SEPA kommt! Was ist zu tun?

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1 INFORMATIKZENTRUM DER SPARKASSEN- ORGANISATION GMBH SEPA kommt! Was ist zu tun? Firmenkundenveranstaltung der Kreissparkasse Syke Syke, den Dr. Ralf Schopohl, SIZ GmbH 2012 S. 1,

2 INFORMATIKZENTRUM DER SPARKASSEN- ORGANISATION GMBH Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Unternehmen Mandatsvergabe und -verwaltung IBAN und BIC Neues Datenformat (ISO XML) GmbH 2012 S. 2,

3 Meilensteine auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD) EU-Verordnung 2560/2001 Preisverordnung EU-Standard- Überweisung SEPA- Überweisung EU-Verordnung 924/2009 Neue Preisverordnung SEPA- Lastschrift Dez Jul Jan Nov Nov Nov GmbH S. 3,

4 Meilensteine auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung technischer Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro Verabschiedung der Verordnung durch das EU- Parlament Verabschiedung durch den Rat Inkrafttreten 1 Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Verabschiedung nationales Begleitgesetz Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Ausnahmeregelungen laufen aus 16. Dez Feb März 2012 Herbst Feb Feb Feb GmbH S. 4,

5 Überblick über die EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro (im EWR) und Anpassung der EU-Preisverordnung Folgende Punkte der Verordnung sind aus Firmenkundensicht relevant: Als allgemeines Enddatum für die nationalen ZV-Verfahren wird der 1. Februar 2014 festgelegt. Dies gilt sowohl für Überweisungen (außer Eilzahlungen) wie auch für Lastschriften in Euro. Ausnahme ELV-Lastschriften (am POS im Handel generierte Lastschriften): 1. Februar 2016 Kartenzahlungen (girocard, Kreditkarte) sind nicht von der Verordnung betroffen. IBAN: Pflicht für Kunden und Zahlungsdienstleister (ZDL); BIC: Pflicht für ZDL IBAN Only muss national ab und grenzüberschreitend ab dem Kunden angeboten werden, d.h. der BIC darf nicht mehr vom ZDL verlangt werden XML ISO Datenformat: Pflicht für ZDL; für Kunden falls gebündelt Transaktionen übermittelt werden, also bei Einreichung von Sammeldateien und Abholung von Sammel-Umsatzinformationen (heute DTA/DTI-Format) Zugänglichkeit von Zahlungen: Ausländische Kontoverbindungen von Kunden/Geschäftspartnern müssen akzeptiert werden. Wegfall der Grenze aus der EU-Preisverordnung (EG 924/2009) GmbH S. 5,

6 Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Unternehmen Mandatsvergabe und -verwaltung IBAN und BIC Neues Datenformat (ISO XML) GmbH S. 6,

7 IBAN und BIC Die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr IBAN International Bank Account Number / Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der 10-stelligen Kontonummer zusammen Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer 10-stellig aufgefüllt mit Vornullen Beispiel DE GmbH S. 7,

8 IBAN und BIC: Die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes Stelle 5 6 Bezeichnet das Land Stelle 7 ff. Bezeichnet die Filiale Der BIC der Kreissparkasse Syke lautet: BRLA DE 21 SYK IBAN und BIC kann der Kunde bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankings abfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten. GmbH S. 8,

9 Die Merkmale der SEPA-Überweisung IBAN und BIC als Kontokennung Keine Betragsgrenze Alle Banken in der EU / dem EWR sind per SEPA-Überweisung erreichbar (bei Nicht- -Ländern Verpflichtung ab ) Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstitutes Verfahren für Rückgaben sind spezifiziert, keine Betragskürzung zulässig (Ausnahme: Erfolgreicher Überweisungsrückruf (Recall) erlaubt Betragskürzung ) Zusätzliche End-to-End-ID des Auftraggebers (max. 35 Zeichen) Verwendungszweck (Remittance-Information) maximal 140 Zeichen Kennzeichnung der Zahlungsart über den Purpose-Code (z.b. SALA für Lohn-Gehaltszahlung) Datenformat für die Einreichung von Sammlern: ISO XML GmbH S. 9,

