Aktuelle Entwicklungen der QS im Gesundheitswesen

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1 Aktuelle Entwicklungen der QS im Gesundheitswesen Reha goes Internet Qualität und Transparenz der Rehabilitation im Zeitalter des Internets Donnerstag, den 20. Oktober 2011 Dr. med. Hiltrud Kastenholz Bundesministerium für Gesundheit

2 Gliederung Einführung Sektorenübergreifende QS des G-BA Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes und weiterer Gesetze Register /Klinische Krebsregister Pay for Performance Fazit 2

3 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 Die Qualität der Versorgung und ihre flächendeckende Bereitstellung sind uns ein zentrales Anliegen Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland...weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzten sowie Versicherte erhöhen. 3

4 Meilensteine der Qualitätssicherung Qualitätskontrollen Stichprobenverfahren Strukturverbesserung Diagnoseorientierte Qualitätssicherung Prozessorientierung bessere Transparenz Beginn Perinatalstudie Umfassendes Qualitätsmanagement Einbeziehung aller Mitarbeiter und aller Geschäftsprozesse Kundenorientierung Qualitätssicherung im SGB V verankert Patientenzentrierte Versorgung Evidenzorientierung (Leitlinien) Indikationsstellung sektorenübergreifende Betrachtung Initiativen zur Patientensicherheit (Aktionsbündnis) (ergänzte Abbildung aus G&G Artikel 2/10, Heilen mit Haltbarkeits-Garantie, Gruhl und Kastenholz, Quelle nach Selbmann) 4

5 Anforderungen an die Qualitätssicherung grundlegende Anforderungen durch Gesetzgeber Ausgestaltung durch Selbstverwaltung G-BA Vertragspartner nach 137 d SGB V Rehabilitationsträger nach 20 SGB IX 5

6 Zuständigkeiten für QS Gemeinsamer Bundesausschuss i.d.r. sektorenübergreifende Anforderungen für akute ambulante und stationäre Versorgung (externe QS, QM ) Mindestmengen, Qualitätsberichte für Krankenhäuser Vertragspartner nach 137 d SGB V einrichtungsübergreifende Anforderungen auf Grundlage BAR-Empfehlungen QM und Zertifizierung nach 20 SGB IX 6

7 Gliederung Einführung Sektorenübergreifende QS des G-BA Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes und weiterer Gesetze Register /Klinische Krebsregister Pay for Performance Fazit 7

8 Aktuelle Aufgabe des G-BA Einführung sektorenübergreifender Qualitätssicherung Unterstützung des G-BA durch unabhängige Institution n. 137a SGB V Stärkere Fachlichkeit bei der Festlegung der Qualitäts- Anforderungen Stärkung der Transparenz über Ergebnisse der QS für Patienten Rahmen-Richtlinie verabschiedet Sektorenübergreifende QS-Instrumente für Konisation, PTCA, kolorektales CA und Katarakt z. Zt. Machbarkeitsprüfung 8

9 Gliederung Einführung Sektorenübergreifende QS des G-BA Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes und weiterer Gesetze Register /Klinische Krebsregister Pay for Performance Fazit 9

10 Hygiene warum ein Problem? ca bis Patientinnen und Patienten jährlich mit Krankenhausinfektionen ca bis Todesfälle % der Infektionen ist vermeidbar zudem in letzten Jahren Anstieg resistenter Erreger (begrenztere Therapieoptionen, bis hin zur praktischen Unbehandelbarkeit) 10

11 Hygiene warum ein Problem? Ursachen der Resistenzentwicklung komplex; aber auch unsachgemäße Antibiotikaverordnung inkonsequente Anwendung von Hygienemaßnahmen Folge Leid Behandlungsdauer Sterblichkeit Kosten 11

12 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (in Kraft seit ) 12

13 Was wurde neu geregelt und betrifft die Rehabilitation? Gesundheitsämter müssen Ausbrüche von nosokomialen Infektionen an RKI melden Neue Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie ART am RKI entwickelt Empfehlungen zu Diagnostik und antimikrobieller Therapie insbes. bei resistenten Erregern Leiter von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen* und Arztpraxen müssen von KRINKO und ART empfohlene Maßnahmen durchführen *soweit eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt 13

14 Was wurde neu geregelt und betrifft die Rehabilitation? Vorsorge- und Rehaeinrichtungen müssen wie bereits bisher Hygienepläne festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch Gesundheitsamt ( 23 Absatz 5 neu und 36 Absatz 1 neu IfSG) Rechtsverordnungen der Länder zur Prävention von NI und Erregern mit Resistenzen in medizinischen Einrichtungen* (u.a. hygienische Mindestanforderungen, personelle Ausstattung mit Hygienekräften und Ärzten sowie Schulung zur Infektionsprävention) 23 Absatz 8 IfSG *in Reha- und Vorsorge, soweit eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt 14

15 Was wurde darüber hinaus neu geregelt? bestehende Aufzeichnungs- und Bewertungspflicht für Krankenhäuser und Arztpraxen, die ambulant operieren, wird durch ausdrückliche Verpflichtung ergänzt, sachgerechte Konsequenzen zu ziehen und Präventionsmaßnahmen einzuleiten Dokumentation ergänzt um Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs; Einleitung von Konsequenzen nach Bewertung => zeitnahe und konsequente Erfassung von NI und Ursachenanalyse 15

16 Was wurde darüber hinaus neu geregelt? Vergütungsregelung für MRSA in der ambulanten Diagnostik und Therapie G-BA wird verpflichtet geeignete sektorenübergreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität auf der Basis von Indikatoren zu bestimmen ( 137 Abs. 1a und 1b SGB V) die Ergebnisse in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser transparent zu machen jährliche Qualitätsberichte 16

