Nanotechnologie in der Kosmetik
|
|
- Carin Blau
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nanotechnologie in der Kosmetik Birgit Huber Nano-Dialog Baden-Württemberg 1. Dezember 2011
2 Kosmetische Mittel EU-weit einheitliche gesetzliche Regelung seit 1976 hohe Anforderung an Sicherheit der Fertigprodukte Sicherheit der eingesetzten Stoffe Kennzeichnung Verbraucherschutz Ständige Kontrolle durch Überwachungsbehörden der Länder 1. Dezember
3 Definition Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen die äußerlich mit dem Körper oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung kommen zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck 6 Hauptfunktionen: zu reinigen, parfümieren, Aussehen zu verändern, Körpergeruch zu beeinflussen, zu schützen, in gutem Zustand zu halten. 1. Dezember
4 Beispielhafte Liste Kosmetika Cremes, Emulsionen, Lotionen, Gels und Öle für die Haut (Hände, Gesicht, Füße etc.) Parfums, Toilettenwässer und Eau de Cologne Bade- und Duschpräparate Deodorantien und Antitranspirantien Haarpflegeprodukte Produkte zur Zahn- und Mundpflege Produkte zur Nagelpflege und Make up Sonnenprodukte Antifaltenprodukte 1. Dezember
5 Sicherheitsanforderung Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte: der Aufmachung, Kennzeichnung, Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen sowie aller sonstigen Angaben oder Informationen. 1. Dezember
6 Wie ist diese Anforderung zu verstehen? Für jedes Produkt gibt es eine Sicherheitsbewertung Kontrolle durch die staatliche Überwachung Farbstoffe, UV-Filter und Konservierungsstoffe sind zulassungspflichtig (Positivlisten) Umfangreiches Dossier muss bei einem unabhängigen Gremium in der EU zur Prüfung eingereicht werden. 1. Dezember
7 Neue EG-Kosmetik-Verordnung Definition Nanomaterialien Artikel 2, 1. (k): Nanomaterial : ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern. 1. Dezember
8 Neue EG-Kosmetik-Verordnung* Notifizierungspflicht vor der Vermarktung, wenn Nanomaterialien enthalten sind: Identifikation der betroffenen Stoffe Physikalisch-chemische Spezifikationen Abschätzung der zu vermarktenden Menge pro Jahr Toxikologisches Profil des Nanomaterials Sicherheitsbewertung des Materials für das konkrete Produkt Angabe der vernünftigerweise vorhersehbaren Expositionsbedingungen Positivlistenstoffe: eigenes strenges Zulassungsverfahren Produktdatenbank der EU-Kommission *Verordnung (EG) Nr. 1229/ Dezember
9 Kennzeichnung Artikel 19, 1. (g) Alle INCI-Bezeichnungen der in einem Produkt enthaltenen Nanomaterialien müssen in der Inhaltsstoffliste mit dem Suffix (Nano) ergänzt werden. Beispiel:, Titanium Dioxide (Nano), 1. Dezember
10 Einsatz 1. Dezember
11 Nanopigmente Anwendung im Sonnenschutz seit mehr als 10 Jahren Zwei Stoffe: Titandioxid Zinkoxid Größe der Primärteilchen bei der Herstellung: 20 bis 50 nm Schließen sich zu Agglomeraten/Aggregaten zusammen (ca. 150 nm) 1. Dezember
12 Wirkung der Nanopigmente auf der Haut 1. Dezember
13 Moderner Sonnenschutz Vorteile von Nano-Titandioxid hohe Absorptionsleistung ausgezeichnete Hautverträglichkeit ermöglicht Produkte mit optimalen Anwendungseigenschaften kein Weißeleffekt Produkte mit sehr hohen LSF möglich 1. Dezember
14 Sicherheit der Pigmente Umfangreiche Daten belegen Sicherheit der Mikropigmente für Sonnenschutzmittel Dringen nicht in die Haut ein Bestätigt in aktuellen Forschungsprojekten Sicherheit auch durch verschiedene Behörden bestätigt, z. B. BfR, Australische Behörden 1. Dezember
15 Einsatz Derzeit Prüfung, welche Stoffe der Definition entsprechen Möglicherweise weitere Feststoffe, die schon seit langer Zeit in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden Evtl. gesonderte toxikologische Betrachtung und zusätzliche Daten zu diesen Stoffen Nanosilber wird nicht eingesetzt (Empfehlung BfR) 1. Dezember
