Nanotechnologie in der Kosmetik

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1 Nanotechnologie in der Kosmetik Birgit Huber Nano-Dialog Baden-Württemberg 1. Dezember 2011

2 Kosmetische Mittel EU-weit einheitliche gesetzliche Regelung seit 1976 hohe Anforderung an Sicherheit der Fertigprodukte Sicherheit der eingesetzten Stoffe Kennzeichnung Verbraucherschutz Ständige Kontrolle durch Überwachungsbehörden der Länder 1. Dezember

3 Definition Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen die äußerlich mit dem Körper oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung kommen zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck 6 Hauptfunktionen: zu reinigen, parfümieren, Aussehen zu verändern, Körpergeruch zu beeinflussen, zu schützen, in gutem Zustand zu halten. 1. Dezember

4 Beispielhafte Liste Kosmetika Cremes, Emulsionen, Lotionen, Gels und Öle für die Haut (Hände, Gesicht, Füße etc.) Parfums, Toilettenwässer und Eau de Cologne Bade- und Duschpräparate Deodorantien und Antitranspirantien Haarpflegeprodukte Produkte zur Zahn- und Mundpflege Produkte zur Nagelpflege und Make up Sonnenprodukte Antifaltenprodukte 1. Dezember

5 Sicherheitsanforderung Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein, insbesondere unter Berücksichtigung folgender Punkte: der Aufmachung, Kennzeichnung, Gebrauchs- und Entsorgungsanweisungen sowie aller sonstigen Angaben oder Informationen. 1. Dezember

6 Wie ist diese Anforderung zu verstehen? Für jedes Produkt gibt es eine Sicherheitsbewertung Kontrolle durch die staatliche Überwachung Farbstoffe, UV-Filter und Konservierungsstoffe sind zulassungspflichtig (Positivlisten) Umfangreiches Dossier muss bei einem unabhängigen Gremium in der EU zur Prüfung eingereicht werden. 1. Dezember

7 Neue EG-Kosmetik-Verordnung Definition Nanomaterialien Artikel 2, 1. (k): Nanomaterial : ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern. 1. Dezember

8 Neue EG-Kosmetik-Verordnung* Notifizierungspflicht vor der Vermarktung, wenn Nanomaterialien enthalten sind: Identifikation der betroffenen Stoffe Physikalisch-chemische Spezifikationen Abschätzung der zu vermarktenden Menge pro Jahr Toxikologisches Profil des Nanomaterials Sicherheitsbewertung des Materials für das konkrete Produkt Angabe der vernünftigerweise vorhersehbaren Expositionsbedingungen Positivlistenstoffe: eigenes strenges Zulassungsverfahren Produktdatenbank der EU-Kommission *Verordnung (EG) Nr. 1229/ Dezember

9 Kennzeichnung Artikel 19, 1. (g) Alle INCI-Bezeichnungen der in einem Produkt enthaltenen Nanomaterialien müssen in der Inhaltsstoffliste mit dem Suffix (Nano) ergänzt werden. Beispiel:, Titanium Dioxide (Nano), 1. Dezember

10 Einsatz 1. Dezember

11 Nanopigmente Anwendung im Sonnenschutz seit mehr als 10 Jahren Zwei Stoffe: Titandioxid Zinkoxid Größe der Primärteilchen bei der Herstellung: 20 bis 50 nm Schließen sich zu Agglomeraten/Aggregaten zusammen (ca. 150 nm) 1. Dezember

12 Wirkung der Nanopigmente auf der Haut 1. Dezember

13 Moderner Sonnenschutz Vorteile von Nano-Titandioxid hohe Absorptionsleistung ausgezeichnete Hautverträglichkeit ermöglicht Produkte mit optimalen Anwendungseigenschaften kein Weißeleffekt Produkte mit sehr hohen LSF möglich 1. Dezember

14 Sicherheit der Pigmente Umfangreiche Daten belegen Sicherheit der Mikropigmente für Sonnenschutzmittel Dringen nicht in die Haut ein Bestätigt in aktuellen Forschungsprojekten Sicherheit auch durch verschiedene Behörden bestätigt, z. B. BfR, Australische Behörden 1. Dezember

15 Einsatz Derzeit Prüfung, welche Stoffe der Definition entsprechen Möglicherweise weitere Feststoffe, die schon seit langer Zeit in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden Evtl. gesonderte toxikologische Betrachtung und zusätzliche Daten zu diesen Stoffen Nanosilber wird nicht eingesetzt (Empfehlung BfR) 1. Dezember

16 Vielen Dank

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