Leitfaden zum Referendariat (beruflich)

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1 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Weingarten (Berufliche Schulen und Gymnasien) Leitfaden zum Referendariat (beruflich) Kurs 2013 B Stand: St.-Longinus-Str Weingarten Tel: 0751/ sekretariat@seminar-weingarten.de

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis: Seite Zur Begrüßung 2 Leitbild der Lehrerbildung am Seminar Weingarten 3 Lageplan des Seminars 4 Das Referendariat im Überblick 4 Allgemeine Vorbemerkungen 5 1. Der Start am Seminar Weingarten Die ersten drei Wochen ( Kompaktphase ) Dienststelle, Vorgesetzter Krankheit Ausbildungspersonalrat 6 2. Erster Ausbildungsabschnitt an der Schule Lehraufträge im ersten Ausbildungsabschnitt Schulkunde Unterrichtsbesuche Verlängerung des Vorbereitungsdienstes 7 3. Erster Ausbildungsabschnitt am Seminar Weingarten Fachsitzungen am Seminar Seminarmittwoch am Seminar 7 4. Der zweite Ausbildungsabschnitt Seminarveranstaltungen Unterrichtsverpflichtung Einzelne Prüfungsteile Schulrecht (SR/SO) Dokumentation einer Unterrichtseinheit (DUE) Lehrproben Mündliche Prüfung in Pädagogik/pädagog. Psychologie Kolloquien in den Fachdidaktiken Freie Tage vor den Prüfungen Vorläufige Bescheinigung Leistungsziffer Es geht um Ihr Geld! Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Krankenversicherung Nebentätigkeiten Mutterschaftsurlaub Elternzeit Dienstunfall Änderung der persönlichen Verhältnisse

3 Zur Begrüßung Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Seminar heißen wir Sie recht herzlich willkommen in Weingarten. Dieser Leitfaden soll Ihnen eine praxisnahe Hilfestellung für Ihre Arbeit liefern. Die Ausbildungsund Prüfungsordnung für berufliche Schulen (APrObSchhD) bildet dabei die Grundlage. Auf der nächsten Seite finden Sie das Leitbild der Lehrerbildung am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Weingarten (Berufliche Schulen und Gymnasien). Unter dem Programm Ganzheitliche Lehrerbildung wollen wir Sie in Anknüpfung an die Erfahrungen im Schulpraktikum durch Professionalisierung und Persönlichkeitsbildung gründlich auf die Anforderungen des Lehrerberufs vorbereiten: mit fachlichem-, fachdidaktischem, pädagogisch-psychologischem und rechtlich-institutionellem Wissen, durch Beobachtung, durch Reflexion von Erfahrungen und durch Training. Insgesamt wollen wir zu einem ganzheitlichen Unterrichtskonzept hinführen, das Schüler vielseitig anspricht: 1. sie intellektuell beansprucht, 2. sie durch erlebnishafte Elemente in ihrem Empfindungsbereich berührt, 3. ihnen Möglichkeiten zu Initiative und Handeln gibt. Diese Elemente sollten in unterschiedlicher Akzentuierung in jeder Unterrichtsstunde erkennbar sein. Darüber hinaus wollen wir Ihnen aus der Einsicht in die Bedeutung der Lehrerpersönlichkeit für alle Prozesse in Schule und Unterricht deutliche Impulse zur Persönlichkeitsbildung geben. Dazu gehört der Bereich der Berufsethik: die Einstellung zum Fach, zu den Schülern, zu den Aufgaben im Lehrerberuf und zu sich selber. Durch kreativ-künstlerische Übungen und Projekte können Sie Ihre Offenheit und Bereitschaft für neue Sicht- und Vorgehensweisen fördern. Ein modulares Angebot mit dem Titel Fit-und-vitalbleiben möchte Sie für die gesundheitlichen Risiken des Lehrberufs sensibilisieren und Ihnen Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe vorstellen. Durch intensives Feedback und Beratung in all diesen Bereichen sollen Sie Ihre Persönlichkeitsstrukturen immer besser kennen lernen und ermutigt werden, Ihre Potentiale auszuschöpfen und wichtige Dispositionen und Kompetenzen weiter zu entwickeln: für die Bewältigung der Arbeit am Schreibtisch, für die Interaktion mit den Schülern und für die Kooperation im Kollegium und mit anderen Ausbildungspartnern. Herzliche Grüße Prof. Dr. Harald Görlich, Direktor des Seminars - 2 -