17 Evaluation der Neuregelungen bis Überprüfung der eingeführten Hygienemaßnahmen vorgesehen Bericht RKI, der die Wirkung der beschriebenen Instrumente auf Hygienequalität darstellt 17

18 Gliederung Einführung Sektorenübergreifende QS des G-BA Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes und weiterer Gesetze Register /Klinische Krebsregister Pay for Performance Fazit 18

19 Register Vielzahl von Anfragen zu organbezogenen Registern z.b. Endoprothesenregister freiwillige Initiative Endoprothesenregister Deutschland der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie mit Unterstützung des BV Medizintechnologie, Verband der Ersatzkassen und AOK-BV 19

20 Nationaler Krebsplan- Klinische Krebsregister Empfehlung von WHO und EU im Juni 2008 initiiert unter der Mitwirkung der DKH, DKG und ADT 4 Handlungsfelder: 1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung 2. Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung 3. Sicherstellung einer effizienten onkologischen Arzneimittel- Therapie 4. Stärkung der Patientenorientierung 20

21 Beteiligte am Nationalen Krebsplan Deutsche Krebsgesellschaft Deutsche Krebshilfe Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren Deutsches Krebsforschungszentrum Patientenvertreter Bundesländer Berufsverband der niedergelassene Hämatologen und Onkologen Deutscher Hausärzteverband Bundesärztekammer Kassenärztliche Bundesvereinigung GKV-Spitzenverband Deutsche Krankenhausgesellschaft Verband der privaten Krankenversicherung AWMF Deutscher Pflegerat Deutsche Rentenversicherung Bund 21

22 Aussagekräftige Qualitätsberichterstattung durch Klinische Krebsregister Ziel 8 Klinische Krebsregister sind ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung Leider bisher nur unzureichende Nutzung der klinischen Krebsregister für verlässliche Aussagen über die Qualität der onkologischen Behandlung Qualitätsvergleiche zwischen Leistungserbringern Erkennen von Qualitätsverbesserungspotential Erfüllung der Transparenzwünsche von Patientinnen und Patienten 22

23 Maßnahmen Priorität I Gesetzliche Finanzierungsregelungen für bundesweiten Ausbau klinischer Krebsregister Etablierung eines bundesweit flächendeckendes Netzwerks Klinischer Krebsregister mit definierten Einzugsgebieten unter Nutzung der Erfahrungen bestehender gut funktionierender Register 23

24 Minister Dr. Rösler anlässlich des Deutschen Krebskongresses im : Ein wichtiger Punkt im Rahmen des Nationalen Krebsplans ist auch der Ausbau einer aussagefähigen, onkologischen Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister. Der flächendeckende Ausbau... ist eine zentrale Voraussetzung für die vollständige und sektorenübergreifende Qualitätsberichterstattung in der onkologischen Versorgung. Denn nur auf der Grundlage guter Daten können zielgenau Handlungsoptionen abgeleitet werden. 24

25 Gliederung Einführung Sektorenübergreifende QS des G-BA Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzes und weiterer Gesetze Register /Klinische Krebsregister Pay for Performance Fazit 25

26 Beispiele für stärkere Verknüpfung von Qualität und Vergütung Regional Zuschläge für bestimmte Qualitätsmerkmale in amb. Akutversorgung ( 136, Abs. 4 SGB V) Nichtbezahlung von Folgebehandlungen von behandlungsbedingten Komplikationen im DRG-System pauschalierte Vergütung nach OP eines künstlichen Knie- und Hüftgelenks bei evidenzorientierter Behandlung (AOKproReha in Baden-Württemberg) 26

27 Qualitätsorientierte Vergütung im Gesundheitswesen (P4P) Mai 2009 BMG Fachsymposium in Berlin interessante Veranstaltung, lebhafte Diskussionen, gute Ideen aber auch viele offene Fragen: Risiko Fehlanreize (kurzfristige Erfolgsorientierung) unerwünschte Risikoselektion (Pat. mit Begleiterkrankungen benachteiligt) längerfristige Ergebnisbeobachtung erforderlich... 27

28 Folgerungen vermutete Effekte reichen für Einführung von P4P nicht aus zusätzliche Evidenz nötig über Vorgehen und Wirkungen von P4P 28

29 Gutachten Pay for Performance Entscheidung: Bedarf zur Ermittlung des nationalen und internationalen Sachstandes zu Regelungen und Praxismodellen der qualitätsorientierten Vergütung Bewertung der Eignung der identifizierten Modelle für eine Verbesserung der Versorgungsqualität ggf. Grundlage für mögliche Modelle, Regelungen 29

30 Gutachten Pay for Performance Öffentliche Ausschreibung im Juli 2010 Auftragnehmer BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung ggmbh (BQS) geplante Laufzeit beträgt 12 Monate Gutachten-Freigabe voraussichtlich zweites Quartal

31 Wesentliche Arbeitsschritte der BQS umfassende nationale und internationale Recherche nach P4P-Modellen strukturierte Interviews mit allen Akteuren des Gesundheitswesens Expertenworkshop hat Ende September stattgefunden BQS erstellt auf eigene Kosten englische Version 31

32 Fazit QS im Gesundheitswesen entwickelt sich stetig weiter Anforderungen gehen zunehmend in Richtung einer Beurteilung der Ergebnisqualität der Leistungserbringung auch international wächst die Forderung nach Vergleichen z.b. über Indikatoren Anforderungen an Transparenz in allen Bereichen wächst für Beteiligte wie auch für Interessierte Qualität als Steuerungsinstrument denkbar auf Grundlage valider Qualitätsdaten 32

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