Seminar - ABC: Wissenswertes rund um den Vorbereitungsdienst

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1 Seminar - ABC: Wissenswertes rund um den Vorbereitungsdienst A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Änderung der persönlichen Verhältnisse Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (z.b. Wohnungswechsel, Eheschließung, Geburt eines Kindes) muss das Seminar umgehend mit dem entsprechenden Formblatt* (2-fach) informiert werden. Gegebenenfalls ist eine Urkunde als Kopie (2-fach) beizufügen. Die Weiterleitung an das Regierungspräsidium bzw. das Landesamt für Besoldung und Versorgung erfolgt durch das Seminar. *Das Formblatt "Änderung der familiären Verhältnisse" kann man entweder direkt beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) abrufen: oder von der Homepage des Seminars herunterladen unter "Service - Download/Formulare/Allgemein" Anwärterbezüge Aktuelle Informationen hierüber findet man auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden- Württemberg: Anwesenheitspflicht Die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter sind verpflichtet, an allen dienstlichen Veranstaltungen des Seminars und der Ausbildungsschule teilzunehmen und ihre im Rahmen der Ausbildung vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen. Der ordnungsgemäße Besuch aller Veranstaltungen wird durch die Leiterinnen und Leiter der Seminarveranstaltungen sowie die Schulleitung überwacht. Von der Anwesenheitspflicht befreien können nur Seminar- und Schulleitung im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Das dafür notwendige Antragsformular befindet sich auf der Seminarhomepage. Ausbildungsdauer Die Ausbildung am Seminar beginnt am 1. Februar und umfasst 3 Unterrichtshalbjahre. Im 1. Ausbildungsabschnitt (bis zum Ende des Schuljahres) halten die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter in ihrer Ausbildungsschule begleiteten Ausbildungsunterricht und hospitieren im Unterricht der betreuenden Lehrer. Während des 2. Ausbildungsabschnitts (Schuljahresbeginn bis Ende des Schuljahres) unterrichten die Anwärterinnen und Anwärter in der Regel elf, bei Schwerbehinderung zehn Wochenstunden selbstständig, davon mindestens neun, bei Schwerbehinderung acht in kontinuierlichen Lehraufträgen. Hierbei ist mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 zu übernehmen. Im 3. Unterrichtshalbjahr findet auch die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen statt. Ausbildungsgespräche Zur Förderung der Lehrerpersönlichkeit werden mit den Realschullehreranwärterinnen und -anwärtern während des Vorbereitungsdienstes zwei Ausbildungsgespräche geführt, in die alle Ausbilderinnen und Ausbilder eingebunden sind. Beamtenverhältnis Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes werden Realschullehreranwärterinnen und anwärter in der Regel als Beamte auf Widerruf vereidigt. Aus diesem Beamtenverhältnis ergeben sich die entsprechenden, im Landesbeamtengesetz aufgeführten Rechte und Pflichten. Beihilfe in Krankheitsfällen Realschullehreranwärterinnen und -anwärter, die Beamte sind, haben Anspruch auf Beihilfe. Das Land übernimmt je nach Familienstand 50-70% der Kosten im Krankheitsfall. Formulare für die Beantragung der Beihilfe befinden sich auf der Homepage des Seminars oder sind über das Internet erhältlich: Anschrift: Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg, Postfach , Fellbach

2 Beurlaubung Anträge auf Beurlaubung (nach 12 der Urlaubsverordnung ist eine Beurlaubung aus bestimmten persönlichen Anlässen z.b. Eheschließung, Umzug möglich) gehen grundsätzlich auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das Seminar. Sind bei der Beurlaubung Schultage betroffen, so ist die Schulleitung, bei Seminartagen die Seminarleitung für die Genehmigung zuständig. Die Realschullehreranwärterinnen und anwärter informieren auch die Lehrbeauftragten, deren Veranstaltung durch die Beurlaubung tangiert ist. Bonus/Malus-System Zum Ausgleich regionaler Bewertungsunterschiede zwischen den fünf Realschulseminaren wird für die Ermittlung der Leistungsziffer bei jedem Prüfungsdurchgang ein Bonus bzw. Malus errechnet. Die Leistungsziffer, die sich u. a. aus den Ergebnissen der Ersten und Zweiten Dienstprüfung für das Lehramt an Realschulen errechnet, ist bedeutsam für die Einstellung als Realschullehrerin oder lehrer in Baden-Württemberg. Dienstbefreiung für Realschullehreranwärter bei Prüfungen Nach der VwV vom (K.u.U. S.343f) sind die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter im Zusammenhang mit der Zweiten Dienstprüfung an folgenden Tagen von der Teilnahme an Seminar- und Schulveranstaltungen befreit: 1. am Tage einer Prüfung 2. an insgesamt zwei weiteren Tagen. Diese Tage müssen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Dienstliche Schreiben Viele Mitteilungen in der staatlichen Verwaltung wie z.b. Reisekosten- und