4 Unser Leitbild Lehrerbildung als Ermutigung Unsere zentrale Aufgabe sehen wir in einer ganzheitlichen Lehrerbildung. Unter Ganzheitlichkeit verstehen wir ein Bildungskonzept, das Professionalisierung und Persönlichkeitsbildung in den Blick nimmt. Voraussetzung für Lernen und Entwicklung ist für uns die Gestaltung gelingender pädagogischer Beziehungen als besonders wichtige Grundlage für Freude am und im Beruf. Wir ermutigen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer - zu verstehender Zuwendung und pädagogischer Führung, - zu Neugier und Experimentierfreude in allen Lehr-/ Lernprozessen, - zu vielfältiger, anspruchsvoller Unterrichtsgestaltung und hoher Leistungsbereitschaft, - zu Kooperation, Teamarbeit und gegenseitiger Unterstützung, - zu ehrlicher und konstruktiver Selbstreflexion, die eine professionelle Weiterentwicklung unterstützt. Wir ermutigen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer, uns daran zu messen, inwiefern wir - für sie glaubwürdig und überzeugend sind, - die für die Lehrerbildung relevanten Themen und Inhalte auf anspruchsvollem Niveau vermitteln, - sie beim Aufbau ihrer professionellen Fähigkeiten und Haltungen verständnisvoll beraten und unterstützen, - sie in ihrer Individualität wertschätzen und ihnen zugleich Anregungen zur weiteren Entwicklung ihrer Lehrerpersönlichkeit geben, - transparent und gerecht bewerten. Unsere Ermutigungen schließen hohe Erwartungen und Ansprüche ein. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen an der Aus- und Weiterbildung Beteiligten. Uns ist es ein Anliegen, - die gesellschaftlichen Anforderungen an den Lehrerberuf und die Potenziale der Lehrerin/des Lehrers stets neu in Balance zu bringen, - sich den künftigen Herausforderungen an das Bildungssystem aufgeschlossen und konstruktiv zu stellen, - engagiert an der Entwicklung einer zukunftsweisenden Seminar- und Schulkultur mitzuwirken

5 Lageplan des Seminars: Basilika PH / FH Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Abt-Hyller-Straße Weingarten ( Alt M ) Seminar für Didaktik und Lehrerbildung St.-Longinusstraße Weingarten (V l bä d ) Das Sekretariat befindet sich im Verwaltungsgebäude. Das Referendariat im Überblick Praxissemester Studium Referendardienst Kompaktphase (3 Wochen) 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr am Seminar: - Pädagogik (48 Std.) - Fachdidaktik (8 Std./Fach) am Seminar: - Pädagogik (78 1 bzw.102 Std.) - Fachdidaktik (102 bzw Std./Fach) 1 Dipl.-HL, Dipl.-GL 2 naturwiss Fächer Prüfungen an der Schule: - Hospitation - begleiteter Unterricht (> 30 Std.) an der Schule: - Hospitation - begleiteter Unterricht (> 40 Std.) an der Schule: (insgesamt Std./Woche) - davon selbstständiger Unterricht (9 11 Std./Woche) - und begleiteter Unterricht - 4 -

6 Allgemeine Vorbemerkungen In diesem Leitfaden wird versucht, Ihnen einen ersten groben Überblick über den Vorbereitungsdienst für Berufliche Schule am Seminar Weingarten zu geben. Die rechtlichen Grundlagen des Referendariats bilden die Ausbildungs- und Prüfungsordnung APrObSchhD vom 10. März 2004, geändert durch die Artikelverordnung vom Beide Vorschriften finden Sie im Wortlaut auf Ihrer Moodle-Plattform. Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an die Seminarleitung oder an das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) Außenstelle Tübingen, Herrn Walz (Tel.: ). Detaillierte Informationen z.b. zu einzelnen Prüfungsteilen erfolgen zu gegebener Zeit während des Referendariats. Weiterhin: Viele Teile der Ausbildung und Prüfung sind an exakte, verbindliche Termine gekoppelt, auf deren Einhaltung unbedingt zu achten ist. Dieser Terminplan wird Ihnen vom LLPA zu Beginn der Ausbildung zugesandt. Sie finden ihn ebenfalls auf Ihrer Moodle-Plattform. 1. Der Start am Seminar 1.1 Die ersten drei Wochen ( Kompaktphase ) In den ersten drei Wochen Ihres Referendariats werden Sie jeweils ganztägig am Seminar in Ihre Arbeit eingeführt. In der Einführungsveranstaltung am ersten Tag erhalten Sie die zu Beginn notwendigen Informationen und eine erste Einführung in die Seminarorganisation und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrObSchhD). Informationen über Beihilfe und Krankenversicherung schließen sich an. Abschließend stellen sich die Verbände Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Berufsschullehrerverband (BLV) vor. Diesem ersten Informationstag folgen in der dreiwöchigen Kompaktphase Veranstaltungen in Pädagogik/Pädagogische Psychologie, in den Fachdidaktiken sowie verschiedene Module zur ganzheitlichen Lehrerbildung. 1.2 Dienststelle, Vorgesetzter Ihre Dienststelle ist das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, nicht die Schule (auch nicht im 2. Jahr!). Ihr Vorgesetzter ist der Leiter des Seminars, Ihr Dienstvorgesetzter die Schulamtspräsidentin des Regierungspräsidiums. Schreiben Sie in Ihrer Funktion als Beamter an das Regierungspräsidium, das Prüfungsamt oder das Kultusministerium, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht Über den Leiter des Staatl. Seminars an das Krankheit Wenn Sie krank werden, teilen Sie dies bitte umgehend telefonisch und schriftlich dem Seminar (verwenden Sie dafür bitte die seminarinterne Krankmeldung, die Sie von der Seminarhomepage herunterladen können) und der Schule mit; beide Stellen müssen informiert sein. Bei Erkrankungen über 7 Tage Dauer benötigt das Seminar eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber, die vom behandelnden Arzt ausgestellt wird. Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumte Ausbildungszeiten können nachgeholt werden, wenn sie zusammen sechs Wochen übersteigen. Eine Krankenversicherung sollten Sie erst in den Tagen nach der entsprechenden Informationsveranstaltung zu Beginn des Referendariats abschließen. Sie gilt rückwirkend

