-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:"

Transkript

1 -1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom (Nds. GVBl. Nr. 4 v ), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die geltenden Regelungen der VOB/A und VOL/A, indem sie die Möglichkeit des vereinfachten Rückgriffs der auftragswertbezogenen Beschränkten Ausschreibung und der Freihändigen Vergabe bietet. Bei Inanspruchnahme der VO-Regelungen sind die damit verknüpften Vorgaben verbindlich auch dann anzuwenden, wenn der jeweilige öffentliche Auftraggeber niedrigere Auftragswertgrenzen festlegt. > Alternativ zur NWertVO können die zulässigen Ausnahmeregelungen hinsichtlich Beschränkter Ausschreibung bzw. Freihändiger Vergabe gemäß 3 a VOB/A bzw. des 3 VOL/A bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen und hinreichender Dokumentation weiter in Anspruch genommen werden. Zu 1 Regelungsbereich > Für die Wahl der Vergabeart ist allein der Auftragswert im Sinne dieser Verordnung maßgeblich, eine inhaltliche Begründung, wie sie die VOB/A bzw. VOL/A obligatorisch für Beschränkte Ausschreibungen bzw. Freihändige Vergaben vorsieht, ist entbehrlich. Es wird aber empfohlen, den Rückgriff auf die NWertVO zu dokumentieren. > Landesrechtliche Vorschriften für öffentliche Aufträge unter einem Wert von Euro im Sinne der Nummer 2 sind beispielsweise 55 LHO oder 26 a GemHKVO ( 28 KomHKVO).

2 -2- Zu 2 - Schätzung der Auftragswerte; Teil- und Fachlose > Grundsatz Die Aufteilung einer Leistung in Teil- und Fachlose im Sinne des 9 Abs.1 S. 2 NTVergG ermöglicht nach der NWertVO den erleichterten Rückgriff auf die Beschränkte Ausschreibung oder die Freihändige Vergabe. Voraussetzung dafür ist, dass der geschätzte Gesamtauftragswert den jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht überschreitet. Werden nach 2 Abs. 2 S. 1 NWertVO Teil- oder Fachlose gebildet, beziehen sich die Auftragswertgrenzen der 3, 4 und 4 a NWertVO auf die einzelnen Auftragssummen der jeweils gebildeten Lose. Unter Beachtung der vorgenannten Voraussetzung findet die Regelung des 3 Abs. 7 und 8 VgV, wonach im Regelfall der Gesamtwert aller Lose für die Schätzung des Auftragswertes heranzuziehen ist, gemäß 2 Abs. 1 NWertVO in diesen Fällen keine Anwendung. > Hiervon abweichende Fallkonstellationen - 2 Abs. 2 S. 2 NWertVO regelt die Addition der zunächst planerisch gebildeten separaten Auftragssummen bei gebündelten Teil- und Fachlosen. Mehrere Teil- oder Fachlose können nach 9 Abs. 1 S. 3 NTVergG gebündelt vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Demnach können zunächst planerisch gebildete - unabhängig voneinander stehende - Teil- oder Fachlose zu einem Los zusammengefasst werden, sofern eine hinreichende Begründung und Dokumentation vorliegt. - Unabhängig davon können auch mehrere Teil- oder Fachlose aufgrund einer bereits den Vergabeunterlagen zu entnehmenden festen Kombination mehrerer Lose ( Loskopplung ) zusammen vergeben werden. In diesen vorgenannten Fallkonstellationen beziehen sich die Auftragswertgrenzen der 3 bzw. 4 und 4 a NWertVO auf die Gesamtsumme der gebündelten Lospakete (= Losbündelung bzw. Loskopplung ). Überschreitet ein solches Lospaket die in den 3 bzw. 4 und 4 a NWertVO genannten Wertgrenzen, ist der Rückgriff auf die Beschränkte Ausschreibung oder die Freihändige Vergabe nach der NWertVO verwehrt und folglich unzulässig.