10 Institutsindividueller SEPA-Überweisungsvordruck bildet IBAN-Strategie der Sparkassen-Finanzgruppe ab Ein Vordruck für alle SEPA-Zahlungen (national und grenzüberschreitend) Verzicht auf Empfänger-BIC- Angabe im Inland Feldbeschreibungen und -unterteilungen erleichtern die Nutzung Beleghafte Sammel- Überweisungen und -Lastschriften sind ab nicht mehr zulässig GmbH S. 10,

11 Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Unternehmen Mandatsvergabe und -verwaltung IBAN und BIC Neues Datenformat (ISO XML) GmbH S. 11,

12 Die Hauptunterschiede zwischen der SEPA-Basislastschrift und dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Unterschriebene SEPA-Lastschriftmandate sind für die Einreichung von SEPA- Lastschriften erforderlich. Die Umdeutung der nationalen Einzugsermächtigungen durch die Anpassung der Lastschriftbedingungen der Kreditinstitute zum 9. Juli 2012 wird durch die Verordnung in Artikel 7 rechtlich unterstützt. Physisches Mandat wird vom Zahlungsempfänger dematerialisiert. Folgende Daten des Mandats über die ZV-relevanten hinaus werden bei jedem Einzug mitgeschickt: Mandatsreferenz*, Gläubiger-ID, Unterschriftsdatum, Kennzeichnung Erst-, Folge- oder Einmallastschrift Erstattungsanspruch (Widerspruchsrecht) bis 8 Wochen nach Belastung bei autorisierten Lastschriften (d.h. Mandat vorhanden) und 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften. Ein vom Einreicher vorgegebenes Fälligkeitsdatum löst die heutige sofortige Einlösung (bei Sicht) ab. Vorlage bei der Zahlstelle spätestens** 5 (Erst-) bzw. 2 Tage (Folgelastschrift) vor Fälligkeit, d.h. Einreichung der Lastschriftdateien durch den Kunden spätestens 6 bzw. 3 Geschäftstage vor Fälligkeit. Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats auf Basis ISO sowie von IBAN+BIC * Maximal 35 alphanumerische Zeichen und eindeutig je Gläubiger-ID, z.b. Kundennr., Vertragsnr., Geldadresse, fortlaufende Nr. ** Hier kann es eine optionale Verkürzung auf 1 Tag geben, sofern 1. Inkassostelle und Zahlstelle dies vereinbart haben. Ab Nov wird es voraussichtlich eine entsprechende Vereinbarung zwischen allen deutschen Kreditinstituten geben. GmbH S. 12,

13 Prozessablauf SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahlungspflichtiger (ZP) 0 Inkassovereinbarung 7 Gutschrift 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 4 Initiierung Vorlage D-5 bzw. D-2 bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 D- Kontobelastung Zahlungspflichtiger Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift GmbH S. 13,

14 Fristen bei der SEPA-Basis-Lastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart werden) D-5 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle* D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle** D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktionen (SONDERFALL), bei dem kein gültiges Mandat vorlag *Gemäß SEPA-Basislastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens an D-5 bzw. D-2 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein, z.b. D-6 / D-3, 15:00 Uhr. ** Gemäß DK-Kundenbedingungen Abschnitt beträgt die Frist maximal 2 Geschäftstage nach Belastung. GmbH S. 14,