Beihilfeanträge, Änderung der familiären Verhältnisse etc. erfolgen auf standardisierten Vordrucken, die auf der Homepage des Karlsruher Seminars unter "Service" - "Download/Formulare" eingestellt sind. Alle anderen dienstlichen Schreiben sind formlos. Achten Sie jedoch auf DIN A 4 Format. Erforderlich sind in solchen Schreiben a) Name, Vorname und Dienstbezeichnung des Absenders mit Schul- und Privatanschrift (bei Schreiben an das LBV auch die Personalnummer) b) Genaue Anschrift des Adressaten; dabei ist der Dienstweg zu beachten: z.b. an das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 7 - Schule und Bildung, über das Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Karlsruhe c) Datum d) Betreff des Schreibens e) Sachverhalt Dienstvorgesetzter Dienstvorgesetzter der Realschullehreranwärterinnen und -anwärter ist der Regierungspräsident im Regierungspräsidium Karlsruhe. Die entsprechenden Abteilungen dieser Behörde ernennen und entlassen die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter, führen die Personalakte und treffen Entscheidungen über eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Alle dienstlichen Vorgänge, die nicht seminarintern geregelt werden (z.b. Beurlaubung von einer Seminarveranstaltung), gehen über den Dienstweg an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Dienstweg Für die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter ist der Dienstweg a) bei schulischen Angelegenheiten: Schulleitung Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe b) bei allen anderen Angelegenheiten (z.b. Ausbildung, persönliche Verhältnisse): Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Karlsruhe Regierungspräsidium Karlsruhe Der Dienstweg ist unbedingt einzuhalten. Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst Siehe hierzu die Regelungen der Realschullehrerausbildungs- und Prüfungsordnung (RPOII) 2007, 7(3) Entwurf Während ihrer Ausbildung fertigen die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter für jeden Unterrichtsbesuch durch das Seminar einen ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf.

3 Fachleiterinnen und Fachleiter Fachleiterinnen und Fachleiter sind hauptamtlich am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung tätig vor allem im Bereich der Ausbildung und Unterrichtsentwicklung. Sie sind für die Durchführung ihrer Lehrveranstaltungen verantwortlich, führen bei den Realschullehreranwärterinnen und -anwärtern ihrer Gruppe Beratungsbesuche durch und beteiligen sich bei Prüfungen sowie Fortbildungsveranstaltungen. Mit einem Teil des Deputats unterrichten sie an einer Realschule. Fernbleiben von einer Prüfung Bei Fernbleiben von einer Prüfung ohne Genehmigung des Prüfungsamts gilt die Prüfung als nicht bestanden. Liegt ein wichtiger Grund (z.b. Krankheit) vor und kann deshalb eine Prüfung nicht angetreten werden, sind unverzüglich das Seminar (Tel. 0721/ ) und die Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamts beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu verständigen. Rufnummer des Landeslehrerprüfungsamts: 0721/ (Herr Schmitt), Frau Weiss oder (Dr. Beichel) Freistellung für schulische Veranstaltungen Im Vorbereitungsdienst können Realschullehreranwärterinnen und -anwärter für Veranstaltungen der Schule (z.b. für die Teilnahme an einem Schullandheimaufenthalt) freigestellt werden, wenn sie selbst und die Schulleitung dies rechtzeitig bei der Seminarleitung beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular befindet sich auf der Seminarhomepage. Eine Freistellung aus schulischen Gründen für Veranstaltungen der Lehrerfortbildung (3.Phase)ist ausgeschlossen. Informationspflicht Die Realschullehreranwärterinnen und anwärter sind verpflichtet, sich an den Seminartagen am "Schwarzen Brett" zu informieren und darüber hinaus ihr elektronisches Postfach regelmäßig zu kontrollieren. Krankenversicherung Wie alle Beamten sind die Realschullehreranwärterinnen und anwärter beihilfeberechtigt und daher nicht versicherungspflichtig. Da die Beihilfe in Krankheitsfällen jedoch nur einen Teil der Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente deckt, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Hinweis: Beachten Sie bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung insbesondere auch den Zeitraum zwischen Abschluss des Vorbereitungsdienstes und Übernahme in den Schuldienst (6 Wochen). In dieser Zeit haben Sie keinen Beamtenstatus und auch kein Gehalt. Manche Versicherungen bieten für diese Übergangszeit günstige Tarife an. Krankmeldung Kann wegen Erkrankung der Dienst nicht ausgeübt werden, so ist dies umgehend zu melden. Sind von der Erkrankung Seminarveranstaltungen betroffen, so erfolgt die Krankmeldung am betreffenden Tag bis spätestens 8.30 Uhr im Sekretariat des Seminars (Tel ); ist der Dienst an der Schule betroffen, so erfolgt die Krankmeldung an der Ausbildungsschule. Dauert