3 -3- Zu 3 - Aufträge über Bauleistungen Beschränkte Ausschreibung mit Rückgriff auf die in 3 a Abs. 2 VOB/A aufgeführten Auftragswerte (jeweils ohne Umsatzsteuer) je Einzelauftrag bis zu Euro für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik), für Landschaftsbau und Straßenausstattung, Euro für Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau, Euro für alle übrigen Gewerke. > Grundsätzlich sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. 3 b Abs. 2 VOB/A); > der Bewerberkreis soll regelmäßig wechseln (vgl. 3 b Abs. 3 VOB/A); Freihändige Vergabe über Euro bis zu Euro Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) und insoweit abweichend von 3 Abs. 5 Satz 2 VOB/A (VOB-Grenze: Euro): > Grundsätzlich sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern; > der Bewerberkreis soll regelmäßig wechseln (vgl. 3 b Abs. 3 VOB/A); Freihändige Vergabe bis Euro Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) gemäß 3 a Abs. 4 Satz 2 VOB/A: > Nach dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sind auch in diesen Fällen das Wettbewerbsprinzip und das Diskriminierungsverbot zu beachten: > Es wird daher empfohlen, hier möglichst Vergleichsangebote heranzuziehen; > der Kreis der Unternehmen soll regelmäßig wechseln (vgl. 3 b Abs. 3 VOB/A). > Abweichungen von den vorstehenden Vorgaben sind gesondert zu begründen. > In der obligatorischen Dokumentation gemäß 20 VOB/A sind die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar darzulegen.

4 -4- Zu 4 - Aufträge über Liefer- und Dienstleistungsaufträge Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von Euro: > Grundsätzlich sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. 3 Abs. 1 S. 4 VOL/A); > der Bewerberkreis soll regelmäßig wechseln (vgl. Regelung zu 3 NWertVO); Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von Euro: > Grundsätzlich sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. 3 Abs. 1 S. 4 VOL/A); > der Bewerberkreis soll regelmäßig wechseln; Der Direktkauf bis 500 Euro (vgl. 3 Abs. 6 VOL/A - ohne Umsatzsteuer) ist weiterhin möglich. > Abweichungen von den vorstehenden Vorgaben sind gesondert zu begründen. > In der obligatorischen Dokumentation gemäß 20 VOL/A sind die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar darzulegen.

5 -5- Zu 4a Aufträge über Bauleistungen und Dienst- und Lieferleistungen für die Unterbringung von Flüchtlingen Land und Kommunen stehen derzeit vor der Aufgabe, kurzfristig Kapazitäten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Neben der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten, die regelmäßig bauliche Maßnahmen (Neu- oder Umbau, Sanierungen etc.) auslöst, müssen auch Liefer- und Dienstleistungen für die Versorgung, Betreuung und Sicherheit der Flüchtlinge in Auftrag gegeben werden (z.b. Gesundheits- und Sozialdienstleistungen oder auch liegenschaftsbezogene Dienstleistungen wie Sicherheitsdienst, Wäschereidienste, Verpflegung, Pflege der Außenanlagen/Winterdienst oder auch Hausmeisterdienste). Bei den Lieferleistungen gehört neben den Einrichtungsgegenständen für die Unterbringungsobjekte wie z.b. Mobiliar auch die Beschaffung von Wohncontainern zu den derzeit gefragten Leistungen. Bei der Beschaffung der o.g. Leistungen sind grundsätzlich die einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten. Hinweise dazu geben auch das Rundschreiben des BMWi vom , B /14 und die Mitteilung der EU-Kommission vom , welche beide unter Aktuelles auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Download bereit stehen. Um die dringlichsten Leistungen zur Unterbringung von Flüchtlingen zügig beschaffen zu können, sind die bestehenden Auftragswertgrenzen im neu eingefügten 4 a der NWertVO deutlich angehoben worden. Demnach gelten für diese Vergabeverfahren, sofern sie vor dem begonnen worden sind, folgende Auftragswertgrenzen: Für Bauleistungen bei Beschaffungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe ein Auftragswert in Höhe von Euro ohne Umsatzsteuer. > Grundsätzlich sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. 3 b Abs. 2 VOB/A); > der Bewerberkreis soll regelmäßig wechseln (vgl. 3 b Abs. 3 VOB/A); > in der Regel soll mindestens ein nicht ortsansässiges Unternehmen zum Bewerberkreis gehören.