15 Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat Aufgrund des hohen Aufwandes für die Neueinholung der SEPA-Lastschriftmandate (ca. 700 Mio. Mandate müssten in Deutschland neu eingeholt werden), ist eine Umdeutungslösung unverzichtbar. Deshalb wurden die Kundenbedingungen für das Einzugsermächtigungsverfahren und SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 9. Juli 2012 um die im BGH-Urteil aufgezeigte Möglichkeit der Parteivereinbarung ergänzt (sogenannte AGB-Änderung ). D.h. seit diesem Zeitpunkt können gültige (schriftliche!) Einzugsermächtigungen für SEPA-Lastschriften verwendet werden. Die Voraussetzungen hierfür sind: - Mitteilung über den Umstieg auf die SEPA-Lastschrift - Mitteilung von Mandatsreferenz und Gläubiger-Id in Textform - Das Unterschriftsdatum im Datensatz (<DtOfSgntr>) ist mit dem Datum der Unterrichtung des Zahlers zu belegen - Die erste SEPA-Lastschrift nach dem Wechsel ist eine Erstlastschrift und hat somit Vorlagefrist D-5 Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-Basis-Lastschrift vor. Unsere Gläubiger-ID: DE55ZZZ Ihre Mandatsreferenz: LOREMIPSUM GmbH S. 15,

16 Die SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B-Lastschrift). Zusätzlich zur Basislastschrift (Core-Verfahren) gibt es eine Firmenlastschrift (B2B-Verfahren) ohne Erstattungsanspruch (Widerspruchsrecht) für den Zahler. Hierzu wurde ein separates EPC-Rulebook erstellt. Wesentliche Unterschiede: Nutzung nur durch zahlungspflichtige Firmenkunden (Unternehmen, Ausschluss von Verbrauchern) zulässig Zahler muss unterschriebene Mandatskopie oder Bestätigungsformular bei der Zahlstelle hinterlegen Vorlagefrist bei der Zahlstelle immer min. 1 Tag vor Fälligkeit Prüfung der Mandatsdaten durch die Zahlstelle vor jeder Einlösung ist verpflichtend (analog Abbuchungsauftragsverfahren) Ausschluss des Erstattungsanspruchs (Widerspruchsrecht) für autorisierte Zahlungen Selbstverständlich können auch Firmenkunden untereinander die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen. Bestehende Abbuchungsaufträge können nicht in ein SEPA-Firmen-Lastschrift oder SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat umgedeutet werden. GmbH S. 16,

17 Fristen bei der SEPA-Firmen-Lastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D-1 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeitpunkt von Firmenlastschriften bei Zahlstelle* D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungsempfänger vereinbart werden) D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum D+2 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle *Gemäß SEPA-Fimenlastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens D-1 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein, z.b. D-2, 15:00 Uhr. GmbH S. 17,

18 Das SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben, die der Zahlungsempfänger und der Zahler machen müssen. Das unterschriebene Mandat wird durch den Zahlungsempfänger aufbewahrt. Besonderheit SEPA-Basis-Lastschrift: Bei einem Erstattungsverlangen des Zahlers nach Ablauf der 8 Wochen-Frist muss eine Kopie des Mandates der Zahlstelle vorgelegt werden. Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschrift: Vor dem 1. Einzug muss der Zahler eine Kopie des Mandates (oder eine separate Einlösungsweisung) bei seiner Bank hinterlegen. Ausführliche Erläuterungen und Beispiele zu den Mandaten finden Sie auf Abbildung: SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat GmbH S. 18,

19 INFORMATIKZENTRUM DER SPARKASSEN- ORGANISATION GMBH Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Unternehmen Mandatsvergabe und -verwaltung IBAN und BIC Neues Datenformat (ISO XML) GmbH 2012 S. 19,

20 Herausforderungen für Firmenkunden, Öffentliche Hand und Vereine beim Umstieg auf die SEPA Festlegung der Logik für die Vergabe von Mandaten und Mandatsreferenz (fortlaufende Nummer, Kundennummer, Vertragsnummer, Geldadresse, ) Umstellung der Kontodaten von Kontonummer / BLZ auf IBAN und BIC. Analyse des technischen Anpassungsbedarf für die - Erstellung von Aufträgen im XML-basierten ISO Datenformat - Speicherung von IBAN und BIC - Verwaltung der Lastschriftmandate (diese müssen im Falle der Mandatsanforderung seitens Zahler oder Zahlstelle vorgelegt werden) GmbH S. 20,