16 Vielen Dank
Nanomaterialien in Kosmetika Dr. Jens Burfeindt
Nanomaterialien in Kosmetika Dr. Jens Burfeindt Evangelische Akademie Villigst 14. April 2015 Foto: BASF Teil 1: SPEZIELLE REGELUNGEN FÜR NANOMATERIALIEN IN DER KOSMETIK 2 Warum? Stoffe mit Partikelgrößen
MehrAluminium in kosmetischen Mitteln sicher und verträglich
Aluminium in kosmetischen Mitteln sicher und verträglich Birgit Huber, IKW 15. BfR-Forum Verbraucherschutz Aluminium im Alltag 27. November 2014, Berlin Verbraucher sind geschützt Verbraucher können aluminiumhaltige
MehrKosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013
Kosmetische Mittel - gesetzliche Grundlagen Deklaration Wirknachweise Referiernachmittag 2013 Dr. Hartmut Hahmann LAV Sachsen-Anhalt FB 3 Lebensmittelsicherheit Dez 3.3. kosm. Mittel / Bedarfsgegenstände
MehrGesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Gesetzliche Grundlagen, aktuelle und zukünftige Regelungen Claus Wiezorek 1 MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
MehrAusgewählte gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit kosmetischer Mittel. Dr. Mario E. Götz (BfR)
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Ausgewählte gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit kosmetischer Mittel Dr. Mario E. Götz (BfR) Kosmetische Mittel EU-Richtlinie 76/768/EWG (27. 7. 1976)
MehrAbgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide. 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, Dr. Laura Colonescu
Abgrenzung und Kennzeichnung Kosmetika/Detergenzien/Biozide 5. SUMDAT-Treffen Langenfeld, 30.03.2017 Dr. Laura Colonescu Abgrenzung und Kennzeichnung Wann ist ein Produkt ein kosmetisches Mittel und wann
MehrDie Verwendung von Propolis in kosmetischen Mitteln
Die Verwendung von Propolis in kosmetischen Mitteln Jonas Zenhäusern lic. et mag. rer. pol. Agenda Zum Begriff Kosmetik Gesetzliche Grundlagen Wie kann Propolis in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden?
MehrStakeholder-Dialog Kosmetik
Stakeholder-Dialog Kosmetik Thema: Nanopartikel in kosmetischen Mitteln Hintergrund und Anlass Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs Kosmetik wurde im November 2006 das Thema Nanopartikel Chancen und Risiken
MehrNeue EU-Kosmetikverordnung
Neue EU-Kosmetikverordnung Änderungen und deren praktischen Auswirkungen im Überblick Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vom 30. Nov.
MehrNeue EU-Kosmetikverordnung Die Finalrunde beginnt. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit
Neue EU-Kosmetikverordnung Die Finalrunde beginnt Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit 11. Juli 2013 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vom 30. Nov. 2009 Ziel: Artikel
MehrHinweisblatt zum Handel mit Kosmetika
Seit dem 11.07.2013 löst die EU-Kosmetikverordnung die bisher auf europäischer Ebene geltende Richtlinie 76/768 ab. Diese Richtlinie wurde im deutschen Recht insbesondere in der Verordnung über kosmetische
MehrVerantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)
MehrGZ: BMG-11001/0177-I/A/5/2016 Wien, am 15. Juli 2016
9044/AB vom 08.08.2016 zu 9454/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0177-I/A/5/2016 Wien, am
MehrKennzeichnungspflicht für Nanomaterial in Lebensmitteln
Kennzeichnungspflicht für Nanomaterial in Lebensmitteln Dr. Axel Preuß Berlin, 15.06.2015 1 Neue Kennzeichnungspflicht für Nanomaterial bei Lebensmitteln Artikel 18, Abs. 3 LMIV: Niedersächsisches Landesamt
MehrKosmetik. Checken, was sicher ist.