6 -6- Für Dienst- und Lieferleistungen bei Beschaffungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe ein Auftragswert in Höhe von Euro ohne Umsatzsteuer. > Grundsätzlich sind mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern (vgl. 3 Abs. 1 S. 4 VOL/A); > der Bewerberkreis soll regelmäßig wechseln; Außer den Bestimmungen zu den 3 und 4 NWertVO finden alle übrigen Regelungen auch im Zusammenhang mit Vergaben nach 4 a NWertVO weiterhin Anwendung, so auch 2 NWertVO zur Schätzung der Auftragswerte (siehe dazu Ausführungen auf S. 2). Zu 5 - Aufträge im Zusammenhang mit einer Sektorentätigkeit > Öffentliche Auftraggeber nach 99 Nrn. 1 bis 3 und 100 GWB in Verbindung mit 2 Abs. 5 NTVergG können bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Sektorentätigkeit im Sinne des 102 GWB die Vergabeart auch für Aufträge unterhalb der derzeit maßgeblichen EU-Schwellenwerte von Euro bzw Euro (ohne Umsatzsteuer) frei wählen. > Die Beachtung des Grundsatzes der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung wird durch diese Sonderregelung nicht aufgehoben.

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft

Mehr

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank

Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung

Mehr

Begründung zur Verordnung über die Festsetzung von Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz

Begründung zur Verordnung über die Festsetzung von Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz 1 Begründung zur Verordnung über die Festsetzung von Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung NWertVO) A. Allgemeiner Teil I. Anlass,

Mehr

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt.

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt. Vergabeordnung der Stadt Bergisch Gladbach (VergO) für die Vergabe von Bauleistungs-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen in der Fassung des VIII. Nachtrages 1. Anwendungsbereich 1.1 Die städtische Vergabeordnung

Mehr

55116 Mainz Speyer. nachrichtlich; Trier. Staatskanzlei. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ministerium der Finanzen

55116 Mainz Speyer. nachrichtlich; Trier. Staatskanzlei. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ministerium der Finanzen Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Postfach 3269 I 55022 Mainz Staatskanzlei Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Stiftsstraße 9 Telefon 06131 16-0 Telefax

Mehr

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche

Mehr

Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)

Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regionalveranstaltungen der Servicestelle NTVergG im März und April 2016 Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG)

Mehr

Öffentliche Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung 14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder

Mehr

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht

Mehr

RdErl. d. MW v ,-32574, VORIS

RdErl. d. MW v ,-32574, VORIS Öffentliches Auftragswesen; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B, C Ausgabe 2012; Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und Teil B (VOL/B);

Mehr

VV zu 55 LHO. Zu 55:

VV zu 55 LHO. Zu 55: 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände

Mehr

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Version 1 Stand: 01.01.2016 0 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht EU-Schwellenwerte... 2 2. Übersicht

Mehr

Dokumentation der Vergabe

Dokumentation der Vergabe M2 Dokumentation der Vergabe 1. Daten der Vergabestelle Datum: 2. Leistungsart Lieferleistung Bezeichnung der Maßnahme: Dienstleistung Bauleistung Umfang der Leistung: freiberufliche Leistung 3. Schätzung