7 1.4. Ausbildungspersonalrat (APR) Sie haben die Möglichkeit, einen Ausbildungspersonalrat Ihres Kurses zu wählen, der Ihre Interessen gegenüber der Seminarleitung vertritt. Da Sie sich zunächst kennenlernen müssen, wird die Wahl im Anschluss an die Kompaktphase stattfinden. Gemäß Wahlordnung ergibt sich die Anzahl der Ausbildungspersonalräte, indem man die Referendarszahl des Kurses durch 30 teilt. Für einen Rest von 15 und mehr erhöht sich die Vertreterzahl um eins. 2. Ersten Ausbildungsabschnitt an der Schule Nach der Kompaktphase werden Sie am Montag der vierten Woche erstmals regulär an Ihrer Ausbildungsschule sein. Für diese Zeit bereitet die jeweilige Schulleitung in der Regel ein individuelles Einführungsprogramm für Sie vor: Kennenlernen Ihrer Ansprechpartner an der Schule (Schulleitung, Mentoren, Sekretärin), Kennenlernen des Schulgebäudes und wichtiger Einrichtungen (Sekretariat, Mediothek, Fachräume), evtl. Begleitung einer Schulklasse, eines Fachlehrers durch einen ganzen Unterrichtsvormittag, Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern auf verschiedenen Klassenstufen und Schularten. In allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich in der Regel an den Ihnen zu Beginn zugewiesenen Mentor oder an die Schulleitung Ihrer Ausbildungsschule. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule, wie z.b. Gesamtlehrer-, Klassen-, Fachkonferenz, ggf. Elternabende, ist Pflicht, sofern keine Veranstaltungen des Seminars in dieser Zeit stattfinden Lehraufträge im ersten Ausbildungsabschnitt Im ersten Ausbildungsabschnitt (2. Schulhalbjahr) wird von Ihnen wöchentlich die Anwesenheit in 6-8 Unterrichtsstunden erwartet. Hierbei hospitieren Sie bei Ihrem Mentor bzw. einer Fachlehrerin oder Sie unterrichten unter Anleitung dieser Bezugsperson und deren Anwesenheit. Sie unterrichten also in dieser Ausbildungsphase noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung einer Lehrkraft, die Ihre Unterrichtsplanung für einen Übungslehrauftrag mit Ihnen durchgesprochen hat, während Ihres Unterrichts hinten in der Klasse sitzt, den Unterricht beobachtet und ihn danach bespricht. Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsstunden (=angeleiteter Unterricht) muss im 1. Ausbildungsabschnitt mindestens 40 betragen und sich angemessen auf Ihre Fächer und Schularten verteilen. Sie führen Ihre Stundenbilanz für jedes Fach getrennt in einem Formular (F- Hospitationsnachweis) und lassen dieses von Ihrem Mentor bzw. der Schulleitung durch Unterschrift abzeichnen. Am Ende eines Monats lassen Sie es letztlich Ihrem jeweiligen Ausbilder am Seminar zukommen, der für den geordneten Ablauf der Hospitation und des angeleiteten Unterrichts mitverantwortlich ist. Wenn Sie eine Klasse in ein Schullandheim oder auf einer mehrtägigen Studienfahrt begleiten möchten, müssen Sie dies mit einem Formular (F-Schullandheim-Studienfahrt) bei der Seminarleitung beantragen. Obwohl Sie dort zwar 24 Stunden im Dienst sind, dürfen Sie aber insgesamt nur eine Stunde pro Tag auf Ihr Soll der Übungslehraufträge anrechnen und zwar nur 5 Stunden maximal während Ihrer gesamten Ausbildung. Mit Ihrem Einverständnis können Sie zu einzelnen Vertretungsstunden ohne Fachlehrer eingesetzt werden. Geht es nach den ersten Monaten einmal um die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als einzelne Stunden hinweg, bespricht die Schulleitung das Anliegen mit dem Seminarleiter