die Erkrankung länger als eine Woche, ist eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht auf dem Dienstweg über die Schulleitung an das Seminar. Kann der Dienst wieder aufgenommen werden, erfolgt die Dienstantrittsmeldung unverzüglich ebenfalls über die Schule an das Seminar. Kürzung der Bezüge Verlängert sich der Vorbereitungsdienst aus Gründen, die der Realschullehreranwärter zu verantworten hat, so können die Bezüge um 15% herabgesetzt werden. Landeslehrerprüfungsamt Das Landeslehrerprüfungsamt mit seiner Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist als Prüfungsbehörde für alle Fragen im Zusammenhang mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zuständig. Es legt Prüfungszeiträume fest, bildet die Prüfungsausschüsse und führt die Aufsicht über die Prüfung. Rufnummer des Landeslehrerprüfungsamts: 0721/ (Herr Schmitt) Lehrbeauftragte

4 Lehrbeauftragte sind in der Regel* Realschullehrerinnen und Realschullehrer, die mit einem Teil ihres Deputats an das Seminar abgeordnet sind. Sie sind für die Durchführung ihrer Lehrveranstaltungen (z.b. in Fachdidaktik) verantwortlich, führen bei den Realschullehreranwärterinnen und -anwärtern ihrer Gruppe Beratungsbesuche durch und beteiligen sich bei Prüfungen sowie Fortbildungsveranstaltungen. *Lehrbeauftragte für Schul- und Beamtenrecht sind (stellvertretende) Rektorinnen und Rektoren Nebentätigkeiten Wie alle Beamten sind die Realschullehreranwärterinnen und -anwärter verpflichtet, Nebentätigkeiten (dazu gehören auch Einschreibungen an Hochschulen) zu melden. Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (hierzu gehören z.b. alle Nebentätigkeiten gegen Vergütung, gewerbliche Tätigkeiten sowie die Ausübung eines freien Berufs) müssen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden. Der Antrag erfolgt auf einem Formular (siehe Homepage) auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium Karlsruhe. Personalrat Die Ausbildungsschule ist für die Realschullehreranwärterinnen und anwärter Stammschule im Sinne des Personalvertretungsgesetzes. Damit ist für sie der Örtliche Personalrat beim jeweiligen Staatlichen Schulamt zuständig. Im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe gibt es die Schulämter Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Rastatt. Prüfung Die am in Kraft getretene neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt die Durchführung der Prüfungen für das II. Staatsexamen. Alle wichtigen Informationen hierzu sind nachzulesen in der auf der Homepage befindlichen pdf-version der RPO II. Weitergehende Fragen sind an das Landeslehrerprüfungsamt zu richten. Reisekosten Alle Fahrten, die im Rahmen der Ausbildung notwendig werden (z.b. Fahrten zu Seminarveranstaltungen, Hospitationen und sonstige Dienstreisen, soweit sie durch die Seminarleitung angeordnet oder genehmigt worden sind), sind Ausbildungsreisen. Für diese Fahrten werden den Realschullehreranwärterinnen und anwärtern 50 % der Reisekosten (notwendige Fahrtkosten, gegebenenfalls Tagegeld und Nebenkosten) auf Antrag erstattet. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten: a) jede Reise muss kostengünstig durchgeführt werden (Bildung von Fahrgemeinschaften; je nach Gegebenheit Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel möglichst mit Bahncard; kürzeste Entfernung Dienstort - Seminarort) b) falls aus triftigen Gründen ein Kraftfahrzeug benutzt werden muss, sollte die Anerkennung dieser Gründe im Sekretariat des Seminars beantragt werden. Das entsprechende Formular entnehmen Sie der Homepage, und geben es mit Reisekostenantrag ab. c) Realschullehreranwärterinnen und -anwärter, deren Dienstort Karlsruhe ist, erhalten keine Reisekosten zu Seminarveranstaltungen in Karlsruhe. d) Der Anspruch auf Reisekostenerstattung erlischt nach 6 Monaten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs eines Antrags am Seminar. Dienstort der Realschullehreranwärterinnen und anwärter ist die kommunale Gemeinde, in der sich die Ausbildungsschule befindet. Für Fahrten an die Ausbildungsschule werden keine Reisekosten erstattet. Allerdings können die Kosten dieser Fahrten und ebenso die nicht erstatteten 50 % der Ausbildungsreisen u.u. steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Weitere Informationen und die für die Reisekostenerstattung notwendigen Antragsformulare befinden sich auf der Seminarhomepage unter "Service - Reisekosten". Schullandheimaufenthalt Die Mitwirkung der Realschullehreranwärterinnen und anwärter bei Schullandheimaufenthalten in den Klassen 5-9 ist unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung erwünscht (i.d.r. ein Aufenthalt bzw. eine Klassenfahrt). Realschullehreranwärterinnen und anwärter sollten in den betreffenden Klassen hospitieren oder unterrichten. Ab Januar bis zum Abschluss der Prüfungen für das II. Staatsexamen im Mai wird die Teilnahme jedoch nicht mehr genehmigt.

