Offenlegungsbericht der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg

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1 Offenlegungsbericht der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 35

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 15 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 18 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 21 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 23 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 33 Anlage 1 Seite: 2 von 35

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 35

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Seite: 4 von 35

5 Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Eine Aufgliederung der PWB nach Branchen gemäß Artikel 442 CRR im Abschnitt 5 ist unter Materialitätsgründen nicht erfolgt. Der Gesamtwert der PWB im Verhältnis zur Gesamtrisikoposition beträgt weniger als 0,1 %. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Geschäftsbericht / Lagebericht der. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Geschäftsbericht / Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 35

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis f) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikomanagement offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Außerdem wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt Risikomanagement den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Seite: 6 von 35

7 Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Gifhorn-Wolfsburg als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der regionale Sparkassenverband oder ein externes Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut oder vergleichbares Studium, Verbandsprüferausbildung) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Sparkassenzweckverband Gifhorn-Wolfsburg als Träger der Sparkasse berufen. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Gifhorn. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an den regionalen Akademien der Sparkassenfinanzgruppe besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Risikomanagement - Berichtswesen offengelegt. Seite: 7 von 35

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Handelsbilanz zum Passivposition Bilanzwert Hartes Ergänzungskapital Zusätzliches Kernkapital Kernkapital 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital 56,0-7,8 1) 48,2 a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 209,1-3,0 1) 206,1 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 3,3-3,3 1) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR): 19,0 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR): Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst.b, 37 CRR): -0,4 Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): 11,0 Aktive Latente Steuern (Art. 36 (1) Buchstabe c, 38 CRR): Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR): Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 253, ) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 8 von 35

9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote Ausmaß der Überschreitung (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR) Hartes Kernkapital 4,5% 10,4% Kernkapital 6,0% 8,9% Tabelle: Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen Seite: 9 von 35

10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt Darstellung, Analyse und Beurteilung der Vermögenslage wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Außerdem wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per () Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 1,7 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 0,3 Unternehmen 24,5 Mengengeschäft 37,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 28,8 Ausgefallene Positionen 2,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 7,0 Gedeckten Schuldverschreibungen 2,2 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 12,2 Beteiligungspositionen 1,7 Sonstige Posten 2,9 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren Seite: 10 von 35

11 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 13,6 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiken Standardansatz 1,6 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 11 von 35

12 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.517,1 setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Öffentliche Stellen 21,8 Institute 4,1 Unternehmen 294,6 Mengengeschäft 431,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 367,0 Ausgefallene Positionen 26,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 67,9 Gedeckte Schuldverschreibungen 27,3 OGA 150,6 Sonstige Posten 32,5 Gesamt 1.424,1 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. Seite: 12 von 35

13 Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 54,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 122,7 Öffentliche Stellen 46,7 59,3 Multilaterale Entwicklungsbanken 10,1 Institute 319,4 Unternehmen 388,6 4,3 Mengengeschäft 1.103,4 1,0 1,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.092,7 0,8 1,9 Ausgefallene Positionen 25,9 0,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 103,8 Gedeckte Schuldverschreibungen 157,6 93,2 OGA 254,3 Gesamt 3.669,3 168,7 3,5 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 13 von 35

14 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Risikopositionen nach Branchen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Banken Offene Investment-vermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasser-versorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 54,2 122,5 0,2 Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Öffentliche Stellen 1,0 1,4 16,2 59,3 27,5 0,5 0,1 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 10,1 Institute 319,4 Unternehmen 60,2 4,5 8,1 9,7 48,5 18,0 20,5 0,3 23,7 145,8 44,6 9,0 Davon: KMU 60,2 8,1 9,7 14,0 16,1 4,1 0,3 68,7 12,1 8,5 Mengengeschäft 873,1 32,9 5,9 17,0 30,9 35,9 6,2 3,9 32,1 61,9 5,2 0,9 Davon: KMU 32,9 5,9 16,6 30,8 35,9 6,2 3,9 32,1 61,8 5,2 0,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 936,8 4,7 0,4 4,4 17,4 15,4 1,7 3,6 76,6 34,3 0,1 Davon: KMU 4,7 0,4 4,0 16,8 15,4 1,7 3,6 41,2 34,3 0,1 Ausgefallene Positionen 11,9 0,7 2,3 0,4 1,7 3,8 0,3 0,2 0,1 4,5 0,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene 2,6 89,2 12,0 Gedeckte Schuldverschreibunge 250,8 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) 254,3 Sonstige Posten Gesamt 634,5 314,5 123, ,9 47,8 34,5 70,3 157,2 75,6 8,5 90,7 294,1 145,8 14,6 1,0 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Hinweis: Die PWB (1,8 ) wurden in der Risikoposition Durch Immobilien besicherte Positionen in der Branche Privatpersonen berücksichtigt Seite: 14 von 35