8 Dieser wird sich bei Ihren Fachleitern erkundigen, ob Ihnen das zugemutet werden kann, und er wird dafür sorgen, dass Sie während dieser Zeit auch betreut werden, wenn auch nicht in jeder Stunde. Selbstverständlich kann Vertretungsunterricht in die Bilanz der zu erbringenden Stunden für Übungslehraufträge aufgenommen werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich am Schuljahresende die Termine, an denen Sie keine Unterrichtsstunden übernehmen können (Feiertage, Ausflüge, Studienfahrten, Projekttage, etc.) häufen. Bitte planen Sie entsprechend Schulkunde Der Schulleiter/ Die Schulleiterin oder sein(e) Stellvertreter(in) werden Sie im ersten Jahr einmal in der Woche zusätzlich in Schulkunde unterrichten. Dabei geht es vor allem um Ihre Einführung in die konkrete Situation an der Schule. 2.3 Unterrichtsbesuche In jedem Ausbildungsabschnitt besucht Sie der Schulleiter mindestens einmal in Ihrem Unterricht. Im ersten Ausbildungsabschnitt besucht Sie jeder Ihrer fachdidaktischen Ausbilder in der Regel jeweils zweimal im Unterricht und führt mit Ihnen anschließend eine Unterrichtsanalyse mit Beratung durch. Hierüber erhalten Sie jeweils eine schriftliche Rückmeldung mit Zielvereinbarungen. Die Termine der Unterrichtsbesuche sprechen Sie mit dem Ausbilder ab. Im zweiten Ausbildungsabschnitt ist in jedem Fach ein weiterer dritter beratender Unterrichtsbesuch pro Fach durchzuführen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Sollte Ihre Schulleitung oder einer Ihrer Ausbilder des Seminars am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts zu der Auffassung gelangen, dass Ihnen kein selbständiger Unterricht übertragen werden kann, wird Ihr Seminarleiter das Regierungspräsidium darüber informieren, dass Ihr erster Ausbildungsabschnitt um ein halbes Jahr zu verlängern ist. 3. Ersten Ausbildungsabschnitt am Seminar Grundsätzlich gilt: Dienstliche Veranstaltungen des Seminars haben Vorrang vor Schulveranstaltungen Fachsitzungen am Seminar Mit diesem Begriff sind die Veranstaltungen zur Didaktik und Methodik der Unterrichtsfächer gemeint. Die Termine der Fachsitzungen für die jeweiligen Fächer können Sie der Tabelle Fachdidaktiken 1. Abschnitt entnehmen (A-Woche: ungerade Kalenderwoche; B-Woche: gerade Kal.woche). Die Veranstaltungen finden in diesem Rhythmus an einer Ausbildungsschule statt, dauern im Durchschnitt 6 Unterrichtsstunden und beinhalten i.d.r. jeweils eine konkrete Unterrichtsstunde, gehalten vom Ausbilder oder einem/einer Referendar/in. In den naturwissenschaftlichen Fächern sind wegen der zusätzlichen experimentiertechnischen Ausbildung mit durchschnittlich 7 UStd. pro Sitzung zu rechnen

9 3.2. Seminarmittwoch am Seminar Im ersten Ausbildungsabschnitt nehmen Sie jeden Mittwoch ( Seminartag ) ganztägig am Seminar an Veranstaltungen ( Zentralveranstaltungen ) in den Fächern Pädagogik/Pädagogische Psychologie (Päd), in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht (SR) und Schulorganisation (SO) teil. Daneben werden am Mittwochnachmittag noch verschiedene Module angeboten. Zu Beginn der Ausbildung werden Sie einer Pädagogik-Gruppe zugewiesen, Ihr Dozent wird am Ende auch Ihr Prüfer im Fach Pädagogik/Pädagogische Psychologie sein. Die Pädagogikveranstaltung beinhaltet eine blended-learning-phase von ca. 20 Stunden (4 x Mittwoch E-Learning sowie einer anfänglichen sowie einer abschließenden Präsenzveranstaltung), die an den letzten Mittwochen des ersten Seminarabschnitts angesiedelt ist. Auf Ihren Wunsch hin wird Sie Ihr Pädagogikausbilder, sofern ihm das zeitlich möglich ist, auch im Unterricht besuchen und Sie zu allgemeinen pädagogischen Themen beraten. Unsere Aufgabe ist es auch, Sie mit Ihren Rechten (und Pflichten) als Beamtin/Beamter vertraut zu machen. Im Fach Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht (SR) erfahren Sie alles für Ihre berufliche Tätigkeit Wesentliche vom Amtseid bis Zeugnisnoten. In der Veranstaltung Schulorganisation (SO) erfahren Sie Wesentliches zum Aufbau des Beruflichen Schulwesens in Baden-Württemberg. Weiterhin sind von Ihnen verschiedene ergänzende Veranstaltungen am Mittwochnachmittag zu besuchen: Sprechpädagogik (die ersten beiden Module sind Pflicht, die restlichen freiwillig), Ethisch philosophische Grundlagen (EPG), Gehirn und Lernen, Selbstmanagement, Einführungsveranstaltung zur Lehrergesundheit, OES und QE (operativ eigenständige Schule; Qualitätsentwicklung) sowie spezielle Module für BWL-Referendare. Unserem Seminarprofil Ganzheitliche Lehrerbildung, das sich gemäß dem Seminarleitbild durch alle Veranstaltungen ziehen und den Geist des Seminars prägen soll, sind einige Seminarteile besonders verpflichtet: Die ganzheitlichen Elemente der anfänglichen Kompaktphase werden ergänzt durch 2 1/2- Kompakttage in der Zeit nach Ostern sowie durch freiwillige Zusatzmodule wie beispielsweise, Fit-und-vital-bleiben, Bilinguales Unterrichten, Europäischer Computerführerschein. Einen vollständigen Überblick der Zusatzmodule finden Sie auf unserer Homepage. Zum Seminarleben gehören auch Vorträge, Exkursionen und Arbeitskreise, auf die per Anschlag hingewiesen wird. 4. Der zweite Ausbildungsabschnitt 4.1. Seminarveranstaltungen Von September bis Dezember haben Sie freitags Ihren Seminartag in Weingarten mit drei Unterrichtsstunden Fachdidaktik (beide Fächer wechseln sich in 14-tägigem Rhythmus ab) und zwei Stunden Pädagogik. Teilweise werden im Anschluss noch Zusatzmodule auf freiwilliger Basis angeboten