Mehr

Regionalveranstaltungen der Servicestelle NTVergG im März und April 2016

Regionalveranstaltungen der Servicestelle NTVergG im März und April 2016 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regionalveranstaltungen der Servicestelle NTVergG im März und April 2016 Vergaberechtsmodernisierung und Auswirkungen auf die Vergabepraxis

Mehr

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 -

Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 - Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation RdErl. d. MW v. 11. 4. 2014-16-32570/3119 - - VORIS 72081 - Bezug: RdErl. v. 1. 10. 2002 (Nds. MBl. S. 918)

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten Vorbemerkungen Projektträger

Mehr

Fachtagung Korruptionsprävention am

Fachtagung Korruptionsprävention am fachkompetent fachkompetent wirtschaftlich wirtschaftlich Fachtagung Korruptionsprävention am 18.06.2014 Korruptionsgefahr bei der Oliver Schubert Leiter der Fachgruppe Vergabe- und Vertragswesen, Justiziariat

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen. Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für

Mehr

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009

Energietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009 1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse

Mehr

BMWi, I B Dezember 2015

BMWi, I B Dezember 2015 BMWi, I B 6-26 00 98 Dezember 2015 Leitfaden zu den gesetzlichen Statistikpflichten im öffentlichen Auftragswesen gem. RL 2004/18/EG und RL 2009/81/EG (Berichtsjahr 2015) Rechtsgrundlagen - WTO-Beschaffungsübereinkommen

Mehr

Vergabe von Bauleistungen nach der VOB -

Vergabe von Bauleistungen nach der VOB - Vergabe von Bauleistungen nach der VOB - Präqualifikation Dr. Rüdiger Kratzenberg Leiter der Unterabteilung Bauwesen, Bauwirtschaft im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung VgV 2010 Vergabeverordnung

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf Aufgrund der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 24.02.2011 wird folgende

Mehr

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen

Mehr

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe 1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):

Mehr

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts

Mehr

Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen

Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen Infoblatt zur Vergabe von Aufträgen Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Vergabevorschriften zu beachten. Am 18. April 2016 ist die neue Vergaberechtsreform in Kraft getreten. Die Vergaberechtsreform

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim, Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband

Mehr

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6 Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten

Mehr

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung unter Berücksichtigung der am 26.03.2010 beschlossenen Änderungen Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 97/52/EG des

Mehr

Staatskanzlei. Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union. Ministerium des Innern und für Sport

Staatskanzlei. Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union. Ministerium des Innern und für Sport Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postfach 3269 55022 Mainz Staatskanzlei Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union Stiftsstraße 9 55116 Mainz

Mehr

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe

Mehr

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,

Mehr

Einleitung EU-Vergabeverfahren

Einleitung EU-Vergabeverfahren Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Kurzbezeichnung: 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel Hinweis auf den beigefügten Beschaffungsantrag.

Mehr

Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg. Herbert Jungwirth Liegenschaften

Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg. Herbert Jungwirth Liegenschaften Vergabepraxis im Bereich der Liegenschaften des Landkreises Ebersberg Herbert Jungwirth Liegenschaften Information zur Vergabepraxis des Sachgebietes Liegenschaften Verwaltung der kreiseigenen Liegenschaften

Mehr

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die 1. Aufträge, die ganz (Öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab den geltenden Schwellenwerten der VgV) oder nur teilweise (Öffentliche Dienstleistungsaufträge gemäß Anhang I B der Verdingungsordnung

Mehr

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden

Mehr

VERGABERECHT. Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise. RA Christoph Richter

VERGABERECHT. Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise. RA Christoph Richter VERGABERECHT Vergaberecht im Zeichen der Flüchtlingskrise RA Christoph Richter richter@lutzabel.com Die Flüchtlingskrise bringt Bund, Länder und Kommunen derzeit an ihre Belastungsgrenze: Nachdem zunächst

Mehr

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) -konsolidierte Fassung -

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) -konsolidierte Fassung - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) -konsolidierte Fassung - mit dem am 11.06.2010 in Kraft getretenen Änderungen (BGBl. I Nr. 30, S. 724) Die Verordnung dient der

Mehr

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die 1. Aufträge, die ganz (Öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab den geltenden Schwellenwerten der VgV) oder nur teilweise (Öffentliche Dienstleistungsaufträge gemäß Anhang I B der Verdingungsordnung

Mehr

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Vergaberecht 2011 News und Fristen Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht

Mehr

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.