5 Seminarschulrätinnen und -schulräte (Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter) Seminarschulrätinnen und schulräte sind hauptamtlich am Seminar beschäftigt und leiten einen ihnen dort zugewiesenen Bereich. Sie koordinieren die Belange eines Fachs bzw. eines Fächerbereichs. Neben Führungsaufgaben und Aufgaben in übergeordneten Arbeitsfeldern entsprechend den Schwerpunktsetzungen am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung übernehmen sie Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen, nehmen Prüfungen ab und sind als Ausbilderinnen und Ausbilder in Pädagogik in verantwortlicher Position u. a. für die Ausbildungsgespräche zuständig. Bereichsleiterinnen und -leiter unterrichten im Rahmen ihres Hauptamtes auch an Schulen. Stundenplan Im zweiten Ausbildungsabschnitt erhalten die Realschullehreranwärterinnen und anwärter von der Schulleitung einen eigenverantwortlichen Lehrauftrag zugeteilt. Spätestens 14 Tage nach Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts im September geben die Realschullehreranwärterinnen und anwärter ihren Stundenplan im Sekretariat ab. Zudem händigen sie ihren Ausbilderinnen und Ausbildern ebenfalls je ein Exemplar aus. Überschneidung von Veranstaltungen an der Schule und am Seminar Bei Überschneidungen von Veranstaltungen an der Schule und am Seminar (z.b. Konferenzen, Schullandheimaufenthalte, Pädagogischer Tag) entscheidet die Seminarleiterin im Benehmen mit der Schulleitung, welche Veranstaltung den Vorrang hat. Anträge auf Befreiung von Seminarveranstaltungen werden von den Realschullehreranwärterinnen und anwärtern auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular (siehe Homepage) rechtzeitig bei der Seminarleitung eingereicht. Unterrichtsvorbereitung Die Realschullehreranwärterinnen und anwärter bereiten sich im Vorbereitungsdienst auf ihren Unterricht schriftlich vor. Im Rahmen dieser Vorbereitung sind zu den beratenden Unterrichtsbesuchen der Seminarausbilderinnen und - ausbilder jeweils ausführliche Unterrichtsentwürfe zu erstellen. So kann im Hinblick auf die Prüfung auch die schriftliche Planung zum Gegenstand der Reflexion und Beratung werden. Unabhängig davon, ob die Schulleitung und/ oder die betreuende Lehrerkraft beim Unterrichtsbesuch anwesend sind, sorgen die Realschullehreranwärterinnen und anwärter dafür, dass diesem Personenkreis der ausführliche Entwurf ebenfalls rechtzeitig zugeleitet wird. Vermögenswirksame Leistungen Informationen zu diesem Thema finden sie auf der Homepage des LBV: Vorgesetzte Die Direktorin des Seminars ist Vorgesetzte der Realschullehreranwärterinnen und anwärter, weist diese im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Schulämtern den Ausbildungsschulen zu und ist als Ausbildungsleiterin für die gesamte Ausbildung verantwortlich. Ihrer Stellvertreterin obliegt die ständige und allgemeine Vertretung der Direktorin. Die Ausbilderinnen und Ausbilder am Seminar sind in ihren Teilbereichen weisungsberechtigt. Die Ausbildung an der Schule wird durch die Schulleitung im Einvernehmen mit der Seminarleiterin geregelt und überwacht. Mentorinnen und Mentoren sowie die betreuenden Lehrkräfte sind in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen gegenüber den Realschullehreranwärterinnen und anwärtern weisungsberechtigt. Vorläufiges Zeugnis Ein vorläufiges Zeugnis über das II. Staatsexamen kann nur vom Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe, ausgestellt werden und nur in Einzelfällen, falls sich Realschullehreranwärterinnen und anwärter z.b. in einem anderen Bundesland bewerben möchten. Ein "vorläufiges Zeugnis" kann frühestens eine Woche nach Abschluss des jeweiligen Prüfungszeitraums - etwa Ende Mai - ausgefertigt werden. Dem formlosen Antrag an das Prüfungsamt muss ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Adresse: Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Hebelstr. 2, Karlsruhe

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