10 4.2. Unterrichtsverpflichtung Grundsätzlich sind drei verschiedene Unterrichtsformen zu unterscheiden: 1.: Der kontinuierliche selbstständige Unterricht ( eigene Klasse ; kein Fachlehrer anwesend) 2.: Der befristet selbstständige Unterricht ( Leihklasse ; ebenfalls kein Fachlehrer anwesend) 3.: Der begleitete Unterricht (i.d.r.ist der Fachlehrer anwesend; anschließend Beratung durch ihn) Als Lehraufträge im zweiten Ausbildungsjahr erhalten Sie eigene Klassen. In der APrObSchhD heißt es hierzu: Während des zweiten Ausbildungsabschnitts unterrichtet der Studienreferendar zehn bis zwölf Wochenstunden selbstständig und begleitet, davon in der Regel mindestens neun Stunden in Form eines kontinuierlichen selbstständigen Lehrauftrags. Für diesen kontinuierlich selbständigen Unterricht im Umfang von in der Regel neun bis maximal elf Stunden pro Woche sind Sie während des gesamten zweiten Ausbildungsabschnitts voll verantwortlich, mit allen Rechten und Pflichten eines Lehrers, vom Elternabend bis zur Note für das Versetzungszeugnis. Da die Vorgabe selbständig und begleitet lautet, muss also immer auch noch zumindest 1 Wochenstunde begleiteter Unterricht hinzukommen (maximale Inanspruchnahme: 11 Std. selbständiger + 1 Std. begleiteter Unterricht). Die selbständig unterrichteten Klassen stehen für Ihre Lehrproben im dritten Halbjahr zur Verfügung. Falls eine dieser Klassen nicht die Voraussetzungen für eine Lehrprobenklasse erfüllt, wird Ihnen für den betreffenden Lehrprobenzeitraum ein Leihklasse zur Verfügung gestellt, in der Sie dann befristet selbständig unterrichten. Beachten Sie, dass Sie so eine Vorgabe des Landeslehrerprüfungsamtes in derselben Klasse nicht 2 Lehrproben abhalten dürfen Einzelne Prüfungsteile Die gesamte Prüfung setzt sich aus folgenden Prüfungsteilen zusammen (vgl. APrObSchhD): 1. Mündliche Prüfung in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht 2. Beurteilung einer Unterrichtseinheit anhand einer Dokumentation 3. Mündliche Prüfung in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie 4. Prüfungslehrproben 5. Fachdidaktische Kolloquien ( mündliche Prüfungen ) 6. Schulleitergutachten Folgendes Schema zeigt Ihnen, wie die einzelnen Teile gewichtet werden und in die Gesamtnote eingehen: - 9 -

11 Mündl. Prüf. Schulrecht/- organisation Eigene Ausbilder Dok u men tation einer U-E inheit eigener Ausbilder + Zweitkorrektor 1, 5-fac h M ündl. Prüf. Päd./Psy. eigener Ausbilder Fachdidakt. Kolloq. (im DUE-Fach) eige ner Ausb ild er 1-fach 1-fa ch 1- fach 1-fa ch Gesamtnote (Auf 1 Dezimale) 3-fach 1,5-fac h 1,5-fa ch 1,5-fach Lehrprobe (im DUE-Fach) eigener Ausbilder Lehrprobe (im 2. Fach) Fremdprüfer Fachdidakt. Kolloq. (im 2. Fac h) eige ner Ausb ild er Beurteilung Schulleiter Lehrprobe (im 2. Fach) eigener Ausbilder Bei Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile entscheidet das LLPA im Einzelfall über die Terminierung der Wiederholungsprüfungen und zusammen mit dem RP Tübingen über eine eventuelle Verlängerung des Referendariats Schulrecht (SR/SO) Die mündliche Prüfung in Schulrecht (30 Min.) findet im Laufe des zweiten Ausbildungsabschnittes im Oktober/November statt Dokumentation einer Unterrichtseinheit (DUE) Sie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die DUE verfassen wollen. Die Themenstellung sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder ab und legen das unterschriebene Formblatt (F-DUE-Thema- Bekanntgabe-beruflich) fristgerecht (siehe Terminplan) der Seminarleitung zur Genehmigung und Weiterleitung an das LLPA vor. Einen guten Eindruck von der Breite möglicher Themen geben Ihnen die bisher verfassten Prüfungsarbeiten in der Bibliothek. Von vielen Arbeiten früherer Jahre sind Summaries auf der Internetseite des Seminars einsehbar. Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu orientieren, bevor Sie das Thema endgültig mit Ihrem Ausbilder abstimmen. Sie können die DUE im kontinuierlich selbstständigen Unterricht ( eigene Klasse) oder in einem temporär selbstständigen Unterricht (Leihklasse) durchführen, nicht jedoch im begleiteten Unterricht. Es darf keine betreuende Lehrkraft anwesend sein, nur der/die Mentor/in wird sich in der Regel einmal davon überzeugen, dass die Durchführung des Unterrichts im Wesentlichen der vorgelegten Planung entspricht, um dieses dem Ausbilder auf einem Formular mitzuteilen. Weitere Vorgaben und Hinweise zur Dokumentation einer Unterrichtseinheit auch die formale Gestaltung betreffend - finden Sie auf der Moodle-Plattform Ihres Kurses

