Personal-Stammblatt für Helferinnen und Helfer, die steuerfreie Aufwandsentschädigungen ( 3 Nr. 26 EStG) erhalten
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- Kirsten Schneider
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3 Personal-Stammblatt für Helferinnen und Helfer, die steuerfreie Aufwandsentschädigungen ( 3 Nr. 26 EStG) erhalten Nachname Vorname Titel Adresszusatz Straße Nr. Plz Ort Telefon Fax Beruf (bitte ankreuzen) Eintrittsdatum Bankleitzahl Kto.-Nr. 1 = Arbeiter/Angestellte/Beamte 2 = Rentner/Pensionäre 3 = Selbständige/freie Berufe 4 = Empfänger von Arbeitslosengeld I/II 5 = Sonstige (z. B. Schüler, Hausfrauen/-männer, Studenten, etc.) Geburtsdatum Bankname Kto.-Inhaber nur angeben wenn abweichend vom Helfer/-in Ich bestätige, dass die Steuerbefreiung nach 3 Nr. 26 EStG (bis maximal / Jahr) nicht bereits in einem anderen Dienst- bzw. Auftragsverhältnis berücksichtigt wurde. Alle Veränderungen werde ich umgehend der Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. melden. (Datum, Unterschrift des/r Helfers/der Helferin) Es lagen vor: Reisepass/Personalausweis Führerschein Helferin/Helfer wird geführt in folgendem Verband: Erfasst am Unterschrift (nur vom Verband auszufüllen)
4 Merkblatt für steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach 3 Nr. 26 EStG Das Zahlen von Aufwandsentschädigungen ist in das Ermessen des jeweiligen Orts-, Kreisbzw. Regionalverbandes gestellt; es besteht kein Anspruch hierauf. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. darf nach den gesetzlichen Vorgaben Aufwandsentschädigungen nur unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei auszahlen: 1. Es muss sich um eine der begünstigten Tätigkeiten aus der beigefügten Liste handeln. Ist die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit nicht in dieser Liste enthalten, wenden Sie sich bitte an Ihren Orts-, Kreis- bzw. Regionalverband, damit dieser klärt, ob für die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf. Für alle Dienste, die dem sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, darf keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Bereich Steuerfrei steuerpflichtig Ausbildung Ausbilder grds. (z.b. Erste-Hilfe-Kurse) Ausn.: Ausbilder von Kurs, der dem sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist (z.b. Erste Hilfe am Hund) Auslandsrückholdienst Beifahrer Fahrer Betreuung Betreuer in Jugendgruppe/in Kita Marketing/Verwaltung Betreuer in Hospizgruppe Marketing/Verwaltung Seniorenbetreuung Marketing/Verwaltung BFD Beifahrer Fahrer Fahrt zu Tankstelle/Werkstatt Essen auf Rädern/ Essensauslieferer Menüdienst Hausnotruf Einsatzkräfte* Techniker, der Geräte installiert Telefonist (in HNR-Zentrale) Krankentransport Beifahrer* Fahrer Fahrt zu Tankstelle/Werkstatt Pflege Pfleger in Grund-/Behandlungspflege/ hauswirtschaftlicher Versorgung (z.b. MSHD) Hilfsdienste in Altenheimen (z.b. Kochen, Putzen) Rettungsdienst Einsatzkräfte* Fahrt zu Tankstelle/Werkstatt Verwaltung alle Tätigkeiten (z.b. Buchhalter, Hausmeister, Putzfrau, Sekretariat, Vorstand) * Anm.: Nach von der Finanzverwaltung vertretenen Ansicht soll allerdings für Bereitschaftszeitanteile keine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt werden dürfen, sodass hier evtl. doch mit einer nachträglichen Besteuerung für die Bereitschaftszeiten (nicht aber die Einsatzzeiten!) gerechnet werden muss. 2. Vom zeitlichen Umfang her darf die Tätigkeit darf nicht mehr als 1/3 einer Vollarbeitszeit beanspruchen, d.h. Sie dürfen nicht mehr als durchschnittlich (auf das gesamte Jahr gerechnet) 12,5 Stunden pro Woche für die JUH arbeiten. 3. Sie dürfen maximal im Jahr steuerfrei vereinnahmen. Dabei sind alle steuerfreie Aufwandsentschädigungen zusammenzurechnen, die Sie von einem Verband der JUH oder einem anderen gemeinnützigen oder öffentlichen Träger (z.b. Volkshochschule, ASB, DRK, MHD) erhalten haben.
