Gliederung: Referendariat in Berlin

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1 Referendariat in Berlin Gliederung: 1. Zahl der Referendariatsplätze 2. Einstellungszahlen 3. Auswahlverfahren 4. Zulassungs-Verordnung 5. Zeitlicher Ablauf Einstellungen 6. Schwangerschaft / Elternzeit 7. Höhe der Bezüge 8. Krankenversicherung 9. Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (siehe gesonderte Präsentation!)

2 Referendariat in Berlin Entwicklung der Zahl der Referendariatsplätze: Jahr Ab 11/ Ausbildungskapazität laut Haushaltsplan

3 1. Zahl der Referendariatsplätze Erfolg der GEW BERLIN Haushaltsplan 2008/09: Rücknahme der Kürzungen ab zusätzliche Plätze ab 2010: /11 und 2012/

4 2. Einstellungszahlen Einstellungen Lehramt Studienräte Studienräte berufliche F. LehrerInnen mit zwei Fäch. LehrerInnen mit einem F. Sonderschule EG Gesamt Einstellungen Offene Bewerbungen (Ausnahme Polnisch und Russisch) (Ausnahme Spanisch) Ca. 720

5 2. Einstellungszahlen Haushaltsplan von 2007 bis 2012/13 Lehramt HH 2007 HH 2008 HH 2009 HH 2011 u. 2012/13 SR allg SR berufsb L L Sonderpäd EU Gesamt

6 3. Auswahlverfahren Auswahlverfahren 1. Haushaltsplan des Landes Berlin (Kapitel 1012, Titel 42221): legt die Gesamtzahl der Plätze fest; im Jahr 2012: legt die Verteilung der Plätze auf die Lehrämter fest legt die Verteilung der Plätze auf die Fächer fest

7 3. Auswahlverfahren 2. Feststellung der Zahl der besetzten Plätze zum jeweiligen Einstellungstermin: zum Juli 2012 voraussichtlich ca Differenz zwischen Haushaltsplan (2.200) und Zahl der besetzten Plätze (ca ) ergibt: 4. Zahl der freien und damit für Neueinstellungen nutzbaren Plätze: ca. 740 ( )

8 3. Auswahlverfahren 5. Freie Plätze werden gemäß Haushaltsplan auf die Lehrämter und Fächer verteilt. Dabei Umverteilung! Alle Plätze müssen besetzt werden!

9 3. Auswahlverfahren Aufteilung der freien Plätze in jedem laufbahnbezogenen Fach: Seit : Zusätzliche Vorabquote von bis zu 10% für Fächer mit dringendem Bedarf nach Feststellung der Senatsverwaltung Umsetzung seitdem rechtswidrig; Streichung der Regelung angekündigt! Weitere Vorabquotevon bis zu 10% für Härtefälle

10 3. Auswahlverfahren Die weiteren 90 % (bzw. 80 %) der Plätze werden zu 65 % nach Eignung und zu 35 % nach Wartezeit aufgeteilt.

11 4. Zulassungs-Verordnung Auswahl der BewerberInnen nach der Zulassungs-Verordnung: Erstellung von 3 Ranglisten jede/r taucht auf allen 3 Listen auf! 1. Eignung: Note 1. Staatsexamen exakt bis auf zwei Stellen nach dem Komma Bei Masterabschlüssen: Bildung der Gesamtnote zu gleichen Teilen aus den Abschlussnoten BA und MA Lebensalter (bei exakt gleicher Note)

12 4. Zulassungs-Verordnung 2. Wartezeit: Beginn und Ende der Wartezeit: jeweils zum Bewerbungsschlusstermin Ausnahme bei nachgereichtem Zeugnis: Beginn der Wartezeit ist einheitlich der Tag des Ablaufs der 6-wöchigen Nachreichfrist (für 7/12: ).

