern Sie sich nicht. Räuspern belastet die Stimme stark und verstärkt den Reiz. Besser ist sanft abzuhusten, zu schlucken und dann Wasser zu trinken. Trinke viel. 1,5 bis 2 L Wasser am Tag oder Kräu tertees tun der Stimme gut. Kaffee oder Schwarztees trock - nen die Schleimhäute aus. Milch ver schleimt die Stimmbänder. Stell dir bei wich tigen Ge - sprächen und Vorträgen immer ein Glas stilles Wasser bereit und achte auf eine gute Klima - tisierung. Bei Erkäl tung: Schone die Stimme. Sprich leiser und weniger, aber flüs tere nicht. Gönne der Stimme Pau sen und frische Luft. Inhaliere mit Salz und trinke mög lichst viel. Ist der Kehlkopf entzündet, hilft nur Schweigen. Das Hauptquartier der Scientology church in Berlin-Charlottenburg. 17

20 Thema Der Mann, der Anwalt Abel erfand Fred Breinersdorfer ist Anwalt und erfolgreicher Drehbuchautor Fred Breinersdorfer ist der Mann, der Anwalt Abel erfand. Er war bis 1994 selbst 17 Jahre lang als Anwalt tätig, bevor er sich endgültig der Schrift - stellerei widmete. Zahlreiche Fernsehfilme, unter anderem einige Schimanski-Tatorte stammen aus seiner Feder hat er in der Jury zum Un - wort des Jahres mitgewirkt. Zudem betreibt er Lobbyarbeit für ein besseres Urheberrecht. A: Sie haben viel mit Sprache gearbeitet, erst als Anwalt und Schriftsteller, später als Drehbuch - autor. Was bedeutet Sprache für Sie und was be - deutet Sprache für Juristen? B: Sprache transportiert viel Emotionen. Sie ist ein scharf geschliffenes Schwert. Wir als Juristen soll - ten das wissen und wir müssen sorgfältig damit umgehen. Wir müssen präzise formulieren, schließlich haben wir gelernt, uns genau auszudrücken. A: Haben Sie ein Beispiel? B: Als ich in der Jury zum Unwort des Jahres 2003 gesessen habe, haben wir Tätervolk zum Unwort des Jahres gewählt. In der offiziellen Begründung haben wir es so formuliert: Das Wort Tätervolk ist schon grundsätzlich verwerflich, da es ein ganzes Volk für die Taten einer Gruppe verantwortlich macht. Werde der Begriff aber auf die Juden bezogen, dann sei er ein aktueller Beleg für immer noch wirken - den Antisemitismus. A: Und welche Geschichte steckt dahinter? B: Die Hohmann-Affäre. Der CDU-Bundestagsab - geordnete und Jurist Martin Hohmann hatte am 3. Oktober 2003 bei seinem Kreisverband in Neuhof eine Rede zum Tag der Deutschen Einheit gehalten und dort sinngemäß argumentiert, dass den Deutschen wegen der nationalsozialistischen Verbrechen der Vorwurf gemacht werde, ein Tätervolk zu sein. Die Juden hätten während der Oktoberrevolution aber auch Verbrechen begangen, ohne ein Täter - volk" genannt zu werden. Da man die Juden trotz dieser Verbrechen nicht als Tätervolk bezeichnen könne, sei diese Bezeichnung auch ge gen über den Deutschen unangebracht. Die Rede wurde auf die Internetseite gestellt, ein erster Artikel erschien da - zu, der Aufschrei war groß. Nicht nur die Medien, auch viele Verbände kritisierten den verborgenen Antisemitismus. Hohmann wurde im Zuge der Af - färe aus der Bundestagsfraktion und auch aus der CDU ausgeschlossen. Das KG Berlin hat den Aus - schluss schließlich bestätigt. A: Anwalt Abel und Liebling Kreuzberg sind die ersten Anwaltsserien im deutschen Fern - sehen. Beide Serien sind die Klassiker dieses For - mats. Wie entstand die Idee zu Ihren Filmen? B: Zuerst war die Schriftstellerei ein Hobby. Meine Kanzlei war mit ihrer Spezialisierung auf Studien - platz klagen ein Saisonbetrieb. Ich hatte eine junge Familie, habe mein Geld als Anwalt verdient und daher nebenher noch Krimis geschrieben. Die zen - trale Figur ist Anwalt Abel, ein Lebenskünstler und Bohemien erschien der erste Abel-Krimi Reiche Kunden killt man nicht. Später entschied