Kosmetik Checken, was sicher ist. www.bmel.de Kosmetikprodukte müssen sicher sein. 3 LIEBE LESERINNEN UND LESER, Kosmetikprodukte gehören für uns alle zum täglichen Leben: Vom Shampoo bis zur Handcreme,
MehrNachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit
Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Was bedeutet Nachhaltigkeit? Was bedeutet Nachhaltigkeit für Kosmetika Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher
MehrMöglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten
FachDialog Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten Übersicht Emissionsminderung durch Kommunikation der Gefährlichkeit Emissionsminderung nach Risikobewertung Risikobewertung
MehrHersteller und Importeure von Kosmetika
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Am Markt 1 16225 Eberswalde Tel. 03334 214-1600 Fax 03334 214-2600 QM-Dokument LM-05-MBL-507-BAR Version 03 rev 01-08-2015 Landkreis Barnim Hersteller und Importeure
MehrNano im Alltag Wie nah kommen uns Nanotechnologien?
Nano im Alltag Wie nah kommen uns Nanotechnologien? Laura Gross Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.v. Tel.: 030 5360733 E-Mail: laura.gross@verbraucher.org Nanotechnologien in der gesellschaftlichen Diskussion.
MehrDr. Roland Perz Nano-Dialog Baden-Württemberg 3. Expertenworkshop am
Aktivitäten auf EU-Ebene zur Nanoregulierung Dr. Roland Perz Nano-Dialog Baden-Württemberg 3. Expertenworkshop am 29.01.2013 Überblick über gültige Nano-Regularien Kein eigenständiges Lex nano, sondern
MehrInformationsblatt für die Herstellung und das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Institut für Bedarfsgegenstände Am Alten Eisenwerk 2 A - 21339 Lüneburg Informationsblatt für die Herstellung und das Inverkehrbringen von
MehrVIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG. Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation
VIELFALT IN DER GESUND- HEITSVERSORGUNG Produktabgrenzung und Einordnung in der Selbstmedikation Was bedeutet Gesundheitsversorgung im Rahmen der Selbstmedikation? Die eigenständige Therapie eines Patienten
MehrMinisterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg 2013
Bildreportage: Kleinste Teilchen für den Sonnenschutz Sonnencreme soll die Haut vor der zerstörerischen Energie von UV-B- und UV-A-Strahlen schützen und das möglichst sofort, lang anhaltend und auch im
MehrRegulatorische Anforderungen an Inhaltsstoffe für Kosmetika
Regulatorische Anforderungen an Inhaltsstoffe für Kosmetika GD-BfArM-Symposium Marcus Kleber Bonn 21.10.2008 1 Gliederung -REACH - Kosmetikrichtlinie - SCCP Guideline - Zusammenfassung 2 Gliederung - REACH
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrDas Zulassungsverfahren für Biozidprodukte. Dr. Jessica Jordan BAuA
Das Zulassungsverfahren für Biozidprodukte Dr. Jessica Jordan BAuA Biozide - Definition Biozide Biozide Wirkstoffe (WS) Produkte (BP) Definition eines BP Teil 1 dazu bestimmt, Schadorganismen zu bekämpfen
MehrRisikomanagement von Bedarfsgegenständen
Risikomanagement von Bedarfsgegenständen Dr. Astrid Droß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit astrid.dross@bvl.bund.de Astrid Droß 4. März 2008 Seite 1 Gesetzliche Regelungen - Historie
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
MehrAllgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln
Inhaltsverzeichnis Vorwort Herausgeber und Autoren I Allgemeine Fragen zu kosmetischen Mitteln 1 Wie bringe ich ein Produkt auf den Markt? 1.1 Was sind kosmetische Mittel und erfüllt das Produkt die Voraussetzungen
MehrKosmetik kurz erklärt. Alles, was Recht ist
Kosmetik kurz erklärt Gesetze...3 Kosmetika unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften...3 Wie werden Kosmetika im Gesetz definiert?...3 Produkte...4 Kosmetika dienen nicht nur der Schönheit...4 Kontrolle...5
MehrSol-Gel Schichten aus Thüringen veredelt mit antimikrobiellem Nanosilber. Gregor Schneider ras materials GmbH
Sol-Gel Schichten aus Thüringen veredelt antimikrobiellem Nanosilber Gregor Schneider ras materials GmbH Kooperation Ras materials GmbH Hersteller von Silbernanomaterialien o agpure Nanosilberpartikel
MehrSicherheitsdatenblatt
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober
MehrNanomaterialien in kosmetischen Mitteln ein Marktüberblick in Baden-Württemberg und im Internet
Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln ein Marktüberblick in Baden-Württemberg und im Internet Halten die Hersteller von kosmetischen Mitteln aus Baden-Württemberg die gesetzlichen Anforderungen bezüglich
MehrViel Segen und noch mehr Fluch? Die zwei Gesichter der Chemie
Viel Segen und noch mehr Fluch? Die zwei Gesichter der Chemie Ö1 Radiokolleg /Teil 1-3 Gestaltung: Armin Stadler Sendedatum: 26. April - 28. April 2011 Länge: je ca. 23:00 Fragen 1.Teil 1. Womit beschäftigt
MehrVerstecken gilt nicht Über die Suche nach Nanoteilchen in Kosmetika
Verstecken gilt nicht Über die Suche nach Nanoteilchen in Kosmetika Geht es um Sonnenmilch, Hautcreme und Lidschatten, sind die Regeln für Hersteller eindeutig: Die Produkte müssen sicher sein und ihre
MehrTrendbericht: Natürliche Schönheit Naturkosmetik im Trend
www.analytica.de Trendbericht: Natürliche Schönheit Naturkosmetik im Trend Duschgel, Haarshampoo, Zahnpasta, Bodylotion, Creme und Sonnenschutz, Aftershave, Deos und Make-up werden tagtäglich zur Reinigung
MehrDie Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht. Die geltende VA - K Steppert Stefan Lebensmittelinspektor
Die Kontrolle durch die Lebensmittelaufsicht Die geltende VA - K 0211.06 Steppert Stefan Lebensmittelinspektor Lebensmittelkontrolle in NÖ Aufbau der NÖ Lebensmittelaufsicht: Bundesministerium für Gesundheit
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrBildreportage: Sicherheit geht vor Nanopartikel im Produktionsprozess
Bildreportage: Sicherheit geht vor Nanopartikel im Produktionsprozess Zwischen 15 und 150 Nanometer groß sind die Titandioxid-Teilchen, die in Sonnencremes für den unsichtbaren UV-Schutz sorgen. Für jene,
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nanostoffen in FCM
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Nanostoffen in FCM Dr. DI. Christa Hametner Abteilung für Gebrauchsgegenstände und Kosmetik (GEKO) christa.hametner@ages.at Österreichische Agentur für
MehrNatürliche Schönheit Naturkosmetik im Trend
25. Internationale Leitmesse für Labortechnik, Analytik, Biotechnologie und analytica Conference 10. 13. Mai 2016, Messe München 25th International Trade Fair for Laboratory Technology, Analysis, Biotechnology
MehrAuf eigene Gefahr Nano in Verbraucherprodukten
Auf eigene Gefahr Nano in Verbraucherprodukten Sarah Häuser, Referat Chemikalienpolitik und Nanotechnologie Vortrag München 09.11.2010 Schon mindestens 1000 Nanoprodukte auf dem Markt (Quelle: Project
MehrRegulierungsfragen im Zusammenhang mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Regulierungsfragen im Zusammenhang mit der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Position der EU zum Bereich Kosmetika - Aktualisierung Aktualisierung. Aufgrund eines technischen
MehrNanomaterialien! Fluch oder Segen? AK AUG IG Metall Rhein-Neckar
Nanomaterialien! Fluch oder Segen? Nano. Der Begriff "nano" kommt aus dem Griechischen und bedeutet Zwerg. Ein Nanometer (nm) ist ein Milliardstel eines Meters. ein DNS-Strang ist 2,5 Nanometer ein Proteinmolekül
MehrHaut, Haar und Kosmetik
Haut, Haar und Kosmetik Eine chemische Wechselwirkung Prof. Dr. Eberhard Heymann, Arbeitsgruppe Gesundheitswissenschafl.cn. Universität Osnabrück Mit 152 Abbildungen und 31 Tabellen S. Hirzcl Verlag Stuttgart
MehrAntworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß
Antworten des Helpdesks Dr. Raimund Weiß Inhalt Ausnahmen von der Zulassung Reichweite von Ausnahmen Lagerware Recycling Vollständiges Verbot mit Erlaubnisvorbehalt DEHP HBCDD Lagerung Verdünnen Herstellung
MehrKosmetikrecht. Die EU-Verordnung für kosmetische Mittel - Kennzeichnung. Ausgangspunkt: Cosmetic Directive 93/35/EEC of 14 June 1993
Kosmetikrecht Die EU-Verordnung für kosmetische Mittel - Kennzeichnung Ausgangspunkt: Cosmetic Directive 93/35/EEC of 14 June 1993 6th Amendment der Kosmetik-RL (1993) 7th Amendment der Kosmetik-RL (2003)
MehrFAQ SONNENSCHUTZ UV-STRAHLEN UND LICHTSCHUTZ
FAQ SONNENSCHUTZ UV-STRAHLEN UND LICHTSCHUTZ Welche Schäden werden durch UV-Strahlen hervorgerufen? Neben dem Sonnenbrand, der als direkter Schaden durch UVB-Strahlen zu sehen ist, können auch UVA-Strahlen
MehrOffener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament
Offener Brief an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament Novellierung Novel-Food-Verordnung 258/97/EG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident Martin Schulz, sehr geehrte
MehrWelche Instrumente zur Informationsweitergabe gibt es?