21 Wofür steht die Mandatsreferenz? 11 Voraussetzung für jeden Einzug von Forderungen mittels SEPA-Basis-Lastschrift ist die Existenz eines gültigen, schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die Mandatsreferenz (bis zu 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) vergeben und gibt der o.g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz in der Sphäre des Gläubigers aber auch grundsätzlich, denn zusammen mit der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ist jedes SEPA-Mandat eindeutig. Ist in der Regel bereits auf dem Mandat vorgedruckt, kann jedoch auch nachträglich mitgeteilt werden. GmbH S. 21,

22 Die Vergabe der Gläubiger-Id erfolgt durch die Bundesbank Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform des Unternehmens. Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Aufbau der Gläubiger-Id: DEppZZZLLLLLLLLLLL Stelle ISO- Länderkennzeichen DE Stelle Geschäftsbereichskennung ZZZ*) Stelle Prüfziffer Ab 8. Stelle (11 Stellen) länderspezifischer Teil**) GmbH S. 22, *) vom Zahlungsempfänger frei wählbar (auch variierbar), keine Berücksichtigung bei Prüfzifferberechnung **) Feste Länge mit 11 Stellen (1. Stelle vorerst 0 ), Stelle numerisch

23 Die Gestaltung der Mandatsvergabe und Struktur der Mandatsreferenz ist eine Grundsatzentscheidung. Wie Mandatsreferenzen beim Zahlungsempfänger aufgebaut werden, hat weitreichende organisatorische und technische Auswirkungen, z.b. hängt davon ab ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung neue Mandate erforderlich sind wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden muss Grundsätzliche Möglichkeiten einer Vergabe sind Bezug zum Kunden Bezug zum Vertrag Bezug zum Zahlerkonto Fortlaufende, neue Nummer Bei der Entscheidung für eine Variante sind je Anwendungssparte die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten zu bewerten. GmbH S. 23,

24 Idee: Mandatsverwaltung als eigenständiger Service in der Systemlandschaft 22 Eine Mandatsverwaltung muss eine Vielzahl von Prozessen unterstützen, welche grundsätzlich losgelöst von der jeweiligen Spartenanwendung sind: Mandatserteilung / Neuanlage von Mandaten Änderung von Mandaten (Initiiert durch den Zahler bzw. den Zahlungsempfänger) Widerruf eines Mandates Ablauf eines Mandates aufgrund Nichtnutzung während der letzten 36 Monate Ruhen des Mandates (z.b. bei Rückgaben mangels Deckung) Unterstützung beim Zahllauf (Ermittlung Mandat, Zusteuerung der Mandatsdaten) Vorlage einer Mandatskopie (Zugriff auf das archivierte Mandat / ggfs. Schriftverkehr) Ausdruck zur Übermittlung an die 1. Inkassostelle GmbH S. 24,

25 Mit dem SEPA Account Converter kann der Kontenbestand auf IBAN und BIC umgestellt werden. 33 Der SEPA Account Converter (SAC) wird allen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe vom DSGV zur Verfügung gestellt und kann vom Kunden kostenfrei installiert werden. Mit dem SAC können fast alle deutschen Kontoverbindungen umgestellt werden, die kontoführenden Institute haben die jeweiligen Berechnungsmethoden explizit zur Benutzung freigegeben. In Ausnahmefällen kann keine automatische Umrechnung erfolgen. Dies liegt in der Kontonummernsystematik des jeweiligen Instituts begründet. Nationale Prüfziffernberechnungsmethoden sind hinterlegt. IBANHIN-Datei "DE";;;;; ; "DE";;;;; ; "DE";;;;; ; "DE";;;;; ; % aller Kontoverbindungen können automatisiert umgestellt werden. GmbH S. 25, IBANRUECK-Datei "DE";;;;; ; ;;"GENODED1SPK";"DE ";;00 "DE";;;;; ;345679;;"GENODEF1Z01";"DE ";;00 "DE";;;;; ; ;;"CHEKDE81XXX";"DE ";;00 "DE";;;;; ; ;;;;;50