Mehr

Die neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt

Die neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt Die neue VgV Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt Update Vergaberecht 2010 2. Juli 2010 in Berlin 9. Juli 2010 in Düsseldorf 16. Juli 2010 in Hamburg Aufbau des Vergaberechts nach der Reform Aufbau des Vergaberechts

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Planen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - D-10702 Berlin VI A 1 Senatsverwaltung

Mehr

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Amtsverwaltung Trave-Land vom in der Fassung der 3. Änderung vom

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Amtsverwaltung Trave-Land vom in der Fassung der 3. Änderung vom Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Amtsverwaltung Trave-Land vom 28.04.2008 in der Fassung der 3. Änderung vom 19.06.2012 1. Allgemeines Unter Bezug auf 14 Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz

Mehr

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden

Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung 1 Wann muss das Vergaberecht beachtet werden nach Haushaltsrecht: zur kostengünstigen Beschaffung von Leistungen

Mehr

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO

Mehr

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung Die nachstehende Dienstanweisung gilt seit dem 23.03.2009: 1 Geltungsbereich (1) Die Dienstanweisung des Landkreises Stade erstreckt sich auf alle Vergaben von Bauleistungen, von sonstigen Lieferungen

Mehr

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17

Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17 Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts

Mehr

GPA-Mitteilung 1/2009

GPA-Mitteilung 1/2009 GPA-Mitteilung 1/2009 Az. 045.010; 600.532 Öffentliches Auftragswesen - Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge 1 Einführung Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit ihrem Konjunkturpaket II

Mehr

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW

Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung

Mehr

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher

Mehr

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung

Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Vergaberechtliche Aspekte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Radebeul, 17. November 2016 Steffen Pawlik Berater der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v.

Mehr

Auftragsvergabe. (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch

Auftragsvergabe. (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch Auftragsvergabe (nach Vergabereform 2016) Europa nach Tisch 27.04.2017 AGENDA 1. Rechtsgrundlagen des neuen Vergaberechts (Vergaberechtsreform 2016) 2. Vergabegrundsätze 3. Vergabeverfahren 4. Ablauf und

Mehr

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte

Mehr

GEMISCHTE VERTRÄGE. 2. Berliner Konzessionsrechtstage am 6./7. April Dr. Justus M. Bartelt

GEMISCHTE VERTRÄGE. 2. Berliner Konzessionsrechtstage am 6./7. April Dr. Justus M. Bartelt GEMISCHTE VERTRÄGE 2. Berliner Konzessionsrechtstage am 6./7. April 2017 Dr. Justus M. Bartelt ABGRENZUNG (1) Die 110-112 GWB regeln die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München KOPIE Verteilerliste (nur) per E-Mail Regierungen Kreisverwaltungsbehörden

Mehr

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Artikel 1

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Artikel 1 Entwurf Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes Artikel 1 Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. S. 259), zuletzt geändert

Mehr

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE

Az.: CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE CHECKLISTE ZUR PRÜFUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE 1:Grunddaten des Vertrages 1. Zuwendungsempfänger: 2. Beschreibung der Leistung: 3. Bezeichnung des Gewerks (bei Bauleistungen): 4. Bei Aufteilung

Mehr

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) 2011

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) 2011 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) 2011 Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 97/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1997

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................