13 4. Zulassungs-Verordnung Bei gleicher Wartezeit entscheidet die Eignung (Note) Anspruch auf Referendariat: wenn Wartezeit länger als 30 Monate (900 KT) 11a Abs. 11 Lehrerbildungsgesetz (LBiG)

14 4. Zulassungs-Verordnung Als Wartezeit werden zusätzlich berücksichtigt: a) Unterrichtstätigkeiten: - an öffentlichen oder staatl. anerkannten Ersatzschulen - hauptberuflich, d.h. mind. halbe Stelle und mind. 2 Monate lang ausgeübt

15 4. Zulassungs-Verordnung b) Ehrenamtliche pädagog. Tätigkeiten nach Aufnahme des Studiums - bei anerkanntem Träger der Jugendarbeit oder einem in den Zielen vergleichbaren gemeinnützigen, eingetragenen Verein - mind. 1 Jahr lang mit mind. 100 Stunden - angerechnet werden max. 2 Mo./Jahr

16 4. Zulassungs-Verordnung 3. Härtefälle ( 2 ZulVO): Jeder Härtefall gibt einen Punkt Zahl der Punkte entscheidet Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Lebensalter

17 4. Zulassungs-Verordnung Als Härtefälle zählen: Schwerbehinderung: 50 %: 1 Punkt 60 %: 2 Punkte 70 %: 3 Punkte 80 %: 4 Punkte 90 %: 5 Punkte 100%: 6 Punkte

18 4. Zulassungs-Verordnung Jeweils einen Härtepunkt für: Freiwillig. soziales od. ökolog. Jahr Kind oder pflegebedürftige Person im Haushalt Alg II Bezug ( Hartz IV ) Wehr-oder Zivildienst Zweiter Bildungsweg Länger als 6 Monate krank im Studium Wartezeit von mind. 2 Jahren Verfolgtenstatus nach dem Rehabilitierungsgesetz

19 4. Zulassungs-Verordnung Sanktionen in der Zulassungs-VO: Die gesamte Wartezeit verfällt bei: Nichtannahme eines Platzes (auch im Nachrückverfahren und auch bei Fristversäumnis) nicht fristgerechter Rückmeldung für das Nachrückverfahren Rücknahme der Bewerbung nicht rechtzeitig gestelltem Wiederholungsantrag

20 4. Zulassungs-Verordnung Bei Nichtannahme eine Platzes bleibt Bewerber/in zusätzlich bei erneuter Bewerbung einmal unberücksichtigt. (auch im Nachrückverfahren und bei Fristversäumnis)

21 4. Zulassungs-Verordnung Ausnahme nur für Schwangere: Sie können ihre Bewerbung ohne Verlust der Wartezeit auf Antrag ruhen lassen (max. bis zum Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin, der auf den 3. Geburtstag des Kindes folgt) Wartezeit läuft aber nicht weiter! (Zur Zulassungs-Verordnung gibt es ein ausführliches GEW-Info.)

22 5. Zeitlicher Ablauf der Einstellungen Zeitlicher Ablauf Einstellungen (hier zum 4. Februar 2013) 1. Bewerbungsfrist: für Einstellung am (Nur) Zeugnis Master/1. Staatsexamen darf bis 6 Wochen später nachgereicht werden (hier: bis ) 3. Bescheid (Zusage oder Ablehnung): Ende November Rückmeldefrist (ca. 10 Tage nach Erhalt des Bescheides; unbedingt einhalten sowohl bei Zusage als auch bei Ablehnung!) 5. Bei Annahme des Platzes: Schwangerschaft mitteilen; ggf. Elternzeitantrag stellen

23 5. Zeitlicher Ablauf der Einstellungen Zeitlicher Ablauf Einstellungen: Bei Zusage: -Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) -Erklärung zum Gesundheitszustand (keine regelmäßige Amtsarztuntersuchung!) -ca. 3 Wochen vor Einstellung: Bekanntgabe des SPS -Zuweisung der Seminare: SenBJW -Zuweisung der Schule: Leiter/in des Allg. Seminars -Vereidigung: 4. Februar 2013 (i.d.r. 9:00 Uhr im SPS)

24 5. Zeitlicher Ablauf der Einstellungen Zeitlicher Ablauf Einstellungen: Bei Ablehnung: -Rückmeldefrist einhalten! -Nachrückverfahren hier etwa Anfang Dezember Bei Erfolg: Zulassungsbescheid: neue Rückmeldung erforderlich (Frist einhalten!) -Bei negativem Ausgang: kein neuer Ablehnungsbescheid!