Welche Instrumente zur Informationsweitergabe gibt es? VCI-Stakeholder Dialog Nanomaterialien Informationsweitergabe in der industriellen Lieferkette Dr. B.-C. Richter Bayer MaterialScience, HSEQ 05. März
MehrFÜR RISIKOBEWERTUNG. Bewertung von. Nanomaterialien BUNDESINSTITUT. in verbrauchernahen Produkten. Dr. Renate Krätke
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Bewertung von Nanomaterialien in verbrauchernahen Produkten Dr. Renate Krätke Nanowelt - Nano überall?? Nanos im Dienst von Schönheit, Pflege und Schutz Sonnenschutzprodukte
MehrNaturkosmetik. Inhalt
Naturkosmetik Inhalt Hintergrund... 2 Begriffsdefinition... 2 Gesetzliche Vorschriften... 3 Anforderungen an Naturkosmetik... 4 Differenzierung Herstellungs- und Gewinnungswege... 4 Bezeichnung, Kennzeichnung
MehrREACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz
Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen
MehrBehandelte Waren Rechtliche Grundlagen
Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen Dortmund, 3. November 2014 Lena Gruhn 1 Historie Biozidrecht allgemein Früher: Unterschiedliche Regulierung in den MS - vereinzelte Regelungen nur für bestimmte Produktarten
MehrAbgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien
Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt Biozidrecht-Veranstaltung am 22. November 2002, Wien Abgrenzung der Biozid Produkte Richtlinie 98/8/EG zu anderen EG-Richtlinien Klaus Berend Abteilung Chemische
MehrDie Verwendung von Bienenwachs in kosmetischen Produkten Jonas Zenhäusern
Die Verwendung von Bienenwachs in kosmetischen Produkten Jonas Zenhäusern lic. et mag. rer. pol. Fragen zum Thema Wie entsteht Bienenwachs? Wie ist Bienenwachs zusammengesetzt? Welche Eigenschaften hat
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 10. März 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 10. März 2017 (OR. en) 7180/17 NLEG 17 AGRI 131 SAN 95 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 9. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrÜberblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren
Überblick über die Zulassungs- und Beschränkungsverfahren Silke Feller 25.10.2010 Inhalte 1. Vergleich Beschränkung - Zulassung 2. Verhältnis Beschränkung - Zulassung 3. Zulassungsverfahren 4. Beschränkungsverfahren
MehrGlasdekorgewebe Tex Color
1. Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens 1.1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Glasdekorgewebe Tex-Color 1.2 Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Glasgewebe 1.3 Bezeichnung
MehrDie Nanotechnologien aus Sicht des Konsumentenschutzes
Die Nanotechnologien aus Sicht des Konsumentenschutzes http://www.rivm.nl/bibliotheek/wetenschappelijk/rapporten/2011/april/ Nanomaterials_in_consumer_products_Update_of_products_on_the_European_market_in_2010
MehrVerfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid
Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessorin Ursula Krauß
MERKBLATT Recht / Steuern KOSMETIKRECHT Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessorin Ursula Krauß krauss@bayreuth.ihk.de 0921 886-212 Datum/Stand Mai 2015 Dieses Merkblatt bietet eine erste Orientierungshilfe
MehrDas neue Kosmetikrecht: Werbung für kosmetische Mittel
Das neue Kosmetikrecht: Werbung für kosmetische Mittel Dr. Levke Voß: Dezember 2014 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft mbb Alter Rechtsrahmen EG-Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG) Kosmetikrecht = harmonisiertes
Mehr1) Pflichten gemäß gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften
Einkaufsbedingungen zur Einhaltung gesetzlicher Stoffverbotsvorschriften und gesetzlicher Mitteilungspflichten bezüglich der Verwendung kritischer Inhaltsstoffe Um unseren gesetzlichen Pflichten in Bezug
MehrBedeutung der EU-Kommissionsempfehlung zur Definition von Nanomaterialien für die Arbeitsbereiche des BfR
Bedeutung der EU-Kommissionsempfehlung zur Definition von Nanomaterialien für die Arbeitsbereiche des BfR Positionspapier des BfR vom 29. Oktober 2013 Für die gesundheitliche Bewertung und Regulierung
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 12. November 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. November 2015 (OR. en) 13998/15 CONSOM 190 MI 714 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 29. Oktober 2015 Empfänger: Generalsekretariat
MehrNATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H
NATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H ENTWICKLUNG NATUR- UND BIOKOSMETIK Bis frühe 90er undefiniert, ideologisch
MehrJahrgang 2016 Kundgemacht am 12. Mai 2016
1 von 5 Amtssigniert. Hinweise zur Prüfung der Amtssignatur finden Sie unter: http://www.salzburg.gv.at/amtssignatur. Jahrgang 2016 Kundgemacht am 12. Mai 2016 43. Gesetz: Bediensteten-Schutzgesetz; Änderung
MehrAktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert
Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise
MehrKosmetik kurz erklärt. Kosmetiksortiment
Kosmetik kurz erklärt Übersicht...4 Übersicht Produkte...4 Gesichtspflege...5 Reinigung...5 Pflege...5 Lippenpflege...5 Körperpflege...6 Reinigung...6 Pflege...6 Vorbeugung gegen Körpergeruch...6 Haarentfernung...6
MehrIn situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen
In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen Dortmund, 29. April 2015 Dr. Viola Weinheimer Zulassungspflicht für Biozidprodukte Biozidprodukte dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet
MehrVerwendung von Formaldehyd oder Formaldehyd-Abspaltern in Pflege- und Reinigungsmitteln in. Privathaushalten. Bernd Glassl, IKW
Bernd Glassl, IKW Verwendung von Formaldehyd oder Formaldehyd-Abspaltern in Pflege- und Reinigungsmitteln in BfR-Fachveranstaltung Neubewertung von Formaldehyd Beitrag des BfR zum Verbraucherschutz, Berlin,
MehrKosmetikverordnung. Begleitende Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikantinnen. der Approbationsordnung für Apotheker
Kosmetikverordnung Begleitende Unterrichtsveranstaltung für Pharmaziepraktikantinnen und -praktikanten gem. 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker Dr. Thomas Beck, staatl. gepr. Lebensmittelchemiker
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 205, 208 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860
MehrOrientierungserlass zur Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
Organisationseinheit: BMG - II/B/13 (Lebensmittelrecht, sicherheit und qualität) Sachbearbeiter/in: Dr. Amire Mahmood E-Mail: amire.mahmood@bmg.gv.at Telefon: +43 (1) 71100-4741 Fax: Geschäftszahl: BMG-75335/0006-II/B/13/2012
MehrStandardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG
Standardarbeitsanweisung (SOP) zur (Nicht)Einstufung von Studienvorhaben als klinische Prüfung nach AMG Die folgende SOP basiert auf dem EU-Guidance Dokument vom März 2010 mit seinem Decision Tree (siehe
MehrMarkant Handels-Forum Karlsruhe 17./
Markant Handels-Forum Karlsruhe 17./18.10.2012 Karlsruhe 17./18.10.2012 1 Markant Handels-Forum 1. Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen 2. Die Produktinformationsdatei (PID) 3. Der Sicherheitsbericht
MehrWas sind relevante Metaboliten?