Mehr

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt)

Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt) Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt) (alle Hinweise ohne Gewähr, da grundsätzlich die Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens und die Einhaltung der Vergabevorschriften

Mehr

_A_bt._N_r.:_-L..::.~:!-~~ GLM-

_A_bt._N_r.:_-L..::.~:!-~~ GLM- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postfach 3269 I 55022 Mainz Staatska nzlei Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon 0613116-0 Telefax 06131 16-2100 Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz

Mehr

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1

A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......

Mehr

VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist

VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist 166. 19 VOL/A - Zuschlags- und Bindefrist Zuschlags- und Bindefrist 1. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist ( 18). 2. Die Zuschlagsfrist ist so kurz wie möglich und nicht länger

Mehr

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern

Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages

Mehr

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige n Bundesland/ Bund Freihändige Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Beschränkte Ausschreibung Freihändige Beschränkte Ausschreibung Keine Angaben Keine

Mehr

Bau- und Vergaberecht

Bau- und Vergaberecht Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht

Mehr

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

Vergabevorschriften und ihre Anwendung 1. Einleitung Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen vorschreiben. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Postfach 101529, 28015 Bremen -Verteiler lt. EMail- Auskunft erteilt Janine Lamot Zimmer 508 T: +49(0)421

Mehr

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des

Mehr

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabetag 2017 Architektenkammer Niedersachsen Ingenieurkammer

Mehr

68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 25. Februar 2014 Nummer 4

68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 25. Februar 2014 Nummer 4 5321 68. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 25. Februar 2014 Nummer 4 Tag I N H A L T 7. 2. 2014 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-,

Mehr

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: )

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: ) Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige (Stand: 30.01.2012) Bundesland/ Bund Freihändige Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Ausschreibung Keine Angaben Keine Angaben Aber: Direktkauf bis

Mehr

Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Allstedt. (Vergaberichtlinie)

Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Allstedt. (Vergaberichtlinie) Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Allstedt (Vergaberichtlinie) Inhalt 1. Allgemeines 2. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Bau-, Dienst, Liefer-, Architekten- und Ingenieurleistungen

Mehr

Leitfaden Vergaberecht. Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte mit eingeschränkter Anwendung des HVTG

Leitfaden Vergaberecht. Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte mit eingeschränkter Anwendung des HVTG Leitfaden Vergaberecht Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte mit eingeschränkter Anwendung des HVTG Stand September 2017 1. ZIELGRUPPE UND ZIELRICHTUNG Sie sind kein öffentlicher Auftraggeber 1 im Sinne

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben. Bundesland/ Bund

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben. Bundesland/ Bund Wertgrenzen* für beschränkte en / freihändige n Bundesland/ Bund VOB/A VOL/A Geltungsbereich Veröffentlichung (vor/nach Bund 10.000 Euro Ausbaugewerbe, Keine Angabe aber: Direktkauf bis Auftragswert 500

Mehr

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN

MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN R A D R. M A T T H I A S Z I E R E S Dr. Matthias Zieres STELLENWERT UMWELTFREUNDLICHER ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG Eine Vielzahl

Mehr

DAS NEUE VERGABERECHT

DAS NEUE VERGABERECHT DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof

Mehr

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte

VOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.

Mehr

Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Stellungnahme zur Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 14.10.2016 Das Ziel einer Angleichung der Strukturen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Ober- und Unterschwellenbereich ist

Mehr

73-I. Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

73-I. Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich 73-I Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Oktober 2005, Az. IB3-1512.4-138 (AllMBl.

Mehr

Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel

Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen

Mehr

Übersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens

Übersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens Übersicht über den Ablauf des Vergabeverfahrens Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management Stephan Richter Ablauf des Vergabeverfahrens 1. Ermittlung des Bedarfs

Mehr

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge 55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere

Mehr

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011) Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben

Mehr

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen

Mehr

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010

73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 73-I Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. März 2009 Az.: B II 2-6004-143-12 Um eine zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung

Mehr

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung

Anlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte

Mehr