15 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 54,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 40,3 82,4 Öffentliche Stellen 39,6 66,4 Multilaterale Entwicklungsbanken 10,1 Institute 2 77,6 221,8 Unternehmen 62,8 82,9 247,2 Mengengeschäft 27, ,5 Durch Immobilien besicherte Positionen 12,9 95,6 986,9 Ausgefallene Positionen 0,9 1,8 23,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 13,2 57,4 33,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 33,3 112,2 105,3 OGA 254,3 Gesamt 170,5 607, ,6 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015 sowie auf den Risikobericht im Lagebericht. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Ver- Seite: 15 von 35

16 hältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 1,8 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,4 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0, Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen 12,4 5,6-1,1 0,3 0,2 6,2 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 13,8 5,4 0,4 0,4 0,1 0,1 3,5 0,7 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und 2,2 1,2 1,2 Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 0,3 0,1 0,2 0,3 Baugewerbe 1,6 0,3 0,1-0,2 0,5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ 3,3 2,0-0,3 1,4 Seite: 16 von 35

17 Verkehr und Lagerei, Nachrichten übermittlung 0,6 0,3 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,2 0,1 0,1 Grundstücks- und Wohnungswesen 0,3 0,1 0,1-0,1 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5,3 1,3-0,2 0,1 0,1 0,5 Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige 1,8-1,1 0,1 Gesamt 26,2 11,0 1,8 0,4-1,8 0,4 0,4 9,7 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Hinweis: Der Bestand der PWB wurde insgesamt in der Branche Sonstige berücksichtigt Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 26,1 10,9 1,8 0,4 9,7 EWR Sonstige 0,1 0,1 Gesamt 26,2 11,0 1,8 0,4 9,7 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Bestand Rückstellungen Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 13,8 2,6 3,1 2,3 11,0 Rückstellungen 0,6 0,1 0,3 0,4 Pauschalwertberichtigungen 2,8 1,0 1,8 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 3 3 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 17 von 35

18 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Postenklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen OGA Verbriefungspositionen Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 18 von 35

19 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Risikogewicht in % Risikopositionswert in je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken 54,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 122,5 0,2 Öffentliche Stellen 105,8 0,2 Multilaterale Entwicklungs banken 10,1 Internationale Organisationen Institute 305,6 13,8 Unternehmen 2,1 390,8 Mengengeschäft 1.105,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.095,4 Ausgefallene Positionen 12,9 13,1 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 103,8 230,7 20,1 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 125,0 38,4 66,9 24,0 Beteiligungspositionen 21,3 Sonstige Posten Gesamt 492,4 230,7 139, ,4 40, ,9 491,9 140,9 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 19 von 35

20 Risikogewicht in % Risikopositionswert in je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken 64,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 123,0 0,2 Öffentliche Stellen 2,0 105,8 0,2 Multilaterale Entwicklungsbanken 10,1 Internationale Organisationen Institute 343,0 21,0 Unternehmen 2,1 376,9 Mengengeschäft 1.070,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.095,4 Ausgefallene Positionen 12,4 11,7 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 98,3 230,7 20,1 Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 125,0 38,4 66,9 24,0 Beteiligungspositionen 21,3 Sonstige Posten Gesamt 542,1 230,7 147, ,4 40, ,3 477,5 134,0 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Seite: 20 von 35

21 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen werden in strategische, Funktionsund Kapitalbeteiligungen sowie sonstige Beteiligungen eingeteilt. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie werden meist über den regionalen Sparkassen- und Giroverband gehalten und sind nicht disponibel. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht nicht im Vordergrund. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Daneben können sonstige Beteiligungen gehalten werden, die nicht primär der Erzielung von Erträgen dienen, sondern das Ziel der Unterstützung des Trägers zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraumes verfolgen. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Beteiligungen an der IDB Niedersachsen mbh IDB & Co. Objekte Gifhorn-Wolfsburg KG, einer Grundstückserschließungsgesellschaft, und der Sparkassen VersicherungsService Gifhorn-Wolfsburg GmbH (SVS), einer Versicherungsagentur, werden als Funktionsbeteiligungen klassifiziert. Die Beteiligungen an der WMG Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG), der Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Gifhorn GmbH (Wista) und der Allianz für die Region GmbH erfolgen unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung des Trägers zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraumes. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Seite: 21 von 35