Analytische Qualitätssicherung Baden-Württemberg Jahrestagung 2007/2008 Stuttgart-Büsnau 13. März 2008 Jürgen Ammon Systematik des 6 TrinkwV 2001 Chemische Anforderungen : 6 Abs. 1: dürfen chemische Stoffe
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 91/155/EWG (REACH) (EG)
Druckdatum : 04.10.2005 Seite 1 bis 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Bau- Elektrikergips Art.-Nr. 140330 / 140332 / 140334 / 140335 Hersteller / Lieferant
MehrRecycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements
Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements Dr. Astrid Droß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit astrid.dross@bvl.bund.de Astrid Droß 28. 29. Oktober
MehrVerordnung des EDI über kosmetische Mittel
Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos) vom 16. Dezember 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 47 Absatz 5, 54 Absatz 7, 55 Absatz 2, 57 Absatz 2, 58,
MehrVorlesung Medizinrecht
Vorlesung Medizinrecht Angewandte Gesundheitswissenschaften Teil 4: Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Rechtsanwalt Wolfgang Wiefelspütz Fachanwalt für Medizinrecht Inhaltsangabe A. Einführung B. AMG
MehrNanomaterialien: Marktsituation und gesetzliche Regelungen
Nanomaterialien: Marktsituation und gesetzliche Regelungen Dr. Kathrin Schwirn Umweltbundesamt 10.12.2012 1 Vortragsgliederung Definition von Nanomaterialien Marktpotenziale Regulierung von Nanomaterialien
MehrKombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG. Tamara Bauer
Kombinationsprodukte im Kontext der Revision der RL 93/42/EWG Tamara Bauer Inhalt Definitionen Richtlinien Kombinationsprodukte 2 Fallbeispiele: Medizinprodukt/Arzneimittel Medizinprodukt/Arzneimittel
MehrNanosilber. Chancen & Risiken für Mensch & Umwelt!? Expertengespräch Nanotechnologie - immer und überall? Mainz, 28. November 2012 Dr.
Nanosilber Chancen & Risiken für Mensch & Umwelt!? Expertengespräch Nanotechnologie - immer und überall? Mainz, 28. November 2012 Dr. Rolf Buschmann Nano-Silber & Verbraucher Nano-Silber Ein Beispiel für
MehrSpielzeug verantwortlich und sicher einkaufen. Infobroschüre zum Sicherheitscheck bei Spielzeug
Spielzeug verantwortlich und sicher einkaufen Infobroschüre zum Sicherheitscheck bei Spielzeug Liebe Saarländerinnen und Saarländer, gerade Kleinkinder nutzen ihr Spielzeug sehr intensiv. Sie nehmen es
MehrVorsicht Frühlingssonne! Mit dem Sonnenschutz von alverde NATURKOSMETIK entspannt die ersten Sonnenstrahlen genießen.
Presseinformation März 2017 1 Vorsicht Frühlingssonne! Mit dem Sonnenschutz von alverde NATURKOSMETIK entspannt die ersten Sonnenstrahlen genießen. Der Frühling steht vor der Tür und die ersten Sonnenstrahlen
MehrSicherheitsdatenblatt (gemäß VO (EG) 1907/2006)
1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: Hersteller/Lieferant: ARIES Umweltprodukte Stapeler Dorfstraße 23 D-27367 Horstedt Tel.: +49 (0)4288 9301-0 Fax: +49 (0)4288 9301-20 internet:
MehrFreiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen der Körperpflegemittelindustrie und Wasch, Pflege und Reinigungsmittel Industrie
Freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen der Körperpflegemittelindustrie und Wasch, Pflege und Reinigungsmittel Industrie Freiwillige Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen im Bereich Körperpflegemittel
MehrNeue Gefahreneinstufung. Klebstoffen. Umsetzung der CLP in der EU
Neue Gefahreneinstufung von Klebstoffen Umsetzung der CLP in der EU EU-CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (CLP: Classification, Labeling and Packaging)
MehrNeuentwicklungen Kosmetik und Tätowiermittel
Neuentwicklungen Kosmetik und Tätowiermittel Liebe Kunden, durch gezielte Weiterentwicklungen in der Analytik von kosmetischen Produkten und durch das Betreten eines gänzlich neuen Themengebietes Tätowiermittel,
Mehr1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
überarbeitet am: 29.08.14 Druckdatum: 29.08.14 Alpha-Tocopherol Seite 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Alpha-Tocopherol Handelsname: Vitamin
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 615714 Lieferant Notfallauskunft Neogard AG Industriestrasse, CH-5728 Gontenschwil Telefon +41 (0)62 767 00 50,
MehrGentechniküberwachung in Thüringen. Dr. Michael P.W. Moos D34 / Gentechniküberwachung
Gentechniküberwachung in Thüringen Dr. Michael P.W. Moos D34 / Gentechniküberwachung Rechtsgrundlagen Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten Die mit der
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 572, 575 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3, D-31860
Mehr(Amtsblatt der Europäischen Union L 96 vom 9. April 2008)
13.7.2016 L 188/29 Berichtigung der Richtlinie 2008/47/EG der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 574, 575, 576 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle
Mehr