25 6. Schwangerschaft / Elternzeit Schwangerschaft / Elternzeit: sind keine Einstellungshindernisse! Mitteilung der Schwangerschaft: spätestens bei Zusage und Annahme des Platzes erforderlich (vorherige Mitteilung ist unschädlich) Vereidigung (hier ) auch während der Mutterschutzzeiten Elternzeit auch unmittelbar nach der Vereidigung möglich; dann formlosen Antrag mit der Annahme des Platzes stellen (ansonsten 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit)

26 6. Schwangerschaft / Elternzeit Bezüge bei Schwangerschaft / Elternzeit: Beamtinnen erhalten auch in der Mutterschutzzeit (regelmäßig 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung) die vollen Bezüge (kein Mutterschaftsgeld) In der Elternzeit: Beurlaubung ohne Bezüge (unabhängig davon: staatliches Elterngeld) -Beihilfeberechtigung bleibt bestehen -Übernahme des Beitrages zur Kranken-und Pflegeversicherung bei Personalstelle beantragen ( 9 Abs. 2 Elternzeit-Verordnung)

27 7. Höhe der Bezüge im Referendariat Geld im Referendariat (Bezüge) in Berlin Laufbahn Studienrat (A 13 + Zulage) Laufbahn L 2 und Sonderpäd. (A 13) Laufbahn L 1 Grundschulpäd. (A 12) Seit , , , 04 Geplant ab , , , 58

28 7. Höhe der Bezüge im Referendariat Familienzuschläge Berlin seit (in Klammern: geplant ab ): Verheiratete: 109, 00 (111, 18 ) Verheiratete mit einem Kind: 202, 23 (206, 27 ) Erhöhung des Zuschlages für das zweite Kind um: 93, 23 (95, 09 ) für das dritte und jedes weitere Kind um: 290, 48 (296, 30 ) In Berlin: Seit 2004 kein Urlaubsgeld mehr; Kürzung des Weihnachtsgeldes auf 200,-

29 8. Krankenversicherung Kranken-und Pflegeversicherung Zwei Möglichkeiten für BeamtInnen: 1. Freiwillig in gesetzlicher Krankenkasse 2. Privat in privater Krankenkasse Beides hat Vor- und Nachteile. Wahl kann nur individuell geklärt werden.

30 8. Krankenversicherung Freiwillig in gesetzlicher Krankenkasse: Vorteile: -Solidarprinzip: Beitrag unabhängig von Alter und Gesundheitszustand -Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung von Kindernund Eheleuten) -Kein Beitragsanstieg nach Ende des Referendariats -Kein bürokratischer Aufwand mit Arztrechnungen Nachteil: Beihilfeberechtigung läuft leer; man versichert immer das gesamte Risiko: daher meist höherer Beitrag als bei der privaten Kasse

31 8. Krankenversicherung Privat in privater Krankenkasse: Vorteile: Beihilfeberechtigung wird bei Beitragshöhe berücksichtigt: Alleinstehende versichern und bezahlen damit z. B. nur 50 % des Risikos (die andere Hälfte übernimmt im Leistungsfall die Beihilfe): damit meist niedrigerer Beitrag evtl. bessere Leistungen

32 8. Krankenversicherung Privat in privater Krankenkasse: Nachteile: Beitrag abhängig von Alter und Gesundheitszustand (muss offen gelegt werden!) Keine Familienversicherung Rechnungen müssen zunächst selbst bezahlt werden (dann Erstattung durch Kasse und Beihilfestelle) Nach Ende des Referendariats: höherer Beitrag, da Beihilfeberechtigung wegfällt; Wechsel in die gesetzliche Kasse kann schwierig werden: nur bei gesetzlicher Versicherungspflicht

33 Referendariat in Berlin Die GEW BERLIN: Eure Interessenvertretung besser und schneller informiert gut beraten gut geschützt (Rechtsschutz, Berufshaftpflichtversicherung) Mitmachen, u. a. in der Jungen GEW Alles für nur 4 Mitgliedsbeitrag/Monat (im Referendariat) bzw. 2,50 für Studierende

34 Referendariat in Berlin Noch mehr Infos immer aktuell unter Kontakt: Matthias Jähne Telefon: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW BERLIN), Ahornstr. 5, Berlin

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