12 Prüfungslehrproben Zur Beurteilung Ihrer unterrichtspraktischen Fähigkeiten haben Sie drei Lehrproben abzulegen. Diese beziehen sich jeweils auf eine Unterrichtsstunde oder sequenz (bis zu 2 Unterrichtsstunden) und finden in drei Dreiwochen-Zeiträumen ab Februar statt. Mindestens eine Lehrprobe ist in der Oberstufe abzuhalten, in der Regel in einer Klasse des Berufskollegs, der Berufsoberschule, des beruflichen Gymnasiums oder der Fachschule, mindestens eine weitere in einer der übrigen Schularten, insbesondere in der Berufsschule. Eine der Lehrproben findet im Dokumentationsfach statt, zwei im Nicht-Dokumentationsfach (davon eine bei einem Fremdprüfer). Die Reihenfolge der Lehrproben legt die Schule (i.d.r. in Absprache mit Ihnen) fest. Hierzu erhalten Sie vom LLPA rechtzeitig entsprechende Formulare zugesandt, die auch auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes - Außenstelle Tübingen - hinterlegt sind. Die Entscheidung über die für die Lehrproben geeigneten Klassen und über die Reihenfolge trifft die Schulleitung. Damit können die Gegebenheiten an der Schule berücksichtigt werden. Selbstverständlich dürfen Sie der Schule gegenüber Wünsche äußern, die in der Regel auch berücksichtigt werden können. Die Prüfungslehrproben sind grundsätzlich innerhalb selbstständiger Lehraufträge abzulegen, also im kontinuierlich selbstständigen oder temporär selbstständigen Unterricht. Die Schulleitung teilt die Lehraufträge für die Lehrproben dem Landeslehrerprüfungsamt bis zu einem festgesetzten Termin (in der Regel im Oktober) mit. Der Lehrauftrag muss jeweils mindestens 2 Wochenstunden und insgesamt mindestens 6 prüffähige Themen umfassen. Die nach Stundentafel einstündigen Fächer müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtet werden. Studienfahrten, Projekttage, bewegliche Ferientage Ihrer Schule und dgl. sind bei der Planung zu bedenken. Der Grundsatz, wonach mindestens 6 prüffähige Themen der Kommission zur Auswahl vorgelegt werden müssen, ist unbedingt einzuhalten. I.d.R. zwei Wochen vor jedem Prüfungszeitraum ist der Prüfungskommission der Stoffverteilungsplan sowie der Stundenplan zuzusenden. Über weitere relevante Einzelheiten im Zusammenhang der Lehrproben informiert Sie ein detailliertes Schreiben des LLPA, das Ihnen mit der genauen Zuordnung von Klassen zu Lehrprobenphasen sowie der Nennung der Prüfungskommission zugeht Bilinguale Lehrprobe Voraussetzung für die Zulassung zur Zusatzausbildung Bilingualer Unterricht ist ein abgeschlossenes Studium in einem Sachfach, in dem bilingualer Unterricht erteilt wird, und in der Fremdsprache (i.d.r. Englisch). Bei einer entsprechenden Sprachkompetenz (beispielsweise Muttersprache), die durch ein Kolloquium festgestellt wird, kann auf die Voraussetzung eines abgeschlossenen Fremdsprachenstudiums verzichtet werden. Über die Details und organisatorischen Abläufe der Zusatzausbildung sowie der Prüfungsmodalitäten werden Interessenten von der Seminarleitung zu gegebener Zeit informiert Zusätzliche gymnasiale Lehrprobe Referendare, die die wissenschaftliche oder künstlerische Prüfung (1. Staatsexamen) für das Lehramt an Gymnasien abgelegt haben (und nur solche!), können auf Antrag eine zusätzliche Prüfungslehrprobe in der Unterstufe (Ausnahmefall: Mittelstufe) eines allgemein bildenden Gymnasiums odereiner Gemeinschaftsschule absolvieren und damit mit Bestehen derselben die Befähigung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an allgemein bildenden Gymnasien erwerben. Dies erfolgt im Juni/Juli, d.h. nach Abschluss der regulären Prüfungsteile (siehe Terminplan)