das ZDF, mit Anwalt Abel eine lose Folge von 90-minütigen Spielfilmen zu produzieren. Günther Maria Halmer spielte den Anwalt die Antwort des ZDF auf Lieb - ling Kreuzberg. Bis zum Jahr 2000 wurden insge - samt 20 Filme produziert. Ich habe die Drehbücher geschrieben. Einen Ruf als Autor hatte ich ja schon. Außerdem reizte mich das Genre, denn Rechtsfilme sind oft schlecht gemacht. Das liegt wohl daran, dass die Themen ziemlich rechercheintensiv sind. A: Und was ist Anwalt Abel für ein Anwaltstyp? B: Er ist jedenfalls kein Griffelspitzer, aber präzise im Ausdruck. Er springt auf Ungerechtigkeiten an. Hier geht es mir um Authentizität, wie im richtigen Leben. Da gibt es ja auch jede Menge markante An - waltstypen. Die Serie ist gewaltfrei angelegt und soll trotzdem spannend sein. Um ihn richtig kennenzulernen, muss man schon ein paar der Filme kennen. Für mich als Autor lebt Anwalt Abel seriell. Die Einstellung eines Strafverfahrens genügt ihm nicht, im Zweifel muss ein Freispruch her. Er kämpft selbstlos für einen Mandanten und nimmt dafür auch Nachteile in Kauf. A: Haben Sie selbst Lieblingsfolgen? B: Ja, drei der Filme liegen mir besonders am Herzen: der Dienstagsmann mit dem vor Kurzem leider verstorbenen Schauspieler Dieter Pfaff, Richter in Angst mit Bruno Ganz und Todesurteil für eine Dirne. Ein Film, in dem es zum ersten Mal im deut - schen Fernsehen um Zwangsprostitution ging. An dem etwas verstaubten Titel sieht man, wie dis - tanziert man damals in Fernsehen mit anstößigen Worten umging. Unser Arbeitstitel war Todesurteil für eine Hure. A: Diese Filme sind inzwischen mehr als 20 bis 30 Jahre alt. Ist Anwalt Abel inzwischen in die Jahre gekommen? B: Anwalt Abel ist als Figur immer noch aktuell, auch viele seiner Fälle sind zeitlos. Die Serie wird immer noch geschaut, obwohl manche Einstellung aus heutiger Sicht etwas behäbig wirkt. Aber die Erzählweise übrigens konsequent gewaltlos packt die Zuschauer immer noch. Erst im ver gang - enen Jahr kamen die Filme auf DVD heraus. A: Gab es Restriktionen bei den Filmen? B: Ja, leider. Aus Kostengründen sollten immer 50 Prozent eines Films im Gerichtssaal spielen. Zwar konnte ich das auch mal auf zwei Folgen verteilen, aber das war eine echte Herausforderung. A: Und was ist mit Abels Assistentin, der Jour - na listin Baby Jane? B: Diese Figur hält die Spannung in der Serie. Viele Helden haben eine helfende Hand, und wenn dann noch Liebe im Spiel ist, hat das eine besondere Note. Ich hab Zuschauerpost bekommen in dem Tenor: Bitte machen Sie doch mal was, dass die beiden endlich zusammenkommen. A: Apropos Familie. Sind Ihre Kinder in Ihre Fuß - stapfen getreten? B: Meine Tochter Léonie-Claire Breinersdorfer ist auch Anwältin geworden. Und sie arbeitet auch als Drehbuchautorin. Mit ihr zusammen habe ich bei - spielsweise für den Saarländischen Rundfunk den Tatort neu konzipiert und die Verfilmung des Man - kell-romans Der Chinese geschrieben. Gera de wird die Realisierung unsere Kinofilms Der Hitler muss weg, die Geschichte des Attentäters Georg Elser, vorbereitet. Sie ist aber auch mit ihren eige - nen Projekten erfolgreich. A: Sie sind ein erfolgreicher Autor und Produ - zent, haben aber noch immer eine Anwalts zu - lassung, warum? B: Sie haben recht, anwaltlich tätig bin ich kaum noch. Aber bei Vertragsverhandlungen vertrete ich mich sozusagen selber und es wird mir erheblich mehr Respekt entgegengebracht. Auch für die Lob by arbeit im Urheberrecht ist es praktisch, eine Kanzleiadresse zu haben. A:... aber früher? B: Ich habe von Beginn an sehr spezialisiert gear - beitet und würde es genauso wieder machen. 18

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