a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen.
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- Wolfgang Schulze
- vor 7 Jahren
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1 Übergänge gestalten - hier: Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe APO SI 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5 fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 5 und des ersten Schulhalbjahres der Klasse 6 kann die Schule den Eltern allein empfehlen, ihr leistungsstarkes Kind a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder b) von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen. 1. Vorbemerkungen Die weiterführenden Schulen in Geseke haben sich auf ein einheitliches Konzept geeinigt, um Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern während der Erprobungsstufe möglichst einfach und reibungslos zu gestalten. Um einen solchen Schulwechsel zu ermöglichen, ist die Transparenz über schulische Kompetenzerwartungen wichtig. Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrerinnen und Lehrer sollten bei einem Schulwechsel über Erwartungen der aufnehmenden Schule gut informiert sein. Um das zu gewährleisten, haben sich die weiterführenden Schulen in Geseke darauf geeinigt, einen freiwilligen Schnupperunterricht anzubieten, der immer in den drei Wochen nach den Osterferien stattfindet. Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Realschule haben in dieser Zeit die Möglichkeit, den Unterricht an einer anderen Schule intensiv kennen zu lernen. Nach einem erfolgreichen Schnupperunterricht und der Feststellung, dass der Schüler, die Schülerin in einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, sollte der Schulformwechsel empfohlen werden. Das Ziel des Konzepts Übergänge gestalten liegt in der hohen Transparenz des Schulformwechsels. Weiterhin steht es für die Durchlässigkeit der weiterführenden Schulen und den Anspruch der drei Schulen, dass die Lernorte den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Schülers und der Schülerin gerecht werden. Neben dem Schnupperunterricht bieten die drei Schulen individuelle Lösungen des Schulformwechsels an. Die individuelle Förderung ist das vorrangige Ziel aller drei Schulen. Die Schulkonferenzen aller beteiligten Schulen haben dem Konzept zugestimmt.
2 2. Durchführung des Schnupperunterrichts 2.1 Anmeldung und Vorbereitung Um am Schnupperunterricht teilnehmen zu können, sollte der aktuelle Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in allen Hauptfächern mindestens mit gut beurteilt sein 1. Die Anmeldung zum Schnupperunterricht nehmen die Erziehungsberechtigten immer in der vierten Woche nach den Halbjahreszeugnissen vor (s. Anmeldebogen), nachdem sie zuvor von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer des Kindes beraten worden sind. Das Beratungsgespräch wird protokolliert und in der Schülerakte dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler nehmen in den drei auf den Osterferien folgenden Schulwochen am Schnupperunterricht an der Dietrich-Bonhoeffer- Realschule/ am Gymnasium Antonianum teil. Zur Vorbereitung des Schnupperunterrichts stellen die Realschule der Hauptschule und das Gymnasium der Realschule Klassenarbeiten und die Kernlehrpläne mit den Kompetenzerwartungen zur Verfügung. Im binnendifferenzierten Unterricht und gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten zuhause können die Schülerinnen und Schüler, die am Schnupperunterricht teilnehmen, frühzeitig Eindrücke von den Anforderungen der gewünschten Schulform sammeln. 2.2 Durchführung des Schnupperunterrichts Der Schüler, die Schülerin bleibt während des Schnupperunterrichts Schüler der abgebenden Schule. Bei Verstößen gegen die Schulordnung oder anderen Problemen bleibt die abgebende Schule Ansprechpartner. Dem Schüler erwachsen durch die Teilnahme am Schnupperunterricht keine Nachteile. Eine gute Mitarbeit im Schnupperunterricht wird rückgemeldet und kann in die Zeugnisnote einfließen. In besonderen Ausnahmefällen kann der Schnupperunterricht nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Eltern abgebrochen oder ggf. verlängert werden. 2.3 Evaluation und Nachbereitung Die Auswertung des Schnupperunterrichts erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Klassenlehrern/ -innen der aufnehmenden und abgebenden Schule. Die Grundlage für die Auswertung bildet ein standardisierter Rückmeldebogen (s. Anhang), der von den Fachlehrern/ -innen und der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer der aufnehmenden Schule ausgefüllt wird. Nach dem Schnupperunterricht erfolgt ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Wenn ein Wechsel zur Realschule/ zum Gymnasium befürwortet wird, der Schüler/ die Schülerin aber noch einzelne Lernrückstände aufweist, sollte im Rahmen des Beratungsgesprächs gemeinsam mit den Eltern ein Förderplan (s. Anhang) erstellt werden. Falls von einem Wechsel zur aufnehmenden Schule abgeraten wird, sollten die Erziehungsberechtigten über die Gründe informiert und ggf. sollte ein Förderplan erstellt werden. Wird von einem Schulwechsel in Klasse 5 abgeraten, kann der Förderplan dazu beitragen, dass ein Wechsel in Klasse 6 gelingt. Abschließend empfiehlt die Erprobungsstufenkonferenz den Schulformwechsel. In der Regel erfolgt ein Wechsel der Schulform zum Ende des Schuljahres, unter Umständen kann die Schülerin/ der Schüler auf Wunsch der Eltern nach dem erfolgreichen Schnupperunterricht endgültig an der aufnehmenden Schule verbleiben. 1 Vgl. 13 (4) APO - SI
3 3. Kooperation der Schulen in Geseke Die Gestaltung eines reibungslosen Übergangs kann nur gelingen, wenn die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitungen der Schulen sich regelmäßig austauschen und gemeinsam das erarbeitete Konzept tragen. Kooperationseckpunkte sind: Ausarbeitung der Kompetenzerwartungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch der Klassen 5 und 6, Austausch über den Schnupperunterricht mit entsprechender Evaluation, Bei Defiziten im Bereich des Arbeits- und Sozialverhaltens Einschalten des Schulsozialarbeiters.