5 Grundsätzlich muss die Aufwandsentschädigung auch in dem Jahr ausgezahlt werden, in welchem die Tätigkeit erbracht wurde. Nur bei Tätigkeiten nach dem darf ausnahmsweise die Aufwandsentschädigung erst im Folgejahr ausgezahlt werden, wenn eine Zahlung im Kalenderjahr nicht möglich ist (die Aufwandsentschädigung ist in diesem Fall aber auf den Freibetrag des Folgejahres anzurechnen). 4. Sie dürfen nicht hauptamtlich dieselbe Tätigkeit bei der JUH ausüben, für die Sie auch eine Aufwandsentschädigung erhalten; so darf z.b. eine hautamtliche RTW-Besatzung nicht an Wochenenden Dienst in einem RTW leisten und hierfür steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, müssen Sie die Aufwandsentschädigung in Ihrer Einkommensteuererklärung als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Abrechnung Bitte reichen Sie Abrechnungen für steuerfreie Aufwandsentschädigungen nur bei dem Verband ein, bei dem Sie als Helfer geführt werden. Beispiel: Haben Sie als Ausbilder einen Kurs in Münster gehalten, rechnen Sie bitte nicht mit der Akademie in Münster ab, sondern reichen die Abrechnung bei dem Verband ein, bei dem Sie das Stammblatt als Helfer ausgefüllt haben, der steuerfreie Aufwandsentschädigungen geltend macht. Die Abrechnung für das laufende Jahr ist bis spätestens zum beim Verband einzureichen. Nur so kann eine Auszahlung noch für das laufende Jahr gewährleistet werden (was für die Zurechnung zum laufenden Jahr notwendig ist!). Meldepflichten 1. Finanzamt Sämtliche von Ihnen vereinnahmten Aufwandsentschädigungen sind in Ihrer Einkommensteuererklärung in Zeile 24 der Anlage N einzutragen (Steuererklärung 2006). Wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Finanzamt die Steuerbefreiung allerdings regelmäßig anerkennen. 2. Sozialversicherung Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, unterliegt die Aufwandsentschädigung nicht der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- oder Krankenversicherungspflicht. 3. Job-Center Wenn Sie Arbeitslosengeld I/II erhalten, wird die steuerfreie Aufwandsentschädigung regelmäßig nicht als Verdienst angerechnet, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen allerdings nicht alle auf der ersten Seite des Merkblatts aufgeführten Voraussetzungen vor, kann dies zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht sowie zur Anrechnung Ihres Verdienstes auf das ausgezahlt Arbeitslosengeld führen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an Ihren Ansprechpartner im Finanzamt/Sozialversicherung sowie Job-Center.
6 Seite 1 AWE Muster Excel-Liste.xls Aufwandsentsschädigung (Jahr) Name Vorname Tätigkeitsbereich DM Gesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember AWE Muster Excel-Liste.xls Seite 1
7 Seite 2 AWE Muster Excel-Liste.xls Name Vorname Tätigkeitsbereich DM Gesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember AWE Muster Excel-Liste.xls Seite 2
8 Seite 3 AWE Muster Excel-Liste.xls Name Vorname Tätigkeitsbereich DM Gesamt Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember AWE Muster Excel-Liste.xls Seite 3
bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei
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