13 Ausfall durch Krankheit Sollten Sie selbst erkranken, rufen Sie bitte sofort den Prüfer und die Schulleitung an. Eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer der Erkrankung und des medizinischen Befundes schicken Sie bitte sofort an das Prüfungsamt (Formular auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes - Außenstelle Tübingen) Nach der Lehrprobe Unmittelbar nach Abschluss Ihrer Lehrprobe zieht sich die Kommission mit Ihnen in ein ruhiges Besprechungszimmer zurück. Sie erhalten die Gelegenheit, zum Ablauf der Unterrichtsstunde aus Ihrer Sicht Stellung zu nehmen. Eine Stundenbesprechung, wie Sie es von Ihrem Fachleiter sonst gewöhnt sind, ist nicht vorgesehen. Nach Ihrer Stellungnahme, vielleicht verbunden mit Nachfragen der Kommission, werden Sie vorläufig entlassen. Nachdem die Kommission beraten hat, werden Sie hereingebeten, damit Ihnen der Vorsitzende die erteilte Note, auf Wunsch mit einer kurzen Begründung, mitteilen kann. In den folgenden Tagen Ihres vorübergehend selbstständigen Unterrichts während der Lehrprobenphase führen Sie selbstverständlich die Unterrichtseinheit entsprechend Ihrem Stoffverteilungsplan zu Ende, selbst wenn die Lehrprobe bereits in der ersten Woche stattfand. Auch nach der Lehrprobe nimmt in den von Ihnen vorübergehend selbstständig unterrichteten Klassen der Fachlehrer nicht am Unterricht teil Mündliche Prüfung in Pädagogik/päd. Psychologie Die Prüfung ist eine Einzelprüfung und dauert 30 Minuten. In einem dafür vorgesehenen Formular müssen Sie ein gewünschtes Schwerpunktthema angeben oder gegebenenfalls den Verzicht darauf bestätigen (spätester Abgabetermin des ausgefüllten Formblattes siehe Terminplan) Kolloquien in den Fachdidaktiken Das fachdidaktische Kolloquium dauert in jedem Ausbildungsfach etwa 30 Minuten und erstreckt sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung. Im Dokumentationsfach entscheidet der Studienreferendar, ob das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich seinen Ausgang von der Unterrichtseinheit der Dokumentation oder einer anderen selbst durchgeführten Unterrichtseinheit nimmt. Im Nicht-Dokumentationsfach und gegebenenfalls einem weiteren Ausbildungsfach nimmt es seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit, die möglichst einer anderen Schulstufe zugeordnet sein soll als die Lehrprobe im Nicht-Dokumentationsfach. Das jeweilige Thema der selbst durchgeführten Unterrichtseinheiten wird dem Prüfungsamt vom Studienreferendar rechtzeitig vor der Prüfung mitgeteilt Freie Tage vor Prüfungen Die Studienreferendare erhalten Dienstbefreiung nach der Verwaltungsvorschrift vom Az /134 und sind an folgenden Tagen von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit: 1. am Tage einer Prüfung, 2. an insgesamt zwei weiteren Tagen, nach ihrer Aufteilung *). Diese Tage müssen unmittelbar **) vor einem Prüfungstag liegen

14 *) Aufteilung bedeutet: (Schulrechtsprüfung, Prüfungslehrproben, mündliche Prüfungen). Vor Prüfungslehrproben dürfen die im Stoffverteilungsplan ausgewiesenen Stunden natürlich nicht betroffen sein. **) unmittelbar bedeutet: Es darf kein Samstag und Sonntag, kein Feiertag davor liegen! Die Schule führt Buch über die beiden freien Tage vor Prüfungen Vorläufige Bescheinigung Das Landeslehrerprüfungsamt ist bereit, Ihnen ab Mitte Mai nach Abschluss aller Prüfungen für Bewerbungen außerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg so schnell wie möglich eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der 2. Staatsprüfung mit der Gesamtnote auszustellen. Sie müssen diese Bescheinigung jedoch selbst anfordern (Abgabe eines frankierten und an Sie adressierten Briefumschlags im Sekretariat in der Phase der mündlichen Prüfungen in Pädagogik und Fachdidaktik) Leistungsziffer Berechnung der Leistungsziffer nach der Formel: Leistungsziffer = ( der Fachnote Wiss. Prüfung) x 20 + ( der Gesamtnote 2. Staatsprüfung) x 20 Beste Leistungsziffer = 1,0 x ,0 x 20 = Es geht um Ihr Geld! 5.1. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Informationen können Sie im Internet unter abrufen Krankenversicherung Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt, ist es sinnvoll, eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie haben zwei Möglichkeiten: - Sie schließen eine Privatversicherung über den ungedeckten Teil ab. - Sie setzen Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.b. AOK, DAK) als freiwilliges Mitglied fort. In diesem Fall erhalten Sie Beihilfe nur auf die Kosten, die über den Krankenschein hinausgehen. Das Für und Wider kann hier nicht umfassend beschrieben werden. Informieren Sie sich frühzeitig über beide Möglichkeiten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu Einzelberatungen bei Krankenversicherungen, die mit den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes vertraut sind. Achten Sie hierbei vor allem auf die Regelungen, die für das Ende des Referendariats gelten. Hinweise: - Mit dem Tag der Vereidigung endet die Studentische Krankenversicherung, auch wenn das Exmatrikulationsdatum erst später ist