4 Anmeldung zum Schnupperunterricht am Gymnasium Antonianum/ an der Dietrich- Bonhoeffer-Realschule Der Schnupperunterricht für Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe findet vom bis zum statt. Von den Erziehungsberechtigten auszufüllen: Wir stellen den Antrag, unseren Sohn/ unsere Tochter am Schnupperunterricht teilnehmen zu lassen. Wir sind von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer in einem Beratungsgespräch zuvor ausführlich beraten worden. Angaben zur Schülerin/ zum Schüler: Name/ Vorname : Klasse : Geburtsdatum : Datum des Beratungsgesprächs : Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer auszufüllen: Leistungsübersicht: Deutsch : Mathematik : Englisch : Die Klassenkonferenz stimmt dem Antrag auf Teilnahme am Schnupperunterricht zu/ nicht zu. Datum Unterschrift der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers
5 Zeitliche und organisatorische Übersicht des Schnupperunterrichts Wann Wer Was Anmerkung Herbst Klassenlehrer/ -in informiert Erziehungsberechtigte über den Leistungsstand Elternsprechtag Halbjahreszeugnis Frühjahr Frühjahr Klassenlehrer nimmt Kontakt mit Erziehungsberechtigten auf, wenn die Noten in den Hauptfächern einen Schnupperunterricht möglich machen Eltern stellen nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer den Antrag auf Teilnahme am Schnupperunterricht Klassenkonferenz stimmt über Teilnahme am Schnupperunterricht ab Telefonische oder persönliche Beratung Elternsprechtag Klassenkonferenz Im differenzierten Unterricht kann sich der Schüler/ die Schülerin mit von der aufnehmenden Schule bereitgestelltem Material auf die Anforderungen vorbereiten. 3 Wochen nach den Osterferien Nach dem Schnupperunterricht Schüler nehmen am Schnupperunterricht teil Die Erziehungsberechtigten werden zum Schulwechsel beraten. Erprobungsstufenkonferenz empfiehlt ggf. den Schulwechsel. Schnupperunterricht Beratungsgespräch Erprobungsstufenkonferenz Fach- und Klassenlehrer füllen den Rückmeldebogen aus Im Beratungsgespräch wird ggf. der Förderplan erstellt.
6 Rückmeldebogen zum Schnupperunterricht Angaben zur Schülerin/ zum Schüler: Name/ Vorname : Geburtsdatum : Allgemeine Angaben zum Arbeitsverhalten: Von der aufnehmenden Schule auszufüllen! Leistungsbereitschaft Die Schülerin/ der Schüler arbeitete: konzentiert motiviert ordentlich gewissenhaft ausdauernd angemessen schnell auch bei Misserfolgen motiviert weiter Lesefähigkeit Rechtschreibung mündl. Ausdrucksfähigkeit schriftl. Ausdrucksfähigkeit Leistungsübersicht Deutsch
7 Wortschatz mündl. Ausdrucksfähigkeit schriftl. Ausdrucksfähigkeit Grammatik Leistungsübersicht Englisch Kopfrechnen schriftl. Rechnen Geometrie Problemlösestrategien Argumentieren/ Kommunizieren Leistungsübersicht Mathematik Bemerkungen Zusammenfassung: Einem Schulwechsel des Schülers/ der Schülerin zur Realschule ab dem kommenden Schuljahr kann ich befürworten/ nicht befürworten. Datum Unterschrift der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers
8 Förderplan für Ziel (e): Mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten besprochen am: Unterschrift der Eltern/ Erziehungsberechtigten Unterschrift der Lehrerin/ des Lehrers
9 Förderplan für: Klasse: Förderbereich/ Ist Stand bzw. Förderbedarf Förderziel Förderangebote/ Maßnahmen und Zeitraum Elternmitwirkung/ Kooperationspartner Evaluation (Datum/ Beschreibung des Lernfortschritts)
10 Förderbereich/ Ist Stand bzw. Förderbedarf Förderziel Förderangebote/ Maßnahmen und Zeitraum Elternmitwirkung/ Kooperationspartner Evaluation (Datum/ Beschreibung des Lernfortschritts)
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