26 Das neue Datenformat: ISO XML 44 Sammelaufträge mit SEPA-Zahlungen müssen gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung das XML-basierte ISO Format verwenden Kreditinstitute dürfen DTA-Dateien vom Kunden nicht konvertieren Der European Payments Council und die Deutsche Kreditwirtschaft haben für die Einreichung von Kundendateien Überweisungen mittels pain.001-nachrichtentyp Lastschriften mittels pain.008-nachrichtentyp detaillierte technische Spezifikationen erstellt (s. Folgeseite) Als Einreicher von DTA-Dateien müssen Sie somit klären, ob ihre ZV-Dateien generierenden IT-Systeme bereits die SEPA-Formate erzeugen können wie sie insbesondere bei selbst entwickelten Anwendungen die SEPA-Fähigkeit herstellen können GmbH S. 26,

27 Die DK-/EPC-Spezifikation für die Kunde-Bank- Datenformate steht unter zum Download bereit. Die Anlage 3 des DK-Abkommens DFÜ mit Kunden enthält die vollständige Beschreibung des SEPA-Datenformates der deutschen Kunde-Bank-Schnittstelle Detailspezifikation der pain-nachrichten GmbH S. 27, XML-Schemadatei und Beispielnachricht für die SEPA-Überweisung XML-Schemadatei und Beispielnachricht für die SEPA-Lastschrift

28 Eine Konvertierung von DTA-Format in SEPA-Format ist für Überweisungen möglich, hat jedoch diverse Nachteile Folgende Vorteile der SEPA werden bei einem Konvertierungsansatz nicht genutzt: Europäisierung der ZV-Abwicklung im Unternehmen (kein prozessualer Unterschied mehr zwischen nationalen und europäischen -Zahlungen) und ggfs. Abschaltung von Spezialverfahren Mehrwert aufgrund der End-To-End-Id zur eindeutigen Identifizierung einer Zahlung (bspw. für die Zuordnung von Rückgaben und Rückfragen) Verbesserte Kontoabstimmung durch Verwendung der ISO Kontoauszüge und Umsatzinformationen Moderne XML-Formatstrukturen anstelle des alten DTAUS-Formates erleichtern zukünftige Softwareupgrades und verringern Wartungskosten Höhere Datenqualität bei den verwalteten Kontoverbindungen durch die europaweit einheitliche Prüfziffer in der IBAN Zudem müssen Zahlungen, für die IBAN und BIC nicht automatisch ermittelt werden können, manuell erfasst werden. GmbH S. 28,

29 Die Konvertierung im Lastschriftbereich ist nur bei sehr wenigen Zahlern mit stabilem Mandatsbestand eine Option Lastschriftmandate müssen elektronisch hinterlegt und gepflegt werden, bspw. ist nach einer Erstlastschrift der SequenceType von FRST auf RCUR zu setzen. Die XML-Formaterstellung (pain.008-nachrichten) ist im Vergleich zum Aufbau eines Erfassungs- und Verwaltungstools für Lastschriftmandate von geringerer Komplexität. Idealerweise ist die Mandatsthematik integriert in die Debitorenverwaltung Nur bei sehr wenigen Zahlern mit stabilem Mandatsbestand ist die Zusteuerung der Mandatsdaten während der Konvertierung bspw. aus einer CSV-Datei eine Option. Komfortabler ist hier bereits eine Verwaltung der Mandate in SFirm und Nutzung dieser Mandatsdaten bei der Konvertierung Die Nachteile bei einer Konvertierung von DTA-Überweisungen gelten auch für Lastschriften. GmbH S. 29,