15 - Innerhalb von zwei Wochen nach der Vereidigung ist es kein Problem, rückwirkend zum Referendariatsbeginn aus der gesetzlichen Krankenkasse auszutreten, falls Sie in einer solchen sind und zu einer privaten wechseln wollen. Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse: Austritt erst dann, wenn die Versicherungszusage der privaten Krankenversicherung vorliegt. Sie erhalten am ersten Tag Ihres Referendariats von einem Fachmann im Rahmen einer besonderen Veranstaltung an der Sie freiwillig teilnehmen können präzise Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung im Allgemeinen und zur Beihilfe des Landes Baden-Württemberg im Besonderen Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten sind grundsätzlich melde- bzw. genehmigungspflichtig. Anträge erhalten Sie im Sekretariat. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit bzw. zu Beginn des Referendariats über den Direktor des Seminars an das Regierungspräsidium gerichtet werden Mutterschaftsurlaub Wenn Sie als Referendarin ein Kind erwarten, erhalten Sie sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin Schwangerschaftsurlaub bei vollem Gehalt. Dieser endet acht Wochen nach dem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie diesen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mindestens 10 Wochen vor dem Geburtstermin beim Seminar. Unmittelbar nach der Geburt brauchen wir eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, ebenso müssen Sie eine dem LBV direkt zusenden. Das LBV revanchiert sich mit der Überweisung von 155,-- Pauschale für die Säuglingsausstattung (entsprechende Rubrik im Beihilfeantrag ankreuzen). Auf den Schwangerschaftsurlaub vor der Geburt können Sie freiwillig verzichten, wenn Sie z.b. Ihre Dokumentationsarbeit fertig stellen oder an einer Prüfung teilnehmen wollen. Im letzteren Fall müsste Ihr Arzt Ihnen jedoch die Prüfungsfähigkeit bescheinigen Elternzeit Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihr Referendariat für eine Elternzeit bis zu drei Jahre unterbrechen. Dazu ist ein Antrag - über die Seminarleitung an das Regierungspräsidium - erforderlich, und zwar mindestens vier Wochen vor Beginn. Da Sie nach Ablauf Ihrer Elternzeit wieder sinnvoll in den Ausbildungsgang eingegliedert werden müssen, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen rechtzeitig mit dem Seminarleiter besprechen Dienstunfall Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit, auch bei einer Fahrt zu einer Seminarveranstaltung oder zur Schule, einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst rasch über das Seminar auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen, damit er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die Angabe notwendig, ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass Ihnen alle entstandenen Kosten ersetzt werden. Bitte verlangen Sie von den behandelnden Ärzten eine Rechnung, die nur die Leistungen umfasst, die im Rahmen des Unfalls erbracht wurden, also nicht eine oft übliche Sammelrechnung über mehrere Arzttermine, auf denen Ihre letzte Grippe auch verzeichnet ist. Wenn Ihnen zusätzlich ein Sachschaden entstanden ist, müssen Sie ihn begründen und möglichst durch Rechnungen belegen. Achtung: Schäden am Auto werden nur dann (im Rahmen enger Grenzen) ersetzt, wenn die Fahrt als Dienstreise genehmigt und dabei ausdrücklich die Benutzung Ihres Privatfahrzeugs gestattet wurde. Da dies in der Regel nicht der Fall ist, müssen Sie sich Ihre Kosten bei der Einkommenssteuerklärung vom Finanzamt (teilweise) zurückholen. Bitte bezahlen Sie die Arztrechnung vorab und reichen Sie diese dann dem Regierungspräsidium mit dem Verweis auf die bereits erfolgte Anerkennung als Dienstunfall zur Weiterleitung an das

16 Landesamt für Besoldung und Versorgung ein. Die Erstattung des Gesamtbetrages erfolgt dann zusammen mit der Gehaltszahlung durch das Landesamt. Sie geben also keine Mehrfertigung der Arztrechnungen an Ihre private Krankenversicherung, weil das Land diese Aufwendungen vollständig übernimmt Änderung der persönlichen Verhältnisse Bei jeder Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen- und Kontoänderung usw.) ist ggf. eine entsprechende Urkunde (beglaubigte Kopie) beim Seminar und LBV vorzulegen. Kennzeichnen Sie dabei jede Mitteilung - für manche ist ein Formblatt erforderlich, das Sie im Sekretariat erhalten - mit Ihrer Personalnummer und unterschreiben Sie sie

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