22 Beizulegender Buchwert Zeitwert Börsenwert Strategische Beteiligungen 19,0 19,0 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 19,0 19,0 Funktionsbeteiligungen 0,4 0,4 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen 0,4 0,4 Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Sonstige Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 19,4 19,4 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Seite: 22 von 35

23 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Adressenausfallrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Der Sicherheitenkatalog bildet den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und gibt die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Aktiv. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Adressenausfallrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die risikobegrenzenden Maßgaben des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Barsicherheiten in Form von verpfändeten Kontoguthaben bei der Sparkasse Gifhorn- Wolfsburg Barsicherheiten in Form von abgetretenen Bausparguthaben der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover Seite: 23 von 35

24 Gewährleistungen und Garantien: Bürgschaften: Bei den Gewährleistungsträgern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich ausschließlich um Ausfallbürgschaften der öffentlichen Hand, von Kreditgarantiegemeinschaften und Bürgschaften unter bestimmtem Voraussetzungen. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen 1,1 12,7 Mengengeschäft 3,1 32,6 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 1,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 5,5 Gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 9,7 47,2 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 24 von 35

25 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig Eigenmittelanforderung Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit Nettopositionen in Schuldtiteln Allgemeines Risiko Spezifisches Risiko Nettopositionen in Aktieninstrumenten Allgemeines Risiko Spezifisches Risiko Investmentanteile (OGA) Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko) Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren Optionen und Optionsscheine Vereinfachter Ansatz Delta-Plus-Ansatz Szenario-Ansatz Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen Marktrisiko gemäß Standardansatz Tabelle: Marktrisiko Seite: 25 von 35

26 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Informationen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos sind abschließend im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt Risikomanagement, Zinsänderungsrisiko offengelegt. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Gemäß 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse wurde die Schwelle von 20 Prozent an allen Stichtagen überschritten berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte Euro (Mio.) -68,2 15,1 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 26 von 35

27 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden außerbörslich (over the counter - OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Im Rahmen der Anwendung von Risikominderungstechniken werden analog zur Besicherung von Kreditforderungen auch für derivative Positionen Sicherheiten überwiegend in Form von finanziellen Sicherheiten hereingenommen. Zur Absicherung der Risiken aus Marktpreisschwankungen werden mit den Kontrahenten bei Abschluss des Geschäfts Sicherheiten-Margins und Nachschussverpflichtungen über die Laufzeit des Geschäfts vereinbart. Der Sicherungsbedarf wird stichtagsbezogen anhand Mark-to-Market-Wertermittlungen berechnet. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Seite: 27 von 35

28 Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 25,6 25,6 5,2 20,4 Währungsderivate Aktien-/Indexderivate Kreditderivate Warenderivate Sonstige Derivate Gesamt 25,6 25,6 5,2 20,4 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 29,6 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 28 von 35

29 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Zum beträgt der Wert 13,6 Mio. EUR. Seite: 29 von 35

30 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die belasteten Vermögenswerte standen hauptsächlich mit durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen (Weiterleitungsdarlehen) sowie derivative Geschäfte in Verbindung. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeiten. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird bei jeder Bewertung des Geschäfts geprüft. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 2,3 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Sachanlagen, Beteiligungen, Immaterielle Vermögenswerte, Treuhandkredite und sonstige Vermögenswerte. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2015 Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 143, ,4 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel 570,9 572,6 davon sonstige Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte 143, ,5 Seite: 30 von 35

31 Medianwerte 2015 Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten 142,0 davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten 142,0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2015 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 143,2 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Seite: 31 von 35

32 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 32 von 35

33 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 7,5 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum Anzusetzende Werte 1 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 3.135,3 2 Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 29,8 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 176,5 EU-6a (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) EU-6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 7 Sonstige Anpassungen 35,1 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.376,5 Tabelle: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 33 von 35

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