30 ISO Purpose Codes Die neuen Textschlüssel Im DTA-Verfahren werden über die Textschlüssel sowohl spezielle Zahlungsarten (z.b. Lohn-/ Gehaltszahlungen), Zahlungsinstrumente (ÜW / LS) sowie Hin- bzw. Rückweg codiert. Während die beiden letzteren über spezielle ISO-Nachrichtentypen in der SEPA abgebildet werden, gibt es für die Zahlungsarten die sogenannten Purpose Codes. Gemäß EPC- und DK-Vorgaben dürfen Purpose Codes alle Werte der entsprechenden ISO Codeliste enthalten. (siehe Reiter 11 der Excel-Tabelle unter Sofern der Zahlungsempfänger Kontoinformation im ISO camt-format erhält, wird der Purpose Code unverändert durch die ganze Kette durchgereicht. Im MT940-Format erfolgt für ausgewählte Purpose Codes eine spezielle Kennzeichnung im Rahmen des Geschäftsvorfallcodes (GVC), siehe Folgeseite. GmbH S. 30,

31 Purpose Code, Textschlüssel, GVC Purpose Code ISO-Name GVC im MT940 / Textschlüssel im DTI Deutscher Klartextname SALA SalaryPayment 153 / 53 SEPA LOHN/GEHALT/RENTE PENS PensionPayment 153 / 53 SEPA LOHN/GEHALT/RENTE BONU BonusPayment 153 / 53 SEPA LOHN/GEHALT/RENTE CBFF CapitalBuilding 154 / 54 SEPA VL-ZAHLUNG GOVT GovernmentPayment 156 / 56 SEPA GUTSCHR ÖFFENTL KASSEN SSBE SocialSecurityBenefit 156 / 56 SEPA GUTSCHR ÖFFENTL KASSEN BENE UnemploymentDisabiltyPayment 156 / 56 SEPA GUTSCHR ÖFFENTL KASSEN CHAR CharityPayment 169 / 69 SEPA SPENDE (fehlt) / 51 SEPA GUTSCHRIFT CASH CashManagementTransfer 166 / 51 SEPA GUTSCHRIFT SUPP SupplierPayment 166 / 51 SEPA GUTSCHRIFT 166 / 51 SEPA GUTSCHRIFT GmbH S. 31,

32 Auswirkungen auf die Kontoinformationen Die Darstellung von SEPA-Zahlungen im elektronischen Kontoauszug MT 940 weist einige Besonderheiten auf: Feld in der SEPA XML-Nachricht Bedeutung Länge Darstellung im MT940, Feld :86: <EndToEndId> Ende-zu-Ende-Referenz Max. 35 Zeichen EREF+ <MndtId> Mandatsreferenz Max. 35 Zeichen MREF+ <CdtrSchmeId> Gläubiger-Id 18 Zeichen in DE CRED+ <RmtInf> Verwendungszweck Max. 140 Zeichen SVWZ+ Deshalb sind auch Anpassungen bei der automatischen Kontenabstimmung im Unternehmen vorzunehmen. Das DTA-/DTI-Format zur Darstellung der hinter einer Sammelbuchung liegenden Transaktionen (z.b. einzelne Lastschriftrückgaben) genügt nicht den Anforderungen der EU-Verordnung. Deshalb empfiehlt es sich, hier direkt auf die neuen ISO camt-formate umzustellen. GmbH S. 32,

33 Womit Sie sofort beginnen sollten Nehmen Sie das Thema ernst! Sprechen Sie mit Ihrem Berater und führen mit ihm gemeinsam den SEPA-Check der Kreissparkasse Syke durch Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichem in Ihrem Haus Erstellen Sie einen ersten Umsetzungszeitplan Besorgen Sie das erforderliche Budget insbesondere für die IT-Anpassungen Geben Sie diese Botschaft an Ihr Haus, Ihre Kunden und Ihre Lieferanten weiter... GmbH S. 33,

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